Mit dem 2+4-Vertrag beauftragten die Alliierten die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik, das im Vertrag genannte „vereinte Deutschland“ mit einer neuen Verfassung zu bilden. Beide Staaten wurden daraufhin bei der UNO gelöscht und stattdessen „Germany“ eingetragen. Die Entscheidungsträger der Deutschen machten aber etwas anderes. Sie behielten die Bundesrepublik Deutschland als die Deutschland treuhänderisch verwaltende, öffentlich-rechtliche Körperschaft bei und nahmen nur die ehemaligen DDR-Bürger als neue Zwangsmitglieder in ihrer Körperschaft auf – der sogenannte „Beitritt“. Und das Ganze wurde groß als deutsche Wiedervereinigung verkauft. Die politische Klasse in Deutschland hat ihr Volk seit 1990 in derart unverfrorener Art und Weise betrogen, wie es historisch wohl seinesgleichen sucht und nicht findet.
Wer keinen Staatsangehörigkeitsausweis hat, der gilt nicht als deutscher Staatsangehöriger, sondern nur als staatenloses und damit völkerrechtlich rechtloses Zwangsmitglied einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft namens Bundesrepublik Deutschland, mit dem diese machen kann, was sie will: als ein „Bundesbürger“.
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Völkerrechtssubjekt, sie handelt nur für eines. Wer sich einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen läßt, der hat den Nachweis, daß er Angehöriger eines Völkerrechtssubjekts ist. (In den meisten Staaten ist das der Reisepaß oder die Geburtsurkunde. Hierzulande reichen diese Dokumente bekanntermaßen nicht aus, und wir wissen inzwischen auch, warum.) Für ihn gelten dann die Regeln der Haager Landkriegsordnung, an die sich die Bundesrepublik Deutschland als Besatzungsverwalter diesen Leuten gegenüber halten müßte. Tut sie es nicht, fällt die Verantwortung dafür an die Alliierten zurück, die diese Bundesrepublik Deutschland mit ihren Rechten und Pflichten versehen haben, auch wenn sie sich 1990 offiziell aus Deutschland zurückgezogen haben.
Die Verantwortlichen der Bundesrepublik erfüllen nicht die Aufgaben, zu denen sie sich damals im 2+4-Vertrag implizit verpflichtet haben:
IN WÜRDIGUNG DESSEN, daß das deutsche Volk in freier Ausübung des Selbstbestimmungsrechts seinen Willen bekundet hat, die staatliche Einheit Deutschlands herzustellen, um als gleichberechtigtes und souveränes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,
IN DER ÜBERZEUGUNG, daß die Vereinigung Deutschlands als Staat mit endgültigen Grenzen ein bedeutsamer Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa ist,
…
IN ANERKENNUNG DESSEN, daß dadurch und mit der Vereinigung Deutschlands als einem demokratischen und friedlichen Staat die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung verlieren,
…
Artikel 1
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. …
(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. …
(5) Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und erklären, daß mit deren Verwirklichung der endgültige Charakter der Grenzen des vereinten Deutschland bestätigt wird.
Artikel 3
(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat in vollem Einvernehmen mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik am 30. August 1990 in Wien bei den Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa folgende Erklärung abgegeben:
„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, die Streitkräfte des vereinten Deutschland innerhalb von drei bis vier Jahren auf eine Personalstärke von 370.000 Mann (Land-, Luft- und Seestreitkräfte) zu reduzieren.
Schwören müssen diese Streitkräfte bis heute auf die Körperschaft Bundesrepublik und ihr Grundgesetz. Bundeswehrsoldaten sind (bisher) immer Deutsche, gehören also zur Bevölkerung des besetzten Landes. Sie müssen nicht nur den untreuen Besatzungsverwaltern den Eid schwören, sie werden demnächst auch gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden:
Art. 44
Es ist verboten, die Bevölkerung eines besetzten Gebietes zur Teilnahme an den
Kriegsunternehmungen gegen ihr eigenes Land zu zwingen.
Art. 45
Es ist verboten, die Bevölkerung eines besetzten Gebietes zu zwingen, der feindlichen
Macht den Treueid zu leisten.
Das war jetzt nicht aus dem 2+4-Vertrag, sondern aus der Haager Landkriegsordnung …
Zurück zum 2+4-Vertrag:
Artikel 7
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. …
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Artikel 8
(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.
Halt! Die Ratifikation erfolgte eben nicht durch das vereinte Deutschland, sondern durch die seit Vertragsunterzeichnung unbefugt und untreu weiterhin verwaltende Treunehmerin, die öffentlich-rechtliche Körperschaft Bundesrepublik Deutschland! Damit gilt dieser Vertrag (noch) nicht für das vereinte Deutschland, oder? Damit sind auch die vereinbarten Gebietsverzichte nicht endgültig, solange der 2+4-Vertrag nicht vom vereinten Deutschland selbst ratifiziert wird, wie es der Vertragswortlaut fordert.
(2) Die Ratifikations- oder Annahmeurkunden werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt. Diese unterrichtet die Regierungen der anderen Vertragschließenden Seiten von der Hinterlegung jeder Ratifikations- oder Annahmeurkunde.
Ich fasse es ja nicht. Die Treuhänderin (die öffentlich-rechtliche Körperschaft Bundesrepublik Deutschland) hat sich nach Unterzeichnung des Vertrages zur Treugeberin (Völkerrechtssubjekt vereintes Deutschland) aufgeschwungen und den Vertrag selbst ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland (Treuhänderin) hätte das Treugut (Land und Leute) an die Treugeberin (das Völkerrechtssubjekt Deutschland) zurückgeben und sich selbst danach auflösen, abwickeln müssen. Kennt wer das Märchen „Die Gänsemagd„?
O du Falada, da du hangest!
Artikel 9
Dieser Vertrag tritt für das vereinte Deutschland, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch diese Staaten in Kraft.
Der 2+4-Vertrag ist noch gar nicht in Kraft getreten. Weil er nicht wie darin vereinbart vom vereinten Deutschland ratifiziert wurde, sondern von der Bundesrepublik Deutschland, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in Treuhänderfunktion. Und das alles mit offenbar stillschweigendem Einverständnis der Alliierten, welche die Bundesrepublik Deutschland behandeln, als sei sie tatsächlich das vereinte Deutschland. Fazit: Keiner der Unterzeichnerstaaten des 2+4-Vertrages hält sich an die Regelungen dieses Vertrages.
Nochmal zum genannten Märchen, hier meine Interpretation der Rollenbesetzung:
Gänsemagd (Königstochter) – das vereinte Deutschland, Staat und Völkerrechtssubjekt, betrogene Treugeberin, seit 1990 die deutschen Staatsangehörigen auf deutschem Boden
Kammerjungfer – Bundesrepublik Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts, untreue Treunehmerin
Kürdchen – die „Reichsbürger“
Falada/Eisenofen – Internet & Co.
Alter König – die Bundesbürger, die noch keine Ahnung haben, daß sie nach Strich und Faden um ihr Land und ihre Rechte, die schöne Königstochter, betrogen werden. Sie hören aber nicht zu, weil sie der Kammerjungfer glauben, daß das Kürdchen durchgeknallt und rechtsextrem ist …
Es ist doch immer wieder für Überraschungen gut, wenn man sich scheinbar bekannte Verträge nach einer Weile nochmal genauer ansieht. Die Perspektive verändert sich doch erheblich im Laufe der Recherchezeit.