Freistaat Preußen – souveräner Staat oder nicht?

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Hat Preußen 1918 seine legitime Souveränität als Staat verloren? Da dies eine recht wichtige und vor allem strittige Frage zu sein scheint, hier meine Überlegungen dazu.

Ein König ist legitimer Souverän des Landes, solange die angestammten Bewohner dieses Landes ihn als Träger ihrer Souveränität betrachten. Verzichtet der König durch Abdankung auf seinen Status als Souverän des Landes und wünscht das Volk des Landes keinen König mehr, geht die Souveränität zurück an das Volk des Landes. Soweit, so logisch.

Wilhelm II. dankte im November 1918 sowohl als Kaiser als auch als König von Preußen ab. Der Waffenstillstand am Ende des I. Weltkriegs kam erst zustande, nachdem die deutschen Verhandlungsführer den Amerikanern auf deren ausdrückliche Forderung hin die Umwandlung des Deutschen Reichs von einem losen Staatenbund in einen demokratischen (i.e. leicht manipulierbaren) Staat zusicherten. Die Weimarer Republik war also ein vom Ausland unter Androhung militärischer Gewalt erzwungener Wechsel der Staatsform in Deutschland.

Bis dahin hatten die verschiedenen deutschen Staaten volle Souveränität, die sich u.a. in ihrem völlig freien Entschluß äußerte, Glied des Deutschen Reichs sein zu wollen, – und in der Tatsache, daß sie eine eigene Staatsangehörigkeit zu vergeben hatten!

Mit der Weimarer Republik waren die souveränen deutschen Staaten keine Bundesstaaten mehr, sondern „Reichsländer“ des von den Alliierten weiterhin besetzten Staates Deutschen Reichs, der „vertragsgemäß“ hemmungslos geplündert, ausgesaugt und enteignet wurde. Besatzungstruppen standen im Land, immer wieder wurde mit militärischer Gewalt gedroht, sollten die „vertraglichen Verpflichtungen“ nicht eingehalten werden.

Aber: Die Wahlen zur Nationalversammlung, welche zur Weimarer Republik führten, waren allgemeine, reichsweite Wahlen mit 83% Beteiligung. Die Deutschen wählten ihre Vertreter in die Nationalversammlung, welche über die künftige Staatsform entscheiden würden. Das war gewissermaßen eine Volksabstimmung. Und über die Verfassung zur Weimarer Republik fand dann ebenfalls eine allgemeine, reichsweite Volksabstimmung statt.

Daraus folgt: Sowohl die Weimarer Nationalversammlung als auch deren Entscheidung, d.h. die Weimarer Verfassung, waren von den Deutschen zweifelsfrei demokratisch legitimiert – Alliiertenforderung hin oder her. Die Deutschen wollten eine demokratische Republik und keinen König oder Kaiser mehr, Propaganda hin oder her.

Und nun zur entscheidenden Frage: Hatten die deutschen Einzelstaaten in der Weimarer Republik ihre Einzelstaatlichkeit verloren?

Auch die heutigen Bundesländer haben ihre eigenen Verfassungen. Sie werden „teilsouveräne Gliedstaaten“ genannt. Wodurch unterscheidet sich ein teilsouveräner Gliedstaat von einem vollsouveränen Gliedstaat? Laut Wikipedia entscheidet sich das nicht an der Frage der Staatsangehörigkeit, sondern an der Frage, wer die höchste Macht im Staat ausübt.

Wenn Bundesrecht oder Reichsrecht Landesrecht bricht, handelt es sich daher um Teilsouveränität. Für Brandenburg ist der Fall also sonnenklar. Brandenburg darf nur, was Grundgesetz und Bundesgesetze erlauben. Und der Freistaat Preußen? Wer hatte im Freistaat Preußen die höchste Gewalt? Preußische oder Reichsbeamte? Oder gar die alliierten Vormunde Deutschlands („Völkerbund“), die dem Deutschen Reich die politische und militärische Freiheit eines souveränen Staates vorenthielten?

