Archiv der Kategorie: Uncategorized

Notizen zum Film „Catastroika“

Standard

Neoliberalismus ist eine Ideologie, die nur durch eine extrem regulative Rolle des Staates funktionieren kann. Die Frage ist nicht, wie stark Staat und Kapital reguliert werden, sondern durch wen sie reguliert werden.
(Slavoy Zizek)

Privates Unternehmertum bedeutet nicht freies Unternehmertum. Es bedeutet nur, daß es von Leuten kontrolliert wird, die nicht gewählt wurden.
(Greg Palast)

Nach den jahrzehntelangen Diktaturexperimenten begann in den 1980ern die demokratische Ära. In Diktaturen werden rohe Gewalt, Folter und Angst als Kontrollmechanismus eingesetzt. In Demokratien übernimmt Verschuldung diese Rolle.
(Naomi Klein)

Die großen internationalen Banken fordern weltweit Privatisierung und damit die bedingungslose Kapitulation des Völkerrechts.
(Luis Sepulveda)

Bevor jedoch ein Land wegen seiner Verschuldung endgültig ausgeschlachtet werden kann, muß man die Demokratie, die zur Verschuldung geführt hat, wieder abschaffen. Wahlen sind nicht mehr als Popularitätswettbewerbe, um das Volk zu unterhalten. Wenn die Dinge ernst werden, ist keine Zeit mehr für solche „Spielchen“, dann müssen „Experten“ die Sache in die Hand nehmen, und das Volk hat nicht mehr mitzureden, weil es ja „keine Ahnung“ hat.

Die proklamierte Unabhängigkeit der Zentralbanken bedeutet, die Politik darf die Interessen der Banker nicht anrühren.

Das internationale Finanzkartell hat beschlossen, daß die Demokratie dort sterben soll, wie sie geboren wurde: in Griechenland.

Wir haben eine Banken-Junta, die nicht mehr Legitimität besitzt als jede beliebige Militärjunta. Griechenland ist das Versuchskaninchen für das, was für ganz Europa vorgesehen ist.

Wenn ein ganzes Land dem Diktat seiner Gläubiger unterworfen ist, wird alle Arbeit seiner Bevölkerung zur Sklavenarbeit.

Die Treuhandanstalt für die ehemalige DDR war eine wirtschaftliche Besatzungsarmee. Was sie in der DDR vollzog, die systematische Plünderung eines Landes durch Privatisierung, ist jetzt auch für Griechenland vorgesehen. Der „Erfolg“ der Treuhandanstalt bestand am Ende in Verlusten von ca. 336 Milliarden Mark – bei ganzen 60 Milliarden Mark Einnahmen. Diese Schulden werden bis heute abgezahlt, Gläubiger sind Banken.

Das für Griechenland gegründete Modell heißt „Asset Development Fond“ und orientiert sich am Beispiel der o.g. Treuhandanstalt. Alle Kosten für die Privatisierung trägt das griechische Volk. Alle Gewinne gehen an die Gläubiger. Alles öffentliche Vermögen des Landes kann nach Belieben verkauft, ausgebeutet und geplündert werden, unter der einzigen Bedingung, daß es nicht außer Landes gebracht wird.

Fragen an Behörden

Standard

Belegen Sie mir bitte die Rechtsgrundlagen für Ihre Forderungen. Ich möchte dazu gern folgende Dokumente sehen:

1. Kopie des Dokuments, mit dem die Alliierten Siegermächte des 2. Weltkriegs dem deutschen Volk seine Souveränität zurückgegeben haben

2. Kopie der offiziellen Staatsgründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland als vom deutschen Volk ausdrücklich und frei gewählte Staatsform

3. Kopie der vom deutschen Volk als Souverän seines Landes in Auftrag gegebenen und per Volksabstimmung bestätigten Verfassung dieses Staates sowie der Verfassungsurkunde

4. Nachweis des staatlichen Charakters des Bundesrepublik Deutschland durch Nachweis einer Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland

4. Dokument mit meiner freiwilligen und absichtlichen Zustimmung, mich als freier Mensch bei allen meinen Handlungen den Gesetzen und Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und des Landes XXXXXXXX zu unterwerfen.

