Those who say it cannot be done should not interrupt people who are doing it.
Unmöglich ist nur, was nicht getan wird.
Those who say it cannot be done should not interrupt people who are doing it.
Unmöglich ist nur, was nicht getan wird.
Legal ist alles, was vom geschriebenen Gesetz erlaubt wird. Rechtmäßig ist alles, was nach gesundem Menschenverstand dem friedlichen Zusammenleben der Menschen zuträglich ist. Wird das friedliche Zusammenleben nicht gestört und niemandem nachweislich Schaden zugefügt, ist das Verhalten rechtmäßig, also erlaubt, ungeachtet dessen, was irgendein geschriebenes Gesetz darüber sagt.
Rechtmäßigkeit braucht nicht legal zu sein, Legalität nicht rechtmäßig, wie wir aus leidiger Erfahrung vor Gericht wissen. Rechtmäßigkeit existiert gleichberechtigt neben Legalität (=Gesetzlichkeit). Man kann Rechtmäßigkeit auch nicht per Gesetz ungültig machen, denn Rechtmäßigkeit ist ein menschliches Empfinden, das sich nicht abschaffen läßt, Gesetze dagegen können nach Belieben per Federstrich geschaffen, geändert und wieder abgeschafft werden. Legalität ist nur relevant, wenn die zu Grunde liegenden Gesetze, das geschriebene Recht, von Menschen anerkannt werden. Rechtmäßigkeit ist immer relevant, denn sie ist das, was zwischen frei entscheidenden Menschen im Sinne ihrer jeweiligen Bedürfnisse und Interessen ausgehandelt wird oder als zuvor ausgemacht gilt.
Recht ist nicht nur etymologisch (sprachgeschichtlich) verwandt mit „richtig“. Was als richtig gilt, ist recht, ist geltendes Recht.
Recht ist entweder ungeschrieben und bei Bedarf direkt durch die Rechtausübenden sofort neu verhandelbar, oder es ist festgelegt (festgeschrieben) und gilt dann als nicht weiter verhandelbar. Aufgeschriebenes Recht ist also weggenommenes Recht. Den Menschen wird mit der Niederschrift von Rechtsnormen die Kompetenz entzogen, solche Rechtsnormen selbst in Anpassung an die Unwägbarkeiten des Lebens zu gestalten.
Sobald Recht „garantiert“ wird, ist es nicht mehr selbstverständlich. Es geht in die Verfügungsgewalt des „Garantiegebers“ über, und derjenige, dem das Recht „garantiert“ wird, ist abhängig vom Wohlwollen des Garantiegebers. Wer Garantie gewährt, kann sie logischerweise auch wieder entziehen.
(nach Veronica: of the Chapman family)
Ihre Zeichen: XXX, Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX
Hinweis: Inkenntnissetzung des Erfüllungsgehilfen ist Inkenntnissetzung des Vollmachtgebers und vice versa.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte lesen Sie das Folgende sorgfältig durch, bevor Sie antworten. Dies ist eine offizielle Inkenntnissetzung und gilt als Urkundsbeweis. Jedes Wort ist so gemeint wie es geschrieben steht.
Vielen Dank für die bisherige Korrespondenz. Ich bin darauf aufmerksam geworden, daß der angeblich zwischen uns bestehende Vertrag mangelhaft sein könnte. Sollte dies der Fall sein, wären die Gültigkeit Ihrer Forderungen sowie alle angeblich zwischen uns bestehenden Vertragsbeziehungen in Frage gestellt. Hiermit zeige ich daher die etwaige Mangelhaftigkeit des von Ihnen behaupteten Vertrages zwischen uns an. Um den Verdacht der Mangelhaftigkeit als ausgeräumt anerkennen zu können, fordere ich Sie auf, mir folgende Unterlagen zuzusenden:
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von zehn (10) Tagen ab Eingang dieses Schreibens, um per Einschreiben mit Rückschein darauf zu antworten, und zwar bei voller persönlicher Haftung und im Bewußtsein der Strafbarkeit von Meineid handunterzeichnet und eidesstattlich versichernd, daß die Angaben in den mir dabei zugesandten angeforderten Unterlagen echt, richtig und vollständig und in keiner Hinsicht irreführend, betrügerisch oder mutwillig schädigend sind.
