Archiv für den Monat Oktober 2012

Es ist schon sooo lange bekannt …

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The money power which has been able to overshadow ostensibly responsible government is not he power of the merely ultra-rich but is nothing more or less than a new technique to destroy money by adding and withdrawing figures in bank ledgers, without the slightest concern for the interests of the community or the real role money ought to perform therein. … to allow it to become a source of revenue for private issuers is to create, first, a secrete and illicit arm of government, and last, a rival power strong enough to ultimately overthrow all other forms of government. An honest monetary system is the only alternative.

Dr. Frederick Soddy, 1921

Übersetzung:
Die Geldmacht, der es gelang, die vordergründig verantwortliche Regierung zu überschatten, ist nicht einfach die Macht der Ultrareichen, sondern nicht mehr und nicht weniger als eine neue Methode, Geld zu vernichten, indem in den Büchern der Banken Zahlen eingetragen und wieder gelöscht werden, ohne jede Rücksicht auf die Interessen der menschlichen Gemeinschaft oder auf die eigentliche Rolle, die Geld in dieser Gemeinschaft spielen sollte. … wer zuläßt, daß Geld eine Einkommensquelle privater Monopolisten ist, der schafft nicht nur eine geheime und unrechtmäßige Regierungsform, sondern damit auch einen mächtigen Rivalen, der am Ende alle anderen Regierungsformen beseitigen wird. Ein ehrliches Geldsystem ist die einzige Alternative.

1921 !

Und jeder, der sein Geld „arbeiten“ läßt, also Zinserträge erwartet und kassiert, macht sich mitschuldig an dem Wahnsinn. Wir können (normalerweise) als Einzelner nicht darüber bestimmen, wie andere ihr Leben leben sollen. Wir können auch nicht im Alleingang das „System“ ändern, oder jedenfalls nur in seltenen Ausnahmefällen à la Hollywood. Worüber wir aber immer uneingeschränkt bestimmen können – wenn wir nicht zu feige dazu sind – ist die Art und Weise, wie wir unser Leben leben und welche Werte wir damit unterstützen.

Und nichts anderes tue ich. Mein Leben, meine Regeln – mit Rücksicht auf andere Leben.

Die Geberhand

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Falls jemandem nicht klar ist, wie lange das Problem schon bekannt ist, das wir haben:

When a government is dependent of bankers for money, they and not the leaders of the government control the situation, since the hand that gives is above the hand that takes.

Money has no motherland; financiers are without patriotism and without decency. Their sole object ist gain.

Napoleon Bonaparte

Übersetzung:
Wenn eine Regierung auf Banken angewiesen ist, um zu Geld zu kommen, dann ist nicht die Regierung Herr der Situation, sondern die Banken, denn die Geberhand steht über der Nehmerhand.

Geld hat keine Heimat. Kapitalgeber kennen weder Patriotismus noch Anstand. Ihr einziges Ziel ist Gewinn.

Was meine besondere Aufmerksamkeit erregte, ist der Spruch „the hand that gives is above the hand that takes“. Wir, die Menschen, sind die Geberhand. Der Staat ist der uns untergebene Nehmer, denn alle Macht, die er hat, bekommt er von uns. Und da der Staat alle seine Macht von uns bekommt, ist es an uns, sie ihm zu entziehen.

Was ist Steuerbetrug?

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Ein kommentierender Leser des Handelsblatt erklärt es kurz und bündig:

Würde der Staat, wie es ihm eigentlich zustände, sein Geld selber aus der Luft schöpfen, und dieses ungerechtfertigte Monopol nicht den Privatbanken überlassen, bräuchten wir alle KEINE STEUERN zu bezahlen.

Das Verschweigen dieser Tatsache ist der wirkliche Steuerbetrug. Unser Geldsystem ist darauf ausgerichtet, die Menschen zugunsten der Eliten zu versklaven. Mit dem ESM wurde dieses Versklavungssystem von der BRD auf EU Ebene gehoben.

