Archiv für den Monat April 2012

Außerhalb der BRD nur Völker- und Menschenrecht?

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Wer nicht als Person betrachtet wird, gilt als staaten- und damit vor Staaten schutzlos. Früher hatte jeder Bundesstaat der USA seine eigene Staatsangehörigkeit, so wie die verschiedenen deutschen Länder vor den Staatsangehörigkeitsänderungen der Nazis. Die Staatsangehörigkeit der USA bekamen nur die nicht in einem der Staaten geborene Leute per Gesetz verliehen. Nach dem Bürgerkrieg wurden durch die 14. Änderung der Verfassung alle Personen (!), die in den USA geboren oder eingebürgert wurden, zu Staatsangehörigen der USA.

Wer als Staatsangehöriger bezeichnet wird oder sich selbst so bezeichnet oder als solcher handelt, wird damit juristisch zum Untertan (subject) des betreffenden Staates. Hauptzweck der Staatsangehörigkeit ist die Befähigung zur Teilnahme am politischen System. Wenn jemand sich am politischen System beteiligt, wird er damit zum Untertan des Systems. (Alles durch die 14. Änderung der Verfassung der USA.)

etc. pp. Seeeehr interessant.

Und die Amis scheinen dieses System 1:1 auf das besetzte Deutschland übertragen zu haben. Ein nicht vom Volk autorisierter Machtapparat erschafft sich selbst. Es ist ein de facto Staat, kein de jure Staat. Der de jure Staat ist weg, ausgelöscht. Der de facto Staat regiert nach amerikanischem Rezept.

In den USA gilt hinter dem Vorhang der „neuen“ USA mit eigener Staatsangehörigkeit noch die „alte“ USA weiter, so LB Bork. Die Amis haben also etwas Existentes, worauf sie zurückgreifen können. In Deutschland ist die Lage anders, scheint mir. Das Deutsche Reich ist ja nun mal seit fast siebzig Jahren weg. Man kann nicht mehr darauf zurückgreifen. Oder kann man doch, wenn es soweit ist? Einfach per Proklamation? Wäre blöd. Dann lieber ganz neu gründen, wenn es soweit ist.

Jedenfalls, wenn man sich hierzulande aus dem System verabschiedet, fällt man wirklich in die nationalrechtliche Leere. In den USA ist die Umstellung länger her, aber deren Verfassung gilt bis heute. Amendments kann man wieder außer Kraft setzen. In Deutschland gab es bisher keine vom souveränen Volk in Auftrag gegebene und in Kraft getretene Verfassung. 1848 (Paulskirche) trat nicht in Kraft, 1871 war von den Landesfürsten in Auftrag gegeben und enthielt keine Grundrechte. 1919 wurde von einem besiegten, enteigneten und bereits de facto versklavten Volk im teilweise besetzten Land verabschiedet und „starb“ 1945 mit dem Deutschen Reich. Wenn der Staat stirbt, stirbt auch seine Rechtsgrundlage, die Verfassung.

Der einzige vernünftige Text, auf den man sich in Deutschland berufen könnte, wäre die Paulskirchenverfassung. Es wäre also nach (?) Ende der BRD alles neu zu machen: Souveränes Volk, Wahlen zur Nationalversammlung, Verfassung, Volksabstimmung, Ausrufung des souveränen Staates.

Man mag ja eigentlich nicht auf Staat stehen, aber angesichts machtlüsterner Feindstaaten ist es schon besser, Volk hat so ’n Ding …

Der 2+4-Vertrag oder wie Sechse einen Vertrag über einen abwesenden Siebenten machen

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Ich habe mir den 2+4-Vertrag mal unter dem Blickwinkel angeschaut, mit „das vereinte Deutschland“ sei nicht die Bundesrepublik Deutschland nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik gemeint. Wenn man davon ausgeht, daß da sechs Vertragsparteien über das Fell eines Siebenten, politisch Abwesenden einen Vertrag geschlossen haben, ergibt das erstaunlich viel Sinn. Es war immer verwirrend für mich, warum die da im Text dauernd zwischen den Begriffen hin und her springen. Man fragte sich immer, wer ist denn nun wer? Und wer darf warum für wen Verpflichtungen übernehmen?

