Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Machtapparats der Bundesrepublik Deutschland sind gebunden durch die Bestimmungen ihres Grundgesetzes.
GG Art. 33 (3)
… Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
Sowohl die Bundesdeutschen als auch die XXXXXer sind ihrer jeweiligen Körperschaftsverfassung nach ausdrücklich Bekenntnisgemeinschaften. Das deutsche Volk im Sinne des Grundgesetzes bekennt sich laut selbigem zu den von der UNO definierten Menschenrechten. Das Volk des Landes XXXXX im Sinne der XXXXXischen Verfassung bekennt sich in dieser Verfassung ausdrücklich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Es darf einem nun laut Art. 33 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wie oben zitiert kein Nachteil daraus erwachsen, daß man nicht einem bestimmten Bekenntnis „angehört“. Also z.B. den im Grundgesetz oder in der Verfassung des Landes XXXXX genannten Bekenntnissen, nicht wahr?
Ich verkünde hiermit, daß ich mich weder zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., noch zur Europäischen Menschenrechtskonvention noch zu den Internationalen Menschenrechtspakten oder irgendeinem anderen geschriebenen Gesetz bekenne, weil ich mich prinzipiell zu nichts bekenne, auf dessen Inhalte ich keinen direkten Einfluß habe.
Ich bekenne mich also nicht zum Grundgesetz, nicht zu den UN-Menschenrechten und nicht zur Verfassung des Landes XXXXX. Wenn ich mich aber nicht zu den UN-Menschenrechten bekenne, kann ich auch nicht zu jenem deutschen Volk gehören, das sich laut Grundgesetz ausdrücklich dazu bekennt. Logisch, oder? Wenn ich wiederum nicht zum „Deutschen Volk“ eines der in der Präambel genannten Länder gehöre, weil ich mich weder zum bundesdeutschen Grundgesetz noch zu den UNO-Menschenrechten bekenne, dann gelten auch die Bekenntnisse und intern festgelegten Rechte und Pflichten dieses „Deutschen Volkes“ nicht für mich.
Dabei bleibe ich trotzdem auf Grund meiner nachweislichen Abstammung (Staatsangehörigkeitsausweis bzw. -urkunde) Deutsche, genauer: Preußin wegen vierfacher Vererbung dieser Staatsangehörigkeit durch meine Großeltern und damit von Geburt an originäre Quelle der Hoheitsrechte in diesem Land.
Ich vergebe meine Hoheitsrechte an niemanden, da ich niemanden sehe, der kompetent genug bzw. dessen würdig wäre. Ich übe meine angeborenen Hoheitsrechte selbst aus.
Wäre es nicht sinnvoller, statt des von Tiks vorgeschlagenen Heimatscheins (oder zusätzlich dazu?) ein solches feierlich beurkundetes Nichtbekenntnis und die ebenso feierlich beurkundete Inanspruchnahme der eigenen Hoheitsrechte mit sich zu tragen?
Die Kanadier haben es Schwarz auf Weiß in ihrem „Grundgesetz“, daß selbiges nur für Angehörige bzw. Bedienstete der K. d. ö. R. Kanada bindend ist. Kein Richter kann das dort drüben ignorieren. Das hiesige Grundgesetz gilt nur für die Deutschen der in der Präambel aufgezählten Länder. Gehört man nicht zu diesen, weil man nicht deren Bekenntnis angehört, und ist man auch kein Landesfremder ohne Hoheitsrechte auf diesem Grund und Boden, so kann das Grundgesetz nicht für einen gelten. Gilt wiederum das Grundgesetz nicht für einen, gelten alle darauf aufbauenden Gesetze nicht. Und es darf einem laut Grundgesetz kein Nachteil daraus erwachsen, denn alles hängt an der fehlenden Angehörigkeit zu einem bestimmten weltanschaulichen Bekenntnis. 🙂
Das wäre in etwa dieselbe Argumentation, mit der Dean Clifford in Kanada erfolgreich ist. NUR: Wir haben keine aktive, durchsetzbare, parallele Jurisdiktion zur bundesdeutschen. Die Kanadier haben ihre Queen’s Bench, wo nach Common Law gerichtet wird, und vollstreckbare Commercial Liens (öffentlich eingetragene Pfandrechte gegen verurteilte Schuldner). Wir haben nichts, das nicht dem Grundgesetz unterstünde. Alles Körperschaftsgerichte, bis hoch nach Karlsruhe. Kein einziges originär hoheitlich eingesetztes Gericht.
Das Grundgesetz sagt zwar, es darf niemandem ein Nachteil daraus erwachsen, daß er oder sie einem bestimmten Bekenntnis nicht angehört – aber wo wäre das Verfassungsgericht, das dieses Grundrecht der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisfreiheit für Jedermann nicht zum Vorteil des Herrschaftsanspruches der Bundesrepublik auslegen würde?