Der Euro ist das Instrument dazu.

Die Politiker fürchten den Zusammenbruch des jetzigen Geldsystems wie der Teufel das Weihwasser. Aus gutem Grund. Ist nämlich erst mal das Geldschöpfungsmonopol von den Privatbanken zum Staat gewandert, bräuchten wir alle keine Steuern mehr zu bezahlen.

Quelle 29.10.2012, 12:10 Uhr

Meine Rede.

Bestätigung der Treuhandsituation in Deutschland

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Dr. Christian Raap ist vielpublizierender und vielzitierter Autor zu militärrechtlichen Themen. Er ist Regierungsdirektor im Bundesministerium für Verteidigung.

In einer Abhandlung zu den Grundzügen des Truppenstationierungsrechts von 2004 erklärt er die verschiedenen Rechtsgrundlagen für die Stationierung von ausländischen Truppen auf einem Staatsgebiet. Als Punkt 3 beschreibt er das Treuhandverhältnis:

3. Treuhandverhältnis

Auch ein Treuhandverhältnis kann zur Stationierung von Truppen berechtigen. Eine solche Truppenstationierung kommt in Betracht, wenn der Treunehmer ein handlungsunfähiges Völkerrechtssubjekt oder sonst ein unselbständiges Gebiet vor bewaffneten Angriffen anderer Staaten schützen muß.

Beispiele: Truppenstationierung der Westmächte in der Bundesrepublik Deutschland zu Beginn der 50er Jahre des 20. Jh. …

Dieses Aufenthaltsrecht ist zum Treuhandrecht akzessorisch. In jedem Fall muß der Treunehmer daher mit Ende des Treuhandverhältnisses seine Truppen abziehen, sofern keine vertragliche Grundlage der Truppenpräsenz geschaffen wird (!).

Die Hervorhebung ist von mir. Auf der Seite zuvor erwähnt er nämlich den „einvernehmlichen Aufenthalt“ als erste der aufgezählten Rechtsgrundlagen für die Stationierung ausländischer Truppen auf einem Gebiet und nennt als Beispiel für einen Stationierungsvertrag im Rahmen eines Verteidigungspakts den Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23.10.1954, BGBl. 1955 II S. 253.

Da aber die Bundesrepublik bis zu diesem Zeitpunkt noch unter Besatzungstatut als dem Grundgesetz übergeordnete Rechtsnorm handelte, kann dieser Vertrag nur treuhänderisch abgeschlossen worden sein, auch wenn mit selbem Datum der sogenannte Deutschlandvertrag bzw. Bonner Vertrag vom 06.05.1952 (leicht geändert) unterzeichnet wurde. In Kraft trat Letzterer erst am 5. Mai 1955 und mit ihm wurde der Bundesrepublik „die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“ übertragen. (Wohlgemerkt: Davon wurde sie nicht von einer per Gesetz gegründeten, durch eine übergeordnete Macht kontrollierten Körperschaft zum souveränen Staat, sondern sie bekam als  öffentlich-rechtliche Körperschaft die souveränen Befugnisse eines solchen Staates übertragen. Sie bekam von den Inhabern der Souveränität des deutschen Staates, den Alliierten, jene hoheitlichen Handlungsbefugnisse, die sie bis heute ausübt – als Körperschaft, die seit 1990 ihre Rechte „stillschweigend“ von den Deutschen bekommt, die seitdem – zumindest offiziell – Träger der Souveränität des Völkerrechtssubjekts „vereintes Deutschland“ sind.) Einen Tag später trat dann auch der Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Er kann bis heute alle 2 Jahre gekündigt werden.