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Artikel 1
1. Es werden die Grenzen des „vereinten Deutschlands“ festgelegt.

2. Das „vereinte Deutschland“ und Polen werden die Oder-Neiße-Grenze noch in einem verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag regeln.

3. Das „vereinte Deutschland“ wird keine weiteren Gebietsansprüche geltend machen.

4. Die Regierungen der BRD und der DDR werden sicherstellen, daß die Verfassung des „vereinten Deutschlands“ dem nicht entgegenläuft. (Hier die erste völkerrechtliche Unmögllichkeit. Wie wollen diese Regierungen das sicherstellen? Es gibt noch keine Verfassung des „vereinten Deutschlands“, inzwischen aber auch keine DDR-Regierung mehr. Diese Regierungen können völkerrechtlich doch gar nicht verantwortlich sein, wenn das „vereinte Deutschland“ sich als Souverän eine Verfassung gibt.) Die Regelungen im Grundgesetz der BRD dürfen das auch nicht.

5. Die Alliierten nehmen diese Verpflichtungserklärung der Regierungen der BRD und der DDR entgegen, und wenn sie erfüllt sind (!), sind die Grenzen des „vereinten Deutschlands“ endgültig bestätigt. (Wenn das Wörtchen wenn nicht wär. Die Verfassung des vereinten Deutschlands ist noch nicht geschrieben und erst recht noch nicht in Kraft.)

Artikel 2
Die besagten Regierungen übernehmen Verantwortung dafür, wie sich das „vereinte Deutschland“ verhalten wird. (Wie wollen sie das machen, sie sind als Außenstehende einem Souverän nicht weisungsberechtigt und daher auch nicht für sein Handeln verantwortlich.)

Artikel 3
1. Die BRD und DDR Regierungen verzichten auf ABC-Waffen und versprechen, daß auch das „vereinte Deutschland“ darauf verzichten wird. (Jetzt macht dieser Quatsch langsam Sinn – mit der Einschränkung von oben. Wenn BRD und DDR sich beide mit Unterschrift unter diesen Vertrag im „vereinten Deutschland“ auflösen würden, bräuchten sie nicht separat versprechen, auf ABC-Waffen zu verzichten.)

2. BRD verspricht im Einvernehmen mit der DDR, die Truppen des vereinten Deutschlands zu reduzieren. (Wie können sie das, wenn sie nicht das „vereinte Deutschland“ sind?)

3. Die Alliierten nehmen das zur Kenntnis.

Artikel 4
1. BRD und DDR versprechen, das „vereinte Deutschland“ würde in einem Vertrag mit der SU den Abzug der Roten Armee bis 1994 regeln. (Das hat die BRD nach Einverleibung der DDR getan. Wenn die BRD nicht das „vereinte Deutschland“ ist, hat sie treuhänderisch für dieses gehandelt?)

2. Die Alliierten nehmen das zur Kenntnis.

Artikel 5
1. Es werden bis zum Abzug laut Art. 4 nur deutsche Truppen in der ehemaligen DDR stationiert, die nicht in die Nato eingebunden sind. (Das war Bedingung der SU. Sie hat also ganz klar das Feld für die Nato geräumt.)

2. „Auf deutschen Wunsch“ bleiben bis zum Abzug laut 4. auch die Truppen der anderen Streitkräfte in Berlin stationiert – auf der Grundlage eines Vertrages zwischen der Regierung des „vereinten Deutschlands“ und den Regierungen der jeweiligen Streitkräfte. (Das geht wieder nur, wenn die BRD treuhänderisch für das „vereinte Deutschland“ handelt.)

3. Nach Abzug darf die Nato rein, aber keine Atomwaffen in der ehemaligen russischen Zone.

Artikel 6
Das „vereinte Deutschland“ darf beliebig Bündnissse eingehen.

Artikel 7
1. Die Alliierten beenden ihre Besatzungshoheit über Deutschland als Ganzes und Berlin und werden ihre Besatzungseinrichtungen auflösen. (Die Alliierten gehen, die BRD bleibt.)

