Mit dem SHAEF-Gesetz Nr. 1 (ohne Datum) wurde Nationalsozialistisches Recht teilweise ausdrücklich aufgehoben und ansonsten allgemein verfügt:
Artikel II
4. Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.
Im Grundgesetz wird verfügt, daß solche Rechtsvorschriften der Alliierten immer dem Grundgesetz übergeordnet gelten:
Artikel 139
Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Dennoch beschließt die Legislative der Bundesrepublik Deutschland 1956, also nachdem die Pariser Verträge unterschrieben waren und das Besatzungsstatut nicht länger galt, dieses oben zitierte SHAEF-Gesetz Nr. 1 abzuschaffen.
Im 1. Bereinigungsgesetz (1. BesatzRAufhG) vom 30.05.1956 wird das oben zitierte SHAEF-Gesetz Nr. 1 gleich als erstes ausdrücklich als aufgehoben aufgeführt (sie dort Anlage 1, Abschnitt A).
Abgesehen vom nun wirklich fundamentalen Verstoß gegen das Grundgesetz, heißt das: Ab Veröffentlichung dieses 1. Bereinigungsgesetzes im Bundesgesetzblatt war nationalsozialistisches Recht wieder gültig. Spätestens seitdem galt auch wieder die 1934 von den Nationalsozialisten im Zuge der Gleichschaltung („Ein Volk, Ein Reich, Ein Führer“) überhaupt erst eingeführte deutsche Staatsangehörigkeit.
Vor der Einführung dieser alleinigen „deutschen Staatsangehörigkeit“ gab es nur die Staatsangehörigkeit der einzelnen Bundesstaaten des Deutschen Reichs, also Preußen, Sachsen, Bayern, Baden etc., welche automatisch auch die übergeordnete Reichsangehörigkeit, also die Zugehörigkeit zum Staatenbund Deutsches Reich mit sich brachte. Nur wer im Ausland in einem der „deutschen Schutzgebiete“, sprich Kolonien lebte, der bekam die deutsche Reichsanhörigkeit ohne deutsche Inlandsstaatszugehörigkeit verliehen. Die deutsche Reichsangehörigkeit war eine Staatsangehörigkeit für Leute nichtdeutscher Herkunft, ohne deutschen Heimatstaat auf heimatlichem Territorium.
Die Nazis machten es damit (zufällig?) den Amerikanern gleich, die die Staatsangehörigkeit der einzelnen US-Bundesstaaten schon nach ihrem Bürgerkrieg 1865 abschafften und seitdem nur noch die US-Bundesangehörigkeit hatten, welche vorher nur für nicht in einem der Staaten geborene Bürger galt – mit derselben Wirkung: Wer nicht dem Staat angehörte, indem er oder seine Eltern geboren waren oder lebten (was ein definiertes Staatsterritorium zwingend voraussetzt), der war staaten- und damit schutzlos.
Das Deutsche Reich war ein Staatenbund ebenso wie die USA, eine übergeordnete staatliche Entität ohne eigenes Territorium (außer den Kolonien). Jedes Stück Land, jedes Gewässer, gehörte zu irgendeinem Bundesstaat. Diesem Bundesstaat konnte man aber nicht mehr angehören, weil diese Möglichkeit ja abgeschafft war. Man konnte nur noch Fremder, Nichteinheimischer, nicht zum jeweiligen Territorium gehörender Ausländer sein, wo immer in den USA oder dem Deutschen Reich man sich bewegte – weil man Angehöriger eines übergeordneten Staates gänzlich ohne eigenes Territorium war. Wo immer auf dem Planeten Erde man mit so einer Staatsangehörigkeit unterwegs ist, ist man in den Augen der anderen Staatsgewalten ein recht- und schutzloser Fremder. Das ist besonders praktisch, wenn diese anderen Staatsgewalten einen solchen heimatlosen Fremden ihren Zwecken unterwerfen wollen.
Wenn nun diese nationalsozialistische Variante der Staatsangehörigkeit des Deutschen Reichs eine Nazi-Staatsangehörigkeit war und von 1945 bis 1956 verboten, dann war sie mit Aufhebung des Verbots durch das 1. Bereinigungsgesetz von 1956 nicht länger verboten und daher wieder gültig, sofern nicht ein entsprechendes neues Gesetz durch die Legislative der Bundesrepublik geschaffen wurde.