Es handelt sich also bei dem Stationierungsvertrag um einen Vertrag zwischen der durch Alliiertenvollmacht hoheitlich handelnden Körperschaft Bundesrepublik Deutschland und den Alliierten, nicht um einen Vertrag des, von der Bundesrepublik Deutschland bis heute treuhänderisch vertretenen, Völkerrechtssubjekts Deutschland in seiner Verfassung als Deutsches Reich. Da das Aufenthaltsrecht der ausländischen Truppen an das Treuhandverhältnis gekoppelt ist, steht und fällt es mit diesem. Wird die Bundesrepublik aufgelöst und die Souveränität wieder vom Völkerrechtssubjekt Deutschland in seiner Verfassung als Deutsches Reich übernommen, dann erlischt auch das gesamte, sich aus dem Treuhandrecht ergebende Aufenthaltsrecht der ausländischen Truppen, es sei denn, das Deutsche Reich oder sein staatlicher Nachfolger schließt selbst einen Vertrag zur Truppenstationierung mit dem Ausland.

Vor allem würde mit diesem Tag auf den Tisch kommen, welche Megatonnen von Dreck das Ausland dem Völkerrechtssubjekt Deutschland gegenüber am Stecken hat. Dann hätte Deutschland Ansprüche an die verantwortlichen Staaten (nicht Völker!), die Versailles und Euro lässig in den Schatten stellen.

So stellt sich mir die Sachlage dar. Gegenargumente sind willkommen.

Lieber Herr K.,

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da Sie sich die Mühe gemacht haben, dieses Blog zu finden und in Ihrem behördlichen Schreiben an mich darauf hinzuweisen, daß Sie nach „Sichtung des Internetblogs https://freewomanontheland.wordpress.com/, die ich Ihnen bei Nichtkenntnis empfehle“, nicht bereit sind, „in eine Diskussion über den Rechtsstatus der Bundesrepublik Deutschland oder den Charakter von Bargeld und Buchgeld einzutreten“, und „als Vertreter der Steuerverwaltung an die Gesetze, hier insbesondere an die Steuergesetze gebunden“, kann ich zwar nicht davon ausgehen, daß Sie hier noch öfter vorbeischauen werden, weil das Kürdchen ja offensichtlich spinnt und Sie für die Guten arbeiten und solche Diskussionen eigener Aussage nach daher nach einer halben Minute abbrechen würden.

Aber vielleicht tun Sie es ja doch. Vielleicht langweilt es Sie nicht so sehr wie es Sie dienstpflichtgemäß langweilen sollte. Deshalb werde ich mich hier ab sofort öfter direkt an Sie wenden. Kürdchen muß ein Idiot sein, weil Sie sonst mit Ihrem Gewissen in Konflikt geraten würden. Denn Sie haben eins, da bin ich mir ziemlich sicher nach unserem kurzen Telefonat.

Bis bald, Herr K.

Die Freeman-Sicht auf die Geburtsurkunde als Treuhandzertifikat

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Die vom demokratischen Staat* ausgestellte Geburtsurkunde für einen neuen Menschen ist im Grunde ein Treuhandzertifikat. Sie ist der Beleg dafür, daß der Staat den Anspruch des Menschen auf Teilhabe an den Ressourcen seines Heimatlandes treuhänderisch zur Verwaltung und Bewirtschaftung übertragen bekommt – im Interesse des Menschen als eigentlichem Eigentümer dieses Teilhabeanspruchs. Die Geburtsurkunde als Treuhandzertifikat berechtigt den neuen Menschen im Gegenzug zum Erhalt der dabei erzielten „Gewinne“ als Begünstigter dieser Treuhand, z.B. in Form von Sicherheit, Infrastruktur, Rechtssystem, Sozialleistungen und Gesundheitssystem. Der Staat darf verwalten und muß die Erträge aus dieser Verwaltung an den Begünstigten, den treugebenden Menschen, ausschütten. Wenn der Staat vernünftig wirtschaften würde, müßte der Reichtum des Landes ausreichen, alle grundlegenden gesellschaftlichen Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen und diese Erfüllung zu finanzieren. Mehr als diesen Reichtum könnte man eben nicht verwalten und verteilen.

