Die Verfassung des Königreichs Preußen

Standard

Es hatte schon seinen Grund, warum ich seit etwa einem halben Jahr zögere, bei der Urkunde146-Aktion wie von Andreas Clauss vorgeschlagen mitzumachen. Es hat immer einen Grund, warum ich etwas noch nicht tue, obwohl ich denke, ich sollte es tun. Immer stellt das Zögern sich schließlich als die richtige Entscheidung heraus.

Beim aktuellen Vortrag zur Rechtslage durch Andreas Clauss in Alsfeld gibt es viele Kommentare. Einige davon wurden von Polartag verfaßt (dessen Diktus mir ein wenig bekannt vorkommt …). Er weist darauf hin, daß die Annahme der Weimarer Verfassung auch die Annahme des Versailler Vertrags beinhaltet und damit dessen Rechtmäßigkeit anerkennt.

Die Abdankung des deutschen Kaisers wurde vom amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson (seinerseits gesteuert von Edward Mandell House, wie wir wissen, und auch verantwortlich für das unsägliche Federal-Reserve-System seit 1913) zur Bedingung für Waffenstillstandsverhandlungen mit dem Deutschen Reich gemacht. Das wußte ich bisher nicht.

Was ich wußte, war, daß die USA überhaupt erst in den Krieg eingriffen, nachdem England 1916 mit dem Rücken zur Wand stand und den amerikanischen Zionisten Palästina versprochen hatte, im Gegenzug wozu diese über ihren Medieneinfluß die USA zum Eintritt in den Krieg bewegen würden.

Mit Sicherheit war das damals eine sehr komplexe Situation, in welcher die Tatsache, daß der Kaiser auf die geschichtliche Entwicklung nicht adäquat zu reagieren in der Lage war, bestimmt keine unwesentliche Rolle gespielt hat. Aber er hatte den Krieg definitiv nicht angefangen, er war in eine groß angelegte, sorgfältig geplante Falle gegangen. Genau wie  Hitler gut 20 Jahre später auch.

Wie auch immer, mit Abdankung des Kaisers war das Kaiserreich weg, nicht aber das Königreich Preußen, heißt es von Polartag und Co. Das schaue ich mir demnächst mal genauer an. Also, die preußische Verfassung.

»

  1. Pingback: Die Verfassung des Königreichs Preußen | K U L I S S E N R I S S

  2. Es gibt kein RoStAG, sondern nur ein RuStAG v. 1913 und das ist nicht interpretationsfähig.
    Damit ist Deutscher, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate besitzt oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit.
    Schutzgebiete sind Inland und deren lndigenat bekommt die unmittelbare Reichsangehörigkeit.
    Sie werden also auch Deutsche mit ihrer eigenen Staatsangehörigkeit.
    Die Weimarer Republik war ein temporärer Bundesstaat also genaugenommen ein Schutzgebiet, das keine Staatsangehörigkeit vergeben konnte, aber sie war als Schutzgebiet eben Inland und die Menschen die in dem Gebiet verwurzelt sind, sind wenigstens noch Deutsche. Wenn Du also nun etwas anerkennst was das Deutsche Reich v. 1871 abschafft, bist Du weder Deutsche(r) noch hast Du eine Staatsangehörigkeit.
    Warum kannst Du das nicht verstehen?
    Am 28. Oktober 1918 haben Mitglieder der Zentrumspartei und der zwei Liberalen Parteien, die Verfassung des 2. Deutschen Reich und zwar ohne Volksabstimmungen in den Bundesstaaten, denn es war ja Krieg, geändert und so illegal die Reichsordnung geändert.
    Das hat uns die zerstörerische und anfällige parlamentarische Demokratie aufgezwungen und uns letztlich in diese Lage gebracht.
    Die letzte Bastion ist die 1871er Verfassung und die durch die Verfassung legitimierten Gesetze und zwar im Stand von 1916 die immer noch in den Grenzen von 1914 gelten. Also sollte man nur etwas anerkennen was die Reichsverfassung nicht außer Kraft setzt. Die 1919er Verfassung würde bei nachträglicher Anerkennung mit dem Artikel 178 die 1871er Verfassung abschaffen. Dann währen wir alle Heimatlose, Staatenlose und hätten gar nichts mehr.

  3. PS: warum die -staatsangehörigkeit so wichtig ist, weil ohne Staatsangehörigkeit keine staatliche Rechtspflege nur noch Handelsrecht -> vielleicht UCC? So können dann die Unternehmen machen was sie wollen und der Faschismus ist perfekt.

  4. Das tolle am Staatenbund ist doch, das die Verfassungen der Mitgliedsstaaten überhaupt keine Rolle spielen, es liegt ganz bei uns die Landesverfassungen auszuarbeiten, damit hat der Bund nixchts zu tun. So spielt es auch keine Rolle ob du die Preussische Verfassung im letzten Stand magst oder nicht. Preussen wird auch die Provinzen eventuell zum Teil wieder friegeben werden wenn diese eigenständige staaten sein wollen.

  5. „Warum kannst Du das nicht verstehen?“
    Weil ich vielleicht bestimmte Details noch nicht kenne?

    „Die Weimarer Republik war ein temporärer Bundesstaat … “
    Woraus schließt du das?

    „… also genaugenommen ein Schutzgebiet, das keine Staatsangehörigkeit vergeben konnte“
    Woraus geht das hervor?

    „… und zwar ohne Volksabstimmungen in den Bundesstaaten“
    Warum wären Volksabstimmungen nötig gewesen? Die Verfassung war ja auch nicht vom Volk angenommen worden, sondern vom König/Kaiser mehr oder weniger erlassen?

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s