Und jetzt die FAZ: Deutschlands Souveränität ungeklärt

Standard

Jetzt traut sich auch die FAZ, unfaßbar:

„… denn es ist mehr als unklar, ob Deutschland überhaupt souverän ist.“

Im weiteren Text, aus welchem ich hier zum Schutz vor Unbill nicht weiter wörtlich zitiere, wird dann Deutschlands Souveränität als „ungeklärt“ bezeichnet, das Grundgesetz als schöne Fassade, hinter der alte Kontrollrechte der Alliierten weitergelten. Es wird gefragt, ob das Grundgesetz „Dispositionsmasse eines wie auch immer gearteten Besatzungsrechts“ sei, ob heimlich Ausnahmezustand gelte, ob „Militärbündnisse und Überwachungs-Geheimabkommen eine unsichtbare Vetomacht bilden“.

Das Thema wird nicht nur als Nebenaspekt gestreift, nein, die zweifelhafte Souveränität Deutschlands wird im vorletzten Absatz ausdrücklich als „Kern des Problems“ bezeichnet!

Ob der Verfasser jetzt einen psychologischen Gutachter ins Haus kriegt?

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  1. Die Frage ist doch die, warum dieses geballte Sperrfeuer in allen Medien aufgebaut wird.

    Erkenntnisse, Vermutungen? Hat jemand eine Idee warum das geschieht?

    Wird der Artikel 146 GG unter Regie der jetzigen politischen Akteure freigeschaufelt, damit die Dinosauriererzustände der vorhandenen Gegebenheiten für alle Zeiten gefestigt werden sollen? Wäre doch denkbar, welche Partei möchte schon abtreten und Demokratie durch ein aufmümpfiges Mischvolk…

  2. Ich denke, sie wollen mal testen, ob die Bevölkerung zuckt. Wenn niemand sich rührt, können die so weitermachen wie bisher und falls dann doch mal einer aufsteht, kann man uns sagen, dass man es uns ja längst mitgeteilt hat und es jetzt zu spät ist etwas zu ändern

  3. Hier der in der FAZ erwähnte Artikel von Wolfgang Lieb, Ex-Regierungssprecher von NRW:

    http://www.nachdenkseiten.de/?p=18102

    Auszug:
    „Nagelprobe für die Geltungskraft des Grundgesetzes

    Über die Frage, ob Deutschland nach dem Besatzungsstatut von 1945, nach dem „Deutschlandvertrag“ von 1955 mit seinen Vorbehaltsrechten, ob das Nato-Truppenstatut (1961), ob mit dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ (1991) oder ob durch sonstige geheime (Verwaltungs-) Vereinbarungen und Zusagen über die Abhörtätigkeiten ausländischer Geheimdienste die Souveränität des deutschen Staates (teilweise) eingeschränkt ist, mögen Völkerrechtler noch lange diskutieren. Sofern dies aber der Fall sein sollte, wäre angesichts der neuen Verdachtslage spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, Transparenz über solche Sonderrechte herzustellen. Es dürften staatlicherseits nicht länger diejenigen geschützt werden, die das Grundgesetz verletzen, sondern es müsste alles unternommen werden, um die verfassungsmäßigen Grundrechte der Bürger zu gewährleisten. Das hieße, verfassungswidrige geheime Vereinbarungen zumindest grundgesetzkonform zu ändern oder diese gleich ganz aufzukündigen. Das wäre dann die Nagelprobe für die Geltungskraft des Grundgesetzes auf deutschem Boden und gleichzeitig für die Souveränität des deutschen Staates, vor allem im Sinne der Schutzverantwortung gegenüber seinen Bürgern, wie sie dem internationalen Recht entspricht. “

    „Darüber hinaus: Wenn sich die deutschen Sicherheitsbehörden angemaßt haben sollten, hinter dem Rücken der politisch dafür Verantwortlichen systematisch und dauerhaft in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, dann hätten sie sich zum Staat im Staate entwickelt und gegen jeden der daran beteiligt war oder ist, bestünde nach Artikel 20 Absatz 4 ein Widerstandsrecht aller Deutschen. „

  4. Das Frankfurter Blatt und seine Vorlieben: Absatz „Notstandsgesetzgebung von 1968“: „Damals engagierten sich nahezu alle, die im Kulturbetrieb Rang und Namen hatten: Hochschulprofessoren wie [..]“.

    Wie geballt in diesem Zusammenhang die marxistische, mosaische und antideutsche Fraktion der Schächter, Vertreter der kritischen Theorie und Frankfurter Schule, wie auch Begründer des Sigmund-Freud-Instituts genannt werden und den Abschluss bildet Genscher, sehr passend.