Bisherige Zusammenfassung und Schlußfolgerung

Standard

Zuletzt aktualisiert nach neuestem Stand meiner Recherchen: 12.03.2012

Allgemein zum heutigen Verhältnis Mensch und Staat

1. Man erhält anläßlich seiner Geburt den Rechtstitel Mensch und Volkszugehöriger von seinen Eltern. Er wird von ihnen per Unterschrift unter die Geburtsanzeige bzw. per Vaterschaftsanerkennung erteilt und „verbrieft“ den Anspruch des neuen Menschen auf einen prozentualen Anteil am Volksvermögen. Eigentümer des Rechtstitels bleibt das Kind, Besitzer und treuhändischer Verwalter des Rechtstitels ist der Staat. Das Kind bzw. der spätere Erwachsene ist dem Staat gegenüber weisungsberechtigt, nicht nur an der Wahlurne.

2. Man erhält anläßlich seiner Geburt den Rechtstitel Staatsbürger vom Staat. Er wird vom Standesbeamten per Unterschrift unter die Geburtsurkunde erteilt und „verbrieft“ den Anspruch des neuen Menschen auf Dienstleistungen und Schutz seitens des Staates. Eigentümer bleibt der Staat, Besitzer und treuhändischer Verwalter des Rechtstitels ist das Kind. Der Staat ist dem Kind bwz. dem späteren Erwachsenen gegenüber weisungsberechtigt.

3. Man hat die Wahl, unter welchem der beiden Rechtstitel man handelt und bei welchen Gelegenheiten man zwischen ihnen wechselt.

4. Verbunden mit dem Rechtstitel Mensch und Volkszugehöriger ist der sogenannte inhärente oder allgemeine Rechtsraum, von dem genau wie von diesem Rechtstitel kaum jemand etwas weiß. Das ist das Recht, das sich aus dem überlebenswichtigen Streben der Menschen nach friedlichem Zusammenleben auf der Erde ergibt. Wenn ich so handle, wird der andere so reagieren. Wenn der andere so handelt, werde ich so reagieren. Dieses Handeln ist gut für das friedliche Zusammenleben und sichert damit mein Überleben, dieses Handeln ist schlecht für das friedliche Zusammenleben und gefährdet damit mein Überleben. Diese Art der öffentlichen Ordnung war  wungezählte Jahrtausende lang gang und gäbe.

5. Wenn man unter dem Rechtstitel Mensch und Volkszugehöriger handelt, ist man nicht an die Gesetze des Staates gebunden, es sei denn, man bewegt sich als Gast auf Staatseigentum oder beansprucht den Schutz des Staates.

6. Der Staat hat keinerlei Verwaltungsvollmacht für Privateigentum und Privatangelegenheiten seiner Treugeber.

7. Das ist die juristische Grundlage, also die Theorie. In der Praxis ist den Menschen und den unteren bis mittleren Staatsangestellten nichts davon bekannt. Die Geburtsanzeige gilt als „Antrag“ auf eine Geburtsurkunde, und nur die Geburtsurkunde gilt als wichtiges Dokument. Als Recht gilt nur, was in Gesetzen festgelegt ist. Außerhalb davon befindet man sich sofort  im „rechtsfreien Raum“.

8. Diese öffentliche Meinung ist im Interesse des Staates und der von ihm beherrschten öffentlichen Ordnung. Wenn es aber in einem Staat anders als im anglo-amerikanischen Rechtskreis (Common Law) keine anerkannten und wirksamen Rechtsmittel außerhalb des gesetzlichen Rechts gibt, gleitet der Staat offenbar unweigerlich in Totalitarismus ab. Erstmals ausdrücklich „abgeschafft“ wurde der Rechtsraum außerhalb des geschriebenen Gesetzes von der Französischen Revolution, und diese Idee hat sich seither in Kontinentaleuropa festgesetzt.

