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Die Körperschaft des öffentlichen Rechts als Organisationsform der Selbstverwaltung

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Klingt grandioser als dieser Eintrag werden kann. Egal.

Die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist also (laut Wikipedia, dem Sprachrohr des herrschenden Systems) die typische Organisationsform kommunaler Selbstverwaltung. Sie übernimmt per definitionem staatliche Aufgaben und hat sich dabei an die staatlich vorgegebene Rechtsordnung zu halten, was vom Staat überwacht wird, dem sie also Rechenschaft schuldig ist. Wir lassen jetzt die Diskussion „BRD – Staat oder Nichtstaat“ mal raus. Legitimität spielt keine Rolle bei der Staatsfrage, sondern nur die Fähigkeit, auf einem Gebiet über Menschen Macht durchzusetzen. Leider. Die BRD ist mindestens ein de facto-Staat.

Ketzerische Frage: Ist damit nicht jede Kommune unweigerlich Teil des Macht ausübenden Staates und seiner Rechtsordnung unterworfen, sobald sie sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert?

Und weiter: Verbietet es sich dann nicht von selbst, diese Organisationsform für eine alternative kommunale Selbstverwaltung zu favorisieren?

Und noch weiter: Um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts vermeiden zu können – muß man nicht das öffentliche Recht an sich abschaffen? Öffentliches Recht definiert die Beziehungen zwischen Trägern öffentlicher Gewalt und „Privatrechtssubjekten“. Öffentliches Recht ist ein Symptom der Krankheit Staat. Wenn die Gewalt bei jedem einzelnen „Privatrechtssubjekt“ liegt, braucht es auch kein öffentliches Recht, sondern lediglich ein vereinbartes und von jedem selbst durchsetzbares Land-/Volksrecht (common law, law of the land). Streitigkeiten landen vor dem jederzeit von der Gemeinschaft abwählbaren Richter, Urteile werden durchgesetzt von für jeden Einzelfall bestimmten Vollstreckern.

Ja, das funktioniert nur bei kleinen Gemeinschaften mit uneingeschränkt verantwortlichen und einander verpflichteten Mitgliedern. Keine Bürokratie, keine parasitären wichtigtuerischen Schreibtischtäter. Aber dafür braucht es stolze, selbstbewußte Menschen, keine Untertanen. Das Land ist jedoch voll von unterirdisch tief ergebenen, obrigkeitshörig dressierten Kriechern und widerlichen Radfahrertypen.

Woher also aufrechte, freiheitsliebende Menschen nehmen und nicht stehlen? Und wie sich durchsetzen gegen die Übermacht untertäniger, unselbständiger und gehorsamer Betreuungs-Junkies?

Ich komme immer wieder zur gleichen Lösung: Vorteile durch Vorleben beweisen. Der gemeine Obrigkeitshörige will keine Schwierigkeiten, sondern Vorteile. Das wird eine heikle, endlose Gratwanderung zwischen Widerstand und Nachgeben, um das eigene, sichtbare Handeln – selbst unter den gegebenen Umständen – als offensichtlich vorteilhaft zu präsentieren.

Der Staat als K.d.ö.R. ist internationaler Standard

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Es scheint das „moderne Wesen“ eines Staates zu sein, sowohl unternehmerisch als auch hoheitlich tätig sein zu können.

Es wird ja in das Urteil des IGH vom 03.02.2012 Germany ./. Italy gern viel hineininterpretiert, was gar nicht drin steht. Z.B., die BRD sei Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs. Die Stelle im Urteil, die das aussagt, habe ich bisher nicht gefunden. Was ich aber gefunden habe, ist das:

„119. It is clear in the present case that the property which was the subject of the measure of constraint at issue is being used for governmental purposes that are entirely non-commercial, and hence for purposes falling within Germany’s sovereign functions.“

Übersetzung: „Im vorliegenden Fall ist klar, daß die von der strittigen Zwangsmaßnahme gegenständlich betroffene Immobilie für ausnahmslos nichtkommerzielle Regierungszwecke genutzt wird, und somit für Zwecke, die den deutschen Hoheitsfunktionen zuzuordnen sind.“

Klingt jetzt nicht so wahnsinnig spektakulär, ich weiß. Man muß aber mal hinschauen, was impliziert wird mit dieser Aussage in einer Urteilsbegründung des Internationalen Gerichtshofes – man mag von ihm halten, was man will.

1. Es handelt sich um eine Gerichtsentscheidung auf allerhöchster internationaler Ebene.

2. Es wird ganz selbstverständlich auf höchster internationaler Ebene davon ausgegangen, daß Staaten handelsrechtlich tätig sind, indem darauf hingewiesen wird, die betroffene Immobilie in Italien sei von der Bundesrepublik Deutschland (welche im Urteil ausdrücklich mit Germany gemeint ist) für nichtkommerzielle und daher eben für hoheitliche Zwecke genutzt worden. Das impliziert den internationalen Standard, Staaten verfolgten wahlweise handelsrechtliche oder hoheitliche Zwecke mit ihren Aktivitäten, können aber auf jeden Fall beides.

3. Kein „echter“ Staat betätigt sich in irgendeiner Weise kommerziell. Er ordnet und schützt, fertig. Zu nichts anderem ist er aus Sicht der Menschen da. Nur die Staatshybriden namens Körperschaften des öffentlichen Rechts können sowohl hoheitlich als auch handelsrechtlich agieren. Wenn also auf allerhöchster Ebene davon ausgegangen wird, daß Staaten grundsätzlich diese beiden Optionen haben, dann heißt das, daß „moderne“ Staaten grundsätzlich Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

Das erklärt einmal mehr Schäubles herablassende Bemerkung über das „veraltete Modell der Nationalstaaten“ bei seiner berühmt-berüchtigten Rede vor Bankern 2011. Wörtlich sagte er damals:

„Das (Regelungsmonopol des Nationalstaats) war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrundeliegt – mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist.“

Wieder so ein Aha-Moment: Wenn die alte Ordnung der Nationalstaaten dem Völkerrecht „noch“ zugrundeliegt, die alte Ordnung aber gar nicht mehr gilt, weil es keine Nationalstaaten, sondern nur noch halbhandelsrechtliche Nationalstaatshybriden mit Territorialstaatsmerkmalen gibt – dann hat das Völkerrecht gar keine Grundlage mehr!

Wenn das Völkerrecht nicht mehr gilt, weil alle „Staaten“ inzwischen handelsrechtliche Interessen verfolgen und ihre Bevölkerungen systematisch als Anleihensicherheit für ihre Machtinteressen verpfänden wie der hinterletzte Feudalherr – dann brauchen wir uns nicht mehr zu wundern, wieso international nur (noch?) das Recht des Stärkeren gilt.

Alles nur noch Makulatur, einschließlich Haager Landkriegsordnung. Die kann erst wieder gelten, wenn Staaten wieder ausschließlich hoheitlich und machtpolitisch, aber nicht mehr als Händler unterwegs sind.

Kann eine Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Republik sein?

