Dr. Christian Raap ist vielpublizierender und vielzitierter Autor zu militärrechtlichen Themen. Er ist Regierungsdirektor im Bundesministerium für Verteidigung.
In einer Abhandlung zu den Grundzügen des Truppenstationierungsrechts von 2004 erklärt er die verschiedenen Rechtsgrundlagen für die Stationierung von ausländischen Truppen auf einem Staatsgebiet. Als Punkt 3 beschreibt er das Treuhandverhältnis:
3. Treuhandverhältnis
Auch ein Treuhandverhältnis kann zur Stationierung von Truppen berechtigen. Eine solche Truppenstationierung kommt in Betracht, wenn der Treunehmer ein handlungsunfähiges Völkerrechtssubjekt oder sonst ein unselbständiges Gebiet vor bewaffneten Angriffen anderer Staaten schützen muß.
Beispiele: Truppenstationierung der Westmächte in der Bundesrepublik Deutschland zu Beginn der 50er Jahre des 20. Jh. …
Dieses Aufenthaltsrecht ist zum Treuhandrecht akzessorisch. In jedem Fall muß der Treunehmer daher mit Ende des Treuhandverhältnisses seine Truppen abziehen, sofern keine vertragliche Grundlage der Truppenpräsenz geschaffen wird (!).
Die Hervorhebung ist von mir. Auf der Seite zuvor erwähnt er nämlich den „einvernehmlichen Aufenthalt“ als erste der aufgezählten Rechtsgrundlagen für die Stationierung ausländischer Truppen auf einem Gebiet und nennt als Beispiel für einen Stationierungsvertrag im Rahmen eines Verteidigungspakts den Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23.10.1954, BGBl. 1955 II S. 253.
Da aber die Bundesrepublik bis zu diesem Zeitpunkt noch unter Besatzungstatut als dem Grundgesetz übergeordnete Rechtsnorm handelte, kann dieser Vertrag nur treuhänderisch abgeschlossen worden sein, auch wenn mit selbem Datum der sogenannte Deutschlandvertrag bzw. Bonner Vertrag vom 06.05.1952 (leicht geändert) unterzeichnet wurde. In Kraft trat Letzterer erst am 5. Mai 1955 und mit ihm wurde der Bundesrepublik „die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“ übertragen. (Wohlgemerkt: Davon wurde sie nicht von einer per Gesetz gegründeten, durch eine übergeordnete Macht kontrollierten Körperschaft zum souveränen Staat, sondern sie bekam als öffentlich-rechtliche Körperschaft die souveränen Befugnisse eines solchen Staates übertragen. Sie bekam von den Inhabern der Souveränität des deutschen Staates, den Alliierten, jene hoheitlichen Handlungsbefugnisse, die sie bis heute ausübt – als Körperschaft, die seit 1990 ihre Rechte „stillschweigend“ von den Deutschen bekommt, die seitdem – zumindest offiziell – Träger der Souveränität des Völkerrechtssubjekts „vereintes Deutschland“ sind.) Einen Tag später trat dann auch der Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Er kann bis heute alle 2 Jahre gekündigt werden.
Es handelt sich also bei dem Stationierungsvertrag um einen Vertrag zwischen der durch Alliiertenvollmacht hoheitlich handelnden Körperschaft Bundesrepublik Deutschland und den Alliierten, nicht um einen Vertrag des, von der Bundesrepublik Deutschland bis heute treuhänderisch vertretenen, Völkerrechtssubjekts Deutschland in seiner Verfassung als Deutsches Reich. Da das Aufenthaltsrecht der ausländischen Truppen an das Treuhandverhältnis gekoppelt ist, steht und fällt es mit diesem. Wird die Bundesrepublik aufgelöst und die Souveränität wieder vom Völkerrechtssubjekt Deutschland in seiner Verfassung als Deutsches Reich übernommen, dann erlischt auch das gesamte, sich aus dem Treuhandrecht ergebende Aufenthaltsrecht der ausländischen Truppen, es sei denn, das Deutsche Reich oder sein staatlicher Nachfolger schließt selbst einen Vertrag zur Truppenstationierung mit dem Ausland.
Vor allem würde mit diesem Tag auf den Tisch kommen, welche Megatonnen von Dreck das Ausland dem Völkerrechtssubjekt Deutschland gegenüber am Stecken hat. Dann hätte Deutschland Ansprüche an die verantwortlichen Staaten (nicht Völker!), die Versailles und Euro lässig in den Schatten stellen.
