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  1. An sich schon sehr gut, aber ich fände „Bösartigster Rollstuhlfahrer“ noch treffender. Böse umfaßt für mich noch nicht den hinterlistigen, niederträchtigen Böswillen, der bei SSchäuble vorliegt, uns zu schaden!!!


  2. Steuerberater vs. AO

    Zum besseren Verständnis: Ich habe mich jetzt längere Zeit mit seinem Vortrag beschäftigt.
    Fazit: Anschauen und anwenden

  3. Das würde ich so nicht stehenlassen wollen, ich meine das mit dem böswilligen Schadenwollen. Ich vermute hinter seinem politischen Wirken einfach nur das „gute, alte“ Wandlitz-Syndrom. :-/

  4. Also quasi Wasser predigen und Wein trinken? Hm, ich finde, das erklärt nicht die Vehemenz seine Vorgehens, sowohl als Innen- wie auch als Finanzminister. Und ihm als Jurist müsste auch klar sein, dass der ESM massiver Hochverrat (innerhalb der BRD-Logik) ist. Und Sätze wie „Bankeneinlagen sind eine sensible Sache…“ sind für mich, angesichts des Raubes an Menschen, pure Boshaftigkeit.

  5. Öhm … Mit Wandlitz-Syndrom meinte ich das politische Wolkenkuckucksheim. Keine Verbindungen in die wirkliche Welt „da draußen im Land“. Verbohrt einer Ideologie folgend, ohne Rücksicht auf Verluste und in der festen Überzeugung, gut und richtig zu handeln. Null Vorstellungsvermögen von der Welt der Menschen und den Rückwirkungen der eigenen politischen Entscheidungen auf den Alltag dieser Menschen.

    Weltfremde Schreibtischtäter, die sich in ihrer abgeschirmten Umgebung nahezu allmächtig vorkommen – Hybris pur. Vermutlich auch wirklich bösartig hinter der Fassade, aber das wohl im rein menschlichen Sinne, weniger im politischen. Bösartigkeit würde m.E. voraussetzen, daß sie wissen, was sie da politisch tun. Und ich fürchte, sie wissen es nicht. Ideologische Verblendung macht’s möglich.

  6. In dem Moment, wo du dich auf das Grundgesetz (=die Körperschaftsverfassung) als für dich geltend berufst, handelst du als Bundesbürger, als Zwangsmitglied der Körperschaft.

    Man kann sich aber sicher darauf berufen, daß das Grundgesetz in jedem Fall für die Finanzbehörden (=Organe der Körperschaft) gilt, diese sich daran halten und dich in Ruhe lassen müssen. Das würde aber bedeuten, von den Finanzbehörden zu verlangen, daß sie eingestehen, wegen der fehlenden Einhaltung des Zitiergebots in der Steuergesetzgebung so ziemlich komplett ohne Rechtsgrundlage zu arbeiten. Machen sie dieses Zugeständnis einmal, setzt das vorhersehbar eine Lawine gleichlautender Argumentationen in Gang.

    Wenn der gute Mann da oben im Video auch nur von einem dokumentierten Fall berichten kann, in dem das Finanzamt sich von dem Argument der wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot nichtigen Abgabenordnung beeindrucken ließ und kassierte Steuern zurückgezahlt hat, dann würde mich das gleichzeitig sehr wundern und noch mehr freuen.

    In AO §413 sind die im Video erwähnten ordnungsgemäßen Hinweise auf Einschränkung der Grundrechte enthalten. Aufgezählt werden aber nur die Einschränkung des Grundrechts auf:

    – körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person
    – des Briegeheimnisses
    – des Post- und Fernmeldegeheimnisses und
    – der Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Die eklatante Einschränkung des Grundrechts auf Eigentum wird tatsächlich nicht erwähnt.