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Oder ist gar, wie Staatsschuldenlüge meint, jede Republik strukturell eine Körperschaft öffentlichen Rechts, bestehend aus Zwangsmitgliedern? Ist jede Republik eine Entrechtung der Menschen? Waren schon die originalen Vereinigten Staaten von Amerika eine Falle für die Amerikaner?

Gehen wir dabei zunächst mal davon aus, daß für die Republik nach „modernem, westlichen Verständnis“ gilt, wie via Wikipedia propagiert:

Nach modernem, westlichen Verständnis ist die Republik eine Herrschaftsform „bei der das Staatsvolk höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist“.

Ursprung der res publica als öffentliche Angelegenheit

Wenn wir zum inhaltlichen Ursprung des Wortes zurückschauen, landen wir allgemein beim „Gemeinwesen“, dem „Gemeinwohl“, der „öffentlichen Angelegenheit“, der res publica. Eine Sache, die nicht privat ist, sondern alle Gemeinschaftsmitglieder angeht.

Da sehen wir also, daß es ein sehr ursprünglicher Fakt ist, daß man gewisse Freiheiten aufgeben muß, sobald man in Gemeinschaft mit anderen Menschen lebt, Mitglied dieser Gemeinschaft ist. Das ist der Preis der Gemeinschaft, wie jeder weiß, der schon mal mit einem oder mehreren anderen Menschen in Gemeinschaft gelebt hat.

Wenn diese Gemeinschaft seßhaft ist und ein bestimmtes Gebiet als ihr Territorium, als ihre Lebensgrundlage betrachtet und verteidigt, dann ist es  naheliegend, daß man ihr Mitglied wird, sobald man in diesem Gebiet leben möchte. Oder man muß sich mit dieser Gemeinschaft so arrangieren, daß man gemeinsam mit ihr das Land bewohnen kann, ohne ihr Mitglied zu sein. Das wäre wohl eine Frage der beiderseitigen Interessen.

Wenn also jedenfalls eine Gemeinschaft besteht, muß das Miteinander innerhalb dieser Gemeinschaft Regeln haben, an denen sich alle orientieren und auf die sich alle verlassen können. Das nennt man eine Rechtsordnung, aus der sich Rechtssicherheit und damit die Grundlage für Vertrauen und inneren Frieden in der Gemeinschaft ergibt.

Die öffentliche Angelegenheit namens Deutschland

Gehen wir also davon aus, daß es sich bei Menschen in dem Gebiet, das heute als Deutschland bezeichnet wird, um eine große Gemeinschaft handelt, die wie jede Gemeinschaft für ihren inneren Frieden Rechtssicherheit braucht. Regeln also.

Das bringt uns zur nächsten Frage: Wer legt diese Regeln in Deutschland fest und wer darf sie auf welchem Wege ändern?

Staatsrechtler Isensee meinte ja Anfang der 1990er, das Grundgesetz könne nur noch per Revolution abgeschafft werden. Also jedenfalls nicht aus den grundgesetzlichen Strukturen heraus, sondern durch einen radikalen Neuanfang, der durchaus auch als Volksabstimmung denkbar ist, wie er 2012 angesichts der Entwicklungen in der EU präzisierte.

Haben die Deutschen das bundesdeutsche Grundgesetz 1949 in freier Entscheidung und nach eigenem, freien Ermessen für sich erarbeitet und sich als Regelwerk ihrer Gemeinschaft gegeben? Definitiv nein.

Hatten sie 1990 die freie Entscheidung, das bundesdeutsche Grundgesetz abzuschaffen und nach eigenem, freien Ermessen ein beliebiges anderes Regelwerk zu erarbeiten oder zu wählen? Definitiv nein.

Haben sie 2013 die freie Entscheidung, es abzuschaffen und nach eigenem, freien Ermessen ein beliebiges anderes Regelwerk zu erarbeiten oder zu wählen? Definitiv nein.

Wir haben neulich erst dank Frank12 wieder festgestellt, daß mit „Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland“ nicht die Bundesbürger insgesamt, also die Zwangsmitglieder der bundesdeutschen Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeint sein können, weil diese ja die hoheitliche Legitimität, deren erste Quelle sie angeblich sind, zwangsweise an Repräsentanten abgeben müssen, über deren grundsätzliche politische Entscheidungen und Handlungen einschließlich Wahl des Staatsoberhaupts sie dann effektiv keine Kontrolle haben.

Wer aber nicht freie Verfügungsgewalt über die von ihm zu vergebende Legitimität hat, der hat diese Legitimität in Wirklichkeit auch gar nicht erst zu vergeben. Niemand, der seit 1949 in D geboren wurde, hatte je die Wahl, ob er die Bundesrepublik Deutschland haben will oder nicht. Niemand wurde je gefragt, ob er es in Ordnung findet, Körperschaftsleibeigener zu sein, der, wenn schon nicht offen verkauft, so aber doch von dieser Körperschaft als potentiell produktives Beleihungspfand benutzt werden darf.

Wenn man wissen möchte, wer in einem wie auch immer gearteten Staatswesen tatsächliche Quelle der hoheitlichen Souveränität ist, dann muß man fragen, wer in diesem Staatswesen hoheitliche Souveränitätsfragen wie z.B. die Ausübung oder Aufgabe von Souveränitätsrechten entscheiden darf.

Es stellt sich also die Frage: Wer hat in Deutschland effektiv die Macht, Entscheidungen hinsichtlich der Grundstruktur der res publica, der öffentlichen Angelegenheit „Rechtsordnung“, zu treffen und durchzusetzen? Wer entscheidet Souveränitätsfragen? Der Bundestag, der aus Bundesbürgern besteht, die von hoheitlich faktisch rechtlosen Bundesbürgern ins Staatsvolk der Bundesrepublik gewählt wurden? Wohl kaum, denn wie können hoheitlich faktisch rechtlose Menschen aus ihrer Mitte Menschen wählen, die dann Quelle von Hoheitsrechten sind? Man kann nicht mehr Kapazität verleihen, als man selbst zur Verfügung hat. Das ist wieder ein universelles Grundprinzip. Der Machtlose kann den Mächtigen nicht bevollmächtigen. Das macht der Mächtige selbst, indem er sich gewaltsam ermächtigt.

Aber ist das überhaupt relevant für die Frage nach der Republik als Kategorie? Kommen wir also zur wichtigsten Frage:

Was macht eine Republik zur Republik?

1. ein irgendwie gemeinschaftlich gewähltes Staatsoberhaupt, dessen Amtszeit begrenzt ist und dessen Nachfolger durch eine ebenso irgendwie gemeinschaftliche Wahl bestimmt wird

2. keine Staatsgewalt aus eigenem Recht (z.B. durch gewaltsame Machtergreifung),  sondern durch irgendwie gemeinschaftlich übertragene Rechte zur Ausübung von Staatsgewalt

Quelle (sinngemäß)

Das war es schon. Eine Republik muß weder demokratisch aufgebaut noch ein Rechtsstaat sein. Insofern erfüllt die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R. tatsächlich alle erforderlichen Merkmale einer Republik. Ein  Staatsvolk aus Bundestagsabgeordneten mit institutioneller Staatsgewalt aus eigenem Recht* reicht, um den Tatbestand der Republik zu erfüllen – es ist schlicht egal, woher das Staatsvolk seine Legitimität bezieht! Unglaublich, aber es scheint so zu sein. Die müßten sich nicht einmal von den Bundesbürgern wählen lassen, sondern könnten ihre Rechte als Bundestagsmitglieder einfach vererben – und die Bundesrepublik Deutschland wäre immer noch unbestreitbar eine Republik!

