Archiv der Kategorie: Grundgesetz

Gregor Gysi Presseerklärung am 14.01.2014

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Das ist schon mal erheblich besser als was von den Blockflöten kommt. Aber solange auch er nicht das herrschende Zinsgeldsystem thematisiert, das ja die Ursache dafür ist, daß der Staat überhaupt Steuern erheben muß, solange ist auch die Linke in meinen Augen kein Hoffnungsträger für die Deutschen.

Normenstaat versus Maßnahmenstaat

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[Ernst Fraenkel] unterschied … den Normenstaat, dessen Handeln sich an Gesetzen orientiere, vom Maßnahmenstaat, der sich an politischen Zweckmäßigkeitsüberlegungen ausrichte. Fraenkels Studie gehört zur Standardliteratur über das nationalsozialistische Deutschland.

Quelle

So, so. Und was ist dann die Bundesrepublik Deutschland? Ein Normenstaat auf dem Papier. Ein Maßnahmenstaat in der politischen Praxis. Genau wie das nationalsozialistische Deutschland. Wer ist überrascht? Keiner? Dachte ich mir.

Nachweis für die Sinnlosigkeit der Paragraphenzerlegerei

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Jeder noch so kleine Verein in Hinterposemuckel wird von den Amtsgerichten genau dahingehend überwacht, ob er sich bei seinen Beschlußfassungen auch an seine Satzung hält.  Im Bundestag hat man sowas nicht nötig.

Treppenwitz der Geschichte: Weimar live in Berlin, keine hundert Jahre später. Es gibt nur kein Preußen mehr, das man auf diese Weise aus dem Weg räumen muß.

Menschenwürde

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„Menschenwürde ist ein Begriff, der in der deutschsprachigen Rechtsphilosophie und Rechtstheorie für bestimmte Grundrechte und Rechtsansprüche des Menschen steht […] Innerhalb der [bundes]deutschen Rechtstheorie wird die Vorstellung, dass die Menschenwürde als ein ethisches Grundprinzip zeitlos ist und als Maßstab über jeder Staatsform steht, trotz verfassungsrechtlicher Verankerung nicht von allen akzeptiert.
[…]
Die Menschenwürde […] kann niemandem genommen werden, weil sie nach der Ordnung des Grundgesetzes dem Menschen durch seine bloße Existenz eigen ist. Wohl aber kann der Achtungsanspruch verletzt werden, den jeder Einzelne als Rechtspersönlichkeit hat. Daher geht es zunächst um den Schutz vor der Verletzung dieses Achtungsanspruchs, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt. Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte. Es ist also ein Abwehrrecht gegen die öffentliche Gewalt selbst, und zwar in allen ihren Ausprägungen (Judikative, Exekutive, Legislative, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Beliehene usw.). Zudem hat die Staatsgewalt Angriffe auf die Menschenwürde soweit irgend möglich rechtlich wie tatsächlich zu verhindern und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Hinzu kommt ein Leistungsrecht: Der Gesetzgeber und die vollziehende Gewalt sind verpflichtet, allgemeinverbindliche Normen zu erlassen, die den Schutz der Menschenwürde bestmöglich gewährleisten. Der Staat hat also nicht nur selber Eingriffe zu unterlassen, sondern muss z. B. durch Gesetze darauf hinwirken, dass nicht nur die öffentliche Gewalt, sondern auch Dritte die Menschenwürde jedes Einzelnen achten. Und natürlich haben auch die Gerichte die Menschenwürde bei ihren Entscheidungen stets zu beachten.
[…]
Der Begriff der Menschenwürde ist in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts definiert: Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder seinem sozialen Status. Der Staat bezieht nach der Ordnung des Grundgesetzes seine Legitimation allein daraus, dass er den Menschen konkret dient.

