Interessanter Überblick zur Frage der hoheitlichen Befugnis der BRD

Standard

Habe ich hier gefunden und ausführlich kommentiert. Und weil ich mir die Mühe gemacht habe, stelle ich meinen Kommentar hier als Artikel ins Blog.

Das ist ja ein sehr langer Text zum Kommentieren. Er deckt sich weitestgehend mit meinen bisherigen eigenen Einsichten und nennt ein paar Details und Zusammenhänge, die ich noch nicht kannte. Es gibt aber auch ein paar Dinge, wo ich gedanklich nicht folgen kann:

1.
„Über die Anmeldung der Wohnhaft und der Personalausweispflicht gibt man die Rechtstellung nach § 1 BGB in Verbindung mit § 677 BGB auf und erhält alle Rechte und Pflichten ausschließlich aus Bundesrecht.“

Woraus geht hervor, daß man dadurch die Rechtstellung nach §1 BGB aufgibt? Meine Erfahrung ist, daß die Bedeutung der Rechtsfähigkeit laut §1 BGB als vorstaatlicher Rechtstitel in Behörden und Gerichten völlig unbekannt ist. Die wissen das wirklich nicht. Über die entsprechende Kommentarstelle im Palandt wird hinweggelesen, wenn sie denn jemals gelesen wird. Die wissen auch nicht, was eine natürlich Person wirklich ist. Die denken, jeder lebende Mensch ist eine natürliche Person, über die man aber seitens des Machtapparats jederzeit frei verfügen kann. Die wissen nicht einmal, daß sie stets und ständig Zwangsmitglieder von öffentlich-rechtlichen Körperschaften verwalten, und daß das was anderes ist als eine natürliche Person.

2.
„Der Bund ist nicht zuständig für (Menschen und) Personen nach § 1 BGB, weil er vertritt nur die Rechte und Pflichten des Verwalters des vereinten Wirtschaftsgebietes (geregelt nach Potsdamer Abkommen, somit unmündig).“

Wo steht denn, daß der Kompetenzbereich des Bundes sich auf die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes beschränkt? Das konnte mir bisher noch niemand beantworten. Ja, er tritt in diese Rechte und Pflichten ein. Aber das ist doch nicht automatisch alles, was ihn ausmacht.
Ich verstehe allerdings die rechtsgeschichtliche Herleitung, daß der Bund in dieser Rolle, die er laut GG bis heute hat, nur pauschal „Personen“, also Rechtsobjekte ohne eigenes Bewußtsein und ohne eigenen Willen, kennen kann, weil das eben zum Charakter des vereinten Wirtschaftsgebiets als zu verwaltende Vermögensmasse gehört(e). Der Bund wäre dann also strukturell unfähig, das von ihm als Bundesgesetz übernommene BGB tatsächlich anzuwenden. Für dieses Detail herzlichen Dank.

3.
„Auch sonst ist im gesamten Bundesrecht nur von Personen die Rede“

Stimmt definitiv nicht. Es gibt jede Menge bundesweit gültige Gesetze und Verordnungen, wo ausdrücklich von natürlichen Personen die Rede ist. Nicht zuletzt auch im BGB, das als Bundesgesetz behandelt wird. Aber, wie schon geschrieben, keiner nimmt Rücksicht darauf, was eine natürliche Person tatsächlich ist, Palandt hin oder her. Sie wurde sozusagen zu bundesinternen Verwaltungszwecken umdefiniert.

