Archiv der Kategorie: Recht allgemein

Der Schwarze Peter namens Haftung

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Nach fast genau sieben Jahren Pause bei der Suche nach dem Warum für die bestehenden Verhältnisse gibt es neue Erkenntnisse meinerseits.

Damals habe ich zu definieren versucht, was die Bundesrepublik Deutschland ist und warum wir ihrem Machtapparat so hilflos ausgeliefert sind, egal wohin wir uns wenden. Ich war schon auf dem richtigen Weg, wie die meisten damals, aber dennoch war er ab einem bestimmten Punkt ein Holzweg. Am Ende habe ich mich auf das Minimalprogramm der Umsetzung meiner Einsichten konzentriert. Eine Weile hab ich noch an anderer Stelle publiziert, aber ich war voller Frust und Feindseligkeit. Eine weitere wichtige Erfahrung, was das Bloggen und seine Auswirkungen in verschiedenen Umfeldern anbelangt. In den vergangenen drei Jahren habe ich nur noch sporadisch publiziert, weil ich keinen Anlass mehr sah, der wichtig genug war – außer gelegentlichen Privatkram.

Es gibt gar keine Staaten, so wie man es uns immer vorspielt. Es sind alles reine kommerzielle Unternehmen mit Lizenz für das Geschäftsmodell Staat. Staatsgebiete sind quasi per Lizenzvertrag gepachtete Wirtschaftsgebiete. Und wie überall in der Wirtschaft geht es auch im Staatsapparat um die vorrangige Frage der Versicherung bzw. Haftung: Wer muss zahlen? Wenn man innerhalb seines Arbeitsvertrages agiert, zahlt der Chef (bzw. dessen Versicherung) für die Fehler, die man macht, denn es ist sein Risiko, seine Versicherung. Wenn es ihm zu teuer wird, wird man gefeuert. Verursacht man bei der Arbeit einen Schaden und überschreitet dabei die vom Chef übertragenen Kompetenzen aus dem Arbeitsvertrag, zahlt man den Schaden selbst, bzw. vielleicht eine Versicherung, die man schon vorher für den Fall engagiert hat. So ist es auch überall in der Verwaltung der Bundesrepublik.

Immer muss geklärt sein, wer im Falle, dass ein Schaden entsteht und eine Entschädigung zu erbringen ist, diese Entschädigung zu bezahlen hat. Will man nicht aus seinem privaten Vermögen zahlen, muss man entweder einen gültigen Versicherungsvertrag mit ausreichender Versicherungssumme (Deckungssumme) haben, der diesen Fall auch abdeckt, oder eine schriftliche und unterschriebene Anweisung vom Chef, dass man so handeln soll wie man gehandelt hat. Es gibt also im Wesentlichen immer drei Parteien, die den Schwarzen Peter der Haftung im Schadensfall bekommen können: der Handelnde, sein Vorgesetzter oder seine Versicherung. Die Bediensteten in der Verwaltung halten sich deshalb mit gutem Grund sklavisch an ihre Anweisungen. Wenn sie richtig klug sind, bestehen sie darauf, alle Anweisungen schriftlich und ordnungsgemäß unterschrieben zu bekommen. Denn ansonsten ist der Schwarze Peter bei ihnen, weil ihr Vorgehen nicht versichert war.

Ob das den Mitarbeitern der Gesundheitsämter aktuell bewusst ist? Oder den Lehrern und Direktoren an den Schulen? Den die Tests und Impfungen ausführenden Angestellten und Ärzten? Den drangsalierten und drangsalierenden Arbeitgebern? Mit großer Wahrscheinlichkeit bleiben sie alle auf ihrer persönlichen Haftbarkeit sitzen. Denn wer von ihnen hat schon eine ausdrückliche, unterschriebene Anweisung bekommen, wie er bei seiner Tätigkeit auf die angebliche Pandemie und ihre politischen Folgen reagieren soll?

Otto von Gierke über das BGB

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„Wird dieser Entwurf nicht in diesem oder jenem wohlgelungenen Detail, sondern als Ganzes betrachtet, wird er auf Herz und Nieren geprüft und nach dem Geiste befragt, der in ihm lebt, so mag er manche lobenswerte Eigenschaften offenbaren. Nur ist er nicht deutsch, nur ist er nicht volkstümlich, nur ist er nicht schöpferisch – und der sittliche und sociale Beruf einer neuen Privatrechtsordnung scheint in seinen Horizont überhaupt nicht eingetreten zu sein! Was er uns bietet, das ist in seinem letzten Kern ein in Gesetzesparagraphen gegossenes Pandektenkompendium. […] Lies den Rest dieses Beitrags

Warum Staaten nicht für Recht sorgen können und dürfen

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Nur bewußte Daseinformen wie z.B. der Mensch können ein Interesse an Recht haben, da nur Bewußtseinsträger wie er universelle Prinzipien außerhalb ihrer eigenen Existenz erkennen, Willen hervorbringen, Handeln daran messen und und als recht oder unrecht, richtig oder falsch bewerten können. Recht ist daher das höchste Ziel der bewußten Daseinsform.
–> Recht ist die Prämisse, über welche sich die Dimension der bewußten Existenz definiert. Bewußtsein ist das Sinnesorgan für Recht. Lies den Rest dieses Beitrags

Normenstaat versus Maßnahmenstaat

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[Ernst Fraenkel] unterschied … den Normenstaat, dessen Handeln sich an Gesetzen orientiere, vom Maßnahmenstaat, der sich an politischen Zweckmäßigkeitsüberlegungen ausrichte. Fraenkels Studie gehört zur Standardliteratur über das nationalsozialistische Deutschland.

