… ist die Quelle allen Übels in Deutschland, da es das Leben theoretisch abstrahiert, der Verfügungsgewalt der Menschen entzieht und es der Verfügungsgewalt der herrschenden Kaste unterstellt. Alles wird im römischen Recht in immer kleinere und abstrusere Bausteine zerfieselt und der Mensch mit seinen Lebensverrichtungen in immer kleinere Schubladen aufgeteilt.
Recht, das nicht einfach zu verstehen und nachzuvollziehen ist, ist kein Recht, sondern Entrechtung.
Ja, ich wiederhole mich. Aber die Einsicht ist wieder einmal besonders deutlich, weil ich mich in meinem eigenen Interesse mit dem idiotischen Abstraktionsprinzip und seiner Herkunft beschäftigen muß.
Meine Forderung für den Neuanfang:
Abschaffung des römischen Rechts in Deutschland. Dann werden all die Juristerei-Spitzbuben automatisch arbeitslos und die Menschen bestimmen wieder selbst, was in ihrer Gemeinschaft als Recht gelten soll.
Die EU ist das Konstrukt der römisch-katholischen Kleriker, speziell der Jesuiten, zum wiederherstellen des Römischen Reiches im gewandes des Heiligen römischen reiches deutscher Nationen, welches 1806 durch Nichtannahme der Krone zwar nicht untergegangen aber wegen mangelnder Führung nicht fortgeführt werden konnte. Es gilt in deutschen Landen und somit bald überall in der EU (jedenfalls geplant) folgendes Recht nach Aussage einer Proffessorin für römisches Recht an der Uni Jena: mittelalterliches deutsches Handelsrecht auf der Basis des römischen Rechts. Also ist das Heilige römische Reich deutscher Nationen vom Karl dem Großen (Verräter an den deutschen Stämmen) somit wieder seit 1934 bis 1945 aktiv gewesen durch das Reichskonkordat. Meiner Meinung nach ab 1945 besiegt und ab 1990 wiederauferstanden.
Interessant. Womit belegst du die von dir genannten Aktivitätsphasen?
Hat dies auf Haunebu7's Blog rebloggt.
Danke Waldapfel! Das musste mal gesagt werde!
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„Dann werden all die Juristerei-Spitzbuben automatisch arbeitslos und die Menschen bestimmen wieder selbst, was in ihrer Gemeinschaft als Recht gelten soll.“
Das haben aber auch schon andere gewußt:
„Denn ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Paßiones [Pressionen – Zwang, Nötigung] auszuführen, vor die kann sich kein Mensch hüten. Die sind ärger, wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind, und meritiren [verdienen] eine doppelte Bestrafung.“
1779 Friedrich II. König von Preußen (Friedrich der Große, der Alte Fritz, 1712 – 1786)
Als zimperlich war Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der „Soldatenkönig“, nicht gerade bekannt. Und ein Freund von Anwälten scheint er auch nicht gewesen zu sein, ließ er doch im Dezember 1726 eine Kabinettsorder verbreiten, man möge die windigen unter ihnen am besten gleich „ohne Gnade und Pardon aufhängen“. Kaum zu glauben, dass eine weitere Passage dieser Order bis heute nachwirkt: Da heißt es nämlich mit kaum zu überlesener Gehässigkeit: „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“ Das – so zumindest wird es immer wieder erzählt – ist einer der Gründe, dass Anwälte und Richter bis heute eine Robe tragen.
Karl der Große soll nicht mal eine Historische Figur gewesen sein.
^^
Genau auf dieses „ältere Wissen“ bezog ich mich mit der Wortwahl „Spitzbuben“, lieber Reiner.
Ab 1806 war das Heilige römische Reich deutscher Nationen nicht mehr handlungsfähig, dazu gibt es genug geschichtliche Quellen!
1934 wurde das Reichskonkordat unter A.H. mit Rom geschlossen! Fakt damit sind alle Deutschen unter römisches recht gefallen, siehe Heimatstaatsangehörigkeit der Bundesstaaten wurde abgeschafft.
Alles was nach 1945 betrifft sind Annahmen von mir!
aber das heilige römische reich deutscher Nationen ist ein Fakt
Die Geschichte muß noch viel mehr durchforscht werden und öffentlich gemacht werden!
Genauso die Deutsche Sprache – die Sprachverderbnis dank „Rechtschreibreform“ führt zum Unverständnis der Dinge.
Besonders wertvoll in diesem Zusammenhang – hier ehrenvoll erwähnt:
Erhard Landmann (Weltbilderschütterung)
http://gedankenfrei.wordpress.com/2008/12/03/weltbilderschuetterung/
http://www.fastwalkers.de/00000198670085403/index.html
1933-1945 war klar, Reichskonkordat. Meine Frage nach deinen Annahmen war genau darauf gerichtet, inwiefern es ab 1945 nicht mehr gültig gewesen sein soll, obwohl vom BVerfG 1957 anderes „festgestellt“ wurde. Und inwiefern es seit 1990 wieder gilt. Das sind deine Annahmen, schreibst du. Worauf stützt du die?