Damit wäre die titelgebende Frage beantwortet: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts kann alle notwendigen Merkmale einer Republik haben und deshalb eine Republik sein.

Und andersherum? Ist jede Republik notwendigerweise eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, also eine zwangsmitgliedschaftlich organisierte Personenvereinigung?

Was macht eine Republik zur Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Ganz einfach: Zwangsmitglieder.

Jede Republik kann sich auf Grund der von ihr ausgeübten Staatsgewalt zur Körperschaft des öffentlichen Rechts erklären und die Bewohner des von ihr beherrschten Gebiets zu ihren Zwangsmitgliedern. Davon ist sie nicht weniger eine Republik – solange es ein Gremium gibt, welches das Staatsoberhaupt wählt und der Republik in ihrer jeweiligen inneren Verfassung Legitimität verleiht, ob diese Legitimität sich nun aus Freiwilligkeit oder aus Gewaltanwendung speist. Aber eine Republik ist nicht unweigerlich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts! Es ist eine mögliche innere Struktur einer Republik, nicht mehr und nicht weniger.

Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts strukturierte Republik. Aber die Quelle ihrer Hoheitsgewalt ist nicht das deutsche Volk. Es ist auch kein Rechtsstaat, denn es herrscht keine Rechtssicherheit, sondern öffentlich-rechtliche Willkür.

Übrigens:

Interessanterweise sah ausgerechnet Niccolo Macchiavelli (!) wesentliche Merkmale der von ihm bevorzugten Staatsform Republik in (nicht lachen jetzt, okay?):

– ihrer Freiheit von Willkür und Gewalt
– ihren Gesetzen, die dem Gemeinwohl dienen und für Sicherheit und Ordnung sorgen
– der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz

Das Gegenteil davon ist die Tyrannis. ^^

So, und was sah Macchiavelli als Hauptproblem der Republik? Den menschlichen Ehrgeiz. Er sagte, die Republik ist dann am besten, wenn sich der Ehrgeiz ihrer Menschen auf Expansion lenken läßt, damit im Inneren Ruhe herrschen kann.

Im Umkehrschluß bedeutet das, daß die Staatsform Republik am schlechtesten gewählt ist, wenn keine Möglichkeit zur Expansion besteht! Dann richtet sich der menschliche Ehrgeiz zwangsläufig nach innen. Eine an ihrer Expansion gehinderte (z.B. deutsche) Republik kann sich also durch den menschlichen Ehrgeiz nur in ihr Gegenteil verkehren: die Tyrannis.

Das wiederum heißt, daß die Bundesrepublik Deutschland von ihren „Vätern und Müttern“ vielleicht wirklich gut gemeint war angesichts der Umstände im Jahre 1949. Was die Bundesrepublik Deutschland aber unweigerlich in die öffentlich-rechtliche Tyrannis von heute führen mußte, war, folgt man Maestro Macchiavelli, die totale Blockierung ihrer Expansions- und damit Entfaltungsmöglichkeiten als Republik. Interessanter Aspekt, auf den ich im Leben nicht gekommen wäre.

Das wiederum heißt: Republik geht nur gut mit Krieg nach außen, sonst Krieg nach innen. Wer weder Krieg nach außen noch nach innen will, der sollte von der Staatsform Republik die Finger lassen, denn die Machtexpansion ist bei ihr strukturimmanent.

Für einen freiheitlich-souveränen Neuanfang in Deutschland halte ich die Staatsform Republik daher für ungeeignet.

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* Noch mal auf Deutsch: Die Bundestags- und Landtagsabgeordneten werden von hoheitlich rechtlosen Bundesbürgern in eine Funktion gewählt, die per Aufgabenbeschreibung mit Staatsgewalt verbunden ist. Sie beziehen die von ihnen ausgeübten Souveränitätsrechte nicht von den Deutschen, sondern von der Institution Bundestag bzw. Landtag.

Haager Landkriegsordnung in D nach 1945

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Noch mal aus einem frühen Artikel von mir (März 2012):

„It has been judicially held in the case of  Grahame vs. Director of Prosection (C.C.Cr.App., 1947, Vol. 3, p.168) that his power to legislate over the areas under his control is not limited by previously accepted international law as laid down in section 43  of the regulation respecting the Laws and Customs of War on Land annexed to the Hague Convention, 1907, and that these rules have no application to the present occupation of Germany .“
[Es ist bereits im Fall Grahame vs. Director of Prosecution (…) richterlich festgestellt worden, daß seine (des Britischen Militärkommandanten, d.Ü.) gesetzgeberische Vollmacht über die ihm unterstellten Gebiete nicht von früher anerkannten völkerrechtlichen Einschränkungen wie z.B. Abschnitt 43 der Haager Landkriegsordnung von 1907 beschnitten wird, sondern daß diese Vorschriften auf die gegenwärtige Besatzung Deutschlands nicht anwendbar sind.]

Quelle

Wer immer sich also auf die Haager Landkriegsordnung beruft, um damit zu belegen, was die Alliierten in D machen dürfen oder nicht – das gilt nicht. Die Alliierten waren 1945 so berauscht von ihren eigenen Lügen, daß sie sie wohl selbst geglaubt haben. Eine der Lügen war, daß die Deutschen quasi kriegslüstern und verbrecherisch geboren werden und daß ein solches Verbrechervolk, das einen solchen abscheulich aggressiven Angriffskrieg beginnt, kein Recht hat, Völkerrecht für sich zu beanspruchen. Außerdem gingen sie davon aus, daß der deutsche Staat vernichtet war. Wenn ein Staat vernichtet war, fiel nach damaliger Auffassung der Völkerrechtssubjektstatus und damit jeder völkerrechtliche Schutz weg:

„Die bis zum Ende des 2. Weltkrieges vorherrschende Theorie besagte, daß die debellatio insofern von kriegerischer Besatzung zu unterscheiden sei, als sie mit dem Übergang der Souveränität auf die Besatzungsmacht einhergeht.** Nach dieser Theorie unterliegt die Situation der debellatio nicht den Beschränkungen des Besatzungsrechts, so daß die “besetzende” Macht absolut willkürlich mit der Bevölkerung des besetzten Territoriums verfahren kann. Dahingehend äußert sich auch Schwarzenberger, wenn er meint, daß, wenn die erloschene Entität weder den Regeln des Landkrieges noch irgendwelchem internationalen Gewohnheitsrecht unterliegt, ein Staat das Recht hat, den durch debellatio ausgelöschten feindlichen Staat unilateral zu annektieren, und daß dies die einzige Ausnahme vom Verbot der kriegerischen Annexion darstellt. Man sollte sich dabei auch ins Gedächtnis rufen, daß im Zusammenhang mit der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten nach dem 2. Weltkrieg, in Altstötter and others (Justice Trial), befand der US-Militärgerichtshof in Nürnberg, daß das Besatzungsrecht auf die Besatzung  Deutschlands durch die Alliierten nicht anwendbar sei.“

