Über die Person – Update 17.07.2012

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Es gibt immer nur eine Person für den Menschen – es sei denn, er hat mehrere Staatsbürgerschaften. Er kann dann aber auch immer nur unter dem Rechtstitel einer einzigen Person handeln. Und diese eine Person gehört immer dem Staat, der sie in namensrechtlicher Lizenznahme als Teil seiner Strukturen eingerichtet hat.

Update 17.07.2012: Das war eine Fehlannahme meinerseits. Der Mensch hat immer nur eine staatliche Person, soweit war das richtig formuliert. Aber er bekommt ab seiner Geburt auch seine „persönliche“, die vorstaatliche bzw. außerstaatliche Person: seine eigentliche, richtige, wahre, echte als Mensch mit dem natürlichen Recht, als Mensch von anderen Menschen ungehindert auf dieser Erde zu leben, solange er nicht selbst andere Menschen in ihren natürlichen Rechten behindert. Damit hat er also tatsächlich zwei verschiedene Personen. Wenn er unter dem Rechtstitel seiner höchsteigenen Person handelt, dann handelt er „in propria persona“, in eigener Person, gerne auch bezeichnet als „in persönlicher Eigenschaft“, also vollkommen eigenständig und weisungsungebunden. Diese eigene Person entsteht mit Verbriefung der Existenz des neuen Menschen per Geburtsanzeige der Eltern bzw. durch Dokumente mit ähnlicher, die Lebendgeburt bezeugender Funktion – sofern sie nicht vom Staat erstellt sind.

Für die staatliche Person dagegen ist der Mensch mit seiner eigenen Person namensrechtlicher Lizenzgeber, der Staat namensrechtlicher Lizenznehmer. Wenn der Mensch nun aber die vom Staat eingerichtete Person (genauer: geschaffen von Menschen, die als ihre staatliche Person und damit als Organe des Staates schöpferisch tätig wurden) als seine eigene Identität annimmt und unter dem nutzungsrechtlichen Rechtstitel der Person handelt, also nicht mehr als Mensch in eigener Person, sondern als Staatsbestandteil handelt, dann verzichtet er in dieser Zeit auf seine Rechte als namensrechtlicher Lizenzgeber, ohne dessen Lizenzvergabe der Staatsbestandteil Person, also die staatliche Funktionseinheit mit seinem Namen, für die er da handelt, gar nicht existieren würde.

Solange der Mensch als staatliche Person handelt, ist er als Bestandteil des Staates immer Debitor gegenüber dem Staat. Sobald er dagegen in eigener Person handelt, ist er als Lizenzgeber Kreditor des Staates.

Eine staatliche Person kann dem Staat gegenüber nie Kreditor sein. Staatliche Personen gibt es überhaupt nur durch den Staat, sie schulden ihm immer alles, was sich aus ihrer Existenz ergibt und daran geknüpft ist.

Namensrechte sind absolute Rechte und hebeln daher relative Rechte, z.B. Nutzungsrechte, jederzeit aus. Ein Mensch, der unter dem absoluten Recht seines eigenen Namens in propria persona handelt, hat daher immer höherrangige Rechte als der Staat, der nur die relativen Rechte an der Nutzung seiner Strukturen, also der staatlichen Person, zu vergeben hat.

Wenn ich dem Staat gegenüber erkläre, daß ich das alleinige Vollstreckungsrecht an diesem Namen beanspruche, dann meine ich das Recht, die absoluten Rechte an meinem Namen auszuüben, also zu vollstrecken. Der Staat hat immer nur relative Rechte an meinem Namen, nämlich die Nutzungsrechte, solange ich sie ihm per expliziter oder impliziter Vereinbarung zugestehe. Sie ihm zuzugestehen oder zu entziehen, gehört zur Ausübung meines absoluten Rechtes an meinem Namen.

Die relativen Nutzungsrechte an der staatlichen Person dagegen kann nur der Staat vergeben oder entziehen. Die Entziehung dieser Nutzungsrechte versagt er sich selbst per Staatsangehörigkeitsgesetz. Er kann niemandem die Staatsangehörigkeit aberkennen, der sie einmal hat – zumindest nicht im Falle der BRD.

Die Nutzungsrechte an der staatlichen Person sind keine Administrations- oder Verwaltungsrechte für diese Person. Die behält der Staat. Es ist eine relative, weil nutzungsrechtliche Treuhand. Im Außenverhältnis darf ich die staatliche Person nutzen und machen lassen, was ich will, außer sie umbenennen oder abschaffen oder ihr staatliches Konto führen. Denn das wäre administrieren, verwalten.

Was ich aber erarbeitet oder erworben und durch Nutzung der staatlichen Person oder durch Registrierung auf den Namen der staatlichen Person an den Rechtstitel der staatlichen Person geknüpft habe, das habe ich damit dem Staat übergeben, denn die staatliche Person ist Staatsbestandteil. Was der staatlichen Person gehört, gehört dem Staat. Der kleine Zeh kann dem Körper, dessen Teil er ist, nichts vorenthalten. Was immer der Körper vom kleinen Zeh will, nimmt er sich. Und was immer der Körper will, das der kleine Zeh tun soll, das muß der kleine Zeh tun, ohne Wenn und Aber und ohne eigenen Willen.

Neue Schlußfolgerung: Wenn man staatlich registriertes Eigentum an die eigene Person anstatt wie bisher unwissenderweise an die staatliche Person binden will, muß man wohl auch das gegenüber den einzelnen Behörden offiziell erklären. Man müßte z.B. gegenüber dem Grundbuchamt oder dem Straßenverkehrsamt erklären, daß man das betreffende Eigentum in eigener Person erworben hat und auch in eigener Person nutzt und selbst verwaltet. Daß die Registrierung lediglich dem öffentlichen Eigentumsnachweis dient, nicht etwa das Eigentum an die staatliche Person überschreibt. Falls die Behörden da anderer Meinung sind, möchten sie die Gründe dafür bitte innerhalb einer vorgegebenen Frist schriftlich und handunterschrieben darlegen und persönlich haftend beeiden, ansonsten gilt die Klarstellung als bestätigt und für alle beteiligten Parteien rechtsverbindlich und rechtswirksam.

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  1. Nein, da steht eben nicht alles drin. Da wird wieder auf das Deutsche Reich (es ruhe in Frieden) Bezug genommen. Da wird der Mensch nur in die nächste staatliche Zangsjacke gesteckt. Und ich habe hier auch ausführlich erläutert, warum eine solche Personenstandserklärung für mich nicht in Frage kommt. Den nächsten Kommentar hier bitte etwas weniger in Eile abgeben und vielleicht vorher mal ein wenig mehr im Blog stöbern, um zu wissen, welchen Standpunkt der Blogbetreiber vertritt. Danke!

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