- Versicherung an Eides statt zur Präsumtion meiner Identität und meiner Rechte
- Absichtsanzeige und Proklamation der Inanspruchnahme von Geburtsrechten
– Aufforderung zur formgerechten Erbringung von Gegenbeweisen –
Hinweis: Inkenntnissetzung des Erfüllungsgehilfen ist Inkenntnissetzung des Vollmachtgebers und vice versa.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte lesen Sie das Folgende sorgfältig durch, bevor Sie antworten. Dies ist eine offizielle Inkenntnissetzung und gilt als Urkundsbeweis.
Anbei finden Sie die im Betreff genannten Dokumente. Falls Ihnen bezüglich der darin genannten Präsumtionen urkundliche Gegenbeweise vorliegen, fordere ich Sie auf, mir diese zukommen zu lassen. Die entsprechende Rückantwort muss rechtsgültig handunterschrieben sein von einem bevollmächtigten und persönlich haftenden Behördenvertreter der Bundesrepublik Deutschland im Bewußtsein der Strafbarkeit von Meineid und eidesstattlich versichernd, daß die Angaben in den mir dabei zugesandten angeforderten Unterlagen echt, richtig und vollständig und in keiner Hinsicht irreführend, betrügerisch oder mutwillig schädigend sind.
Für die Rückantwort per Einschreiben mit Rückschein setze ich Ihnen hiermit eine Frist von einundzwanzig (21) Tagen ab Erhalt dieses Schreibens. Diese Frist wird auch in den beiden beigefügten Dokumenten genannt.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich keine Telefongespräche zu dieser Angelegenheit führen werde, sondern den Sachverhalt aktenkundig und beweiskräftig zu dokumentieren wünsche. Ich wünsche auch keinerlei Besuch in der Angelegenheit.
Jede etwaige bisherige Anerkennung einer angeblichen ständigen Weisungsgebundenheit meinerseits gegenüber BRD-Behörden ist hiermit zurückgenommen und wird vorläufig als unter Täuschung und Nötigung erfolgt betrachtet.
Bitte beachten Sie, daß die allgemein gültigen Prinzipien von Treu und Glauben es erfordern, daß Sie auf die beigefügten Urkunden und die darauf bezogene Gegenbeweisforderung hin alle etwaigen begründeten Gegenargumente sofort vorlegen und nicht zurückhalten, um mich womöglich zu einem späteren Zeitpunkt damit zu überraschen. Die gesetzte Frist von einundzwanzig (21) Tagen nach Eingang dieses Schreibens samt Urkunden für eine Antwort per Einschreiben mit Rückschein ist daher angemessen, und ebenso angemessen ist es, bei Nichteinhaltung dieser Frist Ihre Bestätigung der in den Urkunden genannten Sachverhalte als verbindlich gegeben anzuerkennen.
Nichtantwort werde ich als verbindliche Bestätigung der in den Urkunden genannten Sachverhalte betrachten. Qui non negat fatetur.
Mit freundlichen Grüßen
Wäre nicht meine erste Anlaufstelle gewesen.
Das Einwohnermeldeamt kennt nur die Person fremden Rechts (BRD-Personal). Dazu kommt, dass die Angestellten der meisten Meldebehörden ohnehin viel zu unbewandert sind was das Ius angeht.
Meine sog. Rechtsanspruchsproklamation hatte ich an den Bundespräsidenten, den Justitzminister, den Generalbundesanwalt und dem Amtsgericht vor ort zugesandt. Keines dieser Organe war in der Lage oder bereit meine Auslegenungen zu widerlegen. Fazit: Qui non negat fatetur 🙂
Das werde ich mit der nächsten, aktualisierten Fassung auch tun. Danke für den Tipp. Das Einwohnermeldeamt kennt hier sehr wohl den Menschen, ich bin gewissermaßen ein bunter Hund. Sie kriegen nur nicht gerafft, daß der was anderes sein soll als ihr Computereintrag. 🙂