Nach fast genau sieben Jahren Pause bei der Suche nach dem Warum für die bestehenden Verhältnisse gibt es neue Erkenntnisse meinerseits.
Damals habe ich zu definieren versucht, was die Bundesrepublik Deutschland ist und warum wir ihrem Machtapparat so hilflos ausgeliefert sind, egal wohin wir uns wenden. Ich war schon auf dem richtigen Weg, wie die meisten damals, aber dennoch war er ab einem bestimmten Punkt ein Holzweg. Am Ende habe ich mich auf das Minimalprogramm der Umsetzung meiner Einsichten konzentriert. Eine Weile hab ich noch an anderer Stelle publiziert, aber ich war voller Frust und Feindseligkeit. Eine weitere wichtige Erfahrung, was das Bloggen und seine Auswirkungen in verschiedenen Umfeldern anbelangt. In den vergangenen drei Jahren habe ich nur noch sporadisch publiziert, weil ich keinen Anlass mehr sah, der wichtig genug war – außer gelegentlichen Privatkram.
Es gibt gar keine Staaten, so wie man es uns immer vorspielt. Es sind alles reine kommerzielle Unternehmen mit Lizenz für das Geschäftsmodell Staat. Staatsgebiete sind quasi per Lizenzvertrag gepachtete Wirtschaftsgebiete. Und wie überall in der Wirtschaft geht es auch im Staatsapparat um die vorrangige Frage der Versicherung bzw. Haftung: Wer muss zahlen? Wenn man innerhalb seines Arbeitsvertrages agiert, zahlt der Chef (bzw. dessen Versicherung) für die Fehler, die man macht, denn es ist sein Risiko, seine Versicherung. Wenn es ihm zu teuer wird, wird man gefeuert. Verursacht man bei der Arbeit einen Schaden und überschreitet dabei die vom Chef übertragenen Kompetenzen aus dem Arbeitsvertrag, zahlt man den Schaden selbst, bzw. vielleicht eine Versicherung, die man schon vorher für den Fall engagiert hat. So ist es auch überall in der Verwaltung der Bundesrepublik.
Immer muss geklärt sein, wer im Falle, dass ein Schaden entsteht und eine Entschädigung zu erbringen ist, diese Entschädigung zu bezahlen hat. Will man nicht aus seinem privaten Vermögen zahlen, muss man entweder einen gültigen Versicherungsvertrag mit ausreichender Versicherungssumme (Deckungssumme) haben, der diesen Fall auch abdeckt, oder eine schriftliche und unterschriebene Anweisung vom Chef, dass man so handeln soll wie man gehandelt hat. Es gibt also im Wesentlichen immer drei Parteien, die den Schwarzen Peter der Haftung im Schadensfall bekommen können: der Handelnde, sein Vorgesetzter oder seine Versicherung. Die Bediensteten in der Verwaltung halten sich deshalb mit gutem Grund sklavisch an ihre Anweisungen. Wenn sie richtig klug sind, bestehen sie darauf, alle Anweisungen schriftlich und ordnungsgemäß unterschrieben zu bekommen. Denn ansonsten ist der Schwarze Peter bei ihnen, weil ihr Vorgehen nicht versichert war.
Ob das den Mitarbeitern der Gesundheitsämter aktuell bewusst ist? Oder den Lehrern und Direktoren an den Schulen? Den die Tests und Impfungen ausführenden Angestellten und Ärzten? Den drangsalierten und drangsalierenden Arbeitgebern? Mit großer Wahrscheinlichkeit bleiben sie alle auf ihrer persönlichen Haftbarkeit sitzen. Denn wer von ihnen hat schon eine ausdrückliche, unterschriebene Anweisung bekommen, wie er bei seiner Tätigkeit auf die angebliche Pandemie und ihre politischen Folgen reagieren soll?
Danke! Bestätigt alle meine Erkenntnisse in sehr kurzen, übersichtlichen Gedanken und Worten.
