Archiv für den Monat September 2012

Fragen für die Richterin

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Fragen vor Verhandlungsbeginn:

1.
Haben Sie folgenden Eid geschworen: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.„?

2.
Haben Sie jemals einen höherrangigen Eid geleistet?

3.
Ich halte Sie hier und heute an Ihren öffentlich-rechtlichen Richtereid als Ihre höchste Verbindlichkeit gebunden. Nach welcher Rangfolge entscheiden Sie, wenn Gesetz mit Wahrheit und Gerechtigkeit im Widerspruch steht?

4.
Ist Ihnen die Existenz von vorstaatlichem Recht bekannt?

5.
Halten Sie es für wahr, daß staatliches Recht vorstaatliches Recht nicht außer Kraft setzen kann?

6.
Halten Sie es für gerecht, wenn ein gesunder, verantwortungsfähiger Mensch zwangsweise von jemandem vertreten wird, der ausdrücklich nicht seine Interessen vertritt und dem er die Vertretungsvollmacht nicht effektiv entziehen kann?

Ius cogens – Definition

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Wie wir sehen, das Thema läßt mich noch nicht los.

Definition ius cogens:

Unter ius cogens (lateinisch für: zwingendes Recht) versteht man den Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen (durch andere Vereinbarungen oder Erklärungen geändert) werden darf. … Gegenbegriff ist das ius dispositivum (nachgiebiges Recht).

Definition Rechtsordnung:

Der Begriff Rechtsordnung (auch Rechtssystem genannt) bezeichnet die Gesamtheit der in einem umschriebenen Anwendungsraum (beispielsweise dem Recht eines Staates) gültigen rechtlichen Normen (objektiver Rechtsbegriff). Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht gehört zur Rechtsordnung auch dessen Interpretation durch die Judikative.

Ius cogens ist also nicht universell gültig, sondern per Rechtsordnung vereinbart. Nur bestimmte Rechtsgrundsätze sind auch international bis auf Weiteres unstrittig als zwingendes Recht anerkannt:

– Gewaltverbot
– Völkermordverbot
– Einhaltung der elementaren Menschenrechte

Jus cogens ist also – wie neulich schon erkannt, aber noch nicht belegt – nur dann zwingend, wenn es von den Beteiligten als zwingend anerkannt ist.

Gedanken zur russischen Seele

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Es fing an mit diesem „Unwort des Tages“:

„ein noch unmündiges Volkstum“

Oswald Spengler über die Russen

Dann las ich weiter in dem gleichzeitig so einsichtigen wie ignoranten Text:

„So hätte das weite Land mit seinem schweifenden Volkstum noch Jahrhunderte dauern und auf seine Zukunft warten können …, wenn nicht ein Mann von ungeheurer weltpolitischer Bedeutung aufgetreten wäre, Peter der Große.“

Der den Russen dann westliche „Rationalität“, i.e. „Denken in Geld“ aufpfropfte.

Aber da steht auch:

„… der dem echt russischen Denken unzugängliche und unverständliche Geist des westlichen Rationalismus …“

„Es entstand ein Typus des intelligenten Russen, der wie der Reformtürke, Reformchinese und Reforminder seelisch und geistig durch Westeuropa bis zum Zynismus verflacht, entleert, verdorben ist.“

„… das westlich-kapitalistisch gerichtete Wirtschaftsdenken, das vom Russentum weder geschaffen noch verstanden, sondern eingeführt und ertragen wurde …“

„Man empfand das »Geld« und alle von ihm beherrschten Wirtschaftsformen, kapitalistische und sozialistische, als sündhaft und satanisch …“

Spengler sieht in einem Haß des russischen Volkes auf die westlich-fremdgeprägte Oberschicht die Quelle des zerstörerischen Bolschewismus, eine tief empfundene, diametrale Umkehrung des ebenso tief  als fremd empfundenen Kapitalismus.

Nationale Eitelkeit des Westens als Gegensatz zur „mystischen Volksseele“ der Russen.