Nun gibt es aber Banken, die gern Zinsen verdienen möchten. Sie haben den Staat überredet, sein Recht auf Geldherstellung für den materiellen Wirtschaftskreislauf der Menschen an eine sogenannte Zentralbank zu übertragen. Die darf nun an Stelle des Staates Geld herstellen, indem sie Zahlen mit vielen Nullen in Spalten einträgt und Papier bedrucken läßt. Der Staat muß sich von ihr dieses Geld „leihen“, das er genausogut selbst herstellen lassen könnte, und er muß dafür der Zentralbank Zinsen bezahlen.

Das Geld zu verleihen kostet die Zentralbank nichts, da auch die Herstellung von Papiergeld als „gesetzliches Zahlungsmittel“ vom Staat bezahlt wird und auch das mit Geld, also mit „Schulden“ bei der Zentralbank bezahlt werden muß. Er verpflichtet sich, das „geliehene“, tatsächlich aber aus dem Nichts geschöpfte Geld, das er für den Waren- und Dienstleistungsaustausch in der Realwirtschaft der Menschen braucht, mit den vereinbarten Zinsen zu bezahlen. Diese Zinsen sind eine Schuld. Und Schulden, so ist es mit der Zentralbank vereinbart, müssen mit dem „gesetzlichen Zahlungsmittel“ bezahlt werden. Weil aber das gesetzliche Zahlungsmittel immer ohne die versprochenen Zinsen verliehen wird, ist immer zu wenig Geld da, um sie zu bezahlen.

Als Sicherheit für das „geliehene Geld“ verpfändet der Staat seine Steuereinnahmen, also die Arbeitskraft der Menschen und im Notfall deren privates Vermögen, obwohl ihm doch schon die Erträge aus ihrem Treuhandanteil am Land zur Verfügung stehen. Der Staat selbst hat weder Geld noch Vermögen. Alles, was er hat, bekommt er von den Menschen zur Verfügung gestellt und schuldet es ihnen somit. Alles Geld, was der Staat durch schlechte Verwaltung zuviel ausgibt, alle Schulden, die er deswegen bei Banken macht und dafür die Arbeitskraft und das Vermögen der Menschen als Sicherheit hinterlegt, ist ein Minus auf dem Konto des Staates beim Menschen. Der treunehmende Staat schuldet dem treugebenden Menschen treue Verwaltung, also Verwaltung zu Gunsten des Menschen, nicht zu seinen Ungunsten! Alle Schulden, die der Staat bei Banken etc. macht und dafür den Menschen und sein Vermögen als Sicherheit verpfändet, diese Beträge schuldet er am Ende dem Menschen.

Der Staat hat ein dickes Minus bei den Banken? Nun, er hat ein noch viel größeres Minus beim Menschen!

Wenn der Staat dann die Unverfrorenheit hat, für die Aufgaben, die ihm übertragen wurden und für deren Finanzierung ihm der Reichtum des Landes zur Verfügung steht, Steuern zu erheben, dann vergrößert er damit nur seine Schuld dem Menschen, seinem höchsten Kreditoren gegenüber.

Wenn der Staat uns einen „Bescheid“ schickt, dann ist das, wenn man genau hinschaut, der Betrag, um den er den Berg, den er uns schuldet, gern reduzieren möchte. Er braucht etwas, um seine Schulden zu reduzieren, nicht wahr? Das kann ja nur Sinn und Zweck dieses Geldheischens sein. Wenn wir ihm diesen Betrag dann wie dummerweise gefordert tatsächlich als Bargeld (gesetzliches Zahlungsmittel) geben, erhöhen wir die Schuld des Staates uns gegenüber um genau diesen Betrag, anstatt sie zu verringern. Wenn wir ihm dagegen erlauben, den gewünschten Betrag mit seiner Riesenschuld uns gegenüber zu verrechnen, dann kann er seine Schuld bei uns um den im Bescheid genannten Betrag reduzieren.

