Archiv für den Monat Juli 2012

Loslassen und fliegen

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Ich bin bereit, jederzeit alles zu verlieren, was ich jetzt habe, und alles ungetan zu lassen, was ich noch tun würde, solange ich es tun kann. Hände, die halten, verlieren. Wenn ich nichts behalten will, kann mir nichts Angst machen.

Es wird sich zeigen, welchen Preis das Leben mich zahlen läßt, wenn ich jeden Preis zu zahlen bereit bin – außer mich selbst.

Warum Hitler 1939 Polen angriff

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Die zwischenstaatlichen Beziehungen vieler Länder in Europa zwischen 1918 und 1939 sind alles andere als friedlich. Sie sind eruptiv. Polen und die Sowjetunion haben ihre Spannungen und Kriege. Polen und Litauen leben in andauernder Spannung und führen einen Krieg. Italien fällt über Albanien her. Frankreich und Italien haben Differenzen um Territorien; genauso Dänemark und Norwegen, Italien und Griechenland, Jugoslawien und Österreich, Deutschland und die Tschechoslowakei, Ungarn und die Tschechoslowakei, Polen und die Tschechoslowakei, England und Irland und Spanien und Italien. Trotz der zuerst genannten Kriege und der dann aufgezählten Vielzahl an zwischenstaatlichen Differenzen entzündet sich der Zweite Weltkrieg erst 1939 an den polnisch-deutschen Streitigkeiten. Der große Knall kommt erst, als Adolf Hitler 1939 Danzig zurückverlangt, dazu eine exterritoriale Autobahn- und Eisenbahnverbindung zwischen dem Reichsgebiet und dem seit 1918 abgetrennten deutschen Ostpreußen und eine Garantie für die Gewährung der Menschenrechte für die deutsche Minderheit in Polen. Adolf Hitler löst den Krieg aus, als er die drei genannten Probleme nach langer Verhandlungsdauer schließlich mit Gewalt löst. Warum erst 1939?

Das deutsch-polnische Verhältnis ist zwischen beiden Kriegen nicht immer so schlecht wie 1939. Der Start ist schlecht und auch das Ende. 1918 nehmen sich die Polen, nachdem das Deutsche Reich im Westen gegenüber den USA, Großbritannien und Frankreich hatte kapitulieren müssen, im Osten die bis dahin deutschen Provinzen Posen und Westpreußen. Das im Westen geschlagene Deutschland kann es militärisch und diplomatisch nicht verhindern. Die Polen nehmen sich die zwei Provinzen, ehe ihnen diese Gebiete durch die Siegermächte in Versailles zugestanden werden. Für die mehrheitlich von Polen bewohnte Provinz Posen wird das in Deutschland akzeptiert. Aber die Provinz Westpreußen ist zu 70% deutsch bevölkert, so daß dieser eigenmächtige Gewaltstreich Polens in der Weimarer Republik von keiner der demokratisch legitimierten Reichsregierungen anerkannt wird.

1918 und 1919 fordert Polen in Versailles außerdem Teile Pommerns, Schlesiens und ganz Ostpreußen für sich, was ihm jedoch nicht zugestanden wird, aber doch Ängste in Deutschland hinterläßt. 1921 startet Polen den Versuch, ganz Oberschlesien mit Milizen und den dort überwiegend in dritter Generation ansässigen polnischen Gastarbeitern zu erobern. Nach einer Volksabstimmung, die Polen zu verhindern versucht, erhält es das ostoberschlesische Industriegebiet von den Siegerstaaten zugesprochen. 1933 fordert Polen Frankreich dreimal zu einem Zweifrontenkrieg gegen Deutschland auf, was Frankreich allerdings ablehnt. Polen verfügt 1933 mit 298.000 Mann im Heer immerhin noch über dreimal so viel Militär wie Deutschland mit seinem 100.000-Mann-Heer. So wird Polen vor Hitlers Amtsantritt 1933 von allen demokratischen Parteien in Deutschland und von der Reichswehr als Bedrohung angesehen.

Erst unter den Diktatoren Hitler in Deutschland und Pilsudski in Polen gibt es eine Annäherung für ein paar Jahre, die auch nach Pilsudskis Tod 1935 noch für eine Weile anhält. Nach Pilsudskis Versuch von 1933, Frankreich zu einem Krieg gegen Deutschland aufzurufen  – der ja gescheitert ist –  lenkt Pilsudski ein. Er schließt 1934 mit Hitler einen Freund-schaftsvertrag. Das nun stabile deutsch-polnische Verhältnis führt dazu, daß die polnische Regierung sich 1938 ihre Landerwerbung in der damals zerfallenden Tschechoslowakei von Hitler billigen läßt. Polen annektiert daraufhin 1938 den tschechischen Teil des Industrie-gebiets von Teschen und dabei auch die weitgehend deutsch bevölkerte Stadt Oderberg. ( Das Teschener Gebiet liegt in südöstlicher Fortsetzung Oberschlesiens ) Die Stadt Oderberg wird im Fortgang der Geschichte noch eine Rolle spielen.

Da Polen von 1918 bis 1938 seine Nachbarn Sowjetunion, Litauen, Deutschland und die Tschechoslowakei je ein- oder mehrfach angegriffen und Grenzgebiete aller dieser Nachbarn annektiert hat, ist der Staat Polen bis Anfang 1939 für England das, was man heute als Schurkenstaat bezeichnet. Obwohl sich Deutschland und Polen bis 1938 angenähert haben, gibt es nach wie vor die drei deutsch-polnischen Probleme: 1. die Wahrung der Menschen-rechte der deutschen Minderheit in Polen,   2. den deutschen Wunsch, die Hansestadt Danzig wieder an Deutschland anzuschließen; schließlich fordert die zu 97% deutsche Bevölkerung der Stadt dies seit Jahren. Und Danzig ist Mandatsgebiet des Volkerbunds und mitnichten ein Teil des Staates Polen, aber die Sieger hatten den Polen in Danzig besondere Zoll-, Post-, Bahn- und Handelsrechte eingeräumt.

