Archiv für den Monat März 2012

Die Achillesferse des Systems – aktualisiert

Standard

Die Bundesrepublik Deutschland ist im Ausland nicht klagebefugt.

Sechster Teil
REPARATIONEN

Artikel 3

(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die auf Grund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.

Zwar wurde der Überleitungsvertrag vom 26.05.1952, aus dem obiges Zitat stammt,  im 2+4-Vertrag von 1990 außer Kraft gesetzt. Es gelten jedoch weiterhin (ich zitiere der Einfachheit halber Wikipedia, wo das Bundesgesetzblatt zitiert wird):

Immer noch gültig sind Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art. 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.

Ich lese aus dem Wortlaut des Überleitungsvertrages folgenden Klartext:

Es wurden und werden „Maßnahmen“ gegen das u.a. auf Grund des Kriegszustands beschlagnahmte deutsche Vermögen durchgeführt. Dagegen hat die Bundesrepublik Deutschland kein Einspruchsrecht.

Wer als Person, Organisation oder ausländische Regierung derart beschlagnahmtes deutsches Vermögen erwirbt, gegen den kann die Bundesrepublik Deutschland weder klagen noch sonstwie Anprüche erheben.

Da das gesamte Staatsgebiet und das Staatsvolk des früheren Deutschen Reichs nach der debellatio Beutegut der Alliierten geworden war, über das sie beliebig verfügen konnten und über das sie heute gewissermaßen als „Aufsichtsrat“ des Verwaltungsunternehmens Bundesrepublik Deutschland immer noch verfügen, betrifft dies u.a. sämtliches auf dem Staatsgebiet des früheren Deutschen Reichs gelegene Vermögen.

Wer also als Person (d.h. auch beliebige juristische Person) einen Teil des – auf Grund des nach wie vor nicht ausdrücklich per Friedensvertrag beendeten Kriegszustands noch immer – beschlagnahmten und durch die Bundesrepublik Deutschland verwalteten Vermögens erwirbt oder überträgt, gegen den sind Klagen der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassen.

Bitte mich zu korrigieren, wenn ich da einen Denkfehler drin haben sollte.

Brief an einen anderen Menschen 2

Standard

Liebe XXXXX XXXXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.03.2012. Wie Sie als Augenzeugin wissen, war ich am 16.03.2012 schon bei Ihnen im Büro und habe die Hortkosten wie angekündigt bar bezahlt. Die Rückbuchungsgebühren habe ich nicht bezahlt, da sie nicht von mir verursacht wurden. Sie weisen darauf hin, daß ich im Betreuungsvertrag dem bargeldlosen Zahlungsverkehr zustimmt habe. Das ist richtig. Ich ahnte allerdings nicht, daß Sie die Hinterlegung meiner Kontodaten für die Abbuchung von Hortkosten als Einladung zur „gesetzlichen“ Selbstbedienung seitens der Stadtverwaltung verstehen würden. Würden Sie jemandem, der Ihre vertrauensvoll überlassenen Kontodaten zu nicht von Ihnen autorisierten Abbuchungen benutzt hat, noch Vertrauen entgegenbringen? Wenn ich von einem anderen Konto aus überweise, haben Sie den nächsten Datensatz. Nein, danke.

Ich finde es nett, daß Sie mir den Tipp mit den „gesetzlich zugelassenen Rechtsmitteln“ geben. Leider gibt es in der BRD keine Rechtsmittel gegen die BRD. Das gesamte Justizsystem agiert nicht auf der Grundlage von Recht und Gesetz, sondern von Standesrecht, Lobbyismus und Willkür. In Anwaltskreisen heißt es nicht umsonst: „80% der Deutschen glauben an den deutschen Rechtsstaat, die anderen 20% hatten schon mit ihm zu tun.“ Ich vermute mal, Sie gehören zu den 80%? Ansonsten kann es sich bei diesem Vorschlag nur um Zynismus handeln.

In meinem Schreiben vom 16.02.2012 hatte ich Sie aufgefordert, mir Belege für die Rechtmäßigkeit der GEZ-Forderung zuzusenden. Darauf haben Sie nicht reagiert, sondern mir roboterartig die Zwangsvollstreckung angekündigt. Kurze Zeit später war das Konto, zu dem in der Stadtverwaltung die – als vertraulich zu schützenden – Daten vorlagen, dann auch tatsächlich gepfändet.

Ich verstehe, daß Sie nicht als Mensch dort in der Stadtverwaltung sitzen, sondern als Angestellte, die einen Job zu verlieren hat. Sie alle dort in der Stadtverwaltung werden genauso belogen und betrogen wie die Menschen, die Sie im Auftrag der Gründer der Bundesrepublik verwalten, kontrollieren und ausplündern. Aber am Ende werden es nicht die Gründer der Bundesrepublik sein, an denen sich die Wut des Volkes entlädt. Es werden diejenigen sein, die vor Ort „ihre Arbeit“ gemacht haben, und deren Gesichter und Privatadressen man kennt. Es werden diejenigen sein, die für die Besatzungsmacht Bundesrepublik Deutschland gehandelt haben.

Bitte verstehen Sie das nicht falsch. Ich bin nicht wütend auf Sie. Ich bin auch kein Mobmaterial. Aber ich kenne den Lauf der Geschichte, und was in ihren stürmischen Zeiten üblicherweise passiert. Ich hoffe sehr, daß Sie mehr Verständnis als Vorwürfe finden werden, weil Sie doch die nette XXXXX XXXXX sind.

In der DDR wußten im Wesentlichen alle Bescheid, was wirklich lief. Die meisten fielen nach der Wende weich aus der Mangelwirtschaft in die Überflußgesellschaft. Heutzutage, eingelullt im Goldenen Westen, sind wir so mit permanenter Unterhaltung, Konsum und, ja, auch mit Überleben beschäftigt, daß fast niemand mehr wirklich grundsätzliche Fragen stellt. Und wer es tut, wird gesellschaftlich isoliert.

Wenn uns dann demnächst mit einem Ruck die weiche Matratze des „Sozialstaats“ weggezogen wird und wir hungernd auf dem harten, kalten Boden landen, alles Erparte sich in Luft aufgelöst hat und wir mit der Wahrheit konfrontiert werden, daß wir in diesem Land seit fast siebzig Jahren auf die unfaßlichste Weise betrogen, beraubt und unwissend gehalten werden, wenn die Masse erfährt, was alles erstunken und erlogen war und keineswegs Verschwörungstheorie – dann wird es unweigerlich gefährlich auch für die ahnungslosen Kollaborateure.

Ich werde keine Genehmigung für die Pfändung erteilen. Dann bleibt das Konto eben blockiert. Ich werde auch keine Rechtsmittel einlegen, denn das ist sinnlos, wie Sie selbst wissen.

Aber ich nehme Sie, XXXXX XXXXX, persönlich in die Verantwortung, und werde wie angekündigt Strafanzeige und Strafantrag gegen Sie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stellen. Eine Kopie geht Ihnen zu.

