Oder ist gar, wie Staatsschuldenlüge meint, jede Republik strukturell eine Körperschaft öffentlichen Rechts, bestehend aus Zwangsmitgliedern? Ist jede Republik eine Entrechtung der Menschen? Waren schon die originalen Vereinigten Staaten von Amerika eine Falle für die Amerikaner?
Gehen wir dabei zunächst mal davon aus, daß für die Republik nach „modernem, westlichen Verständnis“ gilt, wie via Wikipedia propagiert:
Nach modernem, westlichen Verständnis ist die Republik eine Herrschaftsform „bei der das Staatsvolk höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist“.
Ursprung der res publica als öffentliche Angelegenheit
Wenn wir zum inhaltlichen Ursprung des Wortes zurückschauen, landen wir allgemein beim „Gemeinwesen“, dem „Gemeinwohl“, der „öffentlichen Angelegenheit“, der res publica. Eine Sache, die nicht privat ist, sondern alle Gemeinschaftsmitglieder angeht.
Da sehen wir also, daß es ein sehr ursprünglicher Fakt ist, daß man gewisse Freiheiten aufgeben muß, sobald man in Gemeinschaft mit anderen Menschen lebt, Mitglied dieser Gemeinschaft ist. Das ist der Preis der Gemeinschaft, wie jeder weiß, der schon mal mit einem oder mehreren anderen Menschen in Gemeinschaft gelebt hat.
Wenn diese Gemeinschaft seßhaft ist und ein bestimmtes Gebiet als ihr Territorium, als ihre Lebensgrundlage betrachtet und verteidigt, dann ist es naheliegend, daß man ihr Mitglied wird, sobald man in diesem Gebiet leben möchte. Oder man muß sich mit dieser Gemeinschaft so arrangieren, daß man gemeinsam mit ihr das Land bewohnen kann, ohne ihr Mitglied zu sein. Das wäre wohl eine Frage der beiderseitigen Interessen.
Wenn also jedenfalls eine Gemeinschaft besteht, muß das Miteinander innerhalb dieser Gemeinschaft Regeln haben, an denen sich alle orientieren und auf die sich alle verlassen können. Das nennt man eine Rechtsordnung, aus der sich Rechtssicherheit und damit die Grundlage für Vertrauen und inneren Frieden in der Gemeinschaft ergibt.
Die öffentliche Angelegenheit namens Deutschland
Gehen wir also davon aus, daß es sich bei Menschen in dem Gebiet, das heute als Deutschland bezeichnet wird, um eine große Gemeinschaft handelt, die wie jede Gemeinschaft für ihren inneren Frieden Rechtssicherheit braucht. Regeln also.
Das bringt uns zur nächsten Frage: Wer legt diese Regeln in Deutschland fest und wer darf sie auf welchem Wege ändern?
Staatsrechtler Isensee meinte ja Anfang der 1990er, das Grundgesetz könne nur noch per Revolution abgeschafft werden. Also jedenfalls nicht aus den grundgesetzlichen Strukturen heraus, sondern durch einen radikalen Neuanfang, der durchaus auch als Volksabstimmung denkbar ist, wie er 2012 angesichts der Entwicklungen in der EU präzisierte.
Haben die Deutschen das bundesdeutsche Grundgesetz 1949 in freier Entscheidung und nach eigenem, freien Ermessen für sich erarbeitet und sich als Regelwerk ihrer Gemeinschaft gegeben? Definitiv nein.
Hatten sie 1990 die freie Entscheidung, das bundesdeutsche Grundgesetz abzuschaffen und nach eigenem, freien Ermessen ein beliebiges anderes Regelwerk zu erarbeiten oder zu wählen? Definitiv nein.
Haben sie 2013 die freie Entscheidung, es abzuschaffen und nach eigenem, freien Ermessen ein beliebiges anderes Regelwerk zu erarbeiten oder zu wählen? Definitiv nein.