Quelle (Zitat eigene Übersetzung)

So. Und als sich diese bequeme Meinung angesichts der im Dezember 1948 deklarierten (und gesetzlich beliebig einschränkbaren^^) UN-Menschenrechte nicht mehr halten ließ, wurde eben großzügig die Bundesrepublik Deutschland als Selbstverwaltung des unterworfenen Volkes gegründet – per Gesetz, dessen Grundzüge von den Alliierten vorgegeben war und das von den Alliierten nach schlappen drei Dutzend Korrekturaudienzen genehmigt wurde, bevor am Ende in den Landtagen der von den Alliierten per Proklamation gegründeten Länder darüber abgestimmt werden durfte. Und schnell mußte es am Ende gehen, denn die Russen hatten in Sachen tatsächliche Neugründung eines deutschen Staates als antikapitalistische (Verbot von Konzernen und Monopolen!) demokratische Republik mit echter, von Repräsentanten aller Deutschen befürworteten Verfassung die Nase vorn, da mußte man gegenhalten, bevor Deutschland dem kapitalistischen Lager entging!

Die Alliierten gründeten per Gesetz die neue Verwaltungsorganisation mit hoheitlichen Rechten. So etwas ist laut Definition eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auch wenn im Gründungsgesetz der Körperschaft behauptet wird, es sei ein Staat. Beim Monopoly-Spiel heißen die Zettel, die als Geld fungieren, auch Geld, obwohl sie natürlich genausowenig Geld sind wie die Bundesrepublik ein Staat ist, solange sie gleichzeitig in allen möglichen Publikationen den Anspruch erhebt, Körperschaft des öffentlichen Rechts („mit Staatsqualität“ ^^) zu sein.

Das mit dem Grundgesetz machten die Alliierten damals aber nicht, weil sie sich plötzlich wieder an die Haager Landkriegsordnung gebunden fühlten, sondern weil sie in der Weltöffentlichkeit dann doch lieber als fröhliche Befreier der Deutschen vom Hitlerfaschismus dastehen wollten, anstatt als gesetzlose Marodeure und Kriegsverbrecher. Und so ist es geblieben.

Man kann auf die Haager Landkriegsordnung pochen, klar. Aber das Recht auf dessen Anwendung müßten die Deutschen wohl erstmal vor einem internationalen Gericht erkämpfen.

Systematische Rechtsbeugung bis ins höchste Gericht

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Was soll man noch weiter dazu sagen? Die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., handelt treuhänderisch für die potentielle deutsche Staatlichkeit und tut auf Biegen und Brechen nichts anderes, als die Treue zu brechen, zu der selbst ihre eigenen Körperschaftsgesetze sie verpflichten. Wieder und immer wieder, systematisch und einschließlich ihres internen Verfassungsgerichts.

Madame Murksel wird vielleicht nach Paraguay davonkommen – aber die anderen? All diejenigen BRD-Schranzen, derer das Volk leichter habhaft werden wird? Wie werden die enden? Ceausescu-Style? Oder weniger zivilisiert?

Hic sunt idiotes oder Die natürliche Person aus Sicht der BRD

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Die natürliche Person existiert in den körperschaftsinternen Dienstanweisungen, Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen für BRD-Exekutivamöben ausschließlich als Synonym für “1 Humankapitaleinheit”.

Das muß man sich immer wieder vor Augen halten, um deren eingeschränkte Verständnismöglichkeiten für unseren Standpunkt nachvollziehen zu können. Und ihre überwiegend unerschütterliche Selbstgerechtigkeit gehört auch mit auf die Rechnung.

Der BRD-Bürokratenideologie-Schuhkarton ist ihre ganze Welt. Außerhalb dessen gilt nicht einmal das „hic sunt leones“ mittelalterlicher Weltdarstellungen, denn es werden schlicht keine unbekannten Territorien außerhalb der BRD-ideologischen Schuhschachtel für möglich gehalten. Fehlt manchmal nur noch, daß sie sich die Ohren zuhalten, wenn man was „auf Reichsbürgerisch“ sagt. Das ist eine verfemte Sprache. Verboten und verachtet. Hic sunt idiotes (nicht idiotae!), und sie ahnen nicht, wie exakt diese Bezeichnung in ihrer ursprünglichen Bedeutung zutrifft.

Es gibt auch einige, die geistig in der Lage wären, mit unbekannten Territorien außerhalb des BRD-ideologischen Denkuniversums klarzukommen. Aber auch für sie hat das Selbstschutzinteresse an einem „sicheren“ Einkommen als „Staatsangestellte“ Vorrang – was verständlich, aber für meine Begriffe ethisch ziemlich fragwürdig ist.

Die körperschaftsinterne Justiz dagegen kennt sehr wohl das Konzept der verschiedenen Rechtspersonen, die ein Mensch verkörpern kann. Sie könnten im Palandt-Kommentar zu BGB §1 auch lesen, daß die „allgemeine Rechtsfähigkeit des Menschen“ dem Staat vorgegeben ist, und öffentlich-rechtlichen Körperschaften damit erst recht. Aber Juristen sind als Steigbügelhalter der Macht nun einmal Opportunisten bis ins Mark. Mit irgendwas müssen ja auch sie ihr Geld verdienen, nicht wahr? Also berücksichtigen sie die Logik der verschiedenen Rechtspersonen, wenn es ihnen gefällt, und negieren sie, wenn nicht. Und der Palandt-Kommentar zum BGB ist auch nur relevant, wenn opportun. Man deutet ihn, wie es paßt. Was soll schließlich die allgemeine Rechtsfähigkeit aus BGB §1 mit der natürlichen Person zu tun haben?

(Übrigens: Ich habe auch schon einige wenige Juristen mit Gewissen kennengelernt. Dieses Gewissen stößt nur meist an seine Grenzen, wenn sie konsequent danach – und somit meist zu ihrem beruflichen Nachteil – handeln müßten. Generell verbietet ihr Standesdünkel den meisten Juristen, die rechtlichen Argumente eines Laien auch nur eine Sekunde ernst zu nehmen. Laienprosa ist zum darüber Lachen gut, und sonst zu gar nichts.)

BRD – handelsrechtliches Unternehmen oder nicht?

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Vorweg: Ich sehe jetzt endlich ein, daß die Alliierten Deutschland bzw. sämtliches Vermögen des Deutschen Reichs etc. tatsächlich beschlagnahmt haben. Bisher habe ich immer nur Befehl Nr. 1 von 1945 als angeblichen Beleg dafür genannt bekommen und der gibt das nach meinem Verständnis einfach nicht her. Wenn man sich aber SHAEF-Gesetz Nr. 52 von 1944  anschaut, dann ist die Beschlagnahme damit ziemlich unbestreitbar belegt.