Der Stadtverwaltung war nachweislich bekannt, daß ich am 01.03.2012 alle etwaigen Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland wegen arglistiger Täuschung und Nötigung mit einer Versicherung an Eides statt für nichtig erklärt und mich unter den Rechtstitel meiner Geburtsrechte, also meiner Menschenrechte gestellt hatte, die laut Grundgesetz den bundesrepublikanischen Gesetzen nachrangig sind. Kein Gericht der Bundesrepublik Deutschland ist für Menschenrechte zuständig, es gibt zum totalitären bundesdeutschen Justizsystem kein Korrektiv. Also bleibt nur der direkte Weg zum EGfM.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, liebe XXXXX XXXXX. Denken Sie, was Sie wollen. Aber um Ihrer selbst willen, denken Sie bitte selbst.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage:
anwendbare Paragrafen des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) bzw. des Römischen Statuts vom 17.07.1998, inkraftgetreten am 01.07.2002

———————————————

Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
(Rome Statute of the International Criminal Court)
vom 17.07.1998, inkraftgetreten am 01.07.2002

Anwendbar wegen des besatzungsrechtlichen Charakters der Verwaltungsorganisation Bundesrepublik Deutschland nach internationalem bewaffnetem Konflikt (2. Weltkrieg) ohne Friedensvertrag zwischen souveränen Nationen und wegen des internationalen Status Quo Deutschlands als Feindstaat bzw. der deutschen Zivilbevölkerung als nach debellatio unterworfenes, feindliches Volk ohne Souveränität.

Falls Ihnen jemand versichert, daß dieses völkerrechtliche Statut nicht auf Sie anwendbar ist, liebe XXXXX XXXXX, dann fragen Sie diesen Menschen doch bitte in Ihrem eigenen Interesse, ob er persönlich für die Richtigkeit seiner Aussage bürgen möchte, und lassen Sie es sich handschriftlich unterschrieben geben, falls er es bejaht.

Abschnitt 2
Kriegsverbrechen

Art. 8 Kriegsverbrechen

1. Der Gerichtshof hat Gerichtsbarkeit in Bezug auf Kriegsverbrechen, insbesondere wenn diese als Teil eines Planes oder einer Politik oder als Teil der Begehung solcher Verbrechen in großem Umfang verübt werden.

2. Im Sinne dieses Statuts bedeutet «Kriegsverbrechen»

(b) andere schwere Verstösse gegen die innerhalb des feststehenden Rahmens des Völkerrechts im internationalen bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebräuche, nämlich jede der folgenden Handlungen:

(i) vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche oder auf einzelne Zivilpersonen, die an den Feindseligkeiten nicht unmittelbar teilnehmen

xiii) die Zerstörung oder Beschlagnahme feindlichen Eigentums, sofern diese nicht durch die Erfordernisse des Krieges zwingend geboten ist

xvi) die Plünderung einer Stadt oder Ansiedlung, selbst wenn sie im Sturm genommen wurde

(Hinweis: Dieser Straftatbestand ist umformuliert auch im Völkerstrafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland (VStGB) zu finden:

Art. 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte

(1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt plündert oder, ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten ist, sonst in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig Sachen der gegnerischen Partei, die der Gewalt der eigenen Partei unterliegen, zerstört, sich aneignet oder beschlagnahmt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.)

Art. 25 Individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit

1. Der Gerichtshof hat auf Grund dieses Statuts Gerichtsbarkeit über natürliche Personen.

2. Wer ein der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegendes Verbrechen begeht, ist dafür in Übereinstimmung mit diesem Statut individuell verantwortlich und strafbar.

3. In Übereinstimmung mit diesem Statut ist für ein der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegendes Verbrechen strafrechtlich verantwortlich und strafbar, wer

a) ein solches Verbrechen selbst, gemeinschaftlich mit einem anderen oder durch einen anderen begeht, gleichviel ob der andere strafrechtlich verantwortlich ist;

b) die Begehung eines solchen Verbrechens, das tatsächlich vollendet oder versucht wird, anordnet, dazu auffordert oder dazu anstiftet;

c) zur Erleichterung eines solchen Verbrechens Beihilfe oder sonstige Unterstützung bei seiner Begehung oder versuchten Begehung leistet, einschliesslich der Bereitstellung der Mittel für die Begehung;

d) auf sonstige Weise zur Begehung oder versuchten Begehung eines solchen Verbrechens durch eine mit einem gemeinsamen Ziel handelnde Gruppe von Personen beiträgt. Ein derartiger Beitrag muss vorsätzlich sein und entweder

i) mit dem Ziel geleistet werden, die kriminelle Tätigkeit oder die strafbare Absicht der Gruppe zu fördern, soweit sich diese auf die Begehung eines der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechens beziehen, oder

ii) in Kenntnis des Vorsatzes der Gruppe, das Verbrechen zu begehen, geleistet werden;

Art. 27 Unerheblichkeit der amtlichen Eigenschaft

1. Dieses Statut gilt gleichermaßen für alle Personen, ohne jeden Unterschied nach amtlicher Eigenschaft. Insbesondere enthebt die amtliche Eigenschaft als Staats- oder Regierungschef, als Mitglied einer Regierung oder eines Parlaments, als gewählter Vertreter oder als Amtsträger einer Regierung eine Person nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach diesem Statut und stellt für sich genommen keinen Strafmilderungsgrund dar.

2. Immunitäten oder besondere Verfahrensregeln, die nach innerstaatlichem Recht oder nach dem Völkerrecht mit der amtlichen Eigenschaft einer Person verbunden sind, hindern den Gerichtshof nicht an der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit über eine solche Person.

Art. 29 Nichtanwendbarkeit von Verjährungsvorschriften

Die der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen verjähren nicht.

Art. 30 Subjektive Tatbestandsmerkmale

1. Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist eine Person für ein der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegendes Verbrechen nur dann strafrechtlich verantwortlich und strafbar, wenn die objektiven Tatbestandsmerkmale vorsätzlich und wissentlich verwirklicht werden.

2. «Vorsatz» im Sinne dieses Artikels liegt vor, wenn die betreffende Person

a) im Hinblick auf ein Verhalten dieses Verhalten setzen will;

b) im Hinblick auf die Folgen diese Folgen herbeiführen will oder ihr bewusst ist, dass diese im gewöhnlichen Verlauf der Ereignisse eintreten werden.

3. «Wissen» im Sinne dieses Artikels bedeutet das Bewusstsein, dass ein Umstand vorliegt oder dass im gewöhnlichen Verlauf der Ereignisse eine Folge eintreten wird. «Wissentlich» und «wissen» sind entsprechend auszulegen.

Art. 33 Anordnungen Vorgesetzter und gesetzliche Vorschriften

1. Die Tatsache, dass ein der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegendes Verbrechen auf Anordnung einer Regierung oder eines militärischen oder zivilen Vorgesetzten begangen wurde, enthebt den Täter nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit […].