Sorry, aber Erhard Landmanns Thesen sind sprachwissenschaftlicher Blödsinn, der nur auf Leute Eindruck machen kann, die sich weder mit ideologiefreier Sprachwissenschaft noch mit Ethnographie etwas eingehender beschäftigt haben.
Ich kann über E. Landmann nicht gut sprachwissenschaftlich diskutieren.
Ich meine aber, seine Methode zu verstehen:
er ist Computer-/software-Praktiker und die klar strukturierten Methoden von daher wendet er an. Dies wird von ‚Geisteswissenschaftlern‘ (mit einer völlig anderen ‚Denke‘) so nicht leicht verstanden – die Denkweise ist eben zu verschieden.
Ich meine nur, er kommt zu überzeugenden Ergebnissen.
Vllt. ist eben auch nur die Wahrheit zu komplex, uzm sie gleich bei ihm umfassend richtig wiedergespiegelt zu sehen.
Inwiefern sollen computertechnische Methoden für die Beurteilung einer sprachwissenschaftlichen Problematik geeigneter sein als sprachwissenschaftliche bzw. direkt sprachvergleichende Methoden? Sprachen leben. Computer nicht.
Die Zweifel von Herrn Illig an 300 Jahren Zeitrechnung dürften von astronomischer Seite widerlegt sein. Mir ist nichts Beweiskräftigeres bekannt als die Mathematik des Universums. ^^
sie sind nicht geeigneter, sie sind anders:
Stringende klare Strukturierung;
einmal erklärte Sachverhalte werden im Folgenden einfach vorausgesetzt und nicht mehr wiederholt – so wie z.B. software-Module, in sich abgeschlossen und funktionell, nur noch verwendet werden.
Ich habe beobachtet, daß diese Methode von vielen nicht verstanden wird, ja sogar als willkürlich vermutet wird.
Das ist genau, was ich meinte. Computerdenke ist zwangsläufig 100% mechanisch aufgebaut. Sprachen sind dagegen lebendig und in ihrer Geschichte nur schwer verläßlich nachzuvollziehen. Sie sind gewissermaßen biologische Phänomene.
Mechanisches ist mit Lebendem nicht kompatibel. Mit mechanistischer Denkweise kann Leben nicht abgebildet werden.
Sprachen sind an eine Mehrzahl gemeinsam lebender Menschen gebunden und folgen deren Änderungen im Alltagsgeschehen. Dieser Vorgang ist ähnlich komplex wie das Leben selbst und nie vollständig zu erfassen, noch nicht einmal in der Gegenwart, geschweige rückwirkend über viele Generationen hinweg.
Deswegen kann da nur Quatsch rauskommen, wenn man Sprachen anhand starrer Computersoftware-Strukturen betrachtet. Das ist wie das Messen und Vergleichen von Pflanzenwachstum unter Ausblendung der Lebensumstände der beobachteten Pflanzen.
P.S.: Der beste Beweis sind immer noch Übersetzungscomputer. Beispiel „Drehkreuz“ vom Deutschen ins Englische. Wenn du einmal weißt, wieviele verschiedene Bedeutungen dieses deutsche Wort abhängig vom Kontext haben kann, dann weißt du auch, daß Übersetzungscomputer da nur raten können, welcher Kontext vorliegt. Meistens nehmen sie den häufigsten, der aber eben nur statistisch der häufigste Kontext ist. Glaub’s mir, Reiner. Ich kenn mich da echt aus. 😉
Falin hat 1991 oder 92 gesagt, dass die UDSSR gegenüber dem deutschen reich kapitulieren mußte.
Die Frage ist, welches hat er gemeint, garantiert nicht das von 1871! also kann es nur das römische sein
Originalquelle bitte. Das möchte ich mir selbst anhören. Mit Kontext. ^^
Und wie sieht es mit der Rechtslage für z. B. die Hundesteuer aus?
Hier ein paar Antworten auf Fragen an die Kommune und der Staatskanzlei:
**Es geht um die Hundesteuersatzung.
Laut Aussage beruht sie auf Grundlage der §§ 1 und 2 des Kommunalen Abgabengesetzes NRW (KAG NRW) in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW. Die zugehenden Bescheide sind gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3b KAG NRW in Verbindung mit § 119 Absatz 3 der Abgabenordnung nicht zu unterschreiben.
**Die Staatskanzlei wurde gefragt, auf welcher Grundlage das KAG NRW ruht.
Sehr geehrter Frau,
das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) ist ein Landesgesetz und in seiner Ursprungsfassung sowie allen weiteren erfolgten Änderungen vom Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen, dem nordrhein-westfälischen Landtag, ordnungsgemäß beschlossen worden. Die Gesetzgebungskompetenz des Landes, dieses Gesetz zu erlassen und ggf. zu ändern, ergibt sich aus dem Grundgesetz, insbesondere der Art. 70 ff. GG. Danach haben die Länder das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
Neben NRW haben auch alle anderen (Bundes-)Länder Kommunalabgabengesetze erlassen.