Das ist das, was die Freemen „accepted for value“ nennen. Das bedeutet in etwa: Verrechnung genehmigt. Wenn die Finanzamtautomaten damit bloß was anzufangen wüßten!

* Staat hier mal angenommen als tatsächlicher Staat mit staatlichen und nicht körperschaftlichen Strukturen.

Der 2+4-Vertrag: O du Falada, da du hangest!

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Mit dem 2+4-Vertrag beauftragten die Alliierten die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik, das im Vertrag genannte „vereinte Deutschland“ mit einer neuen Verfassung zu bilden. Beide Staaten wurden daraufhin bei der UNO gelöscht und stattdessen „Germany“ eingetragen. Die Entscheidungsträger der Deutschen machten aber etwas anderes. Sie behielten die Bundesrepublik Deutschland als die Deutschland treuhänderisch verwaltende, öffentlich-rechtliche Körperschaft bei und nahmen nur die ehemaligen DDR-Bürger als neue Zwangsmitglieder in ihrer Körperschaft auf – der sogenannte „Beitritt“. Und das Ganze wurde groß als deutsche Wiedervereinigung verkauft. Die politische Klasse in Deutschland hat ihr Volk seit 1990 in derart unverfrorener Art und Weise betrogen, wie es historisch wohl seinesgleichen sucht und nicht findet.

Wer keinen Staatsangehörigkeitsausweis hat, der gilt nicht als deutscher Staatsangehöriger, sondern nur als staatenloses und damit völkerrechtlich rechtloses Zwangsmitglied einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft namens Bundesrepublik Deutschland, mit dem diese machen kann, was sie will: als ein „Bundesbürger“.

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Völkerrechtssubjekt, sie handelt nur für eines. Wer sich einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen läßt, der hat den Nachweis, daß er Angehöriger eines Völkerrechtssubjekts ist. (In den meisten Staaten ist das der Reisepaß oder die Geburtsurkunde. Hierzulande reichen diese Dokumente bekanntermaßen nicht aus, und wir wissen inzwischen auch, warum.) Für ihn gelten dann die Regeln der Haager Landkriegsordnung, an die sich die Bundesrepublik Deutschland als Besatzungsverwalter diesen Leuten gegenüber halten müßte. Tut sie es nicht, fällt die Verantwortung dafür an die Alliierten zurück, die diese Bundesrepublik Deutschland mit ihren Rechten und Pflichten versehen haben, auch wenn sie sich 1990 offiziell aus Deutschland zurückgezogen haben.

Die Verantwortlichen der Bundesrepublik erfüllen nicht die Aufgaben, zu denen sie sich damals  im 2+4-Vertrag implizit verpflichtet haben:

IN WÜRDIGUNG DESSEN, daß das deutsche Volk in freier Ausübung des Selbstbestimmungsrechts seinen Willen bekundet hat, die staatliche Einheit Deutschlands herzustellen, um als gleichberechtigtes und souveränes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,
IN DER ÜBERZEUGUNG, daß die Vereinigung Deutschlands als Staat mit endgültigen Grenzen ein bedeutsamer Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa ist,

IN ANERKENNUNG DESSEN, daß dadurch und mit der Vereinigung Deutschlands als einem demokratischen und friedlichen Staat die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung verlieren,

Artikel 1

(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. …

(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. …

(5) Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und erklären, daß mit deren Verwirklichung der endgültige Charakter der Grenzen des vereinten Deutschland bestätigt wird.

Artikel 3

(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat in vollem Einvernehmen mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik am 30. August 1990 in Wien bei den Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa folgende Erklärung abgegeben:

„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, die Streitkräfte des vereinten Deutschland innerhalb von drei bis vier Jahren auf eine Personalstärke von 370.000 Mann (Land-, Luft- und Seestreitkräfte) zu reduzieren.