Entschuldigung, wenn das anderen schon lange sonnenklar war – mir fehlte dieses Puzzleteil bisher.

Und da ist auch schön von public corporations die Rede. Daher hat dieser Blogeintrag nicht das Thema „Beschlagnahme des Deutschen Reichs“, sondern „Unternehmen oder nicht Unternehmen“.

Public Corporation ist genau das, was die Amis und Briten nach dem damals bereits bewährten US-Modell („Washington D.C.“) dann auch im Deutschen Reich durchgezogen haben: Sie haben statt einer legitim vom Souverän gewählten staatlichen Regierung eine auf ihren Befehl hin und mit ihrer Genehmigung* per Gesetz geschaffene öffentlich-rechtliche Körperschaft namens Bundesrepublik Deutschland (kein privatrechliches Handelsunternehmen!) mit hoheitlichen Vollmachten ausgestattet, welche die ursprüngliche Staatlichkeit mit echter Verfassung geschickt „überlagerte“.

Merke: Privatrechliche Körperschaften, egal ob handelsrechtlich oder nicht, werden prinzipiell freiwillig per Vertrag gegründet, öffentlich-rechtliche Körperschaften dagegen zwangsweise per Hoheitsakt des Souveräns, also durch denjenigen, der die höchste Macht (=Hoheit) im Land innehat und gewaltsam ausübt.

Wenn also irgendein rechtliches Gebilde, das Rechtspersonen mit besonderen Rechten und Pflichten** erschafft, per Gesetz (=Hoheitsakt) gegründet wird statt per Vertrag (=Willensbekundung) zwischen privat handelnden Leuten, dann kann es logischerweise kein privates Unternehmen sein! Handelsrecht ist immer Privatrecht, ein spezielles Privatrecht für Kaufleute. Allein die Tatsache, daß die BRD per Gesetz zu existieren begann und auf Grund dieses fortgeltenden Gesetzes immer noch existiert, macht es also schon unmöglich, daß es sich bei ihr um ein handelsrechtliches Unternehmen …, nun ja, handelt.

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind gewissermaßen Hybriden. Sie können sowohl privatrechtliche Verträge eingehen als auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Sie sind die äußerst praktische Zwischenform zwischen echten staatlichen und echten privaten Körperschaften. Sie können beides sein und sind doch keines von beiden. Um ein echt privates Unternehmen zu sein, dürften sie keine staatlichen Aufgaben erfüllen. Um ein echt staatliches Unternehmen zu sein, dürften sie niemals privatrechtlich tätig sein.

Ich vermute, die „Notwendigkeit“, echt staatliche Strukturen mit diesen Weder-Fisch-noch-Fleisch-Körperschaften zu ersetzen, ergab sich irgendwie aus einer Unfähigkeit des privaten Wirtschaftssektors, neue Kredite aufzunehmen, um die Zinsen für bestehende Kredite zu bezahlen. Also mußte der Staat ran. Um den Staat zur Zinsgenerierung nutzen zu können, mußte er handelsrechtlich tätig werden können, was er als echter Staat nicht konnte. Als echter Staat stand er über solchen Dingen. Den Staat zu beliefern, war ein prestigeträchtiges Privileg, das er gewährte, kein handelsrechtliches Vertragsverhältnis. Der Staat zahlte selbstverständlich keine Steuern – das wär ja auch albern. Die Gesetze des Königs (Staates) gelten nun mal nur für alle anderen, nicht aber für ihn selbst. Der König (Staat) kann machen, was er will, solange er nicht diejenigen allzu sehr ärgert, die ihm das Königsein (Regieren) ermöglichen. Für das Verhältnis der staatlichen zur privaten Ebene gibt es ein gesondertes Recht, nämlich das öffentliche Recht. Das Recht der Öffentlichkeit, wo Staat und Privat aufeinanderstoßen.

Weder haben Private im Staatsapparat irgendwas zu melden noch hat der Staat sich ins Privatleben einzumischen. Der echte Staat dient nur dazu, die Regeln, die die Privaten sich für ihr Leben miteinander augesucht haben, durchzusetzen und die Privaten auf internationaler Ebene zu vertreten.

Die öffentlich-rechtliche Körperschaft bringt diese klar getrennten Kompetenzbereiche nun durcheinander, indem sie mit je einem Fuß in beiden Bereichen steht. Das war vielleicht mal als vermittelnde Schaltstelle zwischen den beiden strikt getrennten Ebenen gedacht. Der ultimative Geniestreich bestand dann aber darin, alles Private zu entprivatisieren, indem alle Privaten zu Zwangsmitgliedern einer oder mehrerer öffentlich-rechtlicher Körperschaften gemacht wurden. So kommt es, daß von der Geburt bis zum Tod stets und ständig mindestens eine öffentlich-rechtliche Körperschaft für einen zuständig ist, denn aus der Zwangsmitgliedschaft in der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., gibt es kein Entkommen. Es gibt kein Leben außerhalb der Körperschaft mehr, weil mit der echten staatlichen Ebene auch die echte private Ebene abgeschafft wurde (bzw. in die hinterste Ecke der dunkelsten Besenkammer der geschichtlichen Erinnerung verbannt), nämlich der Status der natürlichen Person mit ihrer uneingeschränkten Rechtsfähigkeit, die laut Palandt-Kommentar zum BGB §1 „dem Staate vorgegeben ist“. Sie existiert außerhalb des Staates, und ist unvereinbar mit der eingeschränkten Rechtsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Zwangsmitglieds, das sich aus seiner Mitgliedschaft nicht aus eigener Kraft und gegen den Willen der betreffenden K.d.ö.R. befreien kann – außer durch Aufgabe der Heimat, d.h. Auswandern.

Die K.d.ö.R. setzt staatliche Hoheitsmittel zur Verfolgung handelsrechtlicher Interessen bei der Menschenverwaltung ein. Der Mensch ist dadurch kein Mensch mehr,  sondern bewirtschaftetes Humankapital einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die keinen echten Staat mehr über sich hat, da sie sich für ihn ausgibt. Sie ist nur noch ihren Gläubigern rechenschaftspflichtig, welche ihre sich daraus ergebende Kontrolle zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil ausüben.