Spengler sieht eine generelle mystisch-ehrgeizige Tendenz des russischen Volkes nach Süden, nicht etwa nach Westen. Und wer dieser Tendenz entgegenwirkt, dem gilt die aus diplomatischer Sicht irrationale Abneigung der Russen, sagt er.

Die Bagdadbahn als deutscher Generalfehler aus Ahnungslosigkeit über das Wesen des russischen Volkes? Spengler hält das kaiserzeitliche Projekt 1922 für wirtschaftlich wie politisch unsinnig. Hat er den Wechsel der industriellen Machtgrundlage um 1900 nicht mitbekommen? Öl statt bisher Kohle?

„Das (der Kapitalismus, freew.) hat zahlreiche Russen aus »Angst vor dem Mehrwert« zum Selbstmord getrieben, weil sie aus ihrem primitiven Fühlen und Denken heraus sich keine Art von Erwerb vorstellen konnten, durch die nicht andere »Mitmenschen« »ausgebeutet« wurden. … Dieses russische Denken erblickte in der Welt des Kapitalismus einen Feind, ein Gift, die große Sünde …“

Primitives Fühlen und Denken, ja? Glasklare, völlig korrekte Einsicht nenne ich das, Herr Spengler, nichts anderes. Der Slawe (der noch Slawe ist) spürt immer noch, was dem Germanen (der längst nicht mehr Germane ist) seit tausend Jahren vom römischen Ungeist ausgetrieben wurde: Die Erde ist für alle da. Niemand kann besitzen, ohne wegzunehmen. Großzügigkeit ist Pflicht für die von der Erde reich beschenkten Menschen. Wer beschenkt wird und nicht gleichermaßen weiterschenkt, sondern festhält, der versündigt sich an der Erde, die für ihre Gaben auch nichts berechnet und ihr eigenes, völlig zahlenloses Buchungssystem hat: gefühlter Ausgleich.

Kein Wunder, daß ich mit „primitivem Fühlen und Denken“ soviel anfangen kann. Slawische Großzügigkeit liegt mir eben mehr als römische Extremabstraktion.

„… der Haß der Bauern gegen den Mir, den Dorfkommunismus, der dem allgemein bäuerlichen, aus der Tatsache der in Generationen dauernden Familie folgenden Eigentumsinstinkt widersprach …“

Da hat er was gründlich mißverstanden, der Herr Spengler. Dem russischen Bauern war die Vorstellung fremd, man könne das großzügige „Mütterchen“ Erde als Eigentum beanspruchen, wo es doch ganz klar umgekehrt ist: Die Menschen sind Teil der Erde, gehören ihr als ihre Kinder. Ihr Haß gilt nicht dem Mir, der war ihre traditionell praktizierte, als ausgeglichen empfundene Wirtschaftsweise, die es weitgehend vermied, wesentlich in die natürlichen Gegebenheiten der bewohnten Landschaft einzugreifen, und Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Flächen bestmöglich ausglich. Das Problem war der Feudaladel, der das Land und die wie Pflanzen und Tiere zu diesem Land gehörenden Menschen als Eigentum beanspruchte. Dieses Konzept von Eigentum an der Erde und ihren Geschöpfen war es, das der russischen Seele zuwider war, nicht ihre eigene, jahrtausendealte Dorforganisation.

„… ein ganz urzeitlicher, religiöser Haß gegen unverstandene, als gottlos empfundene Mächte, die man nicht umformen sondern vernichten will, damit das eigene Leben seinen alten Gang wieder annehme.“

Das dürfte stimmen. Den habe ich auch in mir, wenn ich ihn auch nicht als Haß bezeichnen würde, sondern moderater als deutliche Abneigung. Was ich nicht in mir habe, ist die Demut und Leidenswilligkeit der Slawen.

