Das sind meine gegenwärtigen Überlegungen. Abgeschickt wird das vorerst nicht, sondern hier zur Diskussion gestellt:
Verzichtserklärung
Hiermit verzichte ich auf die von der Bundesrepublik Deutschland verliehene deutsche Staatsangehörigkeit.
Begründung:
Ich besitze durch Geburt zwei deutsche Staatsangehörigkeiten. Meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit der DDR erlosch mit der DDR 1990.
Seit Beitritt der sogenannten „Neuen Bundesländer“ zur Bundesrepublik habe ich die von der Bundesrepublik Deutschland verliehene deutsche Staatsangehörigkeit (Anlage A), welche unbestritten eine Fortführung nationalsozialistischen Rechts auf Anweisung der Alliierten darstellt (Anlage B).
Außerdem habe ich durch Abstammung (ius sanguinis) in väterlicher Linie die preußische Staatsangehörigkeit meines Großvaters, der 1906 in XXXXX geboren wurde. (Anlagen C)
Der Ministerrat der UdSSR hat 1955 u.a. das Kontrollrats-Gesetz Nr. 46 (Auflösung Preußens) von 1947 ausdrücklich außer Kraft gesetzt, mit dem faktisch allen Preußen die Staatsangehörigkeit entzogen worden war. Das durch dieses Alliiertengesetz gewissermaßen erfolgte Verbot des Staates Preußen gilt seitdem nicht mehr auf dem Gebiet der „Neuen Bundesländer“, und die preußische Staatsangehörigkeit ist dort nicht mehr entzogen, da das entsprechende Gesetz ja rechtswirksam außer Kraft gesetzt wurde.
Damit ist die preußische Staatsangehörigkeit mindestens seit 1955 wieder relevant, ebenso wie die Staatsangehörigkeiten der baltischen Staaten 1991 nach 51 Jahren Bedeutungslosigkeit wegen russischer Besetzung wieder relevant wurden, was einen international anerkannten völkerrechtlichen Präzedenzfall darstellt. Das international anerkannte Argument der Balten war, daß sie nur besetzt waren, nicht aber ihre Völkerrechtssubjektivität verloren hatten, da die baltischen Völker als Träger dieser Völkerrechtssubjektivität weiterhin existierten.
Völkerrechtssubjektivität ist definitionsgemäß die Fähigkeit ihres Trägers, völkerrechtliche Rechte und Pflichten zu übernehmen.
Originäre Träger der preußischen Völkerrechtssubjektivität und damit der preußischen Völkerrechtspersönlichkeit sind alle, die ihre Abstammung von preußischen Staatsangehörigen bis mindestens 1913 nachweisen können. Ich gehöre nachweislich dazu. Ihnen liegen alle diesbezüglichen Daten bereits vor. Notfalls kann ich die Ableitungskette bis in die Frühzeit des Königreichs Preußen im 18. Jahrhundert zurückführen.
Damit bin ich nach Verzicht auf die von der Bundesrepublik Deutschland verliehene deutsche Staatsangehörigkeit keineswegs staatenlos, sondern habe weiterhin die durch Abstammung erworbene preußische Staatsangehörigkeit und damit die Rechtsstellung als Deutsche, die laut Art. 5 Personalstatut des EGBGB allem anderen staatlichen Recht vorgeht.
Ich fordere Sie auf, mir eine Verzichtsurkunde auszustellen und auszuhändigen, und beantrage gleichzeitig einen Ausweis über meine Rechtsstellung als Deutsche. Der ausgefüllte Antrag ist beigefügt.
Das Problem ist, das es nie eine Staatsangehörigkeit der DDR gab.
Soweit ich mich erinnere hatte der Senat damals festgestellt, das die Menschen sowohl in der DDR als auch der BRD, die gleiche Staatsangehörigkeit hätten.
Den Rest des Textes finde ich sehr gut. Das kannst du so machen, denke ich.
Mit der Sache sind wir auch grade dran.
Danke für den Kommentar. Den Satz mit der DDR kann ich problemlos löschen. Ist nicht wirklich relevant, steht nur der Vollständigkeit halber drin. 🙂
Klasse, wir diskutieren das auch mal intern in meinem Kreis und halte dich auf dem laufenden
die Strategie ist, aber wirklich gut.
Das bleibt abzuwarten …
Du stellst also eine Forderung an unsere Lagerleitung? Bzw. an deren Kapo`s ? Und du forderst von denen eine Urkunde, die dich zum freien Menschen macht?
Ist nicht bös gemeint, sondern zum drüber nachdenken. Aber, ist es nicht das Grundproblem an dem wir hier alle arbeiten?
Die Urkunde macht mich nicht zum freien Menschen, ich bin schon einer.
Es gibt in jedem Land andere historische Gegebenheiten, welche Handhabe man jeweils gegen den herrschenden Machtapparat einsetzen kann, damit sie den freien Menschen anerkennen müssen. Um einen ähnlichen Status zu erreichen wie beispielsweise Dean Clifford als geborener Kanadier gegen über dem kanadischen „Staat“, der nichts als ein britisches Lizenzunternehmen (Crown Corporation) ist, zu erreichen, kommen hier bei uns die souveränen Bundesstaaten des Deutschen Reichs in Frage, deren Rechtsträger die Abkömmlinge der früheren Angehörigen dieser Bundesstaaten sind – wir. Die Organe dieser Bundesstaaten sind nicht mehr da, aber wir. Damit sind wir frei, ihn wiederauferstehen zu lassen (oder auch nicht), und zwar in einer Form, die uns als seinen Treugebern gefällt.
Was wir suchen, ist nicht der Weg zum alles entscheidenden Papier, das uns „zum freien Menschen machen“ würde, sondern das unser Freisein seitens der BRD für sie und ihre Behörden verbindlich anerkennt. Als Angehörige eines anderen Völkerrechtssubjekts als des Dritten Reichs haben wir wohl am ehesten eine Chance. Ein Völkerrechtssubjekt muß nicht zwangsläufig einen Staat bilden. Aber in einer Weise organisiert muß es sein, daß es mit Staaten koordiniert und effektiv interagieren kann. Denk ich mir so.
„…kommen hier bei uns die souveränen Bundesstaaten des Deutschen Reichs in Frage“
aber nicht hiermit liebäugeln?! 😀 Da is nämlich auchwieder mal nicht drinnen was draufsteht!
http://www.freistaat-preussen.info/
Man kann die deutsche Staatsangehörigkeit nur aufgeben, wenn man dadurch nicht staatenlos wird. Vergiss also nicht, deinem Schreiben auch eine Staatsangehörigkeitsurkunde des anderen Landes beizufügen (Preußen?). Eine eigene Erklärung wird nicht reichen.
Das werden wir sehen.
Naa es ist keine Urkunde nötig, zum Nachweis das man eine andere Sta gewählt hat, ich habe die ital. Sta auch nur mündlich abgelegt vor 15 Jahren, ohne ein Dokument über deutsche Sta vorlegen zu müssen.
Ich hatte das bisher so verstanden, dass eine BRD dir sowieso keine Staatsangehörigkeit bescheinigen oder ausstellen kann, weil sie nun mal nie ein Staat war und die hoheitlichen Rechte folgerichtig nie vom Reich weg auf die BRD übergagegangen wären.
(Vgl. dazu das BVerfG-Urteil von1986, Nummer weiss ich jetzt nicht)
Die BRD als Zwangsverwaltung hat nach Völkerrecht (>oberste der Rechtsebenen) keinerlei rechtlich verbindliche Handlungen für die Angehörigen „des bestezten Gebiets“ vorzunehmen und die bereits getätigten Handlungen sind ohne Belang, da per HLKO ausgeschlossen.
Man hat mir das einmal sehr schön erklärt: die „Befreier“ haben auf den (Eichen-)Tisch Deutsches Reich eine Tischdecke gebreitet. Darauf haben sie ein paar Linien gemalt und sie als „Grenzen von Bundesländern / -republik / DDR / polnisch verwaltetes Gebiet“ bezeichnet. Das Reich, der Tisch darunter, ist immer noch da, nur darf man ihn nicht mehr anschauen. Und die Vorteilsnehmer tun jetzt so, als sei die Tischdecke immer schon der Tisch gewesen. Weil: ohne Tischdecke sind auch die Vorteile weg.
Aber eine Tischdecke hat nun mal keine Beine und keine Platte. Sie kann alleine nicht stehen bleiben, deshalb ist jetzt unter Androhung der Verbannung (als NAZI gebrandmarkt) verboten, von dem Tisch zu sprechen.
Deine Staatsangehörigkeit ist DR. Punkt. Alles andere ist von vornherein albern.
„Was wir suchen, ist nicht der Weg zum alles entscheidenden Papier, das uns “zum freien Menschen machen” würde, sondern das unser Freisein seitens der BRD für sie und ihre Behörden verbindlich anerkennt.“
Der Satz stimmt nicht und er stimmt nicht an entscheidender Stelle. Ich nehme mal an, du meinst: „Was wir suchen ist, das die BRiD und ihre Behörden unser Freisein verbindlich anerkennt.“
Aber da ist doch singemäß kein Unterschied zu dem geforderten entscheidenden Papier. Nur ist es diesmal nicht als Forderung formuliert, sondern als Ersuchen. Und statt auf Papier gedruckt soll es nun verbindlich anerkannt werden.
Doch es ändert nichts an der Tatsache, das du von unserer Lagerleitung, bzw. von deren Kapo`s eine Bestätigung unserer Freiheit haben willst. Gefängnisaufseher dürfen so etwas nicht, und Gefängnisleiter wollen so etwas meißt nicht………
Hier hat 1910 jemand in Vertretung für den Oberbürgermeister, welcher wiederum im Auftrage des Regierungspräsidenten handelte, unterschrieben. http://www.dhm.de/datenbank/img.php?img=nn002577&format=1
Dem verfassungsmäßigen Subsidiaritätsprinzip zufolge fallen die Verwaltungsaufgaben der jeweils nächsttieferen vorhandenen Verwaltungsebene zu. Eine Staatsangehörigkeitsurkunde kann daher jeder nachweisliche Abkömmling eines Preußen für einen anderen ausstellen, denn die preußischen Abkömmlinge in den Gemeinden sind die unterste Selbstverwaltungsebene des preußischen Staates.
Aber du hast recht, das ist eine gute Anregung. Die nachweislich preußischen Abkömmlinge sollten sich lokal organisieren und entweder sich gegenseitig die preußische Staatsangehörigkeit bescheinigen oder aus ihrer Mitte jemanden wählen, der lokal dazu beauftragt wird. 🙂
Doch, da ist ein Unterschied. Wir machen ja auch weiter, ohne daß die BRD das anerkennt. Es liegt in der Natur der Sache, daß sie sich mit Händen und Füßen sträubt, weil sie sich ja selbst das Wasser (=Macht) abgraben würde.
Fakt ist, die Abkömmlinge der Preußen, die in Preußen Heimatrecht hatten (also das von der Gemeinschaft der Einheimischen anerkannte Recht, auf genau diesem Grund und Boden zu leben und zur Gemeinschaft der dortigen Einheimischen dazuzugehören), haben die preußische Staatsangehörigkeit und damit das Heimatrecht durch Abstammung erworben, und sie darf ihnen laut Menschenrechtskonvention nicht entzogen werden.
Die unmittelbare Reichsangehörigkeit dagegen hat keinen Bezug zum konkreten Land eines Staates und zur Gemeinschaft der Einheimischen (Staatsangehörige der Bundesstaaten) darauf. Das Reich selbst hat im Inland ja gar kein Territorium und damit kein Heimatrecht zu vergeben. Es ist im Grunde nur eine fiktive Klammer, mit der die Bundesstaaten sich freiwillig aneinander binden. Wer nur die unmittelbare Reichsangehörigkeit hat/te, gehört/e in den Bundesstaaten nicht wirklich dazu, hat/te dort keine Ansprüche an die Gemeinschaft und das Land zu stellen. Er war/ist Staatsangehöriger ohne Heimatrecht.
Und diese Art von Staatsangehörigkeit hat Hitler zur einzigen gemacht und die BRD hat sie auf Alliiertengeheiß übernommen. In den USA ist dieser Trick schon im 19. Jahrhundert angewendet worden, nämlich nach dem Bürgerkrieg. Damals passierte dort exakt das gleiche. Die Zugehörigkeit zur fiktiven Klammer des Bundes, der gar kein eigenes Territorium hatte, wurde zur Staatsangehörigkeit erhoben und die Angehörigkeit in den Bundesstaaten, die über das Territorium verfügten, abgeschafft. Damit waren auch die Amerikaner Staatsangehörige ohne Heimatrecht, Fremde im eigenen Land, genau wie fast ein Jahrhundert später die Deutschen.
Das RuStaG von 1913 legt daher auch keine Bedingungen fest, wem die unmittelbare Reichszugehörigkeit verliehen werden darf. Für die Angehörigkeit in einem Bundesstaat dagegen werden im selben Gesetz genau benannte Voraussetzungen festgelegt. Guck mal nach. Bin ich drauf gestoßen, als ich neulich mit Kairo diskutiert habe. Da wird unmißverständlich klar, daß die Angehörigkeit in einem Bundesstaat einen höherwertigen Rechtstitel darstellt als die unmittelbare Reichsangehörigkeit.
An dieser Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat wie z.B. Preußen hängt deswegen der Anspruch auf das Land unter unseren Füßen. Auf dem Gebiet der DDR wurde die 1947 erfolgte Entziehung der Staatsangehörigkeit durch völkerrechtswidrige Auflösung des Staates Preußen durch Außenstehende 1955 wieder außer Kraft gesetzt. Damit können sie uns unseren angeborenen Anspruch als völkerrechtliche Eigentümer unserer Heimat nicht mehr klammheimlich absprechen. Das ist nicht wichtig, weil sie es uns „erlauben“ sollen, sondern weil es sie selbst bindet.
Wenn die Abkömmlinge der Preußen, Sachsen, Anhaltiner, Württemberger, Bayern etc. sich zusammenfinden und organisieren, können sie Anspruch auf das Land erheben, das ihnen völkerrechtlich niemand ernsthaft streitig machen kann, da diese Völker unzweifelhaft originäre Völkerrechtssubjekte darstellen. Man kann natürlich diskutieren, wie wahrscheinlich es ist, daß die „internationale Staatengemeinschaft“ den deutschen Völkern erlauben wird, ihr Land wieder in Besitz zu nehmen. Schließlich stellen die baltischen Völker bei weitem nicht solche Erzfeinde dar wie die Deutschen, da ist die „qualifizierte Kontinuität“ zu Ungunsten des üblichen (von Kairo so gern zitierten) Effektivitätsprinzips vergleichsweise leicht anerkannt.
Aber: ein Schritt nach dem anderen … 🙂
@fargo: Wenn aber diese „deutsche“ Staatsangehörigkeit der Hebel ist, mit dem man in die BRD gezwungen wird? Siehe weiter oben. Was nützt mir außerdem eine Staatsangehörigket, die mich heimatlos und zum reinen Bestandteil einer Verwaltung macht? Eine, die mich nur nach außen schützt, mir aber im Inneren nicht die Rechte eines freien Menschen zugestehen will?
Ist dieses von Andreas Clauss bekannt?
Klicke, um auf Schriftverkehr-Clauss-Ordnungsamt-Willenserkl%C3%A4rung.pdf zuzugreifen
Herr Clauss erklärt darin:
„Der Mensch Andreas Clauss hat die wahrhaftige Staatsangehörigkeit des Freistaates Preußen und kann dieser nicht entzogen werden, weil er diese durch Abstammung erhalten hat.“
Es fand wohl ein BRD-übliches Ende:
„Anmerkungen zum Schriftverkehr: Am 08.11.2012 führte ich mit Frau Bimböse ein kurzes Telefonat indem Sie mir mitteilte, dass Ihre Antwort abschließend sei und mit mir nicht einmal mehr rede, schriftlich bekomme ich auch nichts mehr. Anschießend wurde hörbar laut aufgelegt.“
Man wird dem nicht nachgeben können, da dadurch ein zu großes Loch im BRiD-Lagerzaun entstehen würde, durch das zu viele Steuermulis und Stimmvieh nach Preußen entschwinden würden. Und sollten sich tatsächlich einmal einige außerhalb des „Lagers“ zusammenfinden, würden diese als Gründung einer gewissen Organisation verboten und bekämpft werden. Es sollte vielleicht erwähnt werden, dass wir nach wie vor unter Fremdherrschaft stehen und die Organe der BRiD als Willensvollstrecker dieser Fremdherrschaft dienen.
Das war keine Verzichtserklärung, die er da abgegeben hat. Er wollte bestätigt haben, daß er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, wenn ich das richtig verstehe.
Das ist es, was ich meine. Andreas Claus hat versucht von der Lagerleitung eine Genehmigung für ein Loch im BRiD-Lagerzaun zu erhalten.
Macht man dies einmal, wird es ignoriert. Macht man es öfters (als Normal-Lager-Bewohner) wird einem erst die Ration gekürzt, dann wird man aus der Baracke entfernt…usw. .
Das klingt zugegebenermaßen sehr destruktiv, doch ich denke, das wir alle hier wissen, das es leider sehr realistisch ist.
Leider heißt realistisch noch lange nicht konstruktiv, wie ich erfahren musste. …………
Ich will ja nur sagen, das es aus meiner Sicht wenig Sinn hat mit den Kapos Schriftstücke auszutauschen.
Sehr viel sinnvoller finde ich z.B. den Ansatz von dir:
„Eine Staatsangehörigkeitsurkunde kann daher jeder nachweisliche Abkömmling eines Preußen für einen anderen ausstellen, denn die preußischen Abkömmlinge in den Gemeinden sind die unterste Selbstverwaltungsebene des preußischen Staates.“
Aber auch da steckt das Dilemma drin: von wem sollte man denn den „Nachweis“ als Abkömmling bekommen? Doch wieder nur von der Lagerverwaltung.
Ich meine, das uns nur etwas befreien kann, das uns unabhängig von aufgestülpten Rechts-Konstrukten eint. Etwas eher wie ein Bekenntnis. Etwas worauf sich möglichst viele Menschen einigen, das aber ohne Bezug zum Besatzungsrecht agiert.
Vom Ansatz her ist es das, was Thomas bereits in Bestand gesetzt hat:
http://www.einigung-deutscher-souveraene.org/eds.htm
Es ist das Einzige mir bekannte, was ohne Berührung zu irgendeinem von Menschenhand geschaffenem Recht bestand hat.
Es soll hier aber nur als Beispiel dienen, um zu verdeutlichen was ich meine.
Die Belege für die Abstammung hat man günstigstenfalls im Original in der Familienchronik. Und die vielen, die sie nicht haben, können von jemandem, der sie hat, die preußische Staatsangehörigkeit und damit den Status als Souverän des Landes verliehen bekommen.
Ein Bekenntnis bringt dich auch noch nicht aus dem physischen Lager raus. 😦
@freewoman:
Die Staatsangehörigkeit des Reiches berücksichtigte unter anderem den Wegfall des „bürgerlichen Todes“. Es galt BGB1 – die natürliche Person – als zwingend im Reich.
Darüberhinaus durfte dieser Passus nicht außer Kraft gesetzt werden.
Woraus schließt du also, daß dir die StA DR nicht „im Innern die Rechte eines freien Menschen zugestehen will“?
aber ein gelber Schein??? Es geht nur wenn sich viele bekennen. Doch in ihrem Bekennen sind sie nicht angewiesen auf die Lagerleitung.
Es geht doch nur wenn möglichst viele den gelben Schein bekommen. Doch hier ist`s, das die Lagerleitung die Menge der Scheine begrenzen kann.
Die Rechte des freien Menschen sind das eine, Heimatrecht auf einem bestimmten Territorium das andere. Heimatrecht gesteht die einheimische Gemeinschaft zu. Die Auflagen dafür sind im RuStaG 1913 definiert.
Hat schon irgend jemand mal probiert einfach eine Kündigung/Anfechtung bei der Stelle einzureichen, wo man den BPA beantragt und den Arbeitsvertrag/Mitgliedschaft unterschrieben hat ?
Statt ständig irgendwelche willkürlichen „Willenserklärungen“ abzugeben.
Übrigends ist eine Kündigung auch eine „Willenserklärung“, die muss aber nicht „Willenserklärung“ genannt werden sondern Kündigung oder Anfechtung oder Zurückweisung oder oder.
Es ist ja eine Firma und letztendlich ein Arbeitsverhältnis/Mitgliedschaft.
Solange ich den Vertrag nicht kündige oder anfechte wegen Täuschung i.V.m. Sittenwidriges Rechtsgeschäft (BGB §123 §138)
bleibe ich natürlich in der BRD als Personal, klar rennt man dann im Kreis und sucht den Ausgang.
Solange der Vertrag nicht aufgehoben oder gekündigt ist, solange bleibe ich natürlich in der Firma/Club mit ihren eigenen Regeln.
Als ich den Vertrag mit der BRD (BPA) unterschrieben habe, war ich ja Rechts- und Geschäftsfähig.
Sonst wäre ja kein Vertrag zustande gekommen. Folglich galt für mich damals das BGB auch ohne Stag-Ausweis.
Wer sagt denn das für mich damals das BGB nicht galt ?, und wenn dem so wäre ..wäre das Rechtsgeschäft mit der BRD sowieso rechtsungültig und nichtig.
Außerdem bin ich ja nicht staatenlos(nur in der BRD so eingestuft zur Täuschung, da die BRD keine Staatsangehörigkeit hat).
Meine Staatsangehörigkeit kann ich ja durch meine Abstammungsurkunden nachweisen/belegen, da brauch ich doch nicht ein Stag-Ausweis von der BRD GmbH für, welcher ja nur besagt dass ich Firmenpersonal bzw. Clubmitglied bin.
„Es kann durch einen Stag-Ausweis nachgewiesen werden“, kann ist aber kein muss oder zwingend.
Meine Abstammung kann ich belegen, dies lässt sich nicht wegwischen, die ist Fakt auch ohne Ausweis !….und darauf kommt es an.
Wirtschaftslehre, kaufm. Grundwissen, Vertragsrecht!
Die BRD einfach so behandeln als wäre sie eine Firma(was sie ja auch ist), Kündigung/Anfechtung abgeben und gehen.
Nur mal so als Gedankenspiel.
Freistaat Preußen ist und war KEIN BUNDESSTAAT.
Hilf mir mal: Bis zu meinem Großvater lebte meine Sippe bis 1940 im Buchenland. Das Buchenland gehörte bis 1918 zu Österreichs Kronland (nach Versailles wars dann rumänisch bis von Ribbentrop sie wieder Heim ins Reich holte). Angesiedelt wurden sie dann in der nun kurzzeitig wieder preussischen Provinz Posen – aber nur bis 1945.
Was bin ich? Preusse?, 1913 waren alle noch in der KuK Monachie und unterlagen nicht dem RuStag?
Richtig, der war Bundesland. Ohne eigene Steuerhoheit und so.
Hab ich gemacht. Ich habe alle Verträge wegen Nötigung und Täuschung für nichtig erklärt und zum Widerspruch aufgefordert. Kam nichts.
Auf den ersten Blick heißt das in der Tat, daß du deine Abstammung nicht ins Deutsche Reich vor 1914 ableiten kannst. Zur relevanten Zeit waren deine Vorfahren väterlicherseits Östereicher. Aber davon ist, soviel ich weiß, noch keiner gestorben. 😉
Ich habe den Verdacht, wenn ich alles was darüber so im Internet steht, lese, dass die BRD entweder dabei ist ihr Staatsvolk(für Deutschland) versucht zu gründen oder irgendwelche Typen beauftragt hat um Verwirrung und Panik zu stiften.
Und die „deutsche Staatsangehörigkeit“ kommt einzig und alleine im StaG vor und nicht im RuStaG 1913.
Also brauche ich nicht die „deutsche Staatsangehörigkeit“, da ich gemäß RuStaG 1913 ja „Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat“ inne habe. Angeboren/Abkömmling natürlich, dies kann ich belegen.
Und die BVA darf in ihrem Register nicht „Deutschland“ reinschreiben, da muss der echte Staat(Bundesstaat) drinne stehen = Preußen, Bayern, Sachsen…..usw. denn es registriert ja nach RuStaG 1913.
Da kann die BRD noch so sehr den Hampelmann machen und mir was vorspielen.
Widerspruch ist, meiner Meinung nach, auch wieder ein Bestandteil eines Rechtsgeschäfts.
Ihr dürft alle nicht vergessen Ihr habt es mit Kaufleuten zu tun.
Ich glaube so langsam das ist ne Falle, damit Ihr zu „Deutschland“ gehört und nicht zu Preußen, Bayern, Sachsen…usw.
„Eine Staatsangehörigkeitsurkunde kann daher jeder nachweisliche Abkömmling eines Preußen für einen anderen ausstellen, denn die preußischen Abkömmlinge in den Gemeinden sind die unterste Selbstverwaltungsebene des preußischen Staates.“
Toll, das machen wir, und dann können sich die Preußen auch gleich gegenseitig Grundbuchauszüge, Promotionsurkunden, Wertpapiere, Gewerbescheine, Führungszeugnisse, Reisepässe und Busfahrkarten ausstellen.
„Die Staatsangehörigkeit des Reiches berücksichtigte unter anderem den Wegfall des “bürgerlichen Todes”. Es galt BGB1 – die natürliche Person – als zwingend im Reich.“
Das BGB gab es erst ab 1900. Der Bürgerliche Tod war aber zumindest in Preußen schon mit der Verfassung von 1850 abgeschafft (oder auch schon 1848, habe jetzt keine Lust, nachzusehen).
Richtig. 😉
Aber wozu sollen wir beide das diskutieren? Für dich sind bundesdeutsche Gesetze eherne Uhrwerke, in deren Paragraphenmechanismus du dich offenbar geborgen fühlst. Das ist jedenfalls der Eindruck, den du hier auf mich machst. Während die Organe der BRD diese Gesetze nur nach Lust und Laune einhalten, beim Untertanen aber streng auf Einhaltung pochen. Für dich geht Gesetz vor Recht. Für mich geht Recht vor Gesetz. Ich sehe da kaum Konsensmöglichkeiten.
Den „Staat“ Österreich gibts aber erst ab 1945 – und diese Staatsangehörigkeit.
Vorher war das die Ostmark, Teil des Hl. röm. Reiches deutscher Nation.
Muß ich mich mal reinlesen. Heute abend vielleicht.
Die Deutsche staatsangehörigkeit ist keine nazis STAG, schaut doch mal hier ab min19:10 rein
kennst das schon ab min 19:00 ? http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/462#/beitrag/video/1989760/mittagsmagazin-vom-20-September-2013
warum werden die wohl als Deutsche in Polen behandelt? Richtig weil Die Russen Preußen wiederbelebt haben…
Woraus schließt du das? In der vorstellten Familie haben alle drei Generationen die deutsche Staatsangehörigkeit, wie Beata selbst sagt. Da braucht es keine Wiederbelebung von Preußen, um sie als Auslandsdeutsche wählen zu lassen.
Das mit Russenn/ Preußen war blöd gesagt.
Aber das sie in Polen als Deutdche behandelt werden ist doch eine klare verbindliche völkerrechtliche Aussage. Es bedeutet die Einheit und Freiheit ist nicht hergestellt, das sagt der ZDF Beitrag. Wenn die Einheit und Freiheit vollzogen wäre, würden sie in Polen nicht als Deutsche behandelt sondern als Polen.
Und der Reporter sagt Deutschstämmige…aber es müßte ja eigentlich heißen deutschstämmige Polen? Das heißt wenn sie nicht derutschstämmige Polen sind was sind sie dann? BRDler können sie ja nicht sein, bleibt nur noch Preußen, deutschstämmige Preußen, das wird ja auch nach dem STAG Feststellungsverfahren ermittelt….
Deswegen ist Preußen noch vorhanden und voll rechtsfähig, solange die dort als deutschstöämmige Preußen behandelt werden.
Die werden als Deutsche mit deutscher Staatsangehörigkeit behandelt, als Auslandsdeutsche. Nicht als Preußen.
Sie leben aber doch nicht in Deutschland/Bundesrepublik Deutschland sondern in Preußen jetzt Teil von Polen.
Da die Bundesrepublik sich seit dem 2+4 Vertrag als Deutschland bezeichnet, können sie keine deutschen sein, sondern nur Preußen.
schon mal darüber nachgedacht als Alternative zum STAG Ausweis, er bezieht sich ausschließlich auf Art1 116GG
https://www.duesseldorf.de/buergerinfo/33/03/31st02.shtml
???
Wer als Deutscher mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland lebt, bleibt doch Deutscher, solange er keine andere Staatsangehörigkeit annimmt. Was hat das denn damit zu tun, ob die BRD sich Deutschland nennt oder nicht?
Sag mal, willst du mich verkackeiern? Darum geht es doch in meinem Blogeintrag, zu dem du hier kommentierst!
Mhh hatte nicht in Erinnerung das du dieses Dokument auch erwähnst?
Aber habe grad folgendes erfahren:
„Eine Rechtsstellung als Deutscher gibt es da nicht und nach 116 GG wird nur bis 1934 berücksichtigt, also nichts mit Rechtsstellung als Deutscher. Das konnte man früher anhaken und dann mussten die prüfen ob man Deutscher ist und zwar seit 1913, da hast Du nicht selbst forschen müssen. Das war dieser Antrag, aber den kannst Du nicht mehr verwenden, da sie seit dem sie Nazigesetze verwenden nicht mehr bis 1913 sondern nur noch bis 1934 prüfen.“
„???
Wer als Deutscher mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland lebt, bleibt doch Deutscher, solange er keine andere Staatsangehörigkeit annimmt. Was hat das denn damit zu tun, ob die BRD sich Deutschland nennt oder nicht?“
Weil ihre Abstammung nicht aus dem Bundesgebiet hergeleitet wird, sondern aus dem Ausland.
Oder bhat die BRD das deutschsprachige Ausland auch in Bundesländer eingeteilt? Wohl eher nicht, deswegen kann es sich nur um Preußen handeln wenn diese von der BRD und Polen als Deutsche anerkannt werden.
Sie haben aber bei mir bis 1913 geprüft.
Was spielt denn das für eine Rolle? Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, warum auch immer. Deswegen dürfen sie wählen, auch wenn sie im Ausland ansässig sind.
Was ist denn die Anlage B ?
Wo findet man die Anlage B zum nachlesen ?
Anlage B wäre die Fußnote zum Staatsangehörigkeitsgesetz, in welcher ausdrücklich gesagt wird, daß die Bedeutung der Begriffe „Reichs- u. Staatsangehörigkeit“ auf der (nationalsozialistischen) „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ von 1934 beruht. Nachweis hier.
Danke Freewomanontheland.
Hat das denn geklappt ?
Habt Ihr eure Entlassung aus der BRD Verwaltung erreicht ?
Bzw. habt Ihr den Ausgang gefunden ?
Wie ist der aktuelle Stand der Dinge ?
Und von wem werdet Ihr beschützt vor den BRD Verbrechern ?
Das ist ein Entwurf, wie der Titel schon sagt. Ich habe diese Verzichterklärung bisher nicht abgegeben, weil ich mir zunächst ein Antragsformular bei der Ausländerbehörde abholen müßte. Man kommt aber bekanntermaßen nicht aus dem Knast raus, indem man einen Antrag auf Haftentlassung bei der Gefängnisleitung stellt. ^^ Deswegen zögere ich.
Aber ich dachte die Deutschen sind frei.
Wieso rennt man dann immernoch diesen „NS-Recht“ hinterher und legitimiert es, welche doch sowieso laut SHAEF Gesetz Nr. 1 verboten und aufgehoben sind.
Das verstehe ich nicht.
Geht doch!!! guckst du hier: http://gyazo.com/3d9c374757dafd2c5bdb42db4f2b4f06
Verzichtserklärung da: http://www.bva.bund.de/cln_341/nn_2142820/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Verzicht/verzicht-node.html?__nnn=true
Wen meinst du denn mit „man“? Den BRD-Machtapparat? Der ist real existent und greift in unser tägliches Leben ein, wie es ihm gerade paßt. Da braucht man ihm nicht für hinterherzurennen.
Papier ist geduldig. Die Frage ist, welche tatsächliche Rechtswirkung erzielt man mit so einer (nicht-notariellen) Verzichtserklärung? Verhalten die BRD-Exekutivamöben sich anders dir gegenüber? Verzichten sie auf ihr „Recht der Gewalt“?
Deutscher Staatsangehöriger gemäß RuStaG 1913 ist nicht dieselbe Rechtsstellung wie Deutscher. Deutscher Staatsangehöriger ist Nazistaatsangehöriger. Erst seit Weimar gibt es überhaupt einen „deutschen Staat“ und erst seit 1934 dessen „deutsche Staatsangehörigkeit“. Sobald die BRD jemandem andere Rechte gewährt, weil er Deutscher ist, und sich das rumspricht, ist das das Loch im Eisernen Vorhang/Lagerzaun der BRD.
Wenn du die Deutsche Staatsangehörigkeit zurückweist (= Reichsangehörigkeit) dann bist du wirklich staatenlos und brauchst einen Identitätsausweis http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19540178/index.html
Nur in der Bundesrepublik heißt der Personalausweis, das Staatenlosenabkommen ist aber Internationales Recht. Daher kannst du den verlangen. Klaus hat so einen, und da ist kein Eintrag Deutsch drinnen, Sta Feld ist leer.
Warum du die Reichsangehörigkeit verlierst schau hier:
http://www.eisenblatt.net/?p=18738
ich hab mir darüber ja auch Gesanken gemahct und weiß nicht ob die so richtig noch sind, Eisenblatt liegt aber auch nicht immer richtig:
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2013/10/10/deutscher-rechtstellung-als-deutscher-nach-rustag/
viel sinnvoller ist es wohl im Stag Antrag auszufüllen, das du noch eine 2. Sta besitzt, nämlich Preußen. Dann ist Rustag komplett.
„ie Frage ist, welche tatsächliche Rechtswirkung erzielt man mit so einer (nicht-notariellen) Verzichtserklärung? Verhalten die BRD-Exekutivamöben sich anders dir gegenüber? Verzichten sie auf ihr “Recht der Gewalt”?“
ja genau, und der hat das wohl richtig erkannt.
http://autarkes-rattelsdorf.blogspot.de/2012/11/was-ist-die-unmittelbare.html
Denn unsere vorstaatliche Rechtsfähigkeit wird ja auch über die Reichsangehörigkeit vermittelt, die die Landesgesetze einschränkt. Erst die Reichsangehörigkeit vermittelt uns die Rechtsfähigkeit über das ganze Reich durch die Reichsgesetze.
Also wer die Reichsangehörigkeit besitzt ist voll rechtsfähig. Warum sollte man das also nicht wollen.
Also ist die Entrechtung nicht in der Deutschen Staatsangehörigkeit zu suchen sondern muß einen anderen Grund haben warum wir trotzdem geknüppelt werden.
Das Reich hat uns ja von der Knechtschaft „de jure“ befreit. = Also Reichsangehörigkeit sollte was ganz ganz heiliges sein.
Die Frage, „Verzichten sie auf ihr “Recht der Gewalt”?“, das kann ich, wenn Du physische Gewalt meinst, für die BRvD eindeutig mit JA beantworten und für die DDR mit NEIN.
Meinst Du, kairo, das es zielführend ist so einen Müll zu schreiben??? Wenn Du einen legitimierten Rechtsakt ausführen willst, musst Du das Gesetz und die Verfassung beachten. Ein Mensch wird durch Ernennung vom Souverän, zu einer Juristischen Person (einem Staatsdiener oder Beamten) und muß nun vom Souverän bestallt werden. Er handelt immer im Auftrag, zum Beispiel im Namen des Volkes oder im Namen des Dienstherren usw. Also solltet ihr eurer Gemeinde einen Bürgermeister geben (Gemeindeordnung im Stand von 1914/16 beachten), dann habt ihr jemanden der euch Dokumente ausstellen kann. Der wird das allerdings streng nach Deutschem Recht gestalten, wenn der Deutsche Gesetze kennt, denn seine Haftung richt bis in die 3. Generation.
Das Schriftstück ist alt, vom Berlin, 25.09.2012 und er hat sich korrigiert.
NEU
Klicke, um auf Schriftverkehr-Clauss-Ordnungsamt-Willenserkl%C3%A4rung.pdf zuzugreifen
Eine Verzichtserklärung, was immer das ist, sollte man gut überlegen.
RuStAG v. 1913
§ 20
Die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate bewirkt zugleich die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit in jedem anderen Bundesstaate, soweit sich der Entlassene nicht die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate durch eine Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde des entlassenden Staates vorbehält.
Dieser Vorbehalt muß in der Entlassungsurkunde vermerkt werden.
§ 21
Die Entlassung muß jedem Staatsangehörigen auf seinen Antrag erteilt werden, wenn er die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate besitzt und sich diese gemäß § 20 vorbehält.
so meine eigenen aktuellen Gedanken + Eisenblatt + Klaus + autarkes Rattelsdorf + Freewoman hier nochmal zusammengefügt:
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2013/10/13/deutscher-rechtstellung-als-deutscher-nach-rustag-teil-2/
Nein, ich meine nicht ausschließlich physische Gewalt. Institutionalisierter Raub und Nötigung zählen für mich z.B. zur Anwendung von Gewalt.
Klaus, der Kommentator kairo gehört zum bundesdeutschen Lager, wenn ich mal so sagen darf. Er schreibt hier unter ausschließlicher Berücksichtigung des bundesdeutschen Paragraphendschungels und der „herrschenden Meinung“ ohne jede Ambition, andere rechtliche Maßstäbe zu verwenden. Da er hier nicht ausfallend wird – und auch du solltest das hier nicht werden – darf er in meinem Blog kommentieren, wenn ihm danach ist.
Jetzt hab ich mir nochmal alles durch den Kopf gehen lassen und Freewoman hat doch recht wenn sie die „deutsche Staatsangehörigkeit“ zurück geben will.
Denn:
15.07.1999:
„Deutscher ist, wer die (…) unmittelbare Reichsangehörigkeit (…) besitzt.“
14.03.2005:
„Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“
„Die die „Reichsangehörigkeit“ vermittelnde „Staatsangehörigkeit“ in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden“
———————————————-
Also daraus entnehmen wir das
1. Reichsangehörigkeit /= deutsche Staatsangehörigkeit ist. Deutsche Staatsangehörigkeit auch wenn nach RuStaG ermittelt ist was eigenständiges.
2. Die deutsche Staatsangehörigkeit = die Staatsangehörigkeit deutsch.
Preußische Staatsangehörigkeit = Staatsangehörigkeit preußisch, wäre also genauso ein Unfug.
Was anderes gibt das ja überhaupt nicht her. Da die Staatsangehörigkeit sich auf ein Adjektiv bezieht ist dies Betrug und man hat gar keine Staatsangehörigkeit.
Denn da steht dann nur …hat die Staatsangehörigkeit. Ja von was denn?
Man ist staatenlos wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit annimt.
Man muß also an seine Reichsangehörigkeit wieder ran kommen! Und die erwirbt man eben nicht durch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Noch ist die Deutcshe Staatsangehörigkeit = Reichsangehörigkeit was viele behaupten. Denn diese Definition kann ich niergends finden.
Weiß jemand zufällig warum im PAUSWG §1 nicht auch die Rede von Deutschen gemäß Art 116 (2)GG ist, unterliegen die nicht der Ausweispflicht?
Ich versichere, das ich nur die Identitätsbescheinigung der DDR habe und diese bis heute voll gilt und das mit weder die Bundesrepublik noch die Alliierten ein gültiges Dokument ausstellen konnten oder wollten. Denn sonst würden sie einen dicken Stempel UNGÜLTIG mit dem Datum aufstempeln oder durch Ecke abschneiden entwerten. So wie sie es mit dem DDR Führerschein gemacht haben.
Das einzige was sie dir rechtsgültig ausstellen dürfen ist ein Staatsangehörigkeitsausweis, den Du mit einer Haager Apostille versehen musst, damit international bestätigt wird, das der Eintrag „deutsche(r) Staatsangehörige(r)“ tatsächlich nicht an der Deutschen Schreibweise scheitert. Adjektive im Rechtsverkehr haben keine Bedeutung, weil sie Rechtsunsicherheit erzeugen. Ist das Dokument aber International gültig, gilt das Adjektiv und beschreibt die Staatsangehörigkeit. Der Ahnennachweis, ist dann noch entscheidend wie man im Register geführt werden sollte, nämlich als Deutsche(r).
Überall wo jetzt von den Behörden euer Name mit dem Familienname verkettet wird sollte er so stehen.
Max Otto M u s t e r m a n n
oder
Name: M U S T E R M A N N
Um das zu erreichen muß man sich per Willenserklärung/ Personenstandserklärung für lebend und zurück erklären, sowie die Juristische Person und alle einseitigen Rechtsgeschäfte zu löschen.
Auch, wenn hier immer wieder versucht wird euch auf das Recht der Weimarer Republik oder des 3. Reichs zu verweisen oder gar gelöschtes Recht der BRvD zu verwenden. Die Bundesstaaten noch 1918 wurden niemals Völkerrechtssubjekte und deren Recht gilt nur wenn man es anerkennen will. Für Deutsche gilt seit der Weimarer Republik Deutsches Recht nur für Menschen die sich haben im Status mindern lassen, gilt das Recht der Scheinstaaten (Schutzgebiete), denn Staaten konnten nicht gegründet werden, da die alten Bundesstaaten nicht gelöscht werden konnten, da seit 28. Oktober 1918 das Deutsche Reich handlungsfähig IST. Der erste Weltkrieg hält also bis HEUTE an. Und der zweite Weltkrieg war demnach keiner, sondern er war nur ein Bruch des Waffenstillstands, der eigentlich auf das Konto der Bosse von IG Farben und anderer Industriellen, der Banken und vor allem, der Alliierten geht.
Genau So denke ich auch. Wobei ich persönlich darauf Wert legen würde in deren Registern als Preuße geführt zu werden.
Die Rückgabe der deutschen Staatsangehörigkeit alleine scheint mir auch nur die Hälfte des Ganzen zu sein. Die Erklärung zur Rückgabe wird (vermute ich) der Schlüssel dazu sein. Insbesondere die „Liquidierung“ der juristischen Person die durch Täuschung im Rechtsverkehr geschaffen wurde, in Verbindung mit einer (seiner) Lebenderklärung.
Eine juristische Person besteht per Definition aus mehreren (natürlichen oder juristischen) Personen. Es ist immer ein Personenverband. Du allein kannst also keine juristische Person sein, sondern nur Mitglied oder Vertreter/Organ einer juristischen Person. Mitglied oder Vertreter einer juristischen Person zu sein und damit dieser gegenüber rechenschaftspflichtig, ist ein Rechtstitel, unter dem du handeln kannst und unter dem du dann definierte Rechte und Pflichten hast. Aber vom Handeln unter diesem Rechtstitel wirst du nicht selbst zur juristischen Person. Du handelst in deiner Person bzw. Eigenschaft als Vertreter oder Mitglied der juristischen Person.
Eine Person ist andererseits als besondere (eingeschränkte) Rechtsfähigkeit definiert. Da nur zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden wird, die natürliche aber nur per Geburt entsteht, kann eine solche zusätzliche Person von der Logik her nur eine juristische sein. Insofern ist es wohl doch wieder richtig, von einer juristischen Person zu sprechen. Diesen Widerspruch in den Definitionen konnte ich bisher noch nicht auflösen.
@Klaus: Die Behörden sind sich doch sonst immer so sicher, daß sie für „alle Deutschen“ mindestens in der BRD zuständig sind. Wie kommt es, daß sie bei dir der Meinung sind, sie könnten dir kein gültiges Ausweisdokument ausstellen?
Entschuldigt das ich störe, aber eine Lebenderklärung ?
Wozu ?
Nur mal so als Gedankengang.
Ich sag nur Sittenwidriges Rechtsgeschäft BGB §138 Abs. 2
Ihr wolltet doch gar nicht zur jur. Person werden, oder ?
Und Ihr wolltet/wusstet doch auch gar nicht das von eurer Geburtsurkunde jemand drittes profitiert oder euch für tot erklärt.
Ich denke von daher sind alle „Rechtsgeschäfte“ von der BRD rechtswidrig und Anfechtbar wegen Täuschung.
Oder irre ich mich da ?
Falls ja bitte richtig stellen.
Rein sittenrechtlich ist das wohl anfechtbar. Aber das Sittengesetz wird von der BRD-Justiz nach Belieben berücksichtigt oder nicht – wie alle anderen Gesetze.
Insofern kann man auch sagen: „Wir können unsere Rechte ja sowieso nicht durchsetzen, da brauchen wir sie auch gar nicht erst zu beanspruchen.“ Aber ein Recht, auf dessen Geltung niemand Anspruch erhebt, wird auch nicht angewandt. Also erhebe man den Anspruch, daß man als lebender Mensch mit allen seinen Rechten vorhanden ist und die durch Täuschung entstandenen Rechtsgeschäfte nichtig sind. Die Durchsetzung dieses Anspruches steht wie gesagt auf einem anderen Blatt – aber erheben muß man ihn erst mal.
Klaus, wenn die Apostille aus deutsch Deutsch macht, dann ist das doch noch verkehrter.
Denn deutsche Staatsangehörigkeit verweist auf eine unbestimmte Staatsangehörigkeit unter eventuell vielen.
Wenn da dann steht Deutsche Staatsangehörigkeit, dann bezieht es sich auf eine Staatsangehörigkeit einer Nation, und dann ist Nationalität = Staatsangehörigkeit, und genau das wollen wir ja nicht. Dann gehen die Bundesstaaten wirklich verloren, wenn das die Apostille macht.
So und PAUSWG ist Abs 2 116 GG nicht erwähnt, weil diese Menschen ja noch nicht als deutsche identifiziert wurden. Wenn sie das machen, können sie sich gemäß Absatz 1 wieder einbürgern, also durch die deutsche Staatsangehörigkeit, und so sind sie dann ausweispflichtig.
————————–
Also gehe ich jetzt doch wieder davon aus, das die deutsche Staatsangehörigkeit, gerade wegen der Kleinschreibung von deutsch sich auf unbestimmte Nationalitäten bezieht, die ihre eigene Staatsangehörigkeit besitzen.
… deswegen spricht man ja wohl auch von einer so genannten „Treuhand“.
Die juristische Person wird ja auch erst „erschaffen“ durch Beantragung eines Personalausweises. (da haben wir die zwei von denen du sprichst welche die juristische Person geschaffen haben – und eine davon bist du 😉 )
…die vollständige Großschreibung der Buchstaben jemandes natürlichen Namens endet mit einer Verminderung oder dem vollständigen Verlust des rechtlichen Status…, indem man … zum Gegenstand des Inventars wird.
Die Methode, durch welche der Staat eine natürliche Person veranlaßt, sich „freiwillig“ in die Sklaverei zu übergeben, erfolgt durch das formen der Einrichtung einer juristischen Fiktion (Name vollständig in GROSSBUCHSTABEN)
Du bist aber der „Begünstigte“ dieser – juristischen Fiktion/Person, Treuhand.
Dein Gegenüber – das „Amt“ – ist der Treuhandgeber.
…und wenn nun die Treuhand: VORNAME NAME … Null Euro Wert hat … wird diese „liquidiert“. Und DAS ! … kannst nur du als Begünstigter und nicht der Treuhandgeber.
Durch Beantragung des Personalausweises ist –
der Mensch: Vorname F a m i l i e n n a m e … „untergegangen“ und –
die juristische Person: VORNAME NAME … „geboren“ worden.
Da die juristische Person aber den gleichen Namen wie du als Mensch trägst – fällt das was man mit dir gemacht hat nicht auf Anhieb auf.
Man ist aber noch einen Schritt weiter gegangen indem man die juristische Person zu einer Sache gemacht hat.
Gemäß § 5 PAuswG soll der Familienname angegeben werden.
Und was steht nun tatsächlich im Perso ?
Nur Name, und nicht Familienname. Namen sind „Sachenbezeichnungen“. Deswegen können sie dich auch verhaften, weil du nämlich durch dieses Dokument auf deine Rechte als Mensch verzichtest. (Sachen haben keine Rechte)
Deshalb muß die logische Konsequens sein das die juristische Person „untergeht“ so wie es zu Begin der Mensch war der „untergegangen“ ist.
Da die juristische Person keines „natürlichen Todes“ sterben kann wird sie „liquidiert“ und gleichzeitig meldet sich der Mensch als „lebend“ zurück.
Möchte hier mal Info’s posten. Vielleicht hilfts uns ja.
Da scheint einer das Problem (die Akte „Deutschland“) gelöst zu haben.
Das dritte Reich war auch schon eine Firma.
Zitat: „Die Nummer auf Deiner Geburtsurkunde (Kapital Aktie) legst Du mit einer Taufe als Erwachsener, energetisch, ab.“
Gute Erklärung im pdf, interessant ist die Staffelung auf Seite 13, wonach das Problem die Geburtsurkunde ist:
Klicke, um auf Menschsein.pdf zuzugreifen
gefunden bei:
http://www.geratop.de
Das ist auch die Verbindung zu OPPT UCC + Kanonisches Recht, über die ich schon gestolpert bin.
Das bringt nichts. Nach dem Lesen des ersten Satzes des Anschreibens ist der Verfasser schon als „einer von diesen Verrückten“ eingeordnet und kriegt die entsprechende dienstintern angewiesene Behandlung: entweder knappe Antwort oder ausführlichere mit passenden oder nicht passenden Textbausteinen oder auch gern gar keine.
Und nochmal: Man kann die amerikanischen/angelsächsischen Verhältnisse nicht einfach auf unsere übertragen. Bei uns ist das Problem nicht die Geburtsurkunde (birth certificate), und die Geburtsanzeige (live birth certificate) hat bei uns nicht dieselbe rechtliche Bedeutung wie im angelsächsischen Rechtskreis – sie gilt hierzulande nicht einmal als Dokument. Und wir haben keine außerstaatlichen Rechtsstrukturen neben den staatlichen wie die Commonwealth-Länder. Dank der Französischen Revolution und den sagenhaften gesellschaftspolitischen Fortschritten, die sie via Napoleon nach D gebracht hat, haben wir hier staatlichen Absolutismus, ob es sich nun um ein Kaiserreich oder eine demokratische Republik handelt. Das ist ein völlig anderer rechtlicher Hintergrund, der eher nach und nach auch den Commonwealth-Ländern übergeholfen wird als andersherum.
Alle Staaten, in denen das Rechtssystem direkter Bestandteil des Staates ist, sind potentielle Diktaturen. Recht und Rechtssystem müssen wenigstens teilweise direkt vom Volk bestimmt werden, damit es sich gewaltlos gegen staatliche Willkür wehren kann.
Die Amerikaner haben das anfangs schon richtig gemacht: Ein vom Staat strukturell unabhängiges Rechtssystem, in dem nicht nach Gesetzen, sondern mehr oder weniger auf Grund von Sittenrecht entschieden wird, an das sich auch der Staat zu halten hat.
„… und wenn nun die Treuhand: VORNAME NAME … Null Euro Wert hat … wird diese “liquidiert”. Und DAS ! … kannst nur du als Begünstigter und nicht der Treuhandgeber.“
Öhm – bist du sicher, du weißt, wovon du sprichst?
Der Begünstigte kann gar nichts außer Begünstigungen aus der Treuhand empfangen. Der Treugeber hat die Treuhand errichtet und bestimmt, wie damit umgegangen werden soll. Der Treuhänder führt aus, was der Treugeber will. Der Treugeber ist dem Treuhänder gegenüber weisungsbefugt, jedenfalls im Innenverhältnis.
Es stellt sich die Frage, sprechen wir tatsächlich von einer deutschen Treuhand oder von einem angelsächsischen Trust? Eine deutsche Treuhand erlischt, wenn der Treugeber oder der Treuhänder erlischt/stirbt. Ein unwiderruflicher angelsächsischer Trust bleibt bestehen, selbst wenn sowohl Treuhänder als auch Treugeber aus irgendeinem Grund weg sind. Der Treugeber kann in diesem Fall nach Errichtung der Treuhand eh nichts mehr machen, und der Treuhänder kann ersetzt werden. Handelt es sich um einen widerruflichen Trust, kann der Treugeber diesen jederzeit wieder auflösen – „liquidieren“.
Also, wovon sprichst du?
natürliche Person / juristische Person…
Uns werden öffentlich rechtliche Titel ausgestellt (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung, Vollstreckungstitel…usw.), die unsere Rechte und Pflichten definieren.
Wir reden von jur. Person immer nur intern in der Szene nur zum besseren Verständnis, weil die Rechtsfolge ja das gleiche ist.
Wir werden aber als nat. Person geführt mit der durch die Annahme der ausgestellten Titel unsere natürliche Rechtsfähigkeit eingeschränkt wird, damit der „Staat“ so sein Gewaltmonopol über uns rechtssicher ausüben kann.
Aha, danke Dir.
Jetzt hab ich aber hier den StaG-Ausweis, den will ich aber nicht, ich bin Preuße.
Und meine echte Staatsangehörigkeit gebe ich niemals auf.
Ist es der richtige Weg den eisenblatt da aufzeigt ?
Wie lange habe ich Zeit die „deutsche Staatsangehörigkeit“ abzulegen, bevor mir meine echte verloren geht ?
Und werde ich so auch diese „BRD Ausweise“ los ?
Ist es sinnvoll sich den „grünen Reisepass“ von der BRD zu holen ?
nein, du mußt nach Art 116 (2) deine preußische Staatsangehörigkeit durchsetzen.
Bring dein Familienbuch mit und dann probier es mal ob sie dir einen Reisepass für Ausländer ausstellen, das wäre ein Experiment wert, das geht natürlich nicht wenn man den STAG Ausweis hat:
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/anlage_d4d_143.html
das ist auch ne lustige Fundstelle mit der man argumentieren kann:
“Frühere Deutsche können sich wieder auf ihre frühere Staatsangehörigkeit berufen,..”
http://www.bva.bund.de/cln_227/nn_2172094/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Anspruchseinbuergerung/anspruchseinbuergerung-node.html?__nnn=true
Da sollte man mal nachfragen wie das geht? Denn wenn man sich einbürgert, besitzt man die Frühere Staatsangehörigkeit ja trotzdem nicht!
Die Gemeinsamkeit zwischen der anglo-sächsischen und zentraleuropäischen Rechtlage besteht aber im kommerziell körperschaftlichen Aufbau des Staatssystems, welches damit dem internationalen Vertrags- und Handelsrecht unterliegt. Ob man das Kind nun Treuhand, Trust oder Unternehmen nennt, sollte eigentlich egal sein, denn die Rechtspositionen sind immer dieselben: Geldgeber (Kreditor), Geldbetreuer (Schuldner) und begünstigte Anspruchshalter.
Als Geldgeber (Aktionär, Stifter, oder in unserem Fall: Arbeitskraft(=Geld)-Geber) steht man immer außerhalb der Regularien der entsprechenden Verwaltung/Körperschaft, und bestimmt über die Angelegenheiten der eigenen Einlage (hier: den von der BRD beliehenen Fond des eigenen NAMENs). Die Rechtsposition des Geldgebers sehe ich in der vorstaatlichen natürlichen Person (Nachweis durch die Geburtsanzeige, die im übrigen sehr wohl ein anerkanntes Dokument ist, allerdings keine Urkunde), die Position des haftenden Geldverwalters wird durch die Geburtsurkunde bzw. den Personalausweis ausgedrückt. Hier ist man der Schuldner, der für die Staatsschulden als Pfändungsobjekt bereitstehen soll und unter allen möglichen Regularien der BRD-Verwaltung steht.
Bei einer Anklage durch die BRD geht es also immer nur darum wer in welcher Position ist. Schafft man es in der Position der VORstaatlichen natürlichen Person, also des Geldgebers, zu bleiben, stehen sich nun zwei voneinander unabhängige Rechtspersönlichkeiten gegenüber, die vor dem Gesetz gleich sind (bzw. gleich zu sein haben), also der Mensch in seiner vorstaatlichen nat. Person und die Staatsanwaltschaft als abhängige Körperschaft.
A) könnte man nun argumentieren, daß Richter und Staatsanwaltschaft derselben Körperschaft angehören (von ihr bezahlt werden), und damit ein eindeutiger Fall von Interessenskonflikt vorliegt und die Sache hinfällig zu sein hat, oder B) man als originaler Kreditor des angeklagten NAMENs(konto) dem Schuldner vergibt (wer auch immer die Rolle bekleidet bzw. bekleiden soll) und damit der Fall geschlossen werden kann.
Die Akzeptanz der vorstaatlichen nat. Person durch die BRD, wie in den Grundrechten und ihren jur. Kommentaren klar ausgedrückt, sowie die nachrangige Position von BRD-Recht gegenüber internationalem (Handels)Recht, scheint mir immer noch der vielversprechenste Ansatz. Also, die eigene Rechtsposition/Kapazität klar zum Ausdruck bringen und sich nicht in die ungewollte und unbezahlte Rolle des haftbaren angestellten BRD-Treuhänders (=Schuldner) bringen lassen. Beide Positionen können nicht gleichzeitig von derselben Person bekleidet werden. Und die BRD wird sich schwer tun ihre Kreditoren/Gläubigerrolle zu beweisen, wenn man diese Rolle nicht „freiwillig“ abgibt und die Schuldnerrolle übernimmt.
Aber richtig: es ist sicherlich bedauerlich, daß es hier -anders als im anglo-sächsischen Raum- keine übergeordnete Rechtsinstanz gibt, die (zumindest formal) unabhängig von der Staatskörperschaft ist. Da müßte man notfalls tatsächlich internationale Gerichtshöfe anrufen, wenn man auf Ignoranz stößt.
@Gnostix:
„Ob man das Kind nun Treuhand, Trust oder Unternehmen nennt, sollte eigentlich egal sein, denn die Rechtspositionen sind immer dieselben: Geldgeber (Kreditor), Geldbetreuer (Schuldner) und begünstigte Anspruchshalter.“
Wer wäre im Unternehmen der begünstigte Anspruchshalter? Der Kreditor/Geldgeber?
„Die Rechtsposition des Geldgebers sehe ich in der vorstaatlichen natürlichen Person (Nachweis durch die Geburtsanzeige, die im übrigen sehr wohl ein anerkanntes Dokument ist, allerdings keine Urkunde), …“
Mein Fehler. Wollte Urkunde schreiben, nicht Dokument.
Dokumente sind Schriftstücke, die etwas belegen, aber weder öffentliche Urkunden (Inhalt und Unterschrift beglaubigt) noch öffentlich beglaubigte Urkunden (nur Unterschrift beglaubigt) sind.
Nachweis für die vorstaatliche natürliche Person ist übrigens bei Bedarf auch ein beglaubigter Auszug aus dem für den Geburtsort zuständigen Geburtenregister, das nichts mit Eigentumsüberschreibung zu tun hat, sondern mit öffentlicher Anerkennung eines bestehenden Rechtstitels, sprich in diesem Falle „Erwerb“ der natürliche Person durch registrierte = anerkannte Lebendgeburt.
„… die Position des haftenden Geldverwalters wird durch die Geburtsurkunde bzw. den Personalausweis ausgedrückt.“
= Fondzertifikat, das die Ansprüche des Begünstigten gegen den Fond verbrieft und den Fondverwalter zur Zahlung der Forderung aus dem Fondvermögen verpflichtet.
“Die Akzeptanz der vorstaatlichen nat. Person durch die BRD, wie in den Grundrechten und ihren jur. Kommentaren klar ausgedrückt, sowie die nachrangige Position von BRD-Recht gegenüber internationalem (Handels)Recht, scheint mir immer noch der vielversprechenste Ansatz.“
Wie oft warst du damit schon erfolgreich? Ohne das eine mir bekannte Mal?
“Und die BRD wird sich schwer tun ihre Kreditoren/Gläubigerrolle zu beweisen, wenn man diese Rolle nicht “freiwillig” abgibt und die Schuldnerrolle übernimmt.“
Sie wird die Forderung nach einem solchen Beweis einfach ignorieren oder deren Berechtigung abstreiten und mit allen Mitteln ihre Forderung vom Kreditor eintreiben, als sei er nicht eben jener.
“Da müßte man notfalls tatsächlich internationale Gerichtshöfe anrufen, wenn man auf Ignoranz stößt.
Welche würden denn da deiner Meinung nach in Frage kommen?
… frühere Deutsche ???
Wer war denn früher Deutsche/r ? Gab es eigentlich zu irgend einem Zeitpunt ein Deutschland ?
Wenn man Preuße war – war man Deutsche/r.
Wenn man Bayer war – war man Deutsche/r.
Wenn man Sachse war – war man Deutsche/r.
Wenn man … für die restlichen Bundesstaaten entsprechend.
Und wenn das Deutsche Reich nicht untergegangen ist dann können dementsprechend auch nicht die einzelnen Bundesstaaten untergegangen sein da das Deutsche Reich ja auch ein Staatenbund war.
Meines Wissens nach wurden das erst am 05. Februar 1934 geändert.
Fort an gab es nur noch die so genannte Reichsangehörigkeit und die Angehörigkeit zu den einzelnen Bundesstaaten fiel fort.
(wenn jemand nachweisen kann das dies schon früher geschehen ist so möge er dies hier schreiben … und nicht wieder so eine ellenlange Erklärung wie bei Radio-Eriwan wo man hinterher kein deut schlauer ist wie vorher *grummel*)
Der StAG-Ausweis bekundet somit auch NUR ! die „Reichsangehörigkeit“.
Um jetzt wieder seine eigentlich Staatsangehörigkeit wieder herzustellen müßte man logischer Weise die „ausschließliche-NUR-Reichsangehörigkeit“ los werden.
Los werden deswegen weil dieses System BRiD gemäß ihren AGB nichts anderes zuläßt.
Mein Kommentar weiter oben bezüglich auf Treuhand war als Beispiel zum besseren Vertändnis gedacht.
Was ich nicht wollte, … ist von dir eine Erklärung zu bekommen über die unterschiedlichesten Treuhänderformen, Trusts, Fonds und sonstigen Mist.
Meine damalige Deutschlehrerin hätte gesagt: „Am Thema vorbei, 6, setzen.“
Die derzeitige Frage aller Fragen lautet doch … – wie komme ich von:
Deutscher nach Artikel 116/1 GG
– nach …
Deutscher nach Artukel 116/2 GG.
MUSS ich dafür meine Reichsangehörigkeit ausschlagen ?
…oder langt eine Erklärung / Berufung auf meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit aus.
Das man seinen Perso und Paß auf jeden Fall los werden muß leuchtet wohl mittlerweile jedem ein.
…und da Videos im Netz kusieren in denen davon gesprochen wird:
„…wollen Sie das Leben ?“ – und danach „ticken die Uhren“ auf einmal anders für diese Person – dann wird da wohl auch was dran sein das man eine „Lebenderklärung“ abgeben muß.
Leider schweigen sich diese Personen darüber aus was diese denn nun genau gemacht haben um dahin zu kommen.
Wer kann denn nun was genaues zu diesem Thema beisteuern ???
Vielleicht sollte ich diese Frage mal bei wer-weiß-was posten…
Nur zu Info: Dieses Blog ist kein Service-Büro.
Dann mach ich das mal:
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2013/10/16/deutsch-deutscher-stag-was-gilt-denn-nun/
„Wer wäre im Unternehmen der begünstigte Anspruchshalter? Der Kreditor/Geldgeber?“
Exakt!
„Nachweis für die vorstaatliche natürliche Person ist übrigens bei Bedarf auch ein beglaubigter Auszug aus dem für den Geburtsort zuständigen Geburtenregister“
Das Ding wird sogar in beglaubigter Kopie ausgestellt, und ist deshalb wahrscheinlich die bessere Alternative gegenüber der Geburtsanzeige, die normalerweise hinter verschlossenen Türen bleibt.
„Wie oft warst du damit schon erfolgreich? Ohne das eine mir bekannte Mal?“
Mangels weiterer „Gelegenheiten“ nur dieses erste und eine Mal!
„Sie wird die Forderung nach einem solchen Beweis einfach ignorieren oder deren Berechtigung abstreiten und mit allen Mitteln ihre Forderung vom Kreditor eintreiben, als sei er nicht eben jener.“
Gut möglich, da für sie der bequeme Weg, -solange mal eine Meldeadresse und ein Bankkonto im NAMEN des BRD-Personenkontos hat. Güter am Ort der Meldeadresse und das Buchgeld auf dem Konto des NAMENS interpretieren sie wahrscheinlich als pfändbare Sicherheit für den beliehenen Fond des NAMENS.
Die antestbare Alternative zur REGISTRIERUNG eines Grundstückes im Grundbuch wäre evtl. die (öffentliche?) ANZEIGE des Kaufs eines Grundstückes (mit fristgemäßer Aufforderung zum Widerspruch), bzw. die Aufforderung an das Amt den Kauf einzutragen/ zu protokollieren (im Gegensatz zu „registrieren“). Beim Bankkonto wird’s schon schwieriger, es sei denn man findet eine Bank, die keine Vorlage des Personalausweises verlangt, oder die sich in einem anderen Rechtskreis befindet.
„Welche würden denn da deiner Meinung nach in Frage kommen?“
Ich denke der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte oder der Ständige Schiedshof in Den Haag
Nicht die Behörden sind der Meinung, das sie mir kein gültiges Dokument ausstellen können, sondern ICH und das ist der Unterschied.
Nehme ich ein Dokument nicht an, weil es meine Rechte einschränkt, lehne ich es ab und weise alles zurück. Ich habe ein internationales Dokument, das gültig ist, bis jemand mir ein amtliches Dokument ausstellen kann mit dem ich meine Rechtsstellung nicht verliere.
Schaut doch mal die Bedingungen für Staatenlose an und entscheidet ob ihr das wirklich wollt???
* * *
Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Abgeschlossen in New York am 28. September 1954
(Stand am 5. November 2012)
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Definition des Begriffs «Staatenloser»
1. «Staatenlos» im Sinne dieses Übereinkommens ist eine Person, die kein Staat auf Grund seiner Gesetzgebung als seinen Angehörigen betrachtet.
2. Dieses Übereinkommen ist nicht anwendbar:
I)
auf Personen, die zurzeit durch eine andere Organisation oder Institution der Vereinten Nationen als den Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge Schutz oder Hilfe erhalten, solange sie diesen Schutz oder diese Hilfe geniessen;
II)
auf Personen, welche nach Auffassung der zuständigen Behörden des Aufenthaltslandes im Besitze der Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen des Landes stehen;
* * *
Sachsen Anhalt, hat sich umstrukturiert und ich erkenne diese nicht an. Da ich behaupte ich bin ein Staatsangehöriger vom Herzogtum Anhalt und für mich gilt die Landschaftsordnung vom Herzogtum Anhalt, ordnet man mich bon den Behörden aus nicht als Staatsangehöriger ein.
Damit bin ich Staatenloser und genieße den Schutz dieses Abkommens.
Da ich mich NICHT unter die Hoheit eines in der UN gelisteten Feindstaat stellen lasse und so nicht die Rechte und Pflichten der Bundesrepublik besitze (EGBGB Personalstatut Art. 5 Absatz 1 Satz 2), bleibt dieses Abkommen für mich gültig.
Mein Bekenntnis ist zum Kaiser des 2. Deutschen Reich und meiner Heimath dem Herzogtum Anhalt und das werde ich niemals ändern und wenn es mich das Leben kostet.
Ich kann aber nicht für euch sprechen, denn jeder darf glauben an was er will. Jeder Deutsche ist auch ein absoluter Volkssouverän und bestimmt mit 75%iger Mehrheit über die Geschicke des Deutschen Reich und seiner Bundesstaaten.
Ich denke aber mal das habt ihr alle verstanden, somit seit ihr auf der falschen Bahn, wenn ihr mit einer Minderheit das Deutsche Reich und seine Bundesstaaten schädigt und eure Heimath verratet.
Ich denke mal das Gute oder die Wahrheit wird über das Böse oder die Lüge siegreich sein, bis dahin habe ich halt die Arschkarte.
Die Lebenderklärung hat etwas mit der, Geburtsurkunde zu tun, denn die Bundesrepublik ist eine Glaubensgemeinschaft und die Geburtsurkunde definiert das Auslaufen eines Schiffes. Wenn dieses Schiff nicht bis spätestens 7 Jahre nach auslaufen (Geburt), zurückkehrt und sich zurück meldet, wird das Vermögen der Verschollenen verwaltet und fällt der Kirche zu.
Alle Deutschen sind mit samt ihrem Land, von ihrem Kaiser aus dem Lehen der Kirche befreit worden und nicht unter sein Lehen gestellt worden, sondern mit Land in die absolute Freiheit entlassen worden. Keiner oder nur wenige die sich eine Geburtsurkunde geholt haben, haben sich jemals vor Ablauf des 7. Jahrs Lebend erklärt und zurück gemeldet.
So ordnet man die Juristischen Personen unter das Grundgesetz, also die Katholische Kirche.
Der Teufel steckt im Grundgesetz: Die Präambel
Wer noch lust hat…
Der Teufel steckt im Grundgesetz: Der Art. 1 (Menschenwürde, Menschenrechte)
Der Teufel steckt im Grundgesetz: Der Art. 2 (Recht auf Freiheit)
Doch @freewomanontheland, es bringt die Menschen in die NWO (New World Order/ Neue Welt Ordnung), Erst schmiert man die Politiker und Beamten damit sie vor ihre Ämter und Institutionen private Dienstleiter installieren und so viel wie möglich, ihrer Arbeit automatisieren und auslagern und dann bezichtigt man sie der Korruption und deinstalliert sie kurzerhand. Danach bekommt die Verwaltung ihre Aufträge nur noch durch eine Zentralgewalt. Das selbe macht man mit allen Unternehmen, man globalisiert sie einfach und schafft die regionalen Mittelständler einfach ab.
Rothschild und Co. haben das perfekteste System der Welt installiert, man muß nun nur von der Monarchie, dem Kapitalismus und Sozialismus so enttäuscht sein, das man sich tatsächlich eine Neue Welt Ordnung wünscht und die Macher voll unterstützt.
Republiken sind keine Rechtsstaaten und haben auch keine wirklich freien Menschen, außer dem Imperator (Diktator), man kann ihn auch Präsident nennen, es ist das selbe.
Das Deutsche Kaiserreich (Deutsches Reich), hatte die Verhältnisse völlig umgekehrt, die Menschen des Indigenats sind die Souveräne und die Staatsdiener, Beamten, Monarchen und andere Sondervermögen, Stiftungen, Vereine und Firmen, sowie alle Gesetze sind diesem Volkssouverän Untertan und dienen Ihm. Dieser Weg den das Deutsche Reich eingeschlagen hat, ist auf dieser Welt bis heute einzigartig und nur umkehrbar, wenn ALLE Deutschen der Deutschen Völker durch Volksabstimmungen in Einheit und Freiheit was anderes beschließen.
Das Deutsche Reich ist eine Ideologie ein ewiger Bund, die/der so lange besteht, bis der letzte Deutsche Tod ist der noch einen Rechtsanspruch darauf hätte.
Deshalb könnt ihr noch ein paar Republiken oder eine NWO oder sonst was probieren oder euch alle dezimieren lassen, dem Deutschen Reich und seinen Bundesstaaten wird es nichts ausmachen. Wann immer die Deutschen dann wirklich im Kopf und im Herzen frei sein wollen, können sie da weitermachen wo Bismarck mit der Kulturrevolution aufgehört hat. Die Kirche hat so lange keine Gewalt über die Deutschen Gebiete, bis die Deutschen Völker ihr Bekenntnis wieder vom Kaiser auf den Papst legen.
Ich meine mal, die Kulturrevolution von Otto von Bismarck kam über 100 Jahre zu früh, die Deutschen verstehen sie bis heute nicht.
Hmm, wieso kann man eigentlich nicht auf jeden Kommentar antworten, also so, dass es an der richtigen Stelle eingepflegt wird? Ganz schön dämlich irgendwie…
@gnostix:
“Wie oft warst du damit schon erfolgreich? Ohne das eine mir bekannte Mal?”
Mangels weiterer “Gelegenheiten” nur dieses erste und eine Mal!
Kleiner Hinweis oder Link, um was es dabei ging?
Bzgl Bankkonto eröffnen:
Weiss jemand ob dies nur und ausschliesslich mit einem Perso funktioniert?
Was bedeutet das heute verkündigte Urteil der EU in Bezug auf den Reise Paß des deutschen Reiches?
Die Entscheidung gilt nur innerhalb der EU. Ist das Deutsche Reicht Mitglied der EU? Siehste.
link?
Ansonsten gilt, Reichsausweise führen als Staatsangehörigkeit die unmittelbare Reichsangehörigkeit.
Also machen aus dem Reich eine Nation/ Republik. Ich würde die nicht haben wollen.
Denn jetzt muß man sich mal fragen warum das Konzept von 1848 verhindert wurde, und warum das 1871 anders gemacht wurde!
Der Erhard Lorenz, auf den man ziemlich lange bauen konnte, hat sich nun doch als Komplize der Republikaner und WRV Anhänger entpuppt. Und seine Truppe erhebt nun den Anspruch auf das Reich als Republik, das ist schon als Perversion des ursprünglichen und einzigartigen Konzeptes zu interpretieren.
Wie die KRRs haben sie einen Reichskanzler ermächtigt und einen Verfassungsschutz (den braucht man nur wenn es keine Gewaltenteilung gibt, aber wirksam ersetzen kann er diese auch nicht) eingeführt, welch ein Verrat darstellt an denen die solange für das Konzept des Kaisserreichs in seiner Umgebung gerungen haben!
Das ist wirklich eine Persversion des ursprünglichen Gedankens:
http://reichspraesidium.de/reichsordnung.htm
Also ich habe dies heute morgen im Hessischen Radio beim Autofahren mitbekommen.
Hier ein Link
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/eugh-reisepass-nur-mit-fingerabdruecken-455934
So das geht alles auf Schily zurück! Offener geht es ja nicht mehr.
Die Idee stammt natürlich von Otto Schily. Die Anschläge des 11. September 2001 lagen gerade zwei Monate zurück, da forderte der damalige Bundesinnenminister die Aufnahme biometrischer Merkmale in den Ausweis – insbesondere von Fingerabdrücken. Das hatte der deutsche Gesetzgeber seit jeher abgelehnt, auch wegen der Kennkarten-Verordnung der Nazis, wonach Fingerabdrücke von Juden zu nehmen waren.
http://www.sueddeutsche.de/politik/eugh-verhandelt-ueber-elektronischen-reisepass-fingerabdruck-stellt-den-datenschutz-auf-die-probe-1.1622873
http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-zu-reisepaessen-europaeer-koennen-zum-fingerabdruck-gezwungen-1.1796760
Habe auf sribd eine Anleitung zum Thema Staatsangehörigkeit gefunden. Diese führt aber dann zu einer Staatsangehörigkeit der BRD oder nicht, Gelber Schein. Wenn ich das richtig sehe, dann kann man nun auch nicht mehr den vorläufigen Reisepass(grün) seit heute erhalten?
http://de.scribd.com/doc/143593532/Wichtiges-zum-Thema-Staatsangehorigkeit
Doch. Nur, wenn du den „richtigen“ beantragst, brauchen sie die biometrischen Daten.
Folgendes gefunden:
“Das LG Göttingen hat sich beim OLG Braunschweig rückversichert und von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für Herrn Haug unterstützt und akzeptiert! Damit können wir unsere tatsächliche Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” durch Ersatzausweise nachweisen, weil die BRdvD nur gefälschte Personalausweise zum Wahlbetrug ausgibt.”
Aktenzeichen AG Osterode 3c DS 34Js34999/05 ( 128/06)
LG Göttingen 3 Ns 85/07 sind die Aktenzeichen des Freispruches !
Beschluss des 4.*Strafsenats vom*25.4.2006 -*4*Ws*98/06*-
http://www.tyran.de/beamte-und-behoerden/3606-urteil-reichsausweis-gueltig.html
Habe mir selbst einen Ausweis erstellt und weise mich mit diesem auch aus.
Der Sicherheitsdienst Namens Polizei in Darmstadt hat diesen bei einer
Illegalen Kontrolle akzeptiert!
Dagegen die Gemeinde Groß Zimmern nicht.
Absolut Richtig, es gelten die Staatsangehörigkeiten der Bundestaaten. Dadurch hat man Automatisch die Mittelbare Reichszugehörigkeit. !
Die Unmittelbare Reichszugehörigkeit waren die Schutzgebiete „Kolonien“
http://sommers-sonntag.de/?p=2878
Solange diese Bundesstaaten nicht wieder in Kraft sind und ein definiertes Staatsvolk haben, solange ist das Deutsche Reich auch handlungsunfähig, die Aussage die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches ist die richtige, ist schlicht Desinformation, genau wie der Unsinn auf staatenlos.info.
Das einzige Staatsangehörigkeitsgesetz, welches Gültigkeit besitzt, ist tatsächlich das von 1934 und kein anderes. Beweis?
Es heißt ja immer, die Alliierten hätten alle Gesetze aus der nationalsozialistischen Zeit verboten – haben sie aber nicht; sie haben nur spezielle Gesetze, in denen explizit die Weltanschauung zutage trat, verboten, siehe SHAEF Nr. 1, Artikel III, 6.
SHAEF Nr.1, Artikel III, 6., Satz 1
“Deutsches Recht, das nach dem 30. Januar 1933 in Kraft trat und in Kraft bleiben darf, ist entsprechend dem klaren Sinn des Wortlauts auszulegen und anzuwenden.”
@Cindy, damit hast Du auch vollkommen recht, aber um aus der ganzen Scheiße wieder raus zu kommen, müssen wir den Weg über das kleinste Glied gehen, die Gemeinden die Bundesstaaten und dann das Reich, so wie sich das gehört, ich eck immer wieder an, wenn ich mit dem Reichsbürgergesetz komme, aber es ist nun mal unsere Geschichte
“Das LG Göttingen hat sich beim OLG Braunschweig rückversichert und von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für Herrn Haug unterstützt und akzeptiert! Damit können wir unsere tatsächliche Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” durch Ersatzausweise nachweisen, weil die BRdvD nur gefälschte Personalausweise zum Wahlbetrug ausgibt.”
Aktenzeichen AG Osterode 3c DS 34Js34999/05 ( 128/06)
LG Göttingen 3 Ns 85/07 sind die Aktenzeichen des Freispruches !
Beschluss des 4.*Strafsenats vom*25.4.2006 -*4*Ws*98/06*-
http://www.tyran.de/beamte-und-behoerden/3606-urteil-reichsausweis-gueltig.html
Habe mir selbst einen Ausweis erstellt und weise mich mit diesem auch aus.
Der Sicherheitsdienst Namens Polizei in Darmstadt hat diesen bei einer
Illegalen Kontrolle akzeptiert!
Dagegen die Gemeinde Groß Zimmern nicht.
Absolut Richtig, es gelten die Staatsangehörigkeiten der Bundestaaten. Dadurch hat man Automatisch die Mittelbare Reichszugehörigkeit. !
Die Unmittelbare Reichszugehörigkeit waren die Schutzgebiete „Kolonien“
http://sommers-sonntag.de/?p=2878
Solange diese Bundesstaaten nicht wieder in Kraft sind und ein definiertes Staatsvolk haben, solange ist das Deutsche Reich auch handlungsunfähig, die Aussage die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches ist die richtige, ist schlicht Desinformation, genau wie der Unsinn auf staatenlos.info.
Das einzige Staatsangehörigkeitsgesetz, welches Gültigkeit besitzt, ist tatsächlich das von 1934 und kein anderes. Beweis?
Es heißt ja immer, die Alliierten hätten alle Gesetze aus der nationalsozialistischen Zeit verboten – haben sie aber nicht; sie haben nur spezielle Gesetze, in denen explizit die Weltanschauung zutage trat, verboten, siehe SHAEF Nr. 1, Artikel III, 6.
SHAEF Nr.1, Artikel III, 6., Satz 1
“Deutsches Recht, das nach dem 30. Januar 1933 in Kraft trat und in Kraft bleiben darf, ist entsprechend dem klaren Sinn des Wortlauts auszulegen und anzuwenden.”
@Cindy, damit hast Du auch vollkommen recht, aber um aus der ganzen Scheiße wieder raus zu kommen, müssen wir den Weg über das kleinste Glied gehen, die Gemeinden die Bundesstaaten und dann das Reich, so wie sich das gehört, ich eck immer wieder an, wenn ich mit dem Reichsbürgergesetz komme, aber es ist nun mal unsere Geschichte
Ich habe die Kommentare so eingestellt, daß nur fünf Antwort-Ebenen möglich sind, damit nicht jedes Wort auf eigener Zeile landet, weil die Spalten mit jeder Antwort schmaler werden.
Man kann auch mit einem Reisepaß ein Konto eröffnen. Es geht dabei nur um die Identitätsprüfung, nicht um Rechtstitel.
„Damit können wir unsere tatsächliche Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” durch Ersatzausweise nachweisen, weil die BRdvD nur gefälschte Personalausweise zum Wahlbetrug ausgibt.”“
Wigesagt, oben schon erklärt, das ist Unfug, denn dann kannst du auch deine Deutsche Staatsangehörigkeit von der BRD erhalten das ist das gleiche, nicht ganz den das Reichsbürgergesetz ist von den Nazis und verleiht dir zur dt. Staatsangehörigkeit noch die Reichsbürgerschaft….also mach dad ruhig, dann bist du halt ein echter bekennender Nazi. Nichts für mich.
ich glaube wir haben hier einen Troll
Nein, sein erster Kommentar dazu war im Spam gelandet, der zweite auch, hab ich heute erst gefunden. Ich lösch den zweiten jetzt.
wens interessiert?
Bitte um Kommentare und ev posted eure Esta einträge drunter, besonders erwünscht sind solche Geborene nach 1990
Eisenblatt hat mich leider gesperrt, nachdem ich den Gelben Schein so auseinander nehme, von dem gibts keinen Komment mehr 😦
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2013/10/18/esta-eintrag-mit-und-ohne-stag-ausweis-vergleich/
Dank dir!
Ja das mit den schmaleren Spalten ist irgendwie nicht so schlau gelöst….
Lieben Gruss und schönes Wochenend
Eine Juristische Person ist eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse, wenn der Mensch also verschollen ist, dann muß seine Vermögensmasse verwaltet werden, dazu richtet man eine Juristische Person gleichen Namens ein und verwaltet diese treuhänderisch. Erst wenn der Mensch zurückkehrt und sich lebend erklärt, kann er wieder über seine Vermögensmasse verfügen und die Juristische Person gegen die Natürliche Person austauschen (den bürgerlichen Tod rückgängig machen).
Wenn ein Mensch die Rechtsfähigkeit erlangt, handelt der Mensch als Träger von Rechten und Pflichten selbst. Das ist eine Natürliche Person, sie braucht keine Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch eine Eintragung in ein Vereinsregister oder Handelsregister und braucht auch keinen Vertreter der die Rechte und Pflichten wahrnimmt. (Max Otto aus dem Hause Mustermann oder Mustermann, Max Otto oder Max Otto: Mustermann)
Eine Juristische Person privaten oder öffentlichen Rechts, wird also erst nach Eintragung in ein Handels- oder Vereinsregister Träger von Rechten und Pflichten, die die Juristische Person per Gesetz bekommt und nur durch einen Vertreter wahrnehmen kann. (MUSTERMANN oder Mustermann Max Otto)
Wer nicht Träger von Rechten und Pflichten ist (keine Person ist), kann niemals für sich selber oder durch einen Vertreter ein Rechtsgeschäft abschließen und wer seine Belange in einem Staat nicht für sich selbst und gegenüber Dritten regeln kann ist kein Souverän. (Max Otto)
BGB von 1896 §1 „Beginn der Rechtsfähigkeit. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“, macht einen Menschen voll geschäftsfähig, also zu einem Rechtssubjekt und §677 „Pflichten des Geschäftsführers. Wer ein Geschäft für einen Anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder muthmaßlichen Willen es erfordert.“, macht das Rechtssubjekt Mensch zu einer natürlichen Person die nur durch §6 BGB v. 1896 eingeschränkt werden kann.
Wenn man einem Rechtsgeschäft zugestimmt hat, in dem man getäuscht wurde, kann man es durch §119 BGB v. 1896 einfach rückgängig machen und Schadensersatz verlangen.
Empfehle das jedem Behördenbetrieb mitzuteilen.
Liebe Grüße, Monika iund Renate
Da die Behörden uns nicht als Vorgesetzte, sondern Untertanen betrachten, wird solche Information sie nicht weiter tangieren. Für Behördenmitarbeiter zählt immer nur die Meinung des Vorgesetzten.
@ r.u.sirius: Es ging um die Zahlung einer Strafe und die Kosten für ein Gerichtsverfahren zu dem die Person, für die ich in diesem Fall agiert habe, nicht erschienen ist. Für die Eintreibung der Kosten wurde der Leiter der Gerichtskasse beauftragt, der in seiner Zahlungsaufforderung ein „Personenkonto XY“ (Name der Person) mit den zu zahlenden Posten präsentierte. In zwei Antwortbriefen machte ich auf die Nicht-Identität der Person mit dem genannten Personenkonto aufmerksam und legte fest, daß die Person der Kreditor und nicht der Gläubiger (oder haftbare Treuhänder) für das Konto ist. Außerdem fragte ich, wer seiner Meinung nach der originale Kreditor des Geldes ist, welches das Gericht durch die Geldstrafen aus dem Nichts erzeugt hat. Nach einer implizierten Akzeptanz im ersten Antwortbrief des Gerichtskassenleiters zur Tatsache, daß hier zwei unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten mit gleichem Namen am Werk sind, kam dann auf den zweiten Brief nichts mehr nach… 🙂
@freewomanontheland:
„Man kann auch mit einem Reisepaß ein Konto eröffnen. Es geht dabei nur um die Identitätsprüfung, nicht um Rechtstitel.“
Aber die Prüfung WELCHER Identität und die Frage ob mit dieser Identität nicht automatisch doch ein Rechtstitel verbunden ist.. !?!
Auf der anderen Seite wurde ja durch die Ereignisse um die Zypern-„Rettung“ deutlich, daß der Sparer mit seinen Einlagen den Banken einen Kredit gegeben hat, und damit das Geld nun im Besitz der Banken ist. Dadurch wird fraglich, ob es überhaupt einen Weg gibt sein Geld auf einer Bank zu schützen. Es sei denn, daß man sich vielleicht explizit den Titel eines „Erstgläubigers“ festschreiben läßt, der gewöhnlich bei einem insolvenzartigen Ereignisses Vorrecht bei der Auszahlung hat.
„daß die Person der Kreditor und nicht der Gläubiger (oder haftbare Treuhänder) für das Konto ist. “
Tschuldigung, muß natürlich heißen:
„daß die Person der Kreditor und nicht der SCHULDNER (oder haftbare Treuhänder) für das Konto ist.
Die Bundesrepublik war und ist niemals ein Völkerrechtssubjekt sondern nur ein Völkerrechtsobjekt und das ist ein riesiger Unterschied. Wirst Du also zum beseelten Menschen aus Fleisch und Blut, kann sie dich nur noch erreichen wenn Du es willst. Das ist das Problem, denn für alle Leistungen, auch für Unterkunft und Energie, sowie für die Ernährung, Bildung, Kultur sowie die Freizeitgestaltung, können sie wenn Du denen den Empfang quittierst dein Konto bei der Treuhand belasten. Wenn Du also Miete, Strom, Gas, Nahrungsmittel, Versicherungen und alles andere was Du zum führen eine menschlichen Lebens brauchst, noch einmal bezahlst, dann ist das für die Bundesrepublik das Geschäft des Jahrtausends. Denn alle die da noch nicht ausgetreten sind, sind in einem Gewahrsamstaat nach, Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten, Artikel 142 und könnt seit 1990 den Artikel 132 umsetzen. Nur ich warte schon geschlagene 30 Jahre, denn die Alliierten ziehen sich hinter vorgehaltener Hand schon seit den 70er Jahren immer weiter zurück. Keine neuen Bestallungen von Beamten mehr, die Staatshaftung ist geblockt worden usw., man muß dich nur des BGBl.de lesen gehen. Aber genau das tut mittlerweile kein Bediensteter, kein Anwalt und auch sonst keiner mehr, weil so viel dort eingetragen wird, was gegen GG und Deutsches Recht, ja sogar gegen Besatzungsrecht verstößt oder gar ohne Berechtigung erlassen wurde, dass es einen die Haare zu Berge stehen lässt, man könnte es mit Chaos beschreiben.
Die Bundesrepublik von Deutschland (Deutschland = Germany = Deutsches Reich v. 1871 ist ein Völkerrechtssubjekt [Verfassung von 1871 Art. 3 „Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetriebe …“]), ist ein Bundesstaat, (Grundgesetz, Artikel 20 Absatz 1, „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“), deswegen braucht er wenn er sich eigene Rechtsnormen einführt auch jeweils ein Einführungsgesetz mit einer genauen Gebietsdefinition und Anwendungsvorschriften und das hat die „Federal Republik OF Germany“ BRvD nicht mehr seit ihrer Löschung.
Was ist nun passiert??? Ja sie haben sich nun, in die Freiheit entlassen, selbst ermächtigt, allerdings haben die Besatzer zwei Dinge festgelegt. Die Bundesrepublik darf ihr Gebiet nicht erweitern, denn das Grundgesetz ist für das vereinte Wirtschaftsgebiet gemacht worden und galt zu Zeiten der DDR nur für die BRD. Wer wusste damals schon das es zur harten Teilung des vereinten Wirtschaftsgebiet kommt und sie mußten unterschreiben, das sie in diesen Grenzen keine Friedensverträge abschließen. Weswegen die Republik freies Deutschland, oder Königreich NeuDeutschland keine Friedensverträge schließen können.
Niemand konnte und wird jemals eine Teilgebiet des 2. Deutschen Reich zu einem Völkerrechtssubjekt machen können, das das rechtmäßige Völkerrechtssubjekt noch existiert und sein Herrscher die Menschen des Indigenats der Deutschen Völker sind. Jeder Deutsche wurde mit samt seinem Land aus dem Lehen der Kirche befreit und nicht unter das Lehen des Deutschen Kaiser und König von Preußen gestellt, sondern in die Freiheit entlassen. Das BGB von 1896, dass am 1.1.1900 eingeführt wurde macht nun jeden Menschen zu einem Rechtssubjekt, zu einer Natürlichen Person die sich selbst vertritt und jedes Rechst- und Handelsgeschäft ablehnen kann. Für eine Natürliche Person gelten nur die §§1-20, für alles andere was nicht in der Reichs- oder Bundesstaatenverfassung festgelegt ist, braucht der Geschäftspartner eure Unterschrift.
Das Deutsche Reich kennt nur den Menschen, der jeder einzelne ein Volkssouverän ist, wir sind also die freiesten Menschen dieser Erde und der Staatenbund kann sich einfach erweitern, indem Völker, Nationalstaaten oder jede andere Gruppierung per Volksabstimmung beitreten können und sofort aus dem Einflußbereich der Kirche verschwinden.
Deshalb werden wir seit 1914 so behandelt. Und jede(r) der im Herzen und im Kopf sowie durch Blutlinie Deutsche(r) ist, hat das Erbe und die Verantwortung, die Menschen dieser Erden zu befreien, momentan machen Verbrecher im Namen und mit der Macht des Deutschen Reichs und aller Deutschen, genau das Gegenteil und versklaven diese Welt.
Es sind zwar ein paar kleine Schnitzer drin, aber das sei dem Christen verziehen.
Entschuldige, diesen Kommentar habe ich jetzt erst gefunden. War in 174 Spam-Mails versteckt. Man gut, daß ich immer alle durchsehe, auch wenn’s öde ist. 🙂
Inhaltlich darauf eingehen kann ich derzeit nicht. Streßwoche.
ja das würd ich auch gern mal sehen wie du das Problem löst. Also du brauchst mindestens einen Bürgermeister aus dem Staate Preußens, der dir das bescheinigt.
Wenn du einen gefunden hast, sag bescheid, dann stellen wir uns in die Schlange an mit unsren Zetteln.
du brauchst eine bestallte juristische Person die dir die Existenzt deines Staates und Angehörigkeit bescheinigt, ohne dem kein Staat.
Und woher ohne Staat eine bestallte juristische Person? Wenn wir darauf warten wollten …
deswegen wird das dein Dilemma sein die deutsche Staatsangehörigkeit zurückzuweisen.
Es ist alles so eingerichtet das sie es nicht dürfen
Es verhält sich wie mit Job und Bankkonto, ohne das eine nicht das andere.
Wir müssen Gemeinden von mindestens 7 -leutchen auf die Beine stellen, dann wählen wir nen Bürgermeister und der bescheinigt uns unsere Staatsangehörigkeit.
Zur Reichsangehörigkeit, leider ist genau diese die ins das BGB stellt, und uns von den Herzogtümern befreit, und dem Adel die Schwingen stutzt. Genau dieser Gemeinschaftsgedaneke befreite uns. Das Recih ist überall Innland.
Und Hitler hat nicht die Reichsangehörigkeit zur Staatsangehörigkeit gemacht, sondern die Reichsangehörigkeit viel weg/ wurde ersetzt., Geht ja auch nicht anders, denn sonst wäre §1 BGB unter Adof anwendbar gewesen.
Die Reichsangehörigkeit viel weg, die dt. Staatsangehörigkeit verweist auf eine DEUTSCHE Staatsangehörigkeit unter eventuell vielen. Die dt. Sta verweist nur auf eine der Bundesstaaten. Was nun viel schlimmer ist, das er uns die mit den Bundesgesetzen einhergehende Ideologie der Reichsangehörigkeit genommen hat, und hat darauf sein krankes 3. Reich gesetzt.
So sehe ich das mittlerweile. Also gaz ganz anders als mir das ein Klasen oder Eisenblatt bei denen ich beide gesperrt wurde weiß machen will.
richte doch einen Ordner im mail Programm ein, wo automatisch über Stichwortangabe nur Meldungen zu deinem Blog gelangen.
Eine Möglichkeit ist die Wiederherstellung der Gemeindestruktur und dann kann der Bürgermeister das auf jeden Fall, weil das Indigenat der Souverän ist und nicht die Obrigkeit. Bestallen muß im Deutschen Reich das Volk.
Auf dem Boden des Deutschen Reich in den Grenzen von 1914 gilt das Subsidiaritätsprinzip, schon vergessen wer die Macht hat?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 28
(1) …
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
Das bedeutet hier ist fast alles erlaubt was in Deutschen Reich festgelegt wurde, lasst euch dabei nicht von einem Demokratiebegriff leiten, denn den hat man im GG nicht näher definiert. Volksabstimmungen sind auf jeden Fall ein demokratischer Akt.
Das Bürgermeistervideo von conrebbi hatte ich gerade verlinkt.
watch?v=WwrKXYxJ7cg
Keine Ahnung, wie das gehen soll. Und hab auch grad keine Zeit, mich damit auseinanderzusetzen. Lieber lösche ich Spam von Hand.
Hallöchen Gnostix 😉
Was ist denn bei der Geschichte am Ende rausgekommen?
Dank und Gruss
wie gesagt, es kamen keine Forderungen oder andere Antwortbriefe mehr. Ich vermute ja, daß solche Fälle dann intern über das NAMENSkonto abgerechnet werden.
dt. Sta kann man nicht zurückweisen:
http://gyazo.com/83d03328cdbaf8d156ba47df3059b038
Das ist ja echt der Hammer, mit solchen Halbwissen kommen die daher???
Der Empfänger dieses Schreibens, sollte nach der beglaubigten Gründungsurkunde fragen. Wenn er das nicht machen will, würde ich dem gerne ein paar Fragen stellen.
Richtig guter Text
Ich habe Aber ein paar Fragen , mein Vater kommt aus Nicaragua Meine Mutter aus Deutschland nach mütterlicher Linie wäre Ich dann ab urgrossvater Auch Preuße Aber mein Papa ist ja nicht deutsch , ist das ein problem ?
Und noch eine Frage , was für vor und nach Teile hat diese Ganze Aktion ?
Würde mich Auch eine Antwort sehr freuen evtl Auch eine Mail ist vllt besser danke 🙂
1. Es kommt darauf an, ob deine Eltern verheiratet sind bzw. waren. Wenn ja, hast du schlechte Karten. Wenn nein, wird die Abstammung über deine Mutter abgeleitet. Du hättest also als uneheliches Kind bessere Karten, was den Status als geborener Deutscher angeht.
2. Kann ich dir nicht sagen. Ich habe diesen Text bisher nicht abgegeben. Die Sichtweise der BRD-Behörden ist ja, daß es keine preußische Staatsangehörigkeit mehr gibt, sondern nur noch die deutsche, und wenn der Verzicht auf letztere genehmigt würde, wäre man in ihren Augen ein Staatenloser, weil Staatlichkeit nun mal Staatsmacht voraussetzt, und die hat Preußen derzeit ganz fraglos nicht. Also dürfen sie nach ihren eigenen Vorschriften, an die sie sich hier ausnahmsweise mal halten, keinen solchen Verzicht unsererseits genehmigen.
Wer mir eine Staatsangehörigkeit bescheinigt ohne einen handlungsfähigen dazugehörigen Staat anzugeben der für alle Deutschen da ist die die deutsche Sta besitzen, macht genau das gleiche in grün, als wenn ich eine Staatsangehörigkeit zu einem handlungsunfähigen Staat verlangen würde.
Die deutsche Staatsangehörigkeit beinhaltet keine Rechte.
„Er schreibt hier unter ausschließlicher Berücksichtigung des bundesdeutschen Paragraphendschungels und der “herrschenden Meinung” ohne jede Ambition, andere rechtliche Maßstäbe zu verwenden. “
Da hast du völlig Recht. Chilenisches oder australisches Recht hilft uns hier gar nichts.
Bei Ehen mit unterschiedlicher Nationalität kann es durchaus vorkommen, dass das Recht des väterlichen Landes bezüglich der Staatsangehörigkeit der gemeinsamen Kinder zu anderen Ergebnissen führt als das des mütterlichen Landes. Wenn das Kind dann auch noch in einem Drittland geboren wird, kann es noch komplizierter werden. Gültig ist aber alles, und so kommen die meisten Doppelstaatsangehörigkeiten zustande.
Nach §4 (1) StAG erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt, wenn mindestens ein Elternteil sie schon besitzt. Ob Vater oder Mutter, ist egal – zumindest heute. Aber prüf lieber nach, ob das auch schon der Stand der Dinge zur Zeit deiner Geburt war. Ich weiß ja nicht, wie alt du bist. Das Gesetz wurde ab 1990 mehrfach novelliert.
Ob du auch Nicaraguaner bist, kann ich dir nicht sagen – habe die dortigen Gesetze gerade nicht zur Hand. Entweder im Internet suchen oder die Botschaft fragen. Möglich wäre es durchaus.
Preuße bist du sicher nicht, weil Preußen nicht mehr existiert. Vermutlich herrschte dieser Zustand schon bei deiner Geburt. Aber natürlich steht es dir frei, dich vertrauensvoll an die zuständigen preußischen Behörden zu wenden.
Und du findest es völlig in Ordnung, daß andere Leute darüber bestimmen, wer oder was du bist?
Kairo, wir hatten dieses Grundproblem in der Diskussion mit dir schon einmal hier. Du verstehst nicht oder ignorierst, wovon wir hier reden. Siehe meinen Kommenar vom 21.September 2013, 00:12, weiter oben. Für dich existiert Recht ausschließlich in Form von Gesetzen und Gewalt. Für uns nicht. Wenn man dich mit nichtgesetzlichen Rechtsnormen wie Sittlichkeit und Naturrecht konfrontiert, schaltest du ab wie ein überlasteter Computer, indem du alle derartigen Diskussionsbeiträge ignorierst. Warum quälst du dich immer wieder hier mit uns ab? Was bringt dir das? Überlegenheitsgefühle?
„Wenn man dich mit nichtgesetzlichen Rechtsnormen wie Sittlichkeit und Naturrecht konfrontiert, schaltest du ab wie ein überlasteter Computer, indem du alle derartigen Diskussionsbeiträge ignorierst. “
Du hast gar keine Ahnung, wie falsch du damit liegst. Der Unterschied zwischen Recht und Gesetz und wie schon oft mit Gesetz Unrecht getan worden ist ist mir besser bekannt als vielen anderen Leuten. Aber wenn man etwas bei Behörden oder bei Gericht durchsetzen will, dann muss man sich nun mal an die Paragraphen halten, in der hier und jetzt gültigen Fassung. Das hat sich hier noch nicht allgemein herumgesprochen.
Das wird sich kaum vermeiden lassen, denn ein Neugeborenes kann man zwar fragen, wie es die Sache denn gerne hätte, doch sind die Antworten immer eine Frage der Deutung.
Staatsangehörigkeit hat nun mal ganz am Rande auch mit dem Staat zu tun, und deshalb gibt es Gesetze, die das Regeln. Das haben Staaten so an sich.
@kairo schrieb weiter oben:
„Aber wenn man etwas bei Behörden oder bei Gericht durchsetzen will, dann muss man sich nun mal an die Paragraphen halten, in der hier und jetzt gültigen Fassung. Das hat sich hier noch nicht allgemein herumgesprochen.“
Vielleicht ist Ihnen damit zu helfen:
http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=301482
Daraus:
WENN Sie feststellen, daß Handel nicht im gegenseitigen Einverständnis, sondern im Zwang ausgeübt wird,
WENN Sie erfahren, daß Sie um Werte zu erzeugen, eine Genehmigung von denjenigen einholen müssen, welche keine Werte erzeugen,
WENN Sie sehen, daß das Geld zu jenen wandert, die nicht mit Gütern handeln, sondern mit Privilegien,
WENN Sie merken, daß Menschen nicht durch Arbeit, sondern durch Bestechung und Beziehungen reicher werden und durch Gesetze geschützt sind, Gesetze, die Ihnen keinen Schutz vor den Plünderungen gewähren, sondern (im Gegenteil) jene schützen,
WENN Korruption belohnt und Ehrlichkeit einem Selbstopfer gleichkommt,
DANN WISSEN SIE, daß IHRE GESELLSCHAFT dem UNTERGANG geweiht ist.
Falls Ihnen das nichts sagt, dann sagt Ihnen vielleicht die Skinner-Box etwas? Nein?
Dann schauen Sie mal hier:
Zitat: „In Skinners Versuch lernte die Ratte, dass es nur Futter gibt, wenn die Lampe leuchtet und der Hebel umgelegt wird. Das Tier kann demnach zwei Zustände voneinander differenzieren: Licht aus = keine Möglichkeit an Futter zu gelangen oder Licht an = Möglichkeit an Futter zu gelangen (durch das Umlegen des Hebels).“
Kommt Ihnen eine solche oder ähnliche Konditionierung etwa bekannt vor?
Manche Mäuse scheinen schlauer zu sein als manche Menschen.
@kairo schrieb:
„Manche Mäuse scheinen schlauer zu sein als manche Menschen.“
Das geht ja flott bei Ihnen. Vorsorglich sei festgehalten, da Sie wahrscheinlich nicht soweit lesen werden:
http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=301637
Daraus:
„Bevor wir uns mit der Rechtschaffenheit der Gesellschaft befassen, sollten wir wissen, was Recht ist. Bastiat sagt: Individualität, Freiheit und Eigentum. (mehr nicht!) Alles, was diese Freiheiten beschränkt ist … kein Recht mehr!“
Interessante Haltung. Es könnte sich lohnen darüber mal nachzudenken. Sie definieren sich als Mensch?
@kairo: Ein Staat hat nur an sich, was Menschen ihm geben. Einschließlich Staatsangehörigkeit. Die Existenz des Staates ist komplett abhängig von der Existenz der Menschen (um das Thema Insektenstaaten hier mal außen vor zu lassen). Gibt es keine Menschen, gibt es definitiv auch keinen Staat der Menschen. Ist andersherum die Existenz der Menschen abhängig von der Existenz eines Staates? Mitnichten.
Staaten sind von Menschen (oder Insekten) erdachte Fiktionen, willlkürlich gestaltete Ordnungsstrukturen, die mit dem Willen von Menschen (oder mit dem Instinkt von Insekten) stehen und fallen. Wenn Menschen einen Menschen gegen dessen Willen und Interesse für ihre Zwecke beanspruchen und ihm damit seine natürlichen, sich aus seiner irdischen Existenz ergebenden Rechte vorenthalten, indem sie den Staat als eine ihm angeblich übergeordnete Instanz vorschieben – dann ist das Unrecht, begangen von Menschen an Menschen, nicht etwa Unrecht, begangen von einem Staat!
Der Staat ist nur Papier. Es sind immer Menschen, die handeln und dem Staat damit geben, was er an sich hat.
Was ist herausgekommen, ich schlage mich derzeit auch mit der Verwaltung von Deutschland diesbezüglich herum.
Habe ich nicht gemacht. Nur Staatsangehörigkeitsurkunde beantragt und erhalten (Ende 2012), seitdem jährlich ein neuer vorläufiger Reisepass, der mir im örtlichen Meldeamt diskussionslos ausgestellt wird und den ich samt Meldebescheinigung und ESTA-Auszug bereithalte, wenn er gebraucht wird. Ich habe es vorgezogen, statt konsequent Prinzipien zu reiten, mit meinen Mitmenschen in friedlicher Koexistenz zu leben und zu nachzugeben, wo dies nötig ist.
Vielleicht ist es auch besser so… ich bin den Weg mit der Staatsangehörigkeitsurkunde für die gesamte Familie auch gegangen, da fingen die Probleme mit der Verwaltung an. ich laufe jetzt auch mit einem grünen Pass durch die Welt und letztens als meine Frau ihre Vollauskunft vom Einwohnermeldeamt geholt hat, meinte der Amtsvorsteher, wenn mein Pass abläuft, soll ich kommen, ich bekomme anstandslos einen Neuen. Jedoch die Fehlerhaften angaben, wie das „DEUTSCH“ kriege ich nicht heraus. Spätestens wenn man das Amt auffordert, einen Verwaltungsakt auszulösen, wird geblockt.
Meine Einsicht ist, wir nehmen, was wir ohne Kampf kriegen können. Wenn sie anstandslos immer wieder den grünen Pass ausstellen, sollte das reichen. Mehr können sie nicht machen, auch nicht das „deutsch“ rausnehmen. Wenn ich irgendwo eine Angabe zu meiner Staatsangehörigkeit zu machen habe, schreibe ich „Deutsche“. Was der Bearbeiter des Formulars dann daraus macht, darauf habe ich keinen Einfluss, nur auf meine eigene Angabe. Und ich habe im Pass immer den EStA-Auszug mit meiner Eintragung als Deutsche durch Abstammung. Man baut auch ein besseres Verhältnis auf, wenn man die Sachbearbeiter nicht in Verlegenheit bringt oder unter Druck setzt.
Den EStA-Auszug dem Pass mit beizulegen ist wahrscheinlich keine schlechte Idee. Im Grunde genommen kann man aber auch nur noch bemerken „armes Deutschland“.