4.
„Es wird festgelegt das die Bundesregierung die Regierung des vereinten Deutschlands ist (Art 3(2)) „

Moment, Moment! Wo wird das bitte festgelegt? Nur weil die Bundesrepublik hier eine Verpflichtung bezüglich der „Streitkräfte des vereinten Deutschlands“ allein übernimmt, heißt das noch lange nicht, daß die Bundesregierung dadurch zur Regierung des vereinten Deutschlands wird!
Sowohl Bundesrepublik als auch DDR haben im 2+4-Vertrag beide treuhänderisch Verpflichtungen für das in die Souveränität entlassene „vereinte Deutschland“ unterschrieben. Beide waren bzw. sind nicht das „vereinte Deutschland“, sonst hätte man im Vertragstext nicht von Anfang bis Ende ausdrücklich zwischen den dreien unterschieden. Kein Vertreter des „vereinten Deutschlands“ hat den 2+4-Vertrag unterschrieben. Die ihn für die deutsche Seite unterschrieben haben, taten dies treuhänderisch. Sie verpflichteten sich darin den Alliierten gegenüber, einen deutschen Staat (!) mit Verfassung herzustellen, der allen im 2+4-Vertrag genannten Bedingungen entspricht.
Die Bundesrepublik ist bis heute eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Zwangsmitgliedern, kein Staat. Damit hat die BRD sich nicht an die im 2+4-Vertrag unterschriebenen Verpflichtungen gehalten, und die Alliierten nichts dagegen unternommen.
Fazit: Keine der Vertragsparteien hält sich an den Vertrag.

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  1. Dann poste ich hier auch gleich die Antwort auf deine Fragen:

    -> 1 . Nach §1BGB bist du rechtsfähig von Geburt an, du mußt dich nicht um als rechtsfähig anerkannt zu werden in irgendeinem Vereins oder Handelsregister eintragn.
    Wenn du das machst, gibst du diesen Personenstand auf, und erhälst deine Rechte vom Gesetz. Und da kommt GG Art 133 wieder ins Spiel, also du erhälst ausschließlich eine Rechts und Geschäftsfähigkeit für die Teilnahme im Wirtschaftsgebiet von denen, da die originäre Rechtsfähigkeit = die Volkssouveränität dir durch den Bund als Rechtsnachfolger der Besatzungsinteressen ( -> Bi/ Trizone/ Potsdamer Abkommen) genommen wurde. Die Macht vom Volk darf lediglich vermittelt werden = Alle Macht geht vom Volke aus. Es muß heißen das Volk ist die Macht. Staatsrechtlich ist das nicht das gleiche, da ist schon eine Statusminderung enthalten.

    -> 2.
    Weil er über Art §133 eingeführt und definiert wird, es gibt keine andere grundlegende Definition für ihn. Er kann über diese Definition keine anderen Kompetenzen erlangen. Wenn du einarmig geboren wurdest, kannst du dir höchstens eine Prothese zulegen, aber der 2te Arm ist halt nicht da.
    -> 3.
    „Stimmt definitiv nicht.“ Da wäre ich für ein paar Quellen ausser BGB dankbar.
    Aber ich habe den Passus schon umformuliert.

    -> 4.
    Das ergibt sich aus der Formulierung aus (Art3(2)) in der sie die Verantwortung über die Streitkräfte des Vereinten Deutschlands übernimmt. -> Jus ad bellum, ihr unterstehen die Streitkräfte das wichtigste Instrument zur Kontrolle des Hoheitsgebiet. Regierung kann man das schon nennen. Ob das Völkerrechtssubjekt Deutschland deckungsgleich ist mit dem Bund ist eine andere Sache die die dt. Völker intern zu regeln haben. Das insteressiert die Alliierten seit 1990 nicht mehr. Die BRd hat für ihre Rechtsform einen gültigen Vertrag unterschrieben, mehr wollten die Alliierten nicht, den Alliierten ist sogar gar nicht recht das wir Deutschland unter einer anderen Konstitution wiederherstellen, das gibt der 2+4 Vertrag nämlich auch wieder. Der Vertrag wäre anders formuliert, wenn die Alliierten ihre Verantwortung über Deutschland wirklich ernst genommen hätten. Stattdessen sollen die Selbstverwalter das unter sich regeln, unter unmöglichen Voraussetzungen irgendetwas an der Konstituirung ändern zu können. und sollten wir das doch versuchen aus derzeitiger Rechtslage gibt es wieder Krieg. die einzige chance unblutig daraus zu kommen ist die Annahme der 1871 Verfassung, und die wiederherstellung der alten Gemeinden.

