Archiv für den Monat August 2013

Beschluß des Ministerrats der UdSSR von 1955, der die Auflösung Preußens für das Gebiet der damaligen DDR für ungültig erklärt

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Beschluß des Ministerrates der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der UdSSR in Deutschland

vom 20. September 1955

Der Ministerrat der UdSSR hat beschlossen, die Funktion des Hohen Kommissars der UdSSR in Deutschland aufzuheben. Dem Botschafter der UdSSR in der Deutschen Demokratischen Republik sind die Funktionen der Aufrechterhaltung der entsprechenden Verbindungen zu den Vertretern der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Deutschen Bundesrepublik in Fragen, die sich aus den Beschlüssen der vier Mächte über Gesamtdeutschland ergeben, übertragen worden.

Die Aufrechterhaltung der entsprechenden Verbindungen mit den Oberkommandierenden der Truppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die sich auf dem Territorium der Deutschen Bundesrepublik befinden, verbleibt bei dem Oberkommandierenden der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland. Im Zusammenhang damit, daß in der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Kontrollrates in Deutschland bezüglich der Umgestaltung des gesellschaftlichen Lebens auf friedlicher und demokratischer Grundlage verwirklicht worden sind, und unter Berücksichtigung der in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Gesetzlichkeit, die ein weiteres Inkraftbleiben der erwähnten Beschlüsse überflüssig macht, hat der Ministerrat der UdSSR beschlossen, daß die in den Jahren 1945 bis 1948 in Ausübung der Besatzungsrechte der vier Mächte vom Kontrollrat in Deutschland erlassenen Gesetze, Direktiven, Befehle und anderen Verordnungen auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik ihre Gültigkeit verlieren.

Die Außerkraftsetzung der erwähnten Verordnungen des Kontrollrates auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik berührt nicht die Rechte und Verpflichtungen der Sowjetunion gegenüber Gesamtdeutschland, die sich aus den entsprechenden Beschlüssen der vier Mächte ergeben.

http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kommissionsaufloesung55.htm

Das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 fällt ganz klar unter diese für nunmehr ungültig erklärten Verfügungen des Kontrollrats. Ungültig bedeutet, daß ab Ungültigerklärung keine Rechtswirksamkeit mehr besteht. Das gilt aber eben nur für die heutigen neuen Bundesländer der BRD. Auf deren Gebiet hat die hiermit erfolgte Ungültigerklärung u. a. der Auflösung Preußens zur Folge, daß Preußen neu errichtet werden könnte – unter Hinweis auf den ähnlich gelegenen völkerrechtlichen Präzenzfall der baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, die 1991 auf Grund einer weltweit offenbar anerkannten sogenannten „qualifizierten Kontinuität“ als 51 Jahre lang de facto erloschene Völkerrechtssubjekte „resurrektierten“, sprich, wiederauferstanden sind von den Toten. ^^

Man müßte nur den Grundsatz der Gleichbehandlung für Preußen in Anspruch nehmen und Fakten schaffen. Preußen hat übrigens lange genug in verschiedenen Staatsformen existiert, um wie Deutschland unabhängig von seiner Staatsform ein eigenständiges Völkerrechtssubjekt darzustellen, würde ich sagen.

HA!!! Wahlbenachrichtigung im Briefkasten – darauf habe ich gewartet!

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An die bundesdeutsche Verwaltung der
Stadt XXXXX

XXXXX, 29.08.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hatte ich eine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten, ausgestellt auf meinen Namen. Mir wird mitgeteilt, daß ich im Wählerverzeichnis für die Wahlen zum Deutschen Bundestag eingetragen bin.

Es handelt sich hier ganz offenbar um einen Irrtum. Ich bin keine Bundesbürgerin und kann daher auch nicht an den Wahlen zum Bundestag teilnehmen. Ich bin deutsche Staatsangehörige nach RuStaG von 1913, bescheinigt von der Staatsangehörigkeitsbehörde des bundesdeutschen Landkreises XXXXX, unterschrieben von Landrat XXXXX XXXXX, apostilliert für den internationalen Rechtsverkehr vom Ministerium des Inneren des bundesdeutschen Landes XXXXX und mehrfach beglaubigt kopiert von Ihrer Mitarbeiterin Frau XXXXX.

