Brief an einen anderen Menschen

Standard

– Widerruf aller Einzugsermächtigungen wegen Datenmissbrauch –
– Fristsetzung zur Rücknahme der Kontopfändung –

Liebe XXXXX XXXXX,

Sie haben die Daten einer für Hortkosten erteilten Einzugsgenehmigung für einen nicht von mir genehmigten Zugriff auf das in der Einzugsgenehmigung genannte Konto verwendet. Das erfüllt den Straftatbestand rechtswidriger Datenverarbeitung zum Nachteil Betroffener und kann nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 44 BDSG) mit bis zu zwei Jahren Haft- oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Sie sind Angestellte einer unternehmerisch agierenden Verwaltung (USt-ID XXXXXXXXX), keine Amtsträgerin, und können sich damit nicht auf hoheitliche Befugnisse berufen, die amtliches Handeln mit Staatshaftung absichern würden. Daher sind Sie persönlich uneingeschränkt haftbar für Ihr dienstliches Handeln, auch wenn Sie meinen, „nur Ihre Arbeit“ zu tun. Kein Unrecht ist möglich, wenn nicht Menschen wie Sie es ausführen. Vorschriften stehen nur auf dem Papier und sind von keinerlei Bedeutung, solange nicht Menschen meinen, die Verantwortung für ihr Handeln auf beschriebenes Papier abwälzen zu können.

„Der Bund“ und die Länder der Bundesrepublik Deutschland beziehen ihren hoheitlichen Anspruch aus dem Grundgesetz, das als konstituierende Verfassung behandelt wird, obwohl es keine solche ist. Die Verfassung eines demokratischen Rechtsstaats muß vom Volk in Auftrag gegeben und ausdrücklich angenommen werden. Ein Grundgesetz kann keine Verfassung sein:

 „Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht (oder den Siegermächten) für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan (BRD).“
Creifeld’s Rechtswörterbuch, 17. Auflage Verlag C.H. Beck, München, 2002

Ein Grundgesetz kann also per definitionem keine Grundlage für einen Staat sein, sondern immer nur für besatzungsrechtliche Verwaltung, egal, was in seiner Präambel steht und sonst alles dazu behauptet wird. Auf den fehlenden räumlichen Geltungsbereich des BRD-Grundgesetzes will ich an dieser Stelle gar nicht eingehen.
Ein demokratischer Rechtsstaat braucht als Grundvoraussetzung eine Verfassung, die per Verfassungsurkunde gegeben wird und erst nach ihrer Annahme durch das Volk in Kraft treten kann.

Wenn das Grundgesetz anlässlich des Beitritts der DDR (der „Wiedervereinigung“) nicht durch eine solche Verfassung ersetzt wurde, heißt das logischerweise, daß wir bis heute Besatzungsrecht haben, egal wie tief im Hintergrund und im Alltag kaum wahrnehmbar es wirkt und egal, wie vehement es bestritten wird.

Der Rundfunkstaatsvertrag, auf Grund dessen die GEZ Gebühren von mir fordert, kann kein hoheitlicher Vertrag sein, da er auf Grundlage des Grundgesetzes, also auf Grundlage von Besatzungsrecht geschlossen wurde. Wenn es kein staatsrechtlicher Vertrag unter Ausübung von Hoheitsrechten ist, kann es nur ein handels- oder zivilrechtlicher Vertrag sein. Ein solcher Vertrag gilt nur zwischen den unterzeichnenden Parteien bzw. den von ihnen vertretenen Körperschaften.

Ich habe mit meiner Eidesstattlichen Versicherung und Rechtsanspruchsproklamation vom 01.03.2012 erklärt und werde es in Kürze unter Eid bekräftigen, daß ich alle von mir bisher als eingegangen betrachteten Vertragsverhältnisse mit der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erachte, weil sie jedenfalls unter Nötigung und mittels arglistiger Täuschung zustande gekommen sind. Dazu gehören auch meine Abgabepflichten gemäß BRD-Gesetzgebung, die nur für mich gelten können, wenn ich unter dem Rechtstitel meiner von DDR-Beamten ausgestellten und nunmehr BRD-Recht unterliegenden Geburtsurkunde handle.