    Hinzu kommt übrigens noch der fehlende ordentliche Rechtsweg, der in GG Art. 19 (4) garantiert ist. Es gibt keinen definierten ordentlichen Rechtsweg für verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Bundesrepublik und den „ihrer Herrschaftsgewalt unterliegenden“ Personen = öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art:

    „Grundrechteverletzungen sind demnach allen Grundrechtsverpflichteten absolut verboten. Gemäß Art. 19 Abs. 4 GG steht jedermann, der durch die öffentliche Gewalt in seinen (Grund-) rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Folgenbeseitigungsansprüche zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzungen sind gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG als öffentlich – rechtliche Streitigkeit von verfassungsrechtlicher Art durch die ordentlichen Gerichte zu entscheiden. Soweit so gut, doch seit 64 Jahren hat es der einfache Gesetzgeber entgegen dem ausdrücklich im Art. 19 Abs. 4 GG verankerten Rechtsbefehl unterlassen, für diesen einzigen vom Verfassungsgesetzgeber normierten Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten die entsprechend notwendigen Organisations- und Ausführungsgesetze zu erlassen. Auf diese Weise laufen denn auch die unverletzlichen Grundrechte und grundrechtsgleichen faktisch leer.“

    http://grundrechteforum.de/niedersaechsischer-staatsgerichtshof-in-bueckeburg-muss-farbe-bekennen-hinsichtlich-der-auch-ihn-zwingenden-rechtsbefehle-des-bonner-grundgesetzes-sowie-der-nds-landesverfassung/213646/
    und
    http://grundrechtepartei.de/Expertise:Rechtsweggarantie :

    „Das am 13.03.1951 in Kraft getretene BVerfGG ist ohnehin ungültig, da der einfache Gesetzgeber es versäumt hat, die durch die Vorschriften der § 38, 42 und 47 BverfGG eingeschränkten Grundrechte gemäß Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit der Person), Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) und Art. 14 Abs. 1 GG (Recht auf Eigentum) gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG namentlich unter Angabe des Artikels im BVerfGG zu nennen.

    Da ohne den Erlass der erforderlichen Organisations- und Ausführungsbestimmungen durch den einfachen Gesetzgeber weder die vollziehende Gewalt auf Beschwerden wegen Grundrechteverletzung noch die Rechtsprechung auf Folgenbeseitigungsklagen zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung auf einer vorgeschriebenen prozessualen Grundlage entscheiden kann, aber muss, ist der einfache Gesetzgeber dringend aufgerufen, unverzüglich die erforderlichen Organisations- und Ausführungsbestimmungen zu erlassen.

    Solange der Rechtsweg gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG im Fall von Grundrechteverletzungen durch die öffentliche Gewalt vom einfachen Gesetzgeber nicht durch die gebotenen Organisations- und Ausführungsbestimmungen ausgestaltet wird, ist der einzelne Grundrechtsträger der staatlichen Gewalt seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes wie zu Zeiten des »NS-Terrors« mit der Ausformung zur organisierten Kriminalität schutzlos ausgeliefert. „

    Diese Anwälte dort kämpfen seit Jahrzehnten mit den verfügbaren „rechtsstaatlichen Mitteln“ gegen diese fehlende Handhabe des Einzelnen gegen die Bundesrepublik. Mit wenig Erfolg, wie es scheint.

  7. Ok, so kann man Wandlitz auch interpretieren, ich bin eher davon ausgegangen, den Westen für’s Volk schlecht zu reden, um dann in abgeschirmter Siedlung dessen Vorzüge zu geniessen.
    Gut, ist Standpunktsache. Ich bin allerdings überzeugt, dass Leute wie SSchäuble sehr wohl wissen, was sie tun, und welche Konsequenzen es hat. Nur ist pack wie er davon natürlich nicht betroffen, daher ist es für ihn egal. Zumal er eh einen Haß aufs Deutsche Volk hat, schließlich hat einer daraus versucht, ihn umzunieten. Das bleibt psychisch nicht ohne Folgen.

    Frohes und hoffentlich enteignungsloses Osterfest. ;o)

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