  2. „Wenn du das machst, gibst du diesen Personenstand auf, und erhälst deine Rechte vom Gesetz. „

    Aber wie hat das denn 1900 funktioniert, als die natürliche Person gesetzlich erstmals (?) definiert wurde? Das BGB war doch genau dafür da, um die Rechte und Pflichten der Menschen und Körperschaften verbindlich zu definieren. Menschen brauchten nicht staatlich registriert zu werden (weil sie so ziemlich ausnahmslos über die Kirchenbücher registriert wurden?), unterstanden aber nach allgemeinem Verständnis trotzdem genau wie Körperschaften dem festgeschriebenen Gesetz, das an das Land gebunden war, auf dem sich die Leute aufhielten, für deren Handlungen es gelten sollte.
    Wieso also sollte man plötzlich auf seinen Personenstand als natürliche Person verzichten, wenn die Geburt wieder irgendwo eingetragen ist? Ist nicht in der Eintragung der Geburt das Erheben von Ansprüchen gegenüber den Staat dokumentiert? Ist nicht gerade die Geburtsurkunde ein Treuhandzertifikat, das die Ansprüche des Geborenen als Begünstigter des vom Staat treuhänderisch verwalteten Landes und Völksvermögens verbrieft?

    „-> 2.
    Weil er über Art §133 eingeführt und definiert wird, es gibt keine andere grundlegende Definition für ihn. Er kann über diese Definition keine anderen Kompetenzen erlangen. Wenn du einarmig geboren wurdest, kannst du dir höchstens eine Prothese zulegen, aber der 2te Arm ist halt nicht da.“

    Das macht Sinn. Der Bund wurde per Körperschaftsgründungsgesetz (=Grundgesetz, =Verfassung der Körperschaft) als innerkörperschaftliche Verwaltungsebene in die Welt gesetzt, mit der Definition, daß er in die Rechte und Pflichten des von den Alliierten definierten vereinten Wirtschaftsgebietes eintritt. Danke!

    „Da wäre ich für ein paar Quellen ausser BGB dankbar.“

    Prominentestes und unverfrorenstes Beispiel ist wohl das Einkommensteuergesetz, das ausdrücklich Bundesrecht ist:

    „§1 Steuerpflicht
    (1) Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“

    Oder aufs Geratewohl das Energiewirtschaftsgesetz:

    „§ 3 Begriffsbestimmungen
    3. Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen
    natürliche oder juristische Personen oder …“

    oder Zivilprozeßordnung:

    „§51 Prozeßfähigkeit, gesetzliche Vertretung, Prozeßführung
    (3) Hat eine nicht prozessfähige Partei, die eine volljährige natürliche Person ist, wirksam eine andere natürliche Person schriftlich mit ihrer gerichtlichen Vertretung bevollmächtigt, so …“

    usw. usf.: weitere Suchergebnisse

    „Das ergibt sich aus der Formulierung aus (Art3(2)) in der sie die Verantwortung über die Streitkräfte des Vereinten Deutschlands übernimmt. -> Jus ad bellum, ihr unterstehen die Streitkräfte das wichtigste Instrument zur Kontrolle des Hoheitsgebiet.“

    Finde ich doof, macht aber leider auch sehr viel Sinn. 😦

    „Die BRd hat für ihre Rechtsform einen gültigen Vertrag unterschrieben, mehr wollten die Alliierten nicht, den Alliierten ist sogar gar nicht recht das wir Deutschland unter einer anderen Konstitution wiederherstellen, das gibt der 2+4 Vertrag nämlich auch wieder. Der Vertrag wäre anders formuliert, wenn die Alliierten ihre Verantwortung über Deutschland wirklich ernst genommen hätten.“

    Inwiefern war die BRD legitimiert, Verpflichtungen für das „vereinte Deutschland“ zu übernehmen? Und woraus schließt du konkret, daß die Alliierten lieber keine andere Verfassung in D wollten? Welche Stelle im Vertrag sagt das in deinen Augen aus?

