Paßersatzpapier für Flüchtlinge oder Reiseausweis als Paßersatz für deutsche Staatsangehörige?

Standard

Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten, unterliegen der Passpflicht.

Ansprechpartner für die Ausstellung und/oder Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Botschaften oder Generalkonsulate der jeweiligen Herkunftsstaaten.

Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur gemacht werden, wenn der betroffene Ausländer

  • Flüchtling im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention ist
  • im Bundesgebiet die Rechtstellung als staatenloser Ausländer genießt
  • auf zumutbare Weise von seinen Heimatbehörden keinen Pass oder Passersatz erlangen kann

Liegt ein Ausnahmefall vor, kann ein Passersatzpapier ausgestellt werden. Da die Fertigung des Dokumentes über die Bundesdruckerei erfolgt, ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Monaten zu rechnen.
Gesetzliche Grundlagen

  • § 3 Abs. 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
  • § 5 ff. Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Quelle

Das wäre die logische Folge, wenn man als Mensch mit deutscher Staatsangehörigkeit UND deutscher Staatsbürgerschaft sich auf dem von der Bundesrepublik Deutschland beherrschten Territorium bewegt: Man wäre aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland Ausländer, weil kein Bundesbürger.

Eine Ausnahmesituation läge vor, weil man „auf zumutbare Weise von seinen Heimatbehörden“ keinen „Paß oder Paßersatz erlangen kann“.

Der Ausnahmefall läge nicht vor, wenn die Heimatbehörden sich bereiterklären würden, als solche zu handeln anstatt als Behörden der Bundesrepublik Deutschland. Vor diese Wahl könnte man die Behörden dann stellen: „Entweder ihr stellt mir einen Paß des zur Bundesrepublik simultan fortdauernden Völkerrechtssubjekts „Deutsches Reich“ bzw. „Vereintes Deutschland“ aus, auf das sich meine Staatsangehörigkeit bezieht und als dessen örtliche Organe ihr sehr wohl handeln könnt, oder eben einen Reiseausweis für Flüchtlinge.

Edit: Sehe gerade, daß „deutsche Staatsangehörige“ einen Reiseausweis als Paßersatz bekommen können:

Der Reiseausweis als Passersatz ist ein amtlicher Ausweis für deutsche Staatsangehörige, der es als so genanntes Passersatzpapier ermöglicht, mit Bezug auf die deutsche Grenzkontrolle die Passpflicht beim Grenzübertritt zu erfüllen. Er ist nicht ebenso umfassend einsetzbar wie ein Reisepass, weil er von zahlreichen Staaten nicht als ausreichend für die Einreise anerkannt wird und außerdem eine kürzere Gültigkeitsdauer als der Reisepass ausweist und keinen Platz zur Anbringung von Visa enthält.

Er kann von den deutschen Grenzbehörden – meistens der Bundespolizei – ausgestellt werden, wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist oder der Gültigkeitszeitraum den Einreisebestimmungen des Zielstaates der Reise nicht genügt, wobei nicht sämtliche Staaten eine solche Einreise mit dem Reiseausweis als Passersatz zulassen. Die Bundespolizei kann die Gültigkeit des Reiseausweises für ein- oder mehrfache Ein- oder Ausreisen vorsehen.

Quelle

Also hätte man als Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft doch noch andere Möglichkeiten als sich der Bundesrepublik Deutschland gegenüber als Ausländer zu präsentieren? So ein Reiseausweis als Paßersatz wurde nämlich bis 31.12.2004 auch Ausländern ausgestellt, seitdem nicht mehr. Da die deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, dürfte dieser Reiseausweis als Paßersatz eine Alternative zum tatsächlichen Flüchtlingsausweis sein.

Edit: Beim Bund heißt es, daß der Reiseausweis als Paßersatz für deutsche Staatsbürger ausgestellt wird. Im nächsten Satz ist dann von Staatsangehörigen aus der EU etc. die Rede. Ist dem Verfasser der Unterschied klar gewesen? Ich fürchte, nein. Außerdem gilt er immer nur für drei Monate. Nee, das ist nix.

Erste Hürde ist jedoch der Staatsangehörigkeitsausweis. Morgen steigt der Testballon. Große Aktion, weil ich dazu „in die Stadt“ fahren muß, denn bei uns im Ort gibt es keine „Staatsangehörigkeitsbehörde“.

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P.S.: Ich finde auf einem Antrag für einen Reiseausweis für Flüchtlinge übrigens folgenden Text:

„Ich versichere, vorstehende Angaben vollständig und nach bestem Gewissen gemacht zu haben. Ferner erkläre ich, dass derzeit kein Verfahren nach dem Straf- oder Ordnungswidrigkeitengesetz gegen mich eingeleitet ist.“

Uijui, das wird ein Problem. Die Knöllchenleute im anderen Landkreis haben mir gerade ein Schreiben geschickt, daß sie meinen Fall „an die Staatsanwaltschaft“ weitergeleitet haben. Das ist dann sogar eine Ordnungswidrigkeit in Verbindung mit einer Straftat. Na, ich bin auf den Straftatbestand gespannt. Aber mit dem Reiseausweis für Flüchtlinge wird das für mich wohl vorläufig nichts.

P.P.S.: Auf dem Antragsformular der Stadt Augsburg findet sich diese Bedingung nicht, auf dem vom Fachverlag Jüngling jedoch durchaus, auf dem vom Landkreisamt Starnberger Land fehlt sie wieder, bei dem der Stadt Bochum und im Landkreis Schwandorf auch. Ja, macht denn hier jeder, was er will?

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