Wir haben neulich erst dank Frank12 wieder festgestellt, daß mit „Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland“ nicht die Bundesbürger insgesamt, also die Zwangsmitglieder der bundesdeutschen Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeint sein können, weil diese ja die hoheitliche Legitimität, deren erste Quelle sie angeblich sind, zwangsweise an Repräsentanten abgeben müssen, über deren grundsätzliche politische Entscheidungen und Handlungen einschließlich Wahl des Staatsoberhaupts sie dann effektiv keine Kontrolle haben.
Wer aber nicht freie Verfügungsgewalt über die von ihm zu vergebende Legitimität hat, der hat diese Legitimität in Wirklichkeit auch gar nicht erst zu vergeben. Niemand, der seit 1949 in D geboren wurde, hatte je die Wahl, ob er die Bundesrepublik Deutschland haben will oder nicht. Niemand wurde je gefragt, ob er es in Ordnung findet, Körperschaftsleibeigener zu sein, der, wenn schon nicht offen verkauft, so aber doch von dieser Körperschaft als potentiell produktives Beleihungspfand benutzt werden darf.
Wenn man wissen möchte, wer in einem wie auch immer gearteten Staatswesen tatsächliche Quelle der hoheitlichen Souveränität ist, dann muß man fragen, wer in diesem Staatswesen hoheitliche Souveränitätsfragen wie z.B. die Ausübung oder Aufgabe von Souveränitätsrechten entscheiden darf.
Es stellt sich also die Frage: Wer hat in Deutschland effektiv die Macht, Entscheidungen hinsichtlich der Grundstruktur der res publica, der öffentlichen Angelegenheit „Rechtsordnung“, zu treffen und durchzusetzen? Wer entscheidet Souveränitätsfragen? Der Bundestag, der aus Bundesbürgern besteht, die von hoheitlich faktisch rechtlosen Bundesbürgern ins Staatsvolk der Bundesrepublik gewählt wurden? Wohl kaum, denn wie können hoheitlich faktisch rechtlose Menschen aus ihrer Mitte Menschen wählen, die dann Quelle von Hoheitsrechten sind? Man kann nicht mehr Kapazität verleihen, als man selbst zur Verfügung hat. Das ist wieder ein universelles Grundprinzip. Der Machtlose kann den Mächtigen nicht bevollmächtigen. Das macht der Mächtige selbst, indem er sich gewaltsam ermächtigt.
Aber ist das überhaupt relevant für die Frage nach der Republik als Kategorie? Kommen wir also zur wichtigsten Frage:
Was macht eine Republik zur Republik?
1. ein irgendwie gemeinschaftlich gewähltes Staatsoberhaupt, dessen Amtszeit begrenzt ist und dessen Nachfolger durch eine ebenso irgendwie gemeinschaftliche Wahl bestimmt wird
2. keine Staatsgewalt aus eigenem Recht (z.B. durch gewaltsame Machtergreifung), sondern durch irgendwie gemeinschaftlich übertragene Rechte zur Ausübung von Staatsgewalt
Quelle (sinngemäß)
Das war es schon. Eine Republik muß weder demokratisch aufgebaut noch ein Rechtsstaat sein. Insofern erfüllt die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R. tatsächlich alle erforderlichen Merkmale einer Republik. Ein Staatsvolk aus Bundestagsabgeordneten mit institutioneller Staatsgewalt aus eigenem Recht* reicht, um den Tatbestand der Republik zu erfüllen – es ist schlicht egal, woher das Staatsvolk seine Legitimität bezieht! Unglaublich, aber es scheint so zu sein. Die müßten sich nicht einmal von den Bundesbürgern wählen lassen, sondern könnten ihre Rechte als Bundestagsmitglieder einfach vererben – und die Bundesrepublik Deutschland wäre immer noch unbestreitbar eine Republik!
