An alle, die es angeht
Absichtsanzeige
und
Proklamation der Inanspruchnahme von Geburtsrechten
1.
Laut Geburtsurkunde ist mein Name. Ich wurde offenbar am 26.02.1967 in Berlin geboren. Die Angehörigen und Vorfahren meiner Mutter sind seit Jahrhunderten Bauern in der Uckermark. Die Angehörigen und Vorfahren meines Vaters waren seit Jahrhunderten Handwerker und Bauern in XXXX in der Mark.
2.
Ich gelte als Angehörige des deutschen Volkes und habe daher Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
3.
In Abwesenheit eines handlungsfähigen deutschen Staates erkläre ich hiermit meine Absicht, mit sofortiger Wirkung und unechter Rückwirkung alle meinem Geburtsrecht inhärenten Titel und Rechte auf der Grundlage inhärenter Jurisdiktion in Anspruch zu nehmen.
4.
Ich agiere grundsätzlich nicht unter meinem BRD-Rechtstitel XXXXXXXX und kann solange auch nicht der BRD-Rechtsordnung und -Jurisdiktion unterliegen.
5.
Ich nutze mein rechtmäßig erworbenes Eigentum grundsätzlich nicht unter meinem BRD-Rechtstitel XXXXXXXX. Mein Eigentum unterliegt daher grundsätzlich nicht der BRD-Rechtsordnung und -Jurisdiktion.
6.
Ich bin grundsätzlich nicht unter meinem BRD-Rechtstitel XXXXXXXX gewerblich tätig. Meine Tätigkeiten unterliegen daher grundsätzlich nicht der BRD-Rechtsordnung und -Jurisdiktion.
7.
Als die deutsche Staatsangehörigkeit übertragendes Elternteil erkläre ich für meine Tochter XXXXXXXX mit sofortiger Wirkung und unechter Rückwirkung die Inanspruchnahme aller ihrem Geburtsrecht als deutsche Volksangehörige inhärenten Rechte. Ich handele für sie grundsätzlich nicht unter ihrem BRD-Rechtstitel XXXXXXXX. Er bleibt ihr jedoch vorbehalten, und ich erhebe hiermit alleinigen Vollstreckungsanspruch in ihrem Namen. Sie unterliegt solange grundsätzlich nicht der BRD-Rechtsordnung und -Jurisdiktion.
8.
Meine Kommunikation mit Vertretern der BRD-Rechtsordnung erfolgt künftig unter der Prämisse, daß sie als treuhänderische Verwalter deutschen Volksvermögens mir als Anteilseignerin und damit Treugeberin grundsätzlich weisungsuntergeben sind. Für meine stets im Rechtsraum der inhärenten Jurisdiktion ausgeführten Handlungen sind sie weder zuständig noch verantwortlich.
9.
Ausnahmen gelten nur bei Vorliegen eines beiderseitig handschriftlich unterzeichneten Dienstvertrages mit klarer Beschreibung der für die Bundesrepublik Deutschland wahrgenommenen Funktion, deren Vergütung und eindeutig definiertem Einsatzzeitraum.
10.
Mein Handeln unterliegt den althergebrachten gewohnheitsrechtlichen Grundsätzen, den Frieden nicht zu stören, niemandem vorsätzlich Schaden zuzufügen und sich ehrlich an rechtmäßig getroffene Abmachungen zu halten. In diesem Rahmen übernehme ich für mein Handeln die volle Verantwortung. Die Festlegung von Entschädigung und Wiedergutmachung obliegt den beteiligten Menschen bzw. der freien Schiedsgerichtsbarkeit.
Sachbeweise, die belegen, daß ich zum hierin angekündigten Handeln nicht berechtigt bin, sind mir innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach Erhalt dieser Absichtsanzeige als Versicherung an Eides statt und per Einschreiben mit Rückschein an meine bekannte Adresse zu senden. Nach Ablauf der Frist ohne formgerechte Widerlegung vermittels Sachbeweisen ist die Rechtmäßigkeit dieser Absichtsanzeige und des angekündigten Vorgehens verbindlich festgestellt.
Toller Beitrag ! Ich habe eine Frage: Was wird in dem XXXXXX-Feld eingetragen wo nach dem BRD –
Rechtstitel gefragt wird ? Der NAME ?
Liebe Grüße , Torsten
Muss ich diesen Text handschriftlich abschreiben, unterschreiben und beim Standesamt abgeben ?
BRD Rechtstitel : Ist damit der NAME gemeint ???
Liebe Grüße , Torsten
Ja.
Ich habe das damals nicht handgeschrieben, sondern nur ausgedruckt, ordentlich unterschrieben und zur Info an Bürgermeister, Landrat, Landesregierung, Bundesregierung und die Alliierten geschickt. Vorsicht, danach bist du offiziell auf der schwarzen Liste als „Reichsbürger“. Du könntest beruflich Schwierigkeiten kriegen. Bei mir war das so. Man gilt als nicht mehr „zuverlässig“, was alle beruflichen Wege versperren könnte, wo man als „zuverlässig“ gelten muss.