Seine Rechtssicherheit hinsichtlich der im einzelnen getroffenen Regelungen bezieht das KAG – wie jedes andere Gesetz auch – daraus, dass Gesetzesentwürfe – vor der Verabschiedung durch den Landtag – auch dahingehend geprüft werden, ob ihre Regelungen mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Im Übrigen gibt es gerade im Bereich der Kommunalabgaben eine umfassende Rechtsprechung. Diese gibt keinen Anlass zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des KAG.
Entgegen Ihrer Annahme basiert das KAG nicht auf der Abgabenordnung oder Reichsabgabenordnung.
Vielmehr verweist § 12 KAG auf diverse Paragrafen der Abgabenordnung und erklärt diese auch auf Kommunalabgaben für anwendbar. Hierbei handelt es sich i. d. R. um Verfahrensvorschriften. Die Abgabenordnung ist ein Bundesgesetz. Durch die Verweisung in § 12 KAG hat der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die im Einzelnen dort genannten Paragrafen der Abgabenordnung auf Kommunalabgaben Anwendung finden. Derartige Verweisungen in Gesetzen auf Regelungen anderer Gesetze sind durchaus üblich und zulässig.
§ 12 KAG enthält allerdings keine Verweisungen auf die Reichsabgabenordnung. Ihre diesbezügliche Vermutung betrifft möglicherweise den Wortlaut des § 12 Absatz 2 KAG:
“ Auf Kommunalabgaben sind ferner die §§ 1, 2, 8, § 10 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass in Satz 2 an die Stelle der Vorschriften der Reichsabgabenordnung die bisherigen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes treten, § 11, jedoch ohne die Verweisung auf die §§ 72 und 76 der Abgabenordnung, § 14, § 15 Abs, 1 und 3 sowie § 16 Abs. 1 des Artikels 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung in der jeweiligen Fassung entsprechend anzuwenden, soweit nicht dieses Gesetz oder andere Bundes-oder Landesgesetze besondere Vorschriften enthalten.“
In diesem Absatz wird auf bestimmte Regelungen des Artikels 97 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 14.12.1976 verwiesen. Dieser Artikel enthält Übergangsvorschriften, in denen in § 10 Absatz 1 das Wort „Reichsabgabenordnung“ vorkommt. § 12 Absatz 2 KAG besagt, dass u. a. dieser § 10 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass an die Stelle der Vorschriften der Reichsabgabenordnung die bisherigen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes treten.
Es wird also keinesfalls in § 12 KAG auf die Reichsabgabenordnung verwiesen.
Die Ihnen von Ihrer Kommune gegebene Aussage, wonach Abgabenbescheide nach dem KAG gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 3 b KAG i. V. m. § 119 Absatz 3 der Abgabenordnung nicht zu unterschreiben sind, entspricht der Rechtslage. § 119 Absatz 3 Abgabenordnung ist auf Kommunalabgaben anzuwenden (s. § 12 KAG) und bestimmt in den Sätzen 1 und 2: „Ein schriftlich oder elektronisch erlassener Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen. Ferner muss er die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten; dies gilt nicht für einen Verwaltungsakt, der formularmäßig oder mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird.“
Mit freundlichen Grüße
** Wenn nun auf Teile der AO verwiesen wird und die AO wegen Zitiergebot nichtig ist, dann folgt daraus?
Wer nicht schreibt, hat sich mit Unrecht abgefunden.
Hundesteuer zu erheben, liegt voll und ganz im Ermessen der Gemeinde. Damit ist es eine rein kommunale Entscheidung, auch wenn die Ermöglichung dieser Entscheidung von einem BRD-Gesetz ausgeht. Es ist keine Umsetzung einer bundesdeutschen Vorgabe, sondern lokalpolitische Entscheidung.
Ich finde es sehr nett, wie ausführlich man dir geantwortet hat. Das Argument mit dem nicht eingehaltenen Zitiergebot wird immer wieder gern einfach ignoriert. Die unteren Verwaltungsränge sind mit verfassungsrechtlichen Rechtsfragen überfordert, und ein ordentlicher Rechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art ist bis heute nicht definiert, so daß die Einhaltung des Grundgesetzes durch die Bundesrepublik von niemandem effektiv eingeklagt werden kann. Es gibt quasi keinen Rechtsanspruch auf Einhaltung des Grundgesetzes seitens der allein durch das Grundgesetz existierenden BRD. Nur einer von vielen Logikbrüchen im aktuellen status quo.