Sonderfall Deutschland

1. Seit Entmachtung des Kaisers und des Adels im Jahre 1918 gilt in Deutschland das oben beschriebene Verhältnis zwischen Volk und Staat. Ein gültiges und wirksames außerstaatliches Rechtsmittel z.B. gegen Übergriffe staatlicher Vertreter auf das Volk wie im Common Law Rechtskreis gibt es nicht und hat es hier nie gegeben. Der Staat und sein Handeln waren von Anfang an unanfechtbar, da er sich das Recht von Anfang an nach seinen Bedürfnissen gestalten konnte.

2. Der deutsche Staat, also das Deutsche Reich mit seiner Verfassung von 1919, ist seit Mai 1945  handlungsunfähig. Er wurde zu keinem Zeitpunkt aufgelöst oder ersetzt. Es gab zu keinem Zeitpunkt eine formelle Staatsneugründung. Die Alliierten Siegermächte waren laut Haager Landkriegsverordnung § 43 zur Sicherung der öffentlichen Ordnung im besetzten Gebiet verpflichtet und ordneten daher die Schaffung einer provisorischen Verwaltungsstruktur an. Die Deutschen verweigerten die geforderte Gründung eines westdeutschen Teilstaates und arbeiteten statt einer Verfassung ein Grundgesetz aus, ausdrücklich als provisorisches Instrument der Verwaltung auf Alliiertenbefehl (siehe Carlo Schmid) und zur Sicherung der öffentlichen Ordnung. Das Verwaltungskonstrukt wurde Bundesrepublik genannt, und das Wort „Deutschland“ für den etwas pathetischeren Klang hinzugefügt (siehe Theodor Heuss).

3. Es kursieren die wildesten Darstellungen, was 1990 anläßlich des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland juristisch alles schiefgelaufen ist. Ob das damals absichtlich geschah (worauf ich erfahrungshalber tippe) oder aus Unfähigkeit – ist schwer zu belegen. Tatsache ist, daß das Verwaltungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland mit der Streichung des Geltungsbereichs (§23) des Grundgesetzes und auf Grund eines Urteils des Verfassungsgerichts von 1973 („Sie beschränkt staatsrechtlich ihr Hoheitsgebiet auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ …“) logischerweise erlosch. Daran gibt es für mich nichts zu deuteln.

Wenn nun aber Staatsrechtler davon ausgehen, daß die Bundesrepublik Deutschland seit dem Beitritt der DDR von der Verwaltungsorganisation der Alliierten zu einem Staat geworden ist, der sie vorher ja ziemlich eindeutig nicht war, dann frage ich mich, wie und durch welchen Akt die Umwandlung vonstatten ging?

Klar ist für mich jedenfalls, daß das Grundgesetz ohne definierten Geltungsbereich nicht gültig sein kann, da so keine Rechtssicherheit gegeben ist. Wo und für wen gilt es? Das Grundgesetz bezeichnet sich selbst laut Präambel als Grundgesetz „aller Deutschen“, das die Bewohner der Bundesländer sich angeblich in freier Entscheidung gegeben hätten.  Dasselbe Grundgesetz bezeichnet aber als Deutsche in seinem Sinne alle deutschen Volkszugehörigen auf dem Gebiet des (nicht etwa „früheren“ oder „ehemaligen“) Deutschen Reichs in seinen Grenzen vom 31.12.1937. Wie können die Bewohner der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland ein Grundgesetz für „alle Deutschen“ erlassen (haben sie nicht, da sie nicht direkt darüber abgestimmt haben), wenn sie gar nicht für „alle Deutschen“ sprechen können, da sie nicht alle Deutschen sind?