„Es ist das Volkstum der Zukunft, das sich nicht ersticken und verfälschen läßt … hier ist ein neues Volkstum im Werden, das durch ein furchtbares Schicksal in seiner seelischen Existenz erschüttert und bedroht, zu seelischem Widerstand gezwungen sich festigen und aufblühen wird, leidenschaftlich religiös, wie wir Westeuropäer es seit Jahrhunderten nicht mehr sind und sein können, mit einer gewaltigen Ausdehnungskraft, sobald dieser religiöse Drang sich auf ein Ziel richtet.“

Ich habe meine Zweifel, daß es der russischen Seele zum Aufblühen verhilft, wenn sie es den Völkern der westlichen Kultur nachtut und ihr leidenschaftlich religiöses Streben auf ein Ziel richtet. Sie wird sich selbst fremd werden wie die Deutschen und Engländer, die nichts mehr gemein haben mit den vorrömischen Germanen. Die Russen werden nicht mehr Slawen sein, wenn sie vergessen, daß Mütterchen Erde sich selbst gehört und das Leben unentgeltlicher Selbstzweck ist. Je mehr sie die Geld- und Zinswirtschaft verinnerlichen und die Güterwirtschaft als lächerlich überholt empfinden, desto zerrissener und aggressiver wird es sie machen.

Möge die russische Seele sich selbst treu bleiben und den verirrten Volksseelen des Westens ein Leuchtturm im Tosen der Wirtschaftskrisenstürme.

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Nachtrag:

Der Grundzug der Zivil- und Staatsverfassung war demokratisch; man kannte ursprünglich keine Stände, keine erbliche Fürstenwürde (siehe auch: Wetsche). Das Band der Sippeneinheit hielt alle umschlungen, und der Starosta (Älteste) war nur Verwalter des Gesamtvermögens der Sippe. Die Einheit der Sippe schloss die Erbfolge aus. Hierdurch unterschieden sich die Slawen wesentlich von den Germanen und Romanen. Standesunterschiede, erbliche Fürstenmacht, Leibeigenschaft und Sklaverei bildeten sich infolge fremder Einflüsse erst später bei den Slawen aus. Die Bezeichnungen für die Fürstenmacht (knez, kralj, chrabia, cjesar) und den Adel (szlachta, Geschlecht) sind fremden Ursprungs.

Wikipedia

Schreiben an die Finanzamtsvorsteherin

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An die Finanzamtsvorsteherin

Ihre Bescheide vom 30.08.2012

für XXXXX XXXXX, Steuer-Nr. 1234567890

Sehr geehrte XXXXX XXXXX,

ich nehme Bezug auf die o.g. Bescheide, die an der Zustelladresse für die staatliche Person mit der o.g. Steuernummer eingegangen sind.

Ich teile Ihnen Folgendes mit:

1.      Die Bundesrepublik Deutschland mit allen ihren Behörden hat seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den ESM-Vertrag am 12.09.2012, spätestens aber seit heute mit Unterzeichnung des ESM-Vertrags durch Bundespräsident Gauck jegliche behauptete Legitimation verloren, die Rechte des im Grundgesetz definierten „Deutschen Volkes“ in irgendeiner Weise zu vertreten. Seit diesem Tag geht die Staatsgewalt hierzulande nicht einmal mehr nominell vom Volk aus, sondern vom ESM-Gouverneursrat. Budgethoheit ist wesentlichster Bestandteil von Souveränität.

2.      Seit neuestem kooperiert die Bundesrepublik Deutschland außerdem auf EU-Ebene bei dem Plan, zusätzlich zum ESM nationale Steuereinnahmen direkt in ein „gemeinsames Budget“ der EU-Mitgliedsstaaten zu überführen.

3.      Seit dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts vom 25.07.2012 steht zudem fest, daß es seit 1956 keine verfassungsmäßigen Bundestagswahlen und damit keinen einzigen legitimen Bundestag und damit keine einzige legitimierte Bundesregierung und damit keine verfassungsmäßige Gesetzgebung mehr gegeben hat. Der gesamte juristische Rahmen ist verschoben, alle seitdem erlassenen Gesetze sind ungültig, da verfassungswidrig – was vom Staat und seinen Behörden einschließlich abhängiger Gerichtsbarkeit geflissentlich ignoriert wird.