Da schreibt mir ein guter Freund hier zu der Diskussion:
WWarum beschäftigst Du dich mit solchen Dingen??? Ich habe das schon öfters geschrieben. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen ist durch den Einfluss der Gliedstaaten die sich berufen führten eine Republik zu errichten von Innen uns Außen zerstört und von Kaiser Franz II am 6. August 1806 offiziell durch ihn aufgelöst und verkündet, das die Macht wieder den Fürsten, Herzögen und Königen der Gliedstaaten übertragen worden ist.
Der dann nach den Befreiungskämpfen und der Revolution 1848/49 entstandene Norddeutsche Bund aus dem 1871 das Deutsche Reich entstand, folgte nicht mehr dem Römischen Recht, sondern schuf sich aus dem Recht, das sich bis dahin bewährt hatte ein von der Kirche unabhängiges Recht, das später als Bürgerliches Gesetzbuch eingeführt wurde. Dieses Recht hat mit dem Römischen Recht nichts mehr gemein und befreite den Menschen vom Einfluß des Handelsrechts und von dem Kirchenrecht.
Das ist auch der Grund warum wir dahin zurück sollten, man könnte sagen, „Zurück in die Zukunft“ die Bismarck’sche Kulturrevolution kam einfach 150 Jahre zu früh.
Man sollte sich nicht mehr in das Kirchenlehen pressen lassen, da die Kirche als Lehensgeber nicht garantieren kann, das sie nicht unterwandert und missbraucht wird. Einem Kaiser und König, der nicht mehr Lehensgeber ist, sondern nur noch die begrenzende Gewalt (Prärogative) darstellt (konstitutionelle Monarchie) ist wohl die bessere Wahl.
Wenn Du was aus Bundesstaaten wie Sachsen und Bayern, die Hochburgen der Republik und parlamentarischen Diktaturen nach französischen Vorbild ließt, immer mit der gewissen kritischen Haltung, sie sind schließlich verantwortlich für die mehrfache Zerstörung der freiheitlichen Ordnung der Deutschen Nationen. Sie waren es die nach der Befreiung der Deutschen Völker von der Unterdrückung durch die Monarchie versuchten ein Gesamtdeutschland als Republik zu erreichten. Sie sind maßgeblich mitschuld an der Unterwanderung des Bundesrath und Reichstag im Kaiserreich und die Verfassungsänderung am 28. Oktober 1918 um endlich ihre Deutsche Republik zu bekommen.
Es ist ein ewiger Kampf derer die eine Parteidiktatur wollen und denen die ein freiheitliches System mit selbstbestimmten Menschen wollen.
Ich habe die Befürchtung, das Erstere gewinnen werden, weil es zu viele gibt, die keine Verantwortung übernehmen wollen und lieber eine Obrigkeit wünschen die alles regeln. Jeder versucht vom Kaiserreich nur das Schlechte zu suchen, und es zu diskreditieren um nicht wirklich in die Verantwortung für sich und seine Sippe gehen zu müssen, so philosophiert man sich die Diktatur und den Imperialismus schön und bleibt einfach untätig und selbstzufrieden lieber Sklave.
Ich verstehe euch alle nicht mehr…, das Heilige Römische Reich wurde vom österreichischen König der auch der Kaiser war offiziell aufgelöst, jeder der das zurück will, muß sich auch wieder der Katholischen Kirche unterstellen und somit auch dem Kanonischen Recht.“
„Immer wieder werde ich von Menschen angefeindet weil ich behaupte, dass das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen durch den Rechtsakt des Kaisers aufgelöst worden ist. Sie behaupten, das der Kaiser da seine Kompetent überschritten hat. Wenn das so gewesen wäre, dann hätten die Gliedstaaten 1815 im Wiener Kongress die Möglichkeit gehabt das Rech fortzuführen, was nicht passierte. Einzelstaaten einigten sich 1815 auf dem Wiener Kongress eindeutig auf die Auflösung.“
Ah, auf diese Meinung lege ich Wert. Aber wie kann es sein, daß er übersieht, daß das eigene Recht des Deutschen Kaiserreichs sich in seiner Grundstruktur am römischen Recht orientierte und bis heute orientiert? Es war von Anfang an einer der schwerwiegendsten Kritikpunkte am neu eingeführten Bürgerlichen Gesetzbuch, daß es dem tradierten Rechtsempfinden der Deutschen nicht gerecht wird, weil es nicht den germanischen, an der Gemeinschaft orientierten Rechtsprinzipien folgt, sondern das von der römischen Kirche u.a. im deutschen Sprachgebiet über die Jahrhunderte aufgepfropfte römischen Recht mit seinem weltabgewandten Abstraktionswahnsinn zur Grundlage hat.
Der menschenbefreiende §1 BGB kann nicht genug gewürdigt werden, das ist richtig. Aber das BGB ist nicht der Weisheit letzter Schluß.
Das sagt er auch nicht, das das BGB der Weisheit letzter Schluß ist, er sagt immer, die Kulturrevolution hat grade erst begonnen, (für Menschen gilt nur §1-§20BGB), und man hat sie uns nicht zu ende führen lassen, was ja auch richtig ist. (Auch damals wußten die meisten Menschen nicht was für eine Macht ihnen das BGB in die hand gelegt hatte.)
