Die eigene Person und der Staatsangehörigkeitsnachweis

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Nur zur Klarstellung: Die eigene (Rechts-)Person, mit der man in propria persona, in persönlicher Eigenschaft handeln kann,  ist nicht dieselbe wie die durch den Staatsangehörigkeitsausweis als „deutsche Person“ ausgewiesene.

Die eigene Person hat man unabhängig von der Existenz irgendwelcher Staaten, man hat sie durch seine Existenz als Mensch „automatisch“ beim Interagieren mit anderen Menschen. Sie ist sozusagen die natürliche Identität des Menschen.

Jeder Staat gibt seinen Staatsangehörigen eine weitere, staatliche Identität (Person), mit der er dem Menschen Ansprüche und Pflichten zuschreibt. Im Falle Deutschland ist die Lage seit 1934 bzw. 1945 komplizierter als anderswo.

Man sieht sich in seiner eigenen Person immer den Ansprüchen des Staates ausgesetzt, der die eigene Person des Menschen gern komplett ausblendet und mit seinem Zwangsbildungssystem deshalb gar nicht darüber informiert, um den Menschen und seine Wertschöpfungsfähigkeit komplett für sich selbst nutzen zu können.

In den Commonwealth-Ländern ist die eigene Person ebensowenig Gegenstand der staatsbürgerlichen Aufklärung und Information wie bei uns. Aber da dort noch das vorstaatliche Rechtssystem Common Law existiert, hat man dort noch voll funktionstüchtige und durchaus aktive Rechtsstrukturen, über die man dem Staat Paroli bieten kann, wenn man Bescheid weiß.

Hier bei uns ist die Vereinnahmung des Menschen durch den Staat strukturell sehr viel umfassender, da man effektiv auf keine zuständigen nationalen oder internationalen Rechtstrukturen zurückgreifen kann.

Im Grunde ist die Berufung auf die deutsche (Nazi-)Staatsbürgerschaft laut Staatsbürgerschaftsnachweis eine Notlösung, um sich mit international anerkannten Dokumenten wenigstens vom heimatlosen Status des diensttuenden Bundespersonals abzugrenzen zu können.

Besser als gar nichts, finde ich.

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