Ich bin mir nicht sicher, welche Kräfte in Deutschland die allumfassende Etablierung dieses handelsrechtlich potenten Staatshybriden namens „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ ab 1945 vorantrieben. Kräfte in Deutschland müssen es jedenfalls auch gewesen sein. Naheliegende Vermutung: Banken und Großindustrie. Und ihre gewissenlosen Steigbügelhalter, die Justiz. Das öffentlich-rechtliche Leben in Deutschland wurde jedenfalls so gestaltet, daß die Deutschen dem Vorgehen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Bundesrepublik Deutschland schutzlos ausgeliefert waren. Gegen Machtmißbrauch der diversen öffentlich-rechtlichen Körperschaften hatten sie seit Gründung der BRD keinen definierten Rechtsweg zur Verfügung. Er wurde im Grundgesetz zwar zugesichert, aber strukturell nie umgesetzt, also nicht zur Verfügung gestellt. Niemand hatte somit eine Möglichkeit, diese von den Alliierten beaufsichtigte Staatshybride effektiv zur Rechenschaft zu ziehen. Denn das Justizsystem ist das hybridinterne. Es gibt seit 1949 kein anderes mehr, das auf deutschem Boden Recht sprechen und vollstrecken kann. Die deutsche Justiz hat die Deutschen an die Bundesrepublik Deutschland verkauft, indem sie sich eilfertig in den bundesdeutschen Dienst stellte. Kein übergeordnetes staatliches Gericht ist mehr da, das über die Stränge schlagende Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Räson bringen könnte. Immer hält die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., Gericht in eigener Sache, in jeder einzelnen Instanz vom Amtsgericht hoch zum (Körperschafts-)Verfassungsgericht, wenn es um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten (körperschafts-)verfassungsrechtlicher Art geht.

Deswegen kann die Bundesrepublik die Deutschen über keine echte staatliche Verfassung abstimmen lassen. Warum sollte sie denn ihre eigene juristische Allmacht den Deutschen gegenüber abschaffen?

Öffentlich-rechtliche Körperschaften werden – theoretisch – von einer übergeordneten Macht kontrolliert, nämlich von jener, der sie ihre Existenz verdankt. Das waren im Fall BRD bis 1990 die Alliierten. Sie sind es immer noch, nur daß sich die Puppenspieler nun hinter die Kulissen zurückgezogen haben und es von vorn so aussieht, als tanzten die Marionetten wirklich ganz allein und völlig unkontrolliert auf der Bühne.

Wenn dem Publikum das Spiel nicht gefällt, kann es ja gehen, sagen die Puppenspieler.

Aber das Publikum sitzt behäbig und verwöhnt im fernsehbequemen Sessel, wenn auch mit zunehmend ungutem Gefühl bei dem, was sie da auf der Bühne sehen und hören und nicht verstehen. Wenn das ungute Gefühl zu bedrückend wird, winken sie ab und gucken halt nicht hin. „Die machen doch sowieso, wat se wolln.“ oder „Die solln doch machen, wat se wolln!“ Und genau das passiert auch.

Erst, wenn die Marionetten das Publikum nicht nur mit bewaffneten Robocops umstellt halten, sondern es ausrauben und scharf beschießen lassen – dann wird es vielleicht endlich wach im fernsehbequemen Sessel. Und dann ist gleich wieder Panik angesagt, und die berüchtigte, besinnungslose Zerstörungswut.

Man sollte dem Publikum eine überzeugende Alternative zu bieten haben, wenn die Puppenspieler ernst machen wollen. Und dann dem gesamten Justizapparat lebenslanges Berufsverbot erteilen (P.S.: und nullkommakeine Pension für alle). Mehr Schaden als dieses Pack kann kein Laienrichter …, nun ja, anrichten. 😉

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* 36mal soll der Parlamentarische Rat zu Korrekturen am Grundgesetztext auf der Hardthöhe antanzen müssen haben.

** = juristische Personen, denn nur durch den natürlichen Akt der Lebendgeburt erstehen natürliche Personen mit ihren allgemeinen, also juristisch uneingeschränkten Rechten und ohne andere Pflichten als jenen, die sich aus dem gemeinschaftlichen Ziel des Überlebens und der möglichst sicheren Versorgung mit Lebensnotwendigem dienen.

Neue Fragen und Antworten zum Thema BRD und Deutsches Reich

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Frank hat sich wieder viel Arbeit gemacht. Die würdige ich, indem ich meine Antwort wieder in einem eigenen Blogeintrag veröffentliche:

„Eine Gebietskörperschaft (GK) wird vom herrschenden Staat oder per Staatsservitut erlassen.
Staatsservitut bedeutet, daß sich mehrere Staaten völkerrechtlich einigen, um Konflikte betreffs Gebiets- und Personalhoheit eines Territoriums zu vermeiden.“

Das ist unlogisch, finde ich. Ein Servitut ist eine Verpflichtung, eine Dienstbarkeit, vergleichbar etwa dem Wegerecht auf einem Grundstück, und Ergebnis einer völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen – nominell – gleichberechtigten Staaten. Ein Staatsservitut wird nicht erlassen, sondern es wird vereinbart. Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft dagegen wird geschaffen, indem ein entsprechendes Gesetz von der Hoheit ausübenden Macht erlassen wird. Sie wird nicht vereinbart, sondern ist Ergebnis der Ausübung höchster Macht im Land.

„Eine GK besteht aus einem Territorium und den darin existierenden Personen.“

Nein, sie besteht nur aus Personen in einem definierten Gebiet. Alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind ausdrücklich (zwangs-)mitgliedschaftlich organisierte Personenvereinigungen. Nur die Auswahl der hineingezwungenen Personen ist wahlweise an ein Gebiet gekoppelt oder an eine Eigenschaft der Person.

„Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist nach eigener Definition eine Gebietskörperschaft (des öffentlichen Rechts) mit Staatseigenschaft.
Staatseigenschaft bedeutet, daß die BRD als GK zusätzlich auch das effektive Gewaltmonopol in ihrem Gebiet, die „normative Kraft des Faktischen“, innehat.“

Richtig, die K.d.ö.R. hat sich klammheimlich verselbständigt, mit der fadenscheinigen Begründung, sie und ihr Grundgesetz hätten sich ja so „bewährt“, daß man nicht einmal zu fragen brauche, ob sie vielleicht abgeschafft werden solle.

„Mit diesen drei Eigenschaften – Territorium, Bevölkerung und Gewaltmonopol –wird sie völkerrechtlich völlig korrekt als Staat anerkannt bzw. behandelt, da völkerrechtlich, außer dem Territorium und der Bevölkerung, ausschließlich das Gewaltmonopol einen Staat zum Staat macht, auch wenn er nicht souverän sein sollte.“

Bevölkerung ist nicht gleichbedeutend mit Staatsvolk! Bevölkerung kann alles mögliche sein: Freie, Tributpflichtige, kolonial Unterworfene, Sklaven, Leibeigene, Untertanen einer Staatsgewalt ausübenden Macht … etc. pp. Nur freie Bevölkerungen können Staatsvolk sein. Ein Staatsvolk trägt den Staat ohne Widerstand. Und das ist auch der Knackpunkt in Deutschland, wie schon Carlo Schmid sagte: Die Widerstandslosigkeit der Deutschen legitimierte und legitimiert bis heute alle Handlungen der Besatzungsmacht. Andererseits wird ja auch jeder aktive Widerstand medial, legislativ und judikativ marginalisiert. Von echter Widerstandslosigkeit kann zumindest heutzutage nicht mehr geredet werden. Die Schätzungen bezüglich der Stärke der „Reichsbewegung“ reichen von ein paar Zehntausend bis hoch zu 2 Millionen. Schwer zu sagen, was realistisch ist. Die Menschen, die Fragen stellen und wirklich wissen wollen, machen üblicherweise wohl bis zu 10% einer Bevölkerung aus. Angesichts der Informationsmöglichkeit Internet sind 2 Millionen verteilt über die Bundesländer also nicht soooo unrealistisch wie man zunächst vielleicht meinen würde.