2. Das „vereinte Deutschland“ hat volle Souveränität über alle seine Angelegenheiten. (Die das theoretisch souveräne Deutschland treuhänderisch vertretende BRD aber nicht.)

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Der Rest sind vertragstechnische Fragen. Mir scheint es wirklich gerechtfertigt zu sein, diesen Vertrag so zu betrachten, also mit Deutschland (Land und Leute) als der Souverän, über den hier entschieden wird. Wenn es ein ehrlicher Vertrag wäre, hätten sie am Anfang eine Begriffsdefinition vorgenommen. Auch das hat mich immer gewundert. Jeder popelige Mietvertrag definiert vor dem Text, wer und was mit welchem Begriff gemeint ist. Aber nicht der Geschichte schreibende 2+4-Vertrag …

Wenn einem ausdrücklich Souveränität (zurück)übertragen wird, muß man sie genauso ausdrücklich annehmen und für sich beanspruchen, bevor man sie ausüben kann. Dem beschnittenen Deutschland wurde die volle Souveränität zurückgegeben, aber es hat sie nicht für sich angenommen – mangels souveränem Vertreter. Mangels souveräner Vertreter, also Plural?

Moment: Wenn Deutschland nicht nur Land, sondern auch Leute sind, dann haben die Alliierten mit dem 2+4-Vertrag auch dem deutschen Volk die Souveränität zurückgegeben. Da sich das deutsche Volk aber für BRD-Staatsangehörige hält, können sie ihre Souveränität nicht in Anspruch nehmen. Ist es vielleicht so einfach? Haben wir längst, was wir brauchen, man verschweigt es uns nur, damit wir es nicht benutzen?

Aber nein, das deutsche Volk ist nicht souverän. Denn das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sagt in der Präambel klar und deutlich, daß es das Grundgesetz für das deutsche Volk ist. Also stehe ich mit meinen Gedanken wieder an der alten Stelle: Nur das Territorium Deutschland hat seine Souveränität zurückbekommen. Aber keiner nutzt es, keiner proklamiert es für sich, dieses souveräne Territorium eines noch nicht existierenden souveränen deutschen Staates mit einer noch nicht existierenden Regierung. Die Bundesrepublik erklärt die Bundesländer in keinem mir bekannten juristischen Dokument oder Akt zu ihrem Staatsterritorium. Das wird nur immer in allen möglichen Publikationen erklärt, beschworen, angenommen und vorausgesetzt, eine nachweisliche rechtliche Grundlage sehe ich nicht. Vielleicht kommt ja noch jemand, der mir das entsprechende Dokument zeigen oder den „Staatsakt“ benennen kann.

Das Volk, das dieses Land überhaupt erst „wertvoll“ macht, weil nur Menschen Werte schaffen und ermessen können, ist dagegen noch nicht souverän, und die selbst nicht souveräne Bundesrepublik beansprucht dieses Volk per Grundgesetz für sich.

Die Besatzer sind (fast) weg, aber das von ihnen in Auftrag gegebene und von ihnen genehmigte und nur dadurch in Kraft getretene Grundgesetz ist noch da und gilt weiter für das nicht souveräne, unterworfene Volk. Nirgends wird gesagt, dem deutschen Volk sei seine Souveränität zurückgegeben worden, es sei nun wieder ein vollwertiges, gleichberechtigtes Mitglied der „Völkergemeinschaft“. So etwas muß ausgesprochen werden, sonst findet es nicht statt.

Wer sich von seiner bisher immer angenommen juristischen Identität mit der BRD-Person gleichen Namens lossagt, muß als deutscher Volkszugehöriger damit logischerweise Vertreter des voll souveränen, vereinten, aber bisher von niemandem vertretenen Deutschlands sein, das NICHT mit dem Deutschen Reich identisch sein kann, weil der Staat Deutsches Reich seit dem 23.05.1945 nicht mehr  existiert, sonst hätte die BRD nicht geschaffen werden können. Jeder deutsche Volkszugehörige, der sich zum Souverän, zum freien Menschen erklärt, wäre dann befugt, als Souverän des vereinten Deutschlands das vereinte Deutschland in seinen Grenzen aus dem 2+4-Vertrag zu vertreten, bis wieder staatliche Strukturen für Land und Leute geschaffen sind.