Das 3. Problem ist der deutsche Wunsch nach exterritorialen Verkehrswegen vom Reichs-gebiet in das seit 1918 abgetrennte Ostpreußen; die so genannte Korridor-Frage. Dieser deutsche Wunsch kommt nicht von ungefähr. Ostpreußen ist nach zwei Verträgen durch 8 Eisenbahnverbindungen über nun polnisches Gebiet mit Pommern und Schlesien verbunden. Nach den Verträgen sind die Transitgebühren in Zloty zu bezahlen, was zunächst keine Schwierigkeiten bereitet. Während und nach der Weltwirtschaftskrise nimmt Deutschland im Außenhandel jedoch nicht mehr genug Zloty ein. Um die Gebühren zu entrichten, überweisen die deutschen Behörden die an Zloty fehlende Beträge monatlich in Reichsmark. Doch Polen sieht darin einen Vertragsbruch, was es streng nach dem Vertragstext ja auch ist, und schließt zur Strafe ab 1936 eine Eisenbahnverbindung nach der anderen. 67% der Eisenbahntransporte jedoch dienen der Energieversorgung Ostpreußens. Sie fahren Kohle aus Oberschlesien für Industrie, Gewerbe, den Hausbrand und die Stromerzeugung in die abgeschnittene Provinz. Die Kohle ist zu jener Zeit der Energieträger, den heute Erdöl und Erdgas darstellen. Schließlich droht die polnische Seite einmal damit, bei weiterhin unvollständigen Zloty-Zahlungen auch die letzten Strecken zwischen Ostpreußen und dem Reichsgebiet zu schließen. Damit wäre Ostpreußen von seiner Energieversorgung abgeschnitten und dem wirtschaftlichen Ruin preisgegeben, wie zwei Jahrzehnte später beinahe die Stadt Berlin während der sowjetischen Blockade. So kommt im Reichswirtschaftsministerium die Idee auf, mit den Polen statt über Zloty-Zahlungen über exterritoriale Verkehrsverbindungen in deutscher Hoheit und Regie zu verhandeln.

Damit stehen 1939 die drei deutsch-polnischen Differenzen auf der Tagesordnung: das Los der deutschen Minderheit in Polen, die Transitwege nach Ostpreußen und die Zukunft der Stadt Danzig. Interessant ist, daß auch Politiker im Ausland die Brisanz der deutsch-polnischen Probleme sehen. Churchill warnt schon am 24. November 1932  – also noch vor der Wahl, die Hitler 1933 an die Macht bringt –  das Oberhaus in London. Er sagt: “Wenn die englische Regierung wirklich wünscht, etwas für die Förderung des Friedens zu tun, dann sollte sie die Führung übernehmen und die Frage Danzigs und des Korridors ihrerseits wieder aufrollen, solange die Siegermächte noch überlegen sind. Wenn diese Fragen nicht gelöst werden, kann keine Hoffnung auf einen dauerhaften Frieden bestehen.“ In Frankreich gibt es zu der Zeit vereinzelt ähnliche Ansichten. Doch nichts geschieht. Die Siegermächte hatten diese Ursachen für einen neuen Krieg in Versailles selbst geschaffen und sie dann nicht beseitigt, als dafür die Zeit längst reif war.

Hitler glaubt 1938 zwei Trümpfe für die Lösung dieser Probleme in der Hand zu haben. Der erste: die polnischen Regierungen hatten die 16 deutschen Reichsregierungen vor Hitler gebeten, ihre Gebietsgewinne in Posen, Westpreußen und Oberschlesien als endgültig anzuerkennen. Alle Regierungen der Weimarer Republik hatten das abgelehnt. Hitler bietet diese Anerkennung an. Der zweite Trumpf: Die Polen hatten 1938 bei der Annexion des tschechischen Industriegebiets von Teschen auch die schon erwähnte, überwiegend deutsch bewohnte Stadt Oderberg mit annektieren wollen. Das Auswärtige Amt in Berlin hatte Einspruch dagegen eingelegt. Doch hier schreitet Hitler ein und gesteht Oderberg den Polen zu. Sein Argument: „Wir können nicht um jede deutsche Stadt mit Polen streiten.“  Seine Hoffnung ist, daß Polen dafür der Wiedervereinigung der deutschen Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich zustimmen werde.

Nach der Annexion des Teschener Gebiets und Oderbergs durch Polen im September 1938 beginnt Hitler Oktober 1938 die Verhandlungen mit Polen um Danzig, die Transitwege und die Einhaltung der Menschenrechte für die Deutschen in Polen. Sein erstes Angebot ist die Anerkennung der polnischen Gebietserwerbungen seit 1918 und die Verlängerung des deutsch-polnischen Freundschaftsvertrags von 10 auf 25 Jahre. Im Januar 1939 legt Hitler noch einmal nach. Er schlägt vor: „Danzig kommt politisch zur deutschen Gemeinschaft und bleibt wirtschaftlich bei Polen.“ Eine faire Kompromisslösung, denn Danzig gehört ja bislang politisch auch nicht zu Polen, sondern zum Völkerbund. Bis in den März 1939 hinein gibt es bei den deutsch-polnischen Verhandlungen leichte Annäherungen, aber keinen Durchbruch.

Zu der Zeit ist Polen in Europa wegen seiner vielen Kriege seit 1920 und wegen der Teschen-Annexion vom vergangenen September noch geächtet. Ende März 1939 aber wendet sich das Blatt. Hitler begeht einen großen Fehler. Er erklärt die Tschechei –  entgegen früher gegebener Versprechen –  zum deutschen Protektorat und läßt sie besetzen. Nun brauchen die Briten Verbündete gegen Deutschland. Sie bieten den Polen einen Beistandspakt gegen Deutschland an. Polen wechselt seinen Partner und geht auf Englands Seite über. Obwohl die deutsch-polnischen Gespräche zunächst noch weiterlaufen, schließt Polen Ende März 1939 den Vertrag mit England, macht seine Truppen teilweise mobil, so daßdas Heer verdoppelt wird, stellt Korpsstäbe auf und läßt Truppen in Richtung Ostpreußen aufmarschieren. März 1939!

