Toleranzromantiker
Archiv für den Monat Juni 2013
Die Waffe des Feindes
Es verhilft selten zum Sieg, die allgegenwärtige tödliche Waffe des Feindes zu verachten und zu hassen.
Sie ist da.
Sie wirkt als Naturgewalt in der Hand des Feindes, und sie ist gegen dich gerichtet.
Wenn du dieser Waffe nicht ohne extreme Nachteile ausweichen kannst, dann mußt du sie anwenden lernen.
Also tritt ihr ohne Haß entgegen und mach sie dir zu eigen.
Mach sie zu deiner Freundin, deiner guten Kameradin.
Richte die Waffe gegen ihren Erfinder.
Sie dient dir nicht, wenn du sie nicht respektierst.
(Das Haßobjekt heißt übrigens Finanzbuchhaltung.)
Einigungsvertrag
Hier hat grad der Blitz dreingeschlagen. Im übertragenen Sinn. Wenn das vereinte Deutschland im 2+4-Vertrag sich aus dem Einigungsvertrag ergibt (und es sieht danach aus) dann kommt das in etwa einem denktechnischen Polsprung gleich.
Das hat dermaßen gravierende Folgen für alle möglichen Bestandteile meiner bisherigen Sicht auf die Dinge, daß ich erst mal pausiere, bis ich das sortiert habe und die Konsequenzen überblicken kann.
Bis denne.
Zeitliche Abfolge der Ereignisse um die Ratifizierung des 2+4-Vertrags
Interessante Details, die mir gar nicht so aufgefallen waren, aber die Maus hat völlig recht:
Der 2+4-Vertrag wurde am 12.9.1990 unterzeichnet. Er schreibt u.a. vor, die Urschrift des Vertrages sei bei der Bundesrepublik Deutschland zu hinterlegen, die Ratifizierungsurkunden dagegen bei der Regierung des „vereinten Deutschlands“. Keine 2 Wochen zuvor erst hatten sich die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik auf den Beitritt der DDR zur BRD geeinigt. (Von wem waren sie eigentlich mit welcher Entscheidungsbefugnis dazu bevollmächtigt worden?)
Solange nicht die letzte aller im Vertrag geforderten Ratifizierungsurkunden hinterlegt war, war der 2+4-Vertrag jedenfalls gar nicht in Kraft, nicht rechtswirksam, galt nicht – konnte es auch kein (angeblich) souveränes, vereintes Deutschland geben. Er trat erst am 15.03.1991 in Kraft.
Zu diesem Zeitpunkt waren die „ersten gemeinsamen“ Bundestagswahlen im Dezember 1990 schon Geschichte, die DDR war aufgelöst, die Deutschen hatten sich laut Meister Isensee per Stimmabgabe zum Grundgesetz bekannt und damit ausgedrückt, daß sie es für immer und ewig behalten wollen. ^^
Tatsache ist: Die offizielle Wiedervereinigung und die ersten „gesamtdeutschen“ Wahlen fand zu einem Zeitpunkt statt, als der 2+4-Vertrag noch nicht in Kraft getreten war und es demzufolge auch noch kein souveränes, vereintes Deutschland gab.
Alles fand in der nicht-souveränen BRD statt. Wahlen zur Regierung des (angeblich) souveränen, vereinten Deutschlands hätten rein logisch erst nach Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde, also frühestens am 15.03.1991 stattfinden können. Auch Vertragsabschlüsse zwischen dem 03.10.1990 und dem 15.03.1991 konnten nicht für das vereinte Deutschland (z.B. der geforderte Grenzvertrag zwischen dem vereinten Deutschland und Polen) verbindlich eingegangen werden, denn es gab das vereinte Deutschland mit seinen Souveränitätsrechten noch gar nicht.
UND: Der Vertrag wurde bis heute vom vereinten Deutschland noch gar nicht ratifiziert:
„Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.“
Wir erinnern uns: Am 2.12.1990 war Bundestagswahl. Es gab noch kein (angeblich) souveränes, vereintes Deutschland, weil der 2+4-Vertrag noch nicht vertragsgemäß ratifiziert war. „Ratifiziert“ wurde der 2+4-Vertrag ausdrücklich von der Bundesrepublik Deutschland (S. 48) durch den Bundespräsidenten und den Bundesaußenminister am 13.10.1990, also noch vor den „ersten gesamtdeutschen“ Bundestagswahlen, also durch Vertreter der „alten“, durch nichts und niemanden dafür legitimierten Bundesrepublik Deutschland!