Ich hake da aber nochmal nach, was eigenes kann ich dazu nicht schreiben weil ich da nicht bewandert bin.
Sein Kommentar zu deiner Antwort:
„Alles Recht, auch das Völkerrecht hat seine Wurzeln im Römischen Recht. Es hieß ja nicht umsonst „Heiliges Römisches Reich Deutscher Nationen“ Ich weiß nicht was an dem BGB schlecht ist??? Versuch das mal raus zu bekommen. Es gibt nur 20 Paragraphen für Menschen, der Rest ist vereinfachtes Handelsrecht welches jeder Viertklässler verstehen kann.“
weiter:
„Emanzipierte Frauen kommen im BGB Recht ein wenig schlecht weg, denn die Familie steht da im Vordergrund und das könnte man ja an die Moderne anpassen, wobei ich lieber die Familie hoch halten würde.“
Ich schließe mich da zeitgenössischen Kritikern wie z.B. Otto von Gierke an:
Das sind genau meine Kritikpunkte. Es sind starre Formalien einer angeblichen rechtlichen Gleichstellung, die tatsächlich weder die Interessen der Gemeinschaft berücksichtigt noch dem Individuum in seiner realen individuellen Verschiedenheit gerecht wird. Die Menschen haben keine Möglichkeit, das Recht aus ihren sich ändernden Lebensumständen heraus ihren Rechtsbedürfnissen anzupassen. Es ist nicht ihr lebendiges Recht, es ist ihnen vorgesetztes, in Abstraktion erstarrtes und ihrer Denkweise fremdes Recht, auf dessen Gestaltung sie keinen Einfluß haben und das sie nicht verstehen, weil es mit ihrem Leben und ihrem Gerechtigkeitsempfinden nichts zu tun hat. Es öffnet dem gemeinschaftszerstörenden Egoismus Tür und Tor, weil es abstrakte „Sachverhalte“ und „Tatbestände“ betrachtet anstatt Menschen als Bestandteil ihres sozialen Geflechts. Nicht Gerechtigkeit ist Ziel des „deutschen Rechts“, sondern Berechenbarkeit.
Man kann das Leben aber nicht mit Hilfe von abstrakten, letztlich mechanisch angewandten „Modulen“ berechnen oder gar abbilden. Da hätten wir den Zirkelschluß zur Diskussion weiter oben, wo es allen Ernstes für möglich gehalten wird, lebendige Sprachen mit Hilfe von Computersoftware-Strukturen angemessen zu interpretieren.
Und weil das nicht möglich ist, liegt die ganze tatsächliche Macht der Rechtsgestaltung heute bei den Richtern. Deshalb haben wir einen auf Richterrecht aufgebauten staatlichen Machtapparat. Deshalb ist es möglich, daß tagtäglich nicht etwa irgendein Recht gilt, sondern nur der von der Juristenkaste durchgesetzte politische Wille der Finanzelite, welcher auf die endgültige und weltweite Zementierung ihrer Macht abzielt.
weiter:
„Wer sich der Meinung von Otto Friedrich von Gierkes anschließt, der scheißt auf die Freiheit des Individuums und zerstört die Familie.
In anderer Hinsicht klingt Gierkes Ansatz noch heute im BGB nach. § 26 II 1 Hs. 2 BGB spricht davon, der Vereinsvorstand habe die „Stellung eines gesetzlichen Vertreters“. Der Gesetzgeber wollte dadurch eine Entscheidung vermeiden zwischen der aus Gierkes Verständnis heraus zwingenden Einsicht, dass Gesellschaften selbst durch Organe handeln (Organtheorie), und der auf das römisch-rechtliche Verständnis insbesondere v. Savignys aufbauenden Ansicht, dass dem Gesellschafterverband lediglich das Handeln der Gesellschafter zugerechnet werde (Vertretertheorie).
Siehe auch den Artikel zur Juristischen Person. Quelle:
Otto von Gierke – Wikipedia
de.wikipedia.org
Ich bin lieber Natürliche Person und handele selbst.“
„Wer sich der Meinung von Otto Friedrich von Gierkes anschließt, der scheißt auf die Freiheit des Individuums und zerstört die Familie.“
Da disqualifiziert sich jetzt aber jemand ein wenig.
Ich schrieb nicht, ich schließe mich allen von Otto von Gierke vertretenen Standpunkten an, sondern ich bezog mich ziemlich unmißverständlich (dachte ich jedenfalls) auf die anschließend zitierten Äußerungen von ihm, die ich für richtig halte.
Die grundsätzliche Freiheit des Individuums Mensch durch §1 BGB ist nur zu begrüßen. Wo hätte ich das bestritten? Aber nicht seine Abstrahierung zum leb- und emotionslos Handelnden. Genau das aber passiert leider, wenn Paragrafen keinen Raum lassen für das natürliche Leben der natürlichen Person mit seinen sozialen Implikationen und Emotionen.