Geschaffen wurde der Freistaat Preußen jedenfalls als „völlig demokratischer Bestandteil der einheitlichen Volksrepublik“ (Manifest des Vollzugsrates der Arbeiter- und Soldatenräte Groß-Berlin vom 12.11.1918). Der Vollzugsrat übernahm kommissarisch die Regierung und verfügte die Abhaltung von Wahlen zur verfassunggebenden Landesversammlung. Diese wiederum verfügte die Übertragung der bisherigen königlichen Staatsgewalt auf das Staatsministerium.

„Tatsächlich fasste die Landesversammlung im Dezember 1919 mit 210 gegen 32 Stimmen den Beschluss: „Als das größte der deutschen Länder erblickt Preußen seine Pflicht darin, zunächst den Versuch zu machen, ob sich nicht bereits jetzt die Schaffung eines deutschen Einheitsstaates erreichen lässt.““

Aber dieser preußische Ansatz zum „deutschen Einheitsstaat“ scheiterte. Der deutsche Einheitsstaat mit geringer Bedeutung der Länder war in der Weimarer Republik nicht gewollt! Dadurch wurde die Verabschiedung einer eigenen Verfassung, die Schaffung einer eigenen, rein preußischen Staatlichkeit unverzichtbar. Die Entscheidung über die Staatsform Preußens fiel zugunsten einer streng parlamentarischen Republik ohne Staatspräsident, um Konflikte zwischen einem solchen und dem Reichspräsidenten gar nicht erst zu ermöglichen.

Preußen hatte zwar weiterhin eine eigene Staatsangehörigkeit zu vergeben, aber Steuer-, Sozial-, Kriegs- und Infrastrukturfragen wurden seit Annahme der Weimarer Verfassung auf Reichsebene entschieden. Wenn ein Staat aber über die Verwendung seiner Steuereinnahmen und über Krieg oder Frieden nicht selbst entscheiden darf, dann kann man wohl kaum noch von einem völlig souveränen Staat sprechen.

Fazit, rein von den historisch verbürgten Fakten her:

Von 1871 bis 1918 war Preußen ein souveräner Staat (Monarchie) in einem souveränen Reich (Staatenbund) gewesen. Ab 1920 war es ein teilsouveräner Staat (Republik) in einem ebenfalls nur teilsouveränen Staat (Republik).

ABER:
Hätten sich die Preußen denn 1920 eine andere Verfassung gegeben, wenn das Deutsche Reich der Weimarer Republik nicht besetzt und von militärischer Gewalt bedroht gewesen wäre? Sie hätten sich doch z.B. für eine parlamentarische Monarchie entscheiden können?

Ist die Legitimität des Freistaates Preußen als Rechtsnachfolger des uneingeschränkt souveränen preußischen Staates dadurch in Frage gestellt, daß er o.g. Teile seiner Souveränität an das nur noch teilsouveräne Deutsche Reich der Weimarer Republik abgab?
Vermutlich eher dadurch, daß freie Wahlen keine freien Wahlen sein können, wenn ein Volk dabei mit dem Rücken an der Wand und der Völkerbund-Pistole auf der Brust steht, auf Gnade und Ungnade ausgeliefert. Das galt für die Preußen wohl fast noch mehr als für die Deutschen insgesamt.

Insofern war der „letzte Rechtsstand eigener Souveränität“ Preußens nicht der vom 18. Juli 1932, denn das war nun mal ganz klar keine wirkliche Souveränität, weder innen- noch außenpolitisch. Schon gar nicht kann man sich wohl auf zwei verschiedene Souveränitätsstände beziehen, die zeitlich nie gleichzeitig aktuell waren: einerseits der des Deutschen Reichs von 1871, andererseits der Preußens von 1932.

Tiks sagt, das ist egal, man kann sich ruhig auch auf Preußen von 1932 berufen. Eisenblatt sagt, nein, kann man nicht, weil man sonst die eingeschränkte Souveränität auch Preußens wieder mit im Sack hat.

Meine persönliche Schlußfolgerung aus den obigen Überlegungen:

Freistaat Preußen reloaded  wohl lieber nicht.