Antwort von einem Menschen

Standard

Sehr geehrte Frau … ,

ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 15.03.2012, in dem Sie sachliche Einwendungen gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 07.03.2012 erheben. Ihre Einwendungen müssen Sie mit den gesetzlich zugelassenen Rechtsmitteln durchsetzen.

Sämtliche von Ihnen erteilten Einzugsermächtigungen wurden der Stadt XXXXX entzogen. Da Ihr Schreiben am 16.03.2012 bei der Stadt XXXXX einging, wurde die für den Monat März fällige Hortgebühr noch ordnungsgemäß am 15.03.2012 abgebucht. Dieser Monatsbeitrag wurde am 16.03.2012 zuzüglich 3,00 EUR Rückbuchungsgebühr zurückgebucht. Da Sie gemäß Betreuungsvertrag dem bargeldlosen Zahlungsverkehr zustimmten, bitte ich Sie, den Gesamtbetrag von XXXX bis zum 26.03.2012 auf das Stadtkonto zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Sachbearbeiterin Kasse und Vollstreckung

Wie die Verfassung eines freien Volkes beginnen sollte

Standard

Wir, das Volk von Irland,

in dem Bestreben, unter gebührender Beachtung von Klugheit, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit das allgemeine Wohl zu fördern, auf daß die Würde und Freiheit des Individuums gewährleistet, eine gerechte soziale Ordnung erreicht, die Einheit unseres Landes wiederhergestellt und Eintracht mit anderen Nationen begründet werde,

nehmen wir diese Verfassung an, setzen sie in Kraft und geben sie uns.

Art. 1. Die irische Nation bekräftigt hiermit ihr unveräußerliches, unverletzliches und souveränes Recht, ihre eigene Regierungsform zu wählen, und ihre Beziehungen zu anderen Nationen und die Entwicklung ihres politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in Übereinstimmung mit ihrem besonderen Wesen und ihren Überlieferungen zu bestimmen.

Art. 2. Das Staatsgebiet besteht aus der gesamten Insel Irland, den dazugehörenden Inseln und den Küstengewässern.

(Anmerkung: Da dies den Anspruch Großbritanniens auf Nordirland negierte, wurde Art. 2 anläßlich des britisch-irischen Abkommens von Belfast 1998 geändert. Seitdem ist auch in der irischen Verfassung kein räumlicher Geltungsbereich, also kein Staatsgebiet mehr definiert. Auch sie bezieht sich seitdem nur noch auf Volkszugehörigkeit, nennt aber im Weiteren immer wieder die Insel Irland samt Inseln und Küstengewässern.)

Art. 5. Irland ist ein souveräner, unabhängiger, demokratischer Staat.

Art. 6. (1) Alle Regierungsgewalt, die gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende, gehen nächst Gott vom Volke aus, dessen Recht es ist, die Regierenden des Staates zu bestimmen und in letzter Instanz alle Fragen der nationalen Politik in Einklang mit den Erfordernissen des Gemeinwohles zu entscheiden.
Quelle

Unterschrift und Treu und Glauben

Standard

Jede Unterschrift mit „bürgerlichem Namen“ auf Papier ist eine Abtretung von Rechten, solange nicht ausdrücklich dabeisteht: Alle Rechte vorbehalten. Unterschriften mit diesem Namen braucht es überhaupt für gar nichts anderes als die Auslösung von irgendwelchen gewollten oder stillschweigend als gewollt angenommenen Rechtsfolgen – selten zum Vorteil des Unterschreibenden.

Ja, aber man braucht doch Verträge, man braucht doch Rechtssicherheit! Man muß doch nachlesen können, was vereinbart wurde!

Nein, braucht man nicht. Nein, muß man nicht. Die einzige echte Rechtssicherheit bieten Treu und Glauben und das Ansehen in der Gemeinschaft. Für den Fall, daß die Gemeinschaft sich in Streitfällen nicht einigen kann, kann man ein paar einfache, nachvollziehbare Regeln aufstellen. So einfach, daß man sie nicht einmal aufzuschreiben braucht. Denn: je komplizierter das Rechtssystem, desto betrügerischer. Je mehr ehrenhafte Verantwortung der Einzelne für sein Handeln übernimmt, desto weniger Gesetze braucht es.

Das gleiche gilt auf übergeordneter Ebene. Das geschriebene Wort bietet nicht mehr Sicherheit als das ungeschriebene, denn es ist immer aus dem sozialen Zusammenhang gerissen und kann daher außerhalb des sozialen Zusammenhangs beliebig interpretiert werden. Wenn Treu und Glauben nicht gegeben sind, hilft das komplexeste Gesetzeswerk nicht weiter.

Treu und Glauben brauchen keine Unterschrift.

Wozu soll das gut sein?

Standard

Wozu interessiert einen als Freeman oder Freewoman, ob der Staat, der einen vereinnahmen möchte, nun ein legitimierter Staat ist oder nicht? Die Grundfunktionen und Grundprobleme bleiben die gleichen, sollte man denken.

Stimmt ja auch. Aber wie der gute Dean in einem Interview sagte: Es ist beileibe nicht so, daß man sich zum Freeman erklärt und dann plötzlich unverwundbar durch die Gegend läuft. Konflikte sind vorprogrammiert, und man kommt immer wieder in schwierige Situationen mit Staatsvertretern. Die Rechtssituation der einzelnen Staaten unterscheidet sich dabei zum Teil sehr erheblich, besonders wenn man den im Grunde ja rechtspluralistischen Common Law Rechtskreis mit den geradezu totalitär strukturierten Civil Law Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland vergleicht.

Es ist immer gut, möglichst viel über den „Feind“ zu wissen, seine schwachen Stellen zu kennen.

Man hat ganz andere Argumentationsmöglichkeiten, wenn man den Charakter der Bundesrepublik als besatzungsrechtliche Fremdherrschaft mit enorm starkem Kollaborationselement nicht nur verstanden hat, sondern auch unangreifbar belegen kann. Die ganze am Thema interessierte Welt weiß, in welcher Situation sich die Deutschen seit 1945 befinden. Gleich hinter der Oder wird z.B. völlig offen darüber diskutiert, daß und warum der II. Weltkrieg gar nicht sooo eindeutig als Angriffskrieg gesehen werden kann.  Nur die Deutschen, sorgfältigst zu Selbsthaß und schuldbewußter Unterwürfigkeit umerzogen, haben keinen Schimmer. Wer immer mit entsprechenden historischen Fakten aufwartet, wird als potentieller Vernichtungslagerbetreiber wahrgenommen und abgeblockt.