Ich bin auch lieber natürliche Person und handele selbst – aber eingebunden in das soziale Netzwerk meiner Gemeinschaft. Nach der Befreiung des Individuums muß seine bewußte Hinwendung zur Gemeinschaft erfolgen – wenn die Menschheit Bestand haben soll. Schrankenlos ausgelebte Freiheit des Individuums kann meiner Ansicht nach nur im Untergang der belastbaren Gemeinschaft und damit der sozialen Überlebensgrundlage der Menschheit enden.
Ist es anerkannt, Natürliche Person zu sein oder bedarf es dazu einer Legitimation, einer Proklamation?
Das Reichskonkordat
Während der Weimarer Republik hatte es lange, aber ergebnislose Verhandlungen des Deutschen Reiches über ein Konkordat mit dem Vatikan gegeben. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten begannen bereits Anfang April 1933 auf Initiative Adolf Hitlers hin erneut Gespräche. Für den Vatikan nahmen der langjährige päpstliche Nuntius in Berlin Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., und der ehemalige Vorsitzende der Zentrumspartei, Ludwig Kaas, an den Verhandlungen teil. Vizekanzler Franz von Papen führte die Gespräche auf deutscher Seite.
Hitlers Interesse an dem Reichskonkordat war machttaktischer Natur: Es diente mehr der propagandistischen Beschwichtigung der weitgehend ablehnend eingestellten katholischen Bevölkerung als einem wirklichen politischen Ausgleich zwischen Nationalsozialismus und Katholizismus. Die einflussreiche Stellung der katholischen Kirche, die in den letzten Jahren der Weimarer Republik vielfach als Kritikerin des Nationalsozialismus aufgetreten war, sollte so geschwächt werden. Ein weiteres bestimmendes Motiv war, die internationale Isolierung Deutschlands nach der Machtübernahme zu durchbrechen. Als internationales Abkommen trug das Konkordat zur Reputation des NS-Regimes im Ausland bei und war damit ein wichtiger erster Erfolg der nationalsozialistischen Außenpolitik. Der Vatikan erhoffte sich von dem Konkordat einen gewissen Schutz der katholischen Kirche vor der Gleichschaltung und rechtfertigte seinen Schritt außerdem mit dem eindeutigen Antibolschewismus des NS-Regimes.
Das Konkordat wurde am 20. Juli 1933 in Rom unterzeichnet und mit seiner Ratifizierung am 10. September rechtskräftig. In ihm sicherte das Deutsche Reich der katholischen Kirche in Deutschland innere Autonomie und die ungehinderte Verbreitung ihrer Schriften zu. Es garantierte die Freiheit des Bekenntnisses und seine öffentliche Ausübung. Außerdem stellte es das Eigentum der Kirche und die katholischen Bekenntnisschulen unter Schutz. Das Konkordat schloss jedoch für alle katholischen Geistlichen und Ordensleute die Mitgliedschaft in politischen Parteien oder die Tätigkeit für Parteien aus. Kirchliche Organisationen mussten sich auf religiöse, kulturelle und karitative Aufgaben beschränken. Die Bayerische Volkspartei (BVP) und die Zentrumspartei, die Stützen des politischen Katholizismus in der Weimarer Republik, hatten sich zu diesem Zeitpunkt bereits selbst aufgelöst, um dem drohenden Verbot zuvorzukommen.
Bereits im Herbst 1933 wurde klar, dass das Deutsche Reich sich nicht an das Abkommen halten würde. In den folgenden Jahren waren das katholische Verbands- und Pressewesen einer Vielzahl einschränkender staatlicher Maßnahmen ausgesetzt. Von 1935 bis 1937 steigerten diese sich zu den Verfolgungen katholischer Geistlicher in den Devisen- und Sittlichkeitsprozessen. Die Enzyklika „Mit brennender Sorge“, mit der Papst Pius XI. (1857-1939) 1937 gegen die Konkordatsbrüche protestierte, konnte die zahlreichen Verhaftungen und Ausweisungen katholischer Geistlicher nicht stoppen.
(cp)
(Quelle: http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/aussenpolitik/reichskonkordat/)
Vorweg: Ich bin kein Hitler-Fan, aber auch nicht gegen ihn. Und das aus dem einzigen Grund, daß ich zu seiner Zeit nicht gelebt habe und mir folglich auch kein Urteil bzw. eine Meinung (=Emotionen) erlauben kann.
Das einzige, woran ich mich bei meinen Aussagen zu dieser Zeit orientieren kann, sind Fakten!
Einer dieser Fakten ist, daß Adolf Hitler der erste wahre Demokrat in Deutschland gewesen ist!