P.S.: Achtung, das ist noch nicht der Weisheit letzter Schluß, sondern nur das Ergebnis meiner heutigen dringlichsten Recherchen zum Thema!

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  1. Natürlich haben die Bundesstaaten des Deutschen Reichs schon 1871 ihre Souveränität aufgegeben, denn dann ging die oberste Gewalt (auch z. B. die Außenpolitik) auf die Reichsregierung über. Dass man den Königen ihren Titel ließ, war ein netter Gefallen – Souveräne waren sie nicht mehr.

    Die einzige Änderung 1919 war, dass aus den „Bundesstaaten“ „Länder“ wurden. Ein „Reichsland“ gab es nur von 1873 bis 1918, nämlich Elsass-Lothringen.

    Auch die Bundesländer haben zwar Staatsqualität, sind aber nicht souverän. Nicht nur haben sie Souveränitätsrechte an den Bund abgegeben, sondern der Bund kann auch die Kompetenzverteilung von sich aus ändern („Kompetenz-Kompetenz“).

  2. Dass man den Königen ihren Titel ließ, war ein netter Gefallen – Souveräne waren sie nicht mehr.

    Wer bitte ist ‚man‘? Das klingt so als ob es da irgendeine ominöse Machtinstanz gegeben hätte, die das halt mal so entschieden hat. Wer sollte das aber gewesen sein? Dann müßte ja Bismarck (der genauso wie sein König kein Deutsches Reich wollte, aber zugestimmt hat als Versuch ‚den Drachen zu reiten‘, weil er glaubte diesbezüglich ansonsten den Rückhalt in der Bevölkerung Preußens zu verlieren) eine Verfassung geschaffen haben, die Preussen entmachtet hätte – zugunsten eines Gebildes, das aus sich heraus nie ein Staat hatte werden können. Und das glaube ich nun ganz bestimmt nicht. Clauss hat in einem seiner Videos darauf hingewiesen, daß das Deutsche Reich ein Institut ohne eigenes Land war – das Land gehörte den einzelnen Staaten … wenn ich ihn da richtig verstanden habe.

    Im Vergleich zu damals wird erst unser heutiger Zustand der absoluten Erbärmlichkeit, totalen Bewußtlosigkeit und bedingungslosen Selbstachtungsfreiheit klar. Da beschließt die – linke – Kolonialverwaltung (ob in Form von SPD/Grün oder von CDU/FDP ist ja wurscht), daß noch ein paar Millionen Nichtdeutsche reingeschaufelt und schön gleichmässig auf die Gemeinden verteilt werden … und die haben das halt zu fressen. Unfaßbar. Im Grunde müßte es völlig umgekehrt sein: Die Gemeinden müßten selbstverständlich das Recht haben über ihren Bevölkerungsbestand, d.h. wen sie aufnehmen und als ihresgleichen ansehen wollen und wen nicht, zu bestimmen. War es nicht im Mittelalter (dem schröcklichen…) so? Das zeigt nur, wie gehirngewaschen wir auch sind, daß wir uns schon gar nichts anderes, gar keine andere Organisationsform mehr vorstellen können als die, daß irgendsoeine (mutmaßlich natürlich schwule, denn erst beim Schwulen beginnt ja bekanntlich der Mensch…) Hilfskraft im Auftrag der Besatzungsmächte als sogenannte Regierung halt beschließt, daß noch ein paar Milliönchen ‚Menschen‘ hier reingeschaufelt werden … und wir haben das halt alles zu fressen. Weil: Wir haben den Krieg verloren. Und die Juden vergast … klar, das darf nicht vergessen werden. Zum Kotzen….