Hitler reagiert und gibt am 3. April 1939 der Wehrmachtsführung erstmals den Befehl, einen Angriff gegen Polen vorzubereiten, so daß er am 1. September beginnen kann. Nun herrscht Eiszeit zwischen Deutschland und Polen. Dennoch macht die deutsche Reichsregierung noch ein paar Anläufe weiterzuverhandeln. Doch die polnische Regierung erklärt nun, der Status des Freistaats Danzig beruhe nicht auf dem Vertrage von Versailles, sondern auf der jahrhundertelangen Zugehörigkeit Danzigs zu Polen. Und Posen und Westpreußen gehörten de jure und de facto längst zu Polen. Die angebotene deutsche Anerkennung sei keine Gegenleistung. Hitler bittet danach die englische Regierung, zwischen Deutschland und Polen zu vermitteln. In den letzten neun Tagen vor Kriegsbeginn laufen die Verhandlungsdrähte heiß. Die Verhandlungen gehen nun über den englischen Botschafter Henderson in Berlin und von dort über die englische Regierung nach Warschau und zurück, doch ohne daß es dabei eine Annäherung zwischen Berlin und Warschau gäbe. In die Verhandlungen zwischen Berlin und London wird außerdem ein Vermittler eingeschaltet, der schwedische Industrielle Dahlerus.

Am 30. August 1939 unternimmt die deutsche Reichsregierung nach neun Verhandlungstagen einen letzten von insgesamt sechs Versuchen. Sie macht der polnischen Regierung einen 16-Punkte-Vorschlag zur Lösung der deutsch-polnischen Probleme und verlangt, daß Polen noch bis Mitternacht des gleichen Tages einen bevollmächtigten Unterhändler zu Verhandlungen nach Berlin entsendet. Die wesentlichen Punkte dieses Vorschlags lauten: Die Bevölkerung im Korridor soll in einer Volksabstimmung unter internationaler Kontrolle selbst entscheiden, ob sie zu Polen oder zu Deutschland gehören will. Der Wahlverlierer bekommt exterritoriale Verkehrswege durch den Korridor. Bleibt der Korridor bei Polen, erhält Deutschland exterritoriale Verbindungen nach Ostpreußen. Kommt der Korridor an Deutschland, bekommt Polen exterritoriale Verbindungen an die Ostsee nach Gdingen. Der Hafen und die Stadt Gdingen bleiben  – so der deutsche Vorschlag –  unabhängig vom Wahlausgang bei Polen, und Polen behält seine Handelsprivilegien in Danzig. Das ist der letzte deutsche Vorschlag vor dem Krieg.

Was während dieser neun Verhandlungstage so erstaunt, ist daß Hitler den schon für den 23. August befohlenen Angriff der Wehrmacht gegen Polen noch dreimal verschieben läßt, obwohl der Nichtangriffspakt mit der Sowjetunion bereits geschlossen ist, und Deutschland damit „Rückendeckung“ für die Eröffnung des Feldzugs gegen Polen hat. Doch Hitler läßt den Beginn des Angriffs  – wie schon erwähnt –  dreimal mit der Begründung verschieben, er brauche noch Zeit zum Verhandeln. Hätte Hitler ganz Polen erobern wollen, hätte er den Krieg nicht wegen der Verhandlungen um viel geringere Kriegsziele, nämlich Danzig und den deutsch bewohnten Teil des Korridors mehrmals verschoben.

Quelle (nach Gerd Schultze-Rhonhof)

Das Problem der Menschenrechte für die Minderheiten im polnischen Staat soll hier unter Zitierung derselben Quelle erläutert werden:

Das neue Polen ist mit der Angliederung ehemals ukrainischer, weißrussischer, litauischer, tschechischer und deutscher Landesteile ein Vielvölkerstaat geworden. Die Bevölkerung des Landes besteht 1921 aus 30 Millionen polnischen Staatsbürgern, von den 19 Millionen – das sind zwei Drittel – als Muttersprache Polnisch sprechen. 5 Millionen sind Ukrainer, 2,5 Millionen Juden, 2 Millionen Deutsche und 1,2 Millionen sind Weißrussen. Dazu kommen weitere Minderheiten litauischer, tschechischer oder ungarischer Herkunft sowie Kaschuben und Slonzaken. Im eroberten „Ostpolen“ sind die Polen selber eine Minderheit. Auf 7,4 Millionen Ukrainer, Juden und Weißrussen kommen dort gerade einmal 1,5 Millionen angestammte Polen, also knapp ein Sechstel aller Menschen, die dort wohnen.

Polen hat die Rechte seiner Minoritäten zunächst in dem zum Versailler Vertrag gehörenden Minderheitenschutzvertrag garantieren müssen. Doch die Polen und die Siegermächte entwerten diesen Schutzvertrag alsbald mit einer Serie von gegen die Minderheiten gerichteten Handlungen und Verordnungen. Die Polen rächen damit die früher erduldete Russifizierung und Eindeutschung aus der Zeit der polnischen Teilungen. Doch sie gehen mit der Polonisierung derer, die nun Minderheit in Polen sind, weit über das hinaus, was ihnen selbst zuvor – zumindest unter deutscher und habsburger Herrschaft – zugemutet worden ist.

