„Personale Jurisdiktionsgewalt“ ist offenbar das deutsche Äquivalent zur angelsächsischen „jurisdiction in personam“. Die Bundesrepublik beansprucht meinem Verständnis nach per Grundgesetz personale Jurisdiktionsgewalt, indem sie das Grundgesetz für alle Deutschen mit nationalsozialistischer Staatsangehörigkeit geltend festlegt. Und sie nimmt zu ihrem Vorteil an, alle deutschsprechenden Einheimischen sind solche Deutschen. Dazu kommt, daß sie über die Bundesländer mit von den Deutschen per Volksabstimmung legitimierten Landesverfassungen (definitiv z.B. in Brandenburg) auch „territoriale Jurisdiktion“ beansprucht, so daß man der einen oder anderen ihrer beanspruchten Jurisdiktionsgewalten aus ihrer Sicht nicht entkommen kann.
„Die Rechtsprechungsgewalt folgt aus der Souveränität des Staates und findet ihre Grenze im Völkerrecht. Danach kann ein Staat Gerichtsbarkeit im Grundsatz nur innerhalb seines Staatsgebietes und gegenüber seinen eigenen Bürgern ausüben.“
Wenn die Rechtsprechungsgewalt (=Jurisdiktionsgewalt) sich aus der Souveränität des Staates ergibt und sich im Grundsatz auf sein Staatsgebiet bzw. seine Bürger beschränkt, dann hat die Bundesrepublik nichts von alledem. Sie
– ist weder ein Staat, sondern eine ordentlich per (Grund-)Gesetz gegründete Körperschaft, der von den Alliierten die Rechte eines (mehr oder weniger) souveränen Staates übertragen wurden
– noch hat sie eigenes Staatsgebiet, sondern nur die Gebiete der ihr untergeordneten Gebietskörperschaften, d.h. der Bundesländer
– oder eigene Staatsbürger, sondern nur Zwangsmitglieder, die „Bundesbürger“ bzw. alle, die sich auf den vergewaltigten Gebieten aufhalten.
Sie beherrscht nur de facto das Staatsgebiet des „vereinten Deutschlands“ laut 2+4-Vertrag, nicht de jure. Genau wie die „Regierung“ von Kanada nur de facto das Land Kanada beherrscht und viele andere „Regierungen“ der westlichen Welt „ihr“ Land jeweils ebenso.
Wenn die Deutschen (von denen durch unzählige Wahlen legitimiert zu sein die Bundesrepublik ja dauernd behauptet) gar nicht von den tatsächlichen rechtlichen Verhältnissen und Zusammenhängen in Kenntnis gesetzt, sondern von vorn bis hinten belogen und getäuscht wurden und werden, um ihre Legitimation zu bekommen, dann ist jede auf diese Weise erlangte Legitimation unredlich erschlichen und damit nach gesundem Menschenverstand nichtig.
Dieses Argument zählt aber nicht bei bundesdeutschen Behörden und vor bundesdeutschen Gerichten. Man verweigert dort im Zweifelsfall – bequem abgesichert durch Anordung „von oben“ – jeden Versuch der Beweisführung, daß sie auch für Leute zuständig seien, die sich weigern, als Zwangsmitglieder zu handeln oder sich wie Zwangsmitglieder behandeln zu lassen. Die Option eines Handelns außerhalb des Grundgesetzes in „Deutschland“, also als Nichtzwangsmitglied, ist für sie komplett unvorstellbar!
Es zählen für die Bundesrepublik und ihre programmierten Exekutivdrohnen also keines unserer Argumente. Jedes Argument, ob wirklich spinnert oder fundiert, wird geleugnet, abgestritten oder brav ignoriert. Es wird also auch kein Richter eines bundesdeutschen Gerichts sich von einem Menschen mit dem unsichtbaren Stigma „Reichsbürger-Spinner“ auf eine Diskussion über seine personale Jurisdiktionsgewalt einlassen. Und dieses Stigma bekommt sofort jeder, der die de-jure-Staatlichkeit der Bundesrepublik anzweifelt. In Österreich mag das einfacher ein, weil dort die Verwaltung vielleicht noch nicht so lange und im erheblichen Stil von „Reichsbürgern“ genervt wird? Und weil die staatsrechtliche Situation weniger kompliziert ist? Ich bitte, mich da zu korrigieren, sollte ich mit dieser Vermutung falsch liegen.
Wie auch immer, ich sehe angesichts der Umstände sinnvollerweise nur den Weg des Wassers. Da wir, anders als die Freemen im angelsächsischen Rechtskreis, wirklich keinerlei wirksame Rechtsmittel (remedy) gegen den mit aller Gewalt bewehrten Machtanspruch der Bundesrepublik haben, bleibt nur Ausweichen à la Andreas Clauss. Dazu notarielle Patientenverfügung samt Vorsorgevollmacht für die Kinder, und dann weitestmöglich unter dem bundesdeutschen Radar dem Ziel der Wahl entgegen steuern.
Vielen Dank für die Ausführungen… !!!
Könnte man da nicht anstatt des „gesunden Menschenverstandes“ das BGB unter „Willenserklärung“ zu Hilfe nehmen, speziell § 119 ?
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
mfg
Juristisch-philosophisch brilliante Erklärung für unsere Ohnmacht gegenüber den Verbechern aus Politik, Justiz, Legislative u. Exekutive sowie aller Medien, die privaten (Großindustrie, Banken) natürlich nicht zu vergessen!
Und nicht vergessen soll euch Mitteldeutschen, euch „Zonis“ werden, daß ihr die Führenden, ja sogar die Anstoßer der Debatte seid, meine/unsere westdeutschen Landsleute kann man leider vergessen, auch in meinem westdeutschen Umfeld stoße ich im Zweifelsfall oft auf ehemalige „DDR“-Bewohner! Das muß mal gesagt werden, den „Westlern geht es zu gut, als daß sie sich einen Dreck um das Vaterland scheren, sie sind „Europäer“ vom feinsten Schlag, der Lüge anheim
gefallen wie dumme, naive Kinder!
Ein Hoch auf die freie Landfrau, Andreas Clauss, Holger Fröhner und einige weniger Bekannte,
wie bin ich froh daß niemand weiß, daß ich Rumpelstilzchen heiß! (Ich hab der Feinde schon genug, als daß ich mich zu erkennen geben kann!)
Pingback: Welche Gesetze gelten noch – Teil VI: Personale und territoriale Jurisdiktionsgewalt in Nachkriegsdeutschland | K U L I S S E N R I S S
Juristisch-philosophisch brilliant …? Na, ich weiß nicht. Aber danke für die Blumen. 🙂
Mit dem BGB kann man ihnen eben gerade nicht kommen, das gilt nur für die Beziehung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zum Einzelnen, wenn es ihnen paßt. Ansonsten gilt „das besondere Band zwischen Staat und Bürger„, sprich, die Leibeigenschaft. ^^
du solltest betonen das es sich um private Körperschaften handelt
„Dazu notarielle Patientenverfügung samt Vorsorgevollmacht für die Kinder, und dann weitestmöglich unter dem bundesdeutschen Radar dem Ziel der Wahl entgegen steuern.“
Danke für den Tipp