  3. Hat Preußen 1918 seine legitime Souveränität als Staat verloren?

    Die Frage an sich zeigt doch auch schon wieder unsere ganze Katastrophe im Kleinen. WIE wird denn ein Staat überhaupt ‚legitim‘ souverän? Wenn nicht dadurch, daß da ein Volk ist, daß sich als eigen erkennt und sich selber, nach eingehender Selbstprüfung, bestimmte Rechte, unter anderem das der Unabhängigkeit von anderen Staaten (= Formen kollektiver Identität) zuspricht. Und in der Periode VOR den Völkern (bevor die also soweit waren sich ’selbst ergreifen‘ und äußern zu können), waren es die Könige bzw. bestimmte Einzelpersonen bestimmter Stände, die solches taten. Man fragt nicht irgendein Außen, ob man denn vielleicht souverän werden darf oder nicht … – man fragt sich selbst – und sonst niemanden!, ob man es überhaupt will. Und wenn man diese Frage mit JA beantworten können sollte, dann sinnt man über die Mittel und Wege nach wie man den eigenen Willen Wirklichkeit werden lassen könnte. Aber hier … und heute … ist die panische Angst vor einem eigenen Wollen ja so tief verankert, daß man ständig nach irgendwelchen ‚internationalen Gesetzen und Abmachungen‘ sucht, die es einem ermöglichen sollen das Ergebnis eines freien Willens zu haben …. ohne einen freien Willen haben zu müssen! Gruselig …

  4. Diese sehr gute Frage von Sir Toby „WIE wird denn ein Staat überhaupt ‘legitim’ souverän?“ sollte sich JEDER stellen. Mir hat die Beantwortung dieser Frage sehr weit geholfen. Das ist einer der Gründe, warum ich meine Zeit mit „Freistaat Preußen – souveräner Staat oder nicht?“ nicht mehr vergeude.

  5. Fakt ist, das Wollen für die eigene Freiheit, außer es geht um Konsum oder sonstige niedere Motive, wurde aberzogen. Das muß ich mir zurückholen und dauert natürlich dementsprechend. Im ersten Absatz in der Rubrik „Über dieses Blog“ steht schon Wesentliches, was mich weiterbrachte. Es ist vollkommen egal, wo ich mich befinde, dieser Zustand herrscht überall, ich unterstelle es einmal. Und daraus ergaben sich für mich, Entscheidungen zu treffen und auch die Konsequenzen dafür zu tragen. Und sollte es wider Erwarten eintreffen, daß wir das Joch der Dunkelheit abwerfen können, dann bin ich gerne bereit, mich geschichtlich auseinanderzusetzen.

  6. „ABER:
    Hätten sich die Preußen denn 1920 eine andere Verfassung gegeben, wenn das Deutsche Reich der Weimarer Republik nicht besetzt und von militärischer Gewalt bedroht gewesen wäre? Sie hätten sich doch z.B. für eine parlamentarische Monarchie entscheiden können?“

    Der Parlamantarismus wurde entgegen der Verfassung 1816 eingeführt, und dem Kanzler die Heeresleitung übergeben also die Gewaltenteilung aufgeweicht…. erst dadurch wurde die Installation der WR möglich. Das Volk hat auch nicht souverän entschieden, sondern aus der Not heraus. Die Ägypter entscheiden im moment auch nicht souverän, wenn Terror das Land durchsiebt.

    Die Monarchisten wurden in den Ländern einfach abgeballert auf offener Straße. Das Heer war im Krieg und konnte für die innere Ordnung nicht sorgen. Gleichzeitig wurde politisch alles unterwandert.

    Wer kann denn bitteschön aus der Not heraus entscheiden was das Beste für ihn ist?

    Oder würdest du dich unter gegebenen Umständen für das alte entscheiden, wenn du wüßtest das du dann verfolgt würdest? Die machsens doch immer und überall nach dem gleichen Prinziep.

    Ich find konstitutionelle Monarchie auch nicht die beste Lösung, ich find aber keine bessere, denn es wird keine Legislaturperiode dauern bis die Staaten im Parlamentarismus wieder unterwandert sind. Eine alternative würde mir einfallen, welche wäre, das Jugendliche, die noch keine ausgeprägten wirtschaftlichen Interessen haben einen Prärogativ Dienst leisten für 1 Jahr, wie Militär oder Zivildienst früher.
    Und man ihnen die Kontrolle über Staatlichkeit in die Hände legt. Das muß natürlich ein Teil des Schulunterrichts vorher sein.

