Wortlaut des Notenwechsels vom 27./28. September 1990

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Falls sich jemand dafür interessiert, wie es dazu kam, daß bestimmte Teile des Überleitungsvertrages von 1955 bis heute für die Bundesrepublik fortgelten: Hier ist der Wortlaut des dies in die Wege leitenden Notenwechsels vom 27./28. September 1990, der von der Regierung Kohl initiiert scheint.

Bei der Gelegenheit ist mir auch klar geworden, daß Meister Clauss auf dem Holzweg ist, wenn er meint, die Bundesrepublik sei im Ausland nicht klagebefugt. Der betreffende Paragraph bezieht sich nur auf Vermögen, „das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.“

Das zielt z.B. insbesondere auf die Benes-Dekrete. Ich denke nicht mehr, daß sich das allgemein auf die Klagefähigkeit der BRD im Ausland in Fragen deutschen Vermögens bezieht. Es geht um Enteignungen, die direkt im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg stehen. Die Deutschen mögen Deutschland nur noch für die Westalliierten verwalten und bewirtschaften, aber ihres Landes regelrecht enteignet sind sie wohl nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das völkerrechtlich machbar wäre. Wobei – wenn es nur zur „Gewohnheit“ wird, ist ja völkerrechtlich alles möglich …

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  1. Sowie Renate weiß, wie sie mittels internationalem Anwalt die Firma Stadt Sowieso wegen fehlender Rechtsgültigkeit anklagen kann, wird sie das machen. Keinen deutschen Anwalt zu nehmen versteht wohl jeder Leser deinser Seite.

    Liebe Grüße in die Runde, Monika

  2. Mit den Benes-Dekreten hat das nichts zu tun, weil die Tschechoslowakei kein Alliierter und keine Vertragspartei war. Es ging hier vor allem um das bei Kriegsende beschlagnahmte deutsche Auslandsvermögen. Aus Gründen der Rechtssicherheit und -kontinuität sollte ausgeschlossen werden, dass dieses Fass wieder aufgemacht wird.

    Dass es durchaus Sinn hatte, diese Klausel weiter anzuwenden, kann man in diesem Urteil des BVerfG nachlesen: 2 BvR 1981/ 97

  3. Nein, aber wie man im Urteil deutlich lesen kann, haben die tschechoslowakischen Behörden aus unerfindlichen Gründen aus dem Fürsten von Liechtenstein einen Deutschen gemacht. Vielleicht hat ihnen das Gemälde gefallen.

  4. Wenn die aus dem Liechtensteiner Fürsten einen Deutschen gemacht haben, dann gehört(e) im logischen Umkehrschluß Liechtensteiner Vermögen zum deutschen Auslandsvermögen. Wieso also „Nein“?

  5. Ich war nicht dabei, aber die Familie des Fürsten besaß in der Tschechoslowakei umfangreicht Ländereien und auch Kulturgüter. Die übrigen Liechtensteiner vermutlich weniger.

  6. Eine dumme Frage an jemanden Intilligenten. : Wenn am 17.7.1990 der Amerikaniche James Baker den Artikel 23 hat streichen lassen, und damit der Bundesrepublik in Deutschland so gesehen das Grundgesetz genommen hat, weil in dem Urteil (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) vom Höchsten Gericht eben das Grundgesetz damit keine rechtliche Wirkung mehr hat, also „kalt gestellt“ – wiso sind dann diese verträge mit der BRiD noch rechtsgültig?
    Sowiso ist da die Frage, wenn seit 19?56 die Wahlgesetze nicht konform sind – sind dann die Politiker in Ihrem Zirkuszelt für das Deutsche Volk noch zuständig????
    Liebe Grüsse an alle

  7. James Baker hat nicht den Artikel 23 streichen lassen. Das ist ein Märchen, soweit ich bisher gesehen habe. Und so gut wie nichts ist in der BRD grundgesetzkonform. Insofern ist es müßig, auf Details herumzureiten. Da hätte man sein Leben lang nichts anderes zu tun. ^^

  8. Ist er nun gestrichen worden und wurde für mindestens 24 Stunden der Geltungsbereich des GG für die BRin D entfernt oder nicht?

    Es ist doch ohne Bedeutung, ob J. Baker das verlangt hat. Für mein Verständnis reicht es völlig aus, wenn der Geltungsbereichsartikel kurzfristig ohne direkten Ersatz entfernt war.

    Liebe Grüße in die Runde, Monika und Renate

  9. Der Geltungsbereich des GG ergibt sich aus seinem Titel. Der ist seit 1949 nicht verändert worden.

    Das BVerwG ist nicht das höchste deutsche Gericht. In dem von dir zitierten Urteil steht auch nicht, was du behauptest. Falls doch, wo bitte (genaue Fundstelle)?

    Und das Bundesverfassungsgericht hat keineswegs festgestellt, dass die Wahlen der letzten 50 oder 60 Jahre ungültig waren. Insbesondere über die Gültigkeit der letzten Wahl besteht kein Zweifel.

  10. Du meinst, das GG gilt für die Bundesrepublik Deutschland, deren Gebiet vertraglich definiert ist.

    Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und zur Gültigkeit der Wahlen wollte ich nichts mehr schreiben. Deshalb bin ich nicht darauf eingegangen. Es ist wie immer: Die Leute lesen und verstehen, was sie lesen und verstehen wollen. Hüben wie drüben. Irgendwann hat man Wichtigeres zu tun als die immer wiederkehrenden Falschbehauptungen wieder und wieder zu korrigieren …

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