Deutschland und die Bundesrepublik – Meister und Geselle

Standard

Der Kommentator Ralf hat in einem Kommentar in diesem Blog ein Behördenschreiben veröffentlicht, das er auf sein eigenes Schreiben hin bekommen hat. Ich  finde es so interessant, daß ich in einem separaten Eintrag darauf eingehen möchte:

Hallo Ralf,

diesem Heinrich Lorenz gilt meine Hochachtung für die Mühe, die er sich mit seinem Antwortschreiben gemacht hat. Er hat keine vorgegebenen Textbausteine benutzt, sondern wirklich individuell, auf den Punkt und logisch nachvollziehbar deine Fragen beantwortet. Das können und tun nicht viele Behördenmitarbeiter. Respekt.

Bis auf wenige Ausnahmen sind die meisten seiner Argumente aus meiner Sicht sachlich richtig. Widersprechen würde ich ihm natürlich spätestens bei der ungerechtfertigten Gleichsetzung der Bundesrepublik mit den von ihm korrekt (unter Auslassung der DDR) aufgezählten historischen Nationalstaatsformen des Völkerrechtssubjekts Deutschland. Ein Körperschaft ist eine Körperschaft, ein Nationalstaat ist ein Nationalstaat. Körperschaften können per definitionem nur (Zwangs-)Mitgliedschaften vergeben. Und nur zu einem „traditionellen“ Staat ist eine Staatsangehörigkeit möglich. Logisch? Logisch.

Ein Meister kann Rechte und Pflichten, die sich aus seinem Status als Meister ergeben, selbst wahrnehmen oder nach Gutdünken an Gesellen delegieren. Ein Geselle kann solche an ihn delegierten Rechte und Pflichten auftragsgemäß wahrnehmen – das macht ihn aber nicht zum Meister. Um aus einem Gesellen tatsächlich einen Meister zu machen, ist ein förmlicher Rechtsakt erforderlich: die Überreichung des Meisterbriefs. Ein vergleichbarer Rechtsakt hätte 1990 erfolgen müssen, damit aus der Körperschaft Bundesrepublik Deutschland der Nationalstaat Bundesrepublik Deutschland hätte werden können: eine förmliche Erklärung, daß die Körperschaft nunmehr nicht länger nur staatliche Aufgaben für das soeben per 2+4-Vertrag in die (angeblich uneingeschränkte) Souveränität entlassene Völkerrechtssubjekt Deutschland wahrnimmt, sondern nunmehr selbst Staat und damit Völkerrechtssubjekt ist. Das ist der entscheidende Punkt, an dem man in Diskussionen meines Erachtens nach immer ansetzen sollte. Die meisten müssen da aufstecken, weil sie sich nie mit den Details befaßt oder gar kritisch auseinandergesetzt haben.

Wie hast du den Vorwurf des Wahlbetrugs begründet? Oder hast du ihn nur so erwähnt, wie Heinrich Lorenz ihn zitiert hat? Dann ist seine Reaktion in meinen Augen völlig berechtigt.

Was war das Ziel deines Schreibens?

Interessant wäre, wie der gute Mann „rechtslastig“ definiert. Daß er dich pauschal in den Krautsalattopf „kommissarische Reichsregierungen“ wirft, ist typisch und nicht überraschend, zeigt aber, daß er letztendlich doch reflexhaft konditioniert auf dein Anliegen reagiert hat.

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  1. Mein Schreiben habe ich zugegebener Weise kopiert und per Einschreiben an die Behörde geschickt . Antag auf Korrektur des vorgelegten Bundespersonalausweises nach OWiG §111 . So hab ich es im internet gefunden nur noch meine Daten eingetragen und fertig . Mit Adobe kein problem . Reaktion vom Behördenleiter oder weiß ich von wem habe ich ja schon geschrieben .Weiterleitung zwecks juristischer Prüfung . Am 14.12. 2012 seit dem nix mehr . Aber Morgen hab ich frei und werde mit dem Schreiben vom bmi und einer Empfangsbescheinigung für meinen Perso das Amt besuchen . Nehme auch meine staatsbürgerschaftsurkunde mit und beantrage gleichfalls den dazugehörigen Ausweis . m.f.G. Ralf
    Ps. endlich ma ne ordentliche plattform wo nich so viel rumgekaspert wird .

