Und es war sagenhaft problemlos. Abgesehen mal von der versteckten Lage am Rande der Kreisstadt, wo man vom Bahnhof schon besser ein Fahrrad dabei hat, um nicht locker eine halbe Stunde zu Fuß unterwegs zu sein, war alles bestens. Ein netter junger Mann, ganz leger im bedruckten T-Shirt und Jeans, nahm meine Unterlagen in Empfang und bat mich zu warten. Es dauerte keine zehn Minuten, und die supernette, völlig unverkrampfte Sachgebietsleiterin holte mich zu sich und ich konnte gleich bei ihr am Schreibtisch die Unterlagen ausfüllen.
Meine Aussage, daß ich den Ausweis einfach nur so für mich haben will, ohne besonderen Anlaß, war völlig in Ordnung. Mein DDR-Familienbuch machte alles noch viel einfacher. Ex-DDR-Bürger brauchen ihre „deutsche“ Abstammung väterlicherseits nicht bis 1914 nachweisen, weil nach Gründung der DDR keine Vertriebenen aus den Ostgebieten mehr in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone aufgenommen wurden, sondern die alle in den Westen gingen und damit klar war, daß jeder DDR-Bürger ab 1990 als Deutscher zu betrachten war. Oder so ähnlich.
Sie stutzte kurz, als ich anmerkte, daß ich bei meinen Eltern und Großeltern als Geburtsland Deutsches Reich hinschrieb mit der Begründung, bei meinem Geburtsort hätte ich ja auch DDR als Land hingeschrieben, weil das zum Zeitpunkt meiner Geburt nunmal die korrekte Bezeichnung des Landes war. Vielleicht, weil ich so überhaupt nicht wie eine mögliche Vertreterin dieser „durchgeknallten Reichsidioten“ aussehe, akzeptierte sie die Verwendung dieses Reizwortes anstandslos. Aber das ist nur eine Vermutung. Sie sagte, daß sie Staatsangehörigkeitsausweise für deutsche Staatsangehörige von Geburt nur sehr selten auszustellen habe.
Eine besonders interessante Information war übrigens, daß der Landrat es sich vorbehält, alle in seinem Landkreis ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweise zu unterschreiben. Da er möglicherweise auch meine aufmüpfige Proklamation vom 28.03.2012 auf den Tisch bekommen hat und die nachfolgende Strafmaßnahme wegen, daraus ersichtlich werdender, mangelnder persönlicher Zuverlässigkeit veranlaßte (wenn nicht er persönlich, dann aber doch sein Büro auf seine Anweisung), dürfen wir gespannt sein, ob die Zusendung des von ihm persönlich unterzeichneten Staatsangehörigenausweises tatsächlich nur die angekündigten zwei Wochen (und die nur wegen Urlaubs der Dame, die die Ausweise anfertigt) dauert. Verweigern können Sie mir den Ausweis ja wohl schlecht. Im Zweifelsfall kann ich, wie schon mal irgendwo hier im Blog erwähnt, meine Vorfahren väterlicherseits bis fast zum Dreißigjährigen Krieg zurück an Ort und Stelle nachweisen.
So ist es also gelaufen, und die freundliche, menschliche Frau Sachgebietsleiterin mit dem niedlichen, silbernen Kruzifixchen um den Hals hat mein verzerrtes Bild von den „Verwaltungsamöben“ wieder ein bißchen geradegerückt.
Frage: Ist grundsätzlich das Landratsamt des Kreises zuständig oder auch das Einwohnermeldeamt der Gemeinde?
Nein, meist ist die Staatsangehörigkeits- bzw. Ausländerbehörde beim Landkreis (oder in großen Städten wie Berlin beim Bezirksamt) untergebracht.
Also wenn ich das richtig verstehe, macht es keinen Sinn beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde vorzusprechen.
Okay, nun bekommst du dann einen Staatsangehörigkeitsnachweis für die „Deutsche Staatsangehörigkeit“. Und was bringt das jetzt? Ich versteh es nicht!
Gruss vom Notgroschen
Das weiß ich auch noch nicht. Ich habe nur so ein Vermutung. Aber den Aufwand, weitere Artikel der letzten Tage in meinem Blog zu lesen, den nehme ich dir nicht ab. 😉
Richtig. Weder für Staatsangehörigkeitsausweise nocht für Heimatscheine o.ä. Die Sachbearbeiter dort sind wohl samt Sachgebietsleitern generell sowohl nicht zuständig als auch ahnungslos auf diesem Gebiet. Die sind stolz darauf, daß sie die betreffenden Gesetze und Vorschriften der Bundesrepublik Deuschland genau kennen und den interessierten Bürger diesbezüglich kompetent „aufklären und beraten“ können. Das war’s. Aber meistens sind sie wirklich nette Menschen, denen man das nicht nachtragen sollte.
Also bei mir sieht es folgendermaßen aus:
Ich bin im Jahr 1958 in Schlesien geboren, das ja bekanntlich unter polnischer Verwaltung steht.