Das sogenannte „Ermächtigungsgesetz“, welches, ohne daß man darüber Gift und Galle versprüht, schon vorher mehrfach von früheren „Führern“ der sogenannten Weimarer Republik und auch von den früheren „Führern“ der allierten „Befreier“ in ihren eigenen Ländern Anwendung fand, wurde von der NSDAP nicht nur, wie es bisher üblich war, im Reichstag abgestimmt und beschlossen, sondern anschließend dem gesamten deutschen Volk zur Abstimmung vorgelegt!
Hätte sich das Volk dagegen entschieden, wäre das Gesetz nicht zur Anwendung gekommen, so die Bedingungen von Adolf Hitler!
Mit weit über 90-prozentiger Wahlbeteiligung und über 90-prozentiger Zustimmung wurde das „Ermächtigungsgesetz“ für 1 Jahr vom Volk angenommen!
Nach diesem Jahr wurde wieder vom Volk über die Verlängerung abgestimmt und vom Volk angenommen.
Durch diese direkteste Form der Demokratie durch eine VOLKSABSTIMMUNG wurden sämtliche evtl. existierenden Verfassungen suspendiert und alle beschloßenen Gesetze nicht nur geltendes, sondern GÜLTIGES Recht!
Dazu gehört auch das Reichsbürgergesetz, welches die deutsche Kleinstaaterei aufhob und die Deutschen zu einer einzigen, zusammengehörenden Nation zusammenschloß!
Die Deutschen in einer zusammengeschloßenen und an einem Strick ziehenden Nation, das war (Quatsch: IST!, wenn wir das nur endlich mal wieder täten.) der Albtraum für die unter zionistisch geführten Marionettentheater agierenden Nationen Frankreichs, Engellands und Nordamerikas.
Noch einmal: die Abschaffung der einzelnen und gegeneinander ausspielbaren Bundesstaaten geschah durch eine VOLKSABSTIMMUNG!
Was ist daran undemokratisch?
Bitte alle mal die Umerziehungsbrillen ablegen!
Es hilft.
Die natuerliche Person ist im juristischen und verwaltungstechnischen Sprachgebrauch systematisch umgedeutet worden. Es wird nur noch eine durch Geburt entstandene Person darunter verstanden, nicht mehr ein Mensch mit uneingeschraenkten Rechten. Da diese Umdeutung allgegenwaertig ist, muss man sich schon ausdruecklich und offiziell davon distanzieren, um den Status, den man fuer sich beansprucht, klarzumachen.
Nanü, haben Deine Hundis die Umlaute gefressen?
Liebe Grüße
Nein, ich mußte unter erschwerten Bedingungen tippen, weil Männel Rugby online guckte und ich sei englisch eingestelltes Netbook oder wie das Ding heißt ausweichen mußte. War mühsam und ich hab es schnell wieder gelassen.
Über diese Infos war ich erstmal so baff, daß ich nicht gleich geantwortet habe. Woher hast du das mit den Volksabstimmungen zum Ermächtigungsgesetz? Welche Volksabstimmungen genau meinst du? Die vom 12.11.1933 (Austritt aus dem Völkerbund) und 19.08.1934 (Bestätigung Hitlers als Staatsoberhaupt)? Oder waren da noch andere, zu denen die Infos zu gut versteckt sind, daß ich sie auf die Schnelle gefunden hätte?
Falls du diese beiden Abstimmungen meinst, finde ich es etwas kühn zu behaupten, bei diesen Volksabstimmungen sei über Ja oder Nein für das Ermächtigungsgesetz entschieden worden.
Nachtrag zum BGB:
Rechtsvergleich Romanischer Rechtskreis
Sorry, ich war (und bin noch) ein bißchen im Urlaub und verreist (Ruhpolding).
Du bist schon auf der richtigen Spur.
23.03.1933 Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich
01. bzw. 02.08.1934 Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs
19.08.1934 Volksabstimmung auf ausdrücklichen Wunsch von Adolf Hitler, ob dieses den Erfolgen seines seit dem 23.03.1933 Wirkens zustimmte und ihn als neuen „Führer des Reiches“ (bis 1918 hieß sowas noch Kaiser) auch haben wollte.
Adolf Hitler war mit List und durch Ausnützung eines Notparagrafen am 23.03.1933, was eine quasi Suspendierung der Verfassung bedeutete, in eine fast unbeschränkte Machtposition gekommen. Anstatt diese aber zur eigenen (oder der von Lobby-Gruppen!) „Bereicherung“ auszunutzen, wirkte er im Sinne seines deutschen Volkes mit soviel Erfolg, daß dieses ihm ein beispielloses Mandat über Deutschland zu treuen Händen übergab:
Wahlbeteiligung:95,65 %
Ja-Stimmen: 89,93 %
Nein-Stimmen: 10,07 %
„Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs.
Vom 1. August 1934.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung von dem Zeitpunkt des Ablebens des Reichspräsidenten von Hindenburg in Kraft.
Berlin, den 1. August 1934.“
„Beschluß der Reichsregierung zur Herbeiführung einer Volksabstimmung.