    Und warum denkst du, ist die Verfassung von 1871, die nicht vom Volk legitimiert wurde, sondern von der Aristokratie erlassen, die einzige unblutige Möglichkeit, aus der BRD-Falle wieder herauszukommen? Warum würde die Annahme der Verfassung von 1919 blutig enden? Mit ihr allein wäre doch der Friedensvertrag mit den Alliierten möglich, oder siehst du das anders?

  3. Gemäß §1BGB + §677BGB darf keiner gegen deine Interessen Rechtsgeschäfte für dich durchführen. Das definiert die natürliche Person und darin stecken alle Menschenrechte.
    Das gibt dem Volk die absolute Macht. Damals wie heute. Wenn es also keine orgiginär begründete Rechtsfäühigkeit gibt, ist jedes Gesetz/ Eingriff in deine Rechte nichtig.
    Die Kulturrevolution war ja grad erst angelaufen. Das BGB gibt uns ein reisen Machtinstrument zur Kontrolle der Rechtstaatlichkeit.

    Außerdem war das Reich damals schon sehr bunt, so war es möglich das Anhalt zB. mit einer Naturschutzverordnung als Verfassung im Bund teilnahm.
    Es liegt also in der Hand des Volkes die Souveränität auszuleben gemäß §1+677BGB.
    Und da das Reich aus Kleinstaaterei bestand, dürfte Demokratie im Kleinen durchaus umsetzbar sein.

    Die natürliche Person vertritt im Staat den Menschen, sie erhält ihre Rechte und Pflichten aus der Staatszugehörigkeit, die durch die Geburtsurkunde belegt wird. Ohne die Regelung von Personen kann es kein geregeltes Gesellschaftsleben geben, da der Personenkult an sich eine durchaus natürliche Sache ist. Die Alternativbe wenn man reines Naturrecht auslebt ist Anarchie = das Recht des Stärkeren. Das ist nicht meine Welt. Aber das mit dem Geburtentrust find ich gut hergeleitet von dir.
    Jetzt schau mal wie das heute geregelt wird in der BRD:
    da steht da Im BRD BGB unter 10. EGBGB:
    Art 10 Name
    (1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
    Jetz guck mal worauf sich der Art ursprünglich bezog: auf ausländische jur. Personen (Vereine) die per Gesetz im Inland Rechstfähigkeit erlangen können, nur per Beschluß des Bundesrath. Ausländer (= nicht originär an der Gesetzesgrundlage beteiligt) unterstehen dem Gesetz…Unsere wir mit der Namensfiktion unterstehen fremder rechtsprechung. So meine Übersetzung.
    ————————————–

    Zu 2+4 Vertrag:
    Die BRD war legitimiert für das vereinte Dtlnd Verpflichtungen zu übernehmen in dem Rahmen wie sich das alles abgespielt hat.
    2 originär nicht rechtsfähige Verwaltungszonen wurden zusammengelegt. woraus liest du da das die BRD auf einmal für etwas anderes was nicht entstanden ist, und was sie nicht verwalten kann eine Frage der Legitimität ab? Für mich steht das gar nicht im Raum.
    Die BRD und DDR standen auch niemals in einem Geschäftsverhältnis zu den Alliierten die deinem Legitimitätsanspruch genügen würden um Dtlnd als ganzes bilden zu können. Ergo aus einem einarmigen Banditen, kann niemals ein 2 armiger werden.