Der Völkerbund macht die Lage der Minderheiten in Polen wiederholt zum Thema, doch er greift kaum ein. Am 15. Juni 1932 berichtet Lord Noel-Buxton vor dem Unterhaus in London über eine Tagung des Völkerbund-Rats zu diesem Thema:

„In den letzten Tagen sind auf den Tagungen des Rats des Völkerbundes wichtige Fragen, die die nationalen Minderheiten betreffen, behandelt worden. Vor allem wurde auf der Januar-Tagung ein Bericht verhandelt, der sich mit der so genannten Terrorisierung beschäftigte, die im Herbst 1930 in der Ukraine stattgefunden hat. …. Assimilierung durch Zerstörung der Kultur ist an der Tagesordnung. … Aus dem Korridor und aus Posen sind bereits nicht weniger als 1 Million Deutsche seit der Annexion abgewandert, weil sie die Bedingungen dort unerträglich finden. … Im polnischen Teil Ostgaliziens wurden vom Ende des Krieges bis 1929 die Volksschulen um zwei Drittel vermindert. In den Universitäten, in denen die Ukrainer unter österreichischer Herrschaft elf Lehrstühle innehatten, besitzen sie jetzt keinen, obwohl ihnen 1922 von der polnischen Regierung eine eigene Universität versprochen worden war. In dem Teil der polnischen Ukraine, der früher zu Rußland gehörte, in Wolhynien, sind die Bedingungen noch härter… Wir können in diesem Zusammen-hang eine besonders beklagenswerte Tatsache nicht beiseite lassen, nämlich die Folterung von Gefangenen in Gefängnissen und von Verdächtigen, die sich die Ungnade der polnischen Behörden zugezogen haben.“

Weißrussen und Ukrainer als angestammte Mehrheit östlich der Curzon-Linie setzen sich energisch gegen alle Polonisierungs- und Katholisierungsversuche zur Wehr. Als die Regierung Polens daran geht, Land in Weißrußland zu enteignen und 1924 und 25 die weißrussische Sprache für Zeitungen und Schulen zu verbieten, kommt es zu einem Volksaufstand, zu Terror und zu Gegenterror. Bis 1938 zerstört die polnische Armee den Weißrussen und Ukrainern 127 orthodoxe Kirchen, Bethäuser und Kapellen Das Land bleibt bis zur Besetzung durch die Sowjetunion im September 1939 unbefriedet.

Auch in der Ukraine steht das Nebeneinander von Polen und Ukrainern unter einem schlechten Stern. Nach Ende des Weltkrieges kommt es zuerst zu schweren Ausschreitungen der Ukrainer gegen die Polen, die sie als frühere Unterdrücker in Erinnerung haben. Dann erobert Polen die Westukraine östlich der Curzon-Linie, und die Rache tobt in umgekehrter Richtung.. 1930 schreibt Erzbischof Szeptyćkyj, Metropolit der griechisch-katholischen Kirche von Lemberg, einen Brief an einen Freund, in dem er klagt:

„Wir durchleben schreckliche Zeiten. Die Strafexpeditionen ruinieren unsere Dörfer, unsere Schulen, unsere wirtschaftlichen Institutionen. Tausende von Dorfbewohnern, sechs Priester, Frauen, Intellektuelle wurden geprügelt, oft bis sie das Bewußtsein verloren.“

Auch die 2,5 Millionen Juden im Lande zählen als fremde Minderheit.Der polnische Historiker Halecki schreibt 1970 in seiner „Geschichte Polens“:

„Die jüdische Frage wurde besonders brennend vor dem Zweiten Weltkrieg. Dies war eine sehr einschneidende Frage, wenn man bedenkt, daß mehr als drei Millionen Juden …. über das ganze Land verstreut lebten, … Unter diesen Umständen war das Aufkommen einer antisemitischen Bewegung, aus wirtschaftlichen Gründen weit mehr als aus rassischen, fast unvermeidlich.“

Die antisemitische Bewegung, wie Halecki das bezeichnet, führt dazu, daß in den Jahren von 1933 bis 1938   557.000 Juden ihr polnisches Heimatland verlassen und Zuflucht im benachbarten Deutschland und auf dem Weg über Deutschland im westlichen Ausland suchen, meist in den USA..

Eine weitere Minderheit, jedoch mit nur 106.000 Menschen, sind die Kaschuben, die Urbevölkerung im küstennahen Pomerellen aus der Zeit vor der ersten polnischen Eroberung. Sie pflegen neben ihrer eigenen Sprache auch ihre eigene Identität. Die politische Bedeutung der Kaschuben in den 20er Jahren ergibt sich aus ihrem Siedlungsgebiet in Norden Westpreußen-Pomerellens, dort wo Pommern und Ostpreußen sich am nächsten kommen. Die Polen zählen die Kaschuben als Polen, um damit nachzuweisen, daß die Bevölkerung im Korridor schon immer polnisch war. Die Unzufriedenheit der Kaschuben mit ihrer neuen Staatsgewalt in Warschau wird ihnen von den Polen als Undank und als Dummheit ausgelegt.

Die deutsche Minderheit in Polen – zunächst gut 2 Millionen Menschen – nimmt bis 1923 auf 1,2 Millionen ab. Als erstes inhaftiert man 16.000 Deutsche als „Staatsfeinde“ in zwei Konzentrationslagern im Posener Gebiet. Ab 1922 werden die Deutschen ausgewiesen, die nach 1908 ins Land gekommen sind. Dann stellt man die Deutschen vor die Wahl, sich für Polen zu entscheiden oder für Deutschland oder andere Länder zu „optieren“ und dorthin auszuwandern. Die „Optanten“, die sich zu Deutschland oder Österreich bekennen, müssen ab 1925 das Land verlassen und werden für die zurückgelassene Habe, für das Bauernland und ihre Forsten zunächst nicht entschädigt. Zudem entläßt man die deutschsprachigen Beamten. Etwa die Hälfte der russischen, jüdischen und deutschen Schulen und Universitäten wird geschlossen. Der doppelsprachige Unterricht, soweit nach Kriegsende noch erteilt, wird per Gesetz verboten. Einem großen Teil der Deutschen, genauso wie der Ukrainer, Weißrussen, Juden und Österreicher werden ihre Arzt- und Apothekerapprobationen und die Geschäfts- und Verlagslizenzen entzogen. Und ansonsten wird polnischerseits geschäftlich alles boykottiert, was nicht polnisch ist.

