Fragen für die Richterin

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Fragen vor Verhandlungsbeginn:

1.
Haben Sie folgenden Eid geschworen: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.„?

2.
Haben Sie jemals einen höherrangigen Eid geleistet?

3.
Ich halte Sie hier und heute an Ihren öffentlich-rechtlichen Richtereid als Ihre höchste Verbindlichkeit gebunden. Nach welcher Rangfolge entscheiden Sie, wenn Gesetz mit Wahrheit und Gerechtigkeit im Widerspruch steht?

4.
Ist Ihnen die Existenz von vorstaatlichem Recht bekannt?

5.
Halten Sie es für wahr, daß staatliches Recht vorstaatliches Recht nicht außer Kraft setzen kann?

6.
Halten Sie es für gerecht, wenn ein gesunder, verantwortungsfähiger Mensch zwangsweise von jemandem vertreten wird, der ausdrücklich nicht seine Interessen vertritt und dem er die Vertretungsvollmacht nicht effektiv entziehen kann?

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  1. Hört sich gut an geht jedoch an der Realität vorbei. Wenn Fragen an das Gericht überhaupt zugelassen werden dann nur zur Sache. Ich habe selber die Frage ob denn dem Richter § 5 Richtergesetz LSA (Abs. 1 Jeder richter hat vor Beginn einer Verhandlung seinen Eid abzulegen….)
    bekannt sei und warum er nicht danach handelt, gestellt. Ein müdes Lächeln war die Antwort. Um die Frage abzuwürgen mischte sich dann mein Anwalt ein.
    Auf die Frage an den Staatsanwalt ob denn das GG gültig sei bekam ich zur Antwort, vor diesem Publikum (ca. 30 Leute) werde er nicht darauf antworten. So geht es zu in Gerichtsälen der BRiD.

  2. Danke für diese Erfahrungswerte. Mir ist völlig klar, wie es in hiesigen Gerichtssälen zugeht. Aber es werden aller Wahrscheinlichkeit nur ich und die Richterin da sein. Ich habe die Wahl, ihr als Souverän den Verhandlungsvorsitz wegzunehmen und damit aus ihrer Sicht aggressiv auf Konfrontation zu gehen, was ich gern vermeiden möchte. Oder vor Verhandlungsbeginn klarzustellen, daß ich als“neutraler sachverständiger Berater“ zur Sachklärung beitrage, aber mich nicht mit der „Betroffenen“ identifiziere. Vermutlich wird das ganze schon daran scheitern, daß ich keine Papiere zur Identifikation vorlege. Dann bin ich für die Richterin während der Verhandlung einfach nicht vorhanden. Aber durch meine de facto Anwesenheit könnte man vielleicht ins Gespräch kommen, wenn ich mich nicht großspurig aufführe. Die Fragen sind nur eine Richtlinie und Gedankenstütze für mich, okay?

    Übrigens: Es stimmt nicht, daß Richter in jeder Verhandlung ihren Richtereid leisten müssen. Der Satz in den Richtergesetzen, auf den sich diese Behauptung wohl stützt, lautet:

    Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten: …

    Das besagt nur, wo ihm sein Richtereid abgenommen werden soll: in einer öffentlichen Gerichtssitzung. Wie bei allen anderen Eiden reicht auch hier die einmalige Leistung. Deshalb war das müde Lächeln des Richters auf deine Frage berechtigt, fürchte ich.

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