Nur mal nebenbei: Offiziell bin ich zwar Deutsche, betrachte mich selbst aber eher als deutschsprachige Wendin. Denn:

§ 2
Sorbische (Wendische) Volkszugehörigkeit

Zum sorbischen (wendischen) Volk gehört, wer sich zu ihm bekennt. Das Bekenntnis ist frei und darf weder bestritten noch nachgeprüft werden. Aus diesem Bekenntnis dürfen dem Bürger keine Nachteile erwachsen.
SWG

So sollte es übrigens mit jedem Volk sein, auch dem deutschen. Die wendische Linie unter meinen Vorfahren reicht offenbar bis ins Mittelalter zurück – an Ort und Stelle, die deutsche „nur“ bis in die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg.

Mir  geht es also bei meinem Tun mitnichten um irgendein wie auch immer definiertes Deutschtum. Aber um hierzulande und heutzutage als Mensch unter Menschen leben zu können, muß man wissen, wer einem gegenübersteht und welche gegnerischen Machtinstrumente man aushebeln muß und kann, um seinen Weg weiterzugehen.

Gerade habe ich ein wunderbares Statement zugeschickt bekommen, das ich mir hiermit hundertprozentig zu eigen mache:

Wir sind hier und tun, was wir tun, weil wir diejenigen sind, die das schon immer taten, wenn es so etwas zu tun gab, und weil wir das können.

In diesem Sinne: Weitermachen! 🙂

Die Bundesrepublik Deutschland – Ein souveräner deutscher Staat?

Standard

Dies ist ein Versuch, Argumente für die völkerrechtliche Identität der Bundesrepublik Deutschland als souveräner deutscher Staat zu hinterfragen.  Fangen wir mit dem Ende des 2. Weltkriegs an.

Die Lage nach der Kapitulation

Es scheint international die recht einhellige Meinung vorzuherrschen, daß der Staat Deutsches Reich mit der Verhaftung der Regierung Dönitz am 23.05.1945 aus völkerrechtlicher Sicht aufhörte zu existieren. Die Siegermächte beanspruchten „unkündbare Siegerrechte“ für sich, erklärten, daß eine präzedenzlose Ausnahmesituation eingetreten sei, bei der keine der völkerrechtlichen Vereinbarungen auf das deutsche Volk zuträfen:

It has been judicially held in the case of  Grahame vs. Director of Prosection (C.C.Cr.App., 1947, Vol. 3, p.168) that his power to legislate over the areas under his control is not limited by previously accepted international law as laid down in section 43  of the regulation respecting the Laws and Customs of War on Land annexed to the Hague Convention, 1907, and that these rules have no application to the present occupation of Germany .
[Es ist bereits im Fall Grahame vs. Director of Prosecution (…) richterlich festgestellt worden, daß seine (des Britischen Militärkommandanten, d.Ü.) gesetzgeberische Vollmacht über die ihm unterstellten Gebiete nicht von früher anerkannten völkerrechtlichen Einschränkungen wie z.B. Abschnitt 43 der Haager Landkriegsordnung von 1907 beschnitten wird, sondern daß diese Vorschriften auf die gegenwärtige Besatzung Deutschlands nicht anwendbar sind.]

Auf dieser Grundlage konnten die Siegermächte in Deutschland ungestraft tun und lassen, was immer sie für richtig hielten. Das taten sie denn auch.

Am 5.6.1945 gaben sie die sogenannte Berliner Erklärung ab, in der es u.a. hieß:

… ist es notwendig, unbeschadet späterer Beschlüsse, die hinsichtlich Deutschlands getroffen werden mögen, Vorkehrungen für die Einstellung weiterer Feindseligkeiten seitens der deutschen Streitkräfte, für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Deutschland und für die Verwaltung des Landes zu treffen und die sofortigen Forderungen zu verkünden, denen Deutschland nachzukommen verpflichtet ist.

Die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und die Provisorische Regierung der Französischen Republik übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.

Dönitz protestierte dagegen in seiner Monheimer Erklärung vom Juli 1945 (nach: Walter Lüdde-Neurath: Regierung DÖNITZ, Leoni, 4.Aufl. 1980, S.166):

Großadmiral DÖNITZ, Bad Mondorf, 6.1945.
Der Kommandant des Lagers, indem ich mich als Kriegsgefangener befinde, verlas am 07. Juli eine aus drei Paragrafen bestehende Anordnung , die in § 2 unter anderen die Feststellung enthielt, der deutsche Staat habe aufgehört zu bestehen. Der Satz wurde auf meine Einwendung nachträglich dahin berichtigt, dass es heißen sollte, die deutsche Regierung habe aufgehört zu bestehen. Um Missverständnisse über meinen Standpunkt vorzubeugen, treffe ich folgende Klarstellung:
Die Kapitulation ist von meinen Beauftragten auf Grund einer schriftlichen Vollmacht geschlossen worden, die ich als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und damit Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ausgestellt habe und die in dieser Form von dem bevollmächtigten Vertretern der Alliierten Streitkräfte verlangt war und anerkannt wurde. Die Alliierten haben mich danach selbst als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches anerkannt. Durch die mit meiner Vollmacht am 9. Mai 1945 abgeschlossene bedingungslose Kapitulation der drei Deutschen Wehrmachtteile hat weder das Deutsche Reich aufgehört zu bestehen, noch ist dadurch mein Amt als Staatsoberhaupt beendet worden. Auch die von mir berufene geschäftsführender Regierung ist im Amt geblieben, mit ihr hat die alliierter Überwachungskommission in Flensburg bis zum 23. Mai im Geschäftsverkehr gestanden. Die im Anschluss an die Kapitulation erfolgende vollständige Besetzung des Deutschen Reichsgebietes hat am dieser Rechtslage nicht geändert. Sie hat nun mich mit meiner Regierung tatsächlich gehindert, in Deutschland Regierungssammlungen zu vollziehen. Ebenso wenig konnte meine und meiner Regierung Gefangennahme auf die dargelegte Rechtslage Einfluss haben. Sie hatte nur zur Folge, dass jede tatsächliche Amtstätigkeit für mich und meine Regierung vollständig aufhörte. Mit dieser Auffassung über die Rechtsfolgen der erwähnten militärischen Vorgänge befinde ich mich in Übereinstimmung mit den allgemeinen anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts.

Dönitz

Dönitz konnte nicht wissen, daß die Alliierten dem Deutschen Reich den von ihm begonnenen (dabei aber von den Alliierten selbst mitfinanzierten und damit aktiv unterstützten) Angriffskrieg vorhielten und sich daher angesichts der debellatio des Deutschen Reichs ausdrücklich an keinerlei völkerrechtliche Vereinbarungen gebunden sahen. Diese Sicht auf die völkerrechtliche Lage war die Handlungsgrundlage der Alliierten in Deutschland ab 1945, auf dieser Basis schufen sie historische Fakten, und diese Sicht wird noch heute von renommierten Völkerrechtlern vertreten.

Eine Annektierung des besetzten Gebiets fand also jedenfalls nicht statt. Es wurde „nur“ die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen, d.h. die Souveränität, die gesamte Staatsgewalt von den Besatzungsmächten in Anspruch genommen. Das deutsche Volk ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr Souverän im eigenen Land. Laut Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945, also zwei Monate später,  sollte es aber auch nicht versklavt werden:

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigene Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.