Als 1938 erst Österreich und dann die Sudentengebiete mit dem Deutschen Reich vereinigt werden – oder okkupiert, wie das die Polen sehen – steigt die Angst der Polen, Deutschland könnte auch von ihnen Land und Menschen aus dem Bestand des früheren Deutschen Reichs zurückverlangen. Nach der Annexion des Teschener Gebiets durch Polen im September 38, als Hitler Verhandlungen über die Zukunft der Stadt Danzig fordert und eine Garantie für sichere Verkehrsverbindungen ins abgetrennte Ostpreußen, nimmt die Feindschaft der Polen gegen ihre deutsche Minderheit wieder scharfe Formen an. Terrorakte gegen Deutsche, die Zerstörung deutscher Geschäfte und Brandstiftungen auf deutschen Bauernhöfen werden zum Pogrom. Nach der Rückgliederung des Memellandes an das Reich im März wird die Lage der Deutschen in Polen gänzlich unerträglich. Im Sommer 1939 wird die Zahl der Deutschen, die dem entkommen wollen und Polen „illegal“ verlassen, immer größer. Bis Mitte August sind über 76.000 Menschen ins Reich geflohen und 18.000 zusätzlich ins Danziger Gebiet. Die Berichte über den Umgang der Polen mit ihrer deutschen Minderheit und die Schilderungen der Geflohenen sind Öl aufs Feuer des deutsch-polnischen Verhältnisses in den letzten Wochen und Tagen vor dem Kriegsausbruch. Der damalige Staatssekretär von Weizsäcker schreibt dazu in seinen Erinnerungen:

„Unsere diplomatischen und Konsularberichte zeigten, wie 1939 die Welle immer höher auflief und das ursprüngliche Problem, Danzig und die Passage durch den Korridor überdeckte.“

Polen hat sich, anders als von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs vorhergesehen und gewünscht, nicht zu einem Vielvölkerstaat nach Art der Schweiz entwickelt. Es verspielt von Anfang an die Chance, die Minderheiten in ein neues Vaterland zu integrieren. Man macht im neuen Polen nicht einmal den Ansatz des Versuchs, die großen Minderheiten der Deutschen, Juden, Weißrussen und Ukrainer für das eigene Land zu gewinnen. Das Bemühen, die Identität der Minderheiten zu zerstören, dreht Haß und Terror in einer Spirale fast zwei Jahrzehnte lang nach oben. So ist 1939 in Deutschland und in Rußland auch niemand mehr bereit, die Polen als die Opfer der drei früheren Teilungen zu betrachten, denen man historisch etwas schuldet. Man sieht in ihnen mittlerweile die Täter gegen Deutsche und Ukrainer, denen ein schlimmes Schicksal das Los der Minderheit in Polen aufgebürdet hat .

Quelle (nach Gerd Schultze-Rhonhof)

Antwort auf Mahnung für Hundesteuer

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Ihre Mahnung vom 18.07.2012

Ihr Zeichen: XXXXX

Liebe Frau XXXXX,

im o.g. maschinell erstellten und handschriftlich korrigierten Schreiben der Stadt XXXXX wird die „Zahlungspflichtige“ XXXXX XXXXX zur Zahlung der Hundesteuer für 2012 gemahnt. Sie sind als Ansprechpartnerin genannt.

Ich teile Ihnen hiermit freundlich mit, daß zwischen der staatlich verwalteten Person „XXXXX XXXXX“ und mir, dem lebenden Menschen XXXXX XXXXXkeine juristische Identität besteht. Ich, der real in XXXXX lebende Mensch XXXXX XXXXX, verwalte alle meine Angelegenheiten seit dem 28.03.2012 selbst. Alle möglicherweise bestehenden Vertragsverhältnisse zwischen mir und der Bundesrepublik Deutschland aus der Zeit vor diesem Datum sind von mir der Bundesrepublik Deutschland und auch direkt der Stadt XXXXX gegenüber schriftlich für nichtig erklärt worden. Die Nichtigkeit wurde seitens des Staates und seiner Vertreter, auch seitens der Stadt XXXXX nicht bestritten und ist damit rechtswirksam.

Die staatliche Person mit meinem Namen ist eine leblose Verwaltungseinheit, für deren Verbindlichkeiten ihr Eigentümer, der Staat haftet, nicht ich, die lebende Frau und namensrechtliche Treugeberin in Bezug auf diese Person. Ich bin weder bereit noch verpflichtet, für diese staatliche Person, mit der ich nicht identisch bin, zu handeln, solange ich mich nicht vertraglich dazu verpflichte und dafür im Voraus bezahlt werde.

Der lebende Hund, auf dessen Existenz sich die Steuerverwaltungseinheit mit der Registrier-Nr. XXXX bezieht, ist mein Eigentum. Sie, liebe Frau XXXXX, sind nicht für ihn zuständig oder verantwortlich, denn er gehört Ihnen nicht, und ich bin nicht für Ihre Steuerverwaltungseinheit Nr. XXXXX zuständig oder verantwortlich, denn ich verwalte sie nicht.

Sollten Sie nach Erhalt dieses Aufklärungsschreibens wünschen, daß ich für die staatliche Person „XXXXX XXXXX“ tätig werde, so lassen Sie es mich bitte wissen. Ich erstelle Ihnen dann ein Angebot.

Was Ihre Forderungen gegen die staatliche Person XXXXX XXXXX anbelangt, so wenden Sie sich bitte an die Landeshauptkasse in XXXXX. Soweit ich weiß, ist das die zuständige Stelle für Verbindlichkeiten des Landes XXXXX.

Seien Sie herzlich gegrüßt von

XXXXX XXXXX (Mensch)
Alle Rechte vorbehalten

Bin ich rechtsextrem?

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Laut Bundeszentrale für „politische Bildung“ zeichnet sich eine rechtsextreme Einstellung durch folgende Merkmale aus:

Wir sprechen von einer rechtsextremistischen Einstellung, wenn bestimmte Meinungen und Orientierungen zusammentreffen: Vor allem übersteigerter Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, ein autoritär-konservatives, hierarchisches Familien- und Gesellschaftsbild und die Ablehnung der Demokratie.