So stellt sich mir die Sachlage dar. Gegenargumente sind willkommen.
Es muß also vor Abwiklung der BR(i)D ne vertagliche Regelung her um den aufenthalt der Truppen der Westalliierten über einen längeren Zeitraum zuermöglichen.Denn ich denhke kaum das sie den aus millitärischersicht errichtete Brückenkopf freiwillig räumen werden.
Zum anderen erhärtet sich der verdacht das es die „Kanzlerakte“ oder etwas ähnliches exeztiert.
Hallo Freewoman, erst mal vielen Dank für diesen Blog und Deine interessanten Recherchen.
Bei obugem Artikel fiel mir nur eins auf:
Sie bekam von den Inhabern der Souveränität des deutschen Staates, den Alliierten, jene hoheitlichen Handlungsbefugnisse ….
Sind Besatzer Inhaber der fremden Souveranität? Ich meine es sind nur vorübergehende Machthaber, vor allem dann wenn der besetzte Staat nicht untergegangen ist, aber nicht Inhaber der Souveranität. Es gibt in diesem Augenblick keine Souveranität des Staates mehr.
Sehe ich das falsch?
Herzliche Grüße
RoterWolf
Internationale Besatzungsrechtswissenschaftler wie Yutaka Arai-Takahashi (ja, in Japan ist Besatzungsrecht nach 1945 ebenfalls ein großes Thema) in seinem Buch „The Law of Occupation“ von 2009 beschreiben das ganz genau. Die Souveränität des besetzten Staates geht nach einer debellatio (und davon gingen die Alliierten 1945 aus und schufen entsprechende Fakten, bis sie es sich ab ca. 1948 u.a. wegen der Menschenrechtsdiskussion anders überlegten) auf die besetzende Macht über. Ein Zeichen dafür war in D die Übernahme der obersten Regierungsgewalt durch die Alliierten. Das deutsche Volk war unterworfen, der deutsche Staat kaputt:
„Die Unterjochung eines feindlichen Gebiets ist insofern der Besetzung nach Kapitulation sehr ähnlich, als sie nach Einstellung der Feinseligkeiten eintritt und einer bedingungslosen Kapitulation folgt. Allerdings ist die bedingungslose Kapitulation im Zusammenhang mit Besetzung nach debellatio eher an der faktischen Realität erkennbar als an ihrer rechtlichen Qualität. Seine rechtliche Grundlage beruht auf keiner internationalen Vereinbarung wie etwa die Besetzung nach Kapitulation. Die Besetzung Deutschlands durch die Alliierten nach dem 2. Weltkrieg ist dieser Kategorie zuzuordnen. … Die bis zum Ende des 2. Weltkrieges vorherrschende Theorie besagte, daß die debellatio insofern von kriegerischer Besatzung zu unterscheiden sei, als sie mit dem Übergang der Souveränität auf die Besatzungsmacht einhergeht. Nach dieser Theorie unterliegt die Situation der debellatio nicht den Beschränkungen des Besatzungsrechts, so daß die „besetzende“ Macht absolut willkürlich mit der Bevölkerung des besetzten Territoriums verfahren kann.“ (Arai-Takahashi)
Was die Alliierten vier Jahre lang taten und in dieser Zeit die Leben von fast 20% der deutschen Bevölkerung kostete (–>Peter Haisenko). Erst 1990 wurde die Souveränität offiziell dem „vereinten Deutschland“ zurückübertragen, wird von diesem mangels eigener handlungsfähiger Strukturen aber bis heute nicht genutzt. Souveränität = absolute rechtliche Selbstbestimmung. Das Gegenstück ist wohl Intervention, die rechtliche Fremdbestimmung. Souveränität kann also vom besetzten Staat auf den Besatzer übergehen. Das war mir auch neu. Was nicht übertragen werden kann, ist die völkerrechtliche Identität. Die ist an das Staatsvolk als ihr Träger gebunden. Die Besatzer können uneingeschränkt bestimmen, aber sie können über fremde Identität nicht verfügen. Sie können z.B. der Körperschaft Bundesrepublik Deutschland die Souveränitätsrechte des Völkerrechtssubjekts Deutschland übertragen, aber nicht die Identität dieses Völkerrechtssubjekts. Deswegen kann die Bundesrepublik zwar Rechtsnachfolger im Sinne von Rechteinhaber sein, aber wegen der eben nicht übertragenen Idenität nicht „subjektidentisch“ mit dem Deutschen Reich, wie es das Bundesverfassungsgericht behauptet hat. Wer mir das Gegenteil mit Argumenten belegen kann – nur zu. Identität ist nicht übertragbar. Rechte sind es dagegen sehr wohl.