Das deutsche Volk sollte also zwar nicht versklavt werden, war aber auch kein freies Volk  mehr, und die Alliierten schalteten und walteten unter der Prämisse nicht anwendbaren Völkerrechts auf Grund einer deballatio nach Angriffskrieg.

————————————————————————————————————————————–

Grundgesetz und Gründung der Bundesrepublik Deutschland

Überspringen wir einige Jahre. 1948, nachdem sie sich gründlich zerstritten haben, geben die westlichen Besatzungsmächte bei den im Auftrag der Besatzungsmächte gewählten Volksvertretern eine Verfassung in Auftrag. Diese stimmen sich untereinander ab und weigern sich dann, per Verfassung einen westdeutschen Staat zu errichten. Vielmehr wollen sie nur ein Grundgesetz erarbeiten, eine Basis für die Neuorganisation der Verwaltung der westdeutschen Besatzungszonen. Ob nun Verfassung oder Grundgesetz – in Auftrag gegeben, begutachtet und genehmigt wird diese Organisationsgrundlage ohnehin nicht vom deutschen Volk, denn das ist nicht mehr der Souverän, sondern von den westdeutschen Besatzungsmächten, die zwar nicht das Staatsgebiet, sehr wohl aber die Souveränität in diesem Teil Deutschlands annektiert haben.

Carlo Schmid, einer der Mitverfasser des Grundgesetzes, hat sich in seiner berühmten Rede vor dem Parlamentarischen Rat (der die Verfassung ausarbeitete) am 8.9.1948 folgendermaßen geäußert:

Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn.

Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges.

Damit, daß die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muß aber neu o r g a n i s i e r t werden.

Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen.

Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen

herbeizuführen. … Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, daß diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, daß das deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor – drücken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, daß es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist.

Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes  dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können.

Halten wir also fest, unter welchen Bedingungen das Grundgesetz als Verwaltungsgrundlage für die drei westdeutschen Besatzungszonen geschaffen wurde:

1. Deutschland als „staatliche Wirklichkeit“ wird als weiterhin existent wahrgenommen. Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt sind weiterhin vorhanden, aber vollständig in der Hand der Siegermächte – ohne dabei offiziell annektiert oder versklavt zu sein.

2. Die Besatzungsmächte gestalten Deutschland und seine staatliche Wirklichkeit interventionistisch nach ihrem Willen. Sie haben das deutsche Volk unterworfen (aber nicht versklavt – wo auch immer da der genaue Unterschied liegen mag), und es wehrt sich nicht (mehr). Damit ist die Unterwerfung legal, denn das deutsche Volk zeigt laut Carlo Schmid durch seine Wehrlosigkeit indirekt seine Bereitschaft, vorläufig auf seine Souveränität zu verzichten.

3. Das mit dem Grundgesetz zu errichtende Verwaltungskonstrukt kann aus Sicht der Errichtenden gar keinen Staatscharakter haben, da es nicht vom Volk initiiert wurde, sondern von einer Fremdherrschaft.

4. Eine künftige Verfassung kann aus Sicht der Grundgesetzverfasser nicht etwa durch Änderung dieses Grundgesetzes entstehen, sondern muß komplett neu erstellt werden.

Im Grundgesetz heißt es dann aber 1949 plötzlich trotzdem:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Die Bundesrepublik Deutschland wird von Anfang an ausdrücklich als Staat bezeichnet. Nur – woher kommt plötzlich dieser Staat? Das Deutsche Reich ist als Staat nicht mehr da, seine völkerrechtliche Identität ist in dem Moment erloschen, als die Souveränität von den Siegern beansprucht und übernommen wurde. Wer also hat ihn gegründet, den im Grundgesetz von 1949 erwähnten Staat Bundesrepublik Deutschland? Wer hat ihn legitimiert? Das deutsche Volk, das sich angeblich dieses Grundgesetz selbst gegeben hat? Wie kann das deutsche Volk sich dieses Grundgesetz gegeben, diesen Staat gegründet und legitimiert haben, wo es doch wehrlos unterworfen ist, also gar nicht die für eine Staatsgründung notwendige Souveränität innehat? Und wo doch die Verfasser des Grundgesetzes selbst sagen, es wird kein Staat geschaffen, sondern es werden nur vorhandene staatliche Strukturen neu organisiert?

Allein der Souverän, also der Besitzer eines Landes, kann einen Staat auf seinem Territorium schaffen und ihm Geltung verschaffen. Die Souveränität in Deutschland wurde zu diesem Zeitpunkt von den Alliierten ausgeübt, das von ihnen besetzte Land aber ausdrücklich nicht beansprucht, denn Annexion wurde ja in der Berliner Erklärung unmißverständlich abgestritten.

Der Staat, wenn wir das vom Grundgesetz geschaffenene Konstrukt als solchen anerkennen wollen, war demzufolge ein von Besatzungsmächten auf fremdem, besetztem, aber nicht annektiertem Gebiet gegründeter Staat. Das unterworfene einheimische Volk wurde in keiner Weise gefragt, wie die neue staatliche Ordnung aussehen soll, weder das Volk in den westdeutschen, noch das in der ostdeutschen Besatzungszone. Wenn es daher im Grundgesetz weiter heißt:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

dann ist das eine reichlich dreiste Lüge. Die Staatsgewalt geht vom Souverän aus, der hier ganz eindeutig nicht das Volk ist, denn das ist vollständig unterworfen und hat nur noch Forderungen seiner Besieger zu erfüllen. Die westlichen Alliierten sind wohl Souverän, aber durch nichts als blanke Gewalt legitimiert. Damit ist der im Grundgesetz genannte, aber nicht formell gegründete Staat seinem Charakter nach ein fremdherrschaftlicher Machtapparat, der sich irreführenderweise als demokratischer und sozialer Bundesstaat bezeichnet.

————————————————————————————————————————————–

Die völkerrechtliche Identität der Bundesrepublik Deutschland

Wikipedia nennt die verschiedensten Theorien zur Frage des Fortbestands oder Nichtfortbestands des Deutschen Reichs und damit zur völkerrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland.

Die debellatio-Theorie, auf Grund derer die Alliierten nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland handelten und sie damit manifestierten, wird mit dem Argument in Frage gestellt, daß dies eine Annexion erfordert hätte – was mir nicht ganz korrekt scheint. Denn es geht bei debellatio gar nicht vorrangig um die Annektierung des feindlichen Gebiets, sondern um die Frage der noch vorhandenen Existenz des feindlichen Staates.

Fakt ist, daß die Alliierten Siegermächte totale Macht sowohl über das Gebiet als auch über das Volk hatten. Bis auf ein kleines, aber wesentliches Detail:  Sie konnten sich zwar die Souveränität des Deutschen Reiches aneignen, nicht aber dessen Identität! Da sie die Identität des Deutschen Reichs nicht innehatten, konnten sie diese auch nicht an einen von ihnen ins Leben gerufenen Staat übertragen. Man kann nur Rechte weitergeben, die man selbst besitzt und daher zu vergeben hat.