Mein Großvater XXXXX XXXXX ist 1906 in XXXXX geboren und hatte die preußische Staatsangehörigkeit, die ich als sein direkter Abkömmling in väterlicher Linie geerbt habe und die laut UNO-Menschenrechtskonvention (zu der sich die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., und ihr „Deutsches Volk“ bekennen) mir nicht entzogen werden darf.

Da der preußische Staat seit der Niederlage des nationalsozialistischen Dritten Reichs 1945 völkerrechtlichen Anspruch auf Rückgabe seiner von den Nazis okkupierten Souveränitätsrechte und auf Wiederherstellung seiner staatlichen Ordnung hat, ihm dies aber bis heute durch systematische Täuschung und Behinderung seiner Staatsangehörigen vorenthalten wird, übe ich meine per Geburt erworbenen Hoheitsrechte als indigene Angehörige des preußischen Staatsvolkes bis auf weiteres selbst aus.

Ich bin nicht bereit, diese Hoheitsrechte an die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., abzutreten.

Ich besitze nachweislich keinen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., habe mit Datum vom 28.03.2012 ebenso nachweislich alle unwissentlich eingegangenen Vertragsverhältnisse mit der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt und zum Widerspruch aufgefordert – unter anderem auch die sich zur Bundesrepublik bekennende Verwaltung der Stadt XXXXX. Es wurde kein Widerspruch erhoben, von keiner der angeschriebenen bundesdeutschen und alliierten Behörden, auch nicht von der bundesdeutschen Verwaltung der Stadt XXXXX.

Angesichts dieser Tatsachen fordere ich Sie auf,

– meine Darstellung entweder umgehend mit – eines Rechtsstaats würdigen -Beweisen zu widerlegen oder aber
– mich umgehend aus dem Wählerverzeichnis für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen.

XXXXX aus der Familie XXXXX von XXXXX                     Unterschrift und Identität
rechtsgeschäftlich handelnd als                                         beglaubigt
XXXXX XXXXX (in propria persona)

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Bestätigung der Löschung aus dem Wählerverzeichnis der Stadt XXXXX für die Wahlen zum Deutschen Bundestag

Hiermit wird bestätigt, daß die Rechtsperson XXXXX XXXXX mit Wohnsitz in XXXXX auf eigenen, schriftlich geäußerten und öffentlich beglaubigten Wunsch aus dem Wählerverzeichnis der Stadt XXXXX für die Wahlen zum Deutschen Bundestag gelöscht wurde.

Ihre Stimme wird in keiner Weise bei den Wahlergebnissen der Stadt XXXXX Berücksichtigung finden, weder direkt noch indirekt. Dies wird hiermit verantwortlich versichert.

Die Wahlbenachrichtigung wurde hier und heute zurückgegeben und der Empfang wird hiermit quittiert.

Unterschrift                        Datum                                     Stempel
handelnd für die
Stadtverwaltung XXXXX

————————–

Löschungsbestätigung verweigert

Unterschrift Datum Stempel
handelnd für die
Stadtverwaltung XXXXX

Horst Mahler disqualifiziert

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Ich habe mir ja abgewöhnt, verbotene Dinge wegen des Verbots nicht anzuschauen. Die Ansichten eines Horst Mahler zählen unzweifelhaft zu den gesellschaftlich meistgeächteten und gesetzlich streng verbotenen. Wegen Volksverhetzung. Das wollte ich genauer wissen und hab mal kurz online in sein neuestes Werk „Das Ende der Wanderschaft“ reingelesen.

Entschuldigung, aber das Ding ist ja wirklich indiskutabel! Der Mann will Rechtsanwalt sein? Und beruft sich allen Ernstes auf irgendwelche Texte, für die es keinerlei belastbare Quellen gibt? Stichwort Baruch Levy. Für dessen angeblichen „Brief“ an Karl Marx gibt es keinerlei Belege, nicht einmal für seine Existenz als „Neo-Messianist“.