4.      Laut bundesdeutschem Recht ist öffentliches Recht zwingendes Recht. Verfassungswidriges öffentliches Recht ist Unrecht. Unrecht kann schon vom Wortsinn her nicht zwingendes Recht sein, schon gar nicht in einem „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“.

5.      Die Oberfinanzdirektion Hannover nannte in einem internen Schreiben vom 12.10.2007 an die Finanzamtsvorsteher mit empfohlenen Mustertexten den Steuerstreik ein legitimes Mittel der Deutschen beim Widerstandsrecht gemäß § 20 GG, sah allerdings zum damaligen Zeitpunkt keine Sachlage, die einen solchen Widerstand rechtfertigen würde. Das Schreiben betraf die Verfahrensweise beim Schriftverkehr mit sogenannten „Reichsbürgern“, ich bin sicher, es ist Ihnen bekannt.

6.      Ich denke, Sie stimmen mit mir überein, daß von einem permanent und uneinsichtig verfassungswidrig handelnden Staat, der seine willkürliche Rechtsgestaltung per juristischem Dogma für zwingend erklärt und in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über staatsbedienstete Richter grundsätzlich in eigener Sache Gericht hält, eine Zustimmung zum Vorliegen von legitimem Widerstandsrecht seiner Bürger gegen sein Handeln vernünftigerweise nicht zu erwarten ist.

7.      Ich erkläre hiermit, daß ich der Bundesrepublik Deutschland endgültig und in jeder Hinsicht jedes Vertrauen entziehe, das ich jemals in ihre Rechtmäßigkeit und Redlichkeit gegenüber dem grundgesetzlichen Deutschen Volk gehabt habe.

8.      Ich entziehe der Bundesrepublik Deutschland und ihren Behörden jede womöglich noch vermutete Vollmacht, mich in irgendeiner Weise und wem auch immer gegenüber in meiner grundgesetzlichen Person oder sonst wie zu vertreten, zu verwalten oder zu regieren.

9.      Damit entfällt endgültig jeder womöglich vermutete Anspruch der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Behörden auf Teilhabe an den Ergebnissen meiner Arbeitskraft oder an meinem Eigentum oder auf sonstige Verwendung meiner Lebenszeit zu ihren Gunsten. Mit anderen Worten: Ich mache für die staatliche Person mit der Steuernummer 1234567890 das grundgesetzliche Widerstandsrecht gemäß GG §20 geltend. Wer wie die Bundesrepublik Deutschland untreu handelt, verspielt jeden etwaigen Anspruch auf Loyalität des Treugebenden.

10.  Sie erhalten Ihre Bescheide vom 30.08.2012 anbei zurück. Ich fordere Sie auf, diese Bescheide ausdrücklich zurückzunehmen und mir schriftlich zu bestätigen, daß Sie keine Ansprüche mehr gegen mich geltend machen noch geltend machen werden. Ein Einverständnisvorbehalt seitens der untreu handelnden Bundesrepublik Deutschland ist nach Lage der Dinge ausgeschlossen.

Ich kann nur hoffen, daß Sie ein denkender Mensch mit funktionierendem Gewissen und kein programmierter Verwaltungsroboter sind, der Anweisungen von Vorgesetzten unerschütterlich ausführt bis zum bitteren Ende. Ich an Ihrer Stelle wäre es mir schuldig, nicht länger Vollstreckerin von derart eklatantem Unrecht zu sein.

Mit aufrichtigen Grüßen

XXXXX XXXXX
in propria persona

Ius cogens – Was ist zwingendes Recht?

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Öffentliches Recht ist zwingendes Recht. Per definitionem. Ich komme über diese hanebüchene Behauptung nicht hinweg.

Kein Recht ist grundsätzlich zwingendes Recht!

Weil es Recht nur aus menschlicher Sicht überhaupt gibt und es daher mit menschlicher Anerkennung steht und fällt. Zwingendes Recht kann also immer nur auf Vereinbarung zwischen Menschen beruhen, wie z.B. per Wiener Vertragsrechtskonvention. Für eine Vereinbarung braucht es mindestens zwei vereinbarende Parteien und ein Mindestmaß an Vertrauen.

