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  1. 😉 Mir och! Zusatz oder alternativ: der Realität

    Zwergenfoto 😉

    Schoin Tach noch

  2. Bewusstsein ist die Programmiersprache des Jeder-gegen-jeden -Universums.

    Spaß beiseite, ich schreibe unter diesem Thema, wenn es gestattet ist.

    Ich habe mit meiner Kommune einen fruchtbaren Briefverkehr entfacht.

    Alles fing damit an, daß ich höflich anfragte, ob Satzungen meiner Stadt auf der Abgabenordnung fußen und wer haftet, wenn ich rechtsungültige Bescheide erhalte.

    Die Frage wurde einer Sacharbeiterin gestellt, und ihr Vorgesetzter hat das hier geantwortet:

    „…die Stadt XXXXX erlässt ihre Satzungen auf Grundlage der §§ 1 und 2 des Kommunalen Abgabengesetzes NRW (KAG NRW) in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW. Die Ihnen zu gehenden Bescheide sind gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3b KAG NRW in Verbindung mit § 119 Absatz 3 der Abgabenordnung nicht zu unterschreiben.“

    Da wird der Bürger mit Paragraphen überschüttet und soll in Demut vor soviel angedeutetem Fachwissen gefälligst versinken..*staun*

    Also wurde das hier von mir entgegnet:

    >Bei einer ersten Durchsicht der KAG Schriften stoße ich auf Abschnitte der Reichsabgabenordnung, was doch sehr bemerkenswert ist.

    Also basiert das KAG NRW auf der Abgabenordnung von 1977, respektive primär auf der Reichsabgabenordnung.

    Wenn dem nicht so ist, woher bezieht das KAG NRW seine Rechtssicherheit?

    *************************

    Im KAG NRW wird die Einschränkung von Grundrechten zitiert, aber….

    wenn das KAG NRW seine Ableitung aus der AO von 1976/7 gefunden hat, dann ist es eigentlich egal, ob im KAG Grundrechte eingeschränkt werden, da meines Wissens nach die AO gegen das Zitiergebot verstoßen soll.

    Ferner sehe ich eine Problematik mit dieser Behauptung:

    „Bescheide sind gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3b KAG NRW in Verbindung mit § 119 Absatz 3 der Abgabenordnung nicht zu unterschreiben“

    Nach meinem Kenntnisstand gilt das nur für elektronische Post, oder irre ich da?

    Mit der Bitte um Antwort und einen lieben Gruß in die Runde, Monika

  3. Es gilt auch für Massenschreiben. Ich meine zu erinnern, Massenschreiben beginnen bei 50 Stück. Kann grad nicht nachbuddeln. Such mal hier im Blog nach meinen Schreiben an die Richterin für Ordnungswidrigkeiten. Ich glaub, da hatte ich die entsprechenden Paragrafen genannt.

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