Demokratische Wahlen

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sind der politische Mechanismus zur Entmachtung der Mehrheit und Ermächtigung einer Minderheit. Demokratische Wahlen verhindern, daß der Wille der Mehrheit des Volkes geschieht, und genau das ist auch ihr politischer Zweck. Demokratie verhindert die Herrschaft des Volkes und hält es gleichzeitig in dem Glauben, es habe die Herrschaft inne.

Meinen Dank an das WordPress-Blog krisenfrei. (Ich verlinke aber nicht zum entsprechenden Video dort, weil ich keinen Link setze zu jemandem, der allen Ernstes behauptet, die Rockefellers seien Juden. Sind sie nicht und waren sie nie. Oder daß James Baker „Artikel 23 des Grundgesetzes gestrichen“ habe.)

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  1. Die Polen bei den Gesprächen in Paris wollten eine Absicherung haben, daß die Oder-Neiße-Grenze vom vereinten Deutschland nicht in Frage gestellt werden wird. Der Artikel 23 beinhaltete die Option, daß der Geltungsbereich des Grundgesetzes auf andere ehemalige Teile Deutschlands (=das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937) ausgeweitet werden könnte. Als Geste, daß es seitens der BRD keine Gebietsansprüche gegen Polen geben wird, stimmten die deutschen Vertreter der Streichung des GG-Artikel 23 zu. Das geht zumindest so aus den Protokollen, sprich den Originalquellen zu diesen Treffen hervor. Ob im Protokoll was anderes steht als tatsächlich passiert ist, können wir schwer beurteilen. Fakt ist, James Baker konnte den GG-Artikel 23 genauso wenig streichen wie die Deutschen einen Artikel in der polnischen Verfassung streichen konnten und können. Wer den Vorschlag zur Streichung machte, geht aus dem Protokoll nicht hervor. Möglicherweise kam er von den Deutschen selbst, das halte ich für sehr gut möglich, wenn man bedenkt, daß die laut Gorbatschow ganz und gar freiwillig – und genauso unlegitimiert – auf die nichtpolnischen Ostgebiete verzichtet haben. Genauso kann es sein, daß James Baker diesen Vorschlag machte. Streichen konnten ihn nur die Deutschen selbst (per Einigungsvertrag §4 – siehe Suchwort „beitrittsbedingt“ in diesem Blog).

  2. Durch Beschluss des Bundestages und des Bundesrates im verfassungsmäßigen Verfahren.

  3. In diesem Zusammenhang vielleicht mal wieder zur Erinnerung:

    Hessischer Rundfunk 1990

    Abschrift: „18:00 Uhr. Vom Hessischen Rundfunk Nachrichten. Am Vorabend der Reise von Bundeskanzler Kohl nach Polen hat der Bundestag die Unverletzlichkeit der polnischen Westgrenze betont. Die Bundesrepublik werde am Warschauer Vertrag festhalten, heißt es in einer mit Mehrheit verabschiedeten Entschließung. Die Grünen schlossen sich dieser Erklärung nicht an, da sie die Formulierungen für nicht deutlich genug hielten. 26 Abgeordnete der CDU-CSU-Fraktion gaben eine eigene Erklärung ab, in der sie feststellten, dass es kein völkerrechtlich wirksames Dokument zur Abtrennung von 108.000 Quadratkilometern von Deutschland gebe. Bis zur Stunde bestehe Deutschland rechtlich im Gebietsstand von 1937 nach Staats- und Völkerrecht fort.“

  4. Das ist nachvollziehbar Freewoman, nur mit dem Geschmäkle, dass es dann auch genügte nur die Option zu streichen und nicht den gesamten Art. 23, also dem Geltungsbereich!

    Ich kann es auch nicht ab, wenn diese unbewiesenen Behauptungen von wegen Baker habe … ewig wiederholt werden, aber so ganz ist diese komische komplette Streichung des 23 mit Deiner These auch noch nicht erklärt. Demnach wäre die „Inkraftsetzung“ des Bonner GG in Mitteldeutschland ebenfalls nicht mehr so zwingend gewesen wie von offizieller Seite dargestellt.

    Beste Grüße
    Wolf

  5. Natürlich nicht, man hätte zum souveränen deutschen Staat zurückkehren können. Aber dann wären diversen Leute ihre Dienstwagen nicht mehr so sicher gewesen. Und die Deutschen sollten ja in der Tretmühle für das westliche Ausland bleiben. Außer den Deutschen hatte niemand ein Interesse daran, daß die BRD aufhörte zu existieren. Und die Deutschen haben sich ein X für ein U vormachen lassen.

  6. Das ist völlig richtig, aber es ging ja um den berüchtigten 23er, warum man ihn komplett gestrichen hat und einige Zeit später sogar mit dem EU-Schwafeltext überblendet hat.

    Nur die angebliche Garantie einer Grenze gegenüber Polen ist mir zu schach als einzigen Grund, vor allem weil an anderer Stelle immer noch die Grenzen von 1937 erwähnt sind.

    Beste Grüße
    Wolf

  7. Aus Sicht der Polen ist die Grenzgarantie sicher nicht zu schwach als Grund. 😉 Die Grenzen von 1937 werden ja eigentlich nur noch mit Blick auf die Vergangenheit erwähnt. In der Zukunft gelten im politischen Sprachgebrauch die aktuellen Grenzen aus dem 2+4-Vertrag.

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