Der 2+4-Vertrag gilt noch nicht. Er wurde seitens des darin genannten vereinten Deutschlands bis heute nicht ratifiziert.
Der Staat als K.d.ö.R. ist internationaler Standard
Es scheint das „moderne Wesen“ eines Staates zu sein, sowohl unternehmerisch als auch hoheitlich tätig sein zu können.
Es wird ja in das Urteil des IGH vom 03.02.2012 Germany ./. Italy gern viel hineininterpretiert, was gar nicht drin steht. Z.B., die BRD sei Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs. Die Stelle im Urteil, die das aussagt, habe ich bisher nicht gefunden. Was ich aber gefunden habe, ist das:
„119. It is clear in the present case that the property which was the subject of the measure of constraint at issue is being used for governmental purposes that are entirely non-commercial, and hence for purposes falling within Germany’s sovereign functions.“
Übersetzung: „Im vorliegenden Fall ist klar, daß die von der strittigen Zwangsmaßnahme gegenständlich betroffene Immobilie für ausnahmslos nichtkommerzielle Regierungszwecke genutzt wird, und somit für Zwecke, die den deutschen Hoheitsfunktionen zuzuordnen sind.“
Klingt jetzt nicht so wahnsinnig spektakulär, ich weiß. Man muß aber mal hinschauen, was impliziert wird mit dieser Aussage in einer Urteilsbegründung des Internationalen Gerichtshofes – man mag von ihm halten, was man will.
1. Es handelt sich um eine Gerichtsentscheidung auf allerhöchster internationaler Ebene.
2. Es wird ganz selbstverständlich auf höchster internationaler Ebene davon ausgegangen, daß Staaten handelsrechtlich tätig sind, indem darauf hingewiesen wird, die betroffene Immobilie in Italien sei von der Bundesrepublik Deutschland (welche im Urteil ausdrücklich mit Germany gemeint ist) für nichtkommerzielle und daher eben für hoheitliche Zwecke genutzt worden. Das impliziert den internationalen Standard, Staaten verfolgten wahlweise handelsrechtliche oder hoheitliche Zwecke mit ihren Aktivitäten, können aber auf jeden Fall beides.
3. Kein „echter“ Staat betätigt sich in irgendeiner Weise kommerziell. Er ordnet und schützt, fertig. Zu nichts anderem ist er aus Sicht der Menschen da. Nur die Staatshybriden namens Körperschaften des öffentlichen Rechts können sowohl hoheitlich als auch handelsrechtlich agieren. Wenn also auf allerhöchster Ebene davon ausgegangen wird, daß Staaten grundsätzlich diese beiden Optionen haben, dann heißt das, daß „moderne“ Staaten grundsätzlich Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Das erklärt einmal mehr Schäubles herablassende Bemerkung über das „veraltete Modell der Nationalstaaten“ bei seiner berühmt-berüchtigten Rede vor Bankern 2011. Wörtlich sagte er damals:
„Das (Regelungsmonopol des Nationalstaats) war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrundeliegt – mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist.“
Wieder so ein Aha-Moment: Wenn die alte Ordnung der Nationalstaaten dem Völkerrecht „noch“ zugrundeliegt, die alte Ordnung aber gar nicht mehr gilt, weil es keine Nationalstaaten, sondern nur noch halbhandelsrechtliche Nationalstaatshybriden mit Territorialstaatsmerkmalen gibt – dann hat das Völkerrecht gar keine Grundlage mehr!
Wenn das Völkerrecht nicht mehr gilt, weil alle „Staaten“ inzwischen handelsrechtliche Interessen verfolgen und ihre Bevölkerungen systematisch als Anleihensicherheit für ihre Machtinteressen verpfänden wie der hinterletzte Feudalherr – dann brauchen wir uns nicht mehr zu wundern, wieso international nur (noch?) das Recht des Stärkeren gilt.
Alles nur noch Makulatur, einschließlich Haager Landkriegsordnung. Die kann erst wieder gelten, wenn Staaten wieder ausschließlich hoheitlich und machtpolitisch, aber nicht mehr als Händler unterwegs sind.
Bewußtsein ist …
… die Programmiersprache des Universums.
Nur mal so am Rande. Hab ich eben aufgeschnappt und liebe ihn, diesen Satz.
Kann eine Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Republik sein?