Die Siegermächte haben also zur Ausübung ihrer Siegerrechte einen „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ genannten Machtapparat gegründet. Dieser Machtapparat konnte aber aus logischen Gründen mit dem Deutschen Reich nicht völkerrechtlich identisch sein, weil das Deutsche Reich als völkerrechtliches Subjekt nicht mehr existierte. Es war von den Alliierten selbst gezielt ausgelöscht worden, eben um auf dem besetzten Gebiet überhaupt erst ohne völkerrechtliche Einschränkungen schalten und walten zu können. Einmal erloschen bleibt aber erloschen. Nachdem der Staffelstab Identität einmal vernichtet ist, ist eine Übergabe dieses Staffelstabs nie wieder möglich. Man kann später so tun, als ob. Aber die Fakten bleiben.

Das  deutsche Volk, das einem neuen deutschen Staat völkerrechtliche Legitimität hätte geben können, existierte zwar noch genau wie das deutsche Staatsgebiet, aber es hatte seine Souveränität verloren und war damit nicht fähig, einen von wem auch immer neugegründeten Staat auf deutschem Territorium völkerrechtlich als deutschen Staat zu legitimieren. Weil – wir erinnern uns – man nun einmal nur Rechte übertragen kann, die man selbst besitzt. Das gilt für die einen wie für die anderen.

Die Bundesrepublik Deutschland kann also nie mit dem Deutschen Reich identisch gewesen sein.

————————————————————————————————————————————–

Pariser Verträge

Gehen wir weiter in der Geschichte. 1955 wurde mit Inkrafttreten der Pariser Verträge vom 23.10.1954 das Besatzungsstatut, das bis dahin dem Grundgesetz offiziell übergeordnet war, offiziell aufgehoben. Tatsächlich heißt es in dem Vertrag:

Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.

Da steht nicht: Die Bundesrepublik ist ein souveräner Staat. Da steht: Die Bundesrepublik wird die Macht eines solchen haben. Und das wird dann folgerichtig folgendermaßen eingeschränkt:

Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.

Die Bundesrepublik wird ihre Politik in Einklang mit den Prinzipien der Satzung der Vereinten Nationen und mit den im Statut des Europarates aufgestellten Zielen halten.

Die Bundesrepublik bekräftigt ihre Absicht, sich durch ihre Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, die zur Erreichung der gemeinsamen Ziele der freien Welt beitragen, mit der Gemeinschaft der freien Nationen völlig zu verbinden.

Bei Verhandlungen mit Staaten, mit denen die Bundesrepublik keine Beziehungen unterhält, werden die Drei Mächte die Bundesrepublik in Fragen konsultieren, die deren politische Interessen unmittelbar berühren.

Auf Ersuchen der Bundesregierung werden die Drei Mächte die erforderlichen Vorkehrungen treffen, die Interessen der Bundesrepublik in ihren Beziehungen zu anderen Staaten und in gewissen internationalen Organisationen oder Konferenzen zu vertreten, soweit die Bundesrepublik dazu nicht selbst in der Lage ist.

Wichtig auch folgende Passage:

Die Unterzeichnerstaaten sind darüber einig, daß ein wesentliches Ziel ihrer gemeinsamen Politik eine zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern frei vereinbarte friedensvertragliche Regelung für ganz Deutschland ist, welche die Grundlage für einen dauerhaften Frieden bilden soll. Sie sind weiterhin darüber einig, daß die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu dieser Regelung aufgeschoben werden muß.

An dieser Stelle stellt sich mir die Frage, was das immer wieder erwähnte Deutschland nun eigentlich ist? Es ist nicht der Staat Deutsches Reich, denn der ist weg. Es ist auch nicht der Staat Bundesrepublik Deutschland, denn der hat keine Legitimität, für Deutschland zu agieren: Er wurde nicht vom deutschen Volk gegründet, und er ist weder Nachfolger noch identisch mit dem Deutschen Reich. Er wurde von Besatzern zu Besatzungszwecken gegründet.

Da die Bezeichnung Deutschland fast nur im Zusammenhang mit Referenzen auf das Staatsgebiet und die Staatsangehörigkeit des erloschenen Deutschen Reichs auftritt, könnte man annehmen, daß Deutschland auf jeden Fall das Land und das Volk des Deutschen Reichs impliziert, mit Sicherheit aber nicht die Bundesrepublik Deutschland, denn die hat ein anderes Territorium und kein eigenes Volk.

————————————————————————————————————————————–

Die Kanzler-Briefe

Ein hoher Beamter hatte [Willi Brandt] drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. Artikel 23 zählte die Länder auf, in denen das Grundgesetz »zunächst« gelten sollte, bis es in anderen Teilen Deutschlands »nach deren Beitritt« in Kraft zu setzen sei. Diese Vorwegnahme der Realität im Jahre 1990 konnten die Drei 1949 weder genehmigen noch ahnen. Gravierend für diese ganze Zeitspanne war, dass sie Groß-Berlin aus dem Artikel 23 amputierten, was dem ehemaligen Regierenden Bürgermeister natürlich vertraut war.

Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger. Dass aus den Militärgouverneuren inzwischen Hohe Kommissare geworden waren und nach dem sogenannten Deutschlandvertrag nebst Beitritt zur Nato 1955 die deutsche Souveränität verkündet worden war, änderte daran nichts. Er schloss: »Also habe ich auch unterschrieben« – und hat nie wieder davon gesprochen.

Die Einschränkungen der deutschen Souveränität existierten völkerrechtlich unverändert, solange Deutschland geteilt blieb und solange sie nicht durch einen Friedensvertrag förmlich beendet wurden. Durch die Kapitulation am 8.Mai 1945 ging die Souveränität des Reiches auf die Sieger über. Deutschland erhielt sie erst mit der Wirksamkeit des friedensvertraglichen Zwei-plus-Vier-Abkommens am 15.März 1991 zurück.
(Egon Bahr)

Offiziell war die Bundesrepublik Deutschland also von 1955 bis 1990 ein souveräner Staat, tatsächlich hatten noch immer die Alliierten das Sagen. Wenn man in diesem Kontext an die kürzliche Äußerung Wolfgang Schäubles vor Bankern zurückdenkt, Deutschland sei „seit dem 08.05. 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen„, dann kann man sich denken, was vom  „friedensvertraglichen Zwei-plus-Vier-Abkommen“ und der darin proklamiertern vollen Souveränität des vereinigten Deutschlands in allen inneren und äußeren Belangen zu halten ist …

————————————————————————————————

Der 2+4-Vertrag

Kommen wir also zum 2+4-Vertrag von 1990.