Gerade in der Frage der Staatsangehörigkeit wurde aber seitens der Bundesrepublik Deutschland immer darauf gepocht, daß die „deutsche Staatsangehörigkeit“ beibehalten, daß an ihr festgehalten werden sollte.
Bis zum 29.11.2007, als mit der Veröffentlichung des 2. Bereinigungsgesetzes das 1. Bereinigungsgesetz außer Kraft gesetzt wurde, nahm sich die Bundesrepublik Deutschland – grundgesetzwidrig – das Recht heraus, u.a. diese nationalsozialistische Staatsangehörigkeit für nicht mehr verboten und damit gültig zu erklären. Ab 30.11.2007 jedoch waren – initiiert durch die bundesrepublikanische Legislative – die vorher aufgehobenen, von den Alliierten erlassenen SHAEF-Gesetze einschließlich des generellen Verbots der Anwendung und Auslegung deutschen Rechts in seiner nationalsozialistischen Variante wieder gültig.
Seitdem dürfte also erneut laut geltendem Gesetz – und grundgesetzgemäß – in der Bundesrepublik Deutschland keine Nazi-Staatsangehörigkeit mehr zugrundegelegt (ausgelegt und angewendet), verliehen und bescheinigt werden. Die „deutsche Staatsangehörigkeit“ ist aber nun einmal eindeutig eine solche nationalsozialistische Staatsangehörigkeit, denn sie wurde in ihrer Ausschließlichkeit überhaupt erst von den Nazis geschaffen. Das steht sogar so im Gesetzestext:
Fußnote
Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1980 Überschrift: Langüberschrift idF d. Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000; Buchstabenabkürzung eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000 Die Bedeutung der Begriffe „Reichs- und Staatsangehörigkeit“ im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der „Reichsangehörigkeit“ ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die „Reichsangehörigkeit“ vermittelnde „Staatsangehörigkeit“ in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden“
Interessanterweise ist die vollständige Fußnote in offiziellen Internetseiten für Gesetzestexte nicht vollständig zitiert, genauer: Der Hinweis auf die nationalsozialistische Bedeutungsänderung fehlt. Aus Versehen?
Update 24.05. 2012
Selbst wenn durch die Aufhebung von Gesetzen nicht aufgehoben wird, was sie während ihrer Gültigkeit bewirkten, und schon gar nicht von diesem Gesetz abgeschaffte Gesetze plötzlich wieder vorhanden und gültig sind, wenn also die genannten Bereinigungsgesetze Nazi-Recht weder wieder in Kraft gesetzt noch dann wiederum erneut außer Kraft gesetzt haben, bleibt trotzdem die wichtige Frage:
Wer eine solche nationalsozialistische Staatsangehörigkeit verliehen bekommt, bekommt der nicht im Grunde bescheinigt, daß er ein Nazi ist, daß er dem nationalsozialistischen Deutschland angehört? Wird er nicht, indem ihm diese Staatsangehörigkeit von Registrierung seiner Geburt an scheinbar unentrinnbar zugewiesen, also aufgezwungen wird, zwangsweise nazifiziert?
Wen zeigt man nun an? Sich selbst, weil man überrascht feststellt, man ist ohne sein Zutun und Wissen ein „ausgewiesener“ Nazi? Oder die Verwaltung, die nachweislich unter Mißachtung geltender Gesetze ahnungslose Bewohner des Landes zwangsnazifiziert, indem sie die Registrierung der Geburt sowie die Wohnsitzmeldung im Einwohnermeldeamt unter Androhung von Geldstrafen zur Pflicht macht?
(Vielen Dank an Andreas Clauss für das Aufzeigen dieser Fragestellung.)
https://deutsches-amt.de/neuigkeiten/nazi-staatsbuergerschaftsgesetz-stillschweigend-kraft-gesetzt.html
Im verlinkten Text heißt es: „Damit der skandalöse Schwenk keine öffentlichen Wellen schlägt, wurde er stillschweigend vollzogen und ist nur im nichtamtlichen Teil der Bundesdrucksachen zu finden.“
Das hätte ich gern belegt.
Ich auch! Jetzt muss man nur noch den nichtamtlichen Teil finden.
Das nichtamtliche Inhaltsverzeichnis fand ich.
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__1.html
Der gesamte Text des Gesetzes findet sich als pdf-Datei hier. Aber das ist die offizielle, veröffentlichte Version. Die Behauptung stützt sich auf eine Stelle in der nichtöffentlichen Version, liefert aber keinen Nachweis für ihre Existenz.