Oder ist gar, wie Staatsschuldenlüge meint, jede Republik strukturell eine Körperschaft öffentlichen Rechts, bestehend aus Zwangsmitgliedern? Ist jede Republik eine Entrechtung der Menschen? Waren schon die originalen Vereinigten Staaten von Amerika eine Falle für die Amerikaner?
Gehen wir dabei zunächst mal davon aus, daß für die Republik nach „modernem, westlichen Verständnis“ gilt, wie via Wikipedia propagiert:
Nach modernem, westlichen Verständnis ist die Republik eine Herrschaftsform „bei der das Staatsvolk höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist“.
Ursprung der res publica als öffentliche Angelegenheit
Wenn wir zum inhaltlichen Ursprung des Wortes zurückschauen, landen wir allgemein beim „Gemeinwesen“, dem „Gemeinwohl“, der „öffentlichen Angelegenheit“, der res publica. Eine Sache, die nicht privat ist, sondern alle Gemeinschaftsmitglieder angeht.
Da sehen wir also, daß es ein sehr ursprünglicher Fakt ist, daß man gewisse Freiheiten aufgeben muß, sobald man in Gemeinschaft mit anderen Menschen lebt, Mitglied dieser Gemeinschaft ist. Das ist der Preis der Gemeinschaft, wie jeder weiß, der schon mal mit einem oder mehreren anderen Menschen in Gemeinschaft gelebt hat.
Wenn diese Gemeinschaft seßhaft ist und ein bestimmtes Gebiet als ihr Territorium, als ihre Lebensgrundlage betrachtet und verteidigt, dann ist es naheliegend, daß man ihr Mitglied wird, sobald man in diesem Gebiet leben möchte. Oder man muß sich mit dieser Gemeinschaft so arrangieren, daß man gemeinsam mit ihr das Land bewohnen kann, ohne ihr Mitglied zu sein. Das wäre wohl eine Frage der beiderseitigen Interessen.
Wenn also jedenfalls eine Gemeinschaft besteht, muß das Miteinander innerhalb dieser Gemeinschaft Regeln haben, an denen sich alle orientieren und auf die sich alle verlassen können. Das nennt man eine Rechtsordnung, aus der sich Rechtssicherheit und damit die Grundlage für Vertrauen und inneren Frieden in der Gemeinschaft ergibt.
Die öffentliche Angelegenheit namens Deutschland
Gehen wir also davon aus, daß es sich bei Menschen in dem Gebiet, das heute als Deutschland bezeichnet wird, um eine große Gemeinschaft handelt, die wie jede Gemeinschaft für ihren inneren Frieden Rechtssicherheit braucht. Regeln also.
Das bringt uns zur nächsten Frage: Wer legt diese Regeln in Deutschland fest und wer darf sie auf welchem Wege ändern?
Staatsrechtler Isensee meinte ja Anfang der 1990er, das Grundgesetz könne nur noch per Revolution abgeschafft werden. Also jedenfalls nicht aus den grundgesetzlichen Strukturen heraus, sondern durch einen radikalen Neuanfang, der durchaus auch als Volksabstimmung denkbar ist, wie er 2012 angesichts der Entwicklungen in der EU präzisierte.
Haben die Deutschen das bundesdeutsche Grundgesetz 1949 in freier Entscheidung und nach eigenem, freien Ermessen für sich erarbeitet und sich als Regelwerk ihrer Gemeinschaft gegeben? Definitiv nein.
Hatten sie 1990 die freie Entscheidung, das bundesdeutsche Grundgesetz abzuschaffen und nach eigenem, freien Ermessen ein beliebiges anderes Regelwerk zu erarbeiten oder zu wählen? Definitiv nein.
Haben sie 2013 die freie Entscheidung, es abzuschaffen und nach eigenem, freien Ermessen ein beliebiges anderes Regelwerk zu erarbeiten oder zu wählen? Definitiv nein.
Wir haben neulich erst dank Frank12 wieder festgestellt, daß mit „Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland“ nicht die Bundesbürger insgesamt, also die Zwangsmitglieder der bundesdeutschen Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeint sein können, weil diese ja die hoheitliche Legitimität, deren erste Quelle sie angeblich sind, zwangsweise an Repräsentanten abgeben müssen, über deren grundsätzliche politische Entscheidungen und Handlungen einschließlich Wahl des Staatsoberhaupts sie dann effektiv keine Kontrolle haben.