Der Reichs-Mythos spielt eine zentrale Rolle: die Annahme, es gebe ein Deutsches Reich, das durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges verstümmelt worden sei und das in seinen Grenzen von 1937 wiederhergestellt werden müsse. … gehört … weiterhin zum Kern rechtsextremer Ideologie.

Geschichtsrevisionismus

Dekadenz-Theorie

These der politischen, kulturellen und ethnischen Überfremdung Deutschlands

Ich überprüfe meine Einstellung jetzt an Hand dieser Merkmale.

Nationalismus? – Trifft nicht zu. Das Konzept der Nation ist eine Erfindung der Neuzeit zur effektiveren Bewirtschaftung der dem Staat unterworfenen Menschen. „Nation“ ist ein politischer Begriff, der als Synonym für die staatliche Zusammenfassung von Menschengruppen verwendet wird. Der Begriff „Nation“ instrumentalisiert Menschengruppen für Machtinteressen, die den Interessen dieser Menschengruppen oft diametral entgegenstehen.

Fremdenfeindlichkeit? – Trifft nicht zu. Wer sich anderen Menschen gegenüber aufrichtig, hilfsbereit und vertrauenswürdig benimmt, der hat mein uneingeschränktes Wohlwollen. Wer sich unaufrichtig, abweisend und unredlich benimmt, der muß auf mein Wohlwollen leider verzichten. Das gilt unabhängig davon, wie der betreffende Mensch aussieht oder riecht oder welche Sprache er spricht oder was er ißt und trinkt oder welche Musik er mag oder was er tun kann oder nicht oder welches Weltbild er für sich gewählt hat oder welcher Staat seine Arbeitskraft für sich beansprucht etc. pp.

Antisemitismus? – Trifft nicht zu. Zu den semitischen Sprachen gehört Arabisch genauso gut wie Hebräisch. Und die Menschen, die diese Sprachen sprechen, sind Menschen wie alle andere Menschen auf diesem Planten. Sie wollen einfach nur in Frieden leben und ihren Kindern eine sichere, möglichst angenehme Zukunft schaffen. Wie alle anderen Menschen werden auch sie von gefühllosen, machtbesessenen Individuen belogen, betrogen, benutzt und weggeworfen, obwohl diese womöglich dieselbe Sprache sprechen. Beziehen wir Antisemitismus auf Menschen jüdischen Glaubens, dann kann ich nur sagen, daß meines Erachtens Zionisten die schlimmsten Antisemiten sind, die es überhaupt gibt.

Hierarchiedenken? – Trifft nicht zu. Über mir ist niemand als das Leben mit seinen „Naturgesetzen“, wie es sich hier auf der Erde manifestiert. Über keinem Menschen ist ein anderer Mensch, es sei denn, er will es so. Die meisten Menschen möchten jemanden haben, zu dem sie aufsehen und nach dem sie sich richten können und der ihnen Sicherheit gibt. Und sie suchen sich so jemanden. Immer wieder. Das ist so. Es gefällt mir nicht, aber ich kann es nicht ändern. Die Menschen wollen Hierarchie, denn ihr Zusammenleben funktioniert längerfristig nur auf diese Weise. Jede Organisationsstruktur entwickelt ab einem bestimmten Komplixitätsgrad unweigerlich eine innere Hierarchie, um der fortschreitenden Komplexität gerecht zu werden.
Bei Menschen sollte die Hierarche meiner Meinung nach jederzeit von den Erwachsenen änderbar sein. Je komplexer ihr gemeinsames Leben sich gestaltet, desto dringender benötigen sie gliedernde Hierarchie, damit der durchschnittliche einzelne Mensch im Alltag den Überblick behalten, sich nicht überfordert und dadurch sicher fühlen kann.

Ablehnung der Demokratie? – Schuldig, Euer Ehren. Aus den eben dargelegten Gründen sind demokratische Strukturen für große Menschengemeinschaften ungeeignet. Wenn der sachkundige Regelungsbedarf im Alltag zu umfangreich und daher unübersichtlich wird, versagt die Demokratie und wandelt sich zu dem, was die meisten Menschen wollen: Hierarchie. Dann verkehrt sich die Demokratie peu à peu in ihr Gegenteil und führt sich selbst ad absurdum. Sehen wir gerade sehr eindrucksvoll.

Reichs-Mythos? – Trifft nicht zu. Das Deutsche Reich hörte meiner Ansicht nach am 23.05.1945 auf zu existieren. Die Alliierten handelten die folgenden vier Jahre lang auf der Basis dieser Annahme und schufen unumkehrbare historische Fakten. Sie teilten das besetzte Deutschland auf wie einen Kuchen und ließen auf Teilgebieten Besatzungsstaaten errichten, die dem heute von der Bundesrepublik Deutschland verwalteten Gebiet entsprechen. Es gibt kein Deutsches Reich mehr. Ich will auch kein neues. Ich will eigenverantwortlich organisierte, sich weitgehend selbstversorgende und friedlich miteinander kooperierende, im Bedarfsfall aber stets wehrhafte Regionen.

Geschichtsrevisionismus? – Kommt auf die Definition von Geschichte an. Da Geschichte hochkomplex und vom  einzelnen Menschen rein logisch nie objektiv erfaßbar ist, da ihm nie alle Informationen zu Verfügung stehen und seine Betrachtungsweise immer von seinem Blickwinkel und seinen Absichten geprägt ist, kann es keine objektiv wahre Geschichte geben und damit auch keine revidierbare Geschichte. Die Geschichte wird von den Siegern geschrieben, das wissen wir alle. Sie ist nie allgemeingültige Wahrheit. Sie kann reine Lüge sein. Es gibt keine historische Wahrheit, sondern immer nur subjektive, ausschnittweise und oft nicht sicher nachprüfbare Überlieferungen, die je nach Hinzunahme oder Weglassen von vorhandenen Informationen verschiedene und verschieden interpretierbare Geschichtsbilder ergeben. Geschichte ist im Grunde wie Wetter. Beide finden immer und überall statt, lassen sich rückblickend aber nur noch bruchstückhaft und schon gar nicht allgemeingültig nachvollziehen und noch weniger beweisen. Wenn jemand sagt, „es war kalt letzte Woche“, und ein anderer sagt „nö, fand ich nicht“, ist der letztere dann Wetterrevisionist? Man kann sich, wenn es regnet und alle Beteiligten klatschnaß sind, trotzdem darauf einigen, daß es nicht regnet und das auch so in Geschichtsbücher schreiben. Wird es davon Wahrheit?