Die Bundesrepublik kann keine Vereinbarung mit dem von ihr verwalteten Volk vorweisen, nur Gewohnheitsrecht durch Duldung. Eine stillschweigende Vereinbarung mit der systematisch manipulierten Mehrheit.

Eine Vereinbarung kann nur für ihre Vereinbarer und die legitim von diesen Vertretenen gelten. Wer jemandem die Vertretungsvollmacht abspricht, der wird von diesem nicht mehr rechtswirksam vertreten und dessen Vereinbarungen betreffen ihn nicht mehr.

Recht kann nur auf Konsensbasis zwingend sein. Denn wenn irgendein Recht per definitionem zwingendes Recht sein soll, dann sind dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet, insbesondere wenn der, zu dessen Nachteil es gelten soll, keinen Einfluß darauf hat, was Recht ist. (Ich sage nur ESM!)

Mir wird gerade klar, daß dieses juristische Dogma vom öffentlichen (=nichtprivaten) Recht als angebliches zwingendes Recht die Hauptwaffe des bundesdeutschen Rechtssystems gegen die ihm ausgelieferten Menschen ist, und damit der ultimative Grundfehler, das juristische Grundübel, das perfideste Machtinstrument der Staatsbetreiber.

Steuerrecht ist öffentliches Recht. Steuerrecht ist also „zwingendes Recht“, egal was der Staat mit den Steuern macht und wessen Interessen der Staat vertritt.

Staatlich eingesetzte und beaufsichtigte Richter richten über die Einwände derjenigen, die gegen staatliches Recht und staatliche Maßnahmen klagen. Der Staat richtet also permanent in eigener Sache unter der Prämisse, daß sein „öffentliches“ Recht zwingend und damit unangreifbar ist. Was für ein Witz!

Bei einem Neuanfang in diesem Land muß dieses Dogma vom zwingenden Charakter öffentlichen Rechts unbedingt abgeschafft werden. Oder würde so das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden?

Rechtstitel – Definition und Überlegungen

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Gedanklicher Ausgangspunkt für diesen Eintrag ist die Frage, wie der Begriff Rechtstitel im „deutschen Recht“ definiert ist und ob man gegen seinen Willen gezwungen werden kann, unter einem Rechtstitel zu handeln.

„Ein besonderer Rechtstitel könne nicht vorliegen, weil dies ein Rechtsakt sei, der Pflichte und Rechten begründe, die sich nicht ohne weiteres schon aus dem Gesetz oder Gewohnheitsrecht ergeben.“

Verwaltungsgericht Lüneburg 2005
6. Kammer, Urteil vom 14.04.2005, 6 A 173/02
Tatbestand, Absatz 7

Daraus erschließt sich folgende juristische Definition, wie sie von den Anwälten der Klägerseite offenbar verwendet wurde:

Ein Rechtstitel begründet bestimmte Rechte und Pflichten. Er kann sich aus einem Gesetz, einem speziellen Rechtsakt oder aus Gewohnheitsrecht ergeben.

Solche Rechtstitel können offenbar auch einseitig verpflichtend bzw. einseitig berechtigend sein (womit die Bezeichnung dann irreführend würde):

„Zwar stellt §4 HambPressG unzweifelhaft eine Norm öffentlichen Rechts dar, da sie den Hoheitsträger einseitig verpflichtet …“

Quelle

Da sind wir wieder beim sogenannten öffentlichen Recht. Gucken wir doch endlich mal nach, was das denn ist:

„Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen Bürger und Staat. Es geht vom Grundsatz der Über- und Unterordnung aus; der Staat kann den Bürgern durch Gebote einseitig Pflichten auferlegen und ihre Rechte durch Verbote beschränken. Öffentliches Recht ist zwingendes Recht.“

Quelle

Da sind wir also zurück bei der Frage, ob man einen Rechtstitel (Bürger) aufgezwungen bekommen und danach zu handeln verpflichtet werden kann.