Das war der erste Klopper. (Ich richte mich nicht nach Mahlers Gedankengängen, das wäre ein gesondertes Thema, sondern hier nur nach Referenzen über Gilad Atzmon hinaus, die er nennt und verwendet und die man prüfen kann.)

Der nächste Klopper, nach welchem ich dann auch aufhörte, überhaupt weitere Zeit auf diese Lektüre zu verschwenden, war Mahlers haltlose Behauptung, Karl Marx hätte geschrieben, „die Juden sind noch keine Menschen“.

Nun, von Karl Marx findet man so ziemlich alle Originaltexte im Internet. So auch den, auf welchen Mahler sich offenbar bezieht:

Karl Marx, Zur Judenfrage

Und so liest sich die angebliche Marxsche Aussage tatsächlich:

„Auf welchen Titel hin begehrt ihr Juden also die Emanzipation? Eurer Religion wegen? Sie ist die Todfeindin der Staatsreligion. Als Staatsbürger? Es gibt in Deutschland keine Staatsbürger. Als Menschen? Ihr seid keine Menschen, sowenig als die, an welche ihr appelliert.“

Entgeht irgendwem der Unterschied? Marx schreibt nicht, die Juden sind noch keine Menschen. Marx schreibt sinngemäß: „Wie könnt ihr Juden von den Deutschen eure Gleichstellung als Menschen erwarten? Sie sind selbst keine Menschen, sondern Untertanen. Sie sind so wenig freie Menschen wie ihr.“

Derart sinnentstellendes „Zitieren“ disqualifiert. Wer so argumentiert, dessen Texte gucke ich mir kein zweites Mal an.

Natürliche Person, juristische Person und Rechtstitel

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Hab ich hier gefunden bei Recherchen zur Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts:

„Nichts spricht dafür, daß der deutsche Gesetzgeber den Begriff der natürlichen Person anders als im traditionellen Sinne zur Unterscheidung von der juristischen Person verwandt haben könnte.“

Und dann folgt folgende abstruse Aussage:

„Unter „natürliche Person“ im Sinne von § 1 Abs. 1 VerbrKrG ist auch eine gesellschaftsrechtlich verbundene Gruppe von natürlichen Personen zu verstehen. … Eine GbR, zu der sich mehrere natürliche Personen zusammengeschlossen
haben, ist keine juristische Person.“

Gut, das alles nur im Sinne des damals noch geltenden Verbraucherkreditgesetzes. Aber es wird auf den „traditionellen Sinn“ des Begriffes „natürliche Person“ verwiesen, der nun mal darin bestünde, einen Unterschied zur „juristischen Person“ zu machen.

Noch mal zum Klarstellen:

1. Die natürliche Person ist nach bundesdeutscher Rechtsprechung nur ein Begriff zur Unterscheidung einer von einem einzelnen Menschen verkörperten rechtsfähigen Person von einer anderen rechtsfähigen Person, die durch Zusammenschluß mehrerer rechtsfähiger Personen neu entsteht.

(Alle Einzelpersonen sind demnach natürliche Personen, deren allgemeine Rechtsfähigkeit nach BGB §1 gewissermaßen als leeres Blatt betrachtet wird, als noch nicht definierte und insofern nur potentielle Rechtsfähigkeit, nicht etwa als die ursprünglich gemeinte, bei Geburt bereits tatsächlich bestehende, uneingeschränkte und daher allumfassende Rechtsfähigkeit.
Die gesamte bundesdeutsche Justiz faßt das also „traditionell“ so auf. Und woher stammt diese Tradition? Diese Rechtlosigkeit bei Geburt, die nur durch urkundlich verliehene Rechtstitel überwunden werden kann? Wer hat sie begründet, diese Tradition der Rechtlosigkeit?
Nun, diejenigen, die den Menschen durch den „Neuaufbau des Reichs“ die auf das Land bezogene Heimatangehörigkeit weggenommen haben und durch rein administrative, nicht an das Land, sondern an eine juristische Person gebundene Angehörigkeit ersetzten. Nazi-Tradition also.)

