Ziel des römisch geprägten „deutschen Rechts“ ist nicht Gerechtigkeit zugunsten der Menschen, sondern Berechenbarkeit zugunsten der Finanzwirtschaft. Wo „Rechtssicherheit“ herrscht, wird investiert und winken damit Profite. Wo die Interessen der Menschen den Interessen der Finanzwirtschaft jederzeit „überraschend“ in die Quere kommen können, wird nicht investiert und Profit entgeht.
„Wie kann man denn nur was gegen Rechtssicherheit haben?!“ kommt jetzt sicher die entsetzte Frage.
Ich hab ja gar nichts gegen Rechtssicherheit an sich. Aber es kommt schon auch darauf an, was man unter Rechtssicherheit versteht.
Wenn es Rechtssicherheit für Kapital ist, hab ich was dagegen. Wir sehen ja gerade, wohin das führt.
Wenn es Rechtssicherheit für die menschlichen Gemeinschaften ist, bin voll und ganz dafür. Das hatten wir schon über tausend Jahre nicht mehr.
Rechtssicherheit bestünde z.B. auch mit einfach formulierten, für jeden verständlichen Rechtsgrundsätzen, die nach „Recht und Billigkeit“, also nach streng angewandten Regeln und natürlichem Rechtsempfinden innerhalb der jeweils betroffenen Gemeinschaft durchgesetzt werden.
Klassisches Beispiel für einfach, leicht verständliche Rechtsgrundsätze wären die 10 Gebote der Bibel.
Traditionelle, sich aus dem germanischen Recht ableitende Rechtsprinzipien findet man heute noch im angelsächsischen Common Law. Nicht umsonst sagt man schon ziemlich lange, das englische Recht sei germanischer als das deutsche. Dazu gehört z.B. die Nichtexistenz des öffentlichen Rechts. Es gibt nur Privatrecht. Die Staatsbeamten haften privat für im Staatsdienst begangenes Unrecht an einem „Privatmenschen“ (Aus gutem Grund weiß das heute kaum ein Brite …). Und das Personalitätsprinzip, das die Grundlage des Fehlens von öffentlichem Recht ist. Wer nicht persönlich unterworfen war, der war auch nicht persönlich verpflichtet. Wenn das keine Rechtssicherheit für den einzelnen Menschen und seine Gemeinschaft, was dann?
Und genau wegen dieser Rechtsicherheit vermuten wir, Renate und ich, daß sich die Kommunen und auch die „Finanzbehörden“ irgendwie firmiert haben. Zu dem Bereich Kommunen erhielten wir diese Antwort:
Sehr geehrteFrau xxxxxxxxxxxxxx,
Ihr Faxschreiben vom 14. Mai 2013 habe ich erhalten. Sie fragen, warum die Stadtverwaltung xxxxxxxxxx auf der Webseite http://www.upik.de als „Firma“ angezeigt wird.
Bitte lassen Sie mich vorausschicken, dass es sich bei der UPIK-Plattform nicht um ein staatliches sondern ein gewerbliches Informationsangebot handelt. Die Betreiberin, eine GmbH, bezeichnet ihre Plattform als „Schlüssel zur weltweit eindeutigen Zuordnung von Geschäftspartnern“. Geschäftspartner können sowohl Unternehmen der Privatwirtschaft als auch öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie z. B. Gemeinden sein. Letztere sind in aller Regel keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs und daher nicht berechtigt, eine Firma zu führen. Dass die Webseite die Bezeichnung „Stadtverwaltung Hamm“ in ihrer Suchmaske im Feld „eingetragener Firmenname“ anzeigt, mag daher unbefriedigend erscheinen. Besondere Bedeutung sollte dem nicht beigemessen werden. Die Maske verzichtet offenbar aus Vereinfachungsgründen auf rechtliche Differenzierungen.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Das ist ja ganz nett geschrieben, aber warum sind dann Finanzbehörden ebenfalls gelistet?
Eine Finanzbehörde hat es nun wirklich nicht nötig, sich bei der UPIK zu melden.
Leider kann ich eine bestimmte Datei im Moment nicht finden. Kürzlich kam etwas von DEUWW, die BISNODE UPIK würde nur auf Wunsch hin, Firmen eintragen und mache das nicht von sich aus.
Nun, wird das gemacht, um das Personal abzusichern? Wohl kaum, eher die Dienststelle.
Nur, vor wem müssen sich denn dann „kommunale Firmen und Finanzbehörden“ schützen?