    Art 3(2) ist key für mich im 2+4 Vertrag. An den Ländern darf nich gerüttelt werden, Dtlnd darf Kompetenzen an Brüssel abgeben, Art 146 darf nicht verletzt werden was immer das auch heißen mag. (Da frag ich mich wo da die Selbstbestimmung ist, gerade was die EU angeht)
    Auch wird verbrieft im vorigen Artikel das man sich an die Übereinkunft in Helsinki zu halten hat, was immer da im Namender Menschenrechte auch geschaffen wurde…
    ————————
    zur Verfassung 1871:
    Weil wir durch die Verfassung von 1871 die volle Souveränität gegenüber den Alliierten zurückerhalten. Das ist bei 1919 nicht der Fall, allein schon wegen den Gebietsabtrennungen.
    Seit dem sind wir ne verwaltete Inlands Kolonie.
    Alles andere sind innerstaatliche Angelegenheiten wir wir die Bundesstaaten neu konstituieren, das soeitl überhaupt keine Rolle wenn man die Situation betrachtet in der wir stecken. Außerdem früher war der Volkssouverän der König, im kleinsten das Familienoberhaupt, demgemäß hat nach altem Völkerrecht, die Völker den Staatenbund rechtmäßgi gegründet. Und mir liegt es fern aus völligem Eigennutz dem zu widersprechen. Man muß die Dinge aus dem Verständis der damaligen Zeit betrachten und nicht aus heutiger Sicht.

  4. „Gemäß §1BGB + §677BGB darf keiner gegen deine Interessen Rechtsgeschäfte für dich durchführen.“

    Entschuldigung, aber da geht es um Geschäftsführung im Zusammenhang mit einem gesetzlichen Schuldverhältnis laut BGB §311, also bei Vorliegen eines privatrechtlichen Vertrages. Das ist genau nicht, wie die Bundesrepublik ihr Verhältnis zu „ihren“ Bürgern definiert. Das ist genau, was sie immer wieder abstreitet: das Vorliegen eines vertraglichen Schuldverhältnisses zwischen der Bundesrepublik und ihren Zwangsmitgliedern.

    Die Bundesrepublik handelt als als totalitärer Machtapparat, dem zu entkommen sie niemandem gestatten will. Man wird in die Leibeigenschaft zu ihr unentrinnbar hineingeboren – so stellt sie es dar. Und wer sollte ihr gegenüber etwas anderes durchsetzen können, solange sie vom Mob unterstützt wird, weil sie ihn füttert und unterhalten hält?

    „Wenn es also keine orgiginär begründete Rechtsfäühigkeit gibt, ist jedes Gesetz/ Eingriff in deine Rechte nichtig.“

    Was wäre denn originär begründete Rechtsfähigkeit? Und wie willst du den Eingriff in deine Rechte als nichtig durchsetzen, wenn die exekutive Gewalt uneingeschränkt beim Eingreifer liegt?

    „Die natürliche Person vertritt im Staat den Menschen, sie erhält ihre Rechte und Pflichten aus der Staatszugehörigkeit, die durch die Geburtsurkunde belegt wird.“

    Njet. Die natürliche Person erhält ihre Rechte und Pflichten durch die Geburt des Menschen als natürliches Lebewesen (BGB §1), durch ihre bloße Existenz, völlig unabhängig von irgendeinem Staat als körperlose Organisationsstruktur der Menschen. Wie alle anderen Lebewesen auf der Erde hat der Mensch das in seiner Existenz begründet liegende Recht, seinem Wesen gemäß zu leben und sich in die eine oder andere Richtung weiterzuentwickeln, und zwar einzig begrenzt durch den Rahmen der Naturgesetze und seinen eigenen Selbsterhaltungstrieb. Es gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern das des an die Umweltbedingungen Angepaßteren. Der Stärkere ist schnell der Verlierer, wenn man Mutter Natur walten und schalten läßt.