2. Ein Zusammenschluß von beliebigen rechtsfähigen Personen zu einer Gesellschaft ohne eigene oder mit nur eingeschränkter Rechtsfähigkeit ist keine juristische Person (sogar wenn alle beteiligten Personen selbst juristische Personen sind!), sondern nur eine Personengesellschaft. Eine Personengesellschaft, die nur aus „natürlichen Personen“ besteht, gilt dagegen selbst als eine natürliche Person (!!!) – jedenfalls im Sinne des früheren Verbraucherkreditgesetzes. ^^

3. Ein Zusammenschluß von beliebigen rechtsfähigen Personen zur einer Gesellschaft mit voller Rechtsfähigkeit ist eine juristische Person.

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Daraus ergibt sich: Ein Mensch kann per definitionem keine juristische Person sein und auch nicht als juristische Person handeln. Er kann nur für eine juristische Person handeln, und zwar auf Grund eines ihm von dieser juristischen Person zur Verfügung gestellten Rechtstitels.

Auf der Suche nach einer Definition für Rechtstitel bin ich witzigerweise bei mir selbst fündig geworden:

„Ein Rechtstitel begründet bestimmte Rechte und Pflichten. Er kann sich aus einem Gesetz, einem speziellen Rechtsakt oder aus Gewohnheitsrecht ergeben.“

Warum reite ich darauf herum? Weil weit verbreitet behauptet wird, der Mensch werde stillschweigend „zur juristischen Person gemacht“ oder „als juristische Person behandelt“.  Nein, er wird behandelt, als ob er selbstverständlich unter einem ihm zugeordneten Rechtstitel einer juristischen Person handeln würde. Eben jener title, von dem der kanadische Freeman Dean Clifford nicht müde wird zu reden. Zitat: „It’s all about title.“

Der Trick besteht darin, daß sie so tun, als habe man auch gar keine anderen Titel als solche öffentlich-rechtlich zugestandenen und nach Belieben aufgerufenen Rechtstitel zur Verfügung: Man heißt dann Zwangsmitglied aller möglichen „öffentlich-rechtlichen“ Körperschaften, Personensorgeberechtigter (ich hasse dieses Wort!!!), Steuerpflichtiger, Antragsteller, Betroffener, Beschuldigter, Halter, Versicherungsnehmer, Anspruchsberechtigter, Kunde, Verbraucher, Marktteilnehmer, Steuerzahler, blablabla …

Jedes einzelne dieser Schilder wird einem nach Belieben der Behörden gewissermaßen willkürlich an die Stirn geklebt und man hat sich dann im Rahmen des mit dem gerade angeklebten Rechtstitel verbundenen Pflichtenkatalogs zu verhalten – Rechte werden ja damit grundsätzlich eher eingeschränkt als eingeräumt. Je „besonderer“, desto eingeschränkter.

Man wird von Kindheit an darauf dressiert, daß andere sagen, was man gerade darstellt, welchen Hut man gerade aufhat, welche Rolle man spielt, welcher Zettel einem gerade an der Stirn klebt und an welche Vorschriften man sich deswegen gerade zu halten hat.

Hallo! ICH bestimme, welche Rechtstitel ich haben will und unter welchem ich auftrete! Ich kann nachweisen, ich bin als Souverän dieses Landes geboren. Ich sage, dieses Land ist so souverän wie ich es beschließe, egal, welchen Stand es wann schon einmal hatte. Ich sage, ich organisiere mich freiwillig mit anderen Souveränen dieses Landes. Wir geben diesem Land den Namen, der uns paßt, und die Rechte, die wir zu vergeben haben und ihm geben wollen.

Wir können als natürliche Personen mit nur durch unsere eigene Einsicht in die Notwendigkeit eingeschränkten Rechten handeln. Wir sagen, welchen diese Rechte einschränkenden Rechtstitel wir zu welchen Bedingungen annehmen und wann wir in der von diesem Rechtstitel verliehenen Eigenschaft auftreten.

