Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Fragen stellte ich an den Landkreis XXXXX als Teil der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland – nicht etwa im Rahmen des Verwaltungsakts der Ausstellung der Staatsangehörigkeitsbescheinigung, sondern nur aus Anlaß desselben. Das sollte offensichtlich gewesen sein, da die Staatsangehörigkeitsurkunde ja längst ausgestellt wurde und der Verwaltungsakt daher ganz fraglos abgeschlossen war.
Besteht die Zuständigkeit und Verantwortung von Herrn XXXXX und Ihnen aber ausschließlich in Verwaltungsakten? Dafür würden heutzutage Computer genügen. Ich ging davon aus, daß Sie und Herr XXXXX keine Computer sind, sondern zu aktivem Denken fähige Menschen mit funktionierendem Gewissen, die selbst ein Interesse haben an der Legitimität ihres behördlichen Handelns.
Wenn Sie sich für meine klar formulierten Fragen bezüglich Ihrer Legitimation als angeblich für mich zuständiges Exekutivorgan der Bundesrepublik Deutschland nicht zuständig fühlen, dann kann ich daraus nur schlußfolgern, daß Sie als Exekutivorgan der Bundesrepublik Deutschland für mich tatsächlich nicht zuständig sind und ich der Bundesrepublik Deutschland sowenig verpflichtet bin wie Sie mir nicht verpflichtet sind.
Ich bedanke mich für diese Auskunft. Falls ich Sie mißverstanden habe, bitte ich um Korrektur.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXX
Liebe freewoman,
ich hatte im letzten Jahr auch die Frage nach meiner Staatsangehörigkeit an den Ministerpräsidenten „meines“ Bundeslandes gestellt.
Vo der zuständigen Behörde bekam ich folgende Antwort:
„Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,
ich nehme Bezug auf lhr Schreiben vom 16. September 2011, welches mir von der
Staatskanzlei zugeleitet wurde.
Hinsichtlich der von lhnen aufgeworfenen allgemeinen Fragen nach der Existenz der Bundesrepublik Deutschland besteht hier keine Zuständigkeit. Ich stelle anheim, hierzu eigene Recherchen anzustellen oder ein privates Gutachten in Auftrag zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Xxxxx-Xxxxx“
Ein Lapsus oder hatte irgendjemand nur die Schnauze voll vom Lügen oder verdrehen?
Ich machte beim Bundespräsidenten und bei der Bundeskanzlerin weiter, die mich jedoch an das BMI weiterleiteten und die reden sich folgendermaßen raus:
Zuständig für die Staatsangehörigkeit ist das BMI.
Im BMI gibt es einen „Sachbearbeiter“ OAL Lorenz, bei dem diese Anfragen alle landen. Ich hatte mehrfach Schriftkontakt mit ihm. In immer anderen Formulierungen wurde mir nur folgendes bestätigt:
Ich bin deutscher Staatsangehöriger des Staates Bundesrepublik Deutschland.
Ich weiß, Du siehst das anders wg. KdöR, aber wirklich Lügen tun DIE nicht, sondern reden immer nur drum herum. Zumindest aus Sicht der BRD (und vielleicht auch des „Völkerrechts“) ist die BRD ein Staat (also vielleicht doch keine KdöR, sondern eine BGB-Gesellschaft, Trust o.ä.?).
Danach dachte ich mir, ich dreh den Spieß um.
Wenn DIE mir schon schriftlich dokumentieren, das ich „Angehöriger des Staates BRD“ bin, dann möchte ich auch einen amtlichen Lichtbildausweis haben, in dem meine Staatsangehörigkeit (lt. BMI: BRD) korrekt eingetragen ist.
Das Auswärtige Amt verweigert mir dieses, da sie nur Päße für Diplomaten ausstellen und ich bin kein Diplomat, und das BMI (wieder OAL Lorenz) schreibt mir, das für Päße und Ausweise die jeweils ausstellenden Behörden, also meine Gemeinde, zuständig ist und das BMI der ausstellenden Behörde keine Weisungen gibt, wie sie die Päße / Ausweise auszufüllen haben. Meine ausstellende Behörde sagt, sie muß sich an die Vordrucke und wie sie ausgefüllt werden sollen halten und in Sachen Staatsangehörigkeit ist das BMI zuständig.
Ist doch Geil, oder?
Bis hierhin erstmal und
liebe Grüße,
Frank
Danke für den Lacher. 😀
Bingo, gleiche Schlußfolgerung wie ich, im vorigen post unter der Landratsantwort!