Wer aber nicht freie Verfügungsgewalt über die von ihm zu vergebende Legitimität hat, der hat diese Legitimität in Wirklichkeit auch gar nicht erst zu vergeben. Niemand, der seit 1949 in D geboren wurde, hatte je die Wahl, ob er die Bundesrepublik Deutschland haben will oder nicht. Niemand wurde je gefragt, ob er es in Ordnung findet, Körperschaftsleibeigener zu sein, der, wenn schon nicht offen verkauft, so aber doch von dieser Körperschaft als potentiell produktives Beleihungspfand benutzt werden darf.
Wenn man wissen möchte, wer in einem wie auch immer gearteten Staatswesen tatsächliche Quelle der hoheitlichen Souveränität ist, dann muß man fragen, wer in diesem Staatswesen hoheitliche Souveränitätsfragen wie z.B. die Ausübung oder Aufgabe von Souveränitätsrechten entscheiden darf.
Es stellt sich also die Frage: Wer hat in Deutschland effektiv die Macht, Entscheidungen hinsichtlich der Grundstruktur der res publica, der öffentlichen Angelegenheit „Rechtsordnung“, zu treffen und durchzusetzen? Wer entscheidet Souveränitätsfragen? Der Bundestag, der aus Bundesbürgern besteht, die von hoheitlich faktisch rechtlosen Bundesbürgern ins Staatsvolk der Bundesrepublik gewählt wurden? Wohl kaum, denn wie können hoheitlich faktisch rechtlose Menschen aus ihrer Mitte Menschen wählen, die dann Quelle von Hoheitsrechten sind? Man kann nicht mehr Kapazität verleihen, als man selbst zur Verfügung hat. Das ist wieder ein universelles Grundprinzip. Der Machtlose kann den Mächtigen nicht bevollmächtigen. Das macht der Mächtige selbst, indem er sich gewaltsam ermächtigt.
Aber ist das überhaupt relevant für die Frage nach der Republik als Kategorie? Kommen wir also zur wichtigsten Frage:
Was macht eine Republik zur Republik?
1. ein irgendwie gemeinschaftlich gewähltes Staatsoberhaupt, dessen Amtszeit begrenzt ist und dessen Nachfolger durch eine ebenso irgendwie gemeinschaftliche Wahl bestimmt wird
2. keine Staatsgewalt aus eigenem Recht (z.B. durch gewaltsame Machtergreifung), sondern durch irgendwie gemeinschaftlich übertragene Rechte zur Ausübung von Staatsgewalt
Quelle (sinngemäß)
Das war es schon. Eine Republik muß weder demokratisch aufgebaut noch ein Rechtsstaat sein. Insofern erfüllt die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R. tatsächlich alle erforderlichen Merkmale einer Republik. Ein Staatsvolk aus Bundestagsabgeordneten mit institutioneller Staatsgewalt aus eigenem Recht* reicht, um den Tatbestand der Republik zu erfüllen – es ist schlicht egal, woher das Staatsvolk seine Legitimität bezieht! Unglaublich, aber es scheint so zu sein. Die müßten sich nicht einmal von den Bundesbürgern wählen lassen, sondern könnten ihre Rechte als Bundestagsmitglieder einfach vererben – und die Bundesrepublik Deutschland wäre immer noch unbestreitbar eine Republik!
Damit wäre die titelgebende Frage beantwortet: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts kann alle notwendigen Merkmale einer Republik haben und deshalb eine Republik sein.
Und andersherum? Ist jede Republik notwendigerweise eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, also eine zwangsmitgliedschaftlich organisierte Personenvereinigung?
Was macht eine Republik zur Körperschaft des öffentlichen Rechts?
Ganz einfach: Zwangsmitglieder.
Jede Republik kann sich auf Grund der von ihr ausgeübten Staatsgewalt zur Körperschaft des öffentlichen Rechts erklären und die Bewohner des von ihr beherrschten Gebiets zu ihren Zwangsmitgliedern. Davon ist sie nicht weniger eine Republik – solange es ein Gremium gibt, welches das Staatsoberhaupt wählt und der Republik in ihrer jeweiligen inneren Verfassung Legitimität verleiht, ob diese Legitimität sich nun aus Freiwilligkeit oder aus Gewaltanwendung speist. Aber eine Republik ist nicht unweigerlich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts! Es ist eine mögliche innere Struktur einer Republik, nicht mehr und nicht weniger.
Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts strukturierte Republik. Aber die Quelle ihrer Hoheitsgewalt ist nicht das deutsche Volk. Es ist auch kein Rechtsstaat, denn es herrscht keine Rechtssicherheit, sondern öffentlich-rechtliche Willkür.
Übrigens:
Interessanterweise sah ausgerechnet Niccolo Macchiavelli (!) wesentliche Merkmale der von ihm bevorzugten Staatsform Republik in (nicht lachen jetzt, okay?):
– ihrer Freiheit von Willkür und Gewalt
– ihren Gesetzen, die dem Gemeinwohl dienen und für Sicherheit und Ordnung sorgen
– der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz
Das Gegenteil davon ist die Tyrannis. ^^
So, und was sah Macchiavelli als Hauptproblem der Republik? Den menschlichen Ehrgeiz. Er sagte, die Republik ist dann am besten, wenn sich der Ehrgeiz ihrer Menschen auf Expansion lenken läßt, damit im Inneren Ruhe herrschen kann.
Im Umkehrschluß bedeutet das, daß die Staatsform Republik am schlechtesten gewählt ist, wenn keine Möglichkeit zur Expansion besteht! Dann richtet sich der menschliche Ehrgeiz zwangsläufig nach innen. Eine an ihrer Expansion gehinderte (z.B. deutsche) Republik kann sich also durch den menschlichen Ehrgeiz nur in ihr Gegenteil verkehren: die Tyrannis.
Das wiederum heißt, daß die Bundesrepublik Deutschland von ihren „Vätern und Müttern“ vielleicht wirklich gut gemeint war angesichts der Umstände im Jahre 1949. Was die Bundesrepublik Deutschland aber unweigerlich in die öffentlich-rechtliche Tyrannis von heute führen mußte, war, folgt man Maestro Macchiavelli, die totale Blockierung ihrer Expansions- und damit Entfaltungsmöglichkeiten als Republik. Interessanter Aspekt, auf den ich im Leben nicht gekommen wäre.
Das wiederum heißt: Republik geht nur gut mit Krieg nach außen, sonst Krieg nach innen. Wer weder Krieg nach außen noch nach innen will, der sollte von der Staatsform Republik die Finger lassen, denn die Machtexpansion ist bei ihr strukturimmanent.
Für einen freiheitlich-souveränen Neuanfang in Deutschland halte ich die Staatsform Republik daher für ungeeignet.
————————
* Noch mal auf Deutsch: Die Bundestags- und Landtagsabgeordneten werden von hoheitlich rechtlosen Bundesbürgern in eine Funktion gewählt, die per Aufgabenbeschreibung mit Staatsgewalt verbunden ist. Sie beziehen die von ihnen ausgeübten Souveränitätsrechte nicht von den Deutschen, sondern von der Institution Bundestag bzw. Landtag.
Bin wieder da
Hallo, ich bin wieder online. Hatte mir drei Tage Internet-Abstinenz verordnet, nur um mir selbst zu beweisen, daß ich das durchhalte. 😉
Wir haben in der Zeit auch Nachwuchs bekommen – sieben Zwerge, i.e. Welpen.
Haager Landkriegsordnung in D nach 1945
Noch mal aus einem frühen Artikel von mir (März 2012):
„It has been judicially held in the case of Grahame vs. Director of Prosection (C.C.Cr.App., 1947, Vol. 3, p.168) that his power to legislate over the areas under his control is not limited by previously accepted international law as laid down in section 43 of the regulation respecting the Laws and Customs of War on Land annexed to the Hague Convention, 1907, and that these rules have no application to the present occupation of Germany .“
[Es ist bereits im Fall Grahame vs. Director of Prosecution (…) richterlich festgestellt worden, daß seine (des Britischen Militärkommandanten, d.Ü.) gesetzgeberische Vollmacht über die ihm unterstellten Gebiete nicht von früher anerkannten völkerrechtlichen Einschränkungen wie z.B. Abschnitt 43 der Haager Landkriegsordnung von 1907 beschnitten wird, sondern daß diese Vorschriften auf die gegenwärtige Besatzung Deutschlands nicht anwendbar sind.]