Die Staatsgewalt ist also bei der Körperschaft, die untreuerweise die Träger ihrer Hoheitsrechte entmachtet. Kann man dafür die Alliierten verantwortlich machen? Müßte man eigentlich. Denn sie haben einen Vertrag mit dieser Körperschaft unterschrieben, an den diese sich nicht hält. Also doch Hauptmilitäranwaltschaft in Moskau? Aber ohne sich unter den Schutz den Russen zu stellen, sondern indem man als Souverän Deutschlands auf Einhaltung des 2+4-Vertrages pocht, der die Gründung eines deutschen Staates mit eigener Verfassung vorsieht!
Das könnte man ausprobieren. Jedenfalls scheint mir, ich bin wieder einen Schritt weiter auf dem Weg, die Parallelen zwischen Dean Cliffords rechtlichem Rahmen und meinem herauszuarbeiten.
Interessante Wahrheit.
Das dürfte eine förderliche Resonaz hervorrufen.
Respekt 😉
Das Interessante ist, wie die Justiz sich selbst missbraucht:
Alle Gewalt geht bekanntlich vom Volk aus. Damit ist allerdings nicht das Volk gemeint, sondern das Staatsvolk. Wenn der Staat von ‚Volk‘ spricht, dann meint er natürlich sein eigenes. Das sieht man ja auch bei ‚Volks‘-befragungen. Da darf ja auch nur das Staatsvolk mittun.
Gut, das Staatsvolk allerdings sind lediglich natürliche Personen. Keine juristischen. Also geht von juristischen Personen KEINERLEI Staatsgewalt aus. Wir erleben in der angewandten Gerichtsbarkeit, wie die Teilnehmer am System, die keine Quelle der Staatsgewalt sind, diese gegen die Quelle selbst einsetzen. Und zwar äusserst erfolgreich…
Leute, erinnert Euch! Die Macht, die angeblich von Euch ausgeht, die muss auch eine sein!!! Es geht NICHT um Befreiung, sondern um SELBSTVERANTWORTUNG, KOMPETENZ, VERTRAUEN und LIEBE! Wir könnten diesen Prozess auch elegant „ERFREIUNG“ nennen 😉
Alles Liebe und Guten Morgen!
Hallo Herr Gysi,
eines vorweg, es ist keine Satire!
Ich bekenne mich zur Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 07.10.1949.
Meine Frage, in wieweit ist mein Bekenntnis zu dieser Verfassung durch das Grundgesetz (Bekenntnisfreiheit), gedeckt?
Mit freundlichem Gruß
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37621–f377482.html#q377482
Die Bekenntnisfreiheit bezieht sich ja nicht nur auf die Religiöse-Bekenntnisfreiheit.
Was für die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik gilt, gilt ja dann auch für alle anderen Verfassungen. Bekenntnisfreiheit schließt daß nicht-Bekenntnis zur Verfassung mit ein.
Befragt doch einfach die Abgeordneten, dann kann man sich darauf berufen denke ich.
Bei wem?
Schöner Gedankengang, aber wie kommst Du darauf, dass die BRD eine KöR ist. Niemand hat bisher eine entsprechende Urkunde gesehen.
Grüße
RoterWolf
So was fangen wir jetzt mit dieser Einsicht als Ausländer an, der seit 30 Jahren auf seine Einbürgerung wartet nämlich bei denen, die nicht zur Bekenntnisgruppe des GG angehören?
Bleibt man Ausländer ist man nur jur. Person egal ob mit oder ohne Personalausweis.
Was also tun?
Sie behaupten es, also lassen wir sie in dem Glauben. Sie müssen nur den Nachweis erbringen das sie KödR der hiesigen Völker sind.
Bei mir zum Beispiel!
Kein Ausländer ist eine juristische Person. Juristische Personen sind nach dem BGB Vereine, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ausländer sind in erster Line Menschen und daher natürliche Personen, denen natürlich die Menschenrechte in vollem Umfang zustehen.
In welcher verstaubten offiziellen Ecke hattest du eigentlich den Hinweis gefunden das Hoheitsrechte von unten nach oben vergeben werden, ich finde den nicht mehr.
Überall ist unter Hoheitsakt und Hoheitsrechte nur noch vom Über-Unterordnungsverhältnis die Rede.
Hoheitsakte -rechte – nur noch von oben nach unten. Sowie das Subsidiaritätsprinziep auf den Kopf gestellt wurde.
war das diese Aussage hier, oder wo hattest du das gefunden? Wie ich mich erinnere war das präzieser auf die Hoheit beschränkt, was ich mal bei dir gelesen habe…
„Verfassung und die daraus entspringende Staatsgewalt sind durch das Prinzip der Volkssouveränität legitimiert. “
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt
ja aber wie kann ich als „Italiiener“ in der BRD als natürliche Person behandelt werden, wenn ich in Italien als jurisitsche Person behandelt werde?