Sehr fundiert, Danke.
Nur eine debellatio gab es eben nicht und daran scheitert das Ganze legal gewesen zu sein.
Mit der Nichtübertragbarkeit der Identität gebe ich Dir Recht, das ist meine ich mich zu entsinnen in der HLKO auch enthalten.
Grüße
RoterWolf
Richtig. Ich war lange der Meinung, so wie die Alliierten sich zwischen 1945 und 1949 aufgeführt haben in Deutschland, muß es eine debellatio gewesen sein, und die Richter bei den Nürnberger Prozessen sind ja auch nachweislich davon ausgegangen, daß für die verbrecherischen Deutschen kein Völkerrecht mehr gilt, weil sie sich das mit ihrem bösen, bösen „Angriffskrieg“ verscherzt haben – so was macht doch sonst kein Staat nie nicht auf der ganzen Welt. Bis mir dann neulich jemand hier ein Dokument verlinkte, das darauf hinwies, daß das Oberste Berufungsgericht der USA in den 1950er Jahren das Fortbestehen des Völkerrechtssubjekts Deutsches Reich und die Bundesrepublik als deren Rechtsnachfolger bestätigte. Das war für mich dann endlich der „amtliche Beweis“. Seitdem gehe auch ich davon aus, daß das „Deutsche Reich“ mit einer seiner Verfassungen noch fortbesteht und vom Alliiertenrecht bzw. vom Recht der Bundesrepublik „überlagert“ wird, wie Wikipedia sich auszudrücken beliebt.
P.S.: „und daran scheitert das Ganze legal gewesen zu sein.“
Sag mal, liest du nicht wenigstens ein Mal durch, was du geschrieben hast, bevor du die Entertaste drückst? Ich kann nicht erraten, was du sagen wolltest. 🙂
Schuligung 😉
ich meinte die Annahme der Alliierten eine debellatio läge vor:
und daran scheitert das Ganze, (Komma ergänzt) legal gewesen zu sein. Also keine legale Übernahme der Souveränität.
Was ein Komma ausmachen kann. Da gab es mal die Anekdote aus Rußland, wo ein Komma über Leben und Tod eines Verurteilten entschied: „Hängen kann man nicht leben lassen.“ ^^
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Meines Erachtens gibt es nur eine Lösung: Die von „Erhard Lorenz“
Meines Erachtens gibt es nie nur eine Lösung, da eine Lösung immer abhängig ist vom verfolgten Ziel, das nun mal von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist. Mir sind bisher noch keine Originaldokumente bekannt, welche die Auflösung von BRD und DDR am 17.07.1990 bestätigen. Ich würde mich aber freuen, wenn ich Hinweise auf solche Dokumente bekommen würde. Bisher sehe ich nur Behauptungen zu diesem Thema.
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Aber es gibt doch nur Germany/Deutschland bei den VN, nach Eigenerklärung des Ständigen Vertreters v. Deutschland bei den VN sind BRD u. DDR seit 1990 erloschen! Genscher soll dann die BRD als Mitglied in der Liste der NGOs als Gesellschaft der Freunde der BRD weitergeführt haben, aber diese Meldung soll wieder gestrichen worden sein.
Ich sehe immer gern Originaldokumente bzw. lese Originalquellen. „Soll“ ist mir zu eng verwandt mit „Hamse schon jehört?“ = Meist aus der Luft gegriffenes Gerücht. Worauf berufen sich denn die Leute, die das behaupten?
Das habe ich im Netz auf der Seite des Ständigen Vertreters, so wie beschrieben, gelesen.
Hat mit aus der Luft greifen wenig zu tun, bin etwas enttäuscht über deine Kommentierung!