  5. Hier der in der FAZ erwähnte Artikel von Wolfgang Lieb, Ex-Regierungssprecher von NRW:

    http://www.nachdenkseiten.de/?p=18102

    Auszug:

    „Nagelprobe für die Geltungskraft des Grundgesetzes

    Über die Frage, ob Deutschland nach dem Besatzungsstatut von 1945, nach dem „Deutschlandvertrag“ von 1955 mit seinen Vorbehaltsrechten, ob das Nato-Truppenstatut (1961), ob mit dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ (1991) oder ob durch sonstige geheime (Verwaltungs-) Vereinbarungen und Zusagen über die Abhörtätigkeiten ausländischer Geheimdienste die Souveränität des deutschen Staates (teilweise) eingeschränkt ist, mögen Völkerrechtler noch lange diskutieren. Sofern dies aber der Fall sein sollte, wäre angesichts der neuen Verdachtslage spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, Transparenz über solche Sonderrechte herzustellen. Es dürften staatlicherseits nicht länger diejenigen geschützt werden, die das Grundgesetz verletzen, sondern es müsste alles unternommen werden, um die verfassungsmäßigen Grundrechte der Bürger zu gewährleisten. Das hieße, verfassungswidrige geheime Vereinbarungen zumindest grundgesetzkonform zu ändern oder diese gleich ganz aufzukündigen. Das wäre dann die Nagelprobe für die Geltungskraft des Grundgesetzes auf deutschem Boden und gleichzeitig für die Souveränität des deutschen Staates, vor allem im Sinne der Schutzverantwortung gegenüber seinen Bürgern, wie sie dem internationalen Recht entspricht. “

    „Darüber hinaus: Wenn sich die deutschen Sicherheitsbehörden angemaßt haben sollten, hinter dem Rücken der politisch dafür Verantwortlichen systematisch und dauerhaft in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, dann hätten sie sich zum Staat im Staate entwickelt und gegen jeden der daran beteiligt war oder ist, bestünde nach Artikel 20 Absatz 4 ein Widerstandsrecht aller Deutschen. „

  6. Die Feiglinge trauen sich nur in Frageform an die Thematik heran, aber immerhin, ein Anfang in der gleichgeschalteten Presse! Man kann angesichts der verwendeten Begriffe in der „FAZ“ wie D Dispositionsmasse, heimlicher Ausnahmezustand oder geheimes Abkommen zur Überwachung freudig konstatieren: Alte, ehrwürdige FAZ, willkommen bei den Verschwörungstheoretikern!

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  9. Und eines sollten wir nicht vergessen. Über Fragen, was Deutschland angeht, da hat die BRiD nichts zu vermelden. Alles was bisher die BRiD anstellte ist null und nichtig. Daher auch der Putsch 1990. Ich frage mich, wer in Kürze für deren Pensionen aufkommt? Bestimmt Europa, nur ohne Deutschland 🙂 Falls es Europa nach deren Modell nicht ist, dann wäre Hartz V (wird dann definiert) eine Möglichkeit nach deren Enteignung.

  10. Sie scheinen die FR mit der FAZ zu verwechseln!
    DIe Frankfurter Rundschau, die so stark links war, daß sie gegen die Notstandsgestze und für die verbrecherische Frankfurter Schule der Adorno, Horkheimer u. Mabuse auftrat, wurde zuletzt – weil pleite – von der FAZ gekauft, welche Ironie!

  11. @Nonkonformer

    Danke für die Nachfrage!. Wäre es denkbar, dass es sich bei dem hiesigen Blätterwaldspektrum von rechts nach links und links nach rechts, um ein Scheinspektrum handelt, damit auch jeder jenen ins Netz geht und ausnahmslos Meinungen, Ansichten, Allgemeinwissen und Glauben aus einer Quelle bezieht? Dann wäre möglicherweise ein Grundtenor zu finden. Nehmen Sie doch mal zur Prüfung Begriffe wie Demokratie, Parteiensystem, Klimawandel, EU, USA, Israel, Juden, Zins, WK II, Alleinschuld, etc., da scheint sich das Links-Rechts-Spektrum doch irgendwie etwas aufzulösen.

  12. Der Herr „Ex-Regierungssprecher von NRW“ übersieht da eine Kleinigkeit,
    oder vielmehr gleich ein paar:

    1. Das Land NRW wurde 1946 durch britischen Kontrollratsbefehl Nr. 46 gegründet,
    um Preußen zu zerschneiden und das Ruhrgebiet mit einer Diaspora zu umgeben.

    Dieser Befehl wurde nie in deutsches Recht – was immer das sein mag – umgewandelt.

    Sollte also das britische Kontrollrecht nicht mehr gelten, dann gibt es auch NRW nicht mehr.

    Gilt es hingegen noch – wovon diejenigen ausgehen, die sich auskennen – dann bleiben die
    „Behörden des Lades NRW“ das, was sie seit 1946 schon sind: ausführende Marionetten,, die ohne Genehmigung der Briten nicht mal selbständig eine Toilette aufsuchen dürfen.

    (vgl. SHAEF)

    Hinzu kommt die unglaublche Ignoranz – oder Unfähigkeit -, keinen Unterschied zwischen einer Verfassung und einem Grundgesetz zu machen – letzteres gilt ausschließlich für de Dauer der Besatzung innerhalb eines besetzten Gebiets.