Was geschehen muß, ist ein Zusammenschluß all jener, die laut Grundgesetz deutsche Volkszugehörige sind und die ihre Personenstandserklärung oder etwas Ähnliches abgegeben haben. Sie sind das souveräne deutsche Volk, das eine Nationalversammlung einberufen und eine Verfassung in Auftrag geben könnte. Werden diese Hundertausenden sich über ihre persönlichen Ambitionen hinwegsetzen und sich in ihrem gemeinsamen Interesse zu einer gemeinsamen Kraft vereinigen können?

Aktualisiert: Sachenrecht – oder: Wo liegt Deutschland?

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Bei Recherchen zum Thema Haager Trust Übereinkommen von 1985 stieß ich auf eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums, offenbar aus der Feder von Herrn oder Frau Schuckar, von vermutlich 2008, welche die nichterfolgte Proklamation eines BRD-Staatsterritoriums und den nicht vorhandenen Geltungsbereich des Grundgesetzes als Grundlage für alle anderen BRD-Gesetze als Vorteil erscheinen läßt:

Frage 11: Sollten für Trusts spezielle Kollisionsnormen eingeführt werden? Wenn ja,
welche?

Antwort: Eine spezielle Kollisionsnorm für den Erbschaftstrust erscheint nicht notwendig, da dieses Rechtsinstitut in den meisten Mitgliedstaaten unbekannt ist. Sollte gleichwohl ein Regelungsbedürfnis angemeldet werden, könnten die Anknüpfungen aus Artikel 6 Abs. 1 und Artikel 7 des Haager Übereinkommens vom 1. Juli 1985 über das auf die Anerkennung von Trusts anzuwendende Recht (Haager Trustübereinkommen) für verbindlich erklärt werden. Danach untersteht ein Trust in erster Linie dem vom begründenden Erblasser gewählten Recht. In Ermangelung einer Rechtswahl soll das Recht Anwendung finden, mit dem der Trust die engste Verbindung aufweist.
..
Frage 24: Welche Zuständigkeitsvorschriften sollten in der künftigen Gemeinschaftsregelung
für „Erbschaftstrusts“ vorgesehen werden?

Antwort: Die Zuständigkeit für Streitigkeiten mit Bezug auf Erbschaftstrusts sollte am ehesten bei den Gerichten des Staates liegen, dessen Recht der Erblasser als anwendbares Recht gewählt hat bzw. zu dessen Recht der Trust die engste Beziehung hat. Nur auf diese Weise wird der notwendige Gleichlauf von materiellen Recht und internationaler Gerichtszuständigkeit gewahrt und werden Rechtsprobleme bei der Abwicklung des Erbschaftstrusts vermieden.

Frage 31: Würde die Anerkennung eines Erbschafts-Trusts die Eintragung der Vermögensgegenstände des Trusts und ihrer diesbezüglichen Urkunden im Grundbuch ermöglichen? Welche Bestimmungen müssten anderenfalls eingeführt werden?

Antwort: Die Frage nach der „Anerkennung eines Erbschafts-Trusts“ ist ebenso wie diejenige nach der Anerkennung eines Testaments eine Frage, die dem materiellen Recht zuzuordnen ist und deshalb keiner Regelung in der Gemeinschaftsmaßnahme bedarf. Ein nach dem Trust-Statut wirksam errichteter Trust wird – vorbehaltlich des ordre public – auch im Inland als existent angesehen. Er wird also nicht schon von vornherein für nicht existent erachtet, weil das deutsche Sachrecht dieses Institut nicht kennt.

Anmerkung: Wie „Ordre Public“ im Rahmen der EU-Rechtsgebung verstanden wird, habe ich hier behandelt. Meines Wissens hat die Bundesrepublik Deutschland bis heute das genannte Haager Trust-Übereinkommen nicht unterzeichnet. Aber mit dieser Stellungnahme erkennen sie seine Gültigkeit recht eindeutig an.

