HA!!! Wahlbenachrichtigung im Briefkasten – darauf habe ich gewartet!

Standard

An die bundesdeutsche Verwaltung der
Stadt XXXXX

XXXXX, 29.08.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hatte ich eine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten, ausgestellt auf meinen Namen. Mir wird mitgeteilt, daß ich im Wählerverzeichnis für die Wahlen zum Deutschen Bundestag eingetragen bin.

Es handelt sich hier ganz offenbar um einen Irrtum. Ich bin keine Bundesbürgerin und kann daher auch nicht an den Wahlen zum Bundestag teilnehmen. Ich bin deutsche Staatsangehörige nach RuStaG von 1913, bescheinigt von der Staatsangehörigkeitsbehörde des bundesdeutschen Landkreises XXXXX, unterschrieben von Landrat XXXXX XXXXX, apostilliert für den internationalen Rechtsverkehr vom Ministerium des Inneren des bundesdeutschen Landes XXXXX und mehrfach beglaubigt kopiert von Ihrer Mitarbeiterin Frau XXXXX.

Mein Großvater XXXXX XXXXX ist 1906 in XXXXX geboren und hatte die preußische Staatsangehörigkeit, die ich als sein direkter Abkömmling in väterlicher Linie geerbt habe und die laut UNO-Menschenrechtskonvention (zu der sich die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., und ihr „Deutsches Volk“ bekennen) mir nicht entzogen werden darf.

Da der preußische Staat seit der Niederlage des nationalsozialistischen Dritten Reichs 1945 völkerrechtlichen Anspruch auf Rückgabe seiner von den Nazis okkupierten Souveränitätsrechte und auf Wiederherstellung seiner staatlichen Ordnung hat, ihm dies aber bis heute durch systematische Täuschung und Behinderung seiner Staatsangehörigen vorenthalten wird, übe ich meine per Geburt erworbenen Hoheitsrechte als indigene Angehörige des preußischen Staatsvolkes bis auf weiteres selbst aus.

Ich bin nicht bereit, diese Hoheitsrechte an die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., abzutreten.

Ich besitze nachweislich keinen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., habe mit Datum vom 28.03.2012 ebenso nachweislich alle unwissentlich eingegangenen Vertragsverhältnisse mit der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt und zum Widerspruch aufgefordert – unter anderem auch die sich zur Bundesrepublik bekennende Verwaltung der Stadt XXXXX. Es wurde kein Widerspruch erhoben, von keiner der angeschriebenen bundesdeutschen und alliierten Behörden, auch nicht von der bundesdeutschen Verwaltung der Stadt XXXXX.

Angesichts dieser Tatsachen fordere ich Sie auf,

– meine Darstellung entweder umgehend mit – eines Rechtsstaats würdigen -Beweisen zu widerlegen oder aber
– mich umgehend aus dem Wählerverzeichnis für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen.

XXXXX aus der Familie XXXXX von XXXXX                     Unterschrift und Identität
rechtsgeschäftlich handelnd als                                         beglaubigt
XXXXX XXXXX (in propria persona)

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Bestätigung der Löschung aus dem Wählerverzeichnis der Stadt XXXXX für die Wahlen zum Deutschen Bundestag

Hiermit wird bestätigt, daß die Rechtsperson XXXXX XXXXX mit Wohnsitz in XXXXX auf eigenen, schriftlich geäußerten und öffentlich beglaubigten Wunsch aus dem Wählerverzeichnis der Stadt XXXXX für die Wahlen zum Deutschen Bundestag gelöscht wurde.

Ihre Stimme wird in keiner Weise bei den Wahlergebnissen der Stadt XXXXX Berücksichtigung finden, weder direkt noch indirekt. Dies wird hiermit verantwortlich versichert.

Die Wahlbenachrichtigung wurde hier und heute zurückgegeben und der Empfang wird hiermit quittiert.

Unterschrift                        Datum                                     Stempel
handelnd für die
Stadtverwaltung XXXXX

————————–

Löschungsbestätigung verweigert

Unterschrift Datum Stempel
handelnd für die
Stadtverwaltung XXXXX

»

  1. Tja nur nützt das nicht, denn durch die Geburtsurkunde wurden Sie durch Ihre Eltern an die BRD „übergeben“. Da nützt auch die Rückgabe des Personalausweises nichts. Sie sind und bleiben Mitglied im Gefangenenlager der Alliierten verwaltet durch die BRD Verwaltungsorganisation gemäß Art. 133 GG auf einem Teilgebiet des, na sie wissen schon …

  2. Ich kann dir genau sagen, was herauskommt: ein OWi-Verfahren nach §32 (1) 1 PAuswG.

  3. Schön formuliert, aber man kann das ganze Wahlgedöns natürlich auch dahingehend interpretieren, daß du als (willentlicher oder unwillentlicher) Kreditor der BRD selbstverständlich das Recht hast den Vorstand des Unternehmens zu wählen (oder ihm deine Legitimierungs-Stimme zu verweigern). Als Kreditor/Aktionär stehst du trotzdem außerhalb der internen Regularien des Unternehmens BRD.

    Als Straftäter wirst du übrigens gerne mal aus dem Wahlregister gelöscht bzw. gesperrt. Falls die verweigern, frag mal welche Straftat du begehen mußt, damit deinem Anliegen entsprochen wird ;-).

  4. @Kairo: Wohl kaum. Der von dir genannte Satz bezieht sich auf §1 (1) 1PAuswG und dieser wiederum auf Art. 116 GG. Ich bin aber weder Deutsche im Sinne von Art. 116 GG noch gehöre ich zur Bekenntnisgemeinschaft „Deutsches Volk“ im Sinne von Art. 1 (2) GG.

    Für mich gilt das „vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen“ aus Art. 116 GG, i.e. RuSTag 1913. Ich bin außerdem als Abkömmling auf Antrag wieder in die Staatsangehörigkeit einzubürgern, die meinem Großvater 1934 zwangsweise entzogen wurde, nämlich in die preußische. Darauf berufe ich mich nicht, weil das GG für mich gilt, sondern weil es für die BRD-Behörden gilt.

    Da ich außerdem meinen Wohnsitz nach dem 08.05.1945 in „Deutschland“ genommen habe und keinen gegenteiligen Willen zum Ausdruck gebracht habe, gelte ich als nie ausgebürgert aus der preußischen Staatsangehörigkeit.

    Your call. ^^

  5. Meine Eltern sind ebenso Abkömmling wie ich, und sie „übergaben mich“ per Geburtsurkunde, wenn schon, dann den DDR-Behörden.

    Ich bin jetzt volljährig, kann also eigenständig meinen Willen bekunden und Entscheidungen treffen. Ich bin, was ich sage, was und wer ich bin.

    Die Russen haben außerdem alle ihre Verfügungen bezüglich ihrer Besatzungszone 1955 per Ministerratsbeschluß aufgehoben, so auch die Abschaffung des preußischen Staates auf diesem Gebiet. In der ehemaligen DDR ist der preußische Staat also seitdem „nicht mehr“ aufgelöst, und die Russen haben die DDR wohl in den 1960ern sogar aufgefordert, den preußischen Staat wiederherzustellen.

  6. @Aquisescout: Das denke ich nicht, das läuft hier anders als in den USA. Wir sind bis wir den Perso mit 18 selber beantragen natürliche Personen. Das kannst du aus jedem Kinderausweis herauslesen.

  7. Wenn du einen Personalausweis hattest, warst du Deutsche i. S. v. Art. 116 (1) GG. Du hörst nicht auf, es zu sein, indem du eine Ordnungswidrigkeit begehst (Nichtbesitz eines PA). Die deutsche Staatsangehörigkeit abzulegen ist zwar möglich, aber ein geringfügig komplizierterer Prozess. Ein Blick ins Gesetzbuch (StAG) erleichtert die Rechtsfindung.

    Wenn deine Vorfahren Preußen waren, waren sie Deutsche in Sinne des RuStAG. Dann bist du als Enkelin es auch noch, wenn deine Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit abgelegt haben. Steht im StAG (das RuStAG in seiner aktuellen Fassung).

    So ein Pech aber auch, dass deine Großeltern keine Bayern waren. Das Land Bayern hat gemäß seiner Verfassung eine eigene Staatsangehörigkeit. Allerdings hat das keine praktische Bedeutung; es gibt keine Regelungen dazu, wie man sie bekommt und was sie bewirkt. Alle anderen Länder haben so etwas gar nicht. Preußen ist kriegsbedingt untergegangen (das Kontrollratsgesetz von 1947 hat diese Tatsache lediglich formal festgestellt). Die preußische Staatsangehörigkeit hätte also etwa so viel praktischen Wert wie die von Südvietnam. Aber wenn du sie unbedingt haben willst, wende dich einfach vertrauensvoll an die entsprechende preußische Behörde. Nicht jedoch an eine des Bundes, die sind dafür nicht zuständig.

  8. Hier mein Schreiben an die „Ausgabestelle“ der Wahlbenachrichtigung:

    „WAHLBENACHRICHTIGUNG“
    · Ihre „Wahlbenachrichtigung“ vom 26.08.2013 zur 18. BT- Wahl a. 22.09.2013

    „Wahlbezirk/Wählerverz.-Nr.: 08855/99“

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ihre o.g. „Wahlbenachrichtigung“ habe ich erhalten. Es stellt sich nunmehr die Frage, nach welchem gültigem Wahlgesetz diese 18. BT- Wahl abgehalten werden soll. – Ich fordere hiermit einen entsprechenden Nachweis ein.

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass gem. BVerfG- Entscheidung vom 25.07.2013 (2 BvF 3/11 u.a.) über die Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzliche Bestimmung des § 6 BWG in seiner am 03.12.2011 in Kraft getretenen Fassung, sowie über den Antrag festzustellen, dass der Deutsche Bundestag (BT) durch Beschluss des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (BGBl I S. 2313) die Antragstellerin in ihren Rechten aus Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt hat,

    durch Urteil u.a. für Recht erkannt hat,

    dass § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig ist;

    dass § 6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist;

    dass die unter Nummer II. Ziffer 1. und 2. bezeichneten Bestimmungen die Beschwerdeführer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens in dem genannten Umfang in ihren Rechten auf Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt;

    dass der Deutsche Bundestag durch Beschluss des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) die Antragstellerin des Organstreitverfahrens sowie die dem Organstreitverfahren beigetretene sonstige Beteiligte in dem aus Nummer II. Ziffer 1. und 2. ersichtlichen Umfang in ihren Rechten auf Chancengleichheit nach Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt hat.

    Im Ergebnis ist das Bundeswahlgesetz (BWG) vom 25. November 2011 grundgesetzwidrig und somit nicht anwendbar. – Das hat zur Folge, dass sämliche Wahlen und somit auch die 17. BT- Wahl welche auf der Grundlage des BWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.07.1993 abgehalten worden sind, auf der Grundlage eines nicht anwendbahren BWG abgehalten worden ist bzw. zustande gekommen ist.

    Das hat wiederum zwangsweise zur Folge, dass ein grundgesetzwidrig zusammengestellter Bundestag nicht in Lage ist über die Änderung des BWG – rechtmäßig – zu entscheiden. Die Änderungen des BWG’s vom 03.04.2013 kommen somit nicht zur Anwendung.

    Die 18. Wahl basiert auf einem nicht anwendbaren BWG.

    Sollten Sie die Sach-u. Rechtslage anders beurteilen, erwarte ich Ihre nachvollsiehbare und rechtlich begründete Richtigstellung kurzfristig und verbleibe

    mit freundlichem Gruß

    vvvvvvvvv

    PS:
    Ihre BENACHRICHTIGUNG zur einer grundgesetzwidrigen WAHL erhalten Sie als Anlage zu diesem Schreiben zu meiner Entlastung zurück.

    Ø BUNDESWAHLLEITER
    ANLAGE

  9. Schau Dir bitte § 5 OWiG an. – Wie soll daraus ein Verfahren rechtlich begründet werden?

  10. Liebe(r) Kairo, ich will mal davon absehen, die Beweggründe zu hinterfragen, die dich dazu bringen, hier zu kommentieren. Ein Nichtangehöriger des öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik verfügt jedenfalls selten über deine „Fachkenntnis“ – die ich in Anführungszeichen setzen möchte, weil ich (nicht nur) bei der (supersympathischen!) Leiterin der hiesig tätigen Staatsangehörigkeitsbehörde gesehen habe, wie wenig Ahnung diese Leute haben von dem, was sie da gutwillig und gutgläubig tun, und von dem tatsächlichen geschichtlichen Hintergrund, vor dem das alles stattfindet. Sie werden geschult und unterwiesen und geben das „Gelernte“ dann bei Bedarf wieder. Überwiegend Informationswiederkäuer, die auch noch richtig stolz sind auf all das „Fachwissen“, das sie sich „angeeignet“ haben, manchmal auch skeptisch, aber resigniert und kopfschüttelnd die manchmal nicht wirklich nachvollziehbaren Vorschriften einhaltend.

    Aber laß uns einigermaßen wohlerzogen unsere Argumente austauschen, davon haben wir vielleicht sogar beide was. 🙂

    „Wenn du einen Personalausweis hattest, warst du Deutsche i. S. v. Art. 116 (1) GG.“

    Solange ich ihn hatte und mich selbst für eine solche hielt, ja – weil man mir anderslautende Informationen fein säuberlich vorenthielt, ja, mich systematisch über die Frage meiner Staatsangehörigkeit belog – bis ich mir die entsprechenden Infos schließlich aus gegebenem Anlaß selbst zusammengesucht habe.

    Es ist so viel und so unverfroren über die geschichtlichen Ereignisse der vergangenen 100 Jahre gelogen worden, daß Gesetze, die auf diesen Lügen aufbauen, keinerlei Bindungskraft haben können. Nichts, was auf dem Nichts exzessiver Lüge aufbaut, kann von Bedeutung sein. Unrecht kann nicht zu Recht werden, auch nicht durch allerlängste Täuschung und Gewohnheit. Recht ist eine Frage des Gleichgewichts von Kräften. Über diese Verbindung zum universell für absolut alle Kräfte geltenden Gleichgewichtsprinzip ist Recht als Ergebnis menschlicher Willenskraft durchaus ein Naturgesetz. Ungleichgewicht bleibt immer nur solange erhalten, bis es seine maximal mögliche Größe erreicht hat und dann aus dem Zustand höchster Spannung mit brachialer Wucht ins andere Extrem schnellt. Unrecht bleibt so lange erhalten, wie es die menschliche Willenskraft erfolgreich gering halten kann. Aber nichts ist für immer, auch Unrecht nicht. Jedes Unrecht kreiert Spannung, und Spannung muß früher oder später ausgeglichen werden. Je später, desto explosiver. Recht dagegen kreiert Gleichgewicht und Entspannung.

    Es ist Unrecht, jemanden über seine Herkunft und über ihn selbst zu belügen. Es ist Unrecht, jemandem das Recht (und die Möglichkeit!) vorzuenthalten, sich selbst uneingeschränkt frei zu informieren und dann freie Entscheidungen zu treffen. Es ist Unrecht, den Deutschen die Lagerordnung der Alliierten, das Grundgesetz, als ihre quasi angeborene „Identität“ aufzuzwingen. Es ist Unrecht, wenn bei einer Vereinbarung eine Seite den Anspruch auf Einhaltung der Vereinbarung durchsetzen kann, die andere aber nicht.
    Ich war nicht Deutsche i.S.v.Art. 116 (1) GG, ich dachte es nur, weil mir gar keine andere Option bekannt war, und ich wurde entsprechend behandelt. Was wußte ich denn vor einem Jahr über die deutsche Staatsangehörigkeit? Nichts, außer daß ich sie ganz sicher zu haben meinte. Und selbst das war ein Irrtum.

    Das Grundgesetz gilt für Leute mit der Nazistaatsangehörigkeit „Deutsch“, definiert in Art. 116 GG. Überhaupt hat die Bundesrepublik jede Menge nationalsozialistischer Rechtsstrukturen übernommen und führt sie bis heute fort, obwohl sie laut Grundgesetz und weitergeltenden Klauseln aus dem Überleitungsvertrag von 1955 verboten sind und abgeschafft sein müßten.

    „Du hörst nicht auf, es zu sein, indem du eine Ordnungswidrigkeit begehst (Nichtbesitz eines PA).“

    Diese Aussage zeigt, wie wenig du in der Lage bist, außerhalb des Gesetzesrahmens der BRD zu denken. Typisch übrigens für Angestellte des öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik. Die Erde ist eine Scheibe, die Bundesrepublik ist Deutschland, „der Staat“ ist Gott und seine Gesetze sind das Maß aller Dinge. Leben findet nur an Hand von Gesetzen, Verordnungen, Dienstanweisungen und Ausführungsvorschriften statt. Und wenn es einem Ministeriumsmitarbeiter oder einem Parteioberen einfällt, ein Gesetz gegen das Wachsen und Sterben zu initiieren, dann wird der Bundestag bestimmt gern ein solches verabschieden. Dann begeht jedes Lebewesen mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn es gesetzeswidrigerweise wächst und stirbt. Na, da wird die Staatskasse aber so richtig klingeln von all den Bußgeldern! Man könnte auch ein Personalausweisgesetz für Rotwild erlassen. Wenn dann eine Hirschkuh ohne Personalausweis erwischt wird, kann man ihr erklären, sie höre nicht auf, personalausweispflichtiges Rotwild zu sein, indem sie eine Ordnungswidrigkeit begeht …

    Aber dieses Argument wirst du vermutlich absurd finden. Ein Mensch ist ja kein Naturwesen wie die Tiere, nicht wahr? Er ist eine Verwaltungseinheit, ein Rechtsobjekt, Gegenstand von Gesetzen, auf die er keinen nennenswerten Einfluß und an die er sich trotzdem von der Geburt bis zum Tod zu halten hat. Und komm mir bloß nicht mit „er kann sich ja politisch engagieren und so Einfluß auf die Gesetze nehmen“! Das ganze System ist so von Grund auf korrupt und unvorstellbar verdorben, daß jedes Engagement sich verbietet, wenn man erstmal hineingerochen hat.

    „Die deutsche Staatsangehörigkeit abzulegen ist zwar möglich, aber ein geringfügig komplizierterer Prozess. Ein Blick ins Gesetzbuch (StAG) erleichtert die Rechtsfindung.“

    Entschuldige, daß ich herzhaft lache. Vielen Dank für die staatsgläubige Belehrung, Kairo, wirklich. Sehr hilfreich. Ungefähr so hilfreich wie der Vorschlag der örtlichen Ordnungsamtsleiterin, ich könne ja auswandern, wenn ich hier nicht zufrieden sei. Rechtsfindung. Was für ein Recht? Das, welches sich die Bundesrepublik im Sinne ihrer Betreiber nach Lust und Laune zurechtbiegt und auf dessen Einhaltung durch die Bundesrepublik niemand einen durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, weil es keinen ausgestalteten Rechtsweg dafür gibt? (Ich empfehle grundrechtepartei.de – echter Augenöffner für Grundgesetzgläubige) Weil niemand die bundesdeutsche Körperschaftsverfassung öfter gebrochen hat als das Bundesverfassungsgericht mit seiner ultimativen „Rechtsfindung“?

    „Wenn deine Vorfahren Preußen waren, waren sie Deutsche in Sinne des RuStAG.“

    Sie waren über ihre preußische Staatsangehörigkeit mittelbare Reichsangehörige und insofern Deutsche. So wie auch die Schwarzafrikaner in den deutschen „Schutzgebieten“ damals Deutsche waren, allerdings mit unmittelbarer Reichszugehörigkeit. Oder die Polen in Pommern und meinetwegen die Esten in Ostpreußen. Damals gab es jedenfalls keine deutsche Staatsangehörigkeit, die einen zum „Deutschen“ machte. Die hat erst Hitler 1934 eingeführt, nachdem das Deutsche Reich 1919 vom Staatenbund zum Staat gemacht worden war – auf Forderung der Amerikaner hin, die andernfalls den Waffenstillstand verweigert hätten.

    „Dann bist du als Enkelin es auch noch, wenn deine Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit abgelegt haben. Steht im StAG (das RuStAG in seiner aktuellen Fassung).“

    Die aktuelle Fassung interessiert mich nicht. Alles, was die Bundesrepublik tut, basiert auf nichts als Lügen und Betrug, erst recht seit 1990. Zwischen 1956 und 2013 gab es nicht einmal ein verfassungsgemäßes Bundestagswahlrecht! Damit gab es in dieser Zeit keinen verfassungsgemäß gewählten Bundestag und keine verfassungsgemäß zustande gekommene Bundesregierung. Aber das stört nicht weiter, nicht wahr? Trotzdem sind alle Gesetze, die in der Zeit verabschiedet oder geändert wurden, uneingeschränkt gültig. Doktorentitel, Erbschaften und Lottogewinne werden aberkannt, wenn bei deren Erlangung was irgendwie nicht in Ordnung war – aber beim Gesetzgeber und Gesetzen, an die sich alle halten sollen, da kann man ruhig so richtig großzügig sein. Das macht ja nix, es määäärgt ja keiiinaaa …

    „Preußen ist kriegsbedingt untergegangen (das Kontrollratsgesetz von 1947 hat diese Tatsache lediglich formal festgestellt).“

    Inwiefern soll Preußen „kriegsbedingt untergegangen“ sein? Du meinst die Kapitulation der Wehrmacht? Oder die Verhaftung der Reichsregierung Dönitz? Wo doch spätestens seit 1973 immer wieder gepredigt wird (das heilige Bundesverfassungsgericht! ^^), das Deutsche Reich sei nicht untergegangen damals? Wenn das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen ist, wie soll dann Preußen untergegangen sein? Außer durch den verlogenen Willkürakt der Alliierten, den Staat Preußen, seine Regierung und Behörden per Kontrollrats-Gesetz Nr. 46 „aufzulösen“ – das politische Rückgrat des Deutschen Reichs und der bedrohlichste Handelskonkurrent auf dem Weltmarkt? Wegen eines angeblichen „Militarismus“, der vergleichsweise lächerlich war gegen die kriegerischen Aktivitäten Großbritanniens und Frankreichs in den 200 Jahren davor?

    „Die preußische Staatsangehörigkeit hätte also etwa so viel praktischen Wert wie die von Südvietnam. Aber wenn du sie unbedingt haben willst, wende dich einfach vertrauensvoll an die entsprechende preußische Behörde.“

    Keine Sorge, werde ich tun. Was weißt du übrigens über Südvietnam? Anscheinend nicht viel, wenn du es so polemisch mit dem „untergegangenen“ Staat Preußen gleichsetzt. Südvietnam ist die Bezeichnung für drei verschiedene, aufeinanderfolgende vietnamesische Teilstaaten, Verhandlungsergebnis nach einem Krieg – also viel eher mit der DDR zu vergleichen als mit dem über Jahrhunderte historisch gewachsenen Staat Preußen. Und auch wieder nicht mit der DDR zu vergleichen, weil die Vietnamesen an der Entscheidungsfindung zur Teilung wenigstens beteiligt waren (Indochinakonferenz 1954), während die Deutschen bei der Aufteilung des Deutschen Reichs nicht das geringste Mitspracherecht hatten.

    „Nicht jedoch an eine des Bundes, die sind dafür nicht zuständig.“

    Sag ich doch. 🙂

  11. Wir sind alle natürliche Personen – im Sinne von grundsätzlich erst einmal rechtloser Einzelperson. Schon vergessen? 😉 Kinder haben in den Augen der Bundesrepublik und ihrer Behördenvertreter genauso wenig Rechte wie ihre Eltern. Alles nur Verwaltungsmaterial, das im Grunde der Bundesrepublik gehört und den Eltern nur leihweise und unter großem Vertrauensvorschuß überlassen wird. Hast du schon mal die Kapoblicke von Primarstufenkoordinatorinnen auf dir ruhen gesehen, wenn sie Verstöße gegen Vorschriften wittern? ^^

  12. Der Geltungsbereich der Bundesgesetze ist das Gebiet der Bundesrepublik. Es ist im 2+4-Vertrag definiert.

    Das Grundgesetz gilt seit 1990 nur noch für die Deutschen, nicht für das Bundesgebiet.

    Soweit jedenfalls mein aktueller Erkenntnisstand.

  13. Meinen aktuellen Erkenntnisstand habe ich aus der „räumlichen Geltung“ des OWiG laut § 5, der da wie folgt unmissverständlich beschrieben wird:

    „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

  14. Ja, sicher. Der räumliche Geltungsbereich bundesdeutscher Gesetze ist seit 1990 nicht mehr im Grundgesetz, sondern im 2+4-Vertrag definiert, wo das Territorium des „vereinten Deutschlands“ festgelegt wurde, das laut Einigungsvertrag von der Bundesrepublik verwaltet wird. Hab auch eine Weile gebraucht, bis ich das akzeptieren konnte.

  15. “ Ein Nichtangehöriger des öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik verfügt jedenfalls selten über deine „Fachkenntnis“ – …“
    Ich habe zwar nicht vor, über meine Lebens-, Wohn- und Vermögensverhältnisse Rechenschaft abzulegen, aber eines möchte ich klarstellen: ich bin kein Beamter. Habe aber auch nichts gegen die Leute – die tun doch gar nichts.

    „Solange ich ihn hatte und mich selbst für eine solche hielt, ja – weil man mir anderslautende Informationen fein säuberlich vorenthielt, ja, mich systematisch über die Frage meiner Staatsangehörigkeit belog – “
    Du hast offenbar das Gesetz nicht verstanden. Man wird nicht Deutsche(r), indem man einen Personalausweis erhält, sondern man muss es vorher sein, um einen zu kriegen.

    „Ich war nicht Deutsche i.S.v.Art. 116 (1) GG, ich dachte es nur, weil mir gar keine andere Option bekannt war, und ich wurde entsprechend behandelt. “
    Das genügt. §3 Abs. 2 StAG: „Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde.“

    „Diese Aussage zeigt, wie wenig du in der Lage bist, außerhalb des Gesetzesrahmens der BRD zu denken. “
    Dazu bin ich sehr wohl in der Lage, aber wenn wir hier über rechtliche Fragen reden, müssen wir die ja wohl nach dem deutschen Recht klären, nicht nach argentinischem.

    “ Ein Mensch ist ja kein Naturwesen wie die Tiere, nicht wahr? Er ist eine Verwaltungseinheit, ein Rechtsobjekt, Gegenstand von Gesetzen, …“
    Du verwechselst Mensch und Person, insbesondere natürliche Person.

    „So wie auch die Schwarzafrikaner in den deutschen „Schutzgebieten“ damals Deutsche waren, allerdings mit unmittelbarer Reichszugehörigkeit. Oder die Polen in Pommern und meinetwegen die Esten in Ostpreußen. Damals gab es jedenfalls keine deutsche Staatsangehörigkeit, die einen zum „Deutschen“ machte. “
    Es waren keineswegs alle Einwohner der „Schutzgebiete“ (Kolonien) Deutsche mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit. Das wurde man nur auf Antrag unter bestimmten Bedingungen. Wer in Deutschland lebte, konnte es schon alleine darum nicht werden. Lies einfach mal das alte Gesetz. Was Polen und Esten betrifft – nun, wenn sie Ausländer waren, waren sie keine Deutschen, auch wenn sie im Reich lebten. Waren sie keine, waren sie Angehörige des Bundesstaates, in dem sie lebten, und damit Deutsche. Ansonsten hatte und hat die Staatsangehörigkeit mit der Abstammung nicht viel zu tun.

    „Damals gab es jedenfalls keine deutsche Staatsangehörigkeit, die einen zum „Deutschen“ machte. Die hat erst Hitler 1934 eingeführt, …“
    Man war Reichsangehöriger, und das Reich war eben das Deutsche Reich. Also war man Deutscher und wurde auch in aller Welt so wahrgenommen. Hitler hat 1934 die Staatsangehörigkeiten der Länder abgeschafft. Übrig blieb – die deutsche. So steht es auch in der Verordnung. Dass er sie erst geschaffen hat, ist Unsinn.

    „Zwischen 1956 und 2013 gab es nicht einmal ein verfassungsgemäßes Bundestagswahlrecht! Damit gab es in dieser Zeit keinen verfassungsgemäß gewählten Bundestag und keine verfassungsgemäß zustande gekommene Bundesregierung. Aber das stört nicht weiter, nicht wahr?“
    Nein, stört überhaupt nicht, weil es ein Märchen ist. Lies doch mal die Urteile dazu. Es ging nämlich nur um einen ganz bestimmten Punkt des Gesetzes, nicht um das Gesetz an sich. Daher wird ausdrücklich festgestellt, dass die bisherigen Wahlen trotz des Mangels im Gesetz verfassungsgemäß und gültig waren. Wenn es keinen verfassungsgemäß zustande gekommenen Bundestag gäbe, warum hat dann das BVerfG eben diesen Bundestag beauftragt, den Mangel im Gesetz zu beheben (was inzwischen geschehen ist, in diesem und auch noch einem anderen Fall)?

    „Inwiefern soll Preußen „kriegsbedingt untergegangen“ sein?“
    Gründlicher kann ein Land kaum untergehen. Es bedurfte des Kontrollratsgesetzes von 1947 nicht mehr, allenfalls aus rechtlichen Gründen. Das ehemalige preußische Territorium ist heute verteilt auf Litauen (wenn man das Memelland dazuzählt), Russland, Polen und Deutschland. Auf dem ehemals preußischen Gebiet in Deutschland sind eine Menge neuer Bundesländer gegründet worden, die die Rechtsnachfolge Preußens angetreten haben (siehe etwa die Stiftungen „Preußischer Kulturbesitz“ oder „Preußische Schlösser und Gärten“). Es gibt keine preußische Staatsgewalt mehr. Im Gegensatz etwa zu Bayern ist Preußen nach 1945 nicht wiedererrichtet worden, weil es schlicht unmöglich war. Also existiert es nicht mehr. Man kann genau so gut die Wiedererrichtung des Inkareichs verlangen – dessen Untergang mag Unrecht gewesen sein, ist aber Tatsache. Im Völkerrecht geht es nach Effektivität, nicht Legitimität.

    „Was weißt du übrigens über Südvietnam? “
    Ein untergegangener Staat, für dessen Titel und Ämter man sich absolut nichts mehr kaufen kann. Im Unterschied zu Preußen war Südvietnam immerhin völkerrechtlich souverän.

  16. „Primarstufenkoordinatorinnen “ wußte gar nicht das es sowas gibt.

  17. „ich bin kein Beamter.“

    Von Beamten war nicht die Rede. Die hat die Bundesrepublik sowieso nicht, sondern nur Bedienstete mit Beamtenstatus. Aber egal. Jedenfalls hast du das sorgfältig gestrickte bundesdeutsche Weltbild voll verinnerlicht und stellst es nicht in Frage. Den Eindruck machst du jedenfalls hier.
    Wie kommt es denn, daß du dich so für die Geschichte der Staatsangehörigkeit in Deutschland interessierst, wenn es nichts mit deiner beruflichen Tätigkeit zu tun hat?

    „Du hast offenbar das Gesetz nicht verstanden. Man wird nicht Deutsche(r), indem man einen Personalausweis erhält, sondern man muss es vorher sein, um einen zu kriegen.“

    Wenn es Voraussetzung wäre, Deutscher laut Art. 116 GG zu sein, um einen Personalausweis zu erhalten, warum ist der Personalausweis dann kein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit? Bundesbürger und (damit) Staatenlose bekommen einen:

    „Der Personalausweis dient der Identifikation und dem Nachweis einer Person als Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Auch Staatenlose erhalten gemäß Staatenlosenabkommen einen Personalausweis.“
    Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_%28Deutschland%29

    und

    „Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reispass sind kein Nachweis über den besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (deutsche Ausweispapiere werden in der Regel ausgestellt, wenn im Datensatz des Einwohnermeldeamtes die Staatsangehörigkeit mit „deutsch“ eingetragen ist, der dortige Eintrag wiederum erfolgt ohne fundierter Überprüfung).“
    Quelle http://www.traunstein.com/wTraunstein/verwaltung/aemter/sg530/staatsangehoerigkeitsrecht.php

    Es ist also mitnichten nötig, tatsächlich Deutscher laut Art. 116 (1) GG zu sein, um einen Personalausweis zu bekommen. Den bekommt man schon, sobald angenommen wird, man sei Deutscher.

    „Das genügt. §3 Abs. 2 StAG: “Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde.”

    Wenn Staatsangehörigkeit auch ohne eigenes Zutun zwangsweise „erworben“ wird, was ist eine solche Staatsangehörigkeit dann anderes als staatliche Leibeigenschaft?
    Unrecht wurde noch nie davon Recht, daß es in Gesetze gegossen wird. Die Behörden behandeln einen ohne entsprechenden Nachweis als Deutschen und schon erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit? Und das ist dann der Beweis, daß man Deutscher laut §116 (1) GG ist?

    „Dazu bin ich sehr wohl in der Lage, aber wenn wir hier über rechtliche Fragen reden, müssen wir die ja wohl nach dem deutschen Recht klären, nicht nach argentinischem.“

    Bundesdeutsches Recht ist nicht dasselbe wie deutsches Recht.

    „Du verwechselst Mensch und Person, insbesondere natürliche Person.“

    Lieblingsthema. Die allgemeine Rechtsfähigkeit des Menschen (=seine natürliche Person) ist dem Staate vorgegeben, wird nicht von ihm verliehen und kann daher auch nicht gegen den Willen des Menschen von ihm eingeschränkt werden. Siehe Pallandt-Kommentar zum BGB §1 (z.B. Ausgabe 2008, in neueren hab ich noch nicht nachgesehen). Ich sehe nicht, wo ich da was verwechsele. Die natürliche Person des Menschen, seine allgemeine Rechtsfähigkeit existiert laut BGB §1 ab Vollendung seiner Geburt. Sie ist direkt mit seiner Existenz verbunden und endet erst mit dieser. Sie kann nicht ohne Unrecht gegen den erklärten Willen des Menschen vom Staat eingeschränkt werden. Wenn der Mensch gezwungen werden kann, unter einem anderen Rechtstitel als seiner natürlichen Person gemäß §^zu handeln, ist §1 ad absurdum geführt. Dann hat er nur jene besonderen Rechtsfähigkeiten, die ihm der Staat zuordnet – gern „ohne sein Zutun“. Schöne Beispiele: „schulpflichtiges Kind“ und „Steuerpflichtiger“.

    Es ist juristische Verwirrung geschaffen worden, indem die natürliche Person des deutschen Rechts (BGB) inhaltlich zur bloßen Einzelperson im Gegensatz zur Verbandsperson (=juristische Person) umdefiniert und dabei ihrer vorstaatlichen, uneingeschränkten Rechtsfähigkeit und damit ihrer angeborenen und per BGB §1 anerkannten Freiheit beraubt wurde.

    „Es waren keineswegs alle Einwohner der “Schutzgebiete” (Kolonien) Deutsche mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit. Das wurde man nur auf Antrag unter bestimmten Bedingungen.“

    Keine bestimmten Bedingungen. Lies einfach mal das alte Gesetz ;): §33 1.:

    „Die unmittelbare Reichsangehörigkeit kann verliehen werden
    1. einem Ausländer, der sich in einem Schutzgebiete niedergelassen hat, oder einem Eingeborenen in einem Schutzgebiete;“

    Also jeder Nichtdeutsche und jeder Eingeborene in den Schutzgebieten konnte auf Antrag die unmittelbare Reichsangehörigkeit erwerben. Er hatte die Wahl, sie zu erwerben oder nicht. Nur die Aufnahme in einen der Bundesstaaten war an Auflagen geknüpft (§8 und 9)

    Ethnische Polen, Esten, Litauer, Letten, Ukrainer etc. in Preußen galten allerdings bis 1918 als preußische Staatsangehörige und hatten insofern die mittelbare Reichszugehörigkeit und die Rechtsstellung als Deutsche nach RuStaG §1 1913, da sie die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat hatten – ob es ihnen paßte oder nicht, wie man hier anmerken muß. Insofern war es Quatsch, als ich schrieb, Polen oder Esten hätten die unmittelbare Reichszugehörigkeit gehabt, wie „Eingeborene“ in den Schutzgebieten sie laut RuStaG 1913 bedingungslos bekommen und damit Deutsche im Sinne des RuStaG 1913 sein konnten.

    „Ansonsten hatte und hat die Staatsangehörigkeit mit der Abstammung nicht viel zu tun.“

    Doch, sie wird an die Abkömmlinge vererbt. Also hat die Staatsangehörigkeit sehr wohl mit der Abstammung zu tun. Und die preußische Staatsangehörigkeit wurde 1934 durch die Nationalsozialisten entzogen und die „deutsche Staatsangehörigkeit“, ein rein administrativer Rechtstitel ohne Bezug zur physischen Heimaterde, zwangsweise „verliehen“. Die Preußen wurde „heimatvertrieben“.

    „Hitler hat 1934 die Staatsangehörigkeiten der Länder abgeschafft. Übrig blieb – die deutsche.“

    Stimmt nicht. Die deutsche Staatsangehörigkeit konnte gar nicht „übrigbleiben“, denn es gab sie vorher gar nicht. Sie wurde von den Nazis im Rahmen der Gleichschaltung aller Bereiche des öffentlichen Lebens neu eingeführt. Guck mal das RuStaG von 1913 durch, da ist nirgends von „deutscher Staatsangehörigkeit“ die Rede. Das liegt daran, daß das Deutsche Reich kein Staat mit eigener Staatsangehörigkeit war, sondern ein Staatenbund, der den Bundesstaaten ihre volle Souveränität ließ. In Weimar wurde dieser dezentral regierte und nur zentral repräsentierte Staatenbund dann wunschgemäß in einen zentral regierten Staat umgewandelt – wobei die Staatsangehörigkeit immer noch an die „Länder“ gebunden war.

    „So steht es auch in der Verordnung. Dass er sie erst geschaffen hat, ist Unsinn.“

    Ist es nicht:

    „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit
    § 1.
    (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
    (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).“

    Hitler wandelte die Reichsangehörigkeit in eine Staatsangehörigkeit um, ohne daß der Staat, auf den diese Angehörigkeit sich bezog, eigenes Land gehabt hätte (da steht die Bundesrepublik in guter Nazi-Tradition – die Idee wurde übrigens zuerst in den USA getestet). Die unmittelbare Reichsangehörigkeit bezog sich auf einen Bund (ab 1919 teil-)souveräner Staaten. Das Reich selbst hatte keine eigenen Gebiete in Deutschland. Jedes Fitzelchen seines Reichsgebiets hatte es nur indirekt über einen/s seiner Staaten/Länder. Unmittelbar Reichangehörige bezogen ihre Rechte aus der fiktiven politischen Klammer, welche die Länder unter einem Dach zusammenhielt. Unmittelbar Reichsangehörige waren Deutsche ohne Heimat in Deutschland. Ihre Angehörigkeit war eine rein administrative, mit keinerlei Ansprüchen an das eigentliche physische Territorium verbundene. Du verstehst den Unterschied?

    Die andere Reichsangehörigkeit, die mittelbar über die Angehörigkeit der Staaten/Länder mit eigenem physischen Territorium erlangte, stand auf dem festen Boden der Heimatangehörigkeit mit allen Ansprüchen am Heimatboden, zu dem man gehörte. Man gehörte anerkanntermaßen hierher, daher hatte man Anspruch darauf, genau hier zu leben und Anteil an den Ressourcen des Landes und des Volkes zu haben. Wer „nur“ unmittelbarer Reichszugehöriger war, hatte diese Ansprüche nicht.

    Diesen Status eines Heimatlosen und damit weitgehend Entrechteten hier in Deutschland hat Hitler allen Deutschen gemäß RuStaG 1913 übergeholfen mit seiner Verordnung von 1934. Und die Väter und Mütter der Bundesrepublik haben das übernommen. Und du findest das in Ordnung, wie es aussieht. Ich nicht. Das liegt wohl daran, daß ich nicht zu den real entwurzelten Deutschen gehöre, sondern zu den real extrem fest verwurzelten, die noch ein extrem deutliches Gefühl dafür haben, wo sie hingehören und welche Ansprüche sie deswegen erheben dürfen. Eine Frage nach deinem diesbezüglichen Hintergrund wäre wohl zu persönlich, deswegen stelle ich sie nicht. ^^

    „Es ging nämlich nur um einen ganz bestimmten Punkt des Gesetzes, nicht um das Gesetz an sich. Daher wird ausdrücklich festgestellt, dass die bisherigen Wahlen trotz des Mangels im Gesetz verfassungsgemäß und gültig waren.“

    Wie gesagt, das heilige und unfehlbare Bundesverfassungsgericht in all seiner unzweifelhaften Körperschaftsverfassungstreue befindet öfter mal für Recht, was klares Unrecht ist und auch logisch außerordentlich häufig keinen Sinn macht. Jeder Richter in diesem Land spricht doch Recht, wie es ihm paßt, insbesondere wenn es um staatsrechtliche Fragen geht. Mal hüh, mal hott, und nichts paßt zusammen. Tut mir leid, mein Vertrauen in die bundesdeutsche Justiz, ihr Rechtsverständnis und ihr Wohlwollen den Deutschen gegenüber bewegt sich tief, tief, tief im prozentualen Minusbereich.

    „Wenn es keinen verfassungsgemäß zustande gekommenen Bundestag gäbe, warum hat dann das BVerfG eben diesen Bundestag beauftragt, den Mangel im Gesetz zu beheben (was inzwischen geschehen ist, in diesem und auch noch einem anderen Fall)?“

    Da hast du recht. Ansonsten s.o.

    „Gründlicher kann ein Land kaum untergehen. Es bedurfte des Kontrollratsgesetzes von 1947 nicht mehr, allenfalls aus rechtlichen Gründen. Das ehemalige preußische Territorium ist heute verteilt auf Litauen (wenn man das Memelland dazuzählt), Russland, Polen und Deutschland.“

    HEUTE ist es u.a. verteilt auf diese Staaten. Du sagst es. Wir reden aber von 1947. Schon Jahre vorher war von den Alliierten vereinbart worden, das Deutsche Reich zu zerschlagen. Rein im Interesse des Weltfriedens, selbstverständlich. Das wäre nicht möglich gewesen, ohne Preußen zu zerschlagen. Und es ist zwischenzeitlich seitens der Russen und Polen angeboten worden, diese Gebiete zurückzugeben, was von den Vertretern der Bundesrepublik abgelehnt wurde.

    „Es gibt keine preußische Staatsgewalt mehr.“

    Ja, dafür ist völkerrechtswidrig gesorgt worden. Wenn sich irgendwer anders als die Deutschen an die HLKO von 1907 gehalten hätte, wäre die Auflösung des preußischen Staates von Außenstehenden gar nicht möglich gewesen, weil die Besatzer die öffentliche Ordnung unter Einhaltung der Landesgesetze hätten aufrecht erhalten müssen, nicht unter Abschaffung derselben:

    „Artikel 43
    Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“
    Quelle http://www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm

    Aber auf unterschriebene Verträge haben die britischen und amerikanischen Regierungen ja schon immer geschissen.

    Die preußische Staatsgewalt ist weg, stimmt. Aber preußische Abkömmlinge gibt es noch. Und solange es die gibt, kann auch der preußische Staat wiederhergestellt werden – genau wie es möglich war, den estnischen, lettischen und den litauischen Staat nach 50 Jahren Nichtexistenz als Völkerrechtssubjekt wieder auferstehen zu lassen. Qualifizierte Kontinuität nennt man das offenbar. Und Präzendenzfall.

    „Im Gegensatz etwa zu Bayern ist Preußen nach 1945 nicht wiedererrichtet worden, weil es schlicht unmöglich war.“

    Das ist unlogisch. Warum sollte Preußen 1945 wiedererrichtet werden, wenn es noch bis 1947 existierte? Die Reichsregierung war 1945 verhaftet worden, nicht die preußische. Die Alliierten haben dem Völkerrechtssubjekt Deutschland die Anwendung der völkerrechtlichen Vereinbarungen offen und explizit verweigert. Die Nichtanwendung von geltendem Völkerrecht dürfte völkerrechtswidrig sein, meinst du nicht auch? Die Zerschlagung und Auflösung des preußischen Staates, der nach Niederlage des Nazi-Reichs von den Alliierten seine Souveränität hätte zurückbekommen müssen, war genauso glasklares Unrecht, wie es Unrecht wäre, einen Gefangenen hinzurichten und sich dann hinzustellen und zu sagen: „Leider können wir ihm seine ihm zustehenden Rechte nicht gewähren, denn er ist ja schon tot. Reine Formsache, daß wir noch den Totenschein ausstellen. Und wehe, einer guckt nach, ob er auch wirklich tot ist!“

    „Im Völkerrecht geht es nach Effektivität, nicht Legitimität.“

    Wenn es nur nach Effektivität ginge, wozu braucht man es denn dann überhaupt, das Völkerrecht? Gewalt ist im Zweifel doch immer effektiver als Verzicht darauf. Preußens „Auflösung“ ist das beste Beispiel dafür. Dann ist immer alles erlaubt, wozu man grad die Macht hat. Wenn dein Spruch alles ist, was übriggeblieben ist von der Konvention, die 1907 in Den Haag zum Schutz von Gefangenen und Zivilbevölkerung von allen späteren Beteiligten an den beiden Weltkriegen vereinbart und unterschrieben wurde, dann ist das sogenannte Völkerrecht nicht das Papier wert, auf dem es aufgeschrieben steht. Dann ist es nicht einmal die Bezeichnung wert. Dann ist Völkerrecht wie eine Champagnerflasche voller … Urin.

    >> “Was weißt du übrigens über Südvietnam?”
    “Ein untergegangener Staat, für dessen Titel und Ämter man sich absolut nichts mehr kaufen kann. Im Unterschied zu Preußen war Südvietnam immerhin völkerrechtlich souverän.“


    Preußen war völkerrechtlich kein voll souveräner Staat mehr, seit ihm die Souveränität mit Gewalt genommen wurde – erst 1918 teilweise, als unter Androhung militärischer Gewalt der Staatenbund Deutsches Reich in die Republik Deutsches Reich umgewandelt wurde, und dann per Preußenschlag 1932 und Gleichschaltung 1934. Passiert ist passiert, kann man nix machen, was? Der hatte zwar eigentlich das Recht, weiterzuleben, der Tote. Aber nun ist er leider tot. Nicht legitim, aber effektiv. Völkerrecht halt, nicht wahr?

    Weißt du, wenn das alles in Ordnung ist für dich, Kairo, dann bitte ich dich, hier in diesem Blog nicht mehr zu kommentieren. Solche Leute möchte ich hier nämlich nicht haben. Dann habe ich dir jetzt genug Zeit gewidmet.

  18. aus dem Perso-Ausweis ist doch nicht zu entnehmen das man „Deutsche/r“ ist. Da steht doch eindeutig nur „Deutsch“ drin. – „Deutsch“ ist aber lediglich die Sprache und eben keine Staatsangehörigkeit!

    Und was sich der Herr Hiltler da mit der Staatsbürgerschaft hat einfallen lassen, dürfte schlechthin nichtig sein. – Denn die Wahl zum Reichstag vom 05.03.1933 ist offenkundig unter Umständen zustande gekommen, die eine von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das so genannte Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, dass infolge des Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt.

  19. „„Preußen ist kriegsbedingt untergegangen (das Kontrollratsgesetz von 1947 hat diese Tatsache lediglich formal festgestellt).““

    Preußen wurde 1945 vom Nazismus befreit, was bleibt denn dann noch 1990, wenn der Besatzer geht und mit ihm die Verwaltung und seine geschaffenen Verwaltungsbezirke?

    Was bleibt?! Alles was hier jemals originär von den Völkern gegründet wurde. Du verstehst das nicht, Preußen ist nicht untergegangen, im Gegenteil alles was nach 1918 hier errichtet wurde ist 1945 untergegangen, und seit 1990 sind wir wieder frei im Rechtsstand von 1914.

  20. „Es waren keineswegs alle Einwohner der “Schutzgebiete” (Kolonien) Deutsche mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit. Das wurde man nur auf Antrag unter bestimmten Bedingungen.“

    Sie waren deutsche nach Rustag, denn sie hatten die Rechtstellung als deutsche in den Schutzgebieten. Also wo ist der Unterschied.

  21. Er hat recht, Staatsschuldenlüge. Sie konnten die unmittelbare Reichszugehörigkeit verliehen bekommen. § 33 RuStaG 1913. Das heißt, sie hatten sie nicht automatisch. Der Begriff „Rechtstellung als Deutscher“ kommt im RuStaG 1913 nicht vor.

  22. Im Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats v. 25.02.47 heißt es unter Getz Nr. 46 Art. 1:

    „Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgeöst.“

    Nun müßte also ein Weg gefunden werden eine Zentralregierung und nachgeordnete Behörden zu erstellen.

    Evtl. hilft ja da Art. II weiter. Der besagt bzgl. der Gebiete die ein Teil des Staates Preußen waren,

    „Die Bestimmungen dieses Art. unterliegen jeder Abhängigkeit und anderen Anordnungen, welche die Alliierten Kontrollbehörden verfügen
    oder
    die zukünftige Verfassung Deutschlans festsetzen sollte.“

    Was wir somit benötigen, ist ein Friedesvertrag und in der Folge eine Verfassung gem. Art. 146 GG. Über diesen Weg wären dann auch die Gebiete die ein Teil des Staates Preußen waren zu berücksichtigen.

  23. Vor der Zentralregierung müssen sich erst einmal neue Gemeindestrukturen aus nachweislichen Abkömmlingen früherer Preußen bilden. Leute, die diese Abstammung nachweisen können, werden über die Jahrzehnte immer weniger.

  24. „Wie kommt es denn, daß du dich so für die Geschichte der Staatsangehörigkeit in Deutschland interessierst, wenn es nichts mit deiner beruflichen Tätigkeit zu tun hat?“
    Es gibt Leute, zu deren Hobby die Beschäftigung mit Geschichte gehört. Außerdem habe ich berufsmäßig eine gewisse Affinität zu Logik und Tatsachen.

    „Wenn es Voraussetzung wäre, Deutscher laut Art. 116 GG zu sein, um einen Personalausweis zu erhalten, warum ist der Personalausweis dann kein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit?“
    Steht in GG Art. 116, einfach mal lesen. Ein Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist nicht zwangsläufig ein Inhaber der deutschen Staatsangehörigkeit, auch wenn die beiden Gruppen heute weitgehend zusammenfallen. Aber besonders in der Nachkriegszeit war das keineswegs so. Staatenlose bekommen einen Personalausweis, damit sie ihre Identität nachweisen können, aber der weist sie nicht als Deutschen aus.

    „Bundesdeutsches Recht ist nicht dasselbe wie deutsches Recht.“
    Andere deutsche Staaten als die Bundesrepublik gibt es seit 1990 nicht mehr. Falls doch, wo denn?

    „Es ist juristische Verwirrung geschaffen worden, indem die natürliche Person des deutschen Rechts (BGB) inhaltlich zur bloßen Einzelperson im Gegensatz zur Verbandsperson (=juristische Person) umdefiniert und dabei ihrer vorstaatlichen, uneingeschränkten Rechtsfähigkeit und damit ihrer angeborenen und per BGB §1 anerkannten Freiheit beraubt wurde.“
    Bitte übersetz das mal ins Deutsche. Den Unterschied zwischen natürlicher und juristischer Person findest du seit 1900 im BGB.

    „Doch, sie wird an die Abkömmlinge vererbt. Also hat die Staatsangehörigkeit sehr wohl mit der Abstammung zu tun.“
    Meistens schon, aber es gibt ja auch andere Wege, sie zu erwerben. Einbürgerung, Adoption, …

    „Stimmt nicht. Die deutsche Staatsangehörigkeit konnte gar nicht „übrigbleiben“, denn es gab sie vorher gar nicht. “
    Wer Staatsangehöriger eines Bundesstaates (ab 1919 Landes) war, der war auch Reichsangehöriger, nämlich Angehöriger des Deutschen Reichs, also Deutscher. Mann, ist das kompliziert.

    „Wer „nur“ unmittelbarer Reichszugehöriger war, hatte diese Ansprüche nicht.“
    Unmittelbare Reichsangehörigkeit war keine Staatsangehörigkeit zweiter Klasse, nur ein anderer Weg, Deutscher zu werden. Unmittelbare und mittelbare Reichsangehörige hatten genau die gleichen Rechte und Pflichten.

    „daß ich nicht zu den real entwurzelten Deutschen gehöre, sondern zu den real extrem fest verwurzelten, die noch ein extrem deutliches Gefühl dafür haben, wo sie hingehören und welche Ansprüche sie deswegen erheben dürfen. Eine Frage nach deinem diesbezüglichen Hintergrund wäre wohl zu persönlich, deswegen stelle ich sie nicht.“
    Ich bedarf solcher Hypothesen nicht.

    „Und es ist zwischenzeitlich seitens der Russen und Polen angeboten worden, diese Gebiete zurückzugeben, was von den Vertretern der Bundesrepublik abgelehnt wurde.“
    Davon wusste bisher keiner was.

    „Wenn sich irgendwer anders als die Deutschen an die HLKO von 1907 gehalten hätte, wäre die Auflösung des preußischen Staates von Außenstehenden gar nicht möglich gewesen, weil die Besatzer die öffentliche Ordnung unter Einhaltung der Landesgesetze hätten aufrecht erhalten müssen, nicht unter Abschaffung derselben:“
    Die Alliierten haben Deutschland nicht einfach besetzt. Vielmehr haben sie die Staatsgewalt auf nationaler Ebene übernommen, da die deutsche untergegangen war. Und auch die Sowjets haben auf ihrem Gebiet durch die Gründung der neuen Länder kräftig an der Zerstückelung des alten Preußen mitgeholfen.

    „… genau wie es möglich war, den estnischen, lettischen und den litauischen Staat nach 50 Jahren Nichtexistenz als Völkerrechtssubjekt wieder auferstehen zu lassen.“
    Diese Staaten gab es schon noch, sie waren nur nicht mehr souverän.

    „Preußen war völkerrechtlich kein voll souveräner Staat mehr, seit ihm die Souveränität mit Gewalt genommen wurde – erst 1918 teilweise …“
    Die Souveränität Preußens endete spätestens 1871 – oder sogar schon 1867 bei der Gründung des Norddeutschen Bundes. De facto endete seine Existenz 1932, nicht erst 1945.

  25. „Er hat recht, Staatsschuldenlüge. Sie konnten die unmittelbare Reichszugehörigkeit verliehen bekommen. § 33 RuStaG 1913. Das heißt, sie hatten sie nicht automatisch. Der Begriff “Rechtstellung als Deutscher” kommt im RuStaG 1913 nicht vor.“

    „Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.“
    +
    „Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“

    Denn jetzt schaut mal in das BGB was da zu Landesrecht steht!
    somit hat jeder in den Schutzgebieten die Rechtstellung als Deutscher.

    Da interessiert rein gar nicht was in RUSTAG §33 steht. Oder sollte ich mich irren?
    Wenn die Schutzgebiete als Landesinnere gelten, gilt das BGB und alle anderen Zusatzartikel sind nichtig, da was angebliche Ausländer angeht, denn sie sind somit Inländer und besitzen die Rechtstellung als Deutscher.

    Das ist das tolle, diese ideologie dahinter kennt keinen Rassismus, genau das Gegenteil von dem was uns dieser Klasen aufschwatzen will mit dem ODER im Rustag. Das ist schlichtweg gelogen.

  26. „Es gibt Leute, zu deren Hobby die Beschäftigung mit Geschichte gehört. Außerdem habe ich berufsmäßig eine gewisse Affinität zu Logik und Tatsachen.“

    Das Interessante ist, daß du auf Gedanken zu grundsätzlichen Rechtsfragen und auf wertende Stellungnahmen meinerseits bisher mit keinem Wort eingegangen bist, sondern dich stur wie ein Automat an Paragrafen klammerst, als sei das für dich der Inbegriff von Recht. Logik kann sehr hilfreich sein, aber ohne Ethik und Naturverständnis wird auch aus diesem nützlichen Werkzeug ein Mordinstrument. Logik ist ein herzloser Söldner.

    Und „Tatsachen“ gibt es nicht, nur individuelle Wahrnehmung und deren Interpretation. Außerdem kann Wahrnehmung immer nur ein Ausschnitt dessen sein, was ist. Und das ist wieder ein Thema, um das du dich drücken wirst, indem du nicht darauf eingehst – damit du weiter deine ethikfreien Logik-Knöpfchen drücken kannst. ^^

    >>“Bundesdeutsches Recht ist nicht dasselbe wie deutsches Recht.”
    “Andere deutsche Staaten als die Bundesrepublik gibt es seit 1990 nicht mehr. Falls doch, wo denn?“

    Was zu beweisen war. 😀 Recht existiert für dich nur im Zusammenhang mit staatlichen Organen.

    >>“Es ist juristische Verwirrung geschaffen worden, indem die natürliche Person des deutschen Rechts (BGB) inhaltlich zur bloßen Einzelperson im Gegensatz zur Verbandsperson (=juristische Person) umdefiniert und dabei ihrer vorstaatlichen, uneingeschränkten Rechtsfähigkeit und damit ihrer angeborenen und per BGB §1 anerkannten Freiheit beraubt wurde.”
    “Bitte übersetz das mal ins Deutsche. Den Unterschied zwischen natürlicher und juristischer Person findest du seit 1900 im BGB.“

    Danke für die Neuigkeit. Damit habe ich mich tatsächlich schon systematisch befaßt.
    Und ich bin zu dem Schluß gekommen, daß die natürliche Person laut §1 BGB durch ihr damit staatlich anerkannt vorstaatliches, weil auf natürlichem Wege zustande kommendes Vorhandensein einen höherwertiger Rechtstitel darstellt als alle Rechtstitel, die der von Menschen mit natürlicher Person erdachte und realisierte Staat einem Menschen je zuordnen kann. Das hat auch was mit Logik zu tun, deshalb sollte es dir eigentlich gefallen. Denn Untergeordnetes kann Übergeordnetes logischerweise nicht außer Kraft setzen. Der Staat – als von der Existenz der Menschen abhängiges Konstrukt – kann von seiner eigenen Existenz unabhängige Rechte nicht abschaffen, z.B. die der natürlichen Person.

    Der Begriff allgemeine Rechtsfähigkeit impliziert die Fähigkeit, uneingeschränkt alle möglichen Rechte wahrzunehmen. Die bundesdeutsche Rechtssprechung (die nationalsozialistische Prinzipien fortführt und pflegt) behandelt die allgemeine Rechtsfähigkeit aber als gar nicht vorhandene Rechtsfähigkeit. Nur besondere Rechtsfähigkeiten, also fest definierte Rechte-und-Pflichten-Sets, werden von ihr berücksichtigt. Und das ist die Krux! Das bundesdeutsche Recht hat den durch einen natürlichen Vorgang entstehenden Rechtstitel „Mensch, in seiner natürlicher Person handelnd“ mit seinen vom Staat uneingeschränkten Rechten durch die Umdeutung des Begriffes „natürliche Person“ zu einem bloßen Unterscheidungsmittel zur juristischen Person (die aus mehreren voll rechtsfähigen Personen besteht, die sich zusammengeschlossen haben, also eine Verbandsperson bilden) gemacht und die „natürliche Person“ damit ihrer Dimension als Trägerin von für den Staat unantastbaren Rechten beraubt.

    Kannst du mir da folgen? Oder schaffst du das möglicherweise nicht, weil das in die paragraphenfreie Rechtszone führt? 😉 Wenn dir die Satzstruktur zu kompliziert ist, drösel ich das noch in lauter Hauptsätze auf, versprochen.

    „Meistens schon, aber es gibt ja auch andere Wege, sie zu erwerben. Einbürgerung, Adoption, …“

    Logikfehler, Euer Ehren! Ich darf dich noch mal zitieren:

    „Ansonsten hatte und hat die Staatsangehörigkeit mit der Abstammung nicht viel zu tun.“

    Und jetzt schreibst du plötzlich, daß sie „meistens schon“ über die Abstammung vererbt wird, es nur auch andere Wege gibt, sie zu erlangen – was ich ja gar nicht bestritten hatte.

    „Wer Staatsangehöriger eines Bundesstaates (ab 1919 Landes) war, der war auch Reichsangehöriger, nämlich Angehöriger des Deutschen Reichs, also Deutscher. Mann, ist das kompliziert.“

    Du schmeißt zusammen, was inhaltlich nicht zusammen gehört, du ignorierst eindeutig relevante Unterschiede: Unmittelbar Reichsangehörige hatten keinen Anspruch darauf, die Rechte als Angehöriger eines der Bundesstaaten wahrzunehmen. Sie gehörten quasi zur Familie, waren aber keine Familienangehörige, wenn ich mal diese Analogie bemühen darf. Es war ein anderer Rechtekatalog, ein anderer Rechtstitel, auch wenn obendrauf „Deutscher“ stand. Warum, glaubst du, waren Auflagen festgelegt für die „Aufnahme“ in einen Bundesstaat, aber nicht für die „Verleihung“ der unmittelbaren Reichsangehörigkeit?

    „Unmittelbare Reichsangehörigkeit war keine Staatsangehörigkeit zweiter Klasse, nur ein anderer Weg, Deutscher zu werden.“

    Die Reichsangehörigkeit war keine Staatsangehörigkeit, weil das Reich kein Staat war. Äpfel sind was anderes als Birnen, wenn auch beide Baumobst sind. Deswegen sind Äpfel nicht weniger wert als Birnen, sie sind aber verschieden. Logik pur. ^^

    „Unmittelbare und mittelbare Reichsangehörige hatten genau die gleichen Rechte und Pflichten.“

    Nein. Das RuStaG sagt was anderes, siehe oben. Um Angehöriger eines Bundesstaates zu werden, mußtest du im RuStaG definierte Auflagen erfüllen, für die Verleihung des Titels „unmittelbar Reichsangehöriger“ nicht.

    „Ich bedarf solcher Hypothesen nicht.“

    War klar. Heimat ist reine Hypothese … 🙂

    „Davon wusste bisher keiner was.“

    Du meinst, wenn das so ist, wurde das nicht an die große Glocke gehängt, und du hast noch nichts davon gehört? Stimmt.

    „Die Alliierten haben Deutschland nicht einfach besetzt. Vielmehr haben sie die Staatsgewalt auf nationaler Ebene übernommen, da die deutsche untergegangen war.“

    Untergegangen worden per gezieltem Zwei-Fronten-Krieg und Verhaftung der geschäftsführenden Regierung. Da mußte man ja dann leider, leider „die Staatsgewalt auf nationaler Ebene übernehmen“. Das war ein Akt von Verantwortungsbewußtsein. Besetzen ist selbstverständlich etwas ganz anderes. Ironie aus.

    „Und auch die Sowjets haben auf ihrem Gebiet durch die Gründung der neuen Länder kräftig an der Zerstückelung des alten Preußen mitgeholfen.“

    Und alle diese Entscheidungen 1955 aufgehoben. Daß das DDR-Establishment in seinem eigenen Interesse so weitermachte wie die BRD dann nach 1990, steht auf einem anderen Blatt. Es gab und gibt seit 1955 andere Handlungsmöglichkeiten für die Deutschen in diesem Gebiet.

    „Diese Staaten gab es schon noch, sie waren nur nicht mehr souverän.“

    Nein. Sie galten als völkerrechtlich erloschen.

    „Die Souveränität Preußens endete spätestens 1871 – oder sogar schon 1867 bei der Gründung des Norddeutschen Bundes.“

    Sowohl die Mitgliedschaft im Norddeutschen Bund als auch die im Deutschen Reich bis 1918 bedeuteten keine grundsätzliche Aufgabe von Souveränität, denn die Mitgliedschaft hätte auf preußische Entscheidung hin beendet werden können. Aus einem Bund souveräner Staaten tritt man ein und auch wieder aus. Als teilsouveränes Land eines Staates geht das nicht mehr. Siehe Weimarer, Bonner und Berliner Republik sowie EU. DAS ist Aufgabe von Souveränität der Mitgliedsstaaten bzw. -länder!

    „De facto endete seine Existenz 1932, nicht erst 1945.“

    De facto endete seine Existenz 1947. De jure endete sie gar nicht, weil unberechtigte Rechtshandlungen nichtig sind. Und die Auflösung des preußischen Staates per Kontrollratsbeschluß der Alliierten nach seiner Befreiung vom Hitlerfaschismus war nach geltendem Völkerrecht nicht erlaubt.

  27. Die Russen haben außerdem alle ihre Verfügungen bezüglich ihrer Besatzungszone 1955 per Ministerratsbeschluß aufgehoben,…

    Das habe ich erst kürzlich auch woanders gelesen – vorher: keine Ahnung. Hat mir niemand nie was von erzählt. Meine Frage ist aber natürlich: Gibts dazu vielleicht irgendeinen Link, wo man genaueres nachlesen könnte. Man möchte sich natürlich auch nicht so gerne vollmundig auf etwas berufen … und dann feststellen müssen: Huch … Ente!

  28. Ich hab mich da bisi falsch ausgedrückt, wenn die Schutzgebiete als Inland gelten, dann haben alle dort Wohnenden den Anspruch auf Erfüllung §1BGB. Sie könnten also die Kolonie wieder auflösen wenn sie wollten. Das Reich hat sie ja befreit.

    Und das bestätigt das EGBGB 1900 auch nochmal, gerade in Artikel 4:

    Artikel 4
    „Soweit in Reichsgesetzen oder in Landesgesetzen auf Vorschriften verwiesen ist, welche durch das Bürgerliche Gesetzbuch oder durch dieses Gesetz außer Kraft gesetzt werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder dieses Gesetzes. “

    Also heißt, BGB bricht Landesrecht/ §1BGB geht vor allen anderen Gesetzen/ Verordnungen vor, da die Kolonien Inland sind, gilt das auch für diese. Also das heißt §1 wird nur eingeschränkt, in dem Falle, wenn man sich selber durch Drogenkonsum sowieso schon entmündigt hat. Und das gilt im gesamten Inland, ->Art 8

    Ergo, alle Ausländer in den Kolonien besitzen damit die Rechtstellung als Deutscher, und sind somit auch Deutsche. Keiner darf in ihrem Namen ein Rechtsgeschäft abschließen das nicht in ihrem Interesse ist!

    PS:
    Ich bin mir da nicht ganz sicher ob dem Kaiser der das alles verkündet hat, bewußt war/ oder in seiner Absicht war, welche Macht er seinen Staats und Reichsangehörigen da zusichert.

  29. Aber jetzt stell dir mal vor was für ein Hohn udn wie beschämend das für die Engländer und Franzosen war, wenn die deutschen ihren Kolonien de jure so eine Freiheit geben. Die müßten rot vor Scham werden. Das geht ja nicht.

  30. Antwort i.A- des Wahlleiter Wahlkreis 72!

    Bundestagswahl am 22.09.2013 und Kommunalwahlen
    hier: Ihr Schreiben vom 16.08.2013
    Halberstädter Str. 2/
    Am „Platz des 17. Juni“
    39112 Magdeburg
    Telefon (0391) 567-01
    Telefax (0391) 567-55 75
    e-mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de
    http://www.wahlen.sachsen-anhalt.de
    Deutsche Bundesbank
    Filiale Magdeburg
    BLZ 810 000 00
    Konto 810 015 00

    Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

    Ihr Schreiben vom 16. August 2013 an den Wahlleiter des Wahlkreises 72 hat dieser mir übergeben.
    Mit dem von Ihnen angesprochenen Urteil vom 25. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht § 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2a und Absatz 5 des damaligen Bundeswahlgesetzes für unvereinbar mit den Grundsätzen der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien erklärt. In Bezug auf den damaligen § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 a führte dies zur Nichtigkeit.
    § 6 des damaligen Bundeswahlgesetzes war durch das 19. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes am 25. November 2011 eingeführt worden.
    Mithin bezog sich das genannte Urteil auf ein Gesetz, welches erst 2011 eingeführt und nach welchem keine Bundestagswahl durchgeführt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat daher nicht die Ungültigkeit von Bundestagswahlen festgestellt.
    Auch in dem weiteren von Ihnen angesprochenen Urteil vom 3. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht zwar festgestellt, dass der dem damaligen Sitzzuteilungsverfahren eigene Effekt des negativen Stimmgewichts gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl verstoße. Hingegen hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt, dass dies nicht zur Ungültigkeit der nach diesem Verfahren durch-geführten Wahl führe (vgl. BVerfG, Urt. v. 03.07.2008, Az. 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07, Rn. 76, 133 ff.).
    Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochenen Kommunalwahlen, weise ich darauf hin, dass hier als Grundlage das Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBL. LSA S.92) und nicht das Bundeswahlgesetz einschlägig ist.
    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
    Soweit Sie eine Befassung des Bundesverfassungsgerichtes wünschen, bitte ich Sie sich unmittelbar an dieses zu wenden.
    Hinweisen möchte ich jedoch darauf, dass die Wahlprüfung zunächst Sache des Bundestages ist (Art. 41 Absatz 1 Grundgesetz). Der Einspruch ist schriftlich beim Bundestag einzureichen und zu begründen. Gegen die Entscheidung des Bundestages ist dann die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht möglich (Art. 1 Absatz 2 Grundgesetz).

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    gez. Karbus

  31. Ich kann nicht wirklich nachvollziehen, wie man aus der Anwendbarkeit des BGB in den Schutzgebieten des Deutschen Reichs Rückschlüsse auf eine angebliche Rechtsstellung der dortigen Einwohner als Deutsche schließen kann. Mir scheint, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Die Rechtsstellung als Deutscher meint doch die unmittelbare Reichsangehörigkeit (=Status-Deutsche). Die unmittelbare Reichsangehörigkeit für nichtdeutsche Einwohner der Schutzgebiete ist im RuStaG aber ziemlich eindeutig eine Kann-Bestimmung: … kann verliehen werden.“

  32. freewomenontheland: Der „Einigungsvertrag“ ist gar nicht wirksam geworden, da das zur Wirksammachung erlassene „Einigungsvertragsgesetz“ nichtig ist. Das wurde bereits 1991 vom „Bundesverfassungsgericht“ entschieden: http://pravdatvcom.files.wordpress.com/2013/08/media.pdf

    Somit ist es juristisch unmöglich, dass laut Einigungsvertrag das Territorium des „Vereinten Deutschland“ von einer „Bundesrepublik Deutschland“ verwaltet wird.

    Dass dieser Vorgang dennoch faktisch stattfindet, fußt offenbar auf reiner Willkür. Dass die führenden Funktionäre von „Gerichten“ und „Behörden“ darüber flächendeckend Bescheid zu wissen scheinen, ist daran zu erkennen, dass Urteile und Bescheide durchgängig nicht unterschrieben werden.

  33. Ups, da bin ich hinter meinen eigenen Erkenntnisstand zurückgefallen, denn über dieses Urteil war ich neulich schon mal gestolpert. Danke für den Hinweis.

  34. Warum? Die Schutzgebite gelten als Inland, das ist doch das Stichwort.
    Dadurch das das BGB dort gültig ist, erlangen die Menschen dort die gleichen Rechte durch §1 BGB. sind also rechtlich den Deutschen gleichgestellt. Sie haben die gleichen Naturrechte wie die Deutschen.

    Es geht doch nur um die ersten §en des BGB, nur die gelten für Menschen.

    Für mich ist das wieder so nen kalre Angelegenheit, durch die Anwendbarkeit des BGB in den Schutzgebieten, wurden die Menschen dort befreit lach. So paradox sich das anhört.

  35. Ja, aber der Begriff „Rechtsstellung als Deutscher“ bezieht sich doch auf die fehlende Angehörigkeit zu einem deutschen Staat, der zum Trotz man aus verschiedenen Gründen als Deutscher behandelt wird. Diese Rechtsstellung als Deutscher mußte 1913 und muß auch heute beantragt werden.

    Die Geltung und Anwendung des BGB in den als Inland geltenden Schutzgebieten mag die dort Wohnenden durch §1 de jure zu freien Menschen gemacht haben. Aber das geschah ohne Antrag, sondern pauschal für alle auf dem Territorium lebenden Menschen.

    Verstehst du? Die Geltung des BGB ist an das Territorium gebunden, nicht an den Status eines Menschen. Die Geltung des RuStaG ist an die Person, an einen bestimmten Status des Menschen gebunden.

  36. „Verstehst du? Die Geltung des BGB ist an das Territorium gebunden, nicht an den Status eines Menschen. Die Geltung des RuStaG ist an die Person, an einen bestimmten Status des Menschen gebunden.“

    Ich verstehe deinen „point of view“ aber, das BGB schafft den eigentlichen Rechtsstatus eines jeden Menschen der im Anwendungsberiech des BGB wohnt.
    Die Staatsangehörigkeit bestimmt nicht deine Rechtstellung, auf jeden Fall nicht im dt, Reich, vielleicht in anderen Ländern – so wie ich das sehe, es ist das BGB, mittelbar durch den Gültigkeitsbereich der über die 1871 Verfassung geregelt ist. Deswegen ist es fatal diese Verfassung abzuwählen, denn damit stirbt die Anwendbarkeit des §1 BGB mit. Aber das ist es ja genau was die Schergen wollen.

    Desweiteren schauen wir doch mal in die Gesetze über die Konsulargerichtsbarkeit rein die über das BGB hinaus diese Angelegenheit in den Schutzgebieten regeln sollten, damit ist so wie ich das verstehe auch der Bürgerliche Tod in diesen Gebieten ausgeschlossen:

    §. 3.

    In Betreff des bürgerlichen Rechts ist anzunehmen, daß in den Konsulargerichtsbezirken die Reichsgesetze, das preußische Allgemeine Landrecht und die das bürgerliche Recht betreffenden allgemeinen Gesetze derjenigen preußischen Landestheile, in welchen das Allgemeine Landrecht Gesetzeskraft hat, gelten.

  37. Da hast du allerdings Recht. Das mit den Konsulargerichtsbezirken wußte ich noch nicht. Aber ich denke trotzdem, daß die Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht gleichzusetzen ist mit der Rechtsstellung als Deutscher.

  38. Und das haben wir an unsere Stadt geschrieben:

    WAHLBENACHRICHTIGUNGSKARTEN

    Sehr geehrter Oberbürgermeister xxxx,

    sehr geehrte Wahlleiterin xxxx,

    diese Wahlanberaumung ist nur noch eine mittelmäßige Inszenierung zur Irritation der Bevölkerung, die es immer noch nicht verstanden hat, dass eine volksgegebene Verfassung ratifizieren werden muss, um das ausgehöhlte Grundgesetz für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet abzulösen, welchem es ohnehin am Geltungsbereich mangelt, was auch eine eiligst verfasste Präambel nicht zu beheben vermag.

    Unsere Begründung zur aktiven Stimmenthaltung bei der „Wahl“ im September 2013 hat jedoch primär mit dem BVG zu tun, was anscheinend eine nicht rechtmäßig zustande gekommene Berliner Regierung aufgefordert hat, Gesetzgebungskompetenz walten zu lassen, damit das Wahlgesetz geändert und legalisiert wird.

    Aus der Praxis: Kuh tot, liefert aber täglich Frischmilch…

    An dieser dubiosen Wahl teilzunehmen liegt nicht in unserem Interesse.
    Ferner sollte Ihnen und der Stadt xxxx bekannt sein, dass bei den 4 + 2 Verträgen dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet der gesetzgeberische Handlungsspielraum entzogen wurde und das Besatzungsstatut nach wie vor aktiv ist, außerdem die Bundesbereinigungsgesetze I & II & III gravierende Einschnitte nach sich zogen, die jeder gewissenhafte Jurist verstehen sollte.

    ERKLÄRUNG !

    „Wir erklären, dass wir weder eine irgendwie

    geartete Nazi- oder Naso-Diktatur, noch eine

    andere faschistische und/oder Menschenrecht verachtende Organisation

    unterstützen oder mit ihnen zusammenarbeiten

    oder uns selbige in diesem Lande wünschen!“

    Mit freundlichen Grüßen,

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