Bereits 2013 hatte ich einige längere und sehr gute Telefonate mit dem Geschäftspartner von A. Clauss exakt zu diesem Thema und wir kamen damals zum selben Ergebnis, wie Sie. Daher habe ich unlängst auch eine Beschwerde an eine Anwaltskammer gesandt und von der „Unversicherbarkeit des Anwalts“ gesprochen, der mich zu Unrecht und weit über das Maß des Zulässigen (selbst wenn es inhaltlich berechtigt gewesen wäre) bedroht hat: sprich, wer andere zu einem Verhalten nötigt, das jenen aber vom ordentlichen Rechtsweg abschneidet (Bsp. POLIZEI will „Namen“ haben ohne sich selbst auszuweisen) der schneidet vom Rechtsweg ab, weil vor mir ja nicht „die POLIZEI steht, sondern ein Polizist, der haftbar zu machen ist. das erkläre ich ihm in aller Ruhe und meist danke ich dabei zunächst beiläufig für das nette Angebot, denn ein Angebot ist es ja immer und das verstehen selbst Mitstreiter nicht, wie viel weniger die Anbietenden da draußen in „Stadt, Land, Wald und Flur“, dabei ist es so einfach:
—> Was als staatlich daherkommt, bedarf einer staatlichen Grundlage und diese scheitert bereits beim Begriff „Rechtsstaat“:
– dazu habe ich mal vor Jahren ohne weitere Worte dies veröffentlicht, es ist selbsterklärend:
– (Mac Nutzer: webloc in Browser kopieren) docdro.id/raCg4p4.webloc
oder
– Sonstige: https://www.docdroid.net/raCg4p4/seifert-und-homig-06092015-markiert-pdf
denn selbst wenn da ein „Recht“ wäre, wo aber bitte ist der Staat im Rechtsstaat? Ein Gebiet, was auch immer es darstellen soll, kann diesen Normen nicht gerecht werden, wenn es weder eine Verfassung (und nur eine verfassungsgemäße Ordnung), noch eine eigene Staatsangehörigkeit hat: sehr spaßig, wie sich Menschen da winden um den Mangel doch sprachlich zurechtzubiegen. Also exemplarisch stünde nun eine Aufforderung im Raum, sagen wir von einem „Amt“ oder eine „Behörde“, einem wem auch immer, am Einfachsten der POLIZEI, denn die stehen i.d.R. tatsächlich vor einem und wollen was. Das ist die Kür, nun wird es also eng, wenn einen nicht 20 Zeugen abdecken oder eine Sicherheitstüre einen schützt. Ich habe das Folgende aber durch und ich habe selbst keinerlei BRD-Ausweise und lege Wert auf aggressionsfreie Überzeugungskraft, was in Anbetracht der Aggressivität vieler junger POLIZISTEN (auf der Straße oder in deren Stube, egal) oft schwer fällt, in jedem Fall keine Sache von Minuten ist, denn denen ihre Haftung zu erklären muss sauber gemacht sein und kein Geschwafel!
Ein Angebot ist es, das ist selbst Profis nicht immer klar: immer! Es sind immer zunächst NUR Angebote. Auch meinerseits!
Da kein Staatsrecht gilt und der Begriff Staat allenfalls ein Begriff ist, er als Bezeichnung für etwas genutzt wird, was wir aber nicht kennen (und erst erfragen müssen!!!) und mit dem Begriff Staat und seinen Rechtsfolgen etwas völlig anders verbinden, gilt es immer die Sachebene hinter die Legitimationseben zu legen und erstmal nach dieser zu fragen um die Rechtsgrundlage für das „Angebot“ zu erfragen, also konkret: wer sind Sie, wie weisen Sie sich aus, womit „identifizieren“ Sie sich“, wer schickt sie und weniger: wo ist eine rechtsgültig unterschriebene Aufforderung.
Diskussionen mit Bediensteten sind nicht zielführend, wenn nicht einzig das zum Ziel gemacht wird, dass ganz konkrete Fragen sie dazu führen, dass jene a.) mit dem Falschen reden und b.) der Rechtsmangel des nicht erkennbaren Haftungsträgers deutlich wird.