  2. wie immer, nur mal eben kurz 😉
    find auf die schnelle das antwortschreiben von ralf nicht, aber es besteht doch aus textbausteinen.
    über einige bin ich schon gestolpert, u.a. war es auf der glaube ich fratzenbuch seite von schäuble.

    bin vorhin wieder irgendwie über den avatar NAME gestolpert und mich dann hier fest gelesen (in den kommentaren):
    http://www.aktion-kehrwoche.com/de/archives/3980
    kennste schon?

    liebe grüsse und eine dufte woche

  3. … diesem Heinrich Lorenz gilt meine Hochachtung für die Mühe, die er sich mit seinem Antwortschreiben gemacht hat. Er hat keine vorgegebenen Textbausteine benutzt, …

    Stimmt nicht. OAL Heinrich Lorenz hat mir eine fast wortgleiche Antwort geschickt.

    … auf den Punkt und logisch nachvollziehbar deine Fragen beantwortet.

    Stimmt auch nicht so ganz, ist aber schwer zu sehen.

    Beispiel:

    Generell wird daher die Staatsangehörigkeit in Reisepässen und Personalausweisen zutreffend mit dem einschlägigen und grammatikalisch richtigen Adjektiv “deutsch” beschrieben.

    Ist soweit erstmal richtig, aber ein Adjektiv ist nicht nur ein „Wiewort“, sondern auch ein „Beiwort“ und steht eben NICHT alleine! Also müßte es sich grammatikalisch richtig eher um ein Substantiv handeln. Wenn dem so ist, dann würde „Deutscher“ für eine männliche Person, „Deutsche“ für eine weibliche Person und „Deutsch“ für etwas sächliches, also eine juristische Person stehen.

    Apropos natürliche / juristische Person:
    Wenn wir in die Personalausweisverordnung, § 28 gucken, dann finden wir folgendes:

    „(1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen […] des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag […] enthalten:

    1. Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, d[…]; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, […];“

    http://www.buzer.de/gesetz/9461/a168194.htm

    Frage:
    Seit wann können juristische Personen PERSONALAUSWEISE bekommen, wenn es sich bei dieser „kleinlichen“ Namen-Familiennamen-Diskussion doch nur um eine Verschwörungstheorie handelt?

    … per 2+4-Vertrag in die (angeblich uneingeschränkte) Souveränität entlassene Völkerrechtssubjekt Deutschland …

    Im 2+4-Vertrag steht drin, daß die Besatzungsrechte für die BRD (!) ausgesetzt sind!
    Warum steht auch im 2+4-Vertrag. Die BRD und die DDR sollten einen neuen deutschen Staat namens „Vereintes Deutschland“ gründen und dafür innerhalb der kommenden 2 Jahre eine Verfassung ausarbeiten. Dieser Staat „Vereintes Deutschland“ hat von den Besatzern die volle Souveränität erhalten, nicht die BRD.

    Da wären doch auf einmal viele Fragen aufgekommen!
    Und vielleicht wären dann den damaligen „Kaspern“ die Dienstwagen weggenommen worden.
    Also „fusioniert“ die BRD mit der DDR und verwaltet unter der schon bekannten „Handelsmarke“ BRD einfach weiter.

    Ist sie dazu legitimiert?
    Ja, solange mehr als 50 Prozent ihre Stimme abgeben und sie in die Wahlurne schmeißen.

    Aus Sicht der Besatzer ist Deutschland als Land und Nation souverän, aber nicht ihr eigenes „Kind“, die Verwaltungsorganisation BRD. Das „Vereinte Deutschland“ müßte sich „nur“ als souveräner Staat organisieren und handlungsfähig machen. Das scheitert aber daran, daß „wir“ Deutschen uns lieber eine Verwaltung namens BRD „wählen“.

    … Ausweisen für Legitimationszwecke im Umgang mit Behörden, Banken und Rechtsverdrehern tue ich mich jetzt mit einem vorläufigen Reisepaß, …

    Ein Busticket ist eine Legitimation! Legitimation = Berechtigung!
    Wir müssen aufhören uns vor denen zu legitimieren (berechtigen zu/für was?), sondern uns zu legalisieren!