Eine bestimmte Darstellung und Wertung von Geschehenem, sei es  nun Wetterereignisse oder Geschichte, per Gesetz und strafbewehrt als allgemeingültige, unanfechtbare historische Wahrheit festzuschreiben, ist lächerlich. Und ebenso lächerlich ist der Begriff „Geschichtsrevisionismus“. Geschichtsrelativismus trifft es schon eher.

Dekadenz-Theorie? – Trifft nur zu, soweit sie sich nicht auf Überfremdung bezieht. Unsere Gesellschaft ist durch und durch dekadent. Sie hat sich lebensgefährlich weit von ihren naturgesetzlichen Lebensgrundlagen entfremdet. Hochmut kommt vor dem Fall.

Überfremdungstheorie? – Trifft nicht zu. Völker, Kulturen, Sprachen und Staatsformen kommen und gehen, vermischen sich, trennen sich, wandeln sich wie alles Leben auf der Erde. Wer sich an Vergangenem oder Gegenwärtigem festzuklammern versucht, behindert sich selbst bei der Gestaltung des Künftigen. Allerdings ist es sehr hilfreich, bei der Gestaltung des Künftigen zu wissen und zu verstehen, was früher war und jetzt ist.

Schlußfolgerung: Für eine rechtsextreme Einstellung meinerseits reichen die Hinweise nicht, denn es ist laut Definition der Bundeszentrale für politische Bildung ein Zusammentreffen der meisten genannten Merkmale notwendig. Ich bescheinige mir selbst:

– Antizionismus
– Demokratiefeindlichkeit
– Dekadenzkritik
– Geschichtsrelativismus

Von den offiziellen Merkmalen einer rechtsextremen Gesinnung treffen aber auf mich nur zu:

– Demokratiefeindlichkeit
– Dekadenzkritik

Das sind zwei von acht Merkmalen, eigentlich nur anderthalb. Für die Schublade „Rechtsextremismus“ dürfte das fairerweise nicht reichen. Nichtsdestotrotz rüttelt meine Einstellung an den Grundfesten dieses Staates, i.e. Demokratie, Zionismus, Geschichtsabsolutismus und Dekadenzverklärung. Es ist also nicht ganz unberechtigt, wenn dieser Staat mich als seine Feindin betrachtet. Ich bin aber, wenn schon, dann eine gänzlich passive Feindin. Eine, die am Flußufer ihr eigenes Ding macht und wartet, daß ihre Feinde tot vorbeitreiben, denen sie längst ihre Unterstützung entzogen hat …

Ich und wir

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Eine Gemeinschaft von Menschen, die nicht wenigstens überwiegend aus starken, verantwortungsbewußten Persönlichkeiten besteht, kann keine friedliche, menschliche Gemeinschaft sein oder bleiben. Sie ist orientierungs- und schutzlos und damit unausweichlich der (Selbst-)Zerstörung geweiht. Sie hat weniger Aussicht auf Bestand als eine tierische Gemeinschaft, da die menschliche Zerstörungswut gegenüber der eigenen Spezies keine instinktive Zurückhaltung kennt.

Ein Gemeinschaft aus charakterschwachen Persönlichkeiten kann nur eine schwache Gemeinschaft ohne Dauer sein, denn auf einem schwachen Fundement läßt sich nichts Dauerhaftes errichten.
Jeder Einzelne ist Teil des Fundaments seiner Gemeinschaft. Ist das Fundament an  seiner  Stelle ohne Festigkeit, wird die Gemeinschaft früher oder später an dieser Stelle zerbrechen. Je mehr solcher schwachen Stellen das Fundament aufweist, desto früher zerbricht die Gemeinschaft.

Fazit: Eine freie Gemeinschaft läßt sich nur mit freiheitsfähigen Menschen errichten.

Bestätigungen

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”Wissen” muss ich nur haben (wollen), wenn ich ein Ziel verfolge, dessen Erreichen von nicht naturgegebenem Zusatzwissen abhängig ist und “Gewissheit” muss ich nur haben (wollen), wenn von des Zusatzwissens Qualität es abhängt, ob ich tatsächlich ankommen kann. … Damit kann es für Subjekte keine Notwendigkeit geben, “absolutes” Wissen zu finden, da nur “relatives” Wissen Sinn macht.“

Nick Mott

„Da jeder Organismus seine eigene Struktur hat, welche die Signale der Welt in bestimmte Kanäle leitet, baut sich jeder Organismus seine eigene Welt auf. Viele Dinge werden von manchen Organismen gar nicht wahrgenommen und sind damit auch keine Bestandteile der Welt dieser Wesen. So ist Licht für viele Tiefseebewohner nicht vorhanden. Ihre Welt ist selbst dann lichtlos, wenn sie mit einem starken Scheinwerfer angestrahlt werden. Licht ist ihrem System fremd, es kommt in ihrer Welt nicht vor. Man kann daher auch nicht sagen, dass sie im Dunkeln leben. Dunkelheit ist der Gegenpol von Licht. Wenn es in einer phänomenalen Welt kein Licht gibt, dann gibt es auch keine Dunkelheit. … Wenn wir andere Sinne hätten, dann würden wir in einer anderen Welt leben. Andererseits ist aber diese körperliche Organisation von der Welt abhängig, da sie während der Evolution in enger Kopplung mit ihr entstanden ist.“

Martin Bartonitz

Hier gefunden

Über die Person – Update 17.07.2012

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Es gibt immer nur eine Person für den Menschen – es sei denn, er hat mehrere Staatsbürgerschaften. Er kann dann aber auch immer nur unter dem Rechtstitel einer einzigen Person handeln. Und diese eine Person gehört immer dem Staat, der sie in namensrechtlicher Lizenznahme als Teil seiner Strukturen eingerichtet hat.

