Ihr Schreiben vom 09.08.2012
Ihr Zeichen: 3 OWi XXX/12
Liebe XXXXX XXXXX,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.08.2012. Ich betrachte es als Ihr Schreiben, da Sie es handschriftlich unterzeichnet haben und auch als Ansprechpartnerin für Auskünfte aufgeführt sind.
Ich darf davon ausgehen, daß meine Schreiben an die in Ihrem Schreiben keineswegs näher bezeichnete Behörde Ihnen im Wortlaut vorliegen und Sie also über die Sachlage so vollständig informiert sind wie jene Behörde selbst. Daher müsste Ihnen auch bekannt sein, daß ich keinen Antrag bei irgendwem auf irgendwas gestellt habe, auch nicht für die staatliche Person mit meinem Namen.
Ich habe XXXXX XXXXX vom Ordnungsamt XXXXX ein so ernsthaftes wie eindeutiges Geschäftsangebot unterbreitet, nachdem ich ihres unmissverständlich abgelehnt hatte, und sie hat mein Angebot vollständig informiert und damit wissentlich konkludent handelnd angenommen. Jetzt haben XXXXX XXXXX und ich einen rechtswirksamen Vertrag, und ich warte darauf, daß meine Vertragspartnerin wie vereinbart ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, damit ich meine erfüllen kann. Ihre Hilfe, liebe XXXXX XXXXX, wird dabei nicht benötigt, aber herzlichen Dank für das freundliche Angebot – welches hiermit abgelehnt ist.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich als unbeteiligte Außenstehende auf den Umstand hinweisen, daß Sie ein spätestens seit dem 25.07.2012 ungültiges Gesetz (Ordnungswidrigkeitengesetz) anzuwenden versuchen. Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, daß das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Bundestagswahlrecht seit 1956 am 25.07.2012 für verfassungswidrig erklärt hat. Damit sind alle gewählten, gesetzgebenden Organe seit Einführung dieses Wahlrechts illegal, weil verfassungswidrig und nicht zur verfassungsgemäßen Gesetzgebung legitimiert. Auch Sie sowie die in Ihrem Schreiben erwähnte Richterin am Amtsgericht XXXXX sind nicht mehr legitimiert, irgendwelche gültigen Handlungen an Ihrem Amtsgericht vorzunehmen, da auch das seit 1975 geltende und zuletzt am 06.12.2011 geänderte Gerichtsverfassungsgesetz verfassungswidrig ist, denn es wurde durch verfassungswidrig gewählte Organe erlassen.
Abschließend bestätige ich noch einmal, daß zwischen mir, dem am XX.XX.XXXX geborenen und seitdem ununterbrochen lebenden Menschen XXXXX XXXXX in eigener Person, und der am XX.XX.XXXX per Geburtsurkunde XXX/XXXX des Standesamts XXXXX geschaffenen staatlichen Person „XXXXX XXXXX“ keine juristische Identität besteht.
Wenn Sie nachweisen können, daß Sie verfassungsgemäß befugt sind, am Amtsgericht XXXXX verfassungsgemäße Rechtspflege zu betreiben, können wir gern weiter korrespondieren. Bitte schicken Sie entsprechende Unterlagen an die im Briefkopf genannte Adresse. Ich bedanke mich im Voraus, wünsche Ihnen alles erdenklich Gute und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
XXXXX XXXXX (Mensch in propria persona)
Alle Rechte vorbehalten
Recht so! Sehr schöne Entgegnung auf den „Behördenbrief“!
„I like“
LG 😉
I like, too.
HG 🙂
Übrigens: In propria persona lässt sich auch mit „in pro per“ abkürzen,
sie z.B.: http://legal-dictionary.thefreedictionary.com/In+propria+persona
oder http://definitions.uslegal.com/i/in-propria-persona-or-in-pro-per/
Haut nicht ganz hin, Ralph. Die Abkürzung „in pro per“ bedeutet „in eigener Sache“, nämlich vor Gericht. „In propria persona“ bedeutet „in eigener Person“:
http://www.proz.com/glossary-translations/english-to-german-translations/77/i