Bin ich nun Pole oder was?
Da meine Eltern jedoch unwissentlich über die politische Lage in Deutschland (wie ja die meisten zu dieser Zeit) mich als Deutscher Staatsangehöriger ausgewiesen hatten weiß ich nun nicht unter welche Staatsangehörigkeit ich falle.
Meine Geburtsurkunde ist auf polnisch ausgestellt.
Bin ich weiterhin, laut diesem Dokument, natürliche Person???
In Polen gibt es meines Wissens keine juristische Person mit der Deklaration polnisch auf den Pässen.
Zitat:
„Ex-DDR-Bürger brauchen ihre “deutsche” Abstammung väterlicherseits nicht bis 1914 nachweisen, weil nach Gründung der DDR keine Vertriebenen aus den Ostgebieten mehr in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone aufgenommen wurden, sondern die alle in den Westen gingen und damit klar war, daß jeder DDR-Bürger ab 1990 als Deutscher zu betrachten war. Oder so ähnlich.“
Gilt das auch für mich als in polnisch besetztem Gebiet geborenen???
Also ich vermute, du hast mit der polnischen Geburtsurkunde die staatlicher Person des polnischen Staates zu deiner nutzungsrechtlichen Verfügng, i.e. die polnische Staatsangehörigkeit, falls du sie nicht abgelegt hast. Wenn da drauf steht, daß du deutscher Nationalität bist, und wenn deine Vorfahren väterlicherseits zurück bis 1914 als Deutsche behandelt wurden und du das auch irgendwie mit Dokumenten nachweisen kannst, dann hast du gute Chancen auf einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis, falls du nicht schon einen hast?
Nie (sprich: nje). Du bist nach Gründung von DDR und BRD in Polen geboren und deine Eltern sind wahrscheinlich danach mit dir in die BRD eingewandert? Denn die DDR hat niemanden mehr aufgenommen, soweit ich weiß. Also mußt du wahrscheinlich bis 1914 nachweisen, daß deine Vorfahren väterlicherseits als Deutsche galten. Meine Vermutung, wie gesagt, keine verbindliche Auskunft. 🙂
Die Frage ist, gilt das noch? Ich hatte, als ich meinen Ausweis beantragt hatte, nachgefragt und mir wurde gesagt, dass es heuer reichen würde, wenn man von der BRD 12 Jahre lang als Deutscher behandelt worden wäre… kein Scherz! Hatte alles dabei, Stammbuch etc. um meine StAngeh. nach der alten Regelung nachzuweisen
Allerdings zweifle ich, ob der zeitlichen Begrenzung auf meinem Ausweis, massiv an der Kompetenz des Scheibtischtäters. Oder es gelten andere Grundsätze im nördlichsten Eckchen der BRD.
Keine Ahnung, vielleicht ist ja auch die nette Dame bei uns nicht auf dem neuesten Stand, was die Lage an der „Westfront“ angeht …
Nach § 16 Verwaltungskostengesetz (VwKostG) wird für die Austellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ein Vorschuss verlangt. Ist bekannt welche Gesamtkosten hierbei entstehen?
Welcher Unterschied besteht zwischen einem Staatsangehörigkeitsausweis und einem Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher?
Mir wurde kein Vorschuß abverlangt. Die Urkunde kostet überall 25 EUR. Meine Urkunde wird zum Innenministerium geschickt, dort apostilliert, und von dort wird sie mir zugeschickt samt Rechnung für Urkunde und Apostillierung, die ich dann vermutlich über die Landeshauptkasse zu begleichen habe. Einen Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher kriegst du im Ausland, wenn du dokumentiert haben möchtest, daß du dort als deutscher Volkszugehöriger giltst – so habe ich das jedenfalls verstanden. Aber das kannst du über Suchmaschinen sicher selbst recherchieren.
Ist die Apostilierung gesondert zu beantragen?
Falls Du den Antrag hier nebst Merkblatt hier einstellen möchtest, stelle ich diesen gern als PDF zur Verfügung.
Die Apostillierung wird nicht beantragt, sondern formlos in Auftrag gegeben (ich hab es per E-Mail an die Sachbearbeiterin getan). Außerdem kann sie nicht von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgeführt werden, sondern nur von der Beglaubigungsstelle des jeweiligen Innenministeriums, das ist im entsprechenden Haager Übereinkommen so festgelegt.
Ich bin spät.Mein Vater ist aus der DDR in die BRD eingewandert.Und zwar als Ausländer.Er musste sich also bei der Ausländerbehörde registrieren lassen.Auf meiner Abstammungsurkunde steht er als deutscher Staatsangehöriger.Bei deutschen Urkunden kenne ich das nicht.In 2015 habe ich mir den StaaG Ausweis geholt.Ich musste mich bei Abholung nicht ausweisen und besitze auch seit dem keinen Perso mehr.Der StaaG Ausweis geht aus einem Gesetz vom 22.July 1913 hervor.Also habe ich alles richtig gemacht.