Wenn man vorstaatliche, also vorkonstitutionelle Rechte als vorhanden annimmt, und sie werden ja auch im Grundgesetz für die BRD ausdrücklich berücksichtigt:

§ 1 (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

dann können sie nicht durch konstitutionelle Rechte außer Kraft gesetzt werden. Man nicht nur keine Rechte vergeben, die man nicht selbst innehat, sondern man kann auch keine Recht außer Kraft setzen, die zu vergeben man nicht befugt ist.

Die unverletztlichen und unveräußerlichen, d.h. von nichts und niemandem außer Kraft zu setzenden Menschenrechte können nur naturrechtlich begründet werden. Alles, was der Staat zu vergeben hat, sind öffentlich-rechtliche Rechtstitel, die dem Naturrecht im Rang untergeordnet sind, weil sie mit dem Staat stehen und vergehen. Eine Staatsangehörigkeit kann nichts anderes sein als ein staatlicher Rechtstitel, und wenn der Staat ein freiheitlich-demokratischer sein will, dann können seine Angehörigen nicht seine Sklaven sein, die unter keinem anderen Recht als seinem handeln dürfen.

Der naturrechtliche Rechtstitel des Menschseins mit allen sich daraus ergebenen Rechten und den wenigen sich aus dem menschlichen Zusammenleben ergebenden Pflichten steht laut Grundgesetz allen Menschen zu.

Wer dem Staatsapparat der Bundesrepublik Deutschland dient, ist in der Regel Deutscher und hat sich damit also auch zu den Menschenrechten als Grundlage von Frieden und Gerechtigkeit bekannt.

Wer dem Staatsapparat der Bundesrepublik Deutschland dient, handelt im Dienst außerdem ausdrücklich unter dem Rechtstitel des Grundgesetzes und ist diesem verpflichtet.

Ein Bekenntnis zu bzw. eine verpflichtende Anerkennung von unveräußerlichen Menschenrechten ist sinnlos, wenn diese Menschenrechte nicht als mögliche rechtliche Handlungsgrundlage, als anwendbarer Rechtstitel anerkannt werden.

Wieder ein Brief an einen anderen Menschen

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(E-Mail)

Betreff: Definition Gebietskörperschaft/Personalkörperschaft und Schlußfolgerungen daraus

http://de.wikipedia.org/wiki/Personenvereinigung

Eine Personenvereinigung ist ein Zusammenschluss natürlicher Personen und/oder juristischer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

Zu unterscheiden ist zwischen

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1. Jede Körperschaft öffentlichen Rechts ist also Personenvereinigung, und zwar eine vollrechtsfähige.

2. Woraus die Körperschaft öffentlichen Rechts ihre jeweilige Zwangsmitgliedschaft ableitet, hängt davon ab, ob es eine Gebiets- oder eine Personalkörperschaft ist. Aber es ist und bleibt in jedem Fall eine Personenvereinigung mit Zwangsmitgliedschaft, weil nur Menschen als Handelnde in Frage kommen – ein Gebiet kann nicht handeln.

4. Jede Körperschaft öffentlichen Rechts wird durch Gesetz oder Hoheitsakt geschaffen, üblicherweise durch ein Staats- oder staatsähnliches Wesen.

5. Jede Körperschaft öffentlichen Rechts ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

6. Juristische Personen sind schriftlich geschaffene, ausgedachte (ideelle) Konstrukte, keine anfaßbare Realität – der Staat ebenso wie die private GmbH oder der örtliche Angelverein. Es sind immer (freiwillige  oder erzwungene) Zusammenschlüsse von Menschen zur Erfüllung bestimmter (freiwilliger oder erzwungener) Aufgaben. Sie alle können nur über „Organe“ handeln, also durch Menschen, weil sie selbst nur auf dem Papier stehen und nicht handeln können.

7. Juristische Personen einschließlich Körperschaften öffentlichen Rechts bleiben nur beschriebenes Papier, solange kein Mensch sie anerkennt und für sie handelt.

