Ein Trustverhältnis nach Internationalem Recht darf von nationalen Behörden nur ignoriert werden, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Wie öffentliche Ordnung zu definieren ist, wurde vom Europäischen Gerichtshof vorgegeben und hat ordnungsgemäß Eingang gefunden in die deutschen Rechtsnormen:
Der Begriff der öffentlichen Ordnung ist […] grundsätzlich eng auszulegen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs handelt es sich um einen gemeinschaftsrechtlichen Begriff, der der Nachprüfung durch die Organe der Gemeinschaft zugänglich ist. Es ist mit dem Begriff der öffentlichen Ordnung des allgemeinen Polizeirechts nicht identisch. Den mitgliedstaatlichen Behörden wird nur in sehr beschränktem Maße ein Ermessensspielraum eröffnet. Es können vielmehr nur solche Verhaltensweisen [die Einschränkung] rechtfertigen, die eine hinreichend schwerwiegende Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft darstellen. Eine Verletzung der ungeschriebenen Regeln des menschlichen Zusammenlebens, die nicht zugleich eine strafbare Handlung begründet, reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. Es müssen zudem besondere Tatbestände der Gefährdung der inneren Sicherheit oder eine anderweitige schwere Beeinträchtigung gewichtiger Rechtsgüter vorliegen.
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern, FreizügG/EU §6 Absatz 6.1.1.1
Anmerkung: „Grundsätzlich nicht“ bedeutet nicht etwa nie, sondern „grundsätzlich nicht, in Ausnahmefällen jedoch schon.“ Als gewichtige Rechtsgüter des deutschen Staates dürften gelten: die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ sowie öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit.
Demgegenüber stehen die „wichtigen Rechtsgüter“ des Einzelnen: Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit (Leib und Leben), Eigentum, Ehre und z.B. sexuelle Selbstbestimmung etc. Der jeweilige Inhaber dieser „Rechsgüter“ kann über sie frei verfügen, sie also auch veräußern, also abgeben – mit Ausnahme seiner Menschenwürde und seines Lebens, so die wohl vorherrschende Auffassung.
Der (Rechts-)Staat ist übrigens verpflichtet, die Individualgüter, also die Rechtsgüter des Einzelnen, vor Eingriffen zu schützen. Dazu ist er in erster Linie da. Nur, wenn jemand seine persönlichen Rechtsgüter so nutzt, daß sie zu laut Gesetz strafbaren Handlungen gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit führen oder gar den Rechtsstaat selbst „schwer beeinträchtigen“, darf der (Rechts-)Staat auf die Rechtsgüter des Einzelnen übergreifen.
Soweit die Theorie …
Der Aufenthalt ohne oder mit einem ungültigen Aufenthaltstitel ist nach Bundesgesetzen leider eine Starftat.
Das gilt aber nicht für Einheimische mit Staatsbürgertitel. Momentan geht mir vorrangig um solche Menschen, wie ich zugeben muß.
Staatsbürgertitel? Was ist das?
hi Astronaut… long time no talk!
Mit „Staatsbürgertitel“ meint Freewoman wahrscheinlich den „alieni iuris persona“ (fremd!, vgl. Mt. 17:25-26) unter dem man als BRD-Personal eine regierungshandelnde Tätigkeit (function of government) ausführen kann. In der Rolle dieses Titels bist DU der Treunehmer u. der Staat als Treugeber sagt wo’s lang geht (Treugabe = die Gov.-Issued Geb.Urkunde).
Dem gegenüber steht der Billigkeitstitel (equitable title). Hier bist Du der Volstreckende (Treugabe = Geburts- Anzeige/Bescheinigung… trägt die vertretende Unterschrift Deiner Eltern – dh. DU bist Treugeber!). Hier ist der jeweilige Ansprechpartner des öffentlichen Dienstes Treunehmer! Er hat den Anweisungen des Treugebers strikt zu folgen!
Im Hinblick darauf musst Du nun „nur“ noch die Präsumtion aus dem Wege schaffen, die Dich vor Gericht in der Rolle des alieni iuris persona sieht.
Billigkeitstitel würde ich hier in D eher mit Besitz übersetzen, weil bei uns rechtlich zwischen Eigentum und Besitz getrennt wird.
Und ja, ich meine den Titel aus der Geburtsurkunde.
Ja… Billigkeit ist Besitz… Die Entität die mit der Geburtsbescheinigung ins Leben gerufen wurde ist niemand’s Eigentum per se. Doch als alleiniger Anteilseigner bist Du quasi CEO dieser Entität.
Alleiniger Begünstigter = alleiniger Anteilseigner (wie bei einer AG sozusagen)