Wenn wir sagen, der Freistaat Preußen ist souverän, sobald und solange er seinen eigenen Angehörigkeitstitel  zu verleihen hat, dann ist das so. Heimat gibt mehr als sie fordert, daran erkennt man sie. Ohne Heimat keine Identität. Und ohne Identität keine Rechte. Logisch.

Freistaat Preußen – souveräner Staat oder nicht?

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Hat Preußen 1918 seine legitime Souveränität als Staat verloren? Da dies eine recht wichtige und vor allem strittige Frage zu sein scheint, hier meine Überlegungen dazu.

Ein König ist legitimer Souverän des Landes, solange die angestammten Bewohner dieses Landes ihn als Träger ihrer Souveränität betrachten. Verzichtet der König durch Abdankung auf seinen Status als Souverän des Landes und wünscht das Volk des Landes keinen König mehr, geht die Souveränität zurück an das Volk des Landes. Soweit, so logisch.

Wilhelm II. dankte im November 1918 sowohl als Kaiser als auch als König von Preußen ab. Der Waffenstillstand am Ende des I. Weltkriegs kam erst zustande, nachdem die deutschen Verhandlungsführer den Amerikanern auf deren ausdrückliche Forderung hin die Umwandlung des Deutschen Reichs von einem losen Staatenbund in einen demokratischen (i.e. leicht manipulierbaren) Staat zusicherten. Die Weimarer Republik war also ein vom Ausland unter Androhung militärischer Gewalt erzwungener Wechsel der Staatsform in Deutschland.

Bis dahin hatten die verschiedenen deutschen Staaten volle Souveränität, die sich u.a. in ihrem völlig freien Entschluß äußerte, Glied des Deutschen Reichs sein zu wollen, – und in der Tatsache, daß sie eine eigene Staatsangehörigkeit zu vergeben hatten!

Mit der Weimarer Republik waren die souveränen deutschen Staaten keine Bundesstaaten mehr, sondern „Reichsländer“ des von den Alliierten weiterhin besetzten Staates Deutschen Reichs, der „vertragsgemäß“ hemmungslos geplündert, ausgesaugt und enteignet wurde. Besatzungstruppen standen im Land, immer wieder wurde mit militärischer Gewalt gedroht, sollten die „vertraglichen Verpflichtungen“ nicht eingehalten werden.

Aber: Die Wahlen zur Nationalversammlung, welche zur Weimarer Republik führten, waren allgemeine, reichsweite Wahlen mit 83% Beteiligung. Die Deutschen wählten ihre Vertreter in die Nationalversammlung, welche über die künftige Staatsform entscheiden würden. Das war gewissermaßen eine Volksabstimmung. Und über die Verfassung zur Weimarer Republik fand dann ebenfalls eine allgemeine, reichsweite Volksabstimmung statt.

Daraus folgt: Sowohl die Weimarer Nationalversammlung als auch deren Entscheidung, d.h. die Weimarer Verfassung, waren von den Deutschen zweifelsfrei demokratisch legitimiert – Alliiertenforderung hin oder her. Die Deutschen wollten eine demokratische Republik und keinen König oder Kaiser mehr, Propaganda hin oder her.

Und nun zur entscheidenden Frage: Hatten die deutschen Einzelstaaten in der Weimarer Republik ihre Einzelstaatlichkeit verloren?

Auch die heutigen Bundesländer haben ihre eigenen Verfassungen. Sie werden „teilsouveräne Gliedstaaten“ genannt. Wodurch unterscheidet sich ein teilsouveräner Gliedstaat von einem vollsouveränen Gliedstaat? Laut Wikipedia entscheidet sich das nicht an der Frage der Staatsangehörigkeit, sondern an der Frage, wer die höchste Macht im Staat ausübt.

Wenn Bundesrecht oder Reichsrecht Landesrecht bricht, handelt es sich daher um Teilsouveränität. Für Brandenburg ist der Fall also sonnenklar. Brandenburg darf nur, was Grundgesetz und Bundesgesetze erlauben. Und der Freistaat Preußen? Wer hatte im Freistaat Preußen die höchste Gewalt? Preußische oder Reichsbeamte? Oder gar die alliierten Vormunde Deutschlands („Völkerbund“), die dem Deutschen Reich die politische und militärische Freiheit eines souveränen Staates vorenthielten?