Sollte ich die geforderten Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen ab Eingang dieses Schreibens im Original vorliegen haben, gelten folgende Sachverhalte als abschließend bestätigt:
1. Ich schulde Ihnen nichts.
oder
2. Der geforderte Betrag wurde bereits bezahlt.
oder/und
3. Jedweder angeblich zwischen uns bestehende Vertrag war von Beginn an anfechtbar.
und
4. Sie übernehmen volle Haftung für alle mir eventuell durch Ihr Handeln entstandenen Schäden.
5. Sie verzichten auf negative Meldungen an die Schufa und ähnliche Einrichtungen bzw. verpflichten sich, solche Meldungen unverzüglich zurückzunehmen und mir eine solche Rücknahme innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieses Schreibens in gerichtlich verwendbarer Form nachzuweisen.
6. Sie geben Ihre Forderungen gegen mich auf und stellen das Verfahren endgültig ein.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich keine Telefongespräche zu dieser Angelegenheit führen werde, sondern den gesamten Vorgang aktenkundig und beweiskräftig zu dokumentieren wünsche. Meine Weigerung, in dieser Angelegenheit Telefongespräche zu führen, ist nicht als Zahlungsverweigerung zu interpretieren. Sollten Sie mich dennoch anrufen, werde ich Ihre Anrufe als Telefonterror betrachten und entsprechende Maßnahmen einleiten. Ich wünsche auch keinerlei Besuch in der Angelegenheit.
Jede etwaige bisherige Anerkennung einer angeblichen Schuld meinerseits Ihnen gegenüber ist hiermit zurückgenommen und wird als unter Nötigung erfolgt betrachtet.
Bitte beachten Sie, daß die allgemein gültigen Prinzipien von Treu und Glauben es erfordern, daß Sie auf diese Mangelanzeige und Beweisforderung hin alle etwaigen begründeten Gegenargumente sofort vorlegen und nicht zurückhalten, um mich womöglich zu einem späteren Zeitpunkt damit zu überraschen. Die gesetzte Frist von zehn (10) Tagen nach Eingang dieses Schreibens für eine Antwort per Einschreiben mit Rückschein ist daher angemessen, und ebenso angemessen ist es, bei Nichteinhaltung dieser Frist Ihre Bestätigung der oben genannten Sachverhalte als verbindlich gegeben anzuerkennen.
Schweigen Ihrerseits werde ich als verbindliche Bestätigung der genannten Sachverhalte betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
YXZ
(alle Rechte vorbehalten)
Weil ich nicht nur was gegen die gegenwärtigen Gesetzgeber habe, sondern gegen alle. Geschriebenes Recht widerspricht dem Prinzip des Lebendigen. Es kann noch so komplex ausgearbeitet werden, es wird nie den Bedürfnissen freien Lebens gerecht werden. (Das soll es auch gar nicht, ich weiß. Es soll unfreies Leben kontrollieren.) Ich will auch keinen Staat, sondern einfach nur freie Zusammenschlüsse freier Menschen, deren Ehrbarkeit direkte Auswirkung auf ihre Lebensqualität und die der Ihren hat. Wo jeder Einzelne jederzeit nach eigenem Gutdünken entscheiden kann, sich anderen in ihrem Tun anzuschließen oder nicht.
Die Personenstandserklärung beruft sich auf das das Bürgerliche Gesetzbuch des Deutschen Reichs von vor dem I. Weltkrieg. Tut mir leid, will ich nicht. Erstens, weil mir die Rechtslage bezüglich des Deutschen Reichs zu undurchsichtig ist. Zweitens, weil mir die beliebte Personenstandserklärung ohnehin nicht weit genug geht. Ich will nicht statt Bürger eines handlungsfähigen Scheinstaates Bürger eines handlungsunfähigen Staates sein. Ich will gar kein Bürger sein, sondern freier Mensch. Am ehesten kann man das vielleicht mit den rechtlichen Verhältnissen der Germanen und Slawen vergleichen, soweit man was darüber weiß. (Es scheint übrigens keine Beweise dafür zu geben, daß die germanischen Frauen beim Thing kein Stimmrecht hatten. Das wurde wohl nur von Betrachtern mit patriarchalischer Perspektive so vorausgesetzt.) Egal, ich will auch die alten Germanen und die alten Slawen nicht zurück haben.
Ich will als freier, selbstbestimmter Mensch leben und alle damit verbundenen Risiken selbst tragen. Bis es einen Staat gibt, dem ich wieder Vertrauen entgegenzubringen bereit bin.
Wissen erzwingt Handeln. Wer wider besseres Wissen untätig bleibt, lädt Schuld auf sich.
Ich weiß. Wie also könnte ich nicht handeln?