    Ich wüßte msonst keine andere Alternative.

  7. … denn es wird keine Legislaturperiode dauern bis die Staaten im Parlamentarismus wieder unterwandert sind.

    Vielleicht sind wir alle im Moment noch auf so einer Art ‚geschichtlicher Wanderschaft‘, um eben einfach erst mal Dinge zu lernen – unter endlosen Schmerzen, damit sie sich auch tatsächlich bleibend einbrennen – die so etwas wie ‚Parlamentarismus‘ im Sinne eines tatsächlich funktionierenden Systems überhaupt erst ermöglichen. Versuche doch einfach mal jede/r hier sich an das zu erinnern, was für sie/ihn die entsetzlichste Erfahrung seines Lebens war!

    Und dann überlegt euch bitte einfach, wie die Lehren aus dieser Erfahrung für euch aussehen … – reagiert ihr nicht auf kleinste Ähnlichkeiten zur damaligen Situation, wenn sie im Jetzt für euch wahrnehmbar werden?? So gesehen war der Parlamentarismus … also der bisherige Parlamentarismus … und sein Scheitern vielleicht auch einfach nur eine notwendige (Schmerz-)Erfahrung, die eben deshalb notwendig war, um in Zukunft die nötige Sensibilität entwickelt zu haben, um schon die klein(st)en Abweichungen auf dem Weg in den Abgrund erkennen und entsprechend darauf reagieren zu können.

    Ansonsten denke ich, daß – in Entsprechung zum Polaritätsgesetz auch auf dieser Ebene – als regulativer Gegenpol wenigstens gleichstarke Elemente direkter Demokratie in ein künftiges eigenes System eingebaut werden sollten/müssten.

  8. „WIE wird denn ein Staat überhaupt ‘legitim’ souverän? “
    Gar nicht. Im Völkerrecht spielt Legitimität keine Rolle, sondern es geht allein danach, ob ein Staat faktisch souverän ist. Dann braucht er keine Urkunde darüber, dass er es auch darf.

  9. „Der Parlamantarismus wurde entgegen der Verfassung 1816 eingeführt, und dem Kanzler die Heeresleitung übergeben also die Gewaltenteilung aufgeweicht“

    Erzähl doch ein wenig mehr darüber, was 1816 war. Das ist bisher unbekannt.

    Das Heer ist auch kein Teil der Staatsgewalt.

    „Die Monarchisten wurden in den Ländern einfach abgeballert auf offener Straße.“
    Oft war es eher umgekehrt. Man hat sich gegenseitig einfach abgeballert auf offener Straße, was das Zeug hielt.

    „Das Heer war im Krieg und konnte für die innere Ordnung nicht sorgen.“
    Dazu ist es auch nicht da, wozu gibt es die Polizei? Wo soll das Heer denn sein wenn nicht im Krieg.

  10. kennste den schon?

    Mit der Debellatio ist so ne Sache.Faktisch hat sie stattgefunden. Aber später hat man seine Meinung dann doch geändert (-> Feststellung der Subjektidentität und Rechtsanspruch der DDR und BRD aufs Reich). Fragt sich, welches ist nun die List mit der man uns für dumm verkaufen will?

    Wie er dann aber auf die Pauslkirchenverfassung kommt wenn sein Motto lautet wir wären frei, bleibt mir ein Rätsel.

    Das ist seine Seite, die kennst du ja bestimmmt.
    http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/themenbereiche.htm

  11. Dazu ein Kommmentar unter dem Video:

    „es fand keine debelatio statt

    im sogenannten 1.WK fand gar keine besetzung statt

    im 2. keine vollständige

    damit auch keine debelatio

    das problem ist, daß die besatezr trotzdem so zun, als wäre dem so.

    der krieg ist aber noch nicht beendet und somit auch nicht gewonnen – wieder keine debelatio

    und genau das sagen die alliierten und auch das BverG“

  12. „es fand keine debelatio statt
    im sogenannten 1.WK fand gar keine besetzung statt
    im 2. keine vollständige
    damit auch keine debelatio“

    Unter „debellatio“ versteht man die militärische Besiegung oder Niederwerfung eines Landes. Daran kann sich eine Besatzung anschließen, aber zwingend ist das nicht. Nach dem 2. Weltkrieg gab es eine, nach dem 1. aber nicht – woraus man wohl kaum schließen kann, Deutschland hätte den nicht verloren.

  13. Debellation liegt vor, wenn der besiegte Staat vollständig „am Boden liegt“. Dann kann man ihn zerstören, ausradieren, aufteilen, annektieren“ – oder es lassen. Wenn man den total besiegten Staat nicht ausradiert, heißt das nicht, daß keine debellatio vorlag. Das Thema Besatzung spielt meines Wissens keine Rolle bei der Frage der debellatio, sondern nur das Thema Annexion oder nicht.

  14. Da ich nicht weiß, wo ich folgende Frage loswerde:

    Nach meinen Recherchen (und da kann ich mich natürlich ziemlich täuschen) ist die BRD eine Gebietskörperschaft.

    Eisenblatt sagt nun, daß die BRD auf gar keinen Fall eine Gebietskörperschaft ist, sondern eine Personalkörperschaft.

    Siehe: http://www.eisenblatt.net/?p=16584

    In einem Kommentar (http://www.eisenblatt.net/?p=18929#comment-49670) schreibt er dazu:

    im Fall der BRD ist man Mitglied wenn man sich den Personalausweis besorgt. Durch dieses Dokument (Vertrag), ist man dort gebunden und hat sich dem Rechtskreis unterworfen.
    Die BRD benötigt, daher keine Gebietskörperschaft, weil die Menschen Personell-Vertraglich gebunden sind.

    Alle Leute die hier in Wohnhaft sind und nicht zugeordnet werden können, fallen unter das ordre public der BRD, da diese Stillschweigend davon ausgehen, das man Teilnehmer am Vereinigten Wirtschaftsgebiet ist.

    Nicht jeder der Deutscher ist, ist der BRD unterworfen. Und nicht jeder der sich im Vereinigten Wirtschaftsgebiet aufhält, ist Mitglied der BRD.

    Aber ich kann versichern das die BRD keine Gebietskörperschaft ist, sondern sie ist das Verwaltungs-Konstrukt, welches auf die Gebietskörperschaft draufgesetzt wurde. Und dadurch das die Gemeinden & Kreise, meist alle aus Gewohnheit mitmachen, entsteht der Eindruck das die Verwaltung und die Gebietskörperschaft auf der gleichen Ebene wären.

    Wenn Personalkörperschaft, sind wir dann „Zwangsmitglieder“ weil wir Deutsche sind?
    Oder ist man nur Mitglied durch den Personalausweis?
    Was sind dann Deutsche, die „nur“ einen Reisepaß haben?

  15. Nein die Länder sind Gebietskörperschaften, und übergreifend die BRD.
    Nur diese Gebietskörperschaft hat seit 1990 keinen Bestand mehr, sie ist eine Fiktion der Alliierten und nicht der ihrer Bewohner, die seit 1990 frei sind.

    De Facto beruft sich die BRD immer noch auf ihre Gebietskörperschaft um die Zwangsmitgliedschaft ihrer Bewohner zu begründen. Aber de Jure kann sie nur eine Personalkörperschaft sein, die sich ihre Mitgliedschaft über einseitige Verträge erschleicht.

  16. Wenn man „Mitglied“ dieser Körperschaft durch Ausstellung eines Personalausweises wird, was ist mit Leuten unter 16, die noch keinen brauchen? Staatenlos?

    Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung, Personalausweisgesetz §1 Abs. 1 Satz 1: „Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. “ Deutscher ist man also vorher schon.

    Wer einen Reisepass besitzt, braucht keinen Personalausweis. Gehören die nicht dazu? (Praktisch wohl nicht sehr relevant, denn man dürfte kaum einen Pass beantragen können, wenn man keinen Ausweis vorlegen kann.)

    Eine Staatsangehörigkeit ist keine Mitgliedschaft in einem Verein. Wie man zu ihr kommt, ist gesetzlich geregelt – gewöhnlich durch Geburt (StAG). Nachträgliche Wechsel sind möglich, aber meist recht kompliziert.

  17. Oh, bitte – BITTE – bezieh dich bei einer ansonsten sauberen Analyse nicht auf das GG.
    Selbiges ist erloschen, vollständig und unwiderruflich, da es nicht AUFGEHOBEN wurde, sondern im Geltungsbereich GESTRICHEN, am 17.07.1990 mit Wirkung zum 18.07., desselben Jahres, spätestens aber – durch Veröffentlichung im „Bundesanzeiger“, den es seitdem auch nicht mehr geben dürfte – im September 1990.

    Auch die vielzitierten drei „Gesetze zur Bereinigung von Bundesrecht“ beziehen sich, wie aus ihrem vollen Titel hervorgeht, nur auf den Geltungsberich nach dem ALTEN 23 GG. Da bleiben also nur Flugzeuge und Schiffe, welche berchtigt sind, das Hoheitszeichen zu führen. Nur hat die BRD keins, weil sie nie ein Staat war und niemals „Hoheit“ hatte.

    Und um dem juristischen Unfug die Krone aufzusetzen, hat der Papst – das darf er – zum 01. September 2013 per Geschäftsanweisung auch die USAC aufgelöst, welche 1933 die USA als „Staat“ abgelöst hatten und deren Vorsitzender „Peacemaker“ Obomba ist.

    Bitte fragt mich nicht, wohin uns das jetzt juristisch bringt – ich weiß es auch nicht.

  18. „Bitte fragt mich nicht, wohin uns das jetzt juristisch bringt – ich weiß es auch nicht.“

    Spielt auch überhaupt keine Rolle!

    Über diese und sämtliche anderen äusseren Ebenen wird sich niemals etwas ändern, weil es gar nicht geht: Bewusstsein erschafft Materie!

    Liebe Grüsse an alle

  19. Wie konkret wird sich deiner Meinung nach was ändern? Indem alle Menschen einsehen, daß Bewußtsein Materie erschafft? Da kannst du lange warten. Der Mix aus Menschen mit unterschiedlichstem Bewußtseinsstand ist permament durch alle Zeiten vorhanden und wird es wohl immer bleiben. Jeder Bewußtseinszustand hat seine Vorteile, auch der der menschlicen Amöbe. ^^

  20. Du nu wieder 😉
    Ein grösses Bewusstsein, schliesst natürlich alles Kleine mit ein.
    Da das gesammte, aber auch individuelle Bewusstsein in seiner natürlichen Ausdehnung gehindert wird, aber nur verlangsamt werden kann, ist der Prozess eh nicht aufzuhalten, zum Glück 😉
    Natürlich werden irgendwann alle ein Glaubenssystem zugrunde liegen haben, wo es ausser Frage steht, dass Bewusstsein Materie=das Äussere=die interpretierte Realität erschafft.
    Das ganze macht halt einen riesengrossen Unterschied, wie du weisst, siehe Freiheit bekommt man nicht durch irgendeinen Schein.
    Was ich damit sagen wollte, dass ALLES im Inneren=Bewusstsein seinen Ursprung hat, ALLES!
    Denn das was wir als Aussen interpretieren, gibt es ja gar nicht. Ist wie ne Holodeck Simulation, mehr nicht. Sprich, wenn sich im Inneren nix ändert, wird sich im Aussen auch nix ändern. Wenn solche Zusammenhänge mal ausser Frage stehen, wird Realitätsgestalung in der Grundschule trainiert werden. Du weisst, du musst nicht den Löffel verbiegen…. 😉
    Im Zuge dieser Bewusstwerdung, wird dann auch das Leben verstanden und welchen Sinn und Zweck es verfolgt.

    Ich muss inne Heia, hab eh schon Bunr-Out 😉

    Liebe Grüsse und denk an der geraden Rücken beim Stapeln….

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