Geschaffen wurde der Freistaat Preußen jedenfalls als „völlig demokratischer Bestandteil der einheitlichen Volksrepublik“ (Manifest des Vollzugsrates der Arbeiter- und Soldatenräte Groß-Berlin vom 12.11.1918). Der Vollzugsrat übernahm kommissarisch die Regierung und verfügte die Abhaltung von Wahlen zur verfassunggebenden Landesversammlung. Diese wiederum verfügte die Übertragung der bisherigen königlichen Staatsgewalt auf das Staatsministerium.

„Tatsächlich fasste die Landesversammlung im Dezember 1919 mit 210 gegen 32 Stimmen den Beschluss: „Als das größte der deutschen Länder erblickt Preußen seine Pflicht darin, zunächst den Versuch zu machen, ob sich nicht bereits jetzt die Schaffung eines deutschen Einheitsstaates erreichen lässt.““

Aber dieser preußische Ansatz zum „deutschen Einheitsstaat“ scheiterte. Der deutsche Einheitsstaat mit geringer Bedeutung der Länder war in der Weimarer Republik nicht gewollt! Dadurch wurde die Verabschiedung einer eigenen Verfassung, die Schaffung einer eigenen, rein preußischen Staatlichkeit unverzichtbar. Die Entscheidung über die Staatsform Preußens fiel zugunsten einer streng parlamentarischen Republik ohne Staatspräsident, um Konflikte zwischen einem solchen und dem Reichspräsidenten gar nicht erst zu ermöglichen.

Preußen hatte zwar weiterhin eine eigene Staatsangehörigkeit zu vergeben, aber Steuer-, Sozial-, Kriegs- und Infrastrukturfragen wurden seit Annahme der Weimarer Verfassung auf Reichsebene entschieden. Wenn ein Staat aber über die Verwendung seiner Steuereinnahmen und über Krieg oder Frieden nicht selbst entscheiden darf, dann kann man wohl kaum noch von einem völlig souveränen Staat sprechen.

Fazit, rein von den historisch verbürgten Fakten her:

Von 1871 bis 1918 war Preußen ein souveräner Staat (Monarchie) in einem souveränen Reich (Staatenbund) gewesen. Ab 1920 war es ein teilsouveräner Staat (Republik) in einem ebenfalls nur teilsouveränen Staat (Republik).

ABER:
Hätten sich die Preußen denn 1920 eine andere Verfassung gegeben, wenn das Deutsche Reich der Weimarer Republik nicht besetzt und von militärischer Gewalt bedroht gewesen wäre? Sie hätten sich doch z.B. für eine parlamentarische Monarchie entscheiden können?

Ist die Legitimität des Freistaates Preußen als Rechtsnachfolger des uneingeschränkt souveränen preußischen Staates dadurch in Frage gestellt, daß er o.g. Teile seiner Souveränität an das nur noch teilsouveräne Deutsche Reich der Weimarer Republik abgab?
Vermutlich eher dadurch, daß freie Wahlen keine freien Wahlen sein können, wenn ein Volk dabei mit dem Rücken an der Wand und der Völkerbund-Pistole auf der Brust steht, auf Gnade und Ungnade ausgeliefert. Das galt für die Preußen wohl fast noch mehr als für die Deutschen insgesamt.

Insofern war der „letzte Rechtsstand eigener Souveränität“ Preußens nicht der vom 18. Juli 1932, denn das war nun mal ganz klar keine wirkliche Souveränität, weder innen- noch außenpolitisch. Schon gar nicht kann man sich wohl auf zwei verschiedene Souveränitätsstände beziehen, die zeitlich nie gleichzeitig aktuell waren: einerseits der des Deutschen Reichs von 1871, andererseits der Preußens von 1932.

Tiks sagt, das ist egal, man kann sich ruhig auch auf Preußen von 1932 berufen. Eisenblatt sagt, nein, kann man nicht, weil man sonst die eingeschränkte Souveränität auch Preußens wieder mit im Sack hat.