Schwören müssen diese Streitkräfte bis heute auf die Körperschaft Bundesrepublik und ihr Grundgesetz. Bundeswehrsoldaten sind (bisher) immer Deutsche, gehören also zur Bevölkerung des besetzten Landes. Sie müssen nicht nur den untreuen Besatzungsverwaltern den Eid schwören, sie werden demnächst auch gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden:

Art. 44
Es ist verboten, die Bevölkerung eines besetzten Gebietes zur Teilnahme an den
Kriegsunternehmungen gegen ihr eigenes Land zu zwingen.

Art. 45
Es ist verboten, die Bevölkerung eines besetzten Gebietes zu zwingen, der feindlichen
Macht den Treueid zu leisten.

Das war jetzt nicht aus dem 2+4-Vertrag, sondern aus der Haager Landkriegsordnung

Zurück zum 2+4-Vertrag:

Artikel 7
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. …

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Artikel 8
(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.

Halt! Die Ratifikation erfolgte eben nicht durch das vereinte Deutschland, sondern durch die seit Vertragsunterzeichnung unbefugt und untreu weiterhin verwaltende Treunehmerin, die öffentlich-rechtliche Körperschaft Bundesrepublik Deutschland! Damit gilt dieser Vertrag (noch) nicht für das vereinte Deutschland, oder? Damit sind auch die vereinbarten Gebietsverzichte nicht endgültig, solange der 2+4-Vertrag nicht vom vereinten Deutschland selbst ratifiziert wird, wie es der Vertragswortlaut fordert.

(2) Die Ratifikations- oder Annahmeurkunden werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt. Diese unterrichtet die Regierungen der anderen Vertragschließenden Seiten von der Hinterlegung jeder Ratifikations- oder Annahmeurkunde.

Ich fasse es ja nicht. Die Treuhänderin (die öffentlich-rechtliche Körperschaft Bundesrepublik Deutschland) hat sich nach Unterzeichnung des Vertrages zur Treugeberin (Völkerrechtssubjekt vereintes Deutschland) aufgeschwungen und den Vertrag selbst ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland (Treuhänderin) hätte das Treugut (Land und Leute) an die Treugeberin (das Völkerrechtssubjekt Deutschland) zurückgeben und sich selbst danach auflösen, abwickeln müssen. Kennt wer das Märchen „Die Gänsemagd„?

O du Falada, da du hangest!

Artikel 9
Dieser Vertrag tritt für das vereinte Deutschland, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch diese Staaten in Kraft.

Der 2+4-Vertrag ist noch gar nicht in Kraft getreten. Weil er nicht wie darin vereinbart vom vereinten Deutschland ratifiziert wurde, sondern von der Bundesrepublik Deutschland, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in Treuhänderfunktion. Und das alles mit offenbar stillschweigendem Einverständnis der Alliierten, welche die Bundesrepublik Deutschland behandeln, als sei sie tatsächlich das vereinte Deutschland. Fazit: Keiner der Unterzeichnerstaaten des 2+4-Vertrages hält sich an die Regelungen dieses Vertrages.

Nochmal zum genannten Märchen, hier meine Interpretation der Rollenbesetzung:

Gänsemagd (Königstochter) – das vereinte Deutschland, Staat und Völkerrechtssubjekt, betrogene Treugeberin, seit 1990 die deutschen Staatsangehörigen auf deutschem Boden

Kammerjungfer – Bundesrepublik Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts, untreue Treunehmerin

Kürdchen – die „Reichsbürger“

Falada/Eisenofen – Internet & Co.

Alter König – die Bundesbürger, die noch keine Ahnung haben, daß sie nach Strich und Faden um ihr Land und ihre Rechte, die schöne Königstochter, betrogen werden. Sie hören aber nicht zu, weil sie der Kammerjungfer glauben, daß das Kürdchen durchgeknallt und rechtsextrem ist …

Es ist doch immer wieder für Überraschungen gut, wenn man sich scheinbar bekannte Verträge nach einer Weile nochmal genauer ansieht. Die Perspektive verändert sich doch erheblich im Laufe der Recherchezeit.

