Hiermit bekenne ich mich zu dem unverletzlichen und unveräußerlichen Recht einer jeden Gemeinschaft von Lebewesen, die Grundlagen ihrer Gemeinschaft, also ihre Sitten und Gebräuche, ohne jede Bevormundung von außen nach eigenem Gutdünken festzulegen und nach eigenem Bedarf zu verändern. Das gilt ausdrücklich nicht nur für Menschen.
Ich bekenne mich überdies zu den Sitten und Gebräuchen meiner deutschen und slawischen Vorfahren, die seit vielen Generationen XXXXX waren und sind.
Ich bekenne mich außerdem zu meiner Heimat, die in väterlicher Linie dem XXXXXischen Distrikt des Königreichs XXXXX und in mütterlicher Linie der nördlichen XXXXX entspricht.
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Das Bekenntnis zu den (gemäß UN- und EU-Konvention gesetzlich beliebig einschränkbaren) Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft lehne ich hiermit ausdrücklich und aus ganzem Herzen ab.
Damit gehöre ich nicht zur Bekenntnisgemeinschaft des Deutschen Volkes gemäß Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R..
Damit gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., für mich nicht.
Damit gelten auch sämtliche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., für mich nicht, da ich als originäre Trägerin von Hoheitsrechten der, solche Hoheitsrechte für andere Deutsche ausübenden, Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., übergeordnet bin.
Ich unterliege nicht der Jurisdiktion der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., und de jure auch nicht ihrer Herrschaftsgewalt, da ich weder ihrem Deutschen Volk angehöre noch Landesfremde bin. Ich bin ihr im Rang zwar übergeordnet, aber nicht ihre Vorgesetzte. Ich bin gewissermaßen Oberhaupt eines Nachbarstaates auf demselben Territorium und mit dem entsprechenden Respekt zu behandeln.
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Die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., darf mir ihrem eigenen Grundgesetz (Art. 33 Abschnitt (3) Satz 2) zufolge keinen Nachteil aus meiner Nichtzugehörigkeit zum Menschenrechtsbekenntnis des Deutschen Volkes erwachsen lassen.
Durch nachgewiesene und offiziell beurkundete deutsche Abstammung bin und bleibe ich von Geburt an Trägerin der originären Hoheitsrechte auf dem Territorium des deutschen Volkes.
Diese Hoheitsrechte kann ich als Trägerin der Souveränität des deutschen Volkes seit Inkrafttreten des 2+4-Vertrages von 1990 in freier Entscheidung einem beliebigen deutschen Staat übertragen.
Einen solchen deutschen Staat mit eigener Verfassung zu schaffen bzw. zu reaktivieren, haben die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., und die Deutsche Demokratische Republik sich im 2+4-Vertrag von 1990 verpflichtet.
Die Deutsche Demokratische Republik wurde aufgelöst. Ihre Staatsangehörigen wurden in die Bekenntnisgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., übernommen. Der dieser Körperschaft übergeordnete deutsche Staat wurde nicht reaktiviert, die Körperschaft nicht aufgelöst. Intern bezeichnet die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., sich heute als „Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Staatsqualität“. Das Kind (K.d.ö.R.) hat sich damit zu seiner eigenen Mutter (Staat) erklärt.
Die Angehörigen der Bekenntnisgemeinschaft Deutsches Volk haben seit 1990 ihre originären deutschen Hoheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., übertragen und sich deren körperschaftsinterner Jurisdiktion unterworfen.
Als ebensolche originäre Trägerin der deutschen Hoheitsrechte steht es mir frei, dies gleichfalls zu tun, indem ich mich dieser Bekenntnisgemeinschaft anschließe. Es steht mir allerdings genauso frei, dies nicht zu tun.
Ich trete meine per Abstammung und Geburt erworbenen Hoheitsrechte auf deutschem Territorium an niemanden ab. Bis auf weiteres beanspruche ich ihre Ausübung in vollem Umfang selbst.
„Bekenntnis (Entwurf)“
Warum muß ein Mensch sich zu irgendetwas und vor allen, vor wen, bekennen??
Vor Gott, der Merkel, dem „Wessel“ oder irgendeinen eines anderen?
Der Schreiber dieses Entwurfes sollt sich mal ernsthaft fragen, warum er sich vor anderen, zu irgendetwas bekennen muß und das auch anderen auferlegen will, wie mit diesem Artikel.
Mich hat die Natur erschaffen, andere sagen Gott dazu, das kann jeder sehen wie er will.
Ich brauche keinen, der mir sagt, ich kann glauben und/oder habe Glaubensfreiheit!! Wer bitte maßt sich so etwas an??
