Auf mein Schreiben ans Amtsgericht hin schickt das Amtsgericht der staatlichen Person mit meinem Namen nun per förmlicher Zustellung folgenden unanfechtbaren Beschluß:
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Amtsgericht XXXXX
Beschluss
In der Bußgeldsache
gegen
XXXXX XXXXX
geboren am XX.XX.XXXX in XXXXX
wohnhaft XXXXX, 12345 XXXXX
wegen
Ordnungswidrigkeit
wird der Antrag der Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung vom 04.07.2012 nach §62 OWiG über den Kostenbescheid vom 29.06.2012 als unbegründet verworfen, denn nach nochmaliger Prüfung ist die angefochtene Maßnahme der Verwaltungsbehörde in tatsächliche und rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden.
Die Betroffene behauptet, trotz dass sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik wohne und auch die Erlaubnisse, wie zum Beispiel die Fahrerlaubnis nutze, gelte das Recht der Bundesrepublik nicht für sie auch das Ordnungswidrigkeitengesetz gelte nicht mehr, weil die seit der Vereinigung unbenötigte Bestimmung des Geltungsgebietes aufgehoben sei, sei auch gleich das gesamte Gesetz aufgehoben
Wenn die Betroffene in ihrer irrigen Rechtsauffassung zur Geltung der Gesetze auf dem Rechtsgebiet, auf dem sie lebt, das Angebot der Behörde zu einem Verwarngeldverfahren nicht reagiert, muß die Behörde den Kostenbescheid erlassen, wenn keine weiteren Ermittlungsansätze für den Fahrer des falsch geparkten Fahrzeugs mehr bestehen. Dass dieser Kostenbescheid in aller Regel teurer als die Verwarnung ist, muss die Betroffene bei ihrem Schweigen oder ihrer irrigen Rechtsauffassung hinnehmen.
Diese Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.
Die Kostenentscheidung beruht auf §46 OWiG i.V.m. §467 StPO.
Amtsgericht XXXXX
XXXXX, den 22.08.2012
XXXXX
Richterin am Amtsgericht
Ausgefertigt
(Unterschrift)
(XXXXX)
Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin (Siegel)
der Geschäftsstelle
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Das nenne ich mir ein schönes Beispiel für sinnlos wiederverwendete Textbausteine. Wann habe ich je als Betroffene, also für die staatliche Person geantwortet? Wann habe ich in meiner Korrespondenz betreffs dieser Sache je was vom fehlenden Geltungsbereich des Grundgesetzes und einem aufgehobenen Ordnungswidrigkeitengesetz erzählt? Wann habe ich in meiner Korrespondenz betreffs dieser Sache überhaupt irgendwas von dem behauptet, wovon im Beschluss behauptet wird, ich habe es behauptet?
Der Beschluß ist natürlich nicht unterschrieben, sondern nur die Ausfertigung, und auch die nicht von der beschließenden Richterin, sondern von einer nicht beschlußberechtigten Urkundsbeamtin.
Ich beschließe, der Himmel ist grün. Dieser Beschluß ist unanfechtbar. ^^
P.S.: Ach so, ja: Mit separater förmlicher Zustellung kam eine Ladung für die staatliche Person. Diese sei zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet, am 02.10.2012.
Ähnliches bei Rechtsanwalt Lutz Schäfer:
http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=256
20. August 2012 – Liebe Leser, liebe Wutbürger!
Erste Meldungen von Gerichten und Finanzämtern zu meiner Ansicht betr. der Entscheidung BVerfG vom 25.07.2012 sind eingetroffen.
Es finden sich Ansichten eines Amtsgerichts, eines Finanzgerichts, eines Landessozialgerichts und eines Finanzamts, welche sich einerseits in Allgemeinplätzen verlieren, so z.B. : „… da hierfür kein erheblicher Grund vorgetragen oder ersichtlich ist,“ oder …“ ein weiterer Schriftverkehr ist nicht mehr sachdienlich…“, oder sich andererseits , …“ das GG setzt die Besteuerungshoheit des Staates im Verhältnis zum Bürger stillschweigend voraus“ ( BverfG , Urteil v. 10.12.1980 – 2 BvF 3/77)
detailliert mit der Sache befassen.
Hier ergibt sich nun eine weitere grundsätzliche Frage: Was ist eigentlich „stillschweigend“?
Diesen Begriff finde ich ständig, wenn ich irgendwelchen Sachen auf den Grund gehe, z.B. daß das GG stillschweigend, weil alle „Merkmale einer Verfassung“ vorliegen, als Verfassung gilt! ( Mitteilung aus dem Bundespräsidialamt ).
Stillschweigend geltendes Recht, als Juristen krümmt sich bei mir so ziemlich alles, was sich nur krümmen kann.
Tagtäglich wird mit härtesten und knallharten Gesetzen, welche keinerlei Spielraum zulassen, auf den Bürger eingeprügelt, aber geht man den Grundlagen nach, dann findet sich nur Treibsand.