    Die Geburtsurkunde dokumentiert dagegen den staatlichen Rechtstitel als Begünstigter des vom Staat verwalteten Treuhandvermögens. Sie ist bereits eine juristische Person, weil geschriebenes Wort statt eigenständige körperliche Existenz, die ohne die juristische Person „Staat“ als Herausgeber dieses Papiers gar nicht existieren würde. Alle von Menschen definierten Sets aus Rechten und Pflichten sind juristische Personen. Nur Mann und Frau gemeinsam können via biologischer Fortpflanzung neue natürliche Personen erzeugen, und sie brauchen nicht das kleinste Fitzelchen Staat dazu, nur ein lebenstüchtiges Samenfädlein und ein ebenso lebenstüchtiges Eizellchen. ^^

    „Aber das mit dem Geburtentrust find ich gut hergeleitet von dir.“

    Die Herleitung ist nicht von mir, sondern von Dean Clifford in Kanada. 🙂

    „2 originär nicht rechtsfähige Verwaltungszonen wurden zusammengelegt. woraus liest du da das die BRD auf einmal für etwas anderes was nicht entstanden ist, und was sie nicht verwalten kann eine Frage der Legitimität ab? Für mich steht das gar nicht im Raum.“

    Ich sehe das anders. Die staatliche Kernzelle des neuen, souveränen Deutschlands (mit vom deutschen Volk verabschiedeter Verfassung!) wurde im Interesse der Profiteure der Verwaltungskörperschaft BRD plattgemacht und die – für einen logischen Moment – souveränen Staatsbürger dieser ehemaligen Keimzelle zu neuen Zwangsmitgliedern der BRD-Körperschaft degradiert. Wer von den Handelnden damals wußte, was er tat, oder nicht, sei dahingestellt. Tatsache ist, beide deutschen Seiten haben die Deutschen um ihre Souveränität betrogen. Die DDR-Deutschen sind der fetten Möhre „DM“ hinterhergehechelt, waren zu gierig, um sich dafür zu interessieren, daß sie nach Strich und Faden betrogen wurden. Und die BRD-Deutschen waren zu hochnäsig, um zu merken, daß sie genauso über den Tisch gezogen wurden wie ihre verachteten Zonenbrüder.

    Es wäre laut 2+4-Vertrag die Pflicht der BRD gewesen, sich nach Wiederherstellung des souveränen deutschen Staates selbst abzuwickeln. Darum hat sie sich aus Eigeninteresse der oberen Etagen gedrückt.

    Die Erklärung, warum die Verfassung von 1871 akzeptabel sein könnte, scheint mir einigermaßen nachvollziehbar. Muß mich demnächst mal konkreter damit befassen.

    Soweit jetzt erstmal.

  5. “ Und wie willst du den Eingriff in deine Rechte als nichtig durchsetzen, wenn die exekutive Gewalt uneingeschränkt beim Eingreifer liegt?“

    Ich verstehe das Problem nicht.

    ein Beispiel, fragte einen Bekannten bezüglich einer Androhung it Zwangshaft:

    Er:
    „Also wenn ich das bekommen würde, hätte ich es ausgesessen.
    Ich hätte denen ein kurzen Brief geschickt, mit meinen Bedingungen, denn für Geld darf niemand eingesperrt werden. Wir sind hier interniert und alles was Verwaltungen generieren, können sie wenn rechtmäßig von unserem Konto buchen lassen, denn die Alliierten haben alle beweglichen und unbeweglichen Güter gepfändet. Wenn Du im Knast arbeitest und Geld bekommst, ist das auch dein Geld und du musst das nicht gleich abgeben, weil deine Unterbringung so teuer ist. Dazu würde ich noch eine Rechtsbelehrung und meine Bedingungen für Haftentschädigung bei legen (pro Hafttag 1.000.000 Dollar). Aber in Haft, würde ich mit dem Haftanstaltsleiter sprechen wollen und ihn aufklären, wie teuer das für ihn wird wenn er hier einen Menschen aus Fleisch und Blut, ohne Richterbeschluß hier festhält. Wenn Du ihm die Suchbegriffe aufgeschrieben hast, dauert es noch 2 – 3 Stunden und der lässt dich wieder raus. Ich habe das schon ein paar mal durch, nun will mich keiner mehr einbuchten.“