IN DER ÜBERZEUGUNG, daß die Vereinigung Deutschlands als Staat mit endgültigen Grenzen ein bedeutsamer Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa ist,

IN ANERKENNUNG DESSEN, daß dadurch und mit der Vereinigung Deutschlands als einem demokratischen und friedlichen Staat die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung verlieren

Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein.

Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und
äußeren Angelegenheiten.

Plötzlich ist die Bundesrepublik Deutschland Deutschland! Obwohl einfach nur die DDR ihr beigetreten ist. Und natürlich hat sie volle Souveränität, genau wie seit 1955 schon …

Sie wurde als fremdherrschaftlicher Machtapparat mit dem Etikett „demokratischer Staat“ von Besatzern auf besetztem Gebiet für ein unterworfenes Volk gegründet. Das ist eine unumstößlicher Fakt, soweit ich sehen kann. 1990 wurde dieser Machtapparat einfach nur größer und seine Grenzen endgültig festgelegt. Mehr ist nicht passiert.

———————————————————————————————–

Und die hoheitliche Befugnis?

Wenn die Bundesrepublik Deutschland schon aus Gründen der Logik nicht völkerrechtlich identisch sein kann mit dem Deutschen Reich, wenn sie außerdem bis heute zu keinem Zeitpunkt ein Staat eines deutschen Souveräns, also ein legitimer deutscher Staat war, sondern immer nur ein besatzungshoheitlicher Staat für das deutsche Volk – wie sieht es dann mit der rechtlichen Einordnung ihrer Handlungen aus?

Was sind dann all die Steuern und Pflichtabgaben, die dem offenbar noch immer unterworfenen deutschen Volk von der fremdherrschaftlichen Bundesrepublik auferlegt werden, anderes als unter arglistiger Täuschung und Nötigung abgepreßte Tributzahlungen? Was sind dann Angehörige dieses fremdherrschaftlichen Machtapparates anderes als Kollaborateure? Was sind dann die von diesem Apparat scheinbar wahllos vergebenen deutschen Staatsangehörigkeitstitel anderes als Makulatur?

Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein.
(Johann Wolfgang von Goethe)

Fragen an Behörden

Standard

Belegen Sie mir bitte die Rechtsgrundlagen für Ihre Forderungen. Ich möchte dazu gern folgende Dokumente sehen:

1. Kopie des Dokuments, mit dem die Alliierten Siegermächte des 2. Weltkriegs dem deutschen Volk seine Souveränität zurückgegeben haben

2. Kopie der offiziellen Staatsgründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland als vom deutschen Volk ausdrücklich und frei gewählte Staatsform

3. Kopie der vom deutschen Volk als Souverän seines Landes in Auftrag gegebenen und per Volksabstimmung bestätigten Verfassung dieses Staates sowie der Verfassungsurkunde

4. Nachweis des staatlichen Charakters des Bundesrepublik Deutschland durch Nachweis einer Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland

4. Dokument mit meiner freiwilligen und absichtlichen Zustimmung, mich als freier Mensch bei allen meinen Handlungen den Gesetzen und Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und des Landes XXXXXXXX zu unterwerfen.

Das große Treuhandspiel

Standard

Ein Treuhandverhältnis besteht immer zwischen dem Treugeber, dem Treuhänder und dem Begünstigten. Alles dreht sich um das Treugut, ein Vermögen, das materielles (z.B. Immobilien) oder ideelles (z.B. Rechtsansprüche) Vermögen sein kann. Der Treugeber kann gleichzeitig der Begünstigte sein, der Treuhänder jedoch niemals. Der Treuhänder hat gewissermaßen die Arschkarte, er muß verwalten und hat alle Verantwortung, darf aber selbst laut Treuhandrecht keinen Nutzen von der ganzen Sache haben.

Die Geburt

Meine Eltern gaben mir anläßlich meiner Geburt den Namen Freewomanontheland.  Dieser Name bezeichnet mich, den damals neugeborenen Menschen, und ist verbunden mit dem Geburtsrecht auf meinen Anteil am deutschen Volksvermögen (derzeit ca. 122.250 EUR) – und mit meinem Anrecht auf die Nutzung meiner menschlichen Arbeits- und Konsumfähigkeit.  Das klingt banal, ist aber sehr wichtig.

Die Geburtsanzeige (Treuhandverhältnis Nr. 1)
Der Menschenname

Mit der (aus guten Gründen gesetzlich vorgeschriebenen) Geburtsanzeige  beim Standenbeamten übergaben meine Eltern diese mit dem Namen Freewomanontheland verbundenen Anrechte dem Staat zu treuen Händen in Verwaltung. Die Geburtsanzeige  dient als Beweis der Existenz des arbeits- und konsumfähigen Menschen Freewomanontheland.

Die mit diesem Menschennamen verbundenen Anrechte bleiben zeitlebens mein Eigentum, der Staat hat sie nur treuhänderisch in seinem Besitz. Ich bin die Treugeberin und rechtmäßig Begünstigte. Der Staat muß als Treuhänder mein Eigentum verwalten und den Nutzen daraus mir zu Gute kommen lassen. Was immer der Staat mit meinem Eigentum tut, darüber ist er mir, dem Menschen Freewomanontheland, Rechenschaft schuldig. Freewomanontheland ist dem Staat gegenüber die Chefin.

Die Geburtsurkunde (Treuhandverhältnis Nr. 2)
Der bürgerliche Name

Ich bekam dann vom Staat den Besitz des bürgerlichen Namens FREEWOMANONTHELAND zu treuen Händen übertragen. Dieser wurde vom Standesbeamten per Geburtsurkunde  erzeugt und ist im Gegensatz zu Freewomanontheland nichts als beschriebenes Papier, leb- und körperlos. Dieser bürgerliche Name ist meinem Menschennamen zum Verwechseln ähnlich, vom ersten bis zum letzten Buchstaben. Eigentlich dient er nur dazu, dem leb- und körperlosen Staat die Kommunikation mit mir, dem lebendigen Menschen, zu ermöglichen. Er ist eine Art Telefon, wenn man so will. Der Staat ruft die Nummer (FREEWOMANONTHELAND) an, indem er diesen Namen erwähnt. Das ist der Klingelton, der mir signalisiert, der leb- und körperlose Staat würde gern mit mir, dem lebendigen, körperhaft vorhandenen Menschen sprechen. Ich kann nun dieses Gesprächsangebot annehmen oder nicht. Wenn ich den „Anruf“ des Staates entgegennehme, identifiziere ich mich in diesem Moment mit dem bürgerlichen Namen FREEWOMANONTHELAND, da ich mich angesprochen fühle, sonst hätte ich ja nicht reagiert.