4. Ein Friedensvertrag mit den Deutschen kam 1990 wegen Bedenken der Polen, welche den größten Teil der besetzten Ostgebiete des Deutschen Reichs verwalten, nicht zustande. Das halte ich für realistisch, verifiziert habe ich es noch nicht.

5. 2005 endete der nach anglo-amerikanischem Rechtsverständnis (nicht laut Haager Landkriegsordnung!) erlaubte Besatzungszeitraum von 60 Jahren. Das soll in einem Zusatzprotokoll zur Haager Landkriegsordnung festgelegt worden sein, das allerdings noch niemand gesehen hat …

6. 2006 gewann Selim Sürmeli einen sechs Jahre dauernden Prozeß vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die rechtlichen Strukturmängel der Bundesrepublik Deutschland. Er hatte wegen eines zu lange dauernden Verfahrens in einer Schadensersatzsache nach einem Verkehrsunfall mit Motorrad und Fahrad, das zumUrteilszeitpunkt bereits 16 1/2 Jahre dauerte, vor dem EGfM geklagt. Das Urteil bezieht sich darauf, daß er tatsächlich innerhalb der Verwaltungsgesetzgebung keinen wirksamen, also tatsächlich beschleunigenden Rechtsbehelf gegen überlange Verfahren zur Verfügung hatte und dies dem Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprach, zu deren Einhaltung und Umsetzung in ihrem Rechtssystem sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hatte. Diese Einschätzung des EGfM wird nun aufgeblasen zu der unzutreffenden Behauptung,  der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe geurteilt, die Bundesrepublik Deutschland sei kein effektiver Rechtsstaat.

7. Dieses Urteil soll dabei laut Peter Frühwald eine Rechtssituation geschaffen haben, bei der jeder, der Beschwerden über die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland hatte, auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Ausland Schadenersatz geltend machen konnte. Das halte ich für weither geholt. Das Urteil bezieht sich auf damals fehlende wirksame Rechtsmittel zur Beschleunigung eines überlangen Verfahrens, mehr nicht. Inzwischen gibt es für solche Fälle das Mittel der Untätigkeitsbeschwerde beim betreffenden Gericht. Wie man daraus eine Rechtsgrundlage für generelle Verwaltungsbeschwerden bei den Alliierten ableiten will, kann ich derzeit nicht nachvollziehen. Da die Alliierten noch immer die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland in der Hand haben und deshalb für deren Fehler verantwortlich seien, seien die Alliierten für die eingeklagten Schadensersatzansprüche haftbar gewesen.

8. Deshalb sollen die Alliierten der Bundesrepublik Deutschland 2007 die Nutzungsrechte an den bis dahin für Verwaltungszwecke genutzten Gesetzen des Deutschen Reichs entzogen haben. Das sei mittels der sogenannten Bereinigungsgesetze erreicht worden, die tatsächlich ohne Parlamentsbeschluß oder bemerkenswertes Medienecho eingeführt wurden. Die Bereinigungsgesetze hoben u.a. die angeblich „überholten“ Einführungsgesetze zu den großen Verwaltungsgesetzen auf, und damit das Inkrafttreten und die Geltungsbereichsdefinition dieser Gesetze. Ein Gesetz ohne definierten Geltungsbereich ist wegen der sich sonst ergebenden Rechtsunsicherheit (laut Bundesverfassungsgericht) definitiv ungültig. Wenn das Inkrafttreten eines Gesetzes aufgehoben wird, kann es ebenfalls nicht mehr gültig sein. Alles andere wäre in meinen Augen verantwortungslose bis betrügerische Rechtsverdreherei.

9. Das Grundgesetz sei auf dem Wege der doppelten Verneinung bis auf die Artikel 73, 74 und 75 aufgehoben (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts, BesatzRBerG). Das ist Blödsinn. Die Leute, die das behaupten, sind mit solchen – verhältnismäßig eingängigen – Gesetzestexten entweder schon überfordert oder haben sich diesen konkreten Gesetzestext gar nicht selbst angeschaut. Wenn man sich aus langen Sätzen nur die Wortgruppen herauspickt, die einem in den Kram passen, diese dann, aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang gerissen, willkürlich zusammensetzt und diese Zusammenstellung zur „Quintessenz“ des Satzes erklärt, dann kann man eine Vielzahl lustiger Kombinationen erfinden. Peinlich für alle, die das als Fakten und „Offenkundigkeiten“ verkaufen.