Tatsache ist: Die Deutschen sehen sich auf Grund sorgfältiger Indoktrination seit 1990 als Staatsvolk eines deutschen Staates namens Bundesrepublik Deutschland. Das Thema Körperschaft betrachten sie als unwesentliches Verwaltungsblabla, und „Recht und Ordnung muß ja nun mal sein“.

Tatsache ist aber auch, daß dieses politische Selbstbild der Deutschen durch systematischen Lug und Trug, durch Geschichtsfälschung, Indoktrination, Gewalt und Gewaltandrohung erzeugt wurde. Man nennt das mindestens Nötigung, denke ich. Die „guten Sitten“ erfordern es aber, daß niemand sich an Vereinbarungen zu halten braucht, die er nicht eingegangen wäre, wenn er über alle wesentlichen rechtlichen Zusammenhänge und Folgen seiner Entscheidung vor seiner Zustimmung Bescheid gewusst hätte. Das ist minimalster gesunder Menschenverstand, instinktives Rechtsempfinden: Lüge verpflichtet niemanden. Lüge berechtigt zu nichts. Abgenötigte oder erschlichene Zugeständnisse sind ungültig. Wenn ich angelogen werde, damit ich mit etwas einverstanden bin, dann gilt mein Einverständnis nicht mehr, wenn die Wahrheit herauskommt und ich meine Meinung angesichts dieser neuen Informationen ändere. Empfindet das irgendwer anders? Bitte bei mir melden, danke.

Kurz: Wenn die Deutschen offiziell mit den nachweislich tatsächlichen geschichtlichen Zusammenhängen seit 1870 bekannt gemacht werden, wenn all die Lügen über sie als Volk und über ihre Geschichte aufgedeckt und richtiggestellt werden und sie dann immer noch sagen, ja, wir sind das Staatsvolk dieser Körperschaft Bundesrepublik Deutschland und das ist auch gut so – dann sei es so. Aber solange die Deutschen ihr politisches Selbstverständnis auf Grund systematischer Falschinformation bilden, kann niemand sie rechtlich daran gebunden halten.

„Der bis zum 8.5.1945 auf deutschem Gebiet herrschende Staat Deutsches Reich (DR) ist niemals aufgelöst worden …“

Das Deutsche Reich war kein Staat, sondern ein Bund. Es hatte weder eigenes Staatsvolk noch eigenes Staatsterritorium und auch keine eigene Staatsgewalt. Es war ein Bund von Staaten, ein Verband zur gegenseitigen Unterstützung, ein „Bruderbund“ sozusagen, der für alle anderen Nationen zum Beitritt offen war. Er vertrat seine Bundesstaaten nach außen, verpflichtete sie zu gegenseitiger Hilfe gegenüber dem Ausland. Als solcher war er ein Völkerrechtssubjekt, das nur von seinen Bundesstaaten „aufgelöst“ werden konnte, indem es wieder in viele kleinere, schwächere Völkerrechtssubjekte zerfallen wäre.

„und existiert de jure noch als Völkerrechtssubjekt (VRS) fort. Da das DR nach dem 8.5.1945 nicht mehr das Gewaltmonopol innehat, ist es völkerrechtlich kein Staat mehr.“

Es hatte gar kein Gewaltmonopol nach innen, weil es eben gar kein Staat war. Erst ab 1918 wurde dieser Charakter des Reiches unter äußerem Druck verändert, pervertiert, um den Interessen des internationalen Finanzkapitals unterworfen zu werden. Man vergleiche die Verfassungen von 1871 und 1918.

„(Frage: War die BRD zu diesem Zeitpunkt eigentlich noch eine Gebietskörperschaft oder nur noch eine Körperschaft, grob vereinfacht vergleichbar mit einem Verein?)“

Sie ist zu keinem Zeitpunkt keine K.d.ö.R. gewesen. Es hätte eines neuen Gesetzes bedurft, um sie als Körperschaft, die per Gesetz, also Hoheitsakt, geschaffen wurde, aufzulösen und damit abzuschaffen. Ein Verein ist eine Körperschaft des privaten Rechts und sollte – rein logisch – keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahrnehmen können. Aber logisch ist ja vieles nicht in der Bunten Republik.

„Weder eine Verfassung noch die Organisation des VD wurde von der BRD ausgeführt. Statt dessen stellte sie sich selbst mit ihren Parteien 1992 zur Wahl und wurde mit über 50-prozentiger Wahlbeteiligung als Verwalter im Sinne des Grundgesetz (GG) Artikel 133 auf ihrem definierten Territorium bestätigt und legitimiert.“

Soweit richtig, denke ich. Nur die rechtliche Verbindlichkeit der eindeutig erschlichenen Legitimation halte ich für zweifelhaft – s.o.

„Das VD ist noch nicht einmal ein VRS, da nie gegründet, organisiert und de facto existent gewesen.“

???

Das „vereinte Deutschland“ des 2+4-Vertrags ist jenes Völkerrechtssubjekt, mit dem die über 50 Länder, die diesem Völkerrechtssubjekt ab 01.09.1939 den Krieg erklärt haben (es war ja nicht etwa anders herum!), einen Friedensvertrag schließen könnten. Es entstand 1871 durch Annahme einer entsprechenden Verfassung durch die damaligen anerkannten Souveräne, i.e. den deutschen Hochadel, heißt seitdem Deutsches Reich und war selbst – ich wiederhole mich – kein Staat. Ab 1918 wurde an ihm unter gezielter ausländischer Einflußnahme (einschließlich Erpressung) innenpolitisch herumgedoktert, so daß es selbst zum Staat und schließlich – wie vom Ausland gewünscht – zur Diktatur wurde. Das „vereinte Deutschland“ laut 2+4-Vertrag ist immer noch so eine Herumdokter-Variante der Alliierten. Niemand war von deutscher Seite legitimiert, den Gebietsabtrennungen seit 1918 zuzustimmen.

Das ist hart für die Polen, aber das Thema muß noch mal auf den Tisch, wenn es völkerrechtlich wirklich verbindlich sein soll. Unrecht kann nicht Gewohnheitsrecht werden. Die Polen (und Russen) haben mit den Ostdeutschen (und Ukrainern!!!) furchtbarst Schindluder getrieben im allgemeinen europäischen Extremnationalismuswahn der ersten gut vierzig Jahre des 20. Jahrhunderts. Das moralisch verwerflich konnotierte Konzept der „ethnische Säuberungen“ gab es damals noch nicht, aber gemacht haben sie es alle, bis runter in die Türkei (Stichwort Armenien). Die Polen haben als Völkerrechtssubjekt ein Anrecht auf einen eigenen Staat, wenn sie denn einen haben wollen. Aber das muß auf gleicher Augenhöhe verhandelt werden, nicht mit der Pistole an der Schläfe, weder bei der einen noch der anderen Verhandlungspartei.