Leider revidieren sie das im nächsten Absatz der Antwort:

Sollte mit „Anerkennung“ eine dem Artikel 11 des Haager Trust-Übereinkommens
entsprechende Regelung gemeint sein, so wäre sie aus deutscher Sicht abzulehnen, weil
sich die dort bezeichneten Anerkennungswirkungen im Hinblick auf im Inland belegene
Sachen nicht in vollem Umfang darstellen lassen. Aus deutscher Sicht ist insoweit das
Sachenrechtsstatut maßgeblich, das deutsches Recht zur Anwendung bringt. Das deutsche
Recht kennt den Erbschaftstrust nicht und kann mit seinen Regelungen partiell unvereinbar
sein
.

Und was ist nun wieder das Sachenrechtsstatut?

lex cartae sitae
Das Recht, das am Standort einer Urkunde gilt.
Quelle

Wie schön! Damit sind wir bei der Frage, wonach sich der (logischerweise räumliche) Standort einer Urkunde denn definiert. Da es um die Frage Grundbucheintragung geht, und der Grundbucheintrag die rechtswirksame Urkunde darstellt, ist der räumliche Standort der Urkunde das Grundbuch bzw. heutzutage der Server, auf dem es elektronisch gehostet wird.

Zum Territorium welchen Staates gehört aber der Standort des Grundbuchs, und womit läßt sich das belegen? Vermutlich beruft man sich seitens der BRD auf das BGB Buch 3 Sachenrecht. Schade nur, daß im BGB  nirgends steht, wo es gilt, dieses BGB. Irgendwo, wo Deutsch gesprochen wird, vermutlich. Das Einführungsgesetz mit dem räumlichen Geltungsbereich dieses BGB, der genau diese wichtige Frage genau beantwortete, war ja so schrecklich veraltet und unnötig geworden, daß man z.B. den Geltungsbereich dieses Gesetzes gestrichen hat.

Um dem genannten „deutschen“, also derzeit wohl dem BRD- Sachenrecht zu unterliegen, müßte der räumliche Standort der fraglichen Sache sich ja auf dem Hoheitsgebiet der BRD befinden, innerhalb dessen angeblich alle von Organen der Bundesrepublik Deutschland verabschiedeten Gesetze auch ohne ausdrücklichen Geltungsbereich gelten?

Hm, wo ist es denn definiert, dieses Hoheitsgebiet? Im 2+4-Vertrag von 1990? Da steht nur, die BRD hat volle Souveränität innerhalb der mit den Alliierten vertraglich vereinbarten Grenzen, i.e. den ehemaligen vier Besatzungszonen. Gut, das ist ein Vertrag mit den Alliierten. Und wann hat die BRD dieses Territorium dann für alle Welt zu kund und zu wissen für sich als Hoheitsgebiet und Geltungsbereich ihrer Rechtsordnung beansprucht? Und wo kann man das nachlesen, bitte?

Wenn die BRD kein Territorium für sich beansprucht, wie kann dann eine Sache einen räumlichen Standort im räumlichen Geltungsbeich des BRD-Sachenrechts haben?

Ich werd mal einen Anwalt fragen. Der kennt sich da bestimmt aus …

Überlegungen zum Status Quo der Situation hierzulande

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Was ergibt sich nun aus den zitierten Ansichten zur Frage Staat und Souveränität?

1.
Ein Staat kann von jeder Entität gegründet werden, die höchste Macht über ein Territorium ausübt.

2.
Ein Staat kann ein Staat sein, ohne souverän zu sein. Solange er nicht die höchste Macht über sein definiertes Territorium ausübt und auch international vollkommen unabhängige Entscheidungen trifft, ist er nicht souverän.

3.
Ein Staat erlangt Souveränität durch eine Erklärung, die ein ausschließlich dafür zusammengestelltes Gremium gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft abgibt. Dabei wird das beanspruchte Territorium ausdrücklich benannt. Die exakte und verbindliche Benennung des vom souveränen Staat beanspruchten Territoriums ist für die internationale Kommunikation eine Grundvoraussetzung und daher Bedingung für die Anerkennung der Souveränität.