Wie geschrieben, das hätte ich gerne ebenso, daher war der Link von mir um darauf aufmerksam zu machen. Es hätte auch jeder andere Link sein können, in der sich dieser Artikel befindet.
Gut, dann habe ich mich mal für den Kritischen Blick auf die Pirsch gemacht und kurz recherchiert. Es gab ein weiteres Bereinigungsgesetz, das am 14.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Darin wird unter anderem das Gesetz zu Regelungen von Fragen der Staatsangehörigkeit aufgehoben, das am 17.12.2008 im Bundesgesetzblatt Nr. 2586 veröffentlicht worden war und wo es um die zwischen 1938 und 1945 per Sammeleinbürgerung zu deutschen Staatsangehörigen gemachten deutschen Volkszugehörigen in „ins Reich geholten“ Gebieten betraf.
Es wurde in dem nun aufgehobenen Gesetz festgestellt, daß die damalige Einbürgerung die eingebürgerten deutschen Volkszugehörigen auch aus heutiger Sicht der Bundesrepublik zu deutschen Staatsangehörigen machte. Und ja, damit bezog man sich auf die von den Nazis vergebene Staatsangehörigkeit. Aber das betraf ausdrücklich nur die Deutschen in den ab 1938 von den Nazis besetzten Gebieten, die sonst nicht zum Deutschen Reich gehörten.
Aus welchem Anlaß dieses Gesetz aufgehoben wurde, weiß ich nicht. Wie seine Aufhebung das Staatsbürgerschaftsrecht wesentlich verändert haben soll, kann ich bisher nicht nachvollziehen. Aber nur wenige Aussagen der Sürmeli-Fraktion lassen sich nachvollziehen … 😉
Danke Danke Danke,
durch diesen Aufklärungs-Bericht wird mir erst so richtig klar, warum Pater A. Isidor als Freiheitskämpfer gegen die Windmühlen seit über 40 Jahren vom wahren Nazi-Regime und vom wahren Nazi-System und von den Herren SS-Obersturmbannführern und von den ODESSA-Seilschaften stringent verfolgt und bekämpft werde.
Dabei habe ich den Aussagen meines mosesgläubigen Freundes keinen Glauben geschenkt, daß man sich als Freiheitskämpfer in diesem Nazi-Staat mit diesem gnadenlosen und menschenverachtenden Nazi-Regime grundsätzlich und vor allem rechtzeitig vermögenslos machen müsse.
Hilfsweise Republikflucht.
So wahr mir G-tt helfe
Euer Pater A. Isidor
bis in alle Ewigkeit
Amen
Recht hat er, der Herr Moses, was die Vermögensfrage angeht. Ich würde die BRD allerdings nicht als Nazi-Staat bezeichnen.
Und – gern geschehen meinerseits. Bitte prüfen Sie aber meine Darstellung selbst nach. Auch ich kann mich irren, etwas übersehen oder mißverstanden haben. Falls Sie etwas finden, was die Sachlage widerlegt oder wenigstens ein Detail korrekturwürdig macht – bitte hier mitteilen.
Werde mich hüten, über meine jahrzehntelangen Erfahrungen mit dem faschistoiden SPD-SED-PDS-LINKS-GRÜNE-OSSI-STASI-Honecker-Nachfolge-IM-Erika-IMB-Gauckler-Parteien-Diktatur-Regime weiter auszulassen.
Aber herzlichen Dank für die Antwort.
P.I.G.
Der Nazi-Sumpf und der Stasi-Sumpf in der BRDDR ist auch nach über 80 Jahren noch viel viel schlimmer als dies die verdummten und verblödeten Menschen überhaupt wahrnehme können.
Wer es immer noch nicht ahnt und immer noch nicht weiSS, daSS auch nach 67 Jahren die Menschen immer noch und nach wie vor durch über 66 Gesetze aus der verstaubten Zeit von 1933 bis 1945 durch die weder entnazifizierte, noch entstasifizierte Nazi- und Stasi-Justiz täglich abgeurteilt und bestraft werden,
dem bleibt wirklich nur noch die sofortige Republikfucht als einzige Alternative übrig.
So wahr mir G-tt helfe
Euer Pater A. Isidor
wie bekommt man die, die nichtöffentiche Version
Wissen wir bisher auch nicht. Daher ist es aus meiner Sicht nach wie vor eine unbewiesene Behauptung.