Lies nach wie er prosaisch beschreibt, „daß die seit 1973 bei den VN akkredidierten Staaten BRD u. DDR erloschen – oder abgemeldet – sind und jetzt das vereinte D. …
Den Link habe ich nicht mehr in Erinnerung, aber Du wirst ihn sicher finden, evtl. unter Liste der UN-Mitgliedsstaaten oder so ähnlich!
Nicht zu finden. Nicht belegt. Butter bei die Fische, bitte. Mach ich auch oder ich gebe zu, daß die Aussage nicht fundiert ist.
Ich bin echt erschüttert, was sich so schnell geändert hat: vor etwa einem halben Jahr habe ich – wie jetzt eben – die Seite des Ständ. Vertrs. bei den VN aufgeschlagen und dort das vorher Zitierte gefunden, jetzt ist es weg! Unglaublich, es muß „Jemand“ meine Seite und meine Kommentare im Netz beobachten und reagieren! Gottseidank habe ich damals einen Ausdruck
gemacht, sobald ich ihn finde, werde ich ihn veröffentlichen. Was ist nur bei uns los, das netz wird also streng kontrolliert und blutzschnell reagiert, jetzt heißt es wieder nicht mehr „Deutschland“ sondern „BRD“ „als voller Name“, diese verdammten Trickser!
Noch eins: am 3.4.13 schrieb ich einem Gerichtspräsidenten mit Häme, daß er lt. D&B-Auskunft eine „private Firma“ führe als „CEO“, er eine Umsatzsteuer-Nr. habe, usw. usf. 4 Tage später
wollte ich eine andere Firma anschreiben, sah vorher in meinen D&B-„account“ um die ent=
sprechenden Daten abzulesen, siehe da: ich konnte die Umsatzst.-Nr. und die Kennzeichnungen nciht mehr aufrufen! Der Gerichtspräsident muß für mich persönlich bei D&B interveniert haben, seither muß ich von Dritten diese Daten erfragen lassen, für mich sind sie seither gesperrt! Ist das nicht widerwärtig?
Übrigens: die Seite mit den v. AM Genscher gelöschten „Staaten“ BRD u. DDR wurde – nachdem es einer aufgezeigt hatte, auch gelöscht. Nur hatte der sich das auch vorsichtiger=
weise heruntergeladen, vom „nichtamtlichen Teil“, akso wer jetzt noch Zweifel hat, dem ist nicht zu helfen!
Ich auch, wenn es die denn gibt, ist doch wohl klar, daß die Gauner so etwas vermeiden!
Beispiel: es gibt kein „Dokument“, aber die Verweigerung, uns BRD-Staatsbürger zu nennen, wir seien „deutsche Staatsbürger“, nichts weiter, den Namen des angebl. Staates können sie natürlich nicht dokumentieren.
Die märchenhafte Aussage auf der Startseite bei den VN des budt. Vertreters ist ja auch kein „Dokument“, nur nebenbei. Ich greife keine Geüchte aus der Luft, sondern Fakten aus dem Internet, die im „normalen“ medium nicht erscheinen. Natürlich werden bestimmte Personen
– so wie ich – und deren Äußerungen auf Blogs, Kommentare beobachtet und entsprechend reagiert, leider. Daß Du aber solche aus der Luft gegriffenen Vorwürfe von Gerüchten
verbalisierst, stellt dich ja auf die Seite der Staatsgläubigen, der Trolle im Netz!
Ich glaube das nicht, aber Du drückst dich sehr mißverständlich aus!
Der Bekenntnisstaat heißt BRD, die Staatsangehörigkeit ist Deutsch und dies Verfassung dieses derivativen Völkerrechtssubjekts ist das Grundgesetz.
Darüber hinaus habe ich auch noch die Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“ siehe Art. 116 GG bzw. RuStaG
Die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich gibt es erst seit Hitlers Gleichschaltung. Davor hieß das Reichszugehörigkeit, und die konnte man entweder mittelbar (durch die Staatsangehörigkeit eines der Bundesstaaten des Deutschen Reichs) oder unmittelbar (durch Verleihung in den Schutzgebieten) haben.
Wenn du sagst „darüberhinaus“, zählst du dich damit als Angehöriger des Bekenntnisstaates BRD?
„…wer jetzt noch Zweifel hat, dem ist nicht zu helfen!“
Mir ist das auch schon aufgefallen. Die Reaktionszeiten werden schneller….