4.
Ein souveräner Staat (wie z.B. die USA oder Großbritannien) kann laut geltendem internationalen Recht fremdes Territorium weder einseitig annektieren noch nach einem Krieg die Waffenstillstandsgrenzen als gültig beanspruchen. Was allerdings sehr wohl möglich ist, ist die „legale“ Annektierung, also gewissermaßen mit „Einverständnis“ der Bewohner des annektierten Territoriums. Dies geschieht per Vereinbarung oder völkerrechtlichem Vertrag.

Es stellen sich mir folgende Fragen:

Hat die Bundesrepublik Deutschland nach dem 2+4-Vertrag von 1990, der ihr angeblich volle Souveränität gewährte, von dieser Souveränität Gebrauch gemacht, indem sie sich als souveräner Staat des souveränen deutschen Volkes proklamiert hat?

Ist mir nicht bekannt. Für zweckdienliche Hinweise bin ich dankbar.

Wann wurde den Deutschen ihre Souveränität als Volk, ihr Recht, als völkerrechtliches Subjekt mit allen Rechten frei über ihre politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Belange zu entscheiden, zurückgegeben?

Mir liegen dazu keine Informationen vor.

Kann es sein, daß der Betrug darin besteht, daß den Deutschen die völkerrechtlichen Zusammenhänge ihrer widerstandslosen Anerkennung der Bundesrepublik Deutschland als „ihr“ Staat vorenthalten werden? Daß 1990 eine „legale Annektierung“ der vier Besatzungszonen seitens der Westmächte stattgefunden hat?

Kann es also sein, daß die Deutschen ihre Ansprüche am Land ihrer Vorfahren aufgegeben haben? Eigentlich nicht. Denn wie sollte das gehen? Diese Ansprüche sind unveräußerliche Geburtsrechte, Menschenrechte. Die KANN man nicht abtreten. Schon gar nicht „stillschweigend“, ohne ausdrückliche Erklärung. 1990 wurde dem mehr oder weniger offiziell noch unter Besatzungsaufsicht stehenden und von den Besatzungsmächten gegründeten Staat mehr Handlungsfreiheit eingeräumt, mehr nicht. Es wurde nicht den Deutschen ihre Souveränität zurückgegeben, und die Bundesrepublik hat gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft keinen Anspruch auf das Territorium der 16 Bundesländer erhoben, schon gar nicht ihre Souveränität als Staat proklamiert.

Ich stelle fest:

Das von den Deutschen bewohnte Land als strategisch wichtige Region in Mitteleuropa wird offenbar gegenwärtig von keiner souveränen Entität als Staatsterritorium beansprucht. Weder von der Bundesrepublik Deutschland, deren Grundgesetz nur für „die Deutschen“ in ihren Ländern gilt, die also kein Territorium beansprucht, sondern nur ein Volk, noch von den Allierten, die laut geltender Völkerrechtsauffassung nicht einseitig annektieren dürfen, debellatio hin oder her, und auch nicht legal annektieren können, weil sie dazu das ausdrückliche Einverständnis der Deutschen bräuchten.

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Das Land der Deutschen wird also seit 1945 von keinem Souverän beansprucht, und die Deutschen wissen es nicht. Sie selbst dürfen es aber auch nicht beanspruchen, solange ihre Besatzer ihnen als Volk nicht ihre Souveränität zurückgeben und sie als Volk diese Souveränität selbst proklamieren. Stattdessen bemüht man sich nach Kräften, die Deutschen als Volk mit eigener Identität und damit potentieller Souveränität aufzulösen. Wenn es die Deutschen nicht mehr gibt, können sie ihr Land nicht zurückfordern.

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Der Gedanke, daß die Deutschen als Volk verschwinden könnten, berührt mich persönlich wenig, denn ich identifiziere mich nicht als Deutsche, ich gelte nur als solche. Aber was da abläuft, ist ganz zweifellos himmelschreiendes Unrecht, egal welches Volk auf diese Weise betrogen wird.