Meine persönliche Schlußfolgerung aus den obigen Überlegungen:

Freistaat Preußen reloaded  wohl lieber nicht.

P.S.: Achtung, das ist noch nicht der Weisheit letzter Schluß, sondern nur das Ergebnis meiner heutigen dringlichsten Recherchen zum Thema!

Der Akif mal wieder

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Schreibt, was Sache ist. Gnadenlos, ungeschminkt und ungestraft. Weil er den Türkenbonus hat, der Glückliche:

„[Die Deutschen] sind mittlerweile zu einem Haufen von Duckmäusern pervertiert, die unter der linksgrünen Gesinnungsdiktatur in völliger Furcht um ihr gesellschaftliches Ansehen, inzwischen auch um ihre Existenz nichts mehr politisch Unkorrektes zu sagen wagen, schon gar nicht würden sie dafür demonstrieren. Denn wie wir derzeit den Medien entnehmen, wird eher ein Salafist zum Polizisten, als ein Deutscher, der sich zum Patriotismus bekennt. Zudem haben die Deutschen ihr Leben und die Verantwortung dafür zur Gänze dem Staat anvertraut. Der Nachbarsjunge ist von Ausländern erschlagen worden? Ja schade um ihn, da soll sich aber der Staat drum kümmern. Was hab ich denn damit zu tun? Nachher denkt man, ich bin ausländerfeindlich.

So weit geht der Selbsthaß und die moralische Degeneration bezüglich der “Landsmänner”, daß gestandene CDU-Politiker die Ärsche von irgendwelchen dahergelaufenen Imamen lecken und sie flehentlich darum bitten, mitten im Ort eine Moschee zu errichten, in denen Frauen einen getrennten Eingang benutzen müssen. So weit geht die Selbstverleugnung der eigenen Heimat und der Zugehörigkeit dazu, daß sogar tirolische Bands, die ihre Heimat super finden und ihr musikalisch huldigen, unter öffentlichem Druck von Preisverleihungen ausgeschlossen werden. Soweit reicht diese Geisteskrankheit, daß Antifa-Banden im Manier von SS-Horden jede Art von Gegenmeinung mit Zustimmung von Volksparteien niederschlagen und Existenzen vernichten dürfen.“

Auf Zitate in waschechter Gossensprache aus seinem Text verzichte ich hier. Wer’s lesen will, klickt auf den Link in der ersten Zeile.

KenFM – Geist ist geil

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Tut mir leid, momentan wenig eigene Ergüsse hier im Blog. Dafür Hinweise auf die anderer Leute:

„Auch die NSA-Affäre lässt sich damit nicht nur recht simpel
erklären, sie verschafft einem Menschen, der bereit ist, für einen Moment
lang zwei Schritte Abstand von dem zu nehmen, was man status quo nennt, die
Möglichkeit, endlich das zu erhaschen, was man als den finalen Durchblick
bezeichnen könnte. Durchblick ist besser als Überblick, denn der Durchblick
lässt die gesamte Struktur erkennen, während der Überblick nur die Oberfläche
preisgibt.

Ohne den echten Durchblick bleibt jeder Mensch ein Spielball der Mächtigen,
deren Interesse vor allem darin besteht, das Individuum auf den Wogen der
Unsicherheit, künstlich erzeugt durch mediale Sturmböen, vor allem in Angst
zu versetzen, auf dass es sich kollektiv in einen sicheren Hafen zu bringen
versucht, den wir Alltag nennen, der extra für diese Zwecke errichtet wurde,
und der vor allem eines ist: unpolitisch.

Dieser vermeintlich sichere Hafen ist ein in der Vergangenheit erdachtes
Gefängnis, das für den Schutz suchenden, völlig überforderten
Durchschnittsbürger in der Gegenwart dann als rettender Kai wahrgenommen
wird. Menschen, die sich hierher geflüchtet haben, wollen die Sicherheit
suggerierende Kaimauer gar nicht mehr verlassen und haben sich auch ohne
Aufforderung selber angekettet.

Perfider kann Macht nicht ausgeübt werden.“

Super Text.