8. Wenn es also von der Entscheidung des Menschen abhängt, ob er den Informationsgehalt von beschriebenem Papier als für ihn geltend anerkennt oder nicht, dann ist der frei entscheidende und handelnde Mensch die jeder juristischen Person übergeordnete Instanz – einschließlich Staat.

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Sie, liebe XXXXX XXXXX, entscheiden als Mensch, daß die staatliche Gebietskörperschaft „Stadt XXXXX“ und „der Staat“ für Sie und Ihr Leben relevant sind.

Ich entscheide anders, weil ich als erwachsener Mensch frei entscheiden darf, genau wie Sie. Für mich ist nur die wirkliche Stadt XXXXX relevant, die unabhängig von jedem geschriebenen Wort real und anfaßbar existiert, genau wie die Menschen, die real darin leben, zueinander in Beziehung stehen und in gegenseitigem Interesse bei ihren Handlungen miteinander kooperieren. Das ist das Gemeinwesen XXXXX, das ich anerkenne, dem ich mich verpflichtet fühle und dem ich gern meine verbleibende Lebenszeit und Arbeitskraft zur Verfügung stelle. Dem gegenwärtigen Machtapparat, der sich Staat nennt und dabei eine einzige, monströse Ausbeutungsmaschine für „Humankapital“ ist, werde ich weder weitere Lebenszeit noch weitere Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Er hat mich lange genug von vorn bis hinten belogen, betrogen und bevormundet. Das habe ich erst gemerkt, als ich anfing, mir seine Grundlagen zu erschließen.

Ich anerkenne, daß Sie Wissen passiv aufnehmen, möglichst nicht auf eigene Verantwortung, sondern gehorsam auf Anweisung handeln, nichts hinterfragen und das gut und richtig finden. Ich anerkenne auch, daß Sie dabei in bester Absicht handeln, das Richtige zu tun.

Ich meinerseits nehme Wissen vorzugsweise aktiv auf und hinterfrage alles Aufgenommene, übernehme außerdem volle persönliche Verantwortung für meine Entscheidungen und finde das alles ebenfalls gut und richtig. Auch ich handle dabei in bester Absicht, das Richtige zu tun.

Ergibt als kleinsten gemeinsamen Nenner unsere beiderseitige Absicht, das Richtige zu tun. Meiner Meinung nach erkennt man das Richtige, also das Gute daran, daß es ohne Gewalt und Zwang funktioniert. Menschen können sehr gut ohne staatliche Betreuung und Bevormundung friedlich miteinander leben, weil die weitaus meisten von ihnen genau das wollen: einfach nur in Ruhe und Frieden mit einander leben. Wie ich und Sie. Meinen Sie nicht, Sie könnten Ihren Mitmenschen auch anders nützlich sein, als sie zwangsweise zu verwalten und zu betreuen?

Mit den besten Wünschen und friedlichsten Grüßen

XXXXX XXXXX
in propria persona

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Erklärung: Als ich heute dem Gemeinwesen XXXXX 30 EUR zukommen ließ, fragte ich bei der Gelegenheit nach, ob meine E-Mail mit der Definition für Körperschaft des öffentlichen Rechts angekommen sei und das mit der Zwangsmitgliedschaft nun verständlicher sei? Sie wollte argumentieren, das sei bei Gebietskörperschaften aber anders, weil die ja nicht nach Personen zusammengefaßt sei. Ich versicherte ihr, daß auch für Gebietskörperschaften Zwangsmitgliedschaft wesentliches Merkmal sei.

Ich erklärte außerdem, daß ich mir von niemandem sagen lasse, wer oder was ich bin und unter welchem Rechtstitel ich handele oder nicht, was sie mit herablassendem Schulterzucken quittierte.

Der Brief hat keine Anrede, weil ich wollte, daß sie sich wie bei der ersten Mail auf den sachlichen Inhalt einläßt, sich dann aber unversehens im persönlichen Teil wiederfindet, den sie sonst vielleicht nicht lesen würde.