Wie wir sehen, das Thema läßt mich noch nicht los.
Unter ius cogens (lateinisch für: zwingendes Recht) versteht man den Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen (durch andere Vereinbarungen oder Erklärungen geändert) werden darf. … Gegenbegriff ist das ius dispositivum (nachgiebiges Recht).
Der Begriff Rechtsordnung (auch Rechtssystem genannt) bezeichnet die Gesamtheit der in einem umschriebenen Anwendungsraum (beispielsweise dem Recht eines Staates) gültigen rechtlichen Normen (objektiver Rechtsbegriff). Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht gehört zur Rechtsordnung auch dessen Interpretation durch die Judikative.
Ius cogens ist also nicht universell gültig, sondern per Rechtsordnung vereinbart. Nur bestimmte Rechtsgrundsätze sind auch international bis auf Weiteres unstrittig als zwingendes Recht anerkannt:
– Gewaltverbot
– Völkermordverbot
– Einhaltung der elementaren Menschenrechte
Jus cogens ist also – wie neulich schon erkannt, aber noch nicht belegt – nur dann zwingend, wenn es von den Beteiligten als zwingend anerkannt ist.