    Geht es dir also darum Verständis für das Vorgehen des Bundes zu suchen oder darum deine
    Interessen als Geschäftsführer ihm gegenüber durchzusetzen? Durchmogeln wird irgendwann nicht mehr gehen. Ich mache das auch schon seit gut 6 Jahren bin ich nicht gemeldet, aber ich merke es wird schwieriger unbemenrkt zu handeln, und da sollte man sich einer kr´laren Stllung undStratiegie bewußt werden, das die irgendwann zum einsatz kommen wird.

    Die privatrechtliche Struktur des Bund brauchen wir nicht nochmal durchkauen zumal jedes westliche Land nach diesem Prinziep mitlerweile funktioniert ( Regierung verbrieft Volksvermögen gegen Währungsemission und muß deswegen wie ein privates Unternehmen operieren).

    Der Unterschied ist nur, das wir hier in Deutschland eine besondere Situation haben um mit der Situation umgehen zu können wie der gute Mann das oben klar macht. Wir brauchen kein Naturrecht sondern können uns auf vorkonstitutionelles Recht berufen. Die Verbrechervereine UN EU Nato gibs schließlich nur wegen uns. Un die lösen sich auf, wenn der vorkonstitutionelle Zustand wieder hergestellt werden kann. Ich ziehe den Versuch vor, als mich aus der NWO wieder befreien zu wollen, denn das wird garantiert blutig. ergo Ich ziehe dasRecht das uns das 2. Dt. Reich vermacht ha dem Naturrecht im Moment vor, aus rein strategischen Gründen.

    „Njet. Die natürliche Person erhält ihre Rechte und Pflichten durch die Geburt des Menschen als natürliches Lebewesen (BGB §1)“

    Njet, da die nat. Person eine fiktion ist untersteht sie dem Staat und wird von ihr geschaffen, der Staat räumt dir aber in dieser Fiktion alle natürlichen rechte mit ein, deswegen von ,Geburt an, aber gestiftet is sie vom Staat/ von der Gemeinschaft.

    „Es gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern das des an die Umweltbedingungen Angepaßteren.“

    Ich sehe das jetzt als wortdreherei, denn der klügere, der stärkere..whatever ist das gleiche demjenigen gegenüber der sich nicht zu verteidigen wieß….so damit breche ich das hier jetzt auch ab, weil für Spitzfindigkeiten ist mir meine Zeit zu schade

  6. „so damit breche ich das hier jetzt auch ab, weil für Spitzfindigkeiten ist mir meine Zeit zu schade“

    Ja, schade. Mit der gleichen Begründung könnte ich behaupten, es sei spitzfindig zu sagen, die natürliche Person sei auch nur eine vom Staat geschaffene Fiktion, und die weitere Diskussion abbrechen.
    Die natürliche Person ist eben keine rechtliche Maske, die einem von anderen Menschen im Zusammenhang mit ihrer jeweiligen Organisationsstruktur verliehenen wird. Die natürliche Person ist das rechtliche Gesicht des Menschen, das, mit dem er in diese Welt kommt, wenn er geboren wird, und mit dem er in der Welt agiert, unabhängig von jeglicher menschlichen Organisationsstruktur. Alle juristischen Personen, alle besonderen Rechte und Pflichten stehen und fallen mit der dazugehörigen Organisationsstruktur der Menschen.