Quelle

So, so. Und was ist dann die Bundesrepublik Deutschland? Ein Normenstaat auf dem Papier. Ein Maßnahmenstaat in der politischen Praxis. Genau wie das nationalsozialistische Deutschland. Wer ist überrascht? Keiner? Dachte ich mir.

Diskussion zum Thema staatliches Rechtsmonopol

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Die Diskussion findet sich hier im Blog an dieser Stelle. Damit sie eher gefunden werden kann, mache ich hiermit wieder einen Blogeintrag daraus, der aktualisiert wird, solange sie andauert.

Letzte Aktualisierung: 29.12.2013, 06:35 Uhr

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Noch mal zur Frage der verschiedenen Rechtspersonen

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Meine Feststellung:

“Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung mit eigenen Rechten und Pflichten. Ein einzelner Mensch kann also keine juristische Person sein”

Darauf der Einwand von Staatsschuldenlüge:

„häää, ich dachte das wurde richtig gestellt. Es geht doch nach dem Ausschlussprinziep. Wenn §1 nicht anwendbar ist, dann sind wir automatisch jur. Personen weil es keine 3. Klassifizierung gibt.“

Meine Antwort:

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Das deutsche Common Law

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Das deutsche Common Law wäre ein neu zu vereinbarendes Volksrecht mit neu zu vereinbarenden allgemeinen Rechtsprinzipien, die meinetwegen auch aufgeschrieben sein können und die mit Sicherheit am traditionellen Common Law angelehnt sein müßten, weil es grundlegendem menschlichen Rechtsempfinden entspricht.

Eigentum erschafft Unfreiheit – aus mathematischen Gründen

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Komme eben von einem kleinen Gesprächskreis zum Thema Anarchismus bzw. Voluntarismus zurück. Der Referent befürwortete Privateigentum an der Welt als Voraussetzung für Konfliktvermeidung. Ich hielt ihm entgegen, daß Eigentum selbst eine wesentliche Quelle von Konflikten ist und es menschliche Gemeinschaften/Naturvölker gab und immer noch gibt, die den Eigentumsbegriff überhaupt nicht kennen. Das bestritt er wiederum und brachte als Beleg das Eindringen von Menschen mit Eigentumsbegriff in den Lebensraum von Menschen ohne Eigentumsbegriff, wogegen Letztere sich natürlich wehren würden. Ich argumentierte, daß man die unerlaubte Verletzung von Rechten auch ohne Eigentumsbegriff als Unrecht wahrnehmen könne. Was  er wiederum bestritt und dann sinngemäß behauptete, ohne Eigentumsbegriff gebe es gar keinen Unrechtsbegriff.

Es ist eigentlich amüsant, weil das ein schönes Beispiel für das Sinnbild vom Mann mit dem Hammer in der Hand ist, der „überall Nägel sieht“, also das Draufschlagen mit dem Hammer für eine universell vorteilhafte Problemlösung hält. Wenn jemand wie hier Privateigentum und vollkommen freien Markt als ideales Mittel zur Lösung aller Probleme des menschlichen Zusammenlebens erkoren hat, dann sieht er natürlich in eben dieser Weise überall Bestätigung für dieses Konzept und tut sich schwer mit der Vorstellung, friedliches Zusammenleben ginge sogar ganz ohne Eigentumskonzept. Um einen weniger eingegrenzten Blickwinkel zu bekommen, muß man den Hammer schon wenigstens vorübergehend mal aus der Hand legen können, denke ich.

Wenn der Mensch seine Umwelt als Ansammlung von Objekten betrachtet, die immer potentielles Eigentum von irgendwelchen Menschen sind, dann ist der Mensch selbst als tatsächlich untrennbarer Bestandteil dieser Welt zwangsläufig ein ebensolches Objekt, dessen Eigentümer ein anderer Mensch sein kann. Wenn also die Dualität „meins“ und „nicht meins“ erschaffen wird, entsteht im gleichen Moment die Dualität „frei“ und „nicht frei“. Ohne Eigentumsgedanken gibt es keinen Freiheitsgedanken, denn Eigentum an der Welt geht nicht ohne Eigentum am Menschen. Wenn im Umkehrschluß die Welt unfrei sein kann, weil Eigentum, dann kann auch der zur Welt gehörende Mensch unfrei sein, also Eigentum. Damit kommt durch den Eigentumsbegriff der Freiheitsbegriff in die Welt. Eigentum existiert nicht ohne Nichteigentum, Freiheit nicht ohne Unfreiheit, wie hell nicht ohne dunkel denkbar ist, gut nicht ohne böse etc. pp.