„Zum 30.11.2007 wurde die BRD als GK auf dem von ihr verwalteten Territorium im Rahmen des Artikel 4 des Bundesbereinigungsgesetzes der Justiz wieder als GK mit definierten hoheitlichen Rechten laut GG Artikel 73 – 75 neu erlassen und die Personen wieder Zwangsmitglieder der GK.“

??? Versteh ich wieder nicht. Alle Personen auf dem von der BRD beherrschten Gebiet waren die ganze Zeit körperschaftliche Zwangsmitglieder und die BRD nie was anderes als eine K.d.ö.R., welche nur nach dem – angeblichen – Wegfall des Besatzungsrechts kein deutsches Recht mehr über sich kennen will, sondern behauptet, ihre Körperschaftsverfassung (=Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) sei deutsches Recht. Sie setzt das mit Gewalt durch, sicher. Und damit ist es geltendes Recht, staatliches Faustrecht sozusagen. Aber nicht deutsches Recht (das wäre der deutsche Rechtsstaat), sondern bundesdeutsches, allein durch Gewalt legitimiert, nicht durch freie (und wahrheitsgemäß informierte) Entscheidung des Volkes, von dem es laut GG angeblich seine Staatsgewalt ableitet. Es ist bundesdeutsches Recht des bundesdeutschen Machtstaats.

„GG 73 – 75 sowie alle darauf basierenden und von ihnen abgeleiteten Normen sind geltende Gesetze und hoheitliches Recht.“

Hoheitlich als höchste Macht aufgrund von Lüge und Gewalt. D’accord. Aber nicht hoheitlich als höchste Macht durch freien Willen freier entscheidender Souveräne. Entscheidung ist nur frei, wenn sie auf wahrheitsgemäßer Information basiert.

„Da die Eigentümer Deutschlands, das Volk, die BRD als staatlichen Verwalter in ihrer Mehrheit gewählt haben, sind alle darüber hinaus gehenden Gesetze diesen freiwillig unterworfenes Recht.“

Das ist eine sehr wichtige Frage, die ich schon vor vielen Monaten hier gestellt habe: Wem gehört das Land? Dem Volk, das daraus hervorgeht und darauf lebt, oder dem Staat, der es unterworfen hat? Wer Eigentümer ist, hat volle Informations- und Entscheidungsfreiheit hinsichtlich seines Eigentums. Haben die Deutschen volle Informations- und Entscheidungsfreiheit über ihr Land? Wohl kaum. Also können sie auch nicht Eigentümer sein.

„Damit ist das GG in seiner jeweils aktuellen Gesamtheit, die bindende oberste Rechtsnorm.“

Keineswegs, Euer Ehren. Höchstens auf dem Papier, und Papier ist geduldig. Wenn sich eine Vertragsseite nicht an die Vertragsbedingungen hält, kann sie dann von der anderen Vertragsseite Einhaltung dieser selben Vertragsbedingungen verlangen? Das ist wieder elementarstes Rechtsverständnis, das sich aus dem naturgesetzlichen Gleichgewichtsprinzip der Energien ableitet. Wenn die Bundesrepublik sich an das Grundgesetz hält, kann sie dasselbe auch von den Menschen verlangen, die auf Grund dieses Grundgesetzes ihre rechtmäßige Gewaltausübung anerkennen sollen. Wenn sie sich selbst nicht an das Grundgesetz hält (–> http://www.grundrechtepartei.de ist da eine wahre Fundgrube!), dann kann sie auch nicht von Menschen verlangen, sich daran zu halten! Wer selbst unrecht tut, kann nicht verlangen, daß ihm recht getan werde.

Unrecht kann nur mit Gewalt herrschen. Unrecht Recht zu nennen, ist Lüge, ist eine fundamentale Unwahrheit wie die Aussage, der Apfel fällt vom Baum aus nach oben.

„Die BRD ist aufgrund des nach wie vor herrschenden Gewaltmonopols der einzige völkerrechtlich als solcher anerkannte existierende Staat auf diesem Territorium des deutschen Bodens.“

Unterschrieben. Das Problem ist nur, es ist nicht der einzige völkerrechtlich existente deutsche Staat, da in Gemeinden und Landkreisen die staatlichen Strukturen der vorigen Staaten weiterexistieren. Auch im Völkerrecht muß gewaltsam oder betrügerisch etabliertes Unrecht am Ende dem gewaltlosen, ehrlichen Recht weichen. Die BRD hat die Macht, aber nicht das Recht auf ihrer Seite. Die normative Kraft des Faktischen, aber nicht die Kraft des Wahren, Redlichen und Guten.

„Die Personen sind zwangsweise Angehörige des völkerrechtlich anerkannten Staates BRD.“

Staatsangehörige haben nur Ansprüche an den Staat. Nur Staatsbürger haben auch Pflichten dem Staat gegenüber. Wenn wir Staatsangehörige natürlich umdefinieren zu „Untertan“ oder  „Zwangsmitglied“ oder „Leibeigener“, dann wird deine Aussage richtig. Aber nur dann.

„… haben wir uns seit 1992 die BRD als obersten Rechtsverwalter gewählt und uns seinen Normen unwissend, aber freiwillig unterworfen.“

Freier Wille setzt Informationsfreiheit voraus. Sonst werden keine freien Entscheidungen getroffen, sondern es wird manipuliert oder gar betrogen. Das Internet ist ein neuer Faktor, dessen Wirkung sich aber mehr und mehr entfaltet. Der Anteil von Menschen, die nicht nur hinter die Kulissen schauen wollen, sondern auch können, wird immer größer.

Ich habe mich nicht freiwillig unterworfen, ich wurde belogen und genötigt, mich zu unterwerfen. Ich kenne jetzt Wahrheiten, die man mir vorenthalten hat. Und in freier Willensausübung entscheide ich: Ich unterwerfe mich nur noch unfreiwillig.

Kommunalaufsicht

Standard

„Das gesamte Handeln einer Kommune steht unter staatlicher Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes.“

Sagt Wikipedia und zeigt der kommunale Alltag. Sprich, die Reststaatlichkeit in Gestalt der Gemeinden und Landkreise steht komplett unter Aufsicht durch die Besatzungskörperschaft in Gestalt der die Bundesrepublik bildenden Bundesländer. Die Körperschaft kontrolliert die Staatlichkeit, von der sie kontrolliert werden sollte. Und die Reststaatlichkeit duckt sich sklavisch unter dieses Joch.

Die Gemeinden und Landkreise sind aus dem Zusammenleben der Menschen entstandene Strukturen und damit Ausdruck ihrer Hoheitsrechte. Ihre Aufgabe wäre es seit 1990, das Tun und Lassen der angeblich von den Deutschen legitimierten Bundesländer auf Übereinstimmung mit der von den Deutschen legitimierten Rechtsordnung zu prüfen. Stattdessen ist es andersherum. Der Diener kontrolliert den angeblichen Dienstherrn, der sich in seiner Gewalt befindet. Und der Dienstherr kennt es nicht anders. Die Königstochter hat vergessen, daß nicht sie die Kammerjungfrau ist.