10. Seit 30.11.2007 haben in der Bundesrepublik Deutschland dennoch die großen Gesetzeswerke keine Gültigkeit mehr, da ihr Inkrafttreten und ihr Geltungsbereich offenbar wirklich aufgehoben wurde. Das Grundgesetz selbst, das diesen Gesetzen einen notdürftigen räumlichen Geltungsbereich geben könnte, wenn es denn selbst einen hätte, hat eben auch keinen. Damit hängt tatsächlich die gesamte Verwaltung rechtlich in der Luft – aber die Verwaltungsmaschinerie arbeitet unermüdlich weiter, weil ja sonst Chaos ausbrechen würde. (Falls sich mir diese Situation irgendwann nach weiteren Recherchen anders darstellen sollte, überarbeite ich auch diesen Punkt wieder.)

11. In jedem Fall gilt Völkerrecht als höherrangiges Recht vor deutschem Recht bzw. irgendwelchen BRD-Gesetzen – aber eben nicht vor BRD-Gerichten. Das sind verschiedene Rechtskreise. BRD-Gerichte können sich nur für Menschenrechte und Völkerrecht interessieren, soweit diese in die BRD-Gesetzgebung eingegliedert sind, und betrachten daher alle darüber hinausgehenden Ansprüche als „irrelevant“. Das heißt aber nicht, daß BRD-Gerichte Völkerrecht abschaffen. Sie sind einfach nur nicht dafür zuständig. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die mit der Unterzeichnung der jeweiligen internationalen Verträge eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich der entsprechenden Umgestaltung der nationalen Gesetzgebung zu veranlassen. Aber das kann kein BRD-Gericht der BRD-Regierung vorschreiben, nicht einmal das Bundesverfassungsgericht, denn auch dieses ist nicht für Menschrechte oder Völkerrecht zuständig. Das können nur internationale Gerichte.

12. Von der BRD unterzeichnetes Völkerrecht ist auch der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, der eine der Grundsäulen des Völkerrechts darstellt. In der juristischen Praxis der BRD umgesetzt ist dieses Recht natürlich nicht, obwohl sie sich dazu verpflichtet hat – 1973, das ist ja schon sooo lange her …

13. Die gern zitierte UN-Resolution 56/83 erlaubt mitnichten die staatliche Selbstverwaltung einzelner Personen und Personengruppen beim Ausfall der staatlichen Stellen. Sie nimmt lediglich Kenntnis von entsprechenden Vorschlägen der Völkerrechtskommission. Diese Entwürfe sind ein ganz frühes Stadium einer eines Tages vielleicht einmal möglichen Entscheidungsfindung. Sie sind bisher in keiner Weise  international geltendes Recht.

Konkrete Schlußfolgerungen

1. Die Deutschen sind besonders in den A…. gekniffen. Sie haben nicht nur kein wirksames alternatives Rechtssystem außerhalb der staatlichen Gesetzordnung wie z.B. Engländer oder Kanadier, sie haben offenbar noch nicht einmal einen handlungsfähigen Staat, der sie als Gegenleistung für die Nutzung des Landes und seiner Ressourcen tatsächlich schützen könnte. Als notdürftigen Ersatz haben sie offenbar ein umsatzsteuerpflichtiges Verwaltungsunternehmen (den Eindruck habe ich auch), das sich zur Kontrolle und Ausbeutung der Bürger auf ungültige deutsche Gesetze beruft und sie gewaltsam durchsetzt. Ein solches nichtstaatliches Gebilde läßt sich natürlich bestens im Rahmen der EU auflösen.

