Leibeigenschaft, d. h. die Stellung einer Person, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder Vereinbarung verpflichtet ist, auf einem einer anderen Person gehörenden Grundstück zu leben und zu arbeiten und dieser Person bestimmte entgeltliche oder unentgeltliche Dienste zu leisten, ohne seine Stellung selbständig ändern zu können;
Mär16
hey, wo hast du dieses Definition gefunden?
Na, in dem Link darunter.
Edit: Hab ihn geändert. Das war vorher nur die Bekanntmachung des Inkrafttretens im Bundesanzeiger vom 18.04.1959, sorry.
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