Wer immer sich also auf die Haager Landkriegsordnung beruft, um damit zu belegen, was die Alliierten in D machen dürfen oder nicht – das gilt nicht. Die Alliierten waren 1945 so berauscht von ihren eigenen Lügen, daß sie sie wohl selbst geglaubt haben. Eine der Lügen war, daß die Deutschen quasi kriegslüstern und verbrecherisch geboren werden und daß ein solches Verbrechervolk, das einen solchen abscheulich aggressiven Angriffskrieg beginnt, kein Recht hat, Völkerrecht für sich zu beanspruchen. Außerdem gingen sie davon aus, daß der deutsche Staat vernichtet war. Wenn ein Staat vernichtet war, fiel nach damaliger Auffassung der Völkerrechtssubjektstatus und damit jeder völkerrechtliche Schutz weg:
„Die bis zum Ende des 2. Weltkrieges vorherrschende Theorie besagte, daß die debellatio insofern von kriegerischer Besatzung zu unterscheiden sei, als sie mit dem Übergang der Souveränität auf die Besatzungsmacht einhergeht.** Nach dieser Theorie unterliegt die Situation der debellatio nicht den Beschränkungen des Besatzungsrechts, so daß die “besetzende” Macht absolut willkürlich mit der Bevölkerung des besetzten Territoriums verfahren kann. Dahingehend äußert sich auch Schwarzenberger, wenn er meint, daß, wenn die erloschene Entität weder den Regeln des Landkrieges noch irgendwelchem internationalen Gewohnheitsrecht unterliegt, ein Staat das Recht hat, den durch debellatio ausgelöschten feindlichen Staat unilateral zu annektieren, und daß dies die einzige Ausnahme vom Verbot der kriegerischen Annexion darstellt. Man sollte sich dabei auch ins Gedächtnis rufen, daß im Zusammenhang mit der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten nach dem 2. Weltkrieg, in Altstötter and others (Justice Trial), befand der US-Militärgerichtshof in Nürnberg, daß das Besatzungsrecht auf die Besatzung Deutschlands durch die Alliierten nicht anwendbar sei.“
Quelle (Zitat eigene Übersetzung)
So. Und als sich diese bequeme Meinung angesichts der im Dezember 1948 deklarierten (und gesetzlich beliebig einschränkbaren^^) UN-Menschenrechte nicht mehr halten ließ, wurde eben großzügig die Bundesrepublik Deutschland als Selbstverwaltung des unterworfenen Volkes gegründet – per Gesetz, dessen Grundzüge von den Alliierten vorgegeben war und das von den Alliierten nach schlappen drei Dutzend Korrekturaudienzen genehmigt wurde, bevor am Ende in den Landtagen der von den Alliierten per Proklamation gegründeten Länder darüber abgestimmt werden durfte. Und schnell mußte es am Ende gehen, denn die Russen hatten in Sachen tatsächliche Neugründung eines deutschen Staates als antikapitalistische (Verbot von Konzernen und Monopolen!) demokratische Republik mit echter, von Repräsentanten aller Deutschen befürworteten Verfassung die Nase vorn, da mußte man gegenhalten, bevor Deutschland dem kapitalistischen Lager entging!
Die Alliierten gründeten per Gesetz die neue Verwaltungsorganisation mit hoheitlichen Rechten. So etwas ist laut Definition eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auch wenn im Gründungsgesetz der Körperschaft behauptet wird, es sei ein Staat. Beim Monopoly-Spiel heißen die Zettel, die als Geld fungieren, auch Geld, obwohl sie natürlich genausowenig Geld sind wie die Bundesrepublik ein Staat ist, solange sie gleichzeitig in allen möglichen Publikationen den Anspruch erhebt, Körperschaft des öffentlichen Rechts („mit Staatsqualität“ ^^) zu sein.
Das mit dem Grundgesetz machten die Alliierten damals aber nicht, weil sie sich plötzlich wieder an die Haager Landkriegsordnung gebunden fühlten, sondern weil sie in der Weltöffentlichkeit dann doch lieber als fröhliche Befreier der Deutschen vom Hitlerfaschismus dastehen wollten, anstatt als gesetzlose Marodeure und Kriegsverbrecher. Und so ist es geblieben.
Man kann auf die Haager Landkriegsordnung pochen, klar. Aber das Recht auf dessen Anwendung müßten die Deutschen wohl erstmal vor einem internationalen Gericht erkämpfen.
About Care
(Entschuldigung, das muß auf Englisch raus:)
TO NOT CARE MEANS TO NOT HONOUR
TO NOT HONOUR MEANS TO NOT DESERVE
Das ist wieder mal mir selbst ins Stammbuch – falls da jemand auf andere Interpretationsmöglichkeitne kommen sollte.