    Die natürliche Person ist das, womit der Mensch anderen Menschen auch dann begegnet, wenn jegliche Staatsgewalt außen vor ist. Das ist die Situation, die nicht dein Ding ist, wie du schreibst. Es gibt das universelle Gesetz vom Gleichgewicht. Wenn der eine Mensch dem anderen dann Gewalt antut, weil er meint, das dürfe er, weil er körperlich stärker ist, so hat er noch einen unangenehmen Lernprozeß vor sich. Auch für ihn gilt: Alles, was wir tun, wird uns auch angetan werden, damit wir auch die Kehrseite unseres Tuns begreifen.

    Für Menschen in ihrer natürlichen Person gelten nur die Naturgesetze und jene menschengemachten, denen sie sich aus freiem Willen unterstellen. Nichts und niemand kann den Naturgesetzen entkommen. Man kann sie aber zu nutzen lernen.

    „Wenn Du ihm die Suchbegriffe aufgeschrieben hast, dauert es noch 2 – 3 Stunden und der lässt dich wieder raus. Ich habe das schon ein paar mal durch, nun will mich keiner mehr einbuchten.”

    Siehst du, und an dieser Stelle muß ich abwägen, ob ich so weit gehen kann und will. Denn ich bin nicht allein und nur für mich selbst verantwortlich unterwegs. Mein Verschwinden im Knast wie es z.B. auch Dean Clifford durchzieht, riskiere ich nicht offenen Auges, weil es rücksichtslos wäre denen gegenüber, die von meinem Dasein im Alltag abhängig sind. Das darf feige und inkonsequent nennen, wer will.

    „Geht es dir also darum Verständis für das Vorgehen des Bundes zu suchen oder darum deine Interessen als Geschäftsführer ihm gegenüber durchzusetzen?“

    Meine Interessen als Geschäftsführer? Dem Bund gegenüber? Du meinst, als Führerin meiner eigenen Geschäfte? Es geht mir darum, möglichst wenig Verwüstung in meiner Familie anzurichten. Denn alles, was ich denke, kann falsch sein. Alles, was ich wegen meiner Überzeugungen tue oder lasse, bleibt in der Welt und hat Folgen, für die ich mehr Verantwortung trage als für den Erfolg dieser Überzeugungen.

    Ich danke dir an dieser Stelle aus ganzem Herzen für die Nachfrage. Denn so mußte ich das eben mal grade für mich selbst festlegen, worum es mir überhaupt in erster Linie geht. 🙂

    „Die Verbrechervereine UN EU Nato gibs schließlich nur wegen uns. Un die lösen sich auf, wenn der vorkonstitutionelle Zustand wieder hergestellt werden kann.“

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Wir sind doch nicht das einzige Juwel in der Krone. Auch, wenn wir das erste waren. ^^

    „ich ziehe dasRecht das uns das 2. Dt. Reich vermacht ha dem Naturrecht im Moment vor, aus rein strategischen Gründen.“

    Okay, das ist eine gut begründete Entscheidung.

    „Njet, da die nat. Person eine fiktion ist untersteht sie dem Staat und wird von ihr geschaffen, der Staat räumt dir aber in dieser Fiktion alle natürlichen rechte mit ein, deswegen von ,Geburt an, aber gestiftet is sie vom Staat/ von der Gemeinschaft.“

    Nein, der Staat erkennt sie als ihm vorgegeben an. Die allgemeine Rechtsfähigkeit der natürlichen Person wird ausdrücklich nicht von ihm verliehen. Siehe Palandt-Kommentar zu §1 BGB.

    „Ich sehe das jetzt als wortdreherei, denn der klügere, der stärkere..whatever ist das gleiche demjenigen gegenüber der sich nicht zu verteidigen weiß“

    Es geht nicht um Verteidigung gegen andere. Es geht um Überleben in der Welt der Naturgesetze. Den Menschen da gedanklich rauszunehmen, weil er ja den Staat hat, ist m.E. der größte Denkfehler überhaupt.

    Ich bedanke mich für das Gespräch. 🙂

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