Vom 2. August 1934.
Entsprechend dem Wunsche des Führers und Reichskanzlers beschließt die Reichsregierung, am Sonntag, dem 19. August 1934, eine Volksabstimmung über das Reichsgesetz vom 1. August 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 747) herbeizuführen
„Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter.“
und beauftragt den Reichsminister des Innern mit der Durchführung dieses Beschlusses.
Berlin, den 2. August 1934.“
Abstimmungsfrage:
„Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter.
Stimmst Du, Deutscher Mann, und Du, Deutsche Frau, der in diesem Gesetz getroffenen Regelung zu?“
Wie man sieht, wurde das Volk zur Führung durch eine ganz bestimmte Person, und nicht durch ein ganz bestimmtes Amt, gefragt, der anschließend wie ein Souverän schalten und walten würde können.
Man kann für oder gegen die Politik Adolf Hitler´s sein, gewisse Dinge gut und andere Dinge schlecht und grausam finden, aber er hat nie für seine eigenen Interessen gehandelt, sondern immer nur so, wie er dachte, daß es für das deutsche Volk am besten ist.
Ich möchte noch einmal betonen, daß das hier keine Glorifizierung seiner Person ist und ich auch keine persönliche Meinung dazu wiedergebe, sondern eine Betrachtung von offenkundigen Tatsachen.
WANN hat jemals jemand so eine rückhaltlose Zustimmung zu seiner bisherigen und durchgeführten, also erlebten und nachprüfbaren, Politik erfahren?
Und es spiegelt eine der negativen Eigenschaften der Deutschen wider:
sie sind obrigkeitshörig!
Und wie sind die Deutschen obrigkeitshörig geworden? In erster Linie durch das Christentum, das den Hang der Deutschen, „Treue“ zu zeigen, gegen sie richtete. Und durch den 30jährigen Krieg, der die deutschen Völker derart traumatisierte, daß sie sich danach quasi jedem zu Füßen warfen, der ihnen einigermaßen Sicherheit vor Wiederholung dieses Traumas versprach. Jede dennoch erlebte Wiederholung des Traumas (Weltkriegsniederlagen) programmiert die Unterwürfigkeit noch nachhaltiger ein.
Korrekt und sehr gut erkannt!
Und wenn jemand diesen „Job“ auch wirklich ernsthaft und gut macht, dann ist dagegen auch garnichts einzuwenden.
ABER, wenn ganz offenkundig diese „Eliten“ gegen dieses nachfühlbare Interesse der Menschen handeln, warum verbleiben sie dann unter deren Ägide und wählen sie auch noch?
Andere Völker gehen auf die Straße!
Jüngere Beispiele:
Boliviens Wasserkrieg: http://terraherz.at/2013/03/24/bolivien-hat-wasserkrieg-gewonnen-24-03-2013-die-anderen-nachrichten/
Oder das persische Volk, welches den despotischen Schah Reza Pahlavi verjagt hat.
Oder die Franzosen, die einfach mal das ganze Land bestreiken.
Oder die Ostmärker: https://www.youtube.com/watch?v=fPdbKWenlI8
usw.
Was muß man den Deutschen noch antun, damit auch diese mal anfangen, zu reagieren?
Öhm, welchen Reza Pahlavi meinst du? Und welchen Aufstand des persischen Volks gegen ihn? Wann hätten sie ihn verjagt? Das waren doch wieder einmal die Briten, weil er im II. Weltkrieg die iranische Neutralität nicht aufgeben wollte (britische Nachschublinie durch den Iran)? Persien interessiert mich sehr, schon wegen seiner herrlichen Kulturtradition, in der viel Indogermanisches noch durchschimmert.
Die sogenannte „Islamische Revolution“ von 1979.
Sehr beißend hat das Volker Pispers beschrieben:
Ab Minute 03.20
Viel Spaß dabei, es lohnt sich anzugucken
hallo fw
wie kann man denn das interpretieren?
„«MOTU PROPRIO»
…
ÜBER DIE GERICHTSBARKEIT DER RECHTSORGANE DES STAATES DER VATIKANSTADT
IM BEREICH DES STRAFRECHTS
…
5. Falls in anderen Staaten in derselben Sache vorgegangen wird, kommen die im Staat der Vatikanstadt gültigen Normen über die konkurrierende Gerichtsbarkeit zur Anwendung.“
http://www.vatican.va/holy_father/francesco/motu_proprio/documents/papa-francesco-motu-proprio_20130711_organi-giudiziari_ge.html
lg !
Wenn die Strafverfolgungsbehörden in einer Strafsache vorgehen (ermitteln, urteilen und vollstrecken, denke ich), in der auch die Vatikan-Behörden vorgehen, dann gilt für diese Situation, was der Vatikan für solche Situationen (=konkurrierende Gerichtsbarkeit) festgelegt hat. Was immer das sein mag.