  13. Verstehe bisher nie, warum einige glauben, das Links-Rechts-Schema sei aufgehoben, nei, ganz sicher nicht! Hätten wir sonst eine K(r)ampf gegen rechts, den ZEIT u. Süddeutsche an vorderster Front führen, wohlgemerkt einen gegen „Rechts“, nicht gegen rechtsextrem!
    Wer an die Aufhebun glaubt, glaubt an eine Schimäre, wie an die, die „FDGO“, die angeblich am 23.5.49 mit der „BRD“ gegründet worden sei!
    Die FAZ kämpft zwar gegen rechts nur in der Etappe, aber immerhin kämpft, traut sie sich nicht gegen diesen ominösen Kampf zu kämpfen, sondern verhält sich still, um nicht selbst als „rechte“ Zeitung bekämpft zu werden, gelle?
    DIe Junge Feigheit – Verzeihung „Freiheit“ – ist do frei, sich dieser wachsweichen HAltung der FAZ fast anzuschließen, nur eine Nuance „rechter“ als diese. SOnst würde sie gleich wieder vom „Verfassungsschutz“ beobachtet werden, nicht wahr?
    Die Linksextremen können beobachtet werden oder nicht, sie werden eh nur als „linke“ Organe bezecihnet, bis sich irgendein Journalist traut, diese als „Linksextrem“ zu bezeichnen, macht er vorher in die Hose vor Angst.
    Nur im Internet kann man noch frei schreiben, wer weiß wie lange noch!
    Links-Rechts gibt es weiterhin, mein lieber Valentin (aus dem Hobellied, „lieber Valentin. komm und geh“) ich erlebe auch immer wieder Beweise bei Zensur-Streichungen auf linken Blogs, beinahe täglich! Zum Beispiel für so harmlose und von Briten gehörte Zitate wie „der zweite Dreißigjährige Krieg 1914-1945“, das wurde sogar von einem nicht einmal als links bezeichneten Zensor gestrichen, natürlich der ganze Beitrag!
    DIe Umerziehung wirkt immer noch, früher, sagen wir 1960 oder 1965 geäußerte „normal-meinende Sätze der Mitte zugeordnet“, sind heute rechtsextrem oder gar Neo-Nazi-klassifiziert!

  14. Verehrter @Nonkonformer, fürwahr, das Links-Rechts-Schema ist sicherlich nicht aufgehoben. Nehmen Sie vielleicht mal die gewissen Protokolle zur Hand, evtl. Theodor Fritsch, 15. Auflage von 1933, und suchen da nach „Presse“ und lesen jeweils 2 bis 3 Sätze vor und nach der Fundstelle, vielleicht wird es so einleuchtender.

    Hier bereits zwei Auszüge:

    „In den Händen der heutigen Staaten befindet sich eine große Macht, die die Bewegung des Denkens im Volke lenkt; das ist die P R E S S E. Ihr Amt ist es, auf Erfordernisse hinzuweisen, die für unerläßlich erachtet werden, den Beschwerden des Volkes ihre Stimme zu leihen, Unzufriedenheit auszudrücken oder zu verursachen. In der P R E S S E findet der Sieg der Freiheit des Wortes seine Verkörperung. Aber die Gojim-Staaten haben von dieser Kraft keinen Gebrauch zu machen gewußt, und so ist sie in unsere Hände gefallen. Durch die P R E S S E haben wir die Macht zur Beeinflussung gewonnen, während wir selbst im Dunkeln bleiben.“

    „Mit der P R E S S E werden wir in folgender Weise verfahren: Welche Rolle spielt die P R E S S E heutzutage? Sie dient zur Aufreizung und Entflammung der Volksleidenschaften, die wir für unsere Zwecke brauchen. Sie ist oft schal, ungerecht, verlogen, und der größte Teil der Öffentlichkeit hat nicht die geringste Ahnung, wem die P R E S S E in Wirklichkeit dient.“

  15. Tut mit leid, dieser Kommentar war in 138 Spam-Kommentaren versteckt, die ich glücklicherweise durchschaute, bevor ich sie löschte.

    Worauf stützt du deine Definition von einem Grundgesetz als (generell?) nur für die Dauer einer Besatzung geltend? Das angebliche Zitat aus dem Creifeld ist gefälscht.

  16. Tut mir leid, daß es so lang gedauert hat.
    Zu deiner Frage:
    die HLKO Art. 43 regelt den Übergang der Rechtshoheit und dessen Mittel. So entstehen Grundgesetze. Bei Rückübertragung der Rechtshoheit an den ehemals Besetzten verliert diese Grundlage ihre Bedeutung – sie erlscht, weil der Besatzungszustand aufgehoben ist.
    Die UdsSr, beispielswese, hatte ein Grundgesetz – die russische Föderation hat eine Verfassung.

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