Damit wäre die titelgebende Frage beantwortet: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts kann alle notwendigen Merkmale einer Republik haben und deshalb eine Republik sein.
Und andersherum? Ist jede Republik notwendigerweise eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, also eine zwangsmitgliedschaftlich organisierte Personenvereinigung?
Was macht eine Republik zur Körperschaft des öffentlichen Rechts?
Ganz einfach: Zwangsmitglieder.
Jede Republik kann sich auf Grund der von ihr ausgeübten Staatsgewalt zur Körperschaft des öffentlichen Rechts erklären und die Bewohner des von ihr beherrschten Gebiets zu ihren Zwangsmitgliedern. Davon ist sie nicht weniger eine Republik – solange es ein Gremium gibt, welches das Staatsoberhaupt wählt und der Republik in ihrer jeweiligen inneren Verfassung Legitimität verleiht, ob diese Legitimität sich nun aus Freiwilligkeit oder aus Gewaltanwendung speist. Aber eine Republik ist nicht unweigerlich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts! Es ist eine mögliche innere Struktur einer Republik, nicht mehr und nicht weniger.
Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts strukturierte Republik. Aber die Quelle ihrer Hoheitsgewalt ist nicht das deutsche Volk. Es ist auch kein Rechtsstaat, denn es herrscht keine Rechtssicherheit, sondern öffentlich-rechtliche Willkür.
Übrigens:
Interessanterweise sah ausgerechnet Niccolo Macchiavelli (!) wesentliche Merkmale der von ihm bevorzugten Staatsform Republik in (nicht lachen jetzt, okay?):
– ihrer Freiheit von Willkür und Gewalt
– ihren Gesetzen, die dem Gemeinwohl dienen und für Sicherheit und Ordnung sorgen
– der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz
Das Gegenteil davon ist die Tyrannis. ^^
So, und was sah Macchiavelli als Hauptproblem der Republik? Den menschlichen Ehrgeiz. Er sagte, die Republik ist dann am besten, wenn sich der Ehrgeiz ihrer Menschen auf Expansion lenken läßt, damit im Inneren Ruhe herrschen kann.
Im Umkehrschluß bedeutet das, daß die Staatsform Republik am schlechtesten gewählt ist, wenn keine Möglichkeit zur Expansion besteht! Dann richtet sich der menschliche Ehrgeiz zwangsläufig nach innen. Eine an ihrer Expansion gehinderte (z.B. deutsche) Republik kann sich also durch den menschlichen Ehrgeiz nur in ihr Gegenteil verkehren: die Tyrannis.
Das wiederum heißt, daß die Bundesrepublik Deutschland von ihren „Vätern und Müttern“ vielleicht wirklich gut gemeint war angesichts der Umstände im Jahre 1949. Was die Bundesrepublik Deutschland aber unweigerlich in die öffentlich-rechtliche Tyrannis von heute führen mußte, war, folgt man Maestro Macchiavelli, die totale Blockierung ihrer Expansions- und damit Entfaltungsmöglichkeiten als Republik. Interessanter Aspekt, auf den ich im Leben nicht gekommen wäre.
Das wiederum heißt: Republik geht nur gut mit Krieg nach außen, sonst Krieg nach innen. Wer weder Krieg nach außen noch nach innen will, der sollte von der Staatsform Republik die Finger lassen, denn die Machtexpansion ist bei ihr strukturimmanent.
Für einen freiheitlich-souveränen Neuanfang in Deutschland halte ich die Staatsform Republik daher für ungeeignet.
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* Noch mal auf Deutsch: Die Bundestags- und Landtagsabgeordneten werden von hoheitlich rechtlosen Bundesbürgern in eine Funktion gewählt, die per Aufgabenbeschreibung mit Staatsgewalt verbunden ist. Sie beziehen die von ihnen ausgeübten Souveränitätsrechte nicht von den Deutschen, sondern von der Institution Bundestag bzw. Landtag.