Wie die Verfassung eines freien Volkes beginnen sollte

Standard

Wir, das Volk von Irland,

in dem Bestreben, unter gebührender Beachtung von Klugheit, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit das allgemeine Wohl zu fördern, auf daß die Würde und Freiheit des Individuums gewährleistet, eine gerechte soziale Ordnung erreicht, die Einheit unseres Landes wiederhergestellt und Eintracht mit anderen Nationen begründet werde,

nehmen wir diese Verfassung an, setzen sie in Kraft und geben sie uns.

Art. 1. Die irische Nation bekräftigt hiermit ihr unveräußerliches, unverletzliches und souveränes Recht, ihre eigene Regierungsform zu wählen, und ihre Beziehungen zu anderen Nationen und die Entwicklung ihres politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in Übereinstimmung mit ihrem besonderen Wesen und ihren Überlieferungen zu bestimmen.

Art. 2. Das Staatsgebiet besteht aus der gesamten Insel Irland, den dazugehörenden Inseln und den Küstengewässern.

(Anmerkung: Da dies den Anspruch Großbritanniens auf Nordirland negierte, wurde Art. 2 anläßlich des britisch-irischen Abkommens von Belfast 1998 geändert. Seitdem ist auch in der irischen Verfassung kein räumlicher Geltungsbereich, also kein Staatsgebiet mehr definiert. Auch sie bezieht sich seitdem nur noch auf Volkszugehörigkeit, nennt aber im Weiteren immer wieder die Insel Irland samt Inseln und Küstengewässern.)

Art. 5. Irland ist ein souveräner, unabhängiger, demokratischer Staat.

Art. 6. (1) Alle Regierungsgewalt, die gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende, gehen nächst Gott vom Volke aus, dessen Recht es ist, die Regierenden des Staates zu bestimmen und in letzter Instanz alle Fragen der nationalen Politik in Einklang mit den Erfordernissen des Gemeinwohles zu entscheiden.
Quelle

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s