Nur wenn der Mensch seine Umwelt als Ansammlung von Subjekten mit ebensolchen Freiheitsrechten wie den seinen begreift, kann er selbst überhaupt solche Rechte haben. Es ist ein fundamentaler, folgenschwerer Trugschluß, den Menschen als von der Welt getrennt, nämlich als den ihr übergeordneten Eigentümer zu denken, ihm also mehr Rechte zu geben als der Welt, deren integraler Teil er ja ist. (Es überrascht sicher niemanden, daß besagter Referent gläubiger Christ ist …) Ein Teil kann nicht mehr Potential haben als die Gesamtheit der Teile. Das ist absolutes, also unabhängig vom Menschen geltendes Naturgesetz, nämlich Mathematik, die Grundstruktur des Universums, der Realität.

Man stelle sich vor, aus der mathematischen Menge der Primzahlen erhebe sich die 11 über die Menge der Primzahlen (deren Teil sie ist und bleibt, ob ihr das gefällt oder nicht), weil sie in gewisser Weise einzigartig unter den Primzahlen ist und daraus schließt, alle anderen Primzahlen hätten weniger Rechte als sie, sie könne deswegen Eigentum an ihnen beanspruchen und frei darüber verfügen. Klingt absurd, ist aber das mathematische Äquivalent zum oben beschriebenen Trugschluß des „zivilisierten“ Menschen.

Eigentum ist der falsche Weg. Eigentum löst nur Probleme, die ohne Eigentumsbegriff gar nicht da wären.

Man kann seinen Lebensraum verteidigen, ohne ihn als Eigentum zu betrachten. Man kann ihn z. B. verteidigen, weil man sich als vielfach eingebundenen und daher unverzichtbaren Bestandteil des natürlichen Gleichgewichts in diesem Lebensraum betrachtet und als unvollständig und aus dem Gleichgewicht, wenn man nicht friedlich und respektvoll wie bisher in ihn eingebunden bleibt.

Aber wer die Welt durch das Raster „Eigentum“ betrachtet, kann ein derartiges Selbstverständis als Handlungsmotiv für den Menschen natürlich nicht erkennen. Wenn man durch eine blaugetönte Brille schaut, kann man die angeblich existierende Farbe Orange leicht für ein Hirngespinst halten. Und solange man nicht einsieht, daß man so eine Brille aufhat, bleibt die Welt eben blau und Diskussionen darüber zwecklos.

Rechtssicherheit für wen?

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Ziel des römisch geprägten „deutschen Rechts“ ist nicht Gerechtigkeit zugunsten der Menschen, sondern Berechenbarkeit zugunsten der Finanzwirtschaft. Wo „Rechtssicherheit“ herrscht, wird investiert und winken damit Profite. Wo die Interessen der Menschen den Interessen der Finanzwirtschaft jederzeit „überraschend“ in die Quere kommen können, wird nicht investiert und Profit entgeht.

„Wie kann man denn nur was gegen Rechtssicherheit haben?!“ kommt jetzt sicher die entsetzte Frage.

Ich hab ja gar nichts gegen Rechtssicherheit an sich. Aber es kommt schon auch darauf an, was man unter Rechtssicherheit versteht.

Wenn es Rechtssicherheit für Kapital ist, hab ich was dagegen. Wir sehen ja gerade, wohin das führt.

Wenn es Rechtssicherheit für die menschlichen Gemeinschaften ist, bin voll und ganz dafür. Das hatten wir schon über tausend Jahre nicht mehr.

Rechtssicherheit bestünde z.B. auch mit einfach formulierten, für jeden verständlichen Rechtsgrundsätzen, die nach „Recht und Billigkeit“, also nach streng angewandten Regeln und natürlichem Rechtsempfinden innerhalb der jeweils betroffenen Gemeinschaft durchgesetzt werden.

Klassisches Beispiel für einfach,  leicht verständliche Rechtsgrundsätze wären die 10 Gebote der Bibel.

Traditionelle, sich aus dem germanischen Recht ableitende Rechtsprinzipien findet man heute noch im angelsächsischen Common Law. Nicht umsonst sagt man schon ziemlich lange, das englische Recht sei germanischer als das deutsche. Dazu gehört z.B. die Nichtexistenz des öffentlichen Rechts. Es gibt nur Privatrecht. Die Staatsbeamten haften privat für im Staatsdienst begangenes Unrecht an einem „Privatmenschen“ (Aus gutem Grund weiß das heute kaum ein Brite …). Und das Personalitätsprinzip, das die Grundlage des Fehlens von öffentlichem Recht ist. Wer nicht persönlich unterworfen war, der war auch nicht persönlich verpflichtet. Wenn das keine Rechtssicherheit für den einzelnen Menschen und seine Gemeinschaft, was dann?