Fragen an den Landrat

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Sehr geehrter Herr XXXXX,

nach unserem netten Telefonat heute möchte ich nun wie vereinbart schriftlich formulieren, wo konkret mich der Schuh drückt bezüglich der Staatsangehörigkeit und des Mensch-Staat-Verhältnisses.

Es gibt hunderttausende Gesetze, Vorschriften, Verordnungen etc., an die ich mich halten soll, ohne daß sie für mich als juristische Laiin in ihrer Gültigkeit und Rechtmäßigkeit erfaßbar und nachvollziehbar sind. Für alle möglichen Dinge, die ich tun möchte, soll ich behördliche Erlaubnisse, Bescheinigungen etc. beantragen, einholen und bezahlen. Und an allem, was ich tue, möchte der Staat über Steuern, Abgaben und Gebühren mitverdienen. Die erhobenen Abgaben, welche direkt oder indirekt zugunsten des „Staates“ und seiner Körperschaften eingefordert werden, belaufen sich mittlerweile auf bis zu über 80% von erarbeitetem Einkommen. Gleichzeitig hat die Bundesrepublik Deutschland aktuelle und künftige Verbindlichkeiten von ca. 7 Billionen Euro angehäuft und verschenkt mit vollen Händen nicht vorhandene Milliarden im dreistelligen Bereich, die ich und meine Nachkommen erst noch erarbeiten sollen.

Ich möchte gern mit rechtlichen Argumenten belegt haben, daß die Gehorsamsansprüche der Bundesrepublik Deutschland mir gegenüber rechtmäßig und angemessen sind. Insbesondere die vollstreckenden Organe, zu denen auch der Landkreis XXXXX gehört, sollten die Rechtsgrundlagen ihres Handelns nicht nur kennen, sondern auch belegen können, finde ich.

Bevor ich zu meinen Fragen komme, hier zuerst die Grundannahmen, von denen ich ausgehe und die Sie als richtig anerkennen müßten, damit meine Fragen Sinn machen:

1. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist als ein (zwangs-)mitgliedschaftlich organisierter Verband definiert, der staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt. Solche Körperschaften werden per hoheitlichem Akt, z.B. per Gesetz geschaffen und erhalten auf diese Weise ihre Rechte und Pflichten.

2. Die Bundesrepublik wurde 1949 per Grundgesetz im Auftrag der Westalliierten als eine solche öffentlich-rechtliche Körperschaft geschaffen, und zwar als Gebietskörperschaft auf dem Territorium der per Alliiertenbefehl gegründeten Länder der drei westlichen Besatzungszonen. Sie erhielt ihren Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft von den die Souveränität des Landes ausübenden Besatzungsmächten und war ausdrücklich kein neuer Staat, sondern eine Neuorganisation des bestehenden Staates, der damals noch Deutsches Reich hieß. Sie war samt Grundgesetz als Übergangslösung gedacht, bis der bestehende deutsche Staat wieder in seiner Gesamtheit handlungsfähig wäre.

3. 1955 hoben die Alliierten das Besatzungsstatut auf. 1990 zogen sie sich komplett aus ihrer bis dahin bestätigtermaßen noch vorhandenen politischen Kontrollfunktion zurück und entließen das „vereinigte Deutschland“ in seine volle Souveränität. Das Grundgesetz, das die öffentlich-rechtliche Körperschaft Bundesrepublik Deutschland konstituierte, wurde geändert und Artikel 23 mit dem bis dahin festgelegten Geltungsbereich des Grundgesetzes mit vertraglicher Wirkung ab 03.10.1990 gestrichen.

4. Seitdem ist die öffentlich-rechtliche Körperschaft Bundesrepublik Deutschland keine Gebietskörperschaft mehr, sondern eine Personalkörperschaft, deren Zwangsmitgliedschaft für alle in Artikel 116 definierten Deutschen, „das gesamte Deutsche Volk“, vorgesehen ist. Das Grundgesetz gilt im Wortlaut ausdrücklich für die darin definierten Deutschen, auf seine Gültigkeit für ein Gebiet wie bis zum 03.10.1990 wird nicht mehr Bezug genommen.

5. Es gilt als juristische Tatsache, die Bundesrepublik Deutschland sei subjektidentisch mit dem deutschen Nationalstaat, wahlweise auch sein Rechtsnachfolger (siehe Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 25.07.2012, war überall in der Presse).