Was ist ein Staat? Internationale Zitatsammlung

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Duhaime Legal Dictionary:

Groups of people which have acquired international recognition as an independent country and which have a population, a common language and a defined and distinct territory.

„Entities that have a defined territory and a permanent population, that are under the control of their own government, and that engage in, or have the capacity to engage in, formal relations with other such entities.“

„Nationhood is a demographic and psychological phenomenon; statehood is a formal-legal phenomenon. Only states, that is, possessors of sovereignty, may become members of the state system.“

The 1933 Convention on the Rights and Duties of States (aka Montevideo Convention) specifically defines statehood,  as:

„The state as a person of international law should possess the following qualifications: a permanent population; a defined territory; government; and capacity to enter into relations with the other states.“

Wikipedia:

State refers to the set of governing and supportive institutions that have sovereignty over a definite territory and population. Sovereign states are legal persons.

Stanford University:

Supreme authority within a territory — this is the general definition of sovereignty.

In Bezug auf die Palästina-Frage:

The ‘territories’ of an entity, whether Sovereign, state or stateless, titled or un-titled, belong to all the entity’s citizens, regardless of their political persuasions or ‘real estate’ ownership deeds. This includes the homeless, non-voting, non-land owning, alcoholic bum who lives under a bridge. This is true of all entities.

SOVEREIGN STATES: In order to become a Sovereign State, an entity must define and have full control over the territories it wishes to declare sovereignty over. The requirement to define is so that the International Community of States knows exactly what they are claiming as their own, in order to recognize them as a Sovereignty.Their Declaration of Sovereignty must then be recognized by the majority of the International Community of States. Recognition by the majority of the International Community of States overrides those states objecting.

Sovereign states can only acquire further territory by legal annexation. Ie., by agreement or treaty. Unilateral annexation is not permitted, nor is territory acquired by war or claiming armistice lines as borders when they weren’t borders before the armistice.

A Sovereign State acting outside the extent of it’s Sovereign borders, may only do so in accordance with International Law, the Laws of War, Humanitarian Law, (all mandatory, without exception) and if it is a UN Member, according to the UN Charter and any Conventions it has ratified (Contracting Power) and/or anything it has committed itself to uphold.

An Entity might/may exist independently or under the control or administration of another party or group of parties. This might/may be under agreement or occupation. Under an agreement, it becomes a protectorate or is under the UN Charter for Trustees. An entity under occupation is protected by the UN Charter Chapter XI. Any entity may undertake to adhere to International Law, the Laws of War, Humanitarian Law and/or the principles of the UN Charter.

In respect to the Geneva Conventions, if an entity is a protectorate or under a trusteeship or being represented (e.g., the Arab States represented Palestine), the protector or trustee/s are the High Contracting Power under which the Geneva Conventions apply. Prior to the Geneva Conventions coming into force, they were still bound by Customary International Law, the Laws of War and where applicable, the UN Charter.

A declaration of statehood is not made on behalf of an entity by a Government or a political party. Political parties & regimes change. It is made by a politically neutral body which only exists for the time it takes to declare statehood and institute a political system in the new state. As such, they might have a mandate. They do not have a charter.

An entity may declare statehood under occupation, it CANNOT declare sovereignty under occupation.

In order to be recognized, a declaration is made by a politically neutral body, on behalf of all the people within the territories [1] being claimed for the state, regardless of their political persuasions. The declaration is TO the International Community of States in order that the declaring entity be accepted as a part of the International Community of States, as a state.

Recognition is granted on the basis that the new state has defined boundaries and that it will adhere to International Law.

An entity – any person or identifiable group of persons.

State – Defined territory. (Could be assisted in controlling it’s territories. Not independent)

Sovereign state – In total control of the territories being declared. Independent.

Borders – All states are defined by borders/boundaries. Non-state territories are usually defined by default, by the defined boundaries of their neighbours. I.e., if it isn’t sovereign territory of Lebanon, Syria, Jordan, Egypt or Israel, it’s a part of the non-state entity of Palestine.