Archiv der Kategorie: Bundesrepublik Deutschland

Der Schwarze Peter namens Haftung

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Nach fast genau sieben Jahren Pause bei der Suche nach dem Warum für die bestehenden Verhältnisse gibt es neue Erkenntnisse meinerseits.

Damals habe ich zu definieren versucht, was die Bundesrepublik Deutschland ist und warum wir ihrem Machtapparat so hilflos ausgeliefert sind, egal wohin wir uns wenden. Ich war schon auf dem richtigen Weg, wie die meisten damals, aber dennoch war er ab einem bestimmten Punkt ein Holzweg. Am Ende habe ich mich auf das Minimalprogramm der Umsetzung meiner Einsichten konzentriert. Eine Weile hab ich noch an anderer Stelle publiziert, aber ich war voller Frust und Feindseligkeit. Eine weitere wichtige Erfahrung, was das Bloggen und seine Auswirkungen in verschiedenen Umfeldern anbelangt. In den vergangenen drei Jahren habe ich nur noch sporadisch publiziert, weil ich keinen Anlass mehr sah, der wichtig genug war – außer gelegentlichen Privatkram.

Es gibt gar keine Staaten, so wie man es uns immer vorspielt. Es sind alles reine kommerzielle Unternehmen mit Lizenz für das Geschäftsmodell Staat. Staatsgebiete sind quasi per Lizenzvertrag gepachtete Wirtschaftsgebiete. Und wie überall in der Wirtschaft geht es auch im Staatsapparat um die vorrangige Frage der Versicherung bzw. Haftung: Wer muss zahlen? Wenn man innerhalb seines Arbeitsvertrages agiert, zahlt der Chef (bzw. dessen Versicherung) für die Fehler, die man macht, denn es ist sein Risiko, seine Versicherung. Wenn es ihm zu teuer wird, wird man gefeuert. Verursacht man bei der Arbeit einen Schaden und überschreitet dabei die vom Chef übertragenen Kompetenzen aus dem Arbeitsvertrag, zahlt man den Schaden selbst, bzw. vielleicht eine Versicherung, die man schon vorher für den Fall engagiert hat. So ist es auch überall in der Verwaltung der Bundesrepublik.

Immer muss geklärt sein, wer im Falle, dass ein Schaden entsteht und eine Entschädigung zu erbringen ist, diese Entschädigung zu bezahlen hat. Will man nicht aus seinem privaten Vermögen zahlen, muss man entweder einen gültigen Versicherungsvertrag mit ausreichender Versicherungssumme (Deckungssumme) haben, der diesen Fall auch abdeckt, oder eine schriftliche und unterschriebene Anweisung vom Chef, dass man so handeln soll wie man gehandelt hat. Es gibt also im Wesentlichen immer drei Parteien, die den Schwarzen Peter der Haftung im Schadensfall bekommen können: der Handelnde, sein Vorgesetzter oder seine Versicherung. Die Bediensteten in der Verwaltung halten sich deshalb mit gutem Grund sklavisch an ihre Anweisungen. Wenn sie richtig klug sind, bestehen sie darauf, alle Anweisungen schriftlich und ordnungsgemäß unterschrieben zu bekommen. Denn ansonsten ist der Schwarze Peter bei ihnen, weil ihr Vorgehen nicht versichert war.

Ob das den Mitarbeitern der Gesundheitsämter aktuell bewusst ist? Oder den Lehrern und Direktoren an den Schulen? Den die Tests und Impfungen ausführenden Angestellten und Ärzten? Den drangsalierten und drangsalierenden Arbeitgebern? Mit großer Wahrscheinlichkeit bleiben sie alle auf ihrer persönlichen Haftbarkeit sitzen. Denn wer von ihnen hat schon eine ausdrückliche, unterschriebene Anweisung bekommen, wie er bei seiner Tätigkeit auf die angebliche Pandemie und ihre politischen Folgen reagieren soll?

Gregor Gysi Presseerklärung am 14.01.2014

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Das ist schon mal erheblich besser als was von den Blockflöten kommt. Aber solange auch er nicht das herrschende Zinsgeldsystem thematisiert, das ja die Ursache dafür ist, daß der Staat überhaupt Steuern erheben muß, solange ist auch die Linke in meinen Augen kein Hoffnungsträger für die Deutschen.