Wie man als Mensch unter Menschen leben sollte

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Die Erkenntnis kam mir, nachdem ich meinen Frust über meine akute kognitive Dissonanz abgelassen hatte. (Ich liebe das geschriebene Wort als Ventil!)

Als Naturwesen Mensch lebe man unter Menschen, indem man seine materielle und ideelle Schöpferkraft genauso freigebig verschenke wie die Natur es tut. Ich werde mit all meinem Potential geldfrei für meine Mitmenschen da sein. Wer sich zur Gegenleistung verpflichtet fühlt, kann mir materielle Gegenstände zum Tausch anbieten oder etwas von seiner Lebenszeit und Arbeitskraft in meinem Interesse verwenden. Wer meine Leistungen und Dienste nicht im Wege des Tausches ausgleichen kann oder will, der darf „gesetzliche Zahlungsmittel“ spenden für das „Gemeinwesen“, wenn es wieder mit Geldforderungen an mich herantreten sollte, oder für Dienstleistungen von „Personen“, auf die ich hin und wieder angewiesen sein sollte.

Alle juristischen Personen sind eigentlich Kontenbezeichnungen. Jede „Person“ ist also letztlich ein Verwaltungskonto. Bei jeder juristischen Person geht es am Ende des Tages um Geld, um Forderungen und Verbindlichkeiten und sonst gar nichts. Jede Person ist ein Konto, das man belasten oder dem man etwas gutschreiben kann. Ich bin keine Person, also will ich mit Geld und Konten nichts zu tun haben. Für Zwangssituationen halte ich gespendete „gesetzliche Zahlungsmittel“ vor.

Ich muß dazu sagen, daß mein Mann meinen Weg nicht mitgeht und als Person samt Konten und Kreditkarten im System bleibt und ich davon natürlich mehr oder weniger zwangsläufig profitieren werde. Aber ich werde für das Kontensystem  und seine humanoiden Personenautomaten kaum noch greifbar sein.

Wenn das nicht funktioniert, warte ich auf den nächsten schönen kalten Winter und mach mich von dannen.

Aber es wird funktionieren.
Ich werde in unserer kleinen Stadt die Veränderung sein.
Ich werde tun, was nicht ungetan bleiben sollte. (Danke, R.O., der gestern Abend auf der öffentlichen Sitzung der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung sagte: „Was keiner tut, bleibt ungetan.“ Genau so ist es.)

Antwort an den Landrat

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Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Fragen stellte ich an den Landkreis XXXXX als Teil der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland – nicht etwa im Rahmen des Verwaltungsakts der Ausstellung der Staatsangehörigkeitsbescheinigung, sondern nur aus Anlaß desselben. Das sollte offensichtlich gewesen sein, da die Staatsangehörigkeitsurkunde ja längst ausgestellt wurde und der Verwaltungsakt daher ganz fraglos abgeschlossen war.

Besteht die Zuständigkeit und Verantwortung von Herrn XXXXX und Ihnen aber ausschließlich in Verwaltungsakten? Dafür würden heutzutage Computer genügen. Ich ging davon aus, daß Sie und Herr XXXXX keine Computer sind, sondern zu aktivem Denken fähige Menschen mit funktionierendem Gewissen, die selbst ein Interesse haben an der Legitimität ihres behördlichen Handelns.

Wenn Sie sich für meine klar formulierten Fragen bezüglich Ihrer Legitimation als angeblich für mich zuständiges Exekutivorgan der Bundesrepublik Deutschland nicht zuständig fühlen, dann kann ich daraus nur schlußfolgern, daß Sie als Exekutivorgan der Bundesrepublik Deutschland für mich tatsächlich nicht zuständig sind und ich der Bundesrepublik Deutschland sowenig verpflichtet bin wie Sie mir nicht verpflichtet sind.

Ich bedanke mich für diese Auskunft. Falls ich Sie mißverstanden habe, bitte ich um Korrektur.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXXX