Archiv für den Monat September 2013

Ein ganzes Land als Gefangenenlager

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Das ist wirklich ein raffinierter Schachzug. Man kann nur raus, wenn man das Land, seine Heimat, verläßt. In der Heimat findet letztendlich alles im Gefangenenlager statt, egal wie man sich dreht oder wendet. Da hat Maya Vidia schon recht. Kann man im Gefangenenlager ein freier Mensch sein? Man kann in Kanada, weil dort im Gefangenenlager neben der Lagerordnung auch noch das Common Law gilt, dessen man sich nur zu bedienen wissen muß. Aber da herrschen eben letztlich gravierend andere Rechtsverhältnisse als in der (nach Mussolini-Definition ganz klar) faschistischen Bundesrepublik. Ich komme seit über anderthalb Jahren immer wieder an denselben Punkt. Wenn das Rechtssystem in D nicht von Grund auf geändert und die dort Tätigen nicht 100%ig ausgetauscht und mit Berufsverbot belegt werden, bleibt D ein Humankapital-Depot der Hochfinanz.

Die Balten hatten ihre Sowjetrepubliken, die sie 1991 „einfach“ zu souveränen Staaten erklärt haben. Da waren die Gefängnisbetreiber am Ende und hatten dem Willen der Gefangenen kaum noch etwas entgegenzusetzen. Die Russen gingen, und die Balten hatten alles da, was es für einen unabhängigen Staat brauchten. 85% z.B. der Litauer sagten ja zur Unabhängigkeit. Das läßt sich nicht wirklich vergleichen mit den Abkömmlingen deutscher Bundesstaatsangehöriger, insbesondere denen der Preußen. Preußen war der Hauptfeind der Hochfinanz. Die werden einen Dreck tun und den heutigen Preußen-Abkömmlingen ihren Status als eigenständiges Völkerrechtssubjekt mit angeborenem Recht auf ihr Heimatland zugestehen.

Ich muß aufpassen, Herr Haß klopft wieder an die Tür. Sehr kontraproduktiv, der Kerl.

Entwurf meiner Verzichtserklärung bezüglich der deutschen Staatsangehörigkeit

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Das sind meine gegenwärtigen Überlegungen. Abgeschickt wird das vorerst nicht, sondern hier zur Diskussion gestellt:

Verzichtserklärung

Hiermit verzichte ich auf die von der Bundesrepublik Deutschland verliehene deutsche Staatsangehörigkeit.

Begründung:
Ich besitze durch Geburt zwei deutsche Staatsangehörigkeiten. Meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit der DDR erlosch mit der DDR 1990.

Seit Beitritt der sogenannten „Neuen Bundesländer“ zur Bundesrepublik habe ich die von der Bundesrepublik Deutschland verliehene deutsche Staatsangehörigkeit (Anlage A), welche unbestritten eine Fortführung nationalsozialistischen Rechts auf Anweisung der Alliierten darstellt (Anlage B).

Außerdem habe ich durch Abstammung (ius sanguinis) in väterlicher Linie die preußische Staatsangehörigkeit meines Großvaters, der 1906 in XXXXX geboren wurde. (Anlagen C)

Der Ministerrat der UdSSR hat 1955 u.a. das Kontrollrats-Gesetz Nr. 46 (Auflösung Preußens) von 1947 ausdrücklich außer Kraft gesetzt, mit dem faktisch allen Preußen die Staatsangehörigkeit entzogen worden war. Das durch dieses Alliiertengesetz gewissermaßen erfolgte Verbot des Staates Preußen gilt seitdem nicht mehr auf dem Gebiet der „Neuen Bundesländer“, und die preußische Staatsangehörigkeit ist dort nicht mehr entzogen, da das entsprechende Gesetz ja rechtswirksam außer Kraft gesetzt wurde.

Damit ist die preußische Staatsangehörigkeit mindestens seit 1955 wieder relevant, ebenso wie die Staatsangehörigkeiten der baltischen Staaten 1991 nach 51 Jahren Bedeutungslosigkeit wegen russischer Besetzung wieder relevant wurden, was einen international anerkannten völkerrechtlichen Präzedenzfall darstellt. Das international anerkannte Argument der Balten war, daß sie nur besetzt waren, nicht aber ihre Völkerrechtssubjektivität verloren hatten, da die baltischen Völker als Träger dieser Völkerrechtssubjektivität weiterhin existierten.

Völkerrechtssubjektivität ist definitionsgemäß die Fähigkeit ihres Trägers, völkerrechtliche Rechte und Pflichten zu übernehmen.

Originäre Träger der preußischen Völkerrechtssubjektivität und damit der preußischen Völkerrechtspersönlichkeit sind alle, die ihre Abstammung von preußischen Staatsangehörigen bis mindestens 1913 nachweisen können. Ich gehöre nachweislich dazu. Ihnen liegen alle diesbezüglichen Daten bereits vor. Notfalls kann ich die Ableitungskette bis in die Frühzeit des Königreichs Preußen im 18. Jahrhundert zurückführen.

Damit bin ich nach Verzicht auf die von der Bundesrepublik Deutschland verliehene deutsche Staatsangehörigkeit keineswegs staatenlos, sondern habe weiterhin die durch Abstammung erworbene preußische Staatsangehörigkeit und damit die Rechtsstellung als Deutsche, die laut Art. 5 Personalstatut des EGBGB allem anderen staatlichen Recht vorgeht.

Ich fordere Sie auf, mir eine Verzichtsurkunde auszustellen und auszuhändigen, und beantrage gleichzeitig einen Ausweis über meine Rechtsstellung als Deutsche. Der ausgefüllte Antrag ist beigefügt.

Stand der Dinge II – Austragung aus dem Wählerverzeichnis

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Nachdem ich am 29.08. mein Schreiben in die Einwohnermeldestelle gebracht hatte und die dortige Dame den Kreiswahlleiter befragen wollte, hörte ich nichts mehr. Am 06.09. rief ich an und erfuhr, daß die Dame von der Einwohnermeldestelle erst Dienstag wieder da sei. Also rief ich gestern an. Sie sagte, sie wisse nichts Neues, aber ich könne ja bei der Kreiswahlleiterin anrufen. Sie gab mir die Nummer und ich rief bei der (stellvertretenden) Kreiswahlleiterin an.

Hier ihre Auskunft: Ich hätte meinen Wohnsitz in XXXXX und sei nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen, also stünde ich dort im Wählerverzeichnis. Einen Antrag auf Austragung aus selbigem gebe es nicht. Ich hätte das Wahlrecht und es stünde mir natürlich frei, es nicht wahrzunehmen.

Darauf antwortete ich, wenn ich im Wählerverzeichnis stehe, aber von meinem Wahlrecht einfach nicht Gebrauch mache, würde damit indirekt das Wahlergebnis beeinflußt, und das wolle ich nicht. Daraufhin behauptete sie, nur die abgegebenen Stimmen würden das Wahlergebnis beeinflussen.

Darauf antwortete ich, das wüßte ich anders und würde es ihr auch belegen.

Dann beendeten wir das Telefonat.

Am 12.09. ging folgendes Schreiben an die Kreiswahlleiterin raus:

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XXXXX, den 11.09.2013

Mein Einspruch vom 29.08.2013 gegen die Eintragung meines Namens im Wählerverzeichnis für die Stadt XXXXX

Liebe XXXXX XXXXX,

in unserem Telefonat am 09.09.2013 erklärten Sie mir gegenüber, es würden bei der Bundestagswahl nur die gültigen abgegebenen Stimmen gezählt, Nichwähler würden das Wahlergebnis nicht beeinflussen.

Hier zu Ihrer Information der tatsächliche Sachverhalt:

„Die Nichtwahl bewirkt … in den angeführten Beispielen, dass die Nichtwähler der Partei X über die 5 %-Hürde helfen (Beispiel 1) bzw. der Partei B die absolute Mehrheit verschaffen (Beispiel 2).“

Bitte lesen Sie dazu den beigefügten Auszug aus der online-Enzyklopädie Wikipedia (Anlage F).

Ich habe am 29.08.2013 unmittelbar nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung auf meinen Namen fristgerecht schriftlichen Einspruch gegen die Eintragung meines Namens im Wählerverzeichnis für die Stadt XXXXX erhoben. Dokumente oder Urkunden zur Untermauerung meiner Begründung wurden bei Übergabe des Einspruchsschreibens nicht entgegengenommen, obwohl ich sie dabei hatte. Es wurde in der Gemeinde auch keine Entscheidung getroffen, sondern die Sache an Sie als Kreiswahlleiterin weitergeleitet.

Da die Gemeinde die Entscheidung offenbar Ihnen übertragen hat, haben Sie zu entscheiden und mir Ihre Entscheidung laut BWO §22 (5) bis zum 10. Tag vor der Wahl zuzustellen. Das wäre Donnerstag, der 12.09.2013.

Nach Beginn der Einspruchsfrist ist die Eintragung oder Löschung im Wahlverzeichnis gemäß BWO §23 (1) nur noch auf rechtzeitigen Einspruch hin zulässig.

Da ich nachweislich rechtzeitig Einspruch erhoben habe, ist die Löschung meines Namens im Wählerverzeichnis der Stadt XXXXX weiterhin gesetzlich zulässig, und zwar bis zum 4. Tag vor der Wahl am 22.09., also bis zum 18.09.2013.

Da Sie vermutlich meine Argumentation für irrelevant halten, weil sie mit Ihrem politischen Weltbild nicht kompatibel ist, folgt nun meine Begründung samt Kopien amtlicher Dokumente, GG-Artikel und historischer Originaltexte als Urkundsbeweise.

Gründe, die meine Teilnahme an diesen Wahlen über meinen bloßen Wunsch hinaus verbieten:

1.
Ich habe mit Datum vom 28.03.2012 auch dem Landkreis XXXXX gegenüber meinen ausdrücklichen Willen bekundet, meine Geburtsrechte als indigene Bewohnerin und Eigentümerin dieses Landes selbst wahrzunehmen. Daran hat sich nichts geändert. Daß ich dem einheimischen Volk angehöre, hat Herr XXXXX mir urkundlich bescheinigt, wie Sie der Anlage A entnehmen können.

2.
Ich bin keine Deutsche im Sinne von Art. 116 (1) GG, sondern Preußin im Sinne der in Art. 116 (1) GG erwähnten anderweitigen Regelungen, die gegenüber diesem Artikel ausdrücklich Vorbehalt haben. Das ist z.B. das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner Fassung von 1913. Anbei finden Sie den Nachweis der Ableitung meiner beurkundeten deutschen Staatsangehörigkeit über die preußische Staatsangehörigkeit meines Großvaters, Jahrgang 1906, samt Kopien aller relevanten Geburtsurkunden (Anlagen B1, B2, B3).

Als Abkömmling eines Preußen, dem „zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen […] Gründen entzogen worden ist“ (durch Hitlers Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934) bin ich „auf Antrag wieder einzubürgern“ bzw. gelte „als nicht ausgebürgert, sofern [ich] nach dem 8. Mai 1945 [meinen] Wohnsitz in Deutschland genommen [habe] und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht [habe].“ (Art. 116 (2) GG, Anlage C)

Daß ich meinen Wohnsitz in XXXXX und damit in Deutschland genommen habe, wurde ja bereits mündlich von Ihnen anerkannt. Und ich bringe hiermit noch einmal ganz ausdrücklich meinen Willen zum Ausdruck, daß ich als Preußin durch Abstammung als nicht ausgebürgert gelten möchte.

Das Argument, der Staat Preußen sei 1947 aufgelöst worden, greift im Fall der neuen Bundesländer übrigens nicht, da der Ministerrat der UdSSR diese Verfügung 1955 für die ehemalige russische Besatzungszone außer Kraft gesetzt hat (Anlage G).

Damit ist der Staat Preußen auf dem durch die neuen Bundesländer verwalteten Gebiet als eigenständiges Völkerrechtssubjekt bis heute nicht erloschen, sondern potentiell vorhanden, und die per Abstammung erworbene preußische Staatsangehörigkeit weiterhin relevant, egal wie angestrengt die bundesdeutschen Behörden dies zu ignorieren versuchen.

3.
Das Deutsche Volk des Grundgesetzes ist laut Art. 1 (2) GG eine Bekenntnisgemeinschaft. Ich lehne dieses Bekenntnis ab (siehe Anlage E) und kann schon aus diesem Grunde nicht wahlberechtigt sein.

Liebe XXXXX XXXXX, ich belege Ihnen mit den Anlagen zu diesem Schreiben urkundlich, daß ich:

– durch Geburt Trägerin aller Hoheitsrechte in diesem Land bin
(Anlage A, Staatsangehörigkeitsausweis)
– die preußische Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben habe
(Anlagen B1/B2/B3, Geburtsurkunden)
– gemäß Art 116 (2) GG als nicht ausgebürgert gelte
(Anlage C, Art. 116 Grundgesetz)
– nicht zur Bekenntnisgemeinschaft des Deutschen Volkes gemäß GG gehöre
(Anlage D, Art. 1 Grundgesetz, Anlage E, Heimatbekenntis)

Da Sie diese Sachverhalte vermutlich nicht widerlegen können, gibt es für Sie keinen gesetzlichen Grund, mich weiterhin gegen meinen Willen als Wahlberechtigte für die Bundestagswahlen zu behandeln, und Sie sind gesetzlich verpflichtet, mich auf meinen rechtzeitigen Einspruch vom 29.08.2013 hin wegen fehlender Voraussetzungen für die Wahlberechtigung aus dem Wählerverzeichnis zu löschen, bevor es am 18.09.2013 abgeschlossen wird.

Ich erwarte Ihre schriftliche Bestätigung, daß mein Name aus dem Wählerverzeichnis gelöscht wurde.

XXXXX XXXXX

Anlagen:
Anlagen A-G

Staatsangehörigkeitsausweis entspricht dem Live Birth Certificate

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Ich denke, es kann momentan als gesichert gelten, daß in Deutschland der Staatsangehörigkeitsausweis in seiner Wirkung dem Live Birth Certificate des angelsächsischen Rechtskreises entspricht, was die Beurkundung der Geburtsrechte anbelangt.

In den angelsächsisch geprägten Ländern gilt das von den Eltern unterschriebene Live Birth Certificate (bei uns: Geburtsanzeige o.ä.) als Urkunde der Staatsangehörigkeit im Sinne von Zugehörigkeit zum Land. Das staatliche Birth Certificate ist dann schon ein urkundliches Derivat daraus, das den Anspruch des Menschen gegen den Staat darstellt, ein Treuhandzertifikat, ein Anteilsschein gewissermaßen. Niemand bekommt in diesen Ländern einen Paß mit der eingetragenen Staatsangehörigkeit des Landes, wenn er sie nicht nachgewiesen hat. Daher gelten so gut wie überall auf der Welt Reisepässe als Staatsangehörigkeitsnachweis.

In Deutschland nicht.

Bei uns hat die Geburtsanzeige nicht einmal den Status einer Urkunde. Es ist nur ein „Dokument“, für das sich üblicherweise nie wieder jemand wirklich interessiert. Weder die Geburtsanzeige noch die Geburtsurkunde noch der Personalausweis noch der Reisepaß gelten für einen geborenen Deutschen als Nachweise der deutschen Staatsangehörigkeit. Einzig und allein der Staatsangehörigkeitsausweis, der „gelbe Schein“ gilt als Nachweis. Und den muß man extra beantragen und mühselig über die väterliche Linie bis mindestens 1913  nachweisen, daß die Vorväter Deutsche waren. Sonst gibt es nix Staatsangehörigkeitsnachweis. Warum wohl?

Weil an diesem gelben Schein unsichtbar die Geburtsrechte dranhängen, die höchsten Hoheitsrechte in diesem Land. Und damit entspricht er z.B. dem kanadischen, US-amerikanischen und britischen Live Birth Certificate.

Obama will den Atomkrieg

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Am 19. Juni 2013 veröffentlichte Barrack Obama ein „Merkblatt zur Nuklearstrategie der Vereinigten Staaten„. Das ist sozusagen seine Anweisung an die unteren Ebenen, wie diese sich in dieser Frage zu orientieren haben.

„Following the release of the 2010 Nuclear Posture Review (NPR) and ratification of the New START Treaty, the President directed the Department of Defense (DOD), the Department of State, Department of Energy, and the intelligence community, to conduct a detailed analysis of U.S. nuclear deterrence requirements and policy in order to ensure U.S. nuclear posture and plans are aligned to address today’s security environment.  This review was based on the principle that a robust assessment of today’s security environment and resulting Presidential guidance must drive nuclear employment planning, force structure, and posture decisions.“

Übersetzung:
„Im Anschluß an die Veröffentlichung des Positionspapiers zur Nuklearwaffenfrage von 2010 und an die Ratifizierung des New-START-Vertrags beauftragte der Präsident das Verteidigungsministerium, das Innenministerium, das Energieministerium und die Geheimdienste mit der Erstellung einer detaillierten Analyse zu dem Thema, unter welchen Bedingungen eine Politik der nuklearen Abschreckung seitens der USA möglich sei, um sicherzugehen, daß die US-amerikanische Position und die sich daraus ergebenden Pläne hinsichtlich der Nuklearwaffenfrage den aktuellen Sicherheitsbedingungen entsprechen. Dieses Positionspapier kam zu dem Schluß, daß eine kritische Bewertung der aktuellen Sicherheitsbedingungen und die sich daraus ableitenden Anordnungen des Präsidenten die Planung des Einsatzes von Nuklearwaffen sowie dementsprechende Strukturierung der Militärkräfte und Positionsentscheidungen erfordere.

Das ist ja schon mal nicht so nett. Aber dann, am 21.06.2013, gab es zu dem Merkblatt noch einen 10-seitigen Bericht des Präsidenten an den Kongreß. Und darin steht auf Seite 6:

„The 2010 Nuclear Posture Review established the Administration’s goal to set conditions that would allow the United States to safely adopt a policy of making deterrence of nuclear attack the sole purpose of U.S. nuclear weapons. Although we cannot  adopt such a policy today, the new guidance re-iterates the intention to work towards that goal over time.“

Übersetzung:
„Das Positionspapiers zur Nuklearwaffenfrage von 2010 machte es zum Ziel der US-Administration, für Bedingungen zu sorgen, unter denen die Vereinigten Staaten ohne Abstriche in Fragen Sicherheit eine Politik der reinen nuklearen Abschreckung verfolgen könnten. Zwar kommt eine solche Politik derzeit nicht in Frage, dennoch wird in der neuen Anweisung des Präsidenten erneut die Absicht geäußert, im Laufe des Zeit auf dieses Ziel hinzuarbeiten.“

Für alle die, die mit solchen Wortsalaten nichts anfangen können, weil sie unterwegs den Faden verlieren, der am Satzanfang begann: Seit 2010 hat sich die US-Administration vorgenommen, dafür zu sorgen, daß sie Nuklearwaffen nur noch zur Abschreckung zu behalten brauchen. Derzeit sind solche Bedingungen noch nicht gegeben, d.h. derzeit sind die Nuklearwaffen für den tatsächlichen Einsatz vorgesehen, auch wenn man irgendwann mal dahin kommen möchte, sie nur noch zur Abschreckung zu haben.

Im Umkehrschluß bedeutet das, und da stimme ich Francis A. Boyle von globalresearch.ca durchaus zu, daß derzeit nuklearer Angriff Inhalt der verfolgten Politik ist. Abschreckung bedeutet zu verhindern, daß der Gegner es wagt, anzugreifen. Wenn das ausdrücklich nicht der Grund ist, warum man gegenwärtig Nuklearwaffen bereithält, dann kommt kein anderer Grund dafür in Frage als eigene Angriffsabsicht.

Mit noch ein paar anderen Zitaten aus dem 10-seitigen Bericht untermauert, kommt Boyle zu dem Schluß:

„So  the United States government  is currently preparing to launch, wage and win an offensive,  first-strike strategic nuclear war against Russia, China, Iran, North Korea and Syria.“

Übersetzung:
Die Vereinigten Staaten bereiten derzeit den Beginn, die Führung und den siegreichen Abschluß eines Angriffskrieges mit strategischem nuklearem Erstschlag gegen Rußland, China, Iran, Nordkorea und Syrien vor.

Starker Tobak. Aber alles andere, schreibt Prof. Boyle, sei nur Palaver.

P.S.: Obama will natürlich gar nichts. Er tut nur, was andere ihm sagen. Der Präsident der USA als Handpuppe der Hochfinanz.

Mißbrauchte Ideale

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„Wird dieser Vertrag wirklich unterschrieben, so ist es nicht Deutschlands Leiche allein, die auf dem Schlachtfelde von Versailles liegen bleibt, dabei werden als ebenso edle Leichen liegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die Unabhängigkeit freier Nationen, der Glaube an all die schönen Ideale, unter deren Banner der Verband zu fechten vorgab, und vor allem der Glaube an die Vertragstreue! Eine Verwilderung der sittlichen und moralischen Begriffe ohnegleichen, das wäre die Folge eines solchen Vertrages von Versailles, das Signal für den Anbruch einer Zeit, in der wieder – wie vier Jahre lang, nur heimtückischer, grausamer, feiger – die Nation das mörderische Opfer der Nationen, der Mensch des Menschen Wolf wäre.“

http://www.deutschlanddokumente.de/vvtScheidemann1919vollst.php

Wie recht er gehabt hat, der Herr Scheidemann, damals im Jahre 1919. Auf die Fahnen schreibt man sich hehre Ideale und redet von (Menschen-/Völker-)Recht und Gerechtigkeit, von Freiheit, Wohlstand und Frieden, und versklavt unter diesem Banner ein Volk nach dem anderen. Woodrow Wilson forderte damals: „Der erste Grundsatz des Friedens selbst ist Gleichheit und gleiche Teilnahme an gemeinsamen Vorteilen.“ Währenddessen handelte der Völkerbund, Vorgängerorganisation der heutigen UNO, Deutschland gegenüber genau gegenteilig.

„1919, wenige Monate nach Ende des Ersten Weltkriegs, findet sich dazu in der angesehenen britischen Tageszeitung „TIMES“ folgende, verblüffend ehrliche Notiz: „Wenn Deutschland in den nächsten 50 Jahren wieder Handel zu treiben beginnt, ist dieser Krieg umsonst geführt worden .“

http://www.vorkriegsgeschichte.de/content/view/12/26/

Das war das vorrangige Ziel des 1. Weltkriegs – den überlegenen Wirtschaftskonkurrenten Deutschland auf so ziemlich dem einzigen Gebiet vernichtend zu schlagen, auf dem er nicht überlegen war: dem skrupellosen Einsatz militärischer Gewalt. Scheidemann hat recht. Seit dem I. Weltkrieg ist das Ideal einer friedlichen, fair miteinander umgehenden Völkergemeinschaft erledigt. Seitdem wird mit finanztechnischer und militärischer Gewalt geraubt und geplündert, wie es in den Kram paßt – und den friedliebenden Menschen dabei eingeredet, Gewalt sei friedenbringend, Versklavung sei Befreiung und himmelschreiendes Unrecht Recht.

Dann hat der gute Kairo recht, wenn er sagt, im Völkerrecht gehe es nicht nach Legitimität, sondern nach Effektivität. Und dann habe ich recht, wenn ich antworte, Völkerrecht sei dann wie eine Champagnerflasche voller Urin. Schöner Schein, abstoßender Inhalt. Wenn nur Effektivität Recht schafft, dann schafft Gewalt Recht. Dann ist Völkerrecht nur ein mißbrauchtes Ideal.

Wußtet ihr schon …

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… daß die Welthandelsorganisation, die mal dafür gedacht war, für geldlosen Warenverkehr, also Warentausch zwischen ihren Mitgliedsländern zu dienen, daß die also seit ca. 20 Jahren dafür mißbraucht wird, ihren Mitgliedsländern die Deregulierung des Finanzsektors aufzuzwingen? Indem ihren Mitgliedern damit gedroht wird, sie vom internationalen Warenverkehr, von den „globalen Märkten“ auszuschließen, wenn sie nicht sogenannte FSA (Financial Services Agreements) unterschreiben, mit denen sie sich zur Deregulierung ihres Bankensektors verpflichten?

Und wußtet ihr schon, welche islamischen Länder wegen des islamischen Zinsverbots keine solche Deregulierung zuließen und auf Zentralbanken verzichteten, welche also eine direkt staatliche Währung benutzten, auf die der Staat keine Zinsen zu zahlen brauchte und deshalb für Derivatgeschäfte wie Wetten auf Zinsentwicklung nicht taugten? Die Spannung steigt …

Irak, Syrien, Libanon, Libyen, Somalia, Sudan, Iran

Genau diese Länder stehen seit Jahren als „die neuen Schurkenstaaten“ auf der Abschußliste des Pentagon, explizit benannt von General Wesley Clark in einem Interview im Jahre 2007. Stichwort Neuordnung des Nahen Ostens. Aber schon 1997 hatten hochrangige Vertreter des amerikanischen Innenministeriums ein tête‑à‑tête mit den Chefs der großen Wall Street Banken. Auf der Tagesordnung stand das „FSA-Endgame der WHO“.

Massenvernichtungswaffen im Irak, massenmordende Diktatoren in Libyen und Syria … Was ist eigentlich mit Ägypten? Haben die schon ihre vorteilhafte Zentralbank übergeholfen bekommen?nWas war noch gleich die erste Maßnahme, welche die „Rebellen“ nach Gadafis Niederlage in Libyen umsetzten? Sie haben eine Zentralbank gegründet. Die leiht dem Staat seine Währung gegen Zinsen. Und damit kann man dann schön spekulieren, die Staaten in den Ruin treiben und ihre Realwerte gegen wie auch immer bedrucktes Papier kassieren.

Widerliches Volk, diese Banker.

P.S.: Hab ich hier gefunden. Hatte Naclador im Gelben Forum drauf hingewiesen.

Stand der Dinge bez. Austragung aus dem Wählerverzeichnis

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Ich habe dieses Schreiben am 29.08.2013 nachmittags in die Einwohnermeldestelle gebracht. Die gute Frau dort hatte unmittelbar vorher – höchst mißtrauisch – eine andere Unterschrift von mir beglaubigt. Nachdem wir das erledigt hatten, legte ich ihr dieses Schreiben vor und bat Sie, auch darauf meine Unterschrift zu beglaubigen. Sie las es sich durch, entschuldigte sich, ging damit zur Ordnungsamtsleiterin, kam wieder zurück und informierte mich, daß dieses Anliegen hier nicht entschieden werden könne. Das müsse der Kreiswahlleiter entscheiden, sie würden es diesem zusenden.

Habe heute vormittag telefonisch nachgefragt. Die Dame von der Einwohnermeldestelle sei erst kommenden Dienstag wieder da. Nächste Info in dieser Angelegenheit also frühestens nächsten Dienstag.