–> Hier liegt die Nötigung und hier liegt der Trickbetrug, der Versuch einen zu überrumpeln mit einem breiten Auftritt ohne den Haftungsträger für das Angebot zu offenbaren!
Wer da mitmacht hat es nicht verstanden! Bsp.: wenn ich auf der Gasse einen hinter mir „Blödmann“ rufen höre und mich umdrehe und frage, was los ist, dann habe ich mich unnötigerweise auf ihn eingelassen, außer ich bin der Blödmann und glaube das auch!
Stets gilt: es bleibt solange ein unverbindliches Angebot zur Einlassung auf eine nichtlegitmierte Anfrage, solange nicht selbsthaftend oder mind. i.V. unterschrieben ist bzw. im Fall der POLIZEI Vor- und Familienname und Dienstnummer bekannt sind, denn dann liegt der einzige Haftende sichtbar offen. Dann sind wir im Spiel!
Da man eine jur. Person/Firma nicht verklagen kann (haftbar machen kann ich sie zwar, aber ohne Kenntnis der bestellten Haftungsträger wird die Durchgriffshaftung auf Bestellte zu einem Hürdenlauf und ein Vorname charakterisiert IMMER einen Menschen und nicht eine juristische Person) ist es immer so, v.a. im Bsp. POLIZEI, aber eben auch bei „i.A.“ zeichnenden (gesamte BRD Verwaltung), dass der Haftungsträger im Ungewissen bleibt und die Drohung zu „Maßnahmen“ gegen „mich selbst“ (nat. Person: Familienname, Vorname bzw.: Huber, Klaus oder Meier, Greta) sich nicht mehr zuordnen läßt: wer droht da nun wem namentlich (ist in der Regel unbekannt, da nur Nachnamen noch kommuniziert werden und auf Nachfrage, wie der VN ist, wird geblockt) bzw. wem drohen die Drohenden nun: der jur. PERSON oder mit selbst?
Daher habe ich mich darauf spezialisiert die Haftungsanfragen („an mich selbst“) professionell dergestalt zurückzureichen (zurückzuweisen ist juristisch zwar besser formuliert, aber ich reiche zurück mit dem Hinweis auf Zwang und einer Anzeige wegen Nötigung -der Versuch ist bereits strafbar- eben weil das BRD Recht auf altem Recht aufsetzt und man dies aber immer nur dann beanspruchen kann, wenn man es sich HOLT: sprich die BRD hat gültiges StaatsRecht zur Holschuld gemacht, indessen bekommt man geltendes 0815-Verwaltungs- bzw. Firmenrecht nachgeworfen) dass damit ein Angebot an die Gegenseite mit einem latenten Zwang sich selbst zu offenbaren entsteht. Ich will die Leute ja nicht wegjagen, ich will, dass sie wieder kommen und sich offenbaren und das klappt aus meiner Erfahrung auch sehr gut und erfolgreich, denn vor lauter Gier mir eine reinwürgen zu können, machen sie das gern und offenbaren sich.
Fazit: Das Spiel mit der Haftung ist ein BRD-Erfolgsmodell!
Und weil wir immer das Recht „holen“ müssen und erst mal (nach BRD Recht) verklagt werden (siehe oben: BRD macht StaatsRecht zur HOLSCHULD) und das geltende Recht nur auf Verwaltungsebene (also im Vertrag!) gilt, ist klar, wer die Entscheidung am Ende trifft: das Verwaltungsgericht!
Die BRD hat die Frechheit das Spiel so zu spielen, dass mich schon lange wundert, wie lange sie das noch durchhalten, aber angesichts der PANDEMIE haben die offensichtlich bei China genug Kredit und Geld um es durchzuhalten und weiter so zu tun, als sei alles in Ordnung. Das ist der Trick: mit der Waffe in der Hand und mit dicken Geldbeutel stur bleiben.
Einzige Lösung: genauste Kenntnis der Abläufe und kalte Schnauze und sich v.a. nicht zu Reflexhandlungen provozieren lassen, denn es ist IMMER nur der Wunsch das Gegenüber vermittels Einlassung auf die Sache in den Vertrag zu drücken. Möge es dienen!