    Dabei vergessen wir jetzt mal Banken, Mitarbeiter am Flughafen, usw. die unsere „Legitimation“ (Berechtigung) überprüfen :mrgreen: wollen/müssen. Es geht um die Andockstellen zum „System BRD“.

    Und dazu benutzen wir einfach Ihre niedergeschriebenen Gesetze, die gemäß GG, Art. 73 – 75 und den daraus abgeleiteten Normen sowohl für uns, wie auch für die BRD Recht und Pflicht bedeuten.

    Passgesetz § 1: Passpflicht
    „… die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. …“

    A-ha! – Weiter:

    „Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland (von wem gibt es denn sonst noch Päße für „Deutschland“?) im Sinne des Absatzes 2 genügt.
    (2) Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten:
    1. Reisepass, […]“

    Gegenüber „berechtigten“ Stellen (z.B. POLIZEI) gem. GG, Art. 73 – 75 und den daraus abgeleiteten Normen, habe ich lediglich wahrheitsgemäße Angaben zu meiner Person zu machen!

    Und im Falle meiner Aus- bzw. Einreise in den Geltungsbereich (GG Art. 73: (1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: 3. […], das Paßwesen, […]) weise ich dann auch tatsächlich meine Legitimation, meine Berechtigung nach, meine als Mensch verbriefte Reisefreiheit wahrzunehmen, da Reisepäße an Menschen herausgegeben werden, die Zivilisten sind. Die Besatzer wollten damit ursprünglich sicherstellen, daß keine Kombatanten ein- und ausreisen können, um kriegerische Maßnahmen gegen die Besatzer betreiben zu können.

    Wie hast du den Vorwurf des Wahlbetrugs begründet?

    Wahrscheinlich hat Ralf das mit dem Urteil den BVerfGer begründet. Siehe dazu hier:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-058.html

    LG, Frank

  4. Ja moin erstmal .Natürlich mit dem Urteil , über das er mit mir nicht diskutieren wollte . Aber auch egal weil ich heute meinen Personalausweis abgegeben habe . Bei der Gelegenheit habe ich natürlich nachgefragt wie lange denn die Rechtsabteilung noch meine Anfrage bearbeiten will ( Weil über ein Monat her ) und siehe da die Antwort vom Herrn Ausweismanager : Sie haben doch schon eine Antwort vom bmi bekommen ? Im Anschluß stellte er mir nur noch die Frage , wie ich mich denn jetzt ohne Ausweis ausweisen wolle ? Daraufhin zeigte ich ihm meine Staatsangehörigkeitsurkunde und verwies , das ich ja irgendwann mal einen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen werde . ( muß natürlich bei einer anderen Behörde Amt oder weiß ich wie ich es bezeichnen soll ) beantragen .

  5. Soweit ich weiß, gibt es keinen Staatsangehörigkeitsausweis, sondern nur diese Urkunde. Und die Urkunde wird nicht als „Identitätsnachweis“ anerkannt. Nur Personalausweis oder Paß. Besorg dir möglichst einen vorläufigen Reisepaß, der ist ohne biometrische Daten und ohne Postadresse. Für viele Bankangelegenheiten geht nichts ohne „amtlichen“ Nachweis der „Identität“.

  6. Natürlich müssen wir aufhören, uns von „denen“ Legitimation vorschreiben zu lassen. Aber es macht den Alltag doch recht mühsam, wenn man konsequent auf Konfrontation geht. Meine Strategie heißt mittlerweile Ausweichen. Ohne „Identitätspapiere“ weicht man nicht aus, sondern fordert heraus. Wer es sich leisten will, kann das gern tun. 🙂

  7. Pass habe ich ja auch noch und zur not hab ich aus DDR Zeiten noch meinen Wehrdienstausweis da kann ich ja die jetzige Adresse eintragen lassen . Mal sehen was die dann sagen die exxxxperten .

  8. … wenn man konsequent auf Konfrontation geht.

    Ich gehe nicht auf „Konfrontation“ (es sei denn, es läßt sich nicht verhindern). Konfrontation bedeutet „Druck“ – und Druck erzeugt immer „Gegendruck“. Das ist i.d.R. für beide Seiten nicht gut.

    Es ist nicht mein Ziel, Menschen gegen mich aufzubringen, sondern daß sie anfangen, sich selber Fragen zu stellen und im besten Fall „mitzunehmen“.

    Ich zahle zum Beispiel meine „Steuern“.
    Warum?
    Weil, wenn ich es nicht machen würde, würde das System mir Zwang antun.
    Das ist nur logisch, denn das System hat sich selbst zu erhalten (Überlebens- bzw. Selbsterhaltungstrieb) – das ist nur natürlich und alles andere würde der Natur widersprechen. Das akzeptiere ich!

    Das System kann folglich keine „positiven“ Beispiele einzelner zulassen, denn dann folgen andere seinem tun und es wird eine Lawine ausgelöst, die zum Untergang des Systems führen würden.

    Was kann ich also machen, als einzelner (!).
    Steuererklärungen unterschreibe ich nicht. Ich habe mir von ALDI einen Stempel besorgt, in dem man den Text selber einsetzen kann und in dem steht: „Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ (Ich lasse meine Erklärung von einem Steuerberater fertigen). Kriege ich Post, in dem ich aufgefordert werde, die Erklärung mit meiner Unterschrift zu versehen, verweise ich darauf, daß auch IHRE Schreiben nicht unterschrieben sind.
    Geforderte „Steuern“ überweise ich nicht mit meiner „Steuer- oder ID-Nummer“ im Verwendungsfeld, sondern mit dem schönen Satz: „Zahlung erfolgt unter Zwang, unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtskraft“.
    Was soll ich sagen, die meckern nicht, sondern nehmen die „Steuern“ an.

    Im Moment mache ich was richtig interessantes, und zwar verwende ich deren Vorgehensweise für mich.

    Ich habe einen Vordruck erstellt in dem folgendes steht:

    Für Herrn
    Xxxxx X x x x
    geboren 00. Xxxxxxxx 1900 in der Frauenklinik Xxxxxxxx
    Xxxxxxxxxxxx
    (hier steht der Geburtsort)
    Geburtsurkunde Standesamt Xxxxxxx-Xxxxxxx/Xxxxxxxxxx Nr. 0000

    Hiermit wird Herrn Xxxxx Xxxx bestätigt und garantiert, daß wenn an seine Adresse Briefe/Schreiben vom Finanzamt Xxxxxxxxxx, seinen Beamten, Angestellten, Mitarbeitern, Personal oder von diesen beauftragte Institutionen zugestellt, eingeworfen bzw. übergeben werden, in Schreibung seines Vor- und Familiennamens in durchgängiger Großschrift „XXXXX XXXX“ oder „HERR XXXX“ bzw. „Herr XXXX“ (oder vergleichbares), damit keine juristische Person genannt, angeschrieben, gemeint (oder vergleichbares) ist und der Mensch und die natürliche Person Xxxxx Xxxx diese Schreiben annehmen, öffnen und darauf reagieren kann, ohne daß er sich mit einer juristischen Person gleichen Namens, nur zu unterscheiden durch die veränderte Schreibweise, bewußt oder unbewußt durch konkludentes Handeln identisch oder für so eine juristische Person als haftbare Vertretung bzw. Handlungsorgan erklärt.

    Ort und Datum: Unterschrift: Stempel:

    Auf dem eigentlichen Anschreiben zu dieser von mir geforderten Bestätigung steht folgendes:

    „Erklärung zur Androhung von Zwangsmaßnahmen“ Anfang:

    Herr Xxxxx Xxxx wird hiermit aufgefordert, Schreiben und Briefe, die an seine Adresse in Schreibung seines Vor- und Familiennamens in durchgängiger Großschrift „XXXXX XXXX“ oder „HERR XXXX“ bzw. „Herr XXXX“ (oder vergleichbares) zugestellt bzw. in seinen Post-/Briefkasten eingeworfen oder ihm sonstwie übergeben werden, anzunehmen, zu öffnen und darauf in der darin geforderten Art und Weise zu reagieren, da ihm ansonsten hiermit Zwangsmaßnahmen angedroht und bei Weigerung seinerseits zur Ausführung gebracht werden.

    „Erklärung zur Androhung von Zwangsmaßnahmen“ Ende.

    Diese „Erklärung zur Androhung von Zwangsmaßnahmen“ gilt von Ihnen persönlich mir gegenüber, durch „konkludentes Handeln“ in Form Ihrer Unterlassung, mir den Sachverhalt, wie er im Inhalt und tatsächlichen und sinngemäßen Wortlaut des Vordrucks steht, schriftlich zu bestätigen, als ausgesprochen und bestätigt, sofern Sie nicht innerhalb der Frist den Vordruck, wie von mir oben gefordert, an mich zurückschicken.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln
    Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbin-dungswillen schließen darf, sodass ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenser-klärung zustande kommen kann. […] Bei einer Willenserklärung muss der innere Wil-le erklärt werden, also nach außen erkennbar gemacht werden. Die Artikulierung des Willens erfolgt in der Regel ausdrücklich (mündlich oder schriftlich), kann jedoch auch stillschweigend, d.h. durch schlüssiges oder konkludentes Handeln vorgenommen werden.

    Mit der Rücksendung des von mir vorgefertigten Vordrucks mit Datum, Unterschrift und Amtssiegel, würden Sie meine begründete Rechtsunsicherheit heilen und ich könnte und würde Briefe und Zustellungen von Ihnen, in der bestätigten Sicherheit, als Mensch und natürliche Person angeschrieben zu werden, annehmen können.

    Im anderen Fall gilt durch Ihr konkludentes Handeln, daß Sie mich mit Zwangsmaßnahmen bedrohen. Auch in dem Fall würde ich Briefe und Zustellungen von Ihnen annehmen sowie sie öffnen, bearbeiten und in der geforderten Weise handeln, allerdings nur unter Zwang (BGB § 123) durch Ihre Drohung gemäß „Erklärung zur Androhung von Zwangsmaßnahmen“.

    Was soll ich sagen.
    Am Freitag letzter Woche hatte ich ein Telefonat mit einer mir bisher unbekannten Mitarbeiterin des Finanzamtes. Die Leiterin des Amtes hat das an sie persönlich gerichtete Schreiben an „meinen“ Mitarbeiter zur Bearbeitung weitergegeben und dieser wiederum an eine andere Mitarbeiterin (die mich angerufen hat), welche darauf aber nicht antworten will, sondern den Vorgang wieder an „meinen“ Mitarbeiter zurückgeben will.

    Ich bin nicht im offenen Widerstand gegen das System, da habe ich absolut keine Chance! Aber ich kann mir aber doch vom System bestätigen lassen, daß „das“ alles nur Verschwörungstheorien sind, oder :mrgreen:?

    Und wenn mir das nicht bestätigt wird und dem Schreiben auch nicht innerhalb der Widerspruchsfrist widersprochen wird, gilt eine Zwangsandrohung, nicht etwa von einem nicht-greifbaren System, sondern von einem Menschen, dessen Staatshaftung bereits 1982 aufgehoben wurde, einem von mir durch Anfragen und Beweisen vorher bereits aufgeklärten und informierten „willfährigen Erfüllungsgehilfen„, einem Judas.

    Mal sehen, was daraus wird. Die 21-Tage-Frist läuft in 2 Wochen ab.

    Und ich darf das nicht nur, sondern ich werde dazu durch das Grundgesetz, Art. 17 sogar aufgefordert:

    Jedermann hat das Recht, sich einzeln … schriftlich mit Bitten … an die zuständigen Stellen … zu wenden.

    DIE propagieren doch den aufgeweckten und mündigen „Bürger“!

    Also, liebe freewoman und alle anderen Interessierten auf diesem Blog, nicht ausweichen, sondern aufnehmen und die Kraft des „Gegners“ gegen ihn selber wenden (Ich bin Kampfsportler :mrgreen:)! Aber NICHT dagegen stellen! Dafür sind wir einzelnen zu schwach. DIE haben die Waffen und die Macht durch Gewalt!

    LG, Frank

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