Meine Freiheit hört da auf, wo anderen ihre Freiheit beginnt!! Ich muß mich also zu nichts bekennen!!!
??? Wo steht denn bitte, daß ich anderen irgendwas auferlegen will? Und ich bin eine Schreiberin, das sollte auch ziemlich offensichtlich sein. Und das Bekenntnis ist zur Abgrenzung gegen ein anderes gedacht, das mir unterstellt wird, weil ich als Deutsche gelte. Auch das meine ich hinreichend dargelegt zu haben. Was also soll dieser Rundumschlag gegen meine hier veröffentlichten Gedankengänge?
wofür steht XXXX?
Für die konkreten politischen Bezeichnungen. Sachsen, z.B., oder Bayern. bzw. sächsisch oder bayrisch.
@freewomanontheland
Hallo Frau,
ich habe nichts gegen Deine veröffentlichten Gedankengänge, im Gegenteil!
Die Überschrift lautet aber, „Bekenntnis (Entwurf)“ und da gehen bei mir alle Roten Lichter an, da zu viele Bekenntnisse, im Internet wie, Urkunde 146, Heimatschein, oder zu irgendeiner Verfassung, kursieren, welches ich nicht als förderlich betrachte. Du kannst Deine Krallen wieder einziehen, ich will Dir nichts Böses!
Na, dann ist ja gut. 😉 Peace, brother!
dazu ein Kommentar von einem Gläubigen vom Amt für Menschenrechte:
„Damit wirst du ei Problem bekommen Die Erkenntnis über „Gut und Böse“ also Recht und Gesetz, sowie entsprechenden Handeln ist in dieser Version nicht in Begriffen – es fehlt weiter hin die Erkenntnis zum Thema Adam & EVA = Mensch & Beigestellte also ein berufen auf GG Art 4 nicht machbar – damit ist. Ist das Bekennen zum Menschen nicht auf die Art umsetzbar. Verantwortung fehlt!!“
Ich weiß nicht was ich damit anfangen soll. Jedoch finde ich in der Menschenrechtcharta auch keinen Pflichtteil, weswegen sie jur. Personen sind, den scheinen sie ja von da dem „Adam & Eva Krams – alten Testament“ zu bekommen….
Ich kann damit auch nichts anfangen. Gut und Böse sind beliebig füllbare moralische Kategorien, deren Inhalt von der Zielstellung des in Gut und Böse Einteilenden abhängt. Eva als Beigestellte des Menschen Adam, also quasi als Nicht- oder Nichtganzmensch? Das ist nicht ernstgemeint, oder?
Und wer beruft sich auf GG Art. 4? Ich für mich selbst berufe mich überhaupt nicht auf das bundesdeutsche Grundgesetz, sondern ich schaue mir an, was für die Bundesrepublik und ihre Anhängerschaft gilt und woran sie sich deshalb halten müssen, z.B. Art. 33 (3) Satz 2.
„Jedoch finde ich in der Menschenrechtcharta auch keinen Pflichtteil, weswegen sie jur. Personen sind, den scheinen sie ja von da dem “Adam & Eva Krams – alten Testament” zu bekommen….“
Damit kann ich auch nichts anfangen. Juristische Personen in der Menschenrechtscharta?
hier mal die komplette Korrespondenz:
Daniel:
Damit wirst du ei Problem bekommen Die Erkenntnis über „Gut und Böse“ also Recht und Gesetz, sowie entsprechenden Handeln ist in dieser Version nicht in Begriffen – es fehlt weiter hin die Erkenntnis zum Thema Adam & EVA = Mensch & Beigestellte also ein berufen auf GG Art 4 nicht machbar – damit ist. Ist das Bekennen zum Menschen nicht auf die Art umsetzbar. Verantwortung fehlt!!!
Alfred:
Der fehlt, deswegen macht er euch ja zu jur. Personen weil die Verantwortung fehlt.
Wo ist denn der Pflichtteil bei den „offiziellen“ Menschenrechten.
Adam und Eva, altes Testament ist Glaubenssache die nich nicht mit dir teilen muß.
Daniel:
damit bist du aus sicht der judika eben Person damit zählt ZPO §12
wen meinst du mit er ???
Alfred:
oh mein keyboard spinnt, meinte euer Glaube an die Menschenrechte, weil der Pflichtteil aucvh bei denen fehlt deswegen nur jur. Personen weil keine Verantwortung in dieser Charta inbegriffen ist.