Dieser bürgerliche Name ist und bleibt Eigentum des Staates, der Treugeber und Begünstigter dieses Namens ist. Was immer ich als – ahnungslos freiwillig – verwaltende Treuhänderin mit diesem Staatseigentum tue, darüber bin ich dem Staat uneingeschränkt Rechenschaft schuldig. Wenn ich mich mit diesem Namen identifiziere und als die Personifizierung dieses Namens auftrete, dann gehört für diese Zeit alles, was mich ausmacht, dem Staat. Solange ich mich so verhalte, als sei ich FREEWOMANONTHELAND, solange bin ich Eigentum des Staates, tatsächlich seine Sklavin, und er kann totale Macht über mich ausüben, wie und wann es ihm paßt. Der Staat ist für FREEWOMANONTHELAND der Chef, nein, mehr als das: Er ist tatsächlich ihr Herr, ihr Eigentümer, und sie hat keinerlei Rechte außer jenen, die er ihr, der Sklavin, nach Lust und Laune zugesteht und wieder entzieht.

Und so geht das große Spiel

Der Staat geht nun zu seinem Vorteil davon aus (und sorgt auch über das Bildungssystem dafür, daß ich selbst glaube), ich sei stets und ständig FREEWOMANONTHELAND, Eigentum des Staates. Er erzieht mich so, daß ich denke, ich muß immer ans Telefon gehen, wenn der Staat nach FREEWOMANONTHELAND klingelt, und das deshalb auch brav tue und seinen Befehlen stets Folge leiste. Er erzieht mich so, daß ich niemals erfahre, ich bin eigentlich Freewomanontheland, seine Chefin, und habe die Wahl, seinen Wünschen nachzukommen oder nicht.

Der Staat betrachtet den Menschen Freewomanontheland zu seinem eigenen Vorteil als scheintot (oder auch „latent“), bis ich irgendwann mal aufstehe und das Gegenteil behaupte. Und weil ich als tot gelte, jemand sich aber um mein Vermögen, meine Anrechte, mein Eigentum kümmern muß und es schade wäre, das alles nicht zu nutzen, macht das netterweise Vater Staat für mich. Er verwendet dafür FREEWOMANONTHELAND, sein Eigentum, die prompt denkt, dieses schöne Vermögen sei ihres, weil da ja ihr Name draufsteht. FREEWOMANONTHELAND (gespielt von Freewomanontheland in Latenz) wundert sich hin und wieder, warum der Staat so gemein zu ihr sein darf und so allumfassend bestimmen kann, was sie zu tun und zu lassen hat. Aber sie kommt nicht hinter seinen raffinierten Trick, ist ihm deshalb hilflos ausgeliefert und muß immer FREEWOMANONTHELAND sein.

Sobald ich mich aber dem Staat gegenüber als lebender Mensch Freewomanontheland zu erkennen gebe und die mit diesem Menschennamen verbundenen Rechte für mich beanspruche, bin ich wieder die Begünstigte dieser Rechte und dem Staat gegenüber weder Rechenschaft noch irgendwelche Abgaben schuldig. Dann bin ich Chefin des Staates, und wenn er nach FREEWOMANONTHELAND klingelt, kann ich mir überlegen, ob ich darauf reagieren möchte oder nicht.

Der finanzielle Aspekt

Das Staatseigentum FREEWOMANONTHELAND hat der Staat mit Schulden belastet, und zwar in Höhe der Werte , die Freewomanontheland während ihres Arbeitslebens schätzungweise erschaffen kann. Dieses Geld ist längst ausgegeben.

Damit der Staat weitere Schulden auf diesen Namen aufnehmen kann, muß diesem Kreditkonto möglichst viel gutgeschrieben werden – durch mich, den Menschen, der glaubt, er sei FREEWOMANONTHELAND, und dessen Arbeits- und Konsumfähigkeit für die Gläubiger des Staates als Sicherheit hinterlegt ist.

Wenn ich mich als Freewomanontheland zu erkennen gebe und meine Arbeits- und Konsumfähigkeit für mich selbst beanspruche, werden die Kredite, die der Staat mit mir als Sicherheitspfand aufgenommen hat, auf der Stelle notleidend, weil sie nicht mehr bedient werden können. Er ist, was dieses Schuldenkonto angeht, bankrott, denn er selbst kann die Werte nicht schaffen, mit denen der Kredit abbezahlt werden kann.

Fazit

Bürgst du noch als Staatsbürger, oder lebst du schon als Mensch?

Rechtsraum und Rechtskreis

Standard

Rechtsraum ist der von einer Rechtsordnung erzeugte virtuelle Handlungsspielraum, innerhalb dessen man sich bewegt und dessen Regeln man unterliegt, solange man sich dort aufhält.

Voraussetzung für das Vorhandensein eines Rechtsraums ist das Vorhandensein von interagierenden Menschen. Recht ist eine Idee, die mit dem Menschen erscheint und mit ihm geht. Rechtsfreier Raum ist also nur dort, wo keine Menschen sind. Rechtsräume sind witzigerweise räumlich unabhängig. Sie wandern mit dem Menschen und wechseln je nach Rechtstitel, den der Mensch verwendet.

Einen Rechtsraum betritt man nämlich per Rechtstitel. Der Rechtstitel ist sozusagen die Tür zum Rechtsraum, durch die man hineinkommt und ihn wieder verläßt. Wer kein Angestellter einer bestimmten Firma ist, braucht sich bei seinem Verhalten um die internen Vorschriften dieser Firma nicht zu kümmern. Wer einen bestimmten Beruf nicht ausübt, braucht sich um das entsprechende Berufsrecht nicht zu scheren.

In zwei Rechtsräumen gleichzeitig kann man sich nicht aufhalten. Das ist wie mit einem Haus: es gibt übergeordnete und untergeordnete Räume (Land, Landkreis, Gemeinde, Grundstück, Haus, Etage, Zimmer, Schrank, Schublade, Dose …). In jedem gesonderten Raum des Rechts gelten neben den übergeordneten Regeln die speziellen Regeln, die ihn überhaupt erst als separaten Raum definieren. In übergeordneten Räumen braucht man sich nicht an die Regeln von untergeordneten Räumen zu halten, in gleichgeordneten Räumen nicht an die eines anderen Raumes der gleichen Ebene. Noch in der kleinsten „Schublade“ jedoch gelten z.B. die Hausordnung und das Naturrecht als übergeordnete Rechtsräume. Auf der öffentlichen Straße dagegen gilt die Hausordnung eines Gebäudes nicht.

Der Rechtskreis dagegen ist eine Gruppe verschiedener, aber (kulturell, geschichtlich, politisch etc.) verwandter Rechtsräume. Er ist meist über das gesetzte Recht definiert und damit abhängig von politischen Gegebenheiten. Man kann sich sehr wohl in zwei Rechtskreisen gleichzeitig aufhalten, da Rechtskreise räumlich an den Geltungsbereich ihrer Gesetze gebunden sind, die sich überlagern können. Wenn man z.B. standesamtlich und kirchlich heiratet, vollzieht man denselben Akt in zwei verschiedenen Rechtskreisen: dem kirchlichen und dem nichtkirchlichen Rechtskreis.

Soweit mein Verständnis. Wenn ich wo falsch liege, bitte ich um Rückmeldung. Denkfehler sind immer möglich.