Normenstaat versus Maßnahmenstaat

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[Ernst Fraenkel] unterschied … den Normenstaat, dessen Handeln sich an Gesetzen orientiere, vom Maßnahmenstaat, der sich an politischen Zweckmäßigkeitsüberlegungen ausrichte. Fraenkels Studie gehört zur Standardliteratur über das nationalsozialistische Deutschland.

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So, so. Und was ist dann die Bundesrepublik Deutschland? Ein Normenstaat auf dem Papier. Ein Maßnahmenstaat in der politischen Praxis. Genau wie das nationalsozialistische Deutschland. Wer ist überrascht? Keiner? Dachte ich mir.

Noch mal zur Frage der verschiedenen Rechtspersonen

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Meine Feststellung:

“Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung mit eigenen Rechten und Pflichten. Ein einzelner Mensch kann also keine juristische Person sein”

Darauf der Einwand von Staatsschuldenlüge:

„häää, ich dachte das wurde richtig gestellt. Es geht doch nach dem Ausschlussprinziep. Wenn §1 nicht anwendbar ist, dann sind wir automatisch jur. Personen weil es keine 3. Klassifizierung gibt.“

Meine Antwort:

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Das Gruselkabinett

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Die hier aufgeführten Damen und Herren beabsichtigen, ihre Kraft dem Niedergang des deutschen Volkes zu widmen, sein Vermögen zu mindern, Schaden auf es zu lenken, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu verwässern und zu umgehen, allen Pflichten gewissenhaft auszuweichen und Ungerechtigkeit gegen alle zu üben, die sich nicht wehren können. So wahr ihnen die Lobbyisten der Banken, der Großindustrie und die Befehle der Besatzungsmächte helfen.

Michael Winkler

Und weil es so gut ist

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Nun auch hier bei mir im Blog:

“Aus der Angst um den Beuteanteil entstand auf den großherzoglichen Samtsesseln und in den Kneipen von Weimar die deutsche Republik, keine Staatsform, sondern eine FIRMA. In ihren Satzungen ist nicht vom VOLK die Rede, sondern von PARTEIEN; nicht von Macht, von Ehre und Größe, sondern von PARTEIEN. Wir haben kein Vaterland mehr, sondern PARTEIEN; keine Rechte, sondern PARTEIEN; kein Ziel, keine Zukunft mehr, sondern Interessen von PARTEIEN. Und diese Parteien – noch einmal: keine Volksteile, sondern Erwerbsgesellschaften mit einem bezahlten Beamtenapparat, die sich zu amerikanischen Parteien verhielten wie ein Trödelgeschäft zu einem Warenhaus – entschlossen sich, dem FEINDE alles was er wünsche auszuliefern, jede Forderung zu unterschreiben, den Mut zu immer weitergehenden Ansprüchen in ihm aufzuwecken, nur um im Innern ihren eigenen Zielen nachgehen zu können.”

Oswald Spengler,  1924

 

Wortlaut des Notenwechsels vom 27./28. September 1990

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Falls sich jemand dafür interessiert, wie es dazu kam, daß bestimmte Teile des Überleitungsvertrages von 1955 bis heute für die Bundesrepublik fortgelten: Hier ist der Wortlaut des dies in die Wege leitenden Notenwechsels vom 27./28. September 1990, der von der Regierung Kohl initiiert scheint.

Bei der Gelegenheit ist mir auch klar geworden, daß Meister Clauss auf dem Holzweg ist, wenn er meint, die Bundesrepublik sei im Ausland nicht klagebefugt. Der betreffende Paragraph bezieht sich nur auf Vermögen, „das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.“

Das zielt z.B. insbesondere auf die Benes-Dekrete. Ich denke nicht mehr, daß sich das allgemein auf die Klagefähigkeit der BRD im Ausland in Fragen deutschen Vermögens bezieht. Es geht um Enteignungen, die direkt im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg stehen. Die Deutschen mögen Deutschland nur noch für die Westalliierten verwalten und bewirtschaften, aber ihres Landes regelrecht enteignet sind sie wohl nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das völkerrechtlich machbar wäre. Wobei – wenn es nur zur „Gewohnheit“ wird, ist ja völkerrechtlich alles möglich …