Ich und meine Tochter leben grundsätzlich in unserer persönlichen Eigenschaft als lebendige Menschen und als Angehörige des deutschen Volkes auf dem Grund und Boden unserer alteingesessenen Vorfahren, NICHT in unserer per Geburtsurkunde verbrieften Eigenschaft als BRD-Angehörige.

Das ist  ein relevanter juristischer Unterschied. Unsere sich aus unseren Geburtsanzeigen ergebenden unveräußerlichen Geburtsrechte sind größtenteils in verschiedenen, für die BRD verbindlichen Rechtsnormen des Völkerrechts als Menschenrechte kodifiziert. Die Gesetzgebung der BRD verfügt über keinerlei Jurisdiktion in diesem Rechtskreis, insofern finden diese Rechte, wie von Frau XXXXX in ihrem Schreiben vom 06.03.2012 an mich richtig bemerkt, „keine Stütze im Gesetz“, und ich verstehe auch, wenn diese juristischen Sachverhalte von den Bediensteten der Stadtverwaltung nicht nachvollzogen werden können.

Da ich aber nicht der BRD-verwaltungsinternen Jurisdiktion unterliege, unterliege ich auch nicht den Abgabepflichten aus dem Rundfunkstaatsvertrag, und Sie machen sich sowohl aus BRD-verwaltungsrechtlicher wie auch aus völkerrechtlicher Sicht strafbar, wenn Sie die von der GEZ geforderte Zwangsvollstreckung per Kontopfändung vollziehen. In beiden Fällen sind Sie als Verwaltungsangestellte nicht durch Staatshaftung geschützt, sondern persönlich mit all Ihrem Vermögen haftbar, auf völkerrechtlicher Ebene sogar unverjährbar.

Ich gebe Ihnen ab Erhalt dieses Schreibens zehn (10) Tage Zeit, die Kontopfändung für das Konto XXXXXXXXXXX von XXXXX XXXXX bei der XXXXXXXX Sparkasse zurückzunehmen.

Sollten Sie die Zeit ungenutzt verstreichen lassen, werde ich gegen Sie als Privatperson, liebe XXXXX XXXXX, Strafantrag und Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag stellen, und zwar auf Grundlage der Römischen Statuten vom 04. November 1950 und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung der Protokolle Nr. 11 und 14 samt Zusatzprotokoll und Protokollen Nr. 4,6,7,12 und 13 – so albern Ihnen das vielleicht vorkommen mag. Der Internationale Strafgerichtshof führt bereits diverse Aktenzeichen in ähnlichen Fällen und ist sehr interessiert an weiteren Hinweisen auf Straftaten von Bediensteten der BRD-Organe. Das dort geführte Aktenzeichen im Zusammenhang mit GEZ-Gebühren lautet OTP-CR 307/10.

Ich entziehe der Stadtkasse der Stadt XXXXX außerdem bis auf weiteres alle erteilten Einzugsermächtigungen und werde für künftig bestellte Dienstleistungen nur noch persönlich und bar bezahlen, das gilt insbesondere für die Hortkosten.

Gern würde ich zu einem vertrauensvollen Miteinander zwischen der Stadtverwaltung und mir zurückfinden. Sie, liebe XXXXX XXXXX, haben mir gegenüber Vertrauensmissbrauch begangen. Daher sind Sie in der Bringepflicht, das verlorene Vertrauen wiederherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXXX (virtuelles Rechtssubjekt)
bevollmächtigt vertreten von
XXXXX XXXXX (Mensch)
(Alle Rechte vorbehalten)

Eine Antwort »

  1. War sowieso geplant, weil da das Kindergeld immer raufgeht, und man sich nur dagegen wehren kann, indem man das Kind für gestorben erklärt – oder eben das Konto schließt und die Zahlungen ins Leere laufen läßt.

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