6. Ein Staat ist definiert als eine politische Organisation, die auf einem Staatsgebiet über ein Staatsvolk Herrschaftsgewalt ausübt. Ein solcher Staat ist der Träger der Staatsgewalt, von dem alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften ihren Status, ihre Aufgaben und ihre hoheitlichen Rechte zu staatstreuen Händen gewährt bekommen.

7. Die Bediensteten der öffentlich-rechtlichen Körperschaften (einschließlich aller Richter) werden per Eid dem Grundgesetz und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Ihre dienstliche Loyalität gilt also dem die Bundesrepublik körperschaftlich konstituierenden Grundgesetz, nicht etwa dem Volk, von dem ebenjenes Grundgesetz sagt, daß alle Staatsgewalt von ihm ausgeht.

8. Die einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit wurde 1934 im Rahmen der Gleichschaltungsgesetzgebung von den Nationalsozialisten eingeführt. Die von der Bundesrepublik Deutschland per Staatsangehörigkeitsausweis bescheinigte Staatsangehörigkeit ist genau diese nationalsozialistische Staatsangehörigkeit „deutsch“, im Gegensatz zur vorangegangenen Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ bzw. Reichsangehörigkeit. Laut Art 139 GG sind die Maßnahmen der Alliierten zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus verbindlich beizubehalten. Dazu gehört nach gesundem Menschenverstand auch das Verbot der Anwendung und Auslegung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen.

So, und jetzt zu den Fragen:

1. Wenn die Bundesrepublik Deutschland bis heute eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist – von welcher übergeordneten Staatsgewalt leitet sie seit 1990 ihre Körperschaftsrechte ab?

2. Wie kann sie als eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Zwangsmitgliedschaft gleichzeitig der deutsche Nationalstaat sein, der 1990 als „Vereinigtes Deutschland“ in die Souveränität zurückentlassen worden sein soll und der seine Angehörigen vor der nationalsozialistischen Gleichschaltung „Reichsangehörige“ nannte?

3. Wie kann eine öffentlich-rechtliche Körperschaft als zwangsmitgliedschaftlicher Verband die Staatsangehörigkeit eines Nationalstaates verleihen und bescheinigen? Von wem wurde sie auf welchem Wege dazu befugt?

4. Wer kontrolliert die Bundesrepublik Deutschland und ihre Behörden, ob sie ihrem öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus und der damit verbundenen Treuepflicht der übergeordneten Staatsgewalt und dem Gemeinwesen gegenüber gerecht werden?

5. Wie kann das Volk den öffentlich-rechtlichen Subkörperschaften der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Bundesrepublik Deutschland gegenüber zu Gehorsam verpflichtet sein, wenn alle diese Körperschaften und ihre Vertreter nicht zum Wohle des Volkes, sondern per Eid u.ä. ausdrücklich zum Wohle der Körperschaft Bundesrepublik Deutschland zu handeln verpflichtet sind? Hat sich hier ein Machtapparat verselbständigt?

6. Warum sollte das Volk den finanziellen Forderungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften nachkommen, wenn diese die kassierten Steuern und Abgaben kaum noch zum Wohle des Volkes einsetzen, sondern mit vollen Händen an internationale Banken verschenken und permanent gegen den politischen Willen und die Interessen des Volkes entscheiden und handeln? Wo bleibt da die öffentlich-rechtliche Treueverpflichtung?

7. Warum bescheinigt die öffentlich-rechtliche Körperschaft Bundesrepublik Deutschland die nationalsozialistische deutsche Staatsangehörigkeit? Ich will keine Angehörige Nazideutschlands sein.

Soweit meine derzeitigen Fragen. Ich akzeptiere Autorität, wenn sie gerecht und dem Wohle der Gemeinschaft förderlich ist. Wenn sie weder das eine noch das andere zu sein scheint, muß ich sie in Frage stellen. Das bin ich meinem Gewissen und meiner Persönlichkeit schuldig.

Insofern hoffe ich, daß ich mit meinen Fragen nicht in die Schublade mit der Aufschrift „rechtsextreme Reichsbürgerin“ gesteckt werde. Die Verwaltungen werden ja regelmäßig geschult, sich auf keine diesbezüglichen inhaltlichen Diskussionen einzulassen. Vertrauensbildend ist diese Handlungsanweisung nicht gerade, da der Status der Bundesrepublik Deutschland als politische Organisation des grundgesetzlichen Deutschen Volkes wirklich nicht unbegründet in Frage gestellt wird, wie ich bei meinen eigenen kritischen Recherchen feststellen mußte.

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXXX

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