Wer könnte denen sonst gefährlich werden und warum?
Um Rechtsicherheit sich zu bemühen, gilt wohl nur für denjenigen, der die wenigsten „gewehrlichen“ Argumente hat?
Einen sonnigen Sonntag in die Runde, es hat 09:00 Uhr geschlagen…
Ich habe es gefunden…
Klicke, um auf DNB_Bestaetigung_11062013.pdf zuzugreifen
Bisnode bestätigt
Teilkopie
…Bisnode D&B sammelt Daten zur Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit von ausschließlich Firmen. Unser Ziel ist es, Unternehmen vor Forderungsausfällen und Insolvenzen zu schützen.
Unsere Datenbank enthält laufend aktualisierte Informationen zu mehr als 4,7 Mio deutschen Firmen und rund 200 Mio. Unternehmen weltweit.
Kopie…Bezugnehmend zu Ihrer Rückfrage ist anzumerken dass es sich hierbei um eingetragene Unternehmen, sowohl als auch um Gewerbetreibende, Einzelkaufmänner, Freiberufler und ähnliches handelt. Inkasso gehört nicht zu unseren Aufgabengebieten…
Ich sehe das anders, da die Briten sich bis heute noch nicht verfasst haben, herrscht dort absolute Willkür.
So kann das Kapital mit den Briten und über die Briten in die ganze Welt machen was es will – sich selber und alle anderen auf der Welt unter die Finanzherrschaft stecken, da sie keine Grenzen kennen.
Wer nicht verfasst, bis hier hin und nicht weiter, bei dem gibt es auch keine Grenzen.
Deren Common Law of the Land ist so wie ich das begreife wie bei uns mit der Menschenwürde im GG. Je nach Gusto einschränkbar und erweiterbar, so wie gesetzl. Grenzwerte chemischer Rückstände in der Nahrung je nach Umstände angepasst werden und die Menschenwürde damit auch.
Nach welchem Recht werden denn die neuen EU Finanzverträge gestaltet? Nach angelsächsischem Recht. Und warum?
Wo habe ich geschrieben, das angelsächsische Rechtssystem an sich oder gar deren staatliche Verfaßtheit insgesamt sei ein Vorbild für uns?
Ich schrieb, dort findet man im Common Law noch Rechtsprinzipien, die auf die im Frühmittelalter eingewanderten germanischen Sachsen zurückgehen und an denen man sich daher orientieren könnte. Nicht mehr und nicht weniger meinte ich auch.
ich hab daraus pauschal lesen können, das britische Recht is reine Privatangelegenheit und das ist gut so.
Nee, das Common Law ist reine Privatangelegenheit. Aber nicht alles in England ist Common Law. Es gibt da auch jede Menge Gesetze, und die haben mit dem traditionellen Common Law nicht direkt zu tun, sondern basieren nur darauf. Das ist wie mit dem römischen Recht, das mit unseren Gesetzen direkt nix zu tun hat, sondern unsere Gesetze basieren nur darauf. Nur, daß das Common Law im angelsächsischen Raum noch aktiv ist, das römische Recht bei uns aber nicht mehr als offizielle, parallele Rechtsschiene existiert. Sonst hätten wir an den Gerichten besondere Kammern, in denen nach römischem Recht Urteile geklagt und geurteilt wird. ^^
Moin Moin,
zunächst mal möchte ich Dir, Freewoman, Respekt und Hochachtung für Deinen Einsatz zollen. Mögen Deine Kräfte nicht erlahmen.
Zum Thema habe ich folgendes gefunden:
„Das älteste Recht der Germanen ist Volksrecht, also ungesetztes Recht, nicht das Werk eines göttlichen oder menschlichen Gesetzgebers, autonome, nicht heteronome Ordnung. Es lebt im Gewissen jedes einzelnen und in der Überzeugung aller; es fließt aus dem ‚Volksgeist‘ als der Summe der verbindenden Wertvorstellungen einer konkreten Gemeinschaft. Es gehört zum Weltbild der Germanen; ihre Welt ist eine Welt des Rechts, dem selbst die Götter unterworfen sind. Von der Wahrung des Rechtes hängt der Bestand der Welt ab. … Es ist eine vernünftige Ordnung der Dinge, eine objektive Wahrheit, die nur gefunden zu werden braucht. …“
(Heinrich Mitteis / Heinz Lieberich: „Deutsche Rechtsgeschichte“, 11. Aufl., München 1969)
Mir wird dabei immer ganz warm ums Herz, voller Wehmut.