Update 17.07.2012: Das war eine Fehlannahme meinerseits. Der Mensch hat immer nur eine staatliche Person, soweit war das richtig formuliert. Aber er bekommt ab seiner Geburt auch seine „persönliche“, die vorstaatliche bzw. außerstaatliche Person: seine eigentliche, richtige, wahre, echte als Mensch mit dem natürlichen Recht, als Mensch von anderen Menschen ungehindert auf dieser Erde zu leben, solange er nicht selbst andere Menschen in ihren natürlichen Rechten behindert. Damit hat er also tatsächlich zwei verschiedene Personen. Wenn er unter dem Rechtstitel seiner höchsteigenen Person handelt, dann handelt er „in propria persona“, in eigener Person, gerne auch bezeichnet als „in persönlicher Eigenschaft“, also vollkommen eigenständig und weisungsungebunden. Diese eigene Person entsteht mit Verbriefung der Existenz des neuen Menschen per Geburtsanzeige der Eltern bzw. durch Dokumente mit ähnlicher, die Lebendgeburt bezeugender Funktion – sofern sie nicht vom Staat erstellt sind.

Für die staatliche Person dagegen ist der Mensch mit seiner eigenen Person namensrechtlicher Lizenzgeber, der Staat namensrechtlicher Lizenznehmer. Wenn der Mensch nun aber die vom Staat eingerichtete Person (genauer: geschaffen von Menschen, die als ihre staatliche Person und damit als Organe des Staates schöpferisch tätig wurden) als seine eigene Identität annimmt und unter dem nutzungsrechtlichen Rechtstitel der Person handelt, also nicht mehr als Mensch in eigener Person, sondern als Staatsbestandteil handelt, dann verzichtet er in dieser Zeit auf seine Rechte als namensrechtlicher Lizenzgeber, ohne dessen Lizenzvergabe der Staatsbestandteil Person, also die staatliche Funktionseinheit mit seinem Namen, für die er da handelt, gar nicht existieren würde.

Solange der Mensch als staatliche Person handelt, ist er als Bestandteil des Staates immer Debitor gegenüber dem Staat. Sobald er dagegen in eigener Person handelt, ist er als Lizenzgeber Kreditor des Staates.

Eine staatliche Person kann dem Staat gegenüber nie Kreditor sein. Staatliche Personen gibt es überhaupt nur durch den Staat, sie schulden ihm immer alles, was sich aus ihrer Existenz ergibt und daran geknüpft ist.

Namensrechte sind absolute Rechte und hebeln daher relative Rechte, z.B. Nutzungsrechte, jederzeit aus. Ein Mensch, der unter dem absoluten Recht seines eigenen Namens in propria persona handelt, hat daher immer höherrangige Rechte als der Staat, der nur die relativen Rechte an der Nutzung seiner Strukturen, also der staatlichen Person, zu vergeben hat.

Wenn ich dem Staat gegenüber erkläre, daß ich das alleinige Vollstreckungsrecht an diesem Namen beanspruche, dann meine ich das Recht, die absoluten Rechte an meinem Namen auszuüben, also zu vollstrecken. Der Staat hat immer nur relative Rechte an meinem Namen, nämlich die Nutzungsrechte, solange ich sie ihm per expliziter oder impliziter Vereinbarung zugestehe. Sie ihm zuzugestehen oder zu entziehen, gehört zur Ausübung meines absoluten Rechtes an meinem Namen.

Die relativen Nutzungsrechte an der staatlichen Person dagegen kann nur der Staat vergeben oder entziehen. Die Entziehung dieser Nutzungsrechte versagt er sich selbst per Staatsangehörigkeitsgesetz. Er kann niemandem die Staatsangehörigkeit aberkennen, der sie einmal hat – zumindest nicht im Falle der BRD.

Die Nutzungsrechte an der staatlichen Person sind keine Administrations- oder Verwaltungsrechte für diese Person. Die behält der Staat. Es ist eine relative, weil nutzungsrechtliche Treuhand. Im Außenverhältnis darf ich die staatliche Person nutzen und machen lassen, was ich will, außer sie umbenennen oder abschaffen oder ihr staatliches Konto führen. Denn das wäre administrieren, verwalten.

Was ich aber erarbeitet oder erworben und durch Nutzung der staatlichen Person oder durch Registrierung auf den Namen der staatlichen Person an den Rechtstitel der staatlichen Person geknüpft habe, das habe ich damit dem Staat übergeben, denn die staatliche Person ist Staatsbestandteil. Was der staatlichen Person gehört, gehört dem Staat. Der kleine Zeh kann dem Körper, dessen Teil er ist, nichts vorenthalten. Was immer der Körper vom kleinen Zeh will, nimmt er sich. Und was immer der Körper will, das der kleine Zeh tun soll, das muß der kleine Zeh tun, ohne Wenn und Aber und ohne eigenen Willen.

Neue Schlußfolgerung: Wenn man staatlich registriertes Eigentum an die eigene Person anstatt wie bisher unwissenderweise an die staatliche Person binden will, muß man wohl auch das gegenüber den einzelnen Behörden offiziell erklären. Man müßte z.B. gegenüber dem Grundbuchamt oder dem Straßenverkehrsamt erklären, daß man das betreffende Eigentum in eigener Person erworben hat und auch in eigener Person nutzt und selbst verwaltet. Daß die Registrierung lediglich dem öffentlichen Eigentumsnachweis dient, nicht etwa das Eigentum an die staatliche Person überschreibt. Falls die Behörden da anderer Meinung sind, möchten sie die Gründe dafür bitte innerhalb einer vorgegebenen Frist schriftlich und handunterschrieben darlegen und persönlich haftend beeiden, ansonsten gilt die Klarstellung als bestätigt und für alle beteiligten Parteien rechtsverbindlich und rechtswirksam.