2. Es bleibt einem Bewohner des von der Bundesrepublik deutschland staatlich oder nichtstaatlich verwalteten Gebiets wirklich nur Völkerrecht als Rechtsmittel gegen Übergriffe der Bundesrepublik Deutschland, egal, ob er sich auf ein noch fortexistierendes Deutsches Reich beruft oder auf seine Geburtsrechte außerhalb jeder Staatlichkeit. Vor nichtstaatliche Schiedsgerichte bekommt man die jeweiligen Verantwortlichen nur mit ihrer eigenhändigen Unterschrift unter eine entsprechende Schlichtungsvereinbarung, und sie werden sich in den meisten Fällen hüten, einer solchen Vereinbarung zuzustimmen.

3. Für Völkerrecht sind nur internationale Gerichte zuständig, also der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag.

Schreiben an das Einwohnermeldeamt

Standard
  1. Versicherung an Eides statt zur Präsumtion meiner Identität und meiner Rechte
  2. Absichtsanzeige und Proklamation der Inanspruchnahme von Geburtsrechten

      – Aufforderung zur formgerechten Erbringung von Gegenbeweisen –

Hinweis: Inkenntnissetzung des Erfüllungsgehilfen ist Inkenntnissetzung des Vollmachtgebers und vice versa.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte lesen Sie das Folgende sorgfältig durch, bevor Sie antworten. Dies ist eine offizielle Inkenntnissetzung und gilt als Urkundsbeweis.

Anbei finden Sie die im Betreff genannten Dokumente. Falls Ihnen bezüglich der darin genannten Präsumtionen urkundliche Gegenbeweise vorliegen, fordere ich Sie auf, mir diese zukommen zu lassen. Die entsprechende Rückantwort muss rechtsgültig handunterschrieben sein von einem bevollmächtigten und persönlich haftenden Behördenvertreter der Bundesrepublik Deutschland im Bewußtsein der Strafbarkeit von Meineid und eidesstattlich versichernd, daß die Angaben in den mir dabei zugesandten angeforderten Unterlagen echt, richtig und vollständig und in keiner Hinsicht irreführend, betrügerisch oder mutwillig schädigend sind.

Für die Rückantwort per Einschreiben mit Rückschein setze ich Ihnen hiermit eine Frist von einundzwanzig (21) Tagen ab Erhalt dieses Schreibens. Diese Frist wird auch in den beiden beigefügten Dokumenten genannt.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich keine Telefongespräche zu dieser Angelegenheit führen werde, sondern den Sachverhalt aktenkundig und beweiskräftig zu dokumentieren wünsche. Ich wünsche auch keinerlei Besuch in der Angelegenheit.

Jede etwaige bisherige Anerkennung einer angeblichen ständigen Weisungsgebundenheit meinerseits gegenüber BRD-Behörden ist hiermit zurückgenommen und wird vorläufig als unter Täuschung und Nötigung erfolgt betrachtet.

Bitte beachten Sie, daß die allgemein gültigen Prinzipien von Treu und Glauben es erfordern, daß Sie auf die beigefügten Urkunden und die darauf bezogene Gegenbeweisforderung hin alle etwaigen begründeten Gegenargumente sofort vorlegen und nicht zurückhalten, um mich womöglich zu einem späteren Zeitpunkt damit zu überraschen. Die gesetzte Frist von einundzwanzig (21) Tagen nach Eingang dieses Schreibens samt Urkunden für eine Antwort per Einschreiben mit Rückschein ist daher angemessen, und ebenso angemessen ist es, bei Nichteinhaltung dieser Frist Ihre Bestätigung der in den Urkunden genannten Sachverhalte als verbindlich gegeben anzuerkennen.

Nichtantwort werde ich als verbindliche Bestätigung der in den Urkunden genannten Sachverhalte betrachten. Qui non negat fatetur.

Mit freundlichen Grüßen