Daniel:
Und weiso meinst du das die Menschenrechte einen Pflichteil benötigen
„damit bist du aus sicht der judika eben Person damit zählt ZPO §12″ ist auf “ Glaubenssache die nich nicht mit dir teilen muß.“ bezogen
die Charta bezieht sich auf die Erkenntnis „Gut und Böse“ – und setzt dieses wissen voraus
Alfred:
ja weil wie du ja auch meintest jede Gesellschaft Verantwortung ausben muß und das geht nur Über Pflichten und Rechte. Menschenrechte beinhalten nur Rechte.
Wiegesagt, ich brauche den Glauben an solche Dialektik nicht mit dir teilen, deswegen werd ich keine jur. Person, nur weil ich nicht an die SChöpfungsgeschichte glaube, wo kommen wir denn da hin, wenn alle an das gleiche Glauben müssen und wenn nicht dem Sachenrecht unterstehen…??.
GG Art 33….ich darf von hiesigem System deswegen nicht verurteilt werden.
Daniel:
Nicht die Gesellschaft trägt die verantwortung du selbst hast si zu tragen – mache nicht eine Fiktion / erdachte Sache für dein Handeln verantwortlich. Du erkenst „Gut und Böse“ und handelst entsprechen dass setzt auch die UN-Charta voraus das dem Mensch und das ist er auch im Glauben ein Verantwortung tragender Mensch
Alfred:
wenn das nun vorausgesetzt wird, wieso muß es dann Til meines Bekenntnis sein, wenn ich mich nicht auf sdie Menschenrechtscharta bekenne in meiner Gesellschaftsordnung ?
Daniel:
du Bekennst dich zu den Menschenrechten nicht zur Charta oder meinst du etwa wir Menschenrechtler sind geil auf EGMR Art 2 Abs 2…
und hier mal einer von einem Mitglied aus der RFD:
Sebastian:
du bist noch tot und kannst dich somit bekenne zu was du willst. is in meinen Augen quatsch der blog. ich bekenne mich lieber zum leben und erkläre mich der admiralität gegenüber als lebend und nicht auf see verschollen. weil der Mensch hat mit vollendung der Geburt alle rechte. da muss man sich nicht auf einzelne berufen. aber sammel deine erfahrungen Freeman Sebastian
Sebastian:
die banken stoppen das zinssystem abschaffen und dafür sorgen das die möchtegern beamten sich an die gesetze halten also das BGB alle anderen gelten in der BRd ja eh nicht
Alfred:
ja das ist sinnig, ich sammle gerade Kommentare zu dem blog, die Menschenrechtler geben da schon krasse Kommentare zu ab, ich poste die gleich mal darunter in dem blog
Sebastian:
kannst du tun doch ich sag dir nochmal die Rfd is umgestaltet zu einem Staat wir sind kein bund. mit dem alten kram haben wir nix zu tun wir sind fortschrittlich. der kommerz erlaubt es uns frei zu leben und zu handeln das tun wir und damit machen wir jeden zum souverän. ein untergebenes Volk gibt es bei uns nicht. 20 euro jeden freitag und du bekommst schulungen von aussteigern da fliegt dir der Hut weg. unsere reisepässe ausweise und fahrerlaubnisse sind fertig und international anerkannt. es fehlen noch die kfz schilder und wir stehen in derr gemeinschaft fest drin was die anderen tun ist vergeben liebesmüh das wird sich aber im nächsten jahr zeigen wenn es hier kracht. Namste
Es fhlt in den Menschenrechten der Teil zur Verantwortung, Deswegen bleiben sie jur. Personen nach ihrer eigenen Auffassung. Deswegen müssen sie sich den ja beim Alten Testament abholen, und als Vorausgesetzt definieren.
facebok glaubt das diese Seite nicht sicher ist….weiter oder abbrechen?
Das erste mal heute passiert.
Soll ich mich jetzt geehrt fühlen? ^^
Nein das nicht, aber deine nette Herr Dr. – BMI Korrespondenz hat deinen Blog indizieren lassen und auf die Gefahrenliste der „Reichsdeutschen – Desinformation“ setzen lassen.
Schreib ihn nochmal unter Pseudonym an und beziehe dich hier auf deinen Hauptfokus KdöR oder auf deinen Fragenkatalog… oder oder 😉
Och, nö. Dafür ist mir im Frühling meine Zeit zu schade. Wie wir wissen, bringt es nichts. Sie können und wollen die Fragen nicht beantworten. Auf ihrer Schublade steht inzwischen drauf: „Sie wissen es auch nicht.“ Bzw. „Sie wollen es nicht wissen, und andere sollen es auch nicht wissen wollen.“ 😉