Wie kann aus einem Stein ein Mensch werden?
Mit ital. Pass in der BRD, werde ich als Mensch oder Sache behandelt.
Diesen Hinweis habe ich gar nicht gefunden. Nur die Aussage vom Stuttgarter Oberlandesgericht, daß die Bundesrepublik ihre Hoheitsrechte nicht aus ihrer Subjektidentität mit dem Deutschen Reich ableite, sondern „aus ihrer gegenwärtigen Staatsgewalt“.
Hoheitsrechte werden ja auch nicht von unten nach oben vergeben, schon die Wortwahl ist falsch. Sie werden vom Souverän ausgeübt oder abgegeben. Souverän ist, wer als Souverän handelt bzw. Anerkennung erlangt. Wer einknickt, hat verloren. Der Mensch ist ja Grundvoraussetzung für die Relevanz des Souveränitätskonzepts. Zur Anerkennung von „oben“ und „unten“, „Herrscher“ und „Untertan“ gehören mindestens zwei Menschen, die diese Anordnung anerkennen und durch ihr Handeln bestätigen. Wer jemandes Untertan ist, kann nicht frei entscheiden und handeln. Er trägt aber auch nicht die Verantwortung für die Entscheidungen seines Herrschers, die dieser mit Gewalt durchsetzt.
Wer seinen Willen durchsetzen und damit seine Souveränität beweisen kann, der trägt die uneingeschränkte Verantwortung für die Folgen, die sich aus seinem durchgesetzten Willen ergeben. Hoheit bedeutet oberste Entscheidungsgewalt. Wer die nicht hat, kann sie auch nicht vergeben oder abgeben. Wer dem Staat quasi durch Zufall der Geburt unterworfen ist und aus eigener Kraft nichts dagegen ändern kann, der kann unmöglich Quelle der Hoheitsrechte dieses Staates sein. Das ist einfach unlogisch. Das waren meine Überlegungen. Die habe ich an keiner offiziellen Stelle gefunden.
Das heißt mit anderen Worten, die Faschisten sitzen fest im Sattel.
Es geht eher um Souveränität, aus denen sich die Hoheitsrechte, also die höchsten Rechte, dann erst ergeben. Souveränität bedeutet uneingeschränkte Selbstbestimmung, das Innhaben der höchsten Entscheidungsrechte. Sicher gibt es Umstände, die zu bestimmten Entscheidungen zwingen (siehe 1918). Aber wenn diese Entscheidung von außen unter Gewaltandrohung ausdrücklich gefordert und nur deshalb innen umgesetzt wird, dann ist es schon keine souveräne Entscheidung mehr.
Also: Souveränität ist die Quelle von Hoheitsrechten. Wer die Souveränität ausübt, vergibt Hoheitsrechte. Wer nicht uneingeschränkt frei entscheiden kann, der hat auch keine Hoheitsrechte zu vergeben.
Sie haben die Macht. Die Staatslenker sind die de facto Souveräne. Die Krux ist, daß sie behaupten, das Volk sei der Souverän, es herrsche eine freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das ist die große Lüge, die raffinierte Augenwischerei. Es ist ein faschistischer Machtstaat unter Führung von Hochfinanz und Konzerneignern. Hochfinanz und Konzerne sind derzeit der wahre Souverän. Alles tanzt nach ihrer Pfeife. Aber nur, solange sie es schaffen, sich von anderen Menschen bedienen, beschützen und bereichern zu lassen. Wenn es hart auf hart kommt, zählt nur, ob man als Mensch nach Menschenart von der Erde leben kann. Das ist die wahre Souveränität, die den gegenwärtigen Möchtegern-Souveränen abgeht. Sie haben nie gelernt, wie Menschen zu leben. Immer nur wie Herrscher.
„Das heißt mit anderen Worten, die Faschisten sitzen fest im Sattel.“
Ja, aber wir könnten die Faschisten vom Sattel schmeißen!
Ich denke mal, am ehesten wäre das in der SBZ der möglich.
Wunderbare Erklärung – made my day
Eine Antwort ist eingetroffen;
Sehr geehrter Herr ,
Ihre Nachricht vom 23. April hat mich erreicht. Die Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 hatte zweifellos eine demokratische Grundstruktur. Sie unterschied sich von der späteren Verfassung. Das Problem bestand darin, dass die Verfassung in wichtigen Teilen nicht zur Realität wurde.
Wenn Sie sich dazu bekennen wollen, ist das Ihre Angelegenheit und rechtlich ohne Relevanz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37621–f377482.html#q377482