Wenn der Staat alles unterlassen würde, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte, müßte er als erstes seine Existenz unterlassen. Staat ist Zwang. Zwang ist Verletzung der Menschenwürde. Ein Staat, der allgemein den Menschen und ihrer Würde dient, ist ein Oxymoron. Ein schwarzer Schimmel. Geht nicht. Gibt’s nicht. Schließt sich gegenseitig aus.

„Die Menschenwürde ist – so das Bundesverfassungsgericht – oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte. Als einzige Verfassungsnorm gilt die Menschenwürde absolut, kann also durch keine andere Norm – auch nicht durch ein davon abgeleitetes Grundrecht – beschränkt werden.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde

Zu dumm nur, daß sich keiner dran hält, an dieses Grundgesetz. Jedenfalls nicht, soweit es die Macht des Staates über die Menschen einschränkt. Man kann weder seine Menschenwürde noch seine Grundrechte gegen den bundesdeutschen Staat durchsetzen. Eine Schimäre, eine Karotte vor der Nase, an die man nicht herankommt.

„Vielmehr sind alle anderen Bestimmungen im Lichte der Bedeutung des Art. 1 Absatz 1 Satz 1 GG auszulegen, mit der Folge, dass jeder Verstoß gegen die Menschenwürde zur Verfassungswidrigkeit der jeweiligen Norm führt, sofern nicht doch eine grundgesetzkonforme Interpretation der umstrittenen Norm möglich ist.

Ja, sehr schön. Eine grundgesetzkonforme „Interpretation“ läßt sich bei Bedarf immer hinbiegen. Die Interpretation richtet sich nach dem Interpreten. Wessen Interpretation der Menschenwürde kann denn relevanter sein: die des Menschen oder die einer juristischen Person (z.B. Richter)?

Ich hab’s so satt, dieses Spiel, wo immer was Schönes auf der Packung draufsteht, aber was Häßliches drin ist.

Strukturfehler der BRD konkret benannt

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Leicht verständlich erklärt und mit jeder Menge Kontext versehen – hier zu finden. Diese Seite hätte ich gern schon viel eher gefunden. Verfasser ist ein bundesdeutscher Richter, der – wie soll es anders sein – seit 2008 im Ruhestand ist.

Und jetzt die FAZ: Deutschlands Souveränität ungeklärt

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Jetzt traut sich auch die FAZ, unfaßbar:

„… denn es ist mehr als unklar, ob Deutschland überhaupt souverän ist.“

Im weiteren Text, aus welchem ich hier zum Schutz vor Unbill nicht weiter wörtlich zitiere, wird dann Deutschlands Souveränität als „ungeklärt“ bezeichnet, das Grundgesetz als schöne Fassade, hinter der alte Kontrollrechte der Alliierten weitergelten. Es wird gefragt, ob das Grundgesetz „Dispositionsmasse eines wie auch immer gearteten Besatzungsrechts“ sei, ob heimlich Ausnahmezustand gelte, ob „Militärbündnisse und Überwachungs-Geheimabkommen eine unsichtbare Vetomacht bilden“.

Das Thema wird nicht nur als Nebenaspekt gestreift, nein, die zweifelhafte Souveränität Deutschlands wird im vorletzten Absatz ausdrücklich als „Kern des Problems“ bezeichnet!

Ob der Verfasser jetzt einen psychologischen Gutachter ins Haus kriegt?

Historiker Foschepoth: Besatzungsrecht gilt bis heute weiter

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Für alle, die es noch nicht mitbekommen haben: In den Massenmedien ist jetzt schwarz auf Weiß zu lesen, daß Besatzungsrecht weiterhin gilt:

Es ist frappierend, was alles in irgendwelchen Vereinbarungen und Statuten versteckt ist. Aber irgendwann wurde klar: Wir haben nahezu symbiotische Zustände zwischen den Geheimdiensten. Und alles mit dem Segen und Wissen der Bundesregierungen.

Wie kann eine geheime Verwaltungsvereinbarung die deutsche Verfassung ausstechen?

Die Verwaltungsvereinbarung erläutert ja nur, was in den Hieroglyphen anderer völkerrechtlicher Verträge enthalten ist.

Ein Passus im Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut, der 1963 in Kraft trat und den Truppenvertrag von 1955 ablöste, öffnet […] die Türe. Darin verpflichten sich beide Seiten zu engster Zusammenarbeit. Diese betraf insbesondere „die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten“. Um die „enge gegenseitige Verbindung“ zu gewährleisten, verpflichteten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. In Artikel 38 wurde zudem ein striktes Geheimhaltungsgebot vertraglich festgelegt.

Das Zusatzabkommen haben die drei Westmächte nur mit der Bundesrepublik geschlossen. In diesem Sonderrecht spiegeln sich nach wie vor Sieger- und Besatzungsrecht wider. Der Clou sind allerdings die Grundgesetzänderung, das G-10-Gesetz und die dazu abgeschlossene geheime Verwaltungsvereinbarung von 1968. Scheinbar großherzig gaben die Alliierten die Überwachung an die Deutschen ab, die nun Dienstleister in Sachen Überwachung für die drei Westmächte wurden. Eine völkerrechtlich verbindliche geheime  Zusatznote vom 27. Mai 1968 berechtigte die Alliierten außerdem, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung ihrer Streitkräfte auch weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Es war der Bluff des Jahres 1968. Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarung und geheime Note überdauerten auch die Wiedervereinigung, sie gelten bis zum heutigen Tage weiter.

Vieles deutet darauf hin, dass es sogar noch viel schlimmer geworden ist. Die Vernetzung zwischen den Diensten ist enger, die technischen und finanziellen Möglichkeiten wurden immer gewaltiger. Gemessen an dem Umfang der Überwachung, haben wir heute nach Ansicht der Geheimdienste offenbar eine x-mal größere Bedrohungslage als zu Zeiten des Kalten Krieges.

Die NSA darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war und in welchen Ausmaßen auch immer politisch hingenommen wurde.

1968 änderte die Große Koalition Artikel 10 folgenschwer ab. Ein Zusatz sieht vor, dass die überwachten Personen nicht das Recht haben, informiert zu werden. Zudem wird der Rechtsweg ausgeschlossen. Mit der Ausschaltung der Gewaltenteilung wurde ein verfassungswidriges Prinzip in die Verfassung geschrieben. Das ist eine der schlimmsten Beschädigungen des Grundgesetzes. Die heutige Fassung stellt den Grundgedanken unseres Staatsverständnisses auf den Kopf. Der Staat hat die Bürger und seine Grundrechte zu schützen und nicht diejenigen, die es verletzen. Er hat die Grundrechte zu gewährleisten und nicht zu gewähren.

Als Willy Brandt im Deutschen Bundestag erklärte, dass die Vorbehaltsrechte endgültig abgelöst seien, war das nicht falsch, aber nur die halbe Wahrheit. Über den Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut waren die gleichen Rechte seit 1963 völkerrechtlich verbindlich weiterhin in Kraft und sind es bis heute.

Warum ließen sich deutsche Kanzler von Adenauer über Brandt bis Kohl auf diese Deals ein?

Es gab eine tiefe Sehnsucht, souverän zu werden. Adenauer sprach davon, auch Brandt als Vizekanzler 1968. Kohl wollte wohl die Wiedervereinigung nicht gefährden. Auch die Regierungen Schröder/Fischer und die Regierung Merkel haben die bestehenden Regelungen nicht angefasst. Sie haben alle den großen Kotau gemacht vor den Amerikanern.

Keine Supermacht gibt einfach so auf, was sie sich erarbeitet hat. Deshalb läuft das bis heute so fort. Die US-Überwachung wächst inzwischen rasant. Vor den rechtsstaatlichen Grenzen der Bundesrepublik und anderer europäischer Länder macht sie nicht halt. Wir können uns schützen. Als Erstes aber müssen wir mit der Vergangenheit aufräumen.

Kann eine Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Republik sein?

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Oder ist gar, wie Staatsschuldenlüge meint, jede Republik strukturell eine Körperschaft öffentlichen Rechts, bestehend aus Zwangsmitgliedern? Ist jede Republik eine Entrechtung der Menschen? Waren schon die originalen Vereinigten Staaten von Amerika eine Falle für die Amerikaner?

Gehen wir dabei zunächst mal davon aus, daß für die Republik nach „modernem, westlichen Verständnis“ gilt, wie via Wikipedia propagiert:

Nach modernem, westlichen Verständnis ist die Republik eine Herrschaftsform „bei der das Staatsvolk höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist“.

Ursprung der res publica als öffentliche Angelegenheit

Wenn wir zum inhaltlichen Ursprung des Wortes zurückschauen, landen wir allgemein beim „Gemeinwesen“, dem „Gemeinwohl“, der „öffentlichen Angelegenheit“, der res publica. Eine Sache, die nicht privat ist, sondern alle Gemeinschaftsmitglieder angeht.

Da sehen wir also, daß es ein sehr ursprünglicher Fakt ist, daß man gewisse Freiheiten aufgeben muß, sobald man in Gemeinschaft mit anderen Menschen lebt, Mitglied dieser Gemeinschaft ist. Das ist der Preis der Gemeinschaft, wie jeder weiß, der schon mal mit einem oder mehreren anderen Menschen in Gemeinschaft gelebt hat.

Wenn diese Gemeinschaft seßhaft ist und ein bestimmtes Gebiet als ihr Territorium, als ihre Lebensgrundlage betrachtet und verteidigt, dann ist es  naheliegend, daß man ihr Mitglied wird, sobald man in diesem Gebiet leben möchte. Oder man muß sich mit dieser Gemeinschaft so arrangieren, daß man gemeinsam mit ihr das Land bewohnen kann, ohne ihr Mitglied zu sein. Das wäre wohl eine Frage der beiderseitigen Interessen.

Wenn also jedenfalls eine Gemeinschaft besteht, muß das Miteinander innerhalb dieser Gemeinschaft Regeln haben, an denen sich alle orientieren und auf die sich alle verlassen können. Das nennt man eine Rechtsordnung, aus der sich Rechtssicherheit und damit die Grundlage für Vertrauen und inneren Frieden in der Gemeinschaft ergibt.

Die öffentliche Angelegenheit namens Deutschland

Gehen wir also davon aus, daß es sich bei Menschen in dem Gebiet, das heute als Deutschland bezeichnet wird, um eine große Gemeinschaft handelt, die wie jede Gemeinschaft für ihren inneren Frieden Rechtssicherheit braucht. Regeln also.

Das bringt uns zur nächsten Frage: Wer legt diese Regeln in Deutschland fest und wer darf sie auf welchem Wege ändern?

Staatsrechtler Isensee meinte ja Anfang der 1990er, das Grundgesetz könne nur noch per Revolution abgeschafft werden. Also jedenfalls nicht aus den grundgesetzlichen Strukturen heraus, sondern durch einen radikalen Neuanfang, der durchaus auch als Volksabstimmung denkbar ist, wie er 2012 angesichts der Entwicklungen in der EU präzisierte.

Haben die Deutschen das bundesdeutsche Grundgesetz 1949 in freier Entscheidung und nach eigenem, freien Ermessen für sich erarbeitet und sich als Regelwerk ihrer Gemeinschaft gegeben? Definitiv nein.

Hatten sie 1990 die freie Entscheidung, das bundesdeutsche Grundgesetz abzuschaffen und nach eigenem, freien Ermessen ein beliebiges anderes Regelwerk zu erarbeiten oder zu wählen? Definitiv nein.

Haben sie 2013 die freie Entscheidung, es abzuschaffen und nach eigenem, freien Ermessen ein beliebiges anderes Regelwerk zu erarbeiten oder zu wählen? Definitiv nein.

Wir haben neulich erst dank Frank12 wieder festgestellt, daß mit „Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland“ nicht die Bundesbürger insgesamt, also die Zwangsmitglieder der bundesdeutschen Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeint sein können, weil diese ja die hoheitliche Legitimität, deren erste Quelle sie angeblich sind, zwangsweise an Repräsentanten abgeben müssen, über deren grundsätzliche politische Entscheidungen und Handlungen einschließlich Wahl des Staatsoberhaupts sie dann effektiv keine Kontrolle haben.

Wer aber nicht freie Verfügungsgewalt über die von ihm zu vergebende Legitimität hat, der hat diese Legitimität in Wirklichkeit auch gar nicht erst zu vergeben. Niemand, der seit 1949 in D geboren wurde, hatte je die Wahl, ob er die Bundesrepublik Deutschland haben will oder nicht. Niemand wurde je gefragt, ob er es in Ordnung findet, Körperschaftsleibeigener zu sein, der, wenn schon nicht offen verkauft, so aber doch von dieser Körperschaft als potentiell produktives Beleihungspfand benutzt werden darf.

Wenn man wissen möchte, wer in einem wie auch immer gearteten Staatswesen tatsächliche Quelle der hoheitlichen Souveränität ist, dann muß man fragen, wer in diesem Staatswesen hoheitliche Souveränitätsfragen wie z.B. die Ausübung oder Aufgabe von Souveränitätsrechten entscheiden darf.

Es stellt sich also die Frage: Wer hat in Deutschland effektiv die Macht, Entscheidungen hinsichtlich der Grundstruktur der res publica, der öffentlichen Angelegenheit „Rechtsordnung“, zu treffen und durchzusetzen? Wer entscheidet Souveränitätsfragen? Der Bundestag, der aus Bundesbürgern besteht, die von hoheitlich faktisch rechtlosen Bundesbürgern ins Staatsvolk der Bundesrepublik gewählt wurden? Wohl kaum, denn wie können hoheitlich faktisch rechtlose Menschen aus ihrer Mitte Menschen wählen, die dann Quelle von Hoheitsrechten sind? Man kann nicht mehr Kapazität verleihen, als man selbst zur Verfügung hat. Das ist wieder ein universelles Grundprinzip. Der Machtlose kann den Mächtigen nicht bevollmächtigen. Das macht der Mächtige selbst, indem er sich gewaltsam ermächtigt.

Aber ist das überhaupt relevant für die Frage nach der Republik als Kategorie? Kommen wir also zur wichtigsten Frage:

Was macht eine Republik zur Republik?

1. ein irgendwie gemeinschaftlich gewähltes Staatsoberhaupt, dessen Amtszeit begrenzt ist und dessen Nachfolger durch eine ebenso irgendwie gemeinschaftliche Wahl bestimmt wird

2. keine Staatsgewalt aus eigenem Recht (z.B. durch gewaltsame Machtergreifung),  sondern durch irgendwie gemeinschaftlich übertragene Rechte zur Ausübung von Staatsgewalt

Quelle (sinngemäß)

Das war es schon. Eine Republik muß weder demokratisch aufgebaut noch ein Rechtsstaat sein. Insofern erfüllt die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R. tatsächlich alle erforderlichen Merkmale einer Republik. Ein  Staatsvolk aus Bundestagsabgeordneten mit institutioneller Staatsgewalt aus eigenem Recht* reicht, um den Tatbestand der Republik zu erfüllen – es ist schlicht egal, woher das Staatsvolk seine Legitimität bezieht! Unglaublich, aber es scheint so zu sein. Die müßten sich nicht einmal von den Bundesbürgern wählen lassen, sondern könnten ihre Rechte als Bundestagsmitglieder einfach vererben – und die Bundesrepublik Deutschland wäre immer noch unbestreitbar eine Republik!

Damit wäre die titelgebende Frage beantwortet: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts kann alle notwendigen Merkmale einer Republik haben und deshalb eine Republik sein.

Und andersherum? Ist jede Republik notwendigerweise eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, also eine zwangsmitgliedschaftlich organisierte Personenvereinigung?

Was macht eine Republik zur Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Ganz einfach: Zwangsmitglieder.

Jede Republik kann sich auf Grund der von ihr ausgeübten Staatsgewalt zur Körperschaft des öffentlichen Rechts erklären und die Bewohner des von ihr beherrschten Gebiets zu ihren Zwangsmitgliedern. Davon ist sie nicht weniger eine Republik – solange es ein Gremium gibt, welches das Staatsoberhaupt wählt und der Republik in ihrer jeweiligen inneren Verfassung Legitimität verleiht, ob diese Legitimität sich nun aus Freiwilligkeit oder aus Gewaltanwendung speist. Aber eine Republik ist nicht unweigerlich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts! Es ist eine mögliche innere Struktur einer Republik, nicht mehr und nicht weniger.

Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts strukturierte Republik. Aber die Quelle ihrer Hoheitsgewalt ist nicht das deutsche Volk. Es ist auch kein Rechtsstaat, denn es herrscht keine Rechtssicherheit, sondern öffentlich-rechtliche Willkür.

Übrigens:

Interessanterweise sah ausgerechnet Niccolo Macchiavelli (!) wesentliche Merkmale der von ihm bevorzugten Staatsform Republik in (nicht lachen jetzt, okay?):

– ihrer Freiheit von Willkür und Gewalt
– ihren Gesetzen, die dem Gemeinwohl dienen und für Sicherheit und Ordnung sorgen
– der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz

Das Gegenteil davon ist die Tyrannis. ^^

So, und was sah Macchiavelli als Hauptproblem der Republik? Den menschlichen Ehrgeiz. Er sagte, die Republik ist dann am besten, wenn sich der Ehrgeiz ihrer Menschen auf Expansion lenken läßt, damit im Inneren Ruhe herrschen kann.

Im Umkehrschluß bedeutet das, daß die Staatsform Republik am schlechtesten gewählt ist, wenn keine Möglichkeit zur Expansion besteht! Dann richtet sich der menschliche Ehrgeiz zwangsläufig nach innen. Eine an ihrer Expansion gehinderte (z.B. deutsche) Republik kann sich also durch den menschlichen Ehrgeiz nur in ihr Gegenteil verkehren: die Tyrannis.

Das wiederum heißt, daß die Bundesrepublik Deutschland von ihren „Vätern und Müttern“ vielleicht wirklich gut gemeint war angesichts der Umstände im Jahre 1949. Was die Bundesrepublik Deutschland aber unweigerlich in die öffentlich-rechtliche Tyrannis von heute führen mußte, war, folgt man Maestro Macchiavelli, die totale Blockierung ihrer Expansions- und damit Entfaltungsmöglichkeiten als Republik. Interessanter Aspekt, auf den ich im Leben nicht gekommen wäre.

Das wiederum heißt: Republik geht nur gut mit Krieg nach außen, sonst Krieg nach innen. Wer weder Krieg nach außen noch nach innen will, der sollte von der Staatsform Republik die Finger lassen, denn die Machtexpansion ist bei ihr strukturimmanent.

Für einen freiheitlich-souveränen Neuanfang in Deutschland halte ich die Staatsform Republik daher für ungeeignet.

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* Noch mal auf Deutsch: Die Bundestags- und Landtagsabgeordneten werden von hoheitlich rechtlosen Bundesbürgern in eine Funktion gewählt, die per Aufgabenbeschreibung mit Staatsgewalt verbunden ist. Sie beziehen die von ihnen ausgeübten Souveränitätsrechte nicht von den Deutschen, sondern von der Institution